Urteil: Zulassung für Regionalfensterprogramm rechtmäßig !

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Urteil: Zulassung für Regionalfensterprogramm rechtmäßig !

Die Produktionsgesellschaft TV IIIa darf weiter im regionalen Fensterprogramm bei Sat.1 senden.
Die Verlängerung der Zulassung sei rechtmäßig, entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz laut einer Mitteilung vom Dienstag.
TV IIIa produziert die Sendung "17:30 Sat.1 Live für Hessen und Rheinland-Pfalz".

Die rheinland-pfälzische Landesmedienanstalt LMK hatte im Mai 2014 auf Antrag von TV IIIa deren bisherige Zulassung aus dem Jahr 2004 um zehn Jahre verlängert.
Dagegen klagten Sat.1 sowie ProSiebenSat.1, das künftig das Vollprogramm von Sat.1 veranstalten soll.
Bei der mit einer Finanzierungspflicht verbundenen Regionalfensterzulassung werde Sat.1 eine unzulässige Sonderabgabe auferlegt, argumentierten sie.

Das Verwaltungsgericht Neustadt hatte die Klage bereits abgewiesen.
Das Oberverwaltungsgericht bestätigte nun diese Entscheidung.
Sat.1 sei als Veranstalter des Hauptprogramms gesetzlich zur Aufnahme eines Regionalfensterprogramms verpflichtet.

Ein Sendersprecher erklärte, man bedauere die Entscheidung des OVG und halte diese nach einer ersten Durchsicht auch für falsch.
Man werde die Entscheidung detailliert prüfen, um danach weitere Schritte festzulegen.

Der Sender hat schon mehrfach gegen Vergabeverfahren der LMK geklagt.
Laut Rundfunkstaatsvertrag müssen Privatsender Drittanbietern Sendeplätze anbieten, sobald ihre Zuschaueranteile im Jahresdurchschnitt über zehn Prozent liegen.


 
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