NEWS zu Kim „Dotcom“ !

Neuseeland: Kim Dotcom darf Berufung gegen Auslieferung an die USA einlegen !

Der Unternehmer Kim Dotcom hat vor Gericht einen Erfolg erzielt: Gegen seine drohende Auslieferung von Neuseeland in die USA kann er Berufung einlegen.
Die Anhörung wird für kommendes Jahr erwartet.

Im Kampf gegen eine Auslieferung an die USA hat Kim Dotcom nach mehreren juristischen Schlappen einen Erfolg erzielt.
Das Oberste Gericht Neuseelands entschied am Donnerstag, dass es für Berufungen gegen Auslieferungen zuständig sei und sprach dem 44-Jährigen ein Recht darauf zu.

Im Juli noch sah es nicht so gut aus für den Unternehmer: Das Oberste Berufungsgericht hatte zwei Richtersprüche bestätigt, denen zufolge eine Auslieferung des umstrittenen Unternehmers und drei seiner früheren Kollegen rechtens wäre.
Dagegen hatte Dotcoms Anwaltsteam beim Obersten Gerichtshof Protest eingelegt.

Beobachter erwarten nun, dass die Anhörung vor dem Supreme Court 2019 stattfinden wird.
Der als Kim Schmitz in Kiel geborene und seit 2010 in Neuseeland lebende Dotcom kämpft seit 2012 gegen eine Auslieferung.
Die US-Ankläger werfen dem Gründer der Internettauschplattform Megaupload und seinen Mitarbeitern unter anderem Copyright-Betrug im großen Stil sowie Geldwäsche vor.

Im Februar 2017 befand ein neuseeländisches Gericht, dass Dotcom in die USA ausgeliefert werden darf - nicht wegen Urheberrechtsverletzungen, aber wegen Betrugs.
Sollte ihm und seinen Kollegen in den Vereinigten Staaten der Prozess gemacht und sie für schuldig befunden werden, drohen ihnen mehrere Jahrzehnte hinter Gittern.


 
Jahrzehntelange Haft droht: Kim Dotcom will seine Auslieferung verhindern !

Bei einer Verurteilung droht ihm eine lange Haftstrafe: Kim Dotcom wehrt sich in Neuseeland gegen eine Auslieferung an die USA.
Die Verhandlung vor dem Obersten Gerichtshof ist seine letzte juristische Möglichkeit.

Der jahrelange Rechtsstreit um eine Auslieferung des deutschen Internet-Unternehmers Kim Dotcom an die USA ist jetzt in der vermutlich entscheidenden Phase.
Vor Neuseelands Oberstem Gerichtshof in Wellington hat ein Berufungsverfahren begonnen, mit dem der 45-Jährige seine Auslieferung noch verhindern will.

Megaupload nach FBI-Ermittlungen 2012 abgeschaltet
Der Gründer der Internet-Plattform Megaupload lebt seit 2010 in dem Pazifikstaat.
Die USA wollen ihn wegen Verletzung von Urheberrechten und Geldwäsche in großem Stil vor Gericht stellen.
Bei einer Verurteilung droht ihm jahrzehntelange Haft.

Dotcom gehört zu den schillerndsten Figuren der Internet-Szene.
Er wurde 1974 unter dem Namen Kim Schmitz in Kiel geboren.
Mitte der Achtziger Jahre trat er erstmals in der Hacker-Szene in Erscheinung.
Mit der Datentauschbörse Megaupload wurde er vielfacher Millionär.
Das Unternehmen finanzierte sich durch Werbung und kostenpflichtige Zugänge für Abonnenten.
Zeitweise gehörte die Seite zu den beliebtesten Webseiten weltweit.
Nach Ermittlungen der US-Bundespolizei FBI wurde sie 2012 abgeschaltet.

Premierministerin Jacinda Arden könnte noch helfen
Der Unternehmer lebt schon fast ein Jahrzehnt unter geändertem Namen in Neuseeland.
Im Februar 2017 befand ein neuseeländisches Gericht, dass er ausgeliefert werden darf – nicht wegen Urheberrechtsverletzung, aber wegen Betrugs.
Seither bestätigten zwei weitere Gerichte die Entscheidung.
Dagegen wehrt sich Dotcom nun vor dem Obersten Gerichtshof.
Es ist praktisch seine letzte juristische Chance: Falls er verliert, liegt die endgültige Entscheidung bei der neuseeländischen Regierung von Premierministerin Jacinda Ardern.

Zusammen mit Dotcom stehen drei weitere Megaupload-Verantwortliche vor Gericht.
Ihnen droht ebenfalls die Auslieferung.
Das Verfahren dauert bis Freitag.
Das Urteil fällt vermutlich aber erst in mehreren Wochen.
Auf Twitter schrieb Dotcom, er habe es 2015 mit Megaupload lediglich ermöglicht, Internet-Links per Mail zu verschicken.
"Das ist alles.
Und 2019 entscheidet Neuseelands Supreme Court, ob ich wegen dieses "Verbrechens" ausgeliefert werden soll."


 
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