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Neuseeland: Kim Dotcom darf Berufung gegen Auslieferung an die USA einlegen !
Der Unternehmer Kim Dotcom hat vor Gericht einen Erfolg erzielt: Gegen seine drohende Auslieferung von Neuseeland in die USA kann er Berufung einlegen.
Die Anhörung wird für kommendes Jahr erwartet.
Im Kampf gegen eine Auslieferung an die USA hat Kim Dotcom nach mehreren juristischen Schlappen einen Erfolg erzielt.
Das Oberste Gericht Neuseelands entschied am Donnerstag, dass es für Berufungen gegen Auslieferungen zuständig sei und sprach dem 44-Jährigen ein Recht darauf zu.
Im Juli noch sah es nicht so gut aus für den Unternehmer: Das Oberste Berufungsgericht hatte zwei Richtersprüche bestätigt, denen zufolge eine Auslieferung des umstrittenen Unternehmers und drei seiner früheren Kollegen rechtens wäre.
Dagegen hatte Dotcoms Anwaltsteam beim Obersten Gerichtshof Protest eingelegt.
Beobachter erwarten nun, dass die Anhörung vor dem Supreme Court 2019 stattfinden wird.
Der als Kim Schmitz in Kiel geborene und seit 2010 in Neuseeland lebende Dotcom kämpft seit 2012 gegen eine Auslieferung.
Die US-Ankläger werfen dem Gründer der Internettauschplattform Megaupload und seinen Mitarbeitern unter anderem Copyright-Betrug im großen Stil sowie Geldwäsche vor.
Im Februar 2017 befand ein neuseeländisches Gericht, dass Dotcom in die USA ausgeliefert werden darf - nicht wegen Urheberrechtsverletzungen, aber wegen Betrugs.
Sollte ihm und seinen Kollegen in den Vereinigten Staaten der Prozess gemacht und sie für schuldig befunden werden, drohen ihnen mehrere Jahrzehnte hinter Gittern.
Der Unternehmer Kim Dotcom hat vor Gericht einen Erfolg erzielt: Gegen seine drohende Auslieferung von Neuseeland in die USA kann er Berufung einlegen.
Die Anhörung wird für kommendes Jahr erwartet.
Im Kampf gegen eine Auslieferung an die USA hat Kim Dotcom nach mehreren juristischen Schlappen einen Erfolg erzielt.
Das Oberste Gericht Neuseelands entschied am Donnerstag, dass es für Berufungen gegen Auslieferungen zuständig sei und sprach dem 44-Jährigen ein Recht darauf zu.
Im Juli noch sah es nicht so gut aus für den Unternehmer: Das Oberste Berufungsgericht hatte zwei Richtersprüche bestätigt, denen zufolge eine Auslieferung des umstrittenen Unternehmers und drei seiner früheren Kollegen rechtens wäre.
Dagegen hatte Dotcoms Anwaltsteam beim Obersten Gerichtshof Protest eingelegt.
Beobachter erwarten nun, dass die Anhörung vor dem Supreme Court 2019 stattfinden wird.
Der als Kim Schmitz in Kiel geborene und seit 2010 in Neuseeland lebende Dotcom kämpft seit 2012 gegen eine Auslieferung.
Die US-Ankläger werfen dem Gründer der Internettauschplattform Megaupload und seinen Mitarbeitern unter anderem Copyright-Betrug im großen Stil sowie Geldwäsche vor.
Im Februar 2017 befand ein neuseeländisches Gericht, dass Dotcom in die USA ausgeliefert werden darf - nicht wegen Urheberrechtsverletzungen, aber wegen Betrugs.
Sollte ihm und seinen Kollegen in den Vereinigten Staaten der Prozess gemacht und sie für schuldig befunden werden, drohen ihnen mehrere Jahrzehnte hinter Gittern.