NEWS zur GEZ !

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Rundfunkbeitrag: Nichtzahler werden zwangsangemeldet !

Seit dem 1. Januar 2013 finanzieren sich die Landesrundfunkanstalten nicht mehr über die GEZ-Gebühr, sondern über eine pauschale Haushaltsabgabe.
Musste man bis zur Umstellung noch für jedes Rundfunkgerät einzeln bezahlen, wird der neue Beitrag auch dann fällig, wenn man kein Empfangsgerät für die Inhalte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks besitzt; jeder Haushalt wird zur Kasse gebeten.
Dafür heißt es jetzt ganz einfach: Ein Haushalt, ein Beitrag.

Die Umstellung und der vermutlich zu hoch angesetzte Beitrag von 17,98 Euro monatlich führten zu deutlich höheren Einnahmen bei den Sendern, was die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (KEF) im Februar offiziell bekannt gab und eine Senkung empfahl.
Bevor der Rundfunkbeitrag ab 2015 um 48 Cent auf monatlich 17,50 Euro sinken wird, sollen aber noch diejenigen zu Beitragszahlern gemacht werden, die sich bislang geweigert oder die Zahlungen schlichtweg versäumt hatten.

Diejenigen, die sich bislang noch nicht freiwillig für die Zahlung des neuen Rundfunkbeitrags angemeldet hatten, sollen von der Gebühreneinzugszentrale bzw. jetzt dem ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice angeschrieben werden.
Wer nicht auf die Schreiben reagiert, soll zum Jahreswechsel zwangsangemeldet werden.
Möglich soll dies durch einen Abgleich mit den Einwohnermeldeämtern werden.
Im Abgleich sollen noch einmal alle bisher nicht angemeldeten volljährigen Bundesbürger angeschrieben und über ihre Beitragspflicht informiert werden.


 
Zuletzt bearbeitet:
Die Zwangsanmeldungen finden schon lange statt und es gibt weder einen Gesetzestext, noch einen Paragraphen im Rundfunkstaatsvertrag, der die Zwangsanmeldung rechtfertigt oder begründet. Normalerweise müsste bei jeder Zwangsanmeldung eine Strafanzeige gegen die GEZ folgen. Da die Leute zu dumm und zu ängstlich sind, passiert das aber nicht.

Mehr dazu auf
 
Diese jetzt staatlich erzwungene pauschale Haushaltsabgabe ist nicht fair, weil eine Familie in meiner Nachbarschaft will kein TV sehen und besitzt auch kein TV-Gerät und muß trotzdem bezahlen.
 
ich wurde auch zwangsangemeldet, dann kam ein bescheid auf das ich einen widerspruch geschickt habe. Dann kam eine mahnung und nun warte ich auf die antwort des widerspruchs. Falls ich klagen muss klage ich. Die wahrscheinlichkeit, dass ich klagen muss ist denke ich schon über 80%, weil sie gar nicht wirklich auf den widerspruch eingehen. Da sie aber scheinbar viel zeit brauchen für meinen widerspruch, könnte es sein dass es dann doch gut ausgeht und ich nicht klagen muss.
 
Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt Rundfunkbeitrag !

Münster - Der Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß.
Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster am Donnerstag festgestellt und damit drei Berufungsklagen von Privatleuten zurückgewiesen.
Die Kläger waren bereits an den Verwaltungsgerichten in Arnsberg und Köln gescheitert.
Eine vierte Berufung wurde am Vortag zurückgezogen.
Die Kläger sträuben sich nicht gegen die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sondern gegen die seit 2013 geltende Regelung.
Seitdem wird der Rundfunkbeitrag an die eigene Wohnung gekoppelt.
Ein Anwalt beklagte, dass sein Mandant keine Chance habe, dem Beitrag zu entgehen, auch wenn er nachweislich Fernsehen oder Radio nicht nutzen würde.
Der 2. Senat ließ eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu (Az.: 2 A 2423/14, 2 A 2311/14 und A 2422/14).


 

Bild - Zeitung vom: 2 Februar 1962 !
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Journalist will Rundfunkbeitrag mit Bargeld-Trick umgehen !

Essen. Norbert Häring will seinen Rundfunkbeitrag bar bezahlen, was die Ex-GEZ nicht zulässt.
Deshalb bleibt der Journalist derzeit von den Kosten verschont.

Der Handelsblatt-Journalist Nobert Häring will einen Trick gefunden haben, mit dem er die Zahlung des Rundfunkbeitrags an den "Beitragsservice ARD, ZDF und Deutschlandradio", wie die ehemalige GEZ jetzt heißt , umschiffen kann.
Er habe im Februar seine Einzugsermächtigung für den Rundfunkbeitrag gestoppt und angeboten, den Betrag von 17,50 Euro bar zu bezahlen.
Auf sein Schreiben habe er jedoch bis heute keine Antwort erhalten, berichtet Häring auf seinem Blog.


Also vermutet er, dass lieber auf seinen Rundfunkbeitrag verzichtet werde, als dass man extra eine Barzahlungmöglichkeit einrichte.
Aktuell können die Bürger den Beitrag nur per Lastschrift oder Überweisung bezahlen.

Zu hohe Verwaltungskosten durch Barzahlung
Der Clou: Häring beruft sich auf das Bundesbankgesetz Paragraf 14.
Denn dort steht, dass "auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel" seien.
Eine Barzahlung dürfe die Ex-GEZ daher nicht ablehnen, so Härings Argumentation.
Er fordert "alle Sparfüchse, denen unser derzeitiges Geldsystem auf die Senkel geht", es ihm nach zu tun.

Auf Nachfrage unserer Zeitung heißt es beim Beitragsservice: "Der Rundfunkbeitrag ist bargeldlos zu zahlen."
So stehe es auch in der Satzung.
Bargeldzahlungen bei über 40 Millionen Rundfunkteilnehmern würden zu hohe Verwaltungskosten verursachen.

Aus dem Paragrafen 14 des Bundesbankgesetzes könne der Beitragszahler zudem "kein Recht auf Barzahlung des Rundfunkbeitrags ableiten.
Die Vorschrift schließt nicht aus, dass in klar abgegrenzten Bereichen aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und zur Kosteneinsparung die Möglichkeit der Barzahlung begrenzt wird", sagte ein Sprecher.

Rechtsanwalt sieht Ex-GEZ vor Problemen
Die ehemalige GEZ stelle den Rundfunkstaatsvertrag über das Bundesbankgesetz und über europäisches Recht, in dem sich die Formulierung aus dem Bundesbankgesetz wiederfindet, meint Häring.

Kommt der Wirtschaftsjournalist damit durch?
Der Essener Rechtsanwalt Peter Strüwe von der Kanzlei Dr. Straube, Strüwe & Kollegen glaubt zumindest, dass Häring den Beitragsservice vor Probleme stellt.
Härings Argumentation sei stichhaltig, Barzahlung sei laut Gesetz die Regel, alles andere nur Ausnahmen.
"Er hat da schon etwas losgetreten.
Ich habe erhebliche Zweifel daran, dass sich die Rundfunkanstalten mit einer Satzung über das Gesetz stellen können."
Es müsse zunächst eine gesetzliche Ausnahmeregelung geben wie etwa bei der Steuer-Erstattung, die nicht bar erfolgen kann.

Entscheidung womöglich vor Gericht
Zudem müsse die Satzung eine Härtefallregelung beinhalten wie zum Beispiel bei der Abgabe der Kfz-Steuer, die ebenfalls über eine Einzugsermächtigung entrichtet werden muss.
"Aber diese Härtefallregelung fehlt in der Satzung des Beitragsservices.
Und es gibt nun einmal keine Kontoführungspflicht in Deutschland", so Strüwe.

Dass die ex-GEZ zurückzieht und Häring seine Beiträge nicht zahlen muss, hält Strüwe aber nicht für realistisch.
"Entweder er bezahlt, sobald der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht oder das Verwaltungsgericht muss entscheiden, ob es rechtmäßig ist, dass keine Barzahlung der Rundfunkgebühren möglich ist", meint der Rechtsanwalt.

Zu einem anderen Ergebnis kommt die Kanzlei Dr. Herzog Rechtsanwälte aus Rosenheim: Dort glaubt man nicht, dass die Formulierung im Bundesbankgesetz den Beitragsservice rechtlich dazu verpflichtet, Bargeldzahlungen anzunehmen.
Härings Aktion hält man dennoch für eine "pfiffige Idee".
Rechtsanwalt Marc Herzog: "Es wäre nicht auszuschließen, dass die zuständige Stellen wegen des hohen Verwaltungsaufwandes die eine oder andere Beitreibung künftig unterlassen werden.
Rechtlich hingegen bleibt es unseres Erachtens bei der Pflicht zur Entrichtung der Rundfunkbeiträge - und zwar in bargeldloser Form."

Journalist protestiert gegen Bargeld-Abschaffung
Norbert Häring spekuliert ohnehin darauf, gegen die zu erwartende Zwangsvollstreckung zu klagen.
Er wisse, dass er mit der Barzahlung nur deshalb erfolgreich sein könne, weil der Gerichtsvollzieher dieses sogar bevorzuge.
"Dieses Ergebnis wäre mir nicht unrecht, denn das gäbe mir dann die Möglichkeit zu klagen", schreibt er.

Seine Motivation rühre im Übrigen nicht daher, dass er die Rundfunkgebühren nicht zahlen wolle.
Er wolle "mit anständigem Geld per Überweisung oder Bankeinzug bezahlen können, nicht mit Bankschulden, von denen die Banken fälschlicher Weise behaupten, dass man sie jederzeit in richtiges Geld umtauschen kann".
Des Weiteren protestiere er gegen die Überlegungen, Bargeldzahlungen ganz abzuschaffen .
Dies verstoße gegen EU-Recht.


 
Rundfunkbeitrag mit Bargeld-Trick umgehen? GEZ reagiert !

München - Ein Journalist glaubt, mit der Forderung, seinen Rundfunkbeitrag mit Bargeld zu bezahlen, einen Trick gefunden zu haben.
Nun stellt die GEZ aber einiges klar.

Es klang nach einem einfachen Trick, um den Rundfunkbeitrag zu umgehen.
Dem Wirtschaftsjournalisten Norbert Häring war aufgefallen, dass die ehemalige GEZ Zahlungen nur per Lastschrift oder Überweisungen akzeptiert.
Was an sich gesetzeswidrig ist, wie Häring in seinem Blog erklärte.
Daher forderte er, seinen Beitrag bar zu begleichen - und hatte fortan nichts mehr vom Beitragsservice gehört.

Dieses Vorgehen schlug im Internet hohe Wellen, die GEZ war überlistet - oder noch nicht?
Der Beitragsservice hat mittlerweile darauf reagiert und stellt in einem auf seiner Homepage veröffentlichten Statement klar: "Der Rundfunkbeitrag ist grundsätzlich bargeldlos zu zahlen.
Die entsprechenden Regelungen finden sich im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag in Verbindung mit den Satzungen der Rundfunkanstalten über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge."


Es geht also nur per Einzug oder Überweisung.
Weiter heißt es: "Hintergrund der Regelungen zur bargeldlosen Zahlung ist, dass sowohl der Zeitaufwand als auch die Kosten, die durch eine händische Barzahlung des Rundfunkbeitrags für Bürgerinnen und Bürger wie für den Beitragsservice entstehen würden, im Alltag nicht praktikabel wären und an der Lebenswirklichkeit vorbeigingen.
Wie auch bei anderen öffentlichen Abgaben wie Steuerzahlungen an das Finanzamt ist die elektronische Zahlungsabwicklung daher vollkommen üblich und vom Gesetzgeber so gewollt."
Denn auch die bargeldlose Zahlung an das Finanzamt hatte Häring in seinem Blog kritisiert.

Eine kleine Möglichkeit gäbe es dann aber doch, seine Beiträge bar zu entrichten.
Wer zum Beispiel über kein Bankkonto verfüge, könne die Zahlung bei den Bankinstituten erledigen, die auf den Zahlungsaufforderungen des Beitragsservice angegeben sind.
Der Beitragsservice erläutert: "Zu beachten ist, dass Kreditinstitute für die Bareinzahlung auf ein fremdes Konto in aller Regel eine Bearbeitungsgebühr verlangen.
Die Höhe dieser Gebühr beträgt zwischen 5 und 15 Euro.
Sie wird nicht vom Beitragsservice erhoben, sondern ist in den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kreditinstituts festgelegt."
Somit wäre Lastschrift oder Überweisung dann doch die günstigere Variante.


 
Rundfunkbeitrag vor Gericht: Warum den vollen Beitrag zahlen, wenn ich nur Radio höre ?

Das Bundesverwaltungsgericht wird im März über die ersten 15 Klagen gegen den Rundfunkbeitrag verhandeln.
Weitere Verfahren folgen

Der 2013 eingeführte Rundfunkbeitrag wird im März vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt.
Gegen die Gebühr haben mehrere Privatpersonen sowie Gewerbebetriebe geklagt, wie Präsident Klaus Rennert am Mittwoch sagte.
Insgesamt seien an dem Gericht rund 25 entsprechende Verfahren anhängig.
Die ersten rund 15 Klagen von Privatleuten sind für den 16. und 17. März terminiert.
Weitere Verhandlungen über die umstrittene Abgabe für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk werden im Jahresverlauf 2016 folgen.
Seit dem 1. Januar 2013 muss der Rundfunkbeitrag geräteunabhängig pro Haushalt gezahlt werden.
Vor der Änderung fielen für ausschließliche Radionutzer niedrigere Kosten an.
Gewerbe mussten die Zahl ihrer Rundfunkgeräte melden.
Durch die Reform des Gebührensystems rechnen ARD, ZDF und Deutschlandradio in der Vierjahresperiode von 2013 bis 2016 mit Mehreinnahmen in Höhe von insgesamt 1,59 Milliarden Euro.
Das Geld steht den Sendern derzeit nicht zur Verfügung, sondern liegt auf Sperrkonten.
Was mit den Mehreinnahmen geschieht, entscheiden die Länder.

Klage von Privatleuten
Gegen den Rundfunkbeitrag geklagt haben unter anderem Privatleute, die entweder über gar kein Gerät oder nur über ein Radio zu Hause verfügen.
Sie argumentieren, bei der Gebühr handele es sich nicht um einen Beitrag, sondern um eine Steuer, für deren Einführung den Ländern die Gesetzgebungskompetenz fehle.
Zudem verstoße die Regelung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.
Ähnlich sehen dies auch die Gewerbetreibenden, deren Beitrag sich nun je nach Zahl der Betriebsstätten, Mitarbeiter und Kraftfahrzeuge berechnet.
Bei der Frage des Gleichbehandlungsgebotes machen sie geltend, dass Firmen mit mehreren Standorten gegenüber jenen mit weniger Betriebsstätten benachteiligt werden.
Auch eine Berechnung „pro Kopf“ sei nicht zulässig, da sie Unternehmen mit einer hohen Anzahl von Teilzeitkräften benachteilige.

Bisher hat sich der Rundfunkbeitrag als "gerichtsfest" erwiesen, in den Vorinstanzen wurden alle Klagen dagegen abgewiesen.
Sollte das Bundesverwaltungsgericht zu dem Schluss kommen, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt wurde, wird der Fall vermutlich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beschäftigen.
Von zwei Landesverfassungshöfen wurde der Rundfunkbeitrag bereits für rechtens erklärt.

Absenkung des Rundfunkbeitrages gefordert
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff hat sich unterdessen für eine weitere Senkung des Rundfunkbeitrags ausgesprochen.
Die unabhängige Gebührenkommission KEF werde voraussichtlich empfehlen, den Beitrag ab 2017 um 30 Cent auf dann 17,20 Euro pro Monat zu reduzieren, erklärte der CDU-Politiker am Mittwoch in Magdeburg.
Haseloff kündigte an, er werde eine solche Empfehlung im Kreis seiner Amtskollegen unterstützen.
Es zeige sich, dass eine funktionsgerechte Finanzausstattung der Rundfunkanstalten unter Wahrung der Beitragsstabilität möglich sei, sagte der Ministerpräsident.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dürften in ihren Bemühungen um sparsames Verhalten nicht nachlassen.
„Dies betrifft insbesondere die dringend erforderliche Reform der ausufernden Altersversorgung“, sagte Haseloff.
Im Jahr 2014 nahmen die öffentlich-rechtlichen Sender insgesamt 8,32 Milliarden Euro aus dem Rundfunkbeitrag ein.


 
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Mehrere Klagen anhängig: Streit um Rundfunkbeitrag geht in die nächste Runde !

Der 2013 eingeführte Rundfunkbeitrag sorgt nach wie vor für Streit.
Seit Mittwoch prüft das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, ob der Pflichtbeitrag rechtmäßig ist.
Der Marathon der mündlichen Verhandlungen hat nun begonnen, am Freitag soll es eine Entscheidung geben.

Für etwas zahlen müssen, das man gar nicht nutzt?
Das kommt dem ein oder anderen unfair vor.
So geht es auch den Klägern mit dem Rundfunkbeitrag.
Bis Ende 2012 war alles anders: Wer Radio hörte, zahlte nur dafür, wer zusätzlich Fernsehen guckte, entsprechend mehr.
Doch aus der früheren Rundfunkgebühr ist der Rundfunkbeitrag geworden, der pauschal pro Wohnung erhoben wird – selbst wenn es dort gar kein Rundfunkgerät gibt.
Viele Kläger sind darüber verärgert und halten das aktuelle Beitragsmodell für ungerecht oder sogar für verfassungswidrig.

Kläger scheiterten bisher vor Gericht
Die Richter wollen bis Donnerstagnachmittag insgesamt 14 Klagen mündlich verhandeln.
Die Kläger machen geltend, sie müssten den Beitrag von aktuell 17,50 Euro im Monat bezahlen, obwohl sie gar kein Rundfunkgerät oder nur ein Radio besitzen.
Beklagte in Leipzig sind der Westdeutsche Rundfunk (WDR) und der Bayerische Rundfunk (BR).

Urteile zum Rundfunkbeitrag hat es schon zahlreiche gegeben.
In den Vorinstanzen sind die Kläger stets gescheitert.
Aber das muss nichts heißen.
Die Leipziger Richter könnten das durchaus anders sehen.
Ihre Entscheidung wollen sie am Freitagvormittag verkünden.

Ist der Rundfunkbeitrag eine Steuer oder nicht?
Zunächst ging es vor allem um die Frage, ob es gerechtfertigt ist, den Rundfunkbeitrag pro Wohnung zu erheben und ob er als Steuer zu betrachten sei.
In diesem Fall hätten die Länder, die den Beitrag beschlossen haben, nicht die Gesetzgebungskompetenz.
Doch dies sei nicht der Fall, argumentierte WDR-Justiziarin Eva-Maria Michel vor Gericht.
Denn Steuern werden erhoben, ohne Bezug zu individuellen Gegenleistungen.
Den gebe es in diesem Fall aber: Die Gegenleistung seien die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Kläger: Nicht jeder Haushalt nutzt öffentlich-rechtliche Sender
Dabei komme es nicht darauf an, ob der einzelne diese Leistung in Anspruch nehme.
Entscheidend sei schon die Möglichkeit dafür.
Das bewertete die Klägerseite ausdrücklich anders: Er sehe keine Gegenleistung für Wohnungsinhaber, betonte einer der Anwälte.
"Dann könnte man auch dem Garageninhaber die Kfz-Steuer abverlangen."
Hinzu komme, dass ein Ein-Personen-Haushalt den gleichen Beitrag zahle wie ein Sechs-Personen-Haushalt.
Und umstritten ist auch, ob in allen Haushalten auch nur die Möglichkeit besteht, Rundfunk zu empfangen.

"Früher war klar, wenn jemand ein Gerät hat, ist davon auszugehen, dass er es auch nutzt", erläuterte ein Klägeranwalt.
Aber nicht bei jeder Wohnung sei davon auszugehen, dass dort Rundfunk empfangen werde.

Letzte Entscheidung fällt vor dem Bundesverfassungsgericht
Allerdings gebe es in praktisch 100 Prozent der Haushalte heute TV-fähige Empfangsgeräte, argumentierte Michel.
Dazu gehörten auch PCs, Laptops, Tablets und Smartphones.
Die Anwälte der Gegenseite bezweifelten die Zahl und wiesen außerdem darauf hin, dass mobile Geräte ja nicht zuletzt außerhalb der Wohnung zum Einsatz kämen.
Außerdem sei nicht zu erkennen, inwieweit vor allem öffentlich-rechtliche Angebote genutzt würden.
Ein Kläger betonte, er verzichte komplett darauf und sei deshalb nicht bereit, den Rundfunkbeitrag zu bezahlen.

Am Donnerstag wird weiterverhandelt – über sechs weitere Klagen.
Und egal wie die Leipziger Richter entscheiden, vermutlich geht es dann nach Karlsruhe.
"Entschieden wird diese Frage letztlich vor dem Bundesverfassungsgericht", sagte SWR-Justiziar Hermann Eicher, innerhalb der ARD federführend beim Thema Beitragsrecht.
Denn sowohl für die Kläger als auch für die Beklagten ist das Thema so wichtig, dass der Rechtsausweg komplett ausgeschöpft werden dürfte.


 
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