NEWS zur GEZ !

Von aktuell 17,50 Euro auf 18,36 Euro: Aufstand gegen höhere Rundfunkgebühren !

2021 steigt der Rundfunkbeitrag um 86 Cent – von aktuell 17,50 Euro auf 18,36 Euro.
Das zumindest ist der Plan.

Doch jetzt wird neuer Widerstand laut.
Der Grund: Die Folgen der Corona-Krise, vor allem die für die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt.

Stefan Müller (44), Parlamentarischer Geschäftsführer der CSU, zu BILD: „Die GEZ-Erhöhung muss gestrichen werden!
Der Rundfunkbeitrag darf 2021 nicht noch weiter steigen!
In einer Zeit in der tausende Arbeitnehmer um ihren Job bangen und in Kurzarbeit sind, ist keinem zu erklären, warum der Rundfunkbeitrag steigt.“

Klarer geht es nicht – für Müller ist eine Erhöhung in diesen Zeiten eine nicht berechtigte Mehrbelastung.
Stattdessen müssten Intendanten nun ernsthaft anfangen zu sparen: „Es ist in diesen unsicheren Zeiten keinem zu vermitteln, warum man für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk noch mehr bezahlen soll, wo im Rest der Wirtschaft gespart werden muss.
Die bisherigen Sparanstrengungen waren halbherzig.
Auch bei ARD und ZDF muss jetzt alles auf den Prüfstand.“

Zur Erinnerung: Die Ministerpräsidenten der Länder hatten Mitte März einen Beschluss zu einem Entwurf gefasst, wonach der Rundfunkbeitrag von derzeit monatlich 17,50 Euro auf 18,36 Euro steigen soll.
Nur Sachsen-Anhalt hatte sich enthalten.

Nun müssen zunächst alle Länderparlamente unterrichtet werden, dann könnten die Länderchefs im Juni das Vertragswerk unterzeichnen.
Später müssten die Landtage noch zustimmen, damit das Ganze dann zum Jahr 2021 in Kraft treten kann.
Es braucht Einstimmigkeit.

Grundlage für die Entscheidung der Länderchefs war eine Empfehlung von unabhängigen Experten der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, kurz KEF.
Das Gremium hatte im Februar die Beitragserhöhung vorgeschlagen.

Ihre Berechnungen fußen auf dem Finanzbedarf, den zuvor die Sender angemeldet hatten.
Die Experten gehen davon aus, dass es in der nächsten Beitragsperiode 2021 bis 2024 eine Finanzlücke von 1,5 Milliarden Euro geben wird – die Erhöhung des Rundfunkbeitrags soll das auffangen.

Die Sender waren davon ausgegangen, dass der ungedeckte Finanzbedarf doppelt so hoch ist – die Kommission machte in ihren Berechnungen dann aber Abstriche.


 
Rundfunkbeitrag: Recht auf Barzahlung - EuGH-Gutachter gibt GEZ-Rebellen recht !

Trick im Kampf gegen die "Zwangsgebühr"
Norbert Häring gegen den Hessischen Rundfunk.

Der eine ist Deutschlands bekanntester GEZ-Rebell.
In seinem Kampf gegen die von vielen als "Zwangsgebühr" empfundene Abgabe steht er nicht allein da, er will es aber wissen und zieht durch alle Instanzen.
Sein Trick: Ich will doch zahlen, aber nur in bar.
Und genau hier liegt das Problem der anderen Partei.
Der Hessische Rundfunk verlangt von seinen Gebührenzahlern bargeldlose Zahlung.
Auf Bargeld ist man aber überhaupt nicht eingestellt.
Jetzt hat sich der Gutachter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auf die Seite der GEZ-Rebellen gestellt.

EuGH-Generalanwalt: Pflicht des Staates zur Annahme von Scheinen und Münzen
In dem Streit über die Barzahlung des deutschen Rundfunkbeitrags hat der zuständige Gutachter am Europäischen Gerichtshof klargestellt, dass in aller Regel eine Pflicht zur Annahme von Scheinen und Münzen besteht.
Nur in Ausnahmen könne dies im öffentlichen Interesse begrenzt werden, erklärte EuGH-Generalanwalt Giovanni Pitruzzella am Dienstag in seinen Schlussanträgen.
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird in einigen Wochen erwartet.

In dem Fall haben Norbert Häring und ein weiterer Wohnungsinhaber aus Hessen auf ihr Recht geklagt, ihren Rundfunkbeitrag beim Hessischen Rundfunk bar begleichen zu können.
Die Satzung des HR schließt das aber aus.
Der Rechtsstreit ist inzwischen vor dem Bundesverwaltungsgericht anhängig, das die obersten EU-Richter um Rat gebeten hat.
Es will unter anderem wissen, ob eine öffentliche Stelle Bargeld akzeptieren muss.

Währungspolitik ausschließlich EU-Sache
Grundsätzlich ja, meint Generalanwalt Pitruzzella.
Es gebe von der Pflicht, Banknoten anzunehmen, nur zwei Ausnahmen: Wenn sich zwei Vertragspartner auf eine andere Zahlungsweise einigen.
Und wenn nationale Gesetzgeber im öffentlichen Interesse die Verwendung von Euro-Banknoten als Zahlungsmittel begrenzen.
Hier sieht der Gutachter aber nur wenig Spielraum, da Währungspolitik ausschließlich EU-Sache sei.
Und das könnte für die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten zu einem Problem werden.
Denn die Gerichte in Deutschland haben in jahrelanger Rechtsprechung im Sinne der Sendeanstalten entschieden.

Generalanwalt Pitruzzella verweist auch auf die große Bedeutung von Bargeld für Menschen, die keinen Zugang zu Finanzdienstleistungen haben und somit nur in Münzen und Scheinen ihre Zahlungspflichten ableisten könnten.
Bargeld sei "ein Element sozialer Eingliederung".

Im konkreten Rechtsstreit um die Barzahlung des Rundfunkbeitrags müsste aus Sicht des Gutachters das Bundesverwaltungsgericht entscheiden.
Pitruzzella lässt aber starke Zweifel an der Satzung des HR erkennen.
Die Richter des EuGH sind an die Empfehlung ihrer Gutachter nicht gebunden, folgen ihr aber oft.


 
CDU-Veto zu höherem Rundfunkbeitrag wahrscheinlich !

Wenige Wochen vor der entscheidenden Abstimmung hat sich die CDU auf ein Nein zu einem höheren Rundfunkbeitrag in Deutschland festgelegt.
"Wir werden das ablehnen", sagte CDU-Fraktionschef Siegfried Borgwardt am Mittwoch.
Damit steht die Erhöhung auf der Kippe, denn auch die größte Oppositionspartei AfD will dagegen stimmen.
Beide Fraktionen haben zusammen eine Mehrheit.
Der Vorstoß sorgt für Irritationen in der schwarz-rot-grünen Koalition.
SPD und Grüne sind für eine Erhöhung und wollen in den nächsten Wochen noch ein gemeinsames Abstimmungsverhalten verhandeln.

Der Rundfunkbeitrag ist die Haupteinnahmequelle von ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Er soll eigentlich zum 1. Januar 2021 um 86 Cent auf 18,36 Euro pro Monat steigen.
Es wäre die erste Erhöhung seit 2009.
Der Aufschlag wurde von einer unabhängigen Kommission ermittelt.
Allerdings müssen alle Landtage dem Vorschlag zustimmen.
Ein einziges Nein reicht, um die Erhöhung auf Eis zu legen.

In Sachsen-Anhalt steht die finale Entscheidung Mitte Dezember im Parlament an.
Vorher muss sich der Medienausschuss am 2. Dezember positionieren.
Eine ARD-Sprecherin teilte mit, die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten respektierten den parlamentarischen Prozess.
Wird die Erhöhung gekippt, gilt es als wahrscheinlich, dass Sender vor das Verfassungsgericht ziehen.

Auch im Medienausschuss wollen Christdemokraten und AfD die Ablehnung des Staatsvertrag samt Beitragserhöhung beschließen.
Sie haben mit 8 von 13 Stimmen eine Mehrheit im Gremium.
Damit würde der zuständige Ausschuss empfehlen, die Erhöhung abzulehnen.
Der Landtag muss diesem Votum in seiner Abstimmung nicht folgen.

Die CDU in Sachsen-Anhalt führe seit Jahren Gespräche mit den Öffentlich-Rechtlichen, in denen es um Reformen und Sparbemühungen gehe, sagte CDU-Fraktionschef Borgwardt.
Auf den letzten Metern kämen die Anstalten mit Zugeständnissen, die aber nicht ausreichend seien.
Als Beispiel nannte er die Ankündigung, kleine und mittelständische Unternehmen zeitlich befristet bei den Rundfunkbeiträgen zu entlasten.

Hinzu komme, dass die Beitragserhöhung mitten in der Corona-Pandemie zur Unzeit komme, sagte Borgwardt.
Während der Staat Beschäftigte und Unternehmen mit Milliardenhilfen stütze, sollten eben jene parallel mit höheren Beiträgen zusätzlich belastet werden.
Rückendeckung bekommt die CDU von ihrer Nachwuchsorganisation Junge Union (JU): Eine ausreichende finanzielle Ausstattung der Öffentlich-Rechtlichen sei wichtig, teilte die JU Sachsen-Anhalt am Mittwoch mit.
Solange das vorhandene Einsparpotenzial der Sendeanstalten ungenutzt bleibe, sei eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags nicht zu rechtfertigen.

Die ablehnende Haltung der CDU ist nicht neu, sorgt aber jetzt erneut für Wirbel bei den Koalitionspartnern.
Die Sozialdemokraten im Landtag setzten für diese Woche eine Sondersitzung an, um das Thema zu beraten, wie ein Fraktionssprecher sagte.
SPD-Fraktionschefin Katja Pähle will bis zu den finalen Abstimmungen eine gemeinsame Haltung der Koalition verhandeln.
Das ist auch das Ansinnen der Grünen, wie Fraktionschefin Cornelia Lüddemann sagte.
"Meine Hoffnung schwindet nach der klaren Ansage der CDU, dass das gelingt."

Die eigentliche Abmachung der Koalition, sich bei Uneinigkeit zu enthalten, ist in diesem Fall keine Option: Dann würde allein die Opposition entscheiden, ob die bundesweite Beitragserhöhung kommt.
Die Linke will zwar für die Erhöhung stimmen, da sie aber weniger Stimmen hat als die AfD, bliebe es dennoch bei einem Veto.

Zudem sieht sich die CDU im Recht: Im Koalitionsvertrag sei verabredet, bei der Finanzierung an einer Beitragsstabilität festzuhalten, argumentierte Fraktionschef Borgwardt.
Demnach müssten die Koalitionspartner mit ihnen gegen die Erhöhung stimmen.


 
Nein zu höherem Rundfunkbeitrag ?

Ein höherer Rundfunkbeitrag könnte an einem gemeinsamen Veto von CDU und AfD im Magdeburger Landtag scheitern: Vor der entscheidenden Abstimmung des Parlaments in Sachsen-Anhalt Mitte Dezember will Regierungschef Reiner Haseloff mehrere Gespräche organisieren.
Worüber und mit welchen Verfahren der CDU-Politiker verhandeln will, werde zunächst nicht kommuniziert, sagte ein Regierungssprecher am Sonntag der Deutschen Presse-Agentur.

Die ablehnende Haltung des Ministerpräsidenten zu einer Zusammenarbeit mit der AfD sei bekannt.
Zuvor hatte der "Spiegel" (online) darüber berichtet.

Haseloff gilt seit Jahren als Gegner jeglicher Kooperationen mit der AfD.
Vertreter seiner CDU-Fraktion fielen jedoch mehrfach mit Gedankenspielen über eine künftige Zusammenarbeit auf.
Zudem machte es vor einigen Jahren bundesweit Schlagzeilen, dass die Mehrheit der CDU gegen ihre Koalitionspartner SPD und Grüne einem AfD-Antrag für eine Enquete-Kommission Linksextremismus zustimmte.
Erst vor einem Jahr einigte sich die Landes-CDU bei einem Parteitag, Koalitionen mit der "derzeit in vielen Teilen radikalen AfD" auszuschließen.

Die schwarz-rot-grüne Koalition in Sachsen-Anhalt ist beim Thema Rundfunkbeitrag in einer schwierigen Situation.
SPD und Grüne sind für die Anhebung.
Die CDU im Landtag erkennt zwar Reformbemühungen bei den Öffentlich-Rechtlichen, hält sie aber für nicht ausreichend und will gegen den Staatsvertrag samt Beitragsplus stimmen.
Auch Regierungschef Haseloff ist Landtagsabgeordneter und Teil der CDU-Fraktion.
Die AfD ist prinzipiell gegen das Beitragssystem und wird ablehnen.
CDU und AfD haben gemeinsam eine Mehrheit.

Bei Uneinigkeit in der Koalition ist eigentlich verabredet, dass sich ihre Fraktionen bei Abstimmungen enthalten.
Das kommt in diesem Fall für die Koalition nicht infrage, weil dann allein die Opposition über ein bundesweites Vorhaben entscheidet: Der höhere Rundfunkbeitrag würde dann mit den Stimmen der Opposition gestoppt, weil die AfD mehr Sitze hat als die Linke, welche zustimmen will.
Die SPD will die CDU noch zum Einlenken bewegen, die Grünen setzen ebenfalls auf gemeinsame Gespräche.

Die Situation wird bundesweit diskutiert.
Der Generalsekretär der Bundes-SPD Lars Klingbeil, warf der CDU vor, sich in Sachsen-Anhalt mit der "offen rechtsextremen Landes-AfD" zu verbünden.
Die Bundes-CDU wollte sich zunächst nicht äußern.

Zum 1. Januar 2021 soll der Rundfunkbeitrag erstmals seit 2009 steigen und zwar um 86 Cent auf 18,36 Euro pro Monat.
Der Beitrag wurde von einer unabhängigen Kommission ermittelt, muss aber von allen Länderparlamenten bestätigt werden.
Zahlreiche Landtage stimmten bereits zu.
Für Mitte Dezember stehen noch die Abstimmungen in Thüringen und Sachsen-Anhalt an.
Ein einziges Veto legt bundesweit den Staatsvertrag samt Beitragserhöhung auf Eis.
Es gilt als wahrscheinlich, dass Sendeanstalten in diesem Fall das Bundesverfassungsgericht anrufen.
Für ARD, ZDF und Deutschlandradio ist es die wichtigste Einnahmequelle.


 
Zoff um Rundfunkbeitrag: CDU riskiert Bruch der Kenia-Koalition !

Blockiert Sachsen-Anhalt die Erhöhung des Rundfunkbeitrags in Deutschland?
Vielleicht durch ein gemeinsames Nein von CDU und AfD?
Das könnte das Ende der Kenia-Koalition bedeuten.

Der Streit der Magdeburger Koalition zum Rundfunkbeitrag in Deutschland droht endgültig zu eskalieren.
Die CDU-Fraktion lehnte es am Dienstagnachmittag ab, die wegweisende Abstimmung im Medienausschuss des Landtages vom 2. Dezember um eine Woche zu verschieben, wie eine Fraktionssprecherin sagte.
Damit ist ein entsprechendes und nur wenige Stunden altes Ergebnis einer Sondersitzung von CDU, SPD und Grünen schon wieder vom Tisch.

Stattdessen kommen die Spitzenvertreter der Parteien am Abend erneut zu einem Krisentreffen zusammen, wie Sprecher der Bündnispartner bestätigten.
Ob und wie sie noch eine Einigung erreichen, ist offen.

Paktiert die CDU mit der AfD?
Eigentlich ist geplant, dass der Rundfunkbeitrag für die öffentlich-rechtlichen Sender zum 1. Januar 2021 um 86 Cent auf 18,36 Euro monatlich steigt.
Doch die CDU in Sachsen-Anhalt ist dagegen.
Sie könnte das Vorhaben trotz gegensätzlicher Position der Koalitionspartner SPD und Grüne durchsetzen – indem sie gemeinsam mit der oppositionellen AfD gegen das eigene Bündnis eine Mehrheit bildet.

SPD und Grüne kündigten bereits an, in diesem Fall keine Grundlage für eine weitere Zusammenarbeit der seit 2016 bestehenden Kenia-Koalition zu sehen.
Beide Parteien wollen dem Staatsvertrag zustimmen – und schlugen als Kompromiss vor, weitere Verhandlungen zur Beitragshöhe oder grundsätzlichen Fragen zu den Öffentlich-Rechtlichen einzuleiten.

CDU will Staatsvertrag neu verhandeln
Die Christdemokraten und Regierungschef Reiner Haseloff (CDU) brachten jüngst den Vorschlag ein, den Staatsvertrag vor einer endgültigen Abstimmung zurückzuziehen – und nachzuverhandeln.
Wegen "der weltgrößten Krise, die wir haben, der Corona-Krise", sei die jetzige Fassung des Staatsvertrags nicht entscheidungsreif, sagte CDU-Fraktionschef Siegfried Borgwardt.

Faktisch wird die Anhebung damit ebenfalls blockiert, nur das gemeinsame Votum von CDU und AfD wird vermieden.
Alle Länderparlamente müssen bis Ende dieses Jahres zustimmen, sonst muss ein neuer Staatsvertrag verhandelt werden.
Die Lage in Sachsen-Anhalt zeige, dass die AfD wirke, teilte AfD-Bundeschef Jörg Meuthen mit.
Die CDU-Fraktion im Landtag unterstütze die AfD weiterhin bei ihrem Nein zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags.

Geht der Fall vor das Verfassungsgericht?
Geplant ist, dass der Rundfunkbeitrag für die öffentlich-rechtlichen Sender erstmals seit 2009 steigt, und zwar um 86 Cent auf 18,36 Euro pro Monat.
Die Anhebung wurde von der unabhängigen Kommission KEF berechnet und von allen Ministerpräsidenten abgezeichnet.
Allerdings müssen alle Länderparlamente zustimmen.
Der Rundfunkbeitrag ist die wichtigste Einnahmequelle von ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Bei einem Veto aus Sachsen-Anhalt gilt es als wahrscheinlich, dass Sender vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Grünen-Landeschef Sebastian Striegel will einen eigenen Kompromissvorschlag diskutieren: Seine Partei schlage vor, den Vertrag jetzt zu beschließen, aber die künftige Höhe des Rundfunkbeitrags erst Mitte 2021 in Kraft zu setzen.
Dann könne der Staatsvertrag mit all seinen anderen Änderungen bundesweit in Kraft treten – die Länderchefs hätten aber noch ein halbes Jahr Zeit, um über eine Beitragshöhe zu verhandeln, die die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie berücksichtige.

Bayern: Kein Spielraum für Nachverhandlungen
Andere Bundesländer lehnen Nachverhandlungen ab.
Ein Ergänzungsgutachten der KEF sei von keinem der anderen Landtage gefordert worden, teilte die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab (SPD) mit.
Zudem müsste es bis Ende Dezember vorliegen.
Soweit der Vorschlag aus Sachsen-Anhalt darauf abziele, "die Beitragsanpassung jetzt nicht umzusetzen, sondern zu verschieben", würden die anderen Länder das nicht aufgreifen können.

Auch die CSU-geführte Regierung in München sieht keinen Spielraum: "Es gibt nur hopp oder top.
Eine Nachverhandlung wird es aus bayerischer Perspektive nicht geben", sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) nach einer Sitzung des Kabinetts in München.
Aus bayerischer Sicht sei die geplante Erhöhung um 86 Cent angemessen und erforderlich.
"Das ist eine moderate Erhöhung und kein großer Schluck aus der Pulle", sagte Herrmann.
Auch mit dieser Erhöhung werde der öffentlich-rechtliche Rundfunk weiter sparen müssen.

Ob und wann sich die Koalitionäre in Magdeburg doch noch auf eine gemeinsame Linie einigen, ist offen.
Zunächst beraten die Fraktionen von CDU, SPD und Grünen jeweils getrennt die Situation.
Spätestens am kommenden Dienstag steht das nächste reguläre Spitzentreffen der Regierungspartner an.


 
Keine Entscheidung im Medienausschuss: Sachsen-Anhalt - Zoff über Rundfunkgebühren vertagt !

Die schwarz-rot-grüne Koalition in Sachsen-Anhalt ist bei der Erhöhung der Rundfunkbeiträge tief gespalten.
Nun hat der zuständige Ausschuss die Entscheidung verschoben – und die Koalition vorerst vor dem Aus bewahrt.

Im Streit um den Rundfunkbeitrag ist ein vorzeitiges Aus der schwarz-rot-grünen Koalition in Sachsen-Anhalt vorerst abgewendet.
Der Medienausschuss vertagte am Mittwoch eine Abstimmung über eine Beschlussempfehlung für den Landtag in Magdeburg.
Am nächsten Mittwoch (9. Dezember) wollen die Medienexperten erneut zusammenkommen.
Das Parlament soll dann voraussichtlich Mitte Dezember abschließend über den Staatsvertrag zum Rundfunkbeitrag abstimmen.

CDU, SPD und Grüne sind derzeit beim Thema tief gespalten.
Einigen sie sich nicht, gilt ein getrenntes Votum im Medienausschuss als wahrscheinlicher Anstoß für ein vorzeitiges Ende der Koalition.
Die wegweisende Entscheidung des Ausschusses stößt deshalb auf bundesweites Interesse, weil Sachsen-Anhalt die Rundfunkbeitragserhöhung zum 1. Januar 2021 für ganz Deutschland kippen könnte.

Kommt es zu einer Mehrheitsbildung aus CDU und AfD?
Die regierende CDU will gegen eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent von 17,50 Euro auf 18,36 Euro stimmen – die Koalitionspartner SPD und Grüne sind für das Beitragsplus.
Deshalb kriselt es innerhalb der Koalition, was zu einem Bruch des Kenia-Bündnisses führen könnte.

Innerhalb der nun noch laufenden Woche will die Koalition prüfen, wie sie wieder aufeinander zugehen kann.
Ziel ist es, auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen.
Es gibt derzeit mehrere Vorschläge von den Regierungsfraktionen.
Darunter ist auch die Option, dass der Landtag gar nicht abstimmen könnte, sondern die Landesregierung ihren Gesetzentwurf zum Staatsvertrag zurückzieht.

Dann würde die Erhöhung des Rundfunkbeitrags nicht kommen, zugleich müsste die CDU aber nicht gemeinsam mit der AfD eine Mehrheit im Landtag bilden.
Ein CDU-AfD-Veto empfinden andere Parteien auf Bundesebene als Dammbruch der CDU nach rechts.


 
Vertrauen kaputt - Haseloff entlässt seinen Innenminister !

Der Streit in Sachsen-Anhalt um die Erhöhung des Rundfunkbeitrags ist endgültig eskaliert.
Ministerpräsident Haseloff entließ am Freitag Innenminister Stahlknecht, nachdem dieser öffentlich von Koalitionsbruch sprach.


Politisches Beben in Sachsen-Anhalt: Ministerpräsident Reiner Haseloff hat am Freitag Innenminister Holger Stahlknecht (beide CDU) entlassen.
Er zog damit die Konsequenz aus einem nicht abgesprochenen Interview Stahlknechts zum Koalitionsstreit um den Rundfunkbeitrag, wie die Staatskanzlei mitteilte.
In dem Interview hatte der Innenminister eine CDU-Minderheitsregierung für den Fall angekündigt, dass die Koalition mit SPD und Grünen im Streit über die Erhöhung des Rundfunkbeitrag platzen sollte.

Wesentlicher Grund für Haseloffs Entscheidung sei, dass Stahlknecht unabgestimmt während der laufenden Bemühungen zur Stabilisierung der Koalition "öffentlich den Koalitionsbruch und die Möglichkeit einer allein von der CDU gebildeten Minderheitsregierung in den Raum gestellt" habe, teilte die Staatskanzlei in Magdeburg weiter mit.
Das Vertrauensverhältnis zu Stahlknecht sei so schwer gestört, dass er der Landesregierung nicht weiter angehören könne.

Haseloff habe Stahlknecht die Entlassungsurkunde bereits ausgehändigt.
Der Regierungschef verfolge weiterhin das Ziel, in der Corona-Pandemie eine in jeder Hinsicht handlungsfähige Regierung anzuführen, die über eine verlässliche Mehrheit verfüge, hieß es.

Stahlknecht übte auch deutliche Kritik am Rundfunk
Der 56 Jahre alte Stahlknecht hatte im Gespräch mit der "Magdeburger Volksstimme" nicht nur ausgeschlossen, dass seine Partei von ihrem Nein zu einem Beitragsplus abrückt, sondern die Kritik unter anderem auch mit dem Bild Ostdeutschlands in den öffentlich-rechtlichen Sendern und einer Berichterstattung mit dem "erhobenen Zeigefinger der Moralisierung" gerechtfertigt.

Gleichzeitig hatte er angekündigt, im Falle eines Auseinanderbrechens der Magdeburger Koalition bis zur regulären Landtagswahl im Juni 2021 mit einer CDU-Minderheitsregierung weitermachen zu wollen.
Ministerpräsident Haseloff hatte eine Minderheitsregierung bisher stets kategorisch ausgeschlossen – ebenso wie eine Abhängigkeit von Stimmen der AfD.
Die Koalitionspartner SPD und Grüne warfen Stahlknecht nach dem Interview vor, den Rundfunkstreit nutzen zu wollen, um Haseloff zu stürzen und doch noch selbst Ministerpräsident zu werden.

Landes-CDU um Abgrenzung zur AfD bemüht
Das Interview sorgte auch in der Landes-CDU für angespannte Stimmung, von Wutausbrüchen ist die Rede.
Die Christdemokraten versuchen seit Wochen zu versichern, dass sich ihre grundsätzliche Position zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk deutlich von der der AfD unterscheidet.
Die Öffentlich-Rechtlichen seien richtig und wichtig, wiederholte etwa Medienpolitiker Markus Kurze immer wieder.
Die Sender seien jedoch zu groß und zu teuer, begründete er, warum seine Fraktion gegen die Beitragserhöhung um 86 Cent auf 18,36 Euro zum 1. Januar 2021 stimmen und sie damit bundesweit blockieren will.

Die AfD lehnt den Staatsvertrag samt Beitragsplus ebenfalls ab und hat mit den Christdemokraten im Landtag eine Mehrheit.
Die oppositionelle AfD ist prinzipiell gegen das Beitragssystem.

Die ebenfalls oppositionelle Linke im Magdeburger Landtag rief Haseloff auf, die Vertrauensfrage zu stellen.
"Die Menschen in Sachsen-Anhalt haben ein Recht darauf, zu wissen, wer im Landtag von Sachsen-Anhalt eine Mehrheit hat", sagte Fraktionschefin Eva von Angern.
Innerhalb der CDU Sachsen-Anhalt sei der Richtungskampf offen ausgebrochen.
Die CDU sei tief gespalten, "es stehen sich unversöhnliche Flügel gegenüber", ergänzte die Politikerin.
Gleichwohl bezeichnete sie Stahlknechts Entlassung als alternativlos.

Stahlknecht stand seit Langem in der Kritik
Das unabgestimmte Interview reiht sich ein in eine ganze Kette von Vorfällen, mit denen Stahlknecht in den vergangenen Jahren Kritik auf sich gezogen hatte.
Erst vor wenigen Wochen legte ihm der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, den Rücktritt nahe, und warf ihm vor, mit Aussagen zum Polizeischutz für jüdische Einrichtungen dem Antisemitismus Vorschub zu leisten.

Andere Beispiele waren der zögerliche Rausschmiss eines CDU-Kreisvorstandsmitglieds in Anhalt-Bitterfeld, der ein beliebtes Neonazi-Motiv auf den Arm tätowiert hatte; oder die übereilte und schließlich gescheiterte Berufung des umstrittenen Polizeigewerkschafters Rainer Wendt zum Innenstaatssekretär.

Stahlknecht war seit 2011 Innenminister, ist seit 2018 CDU-Landeschef und galt jahrelang als gesetzt für die Nachfolge von Ministerpräsident Haseloff (CDU).
Dieser Ambition machte der Amtsinhaber erst vor wenigen Wochen einen Strich durch die Rechnung und verkündete, für eine dritte Amtszeit als CDU-Spitzenkandidat anzutreten.


 
Rundfunk-Streit: Kretschmer appelliert an Parteifreunde !

Soll der Rundfunkbeitrag um 86 Cent erhöht werden?
Die CDU in Sachsen-Anhalt ist dagegen, will aber nicht mit der AfD stimmen.
Jetzt schaltet sich Sachsens Ministerpräsident in die Debatte ein.

Im Koalitionsstreit in Sachsen-Anhalt um die Erhöhung des Rundfunkbeitrags hat Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) seinen CDU-Parteifreunden geraten zuzustimmen.
"Es wäre kein gutes Signal, wenn der Staatsvertrag scheitert", sagte Kretschmer dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).
"Das ist auch eine staatsbürgerliche Verantwortung, die jeder einzelne Abgeordnete in Sachsen-Anhalt hat."

Wackelkandidat Sachsen-Anhalt
Die Erhöhung des Beitrags um 86 Cent sei sachgerecht, erklärte Kretschmer.
"Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist eine Insel der Verlässlichkeit, gerade in Zeiten von Fake News."
Der Beitrag werde zudem von einem unabhängigen Gremium berechnet.
"Das haben alle Länder so beschlossen, um ein chaotisches Verfahren zu verhindern.
Deshalb kann man sich nur wünschen, dass die Erhöhung in Sachsen-Anhalt auch mitgetragen wird."

Das Magdeburger Regierungsbündnis von CDU, SPD und Grünen hat sich im Koalitionsvertrag zur Stabilität des Rundfunkbeitrags verpflichtet.
SPD und Grüne wollen eine Erhöhung aber mittragen, die CDU nicht, ebenso wie die AfD.
Damit die von den Ministerpräsidenten gebilligte Erhöhung in Kraft tritt, müssen aber alle Landesparlamente zustimmen.
Sachsen-Anhalt gilt als einziger Wackelkandidat.


 
Rundfunkbeitrag erhöhen ? CDU-Fraktion bleibt beim "Nein" !

Sie treffen sich zu immer neuen Krisengesprächen – doch einen Durchbruch in Sachen Rundfunkbeitrag melden CDU, SPD und Grüne in Sachsen-Anhalt bisher nicht.
Die ersten Sender verlieren die Geduld.


Im existenziellen Streit um den Rundfunkbeitrag und eine Fortsetzung der Koalition in Sachsen-Anhalt ist ein weiteres Spitzentreffen ohne Ergebnis zu Ende gegangen.
Vertreter von CDU, SPD und Grünen zeigten sich nach der zweistündigen Runde am Montagabend jedoch zuversichtlich, trotz wachsender Zeitnot noch eine Einigung hinzubekommen.
"Wir sind sicher, dass wir zeitnah eine Lösung im Sinne des Landes Sachsen-Anhalt und zum weiteren Fortbestand dieser Koalition finden", sagte CDU-Fraktionschef Siegfried Borgwardt.

Parallel zu den Verhandlungen kündigten die ersten Rundfunkanstalten nun auch offiziell an, das Bundesverfassungsgericht anzurufen, falls Sachsen-Anhalt die geplante Anhebung des Rundfunkbeitrags blockiert.
Auch die bundesweite Debatte reißt nicht ab.
Zudem deutet sich an, dass das Kabinett von Ministerpräsident Reiner Haseloff bis zur nächsten Landtagswahl einen Minister weniger hat.

Keine Details über Verhandlungsfortschritte
Nach dem Rauswurf von Innenminister Holger Stahlknecht wegen unabgestimmter Aussagen zu einer möglichen Minderheitsregierung ist geplant, dass Finanzminister Michael Richter (alle CDU) zusätzlich das Innenressort leitet.
Richter bestätigte entsprechende Pläne, die Staatskanzlei äußerte sich offiziell zunächst nicht dazu.

Die Magdeburger Koalitionspartner nannten am Montagabend zunächst keine Details zu möglichen Verhandlungsfortschritten.
Trotz weiterer nötiger Gespräche soll es ein ursprünglich für Dienstag angesetztes erneutes Krisentreffen der Koalition wahrscheinlich nicht geben, wie SPD-Fraktionschefin Katja Pähle sagte.
Die Gespräche sollen in anderen Konstellationen geführt werden.

Die schwarz-rot-grüne Koalition ringt seit Wochen um eine gemeinsame Linie beim Umgang mit dem Staatsvertrag der Länder zum Rundfunkbeitrag.
Einigt sie sich nicht, steht neben der Blockade des bundesweiten Beitragsplus für die Öffentlich-Rechtlichen auch die Zukunft des seit 2016 regierenden Dreier-Bündnisses auf dem Spiel.

Sachsen-Anhalt ist einziger Wackelkandidat
Geplant ist, dass der Beitrag auf Empfehlung einer unabhängigen Kommission zum 1. Januar 2021 um 86 Cent auf 18,36 Euro steigt.
Damit der Vertrag in Kraft tritt, müssen alle Landesparlamente bis Ende des Jahres zustimmen.
Sachsen-Anhalt gilt als einziger Wackelkandidat.
Für Mittwoch steht eine Entscheidung des Medienausschusses an, welches Verhalten er dem Landtag für die Abstimmung eine Woche später empfiehlt.
Bis dahin will die Koalition eine Lösung finden.
Zuvor hatte die Koalition die Abstimmung im Ausschuss um eine Woche verschoben, um weitere Zeit für Verhandlungen zu gewinnen.

Die Landes-CDU will einem höheren Beitrag auf keinen Fall zustimmen und zählte nach einer Fraktionssitzung am Montag mehrere Varianten für eine Einigung in der Koalition auf, die aber alle zu einer Blockade des Vorhabens führen.
Neben einer Enthaltung aller drei Partner nannte Fraktionschef Borgwardt als Alternativen, dass der Landtag in diesem Jahr nicht mehr über den Staatsvertrag abstimmt, oder die Regierung ihn für Nachverhandlungen zurückziehen könnte.

Zusammen mit der AfD bildet die CDU eine Mehrheit im Landtag und könnte das Vorhaben gegen den Willen ihrer Koalitionspartner SPD und Grüne und gemeinsam mit der größten Oppositionspartei blockieren.
SPD und Grüne wollen den Staatsvertrag nicht nur mittragen, sondern kündigten auch an, bei einem gemeinsamen CDU-AfD-Veto keine Zukunft mehr für das seit 2016 regierende Kenia-Bündnis zu sehen.

"Es geht um einen Machtkampf in der CDU"
Auch Regierungschef Reiner Haseloff will eine gemeinsame Ablehnung seiner CDU mit der AfD vermeiden.
Ob sich SPD und Grüne darauf einlassen, ist offen.
Enthält sich die Koalition, wird der höhere Rundfunkbeitrag allein von den Stimmen der AfD blockiert, weil sie mehr Stimmen hat als die Linke, die für den Vertrag stimmen will.
Die Regierungschefs zahlreicher Länder baten zuletzt um Zustimmung aus dem Magdeburger Landtag.

Die Intendantin des Mitteldeutschen Rundfunks, Karola Wille, kündigte im Falle eines Vetos gegen den höheren Rundfunkbeitrag rechtliche Schritte an: "Deswegen werden wir sicherlich den Weg nach Karlsruhe suchen, um eine verfassungsgerichtliche Klärung herbeizuführen."
Der Saarländische Rundfunk erklärte, ohne den neuen Staatsvertrag sei die Anstalt "existenziell bedroht".
Ein zusätzlicher Grund: Der Vertrag sieht vor, dass die kleinen Sendeanstalten künftig einen höheren Anteil aus dem Beitragstopf erhalten sollen.

Grünen-Bundeschef Robert Habeck verwies auf seine Sicht, dass es in dem Magdeburger Koalitionskrach um grundsätzlichere Fragen erkennen.
"Es geht um einen Machtkampf in der CDU", sagte er.
"Eine Auseinandersetzung, ob die CDU eine Partei der Mitte bleibt, oder ob sie nicht nach rechts öffnet."
CDU-Bundeschefin Annegret Kramp-Karrenbauer wies Kritik am sachsen-anhaltischen Landesverband zurück und warf SPD und Grünen taktische Spielchen vor.
Es werde versucht, die CDU in eine Position zu drücken, in der sie nicht sei.

Der CDU-Medienpolitiker Markus Kurze hatte zuvor versichert, die Kenia-Koalition werde eine Lösung finden.
"Wir haben uns alle Hausaufgaben mitgenommen", sagte er.
Ein bisschen Säbelrasseln für die eigene Klientel gehöre jedoch auch dazu.


 
Entscheidung gefallen: Sachsen-Anhalt blockiert Erhöhung des Rundfunkbeitrags !

Die Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent ist offenbar vom Tisch.
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Haseloff zog aus den Querelen in der CDU-Fraktion nun Konsequenzen.

Sachsen-Anhalt blockiert die Erhöhung des Rundfunkbeitrags in Deutschland.
Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) habe den Gesetzentwurf zum entsprechenden Staatsvertrag vor der entscheidenden Abstimmung im Landtag zurückgenommen, teilte die Staatskanzlei am Dienstag mit.

Damit erübrige sich die weitere Befassung mit dem Entwurf im Parlament.
Faktisch bedeutet das eine Blockade der geplanten Beitragsanpassung.
Stimmen nicht alle Landesparlamente dem Vorhaben bis Jahresende zu, ist es gekippt.

Haseloff entschied damit nach wochenlangen existenziellen Streitigkeiten der Koalition doch selbst.
Die Fraktionen von CDU, SPD und Grünen hätten mitgeteilt, dass es unterschiedliche Auffassungen zum Staatsvertrag gebe, hieß es aus der Staatskanzlei.
Daraus folge, dass im Landtag keine Mehrheit für das Vorhaben gegeben sei.

Haseloff wollte gemeinsame Abstimmung mit AfD verhindern
Die CDU betonte trotz zahlreicher Krisentreffen mit den Bündnispartnern ununterbrochen, dass sie auf keinen Fall einer Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent auf 18,36 Euro zum 1. Januar 2021 zustimmen werde.
SPD und Grüne wollten das Vorhaben aller Länder hingegen mittragen.
Die CDU hätte ihr Veto auch gegen den Willen der Koalitionspartner mit den Stimmen der oppositionellen AfD durchsetzen können.

Diese lehnt die Erhöhung und das System des Rundfunkbeitrags an sich ab.
Eine gemeinsame Abstimmung seiner CDU mit der AfD wollte Haseloff aber auf jeden Fall vermeiden.

SPD und Grüne hatten zudem angekündigt, im Fall eines gemeinsamen CDU-AfD-Vetos keine Zukunft mehr für die seit 2016 regierende bundesweit erste Kenia-Koalition zu sehen.
Diesem Szenario geht Haseloff jetzt mit seinem Schritt zunächst aus dem Weg.
"Mit dieser Lösung geht die Koalition gefestigt aus der Krise hervor und wird ihre Arbeit zum Wohle des Landes bis zum Ende der Legislaturperiode fortsetzen."
In Sachsen-Anhalt wird am 6. Juni 2021 gewählt.

Was jetzt mit dem höheren Rundfunkbeitrag passiert, ist offen.
Es gilt als ausgemacht, dass öffentlich-rechtliche Sender vor dem Bundesverfassungsgericht die von einer unabhängigen Kommission ermittelte Erhöhung einzuklagen versuchen.
Zahlreiche Ministerpräsidenten hatten in den vergangenen Tagen um Zustimmung zum Staatsvertrag aus Sachsen-Anhalt gebeten und Nachverhandlungen abgelehnt.


 
Rundfunkbeitrag: Sender ziehen vor Verfassungsgericht !

Sachsen-Anhalt blockiert weiter als einziges Bundesland eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags.
Dagegen kündigen nun ARD, ZDF und Deutschlandradio eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an.

Die öffentlich-rechtlichen Sender wollen wegen der Blockade der Erhöhung des Rundfunkbeitrags durch Sachsen-Anhalt vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.
Das kündigten ZDF, die ARD-Anstalten und das Deutschlandradio unabhängig voneinander am Dienstag an.

Der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow betonte: "Eine Verfassungsbeschwerde ist leider unausweichlich.
Ohne die ausreichende, unabhängig ermittelte Finanzierung wird das Programmangebot, das in allen Regionen Deutschlands verwurzelt ist, darunter leiden."

"Damit bleibt leider keine andere Möglichkeit"
ZDF-Intendant Thomas Bellut sagte: "Mit dem heutigen Tag ist klar, dass es in Sachsen-Anhalt keine Zustimmung mehr geben kann.
Damit bleibt leider keine andere Möglichkeit, als das Bundesverfassungsgericht anzurufen."

Vom Deutschlandradio hieß es, die bedarfsgerechte Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender ab 2021 sei nicht mehr gesichert.
Man habe daher beschlossen, eine Verfassungsbeschwerde einzureichen.
Intendant Stefan Raue betonte: "Schon jetzt müssen wir einen strikten Sparkurs verfolgen, um mit unseren Angeboten auch in der digitalen Welt sichtbar zu sein.
Ein Ausbleiben der Erhöhung würde sich daher unweigerlich auf die Programmgestaltung auswirken."

Zuvor war bekannt geworden, dass Sachsen-Anhalt die geplante Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2021 von monatlich 17,50 Euro auf 18,36 Euro deutschlandweit blockiert.


 
Karlsruhe weist Eilanträge zum Rundfunkbeitrag ab !

Das Bundesverfassungsgericht hat die Eilanträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio gegen die Blockade der Erhöhung des Rundfunkbeitrags durch Sachsen-Anhalt abgewiesen.
Damit kann der monatliche Beitrag zum Jahreswechsel nicht um 86 Cent steigen.


Das Bundesverfassungsgericht hat es abgelehnt, eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags vorläufig anzuordnen.
Entsprechende Eilanträge der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD, ZDF und Deutschlandradio wiesen die Richterinnen und Richter zurück.

Damit haben sie aber noch keine abschließende Entscheidung getroffen.
Ob der Rundfunkbeitrag erhöht werden muss oder nicht, wird das Verfassungsgericht zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.

Richter: Begründung reicht nicht aus
Die Rundfunkanstalten hatten vorgetragen, dass sich ohne eine Erhöhung im Januar das Programmangebot verschlechtern werde und dass dies ihre Rundfunkfreiheit irreparabel verletze.
Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts haben sie aber nicht ausreichend begründet, dass ihnen vor der endgültigen Entscheidung über den Beitrag schwere Nachteile entstehen.

Anfang des Jahres hatte die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) vorgeschlagen, dass im Januar der Rundfunkbeitrag angehoben werden soll, von derzeit 17 Euro 50 auf 18 Euro 36.
Dem Vorschlag haben alle Bundesländer zugestimmt außer Sachsen-Anhalt.

Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) hatte den Gesetzentwurf zurückgenommen, bevor der Landtag darüber abstimmen konnte.
Durch den Rückzug der Vorlage rettete Haseloff seine zerstrittene Regierungskoalition mit SPD und Grünen und verhinderte eine gemeinsame Abstimmung von CDU und AfD im Parlament.

Dieses Vorgehen halten ARD, ZDF und Deutschlandradio für verfassungswidrig.
Wann das Bundesverfassungsgericht endgültig über den Rundfunkbeitrag entscheidet, ist offen.


 
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