NEWS zur GEZ !

Zukunft der Rundfunkgebühren: ARD und ZDF fordern deutliche Erhöhung !

Die meisten Verbraucher freuen sich nicht, wenn die monatlichen Rundfunkgebühren vom Konto abgehen: Seit 2013 müssen diese alle Haushalte in Deutschland zahlen.
Nach dem Willen der öffentlich-rechtlichen Sender sollen die Gebühren jetzt erhöht werden.
Die Begründung: Sie könnten so besser sparen.

Die öffentlich-rechtlichen Medien in Deutschland wollen mehr Geld: Bis 2029 wollen sie die Rundfunkbeiträge von heute monatlich 17,50 Euro auf 21 Euro erhöhen.
Das berichtet die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung".
Die Erhöhung soll schrittweise erfolgen, sie entspräche damit einem jährlichen Anstieg von 1,75 Prozent.

Die öffentlichen Medienanstalten von ARD, ZDF und Deutschlandradio wollen die automatische Anpassung des Rundfunkbeitrags im September den für sie zuständigen Bundesländern vorschlagen.
Dem Bericht zufolge hatten diese jedoch gefordert, dass die Beiträge stabil bei 17,50 Euro bleiben sollten.

Die Kommission KEF, die für die Ermittlung des Finanzbedarfs zuständig ist, hatte in ihrem Bericht von 2016 sogar die Erwartung formuliert, dass die Beiträge um 30 Cent gesenkt werden sollten.

Sender wollen "radikale Strukturreform"
Die öffentlich-rechtlichen Medienanstalten begründen eine Beitragserhöhung damit, dass sie sonst ihr Einsparvolumen von 2,2 Milliarden Euro bis zum Jahr 2024 nicht bewältigen könnten.
Gleichzeitig versprechen sie eine "radikale Strukturreform" um zukünftig koordinierter und effizienter wirtschaften zu können.

Die finanziellen Ersparnisse durch die verstärkte Zentralisierung seien jedoch nicht zur Entlastung der Zuschauer bestimmt, sondern würden "umgeschichtet in die Vielfalt neuer Angebote des digitalen Medienwandels", wie es in einem Grundsatzpapier der ARD heißt.
Die Sender reagieren damit offenbar auf die neue Konkurrenz – Streamingdienste wie Netflix, Amazon und Co. –, die den Medienmarkt aktuell aufmischen.





Darauf muss man erst mal kommen, Beitragserhöhung damit man das Einsparziel erreicht.
Für wie blöd halten die uns eigentlich.
Einsparen heisst Ausgaben mindern von dem jetzigen Beitragsvolumen, nicht von erhöhten Einnahmen.
 
Bundesverwaltungsgericht fällt Urteil gegen zusätzlichen Rundfunkbeitrag !

Das Bundesverwaltungsgericht hat einer Klage gegen den Rundfunkbeitrag Recht gegeben.
Und das Bundesverfassungsgericht soll den Rundbeitrag grundsätzlich prüfen.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden (BVerwG 6 C 32.16; Urteil vom 27. September 2017), dass der (reduzierte) zusätzliche Rundfunkbeitrag für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen nur dann mit dem Grundgesetz vereinbar ist und deshalb gezahlt werden muss, wenn in den jeweiligen Räumen auch tatsächlich ein Empfangsgerät vorhanden ist.

Darum geht es
Wer Hotel- oder Gästezimmer oder Ferienwohnungen vermietet, muss zusätzlich zum standardmäßigen Rundfunkbeitrag (den so genannten Betriebsstättenbeitrag) noch für jedes einzelne Zimmer einen reduzierten Rundfunkbeitrag (den so genannten Beherbergungsbeitrag) bezahlen.
So ist derzeit die Gesetzeslage.
Dagegen hatte die Inhaberin eines Hostels in Neu-Ulm geklagt.
Sie argumentierte, dass in den einzelnen Zimmer kein Empfangsgerät für TV, Radio oder Internet und auch kein Internetzugang verfügbar sei.
In den beiden Vorinstanzen, dem Verwaltungsgericht Augsburg und dem Verwaltungsgerichtshof München, war die Klägerin jedoch gescheitert.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat der Klägerin nun aber recht gegeben.

Das Leipziger Gericht stellte fest, dass „die Erhebung des zusätzlichen Rundfunkbeitrags für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen nur in denjenigen Fällen mit dem Grundgesetz vereinbar ist, in denen der Betriebsstätteninhaber durch die Bereitstellung von Empfangsgeräten oder eines Internetzugangs die Möglichkeit eröffnet, das öffentlich-rechtliche Rundfunkangebot in den genannten Räumlichkeiten zu nutzen.“

Dieser zusätzliche Rundfunkbeitrags für jedes Zimmer beziehungsweise jede Ferienwohnung entspricht einem Drittel des Rundfunkbeitrags: monatlich 5,83 Euro pro Zimmer.
Die erste Raumeinheit ist beitragsfrei.

Das Bundesverwaltungsgericht hat das vorausgegangene berufungsgerichtliche Urteil aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen.
Zudem solle überprüft werden, ob die Klägerin tatsächlich keine Empfangsmöglichkeiten in den Zimmern bietet.
Das Bundesverwaltungsgericht stellt fest: „Das Berufungsgericht hat nicht festgestellt, ob in den Zimmern der Klägerin eine von ihr eröffnete Rundfunkempfangsmöglichkeit besteht.
Erst nach Aufklärung dieser Tatsache kann beurteilt werden, ob die Klägerin zur Zahlung des Beitrags verpflichtet ist oder aber die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Beherbergungsbeitrags dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen ist."

Das am 27.9.2017 ergangene Urteil ist insofern bemerkenswert, weil es erstmals auf die Empfangbarkeit eingeht.
Allerdings betrifft dieses Urteil nicht Privatpersonen, die den Rundfunkbeitrag bezahlen müssen.

Rundfunkbeitrag wird generell geprüft
Die FAZ Online berichtet aber, dass das „Bundesverfassungsgericht den Rundfunkbeitrag grundlegend auf den Prüfstand stelle“.
Das Bundesverfassungsgericht habe „einen Fragenkatalog an alle Landesregierungen verschickt“ und würde „das Thema komplett aufrollen“, wie die FAZ eine juristische Fachzeitschrift zitiert.
Dem Bundesverfassungsgericht liegen einige Verfassungsbeschwerden von Privatpersonen und Unternehmen gegen den seit 2013 geltenden Rundfunkbeitrag zugrunde.
Der Rundfunkbeitrag hat ab dem 1.1.2013 die Rundfunkgebühren, auch als GEZ-Gebühr bezeichnet, ersetzt.


 
Minister warnt vor steigenden Rundfunkgebühren !

Sachsen-Anhalts Medienminister Rainer Robra hat erneut einen radikalen Umbau des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gefordert.
Seine Ideen hatten scharfe Kritik ausgelöst.

Ohne grundlegende Reformen gebe es keine Chance, den Rundfunkbeitrag stabil zu halten, sagte der CDU-Politiker im Magdeburger Landtag.
Der Gesamtaufwand der Sender müsse deutlich reduziert werden.
"Sonst schwindet die Akzeptanz für das öffentlich-rechtliche System weiter."
Die bisherigen Vorschläge für Einsparungen reichten nicht aus.

Bis 2020 ist der Rundfunkbeitrag auf 17,50 Euro monatlich pro Haushalt festgelegt.
Robra geht davon aus, dass er danach um 1,20 auf 18,70 Euro steigen müsste, wenn es keine weiteren Einsparungen gibt als die bisher vorgeschlagenen. ARD, ZDF und Deutschlandradio hatten Ende September ihre Vorstellungen in Berichten an die Rundfunkkommission der Länder vorgelegt.

Robra hatte in einem Zeitungsinterview die Position vertreten, das ZDF reiche als nationaler Sender aus und die "Tagesschau" in ihrer derzeitigen Form infrage gestellt.
Das Erste solle sich auf die Berichterstattung aus den Ländern konzentrieren.

Im Landtag sagte Robra: "Ich will keinen Abbau, sondern eine Stabilisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks."
Die Länder müssten aber wieder sichtbarer werden.
"Die DNA der ARD ist regional, auch in der Tagesschau."
Die "Tagesschau" könne in veränderter Form aber ihre Daseinsberechtigung behalten.


 
Warum viele WGs womöglich Rundfunkbeitrag nachzahlen müssen !

Berlin Durch ein Daten-Schlupfloch konnten WGs den Rundfunkbeiträgen lange entgehen - 2018 ändert sich das: Die Meldedaten werden abgeglichen.

Jedes Vierteljahr 52,50 Euro - für viele Studierende ist das sehr viel Geld.
Für Mitglieder von Wohngemeinschaften gab es jahrelang eine Datenlücke, durch die sie der Zahlung ausweichen konnten.
So ist in WGs jeweils nur ein Mitbewohner für die Zahlung des Beitrags verantwortlich.
War dieser nach 2013 ausgezogen und hatte sich keiner der übrigen Mitbewohner als neuer Beitragszahler angemeldet, entgingen die Betroffenen weiteren Zahlungsaufforderungen.

Doch für 2018 ist ein bundesweiter Datenabgleich der Einwohnermeldedaten mit dem Register des Beitragsservices von ARD, ZDF und Deutschlandradio (früher GEZ) vorgesehen.
WGs, die sich vor der Zahlung gedrückt haben, müssen mit hohen Nachzahlungen rechnen.

BAföG-Empfänger können sich befreien lassen
Laut Gesetz ist der Rundfunkbeitrag für jede Wohnung fällig, unabhängig davon, ob und wie viele Rundfunkgeräte dort vorhanden sind.
Wer also bei den Eltern aus- und in eine eigene Wohnung einzieht, wird selbst zum Beitragszahler.
BAföG-Empfänger können sich auf Antrag jedoch befreien lassen.

Für WGs muss sich stets nur ein Mitbewohner beim Beitragsservice anmelden.
„Wer das übernimmt, muss für die regelmäßige Abbuchung geradestehen.
Alle anderen sollten Sorge tragen, dass der monatliche Rundfunkbeitrag fair untereinander aufgeteilt wird“, sagt Christian Gollner, Rechtsreferent der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Ist auch nur ein WG-Mitglied nicht befreit, ist der komplette Beitrag zu bezahlen.

Empfehlung: Monatliche Einzahlungen in eine gemeinsame Kasse
Grundsätzlich haften alle WG-Bewohner gemeinsam für die .
Bleiben Überweisungen aus, hält sich der Beitragsservice aber „allein an den bei ihm gemeldeten Inhaber des Beitragskontos, um Zahlungsrückstände auszugleichen - bis hin zu möglichen Kontopfändungen“, erläutert Kathrin Körber, juristische Beraterin für Fragen des Rundfunkbeitrags bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Jeder, der sich für eine Anmeldung als Beitragszahler zur Verfügung stellt, sollte sich deshalb vertraglich absichern.
„Wir raten dazu, innerhalb der WG eine schriftliche Vereinbarung zu treffen.
Das hat für alle eine Signalwirkung“, sagt Verbraucherschützerin Körber.
Obwohl der Rundfunkbeitrag nur vierteljährlich fällig ist, empfiehlt sie monatliche Einzahlungen in die gemeinsame Kasse - wegen der oft hohen Fluktuation in WGs.

Zahlungsverweigerer könnten durch Meldedatenabgleich auffliegen
Ob Mitbewohner seit 2013 ein- oder ausgezogen sind, erfährt der Beitragsservice spätestens 2018.
Dann hat der Gesetzgeber einen vollständigen Meldedatenabgleich vorgesehen.
Wer noch nicht erfasst ist, wird angeschrieben.
Für WGs wird das brenzlig, wenn sie seit dem Auszug eines beim Beitragsservice gemeldeten Mitbewohners keinen Rundfunkbeitrag mehr bezahlt haben.

Das konnte bislang gut gehen, weil der Beitragsservice die Daten der nicht angemeldeten Mitbewohner aus datenschutzrechtlichen Gründen nach zwölf Monaten löscht.
Hat sich danach keiner der verbliebenen Bewohner beim Beitragsservice gemeldet, erfuhr dieser auch nichts davon.
„Hier kommt der sogenannte bundesweite Meldedatenabgleich ins Spiel“, sagt eine Beitragsservice-Sprecherin.

„Personen, die dann keinem Beitragskonto zugeordnet werden können, müssen damit rechnen, beim Beitragsservice als Zahlungsverweigerer aufzufliegen und eventuell zu Nachzahlungen herangezogen zu werden“, sagt Juristin Körber von der Verbraucherzentrale.

Auch bei Neueinzug ist Vorsicht geboten
Aufpassen sollte auch, wer in eine bestehende WG neu einzieht.
Der Beitragsservice erhält auch hier vom Einwohneramt die Meldedaten und erfragt dann schriftlich, ob es sich um eine eigene Wohnung oder eine WG handelt.
Hat sich ein WG-Mitbewohner bereits als Beitragszahler angemeldet, kann der neue Mitbewohner dessen Beitragsnummer melden.
„Sollte sich eine Person aber auch nach mehreren Erinnerungen nicht zurückmelden, geht der Beitragsservice davon aus, dass eine Beitragspflicht besteht“, erläutert die Beitragsservice-Sprecherin.

Dann erfolgt eine Direktanmeldung.
Das heißt, der Beitragsservice richtet ein Beitragskonto für den neuen WG-Bewohner ein und verlangt Geld.
Teuer wird das für den Neuen, wenn andere WG-Mitglieder sich dank der Datenlücke bislang um eine Direktanmeldung gedrückt oder den Rundfunkbeitrag trotz Anmeldung nicht überwiesen haben.
„Wenn seine Mitbewohner Zahlungen an den Beitragsservice verweigern, bleibt er alleine auf den Kosten sitzen“, warnt Juristin Körber.


 
Seniorin (77) besitzt kein TV: Rente gepfändet - wegen nicht gezahltem Rundfunkbeitrag !

Wismar - Sie ist 77 Jahre alt, besitzt weder Fernseher noch Radio.
Dennoch muss Ursula Gierka aus Wismar an der Ostsee einen Teil ihrer Rente für nicht bezahlte Rundfunkgebühren abtreten.
95 Euro monatlich wurden gepfändet!
Die „Ostsee-Zeitung“ berichtet von dem Fall.

Demnach hatte sich die Rentnerin, seit der Umstellung bei den Rundfunkgebühren auf eine Haushaltsabgabe von 17,50 Euro monatlich, geweigert, den Beitrag zu zahlen – immerhin nimmt sie ja die Leistungen nicht in Anspruch.

Viele Bürger weigern sich, die Rundfunkgebühren zu bezahlen
„Ich habe elf Kinder großgezogen und immer gearbeitet.
Ich brauche keinen Fernseher“, sagt Gierka.
Dennoch kam nun die Pfändung der Rente!

Die 77-Jährige ist kein Einzelfall.
Laut Bericht laufen allein in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg 308.000 Vollstreckungsverfahren gegen zahlungsunwillige Bürger.


 
Sender sollen sparen: Bundesländer streiten über Rundfunkbeitrag !

Über die Höhe des Rundfunkbeitrags entscheiden die Länderchefs.
Noch haben sie Zeit, bis 2020 ist er festgelegt.
Was danach passiert, ist umstritten.
Sicher ist: Die Sender sollen sparen.

Über die Höhe des Rundfunkbeitrags wird längst diskutiert.
Bis 2020 ist er auf 17,50 Euro pro Haushalt im Monat festgelegt.
Aber danach?
Soll er so bleiben, wie er ist?
Oder können ARD, ZDF und Deutschlandradio mit einem Zuschlag rechnen?
Aus dem Kreis der Öffentlich-Rechtlichen wird auf steigende Kosten verwiesen.
Auf die Expertenkommission KEF kommt noch einige Arbeit zu – sie muss die Vorstellungen der Sender über den eigenen Finanzbedarf nachrechnen und dann 2019 eine Empfehlung über die Beitragshöhe abgeben.
Auf dieser Grundlage entscheiden anschließend die Länderchefs.
Und die sind sich in dieser Frage nicht unbedingt einig.

Sender planen engere Zusammenarbeit
Im September haben ARD, ZDF und Deutschlandradio Berichte mit ihren Vorstellungen über die Zukunft der Sender an die Rundfunkkommission der Länder übergeben.
Darin sind Reformen und etliche Beispiele für Einsparmöglichkeiten durch engere Zusammenarbeit angekündigt.
Das verringert den Finanzbedarf.
Ob es reicht, eine Beitragserhöhung überflüssig zu machen?
Darüber gehen die Einschätzungen in den Landeshauptstädten auseinander – die einen sind gegen eine Erhöhung, die anderen schließen sie aus. Und alle betonen, wie wichtig Sparsamkeit sei.
Die Nuancen machen den Unterschied.

Zum Stand der Dinge Ende 2017:

"Als Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder setze ich mich dafür ein, eine Beitragserhöhung in 2020 möglichst zu begrenzen", so die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD).
Neben einem qualitativ hochwertigen Angebot für alle Bürger sei die Beitragshöhe mitentscheidend für die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Ob ab 2020 eine Beitragserhöhung erforderlich wird, um den Finanzbedarf der Rundfunkanstalten zu decken, wird sich nach Dreyers Ansicht erst aus dem KEF-Bericht ergeben.

Nordrhein-Westfalen fordert "Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit"
Diese Frage lässt sich auch nach Einschätzung der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen erst beantworten, wenn der Bericht für die Beitragsperiode 2021 bis 2024 vorliege.
Die Rundfunkkommission habe außerdem im Frühjahr 2016 eine Arbeitsgruppe zu "Auftrag und Strukturoptimierung der Rundfunkanstalten" ins Leben gerufen, insbesondere um mögliche Einsparpotenziale bei den Rundfunkanstalten zu identifizieren.
"Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind und bleiben zentrale Maximen in einem Finanzierungsmodell, das in Form eines verpflichtenden Beitrags direkt von den Bürgerinnen und Bürgern getragen wird."

"Baden-Württemberg steht vollumfänglich zu den öffentlich-rechtlichen Anstalten als Medien des Qualitätsjournalismus, den wir in diesen und kommenden Zeiten nicht hoch genug wertschätzen können", so ein Regierungssprecher.
Zugleich fordere das Land weitere Reformen und Einsparungen, damit man sich einer Stabilität des Rundfunkbeitrags annähern könne.
"Was im September vorgelegt wurde, war eine erste Runde."

Bayern sieht die Stabilität des Beitrags als Ziel.
Um es zu erreichen, hätten die Regierungschefs der Länder einen umfassenden Reformprozess angestoßen, so eine Sprecherin der Bayerischen Staatskanzlei.
"Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen."

Hamburg setzt auf "leistungsfähigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk"
Nach Einschätzung von Hamburgs Landeschef Olaf Scholz haben die Anstalten bereits "sehr hilfreiche Vorschläge" zur Strukturreform gemacht.
"Aber die Diskussion geht weiter.
Entscheidend sei, auch künftig einen leistungsfähigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu haben, für dessen Angebote die Bürger auch bereit sind, einen Beitrag zu zahlen.
"Es ist dabei sicherlich unplausibel, dass angesichts von Kosten- und Tarifsteigerungen mit dauerhaft gleich bleibendem Beitrag das gleiche Qualitätsniveau gehalten werden kann.
Ich empfehle uns allen daher große Gelassenheit und Ernsthaftigkeit in dieser Frage."

Die Landesregierung in Schleswig-Holstein hält dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zugute, "hervorragende Arbeit" zu leisten und eine unabhängige Grundversorgung mit Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung zu gewährleisten.
"Das kostet Geld", so Staatskanzleichef Dirk Schrödter.
"Unser Ziel ist dennoch eine weitgehende Beitragsstabilität."
Reformvorschläge lägen auf dem Tisch.
"Die allerdings sind noch nicht ausreichend."

Sachsen ist gegen Beitragserhöhung
Aus Sicht der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern lautet das zentrale Ziel, einen vernünftigen Ausgleich zwischen einem starken öffentlich-rechtlichen Rundfunkangebot und stabilen Beiträgen zu finden, so Regierungssprecher Andreas Timm
Das Land Bremen setzt sich laut Regierungssprecher André Städler dafür ein, eine Beitragserhöhung möglichst zu begrenzen.
Denn die Höhe sei mitentscheidend für die Akzeptanz des Rundfunkbeitrags.

Bei der aktuellen Reformdiskussion geht es nach Einschätzung des Chef der Staatskanzlei in Brandenburg, Thomas Kralinski, darum, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch in zehn Jahren noch so aufgestellt sei, dass er genutzt werde.
"Ich kenne keine Dienstleistung, die über so lange Zeiträume konstant viel kostet", fügte er hinzu.

Sachsen bleibt laut Staatskanzleichef Fritz Jaeckel bei seiner Position und will an der bisherigen Beitragshöhe festhalten.
Sachsen-Anhalts Landesregierung spricht sich ebenfalls für Beitragsstabilität aus, wie der stellvertretende Regierungssprecher Daniel Mouratidis mitteilte.

Saarland will umfassende Diskussion über die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Für Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow habe eine Entscheidung über eine moderate Erhöhung des Beitrags in jedem Fall zur Voraussetzung, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio überzeugende Reformschritte im Bereich Qualitätsjournalismus, Digitalisierung, weitere Stärkung der regionalen Verankerung der journalistischen Arbeit und zu den Pensionsregelungen vorlegen.
Ziel der hessischen Landesregierung ist "ein weiterhin guter, journalistisch solider und regionaler öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der zukunftsfähig ist", teilte die hessische Staatskanzlei mit.

Die Frage der Höhe des Rundfunkbeitrags sollte nach Ansicht der saarländischen Landesregierung erst am Ende einen umfassenden Diskussion über die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stehen.
Regierungssprecher Thorsten Klein sagte: "Bei den Diskussionen um die Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung ist es mir jedoch besonders wichtig, dass hierbei nicht dessen grundsätzliche Bedeutung für den Prozess der öffentlichen Meinungsbildung in unserem Land in den Hintergrund gerät."
Klein wies außerdem darauf hin, dass der Rundfunkbeitrag seit 2009 nicht mehr gestiegen und 2015 sogar gesenkt worden sei.


 
ARD-Intendant Wilhelm will höhere Rundfunkgebühr ab 2021 !

Berlin Etwa acht Milliarden Euro Rundfunkgebühren nehmen ARD und ZDF jährlich ein.
Dem ARD-Vorsitzenden Ulrich Wilhelm reicht das nicht aus.

Der neue ARD-Intendant Ulrich Wilhelm fordert von der Politik eine Erhöhung der Rundfunkgebühren vom Jahr 2021 an.
In den dann folgenden vier Jahren solle der Beitrag an die Inflation angepasst werden, sagte Wilhelm dem „Handelsblatt“.
Er spricht von 1,7 Prozent Erhöhung pro Jahr.

„Ohne einen höheren Rundfunkbeitrag ab 2021 kommen wir am gewaltigen Kürzen der Programme nicht vorbei“, so Wilhelm in einem Interview mit der Zeitung.
„Inflationsbereinigt zahlen die Menschen in Deutschland seit gut zehn Jahren nicht mehr Rundfunkbeitrag – und das bei einem ungleich größeren Angebot.
Darüber werden wir mit den Ländern im Einzelnen sprechen müssen“, so der Intendant.

Politischer Druck der AfD schon spürbar
Schon in der vergangenen Woche hatte Wilhelm den Mehrbedarf seiner Sendeanstalt bis zum Jahr 2021 mit drei Milliarden Euro beziffert.
Er begründet dies unter anderem mit veränderten Sehgewohnheiten der Zuschauer und der wachsenden Konkurrenz durch US-Streamingdienste wie Netflix und Amazon.
Diesen will Wilhelm mit einer „europäischen Antwort“ begegnen: „Mit einem Teuerungsausgleich ginge das besser.“

Fraglich ist allerdings, ob Wilhelm damit Gehör in der Rundfunkkommission der Länder findet.
Dort haben Sachsen und Sachsen-Anhalt eine Beitragserhöhung bereits abgelehnt.
Die rechtspopulistische AfD will den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in seiner jetzigen Form sogar abschaffen .
In den beiden Länderparlamenten ist die AfD stark vertreten.
Auch andere Medienpolitiker fordern ARD und ZDF zu stärkeren Sparanstrengungen auf.

Entscheidung fällt erst 2019
Derzeit liegt die Rundfunkgebühr bei monatlich 17,50 Euro.
Nach den Forderungen Wilhelms würde der monatliche Betrag von 2021 an um knapp 30 Cent steigen.
Die Entscheidung darüber wird erst 2019 fallen.

Im Jahr 2016 nahmen die öffentlich-rechtlichen Sender etwa acht Milliarden Euro an Gebühren ein.
Damit werden 20 Fernseh- und 69 Radiosender finanziert.


 
Geldstrafe wegen Erpresserbrief im Streit um Rundfunkbeitrag !

Weil sie im Streit um 507 Euro Rundfunkgebühren von zwei Mitgliedern RBB-Verwaltungsrats eine Millionensumme gefordert hatte, ist eine 54-jährige Berlinerin zu 4800 Euro Strafe verurteilt worden.
Das Amtsgericht Tiergarten sprach die Frau am Dienstag der versuchten Erpressung schuldig.

In einem Schreiben, das Ermittler der "Reichsbürger"-Szene zuordneten, hatte die Angeklagte rund acht Millionen US-Dollar gefordert.
Die Bürokauffrau hat mittlerweile gestanden und sich von ihrem Verhalten distanziert.
Den sogenannten Reichsbürgern, die die Bundesrepublik nicht anerkennen, habe sie aber nie angehört.

Die Angeklagte habe im Oktober 2016 in dem Schreiben an den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) gedroht, bei Nichtzahlung die Forderung als Pfandrecht in ein weltweites Schuldnerverzeichnis einzutragen, sagte die Richterin.
Zwei Männer seien in dem Brief namentlich genannt worden.

Die 54-Jährige hatte erklärt, sie besitze weder Radio noch Fernsehen.
Den Rundfunkbeitrag halte sie für rechtswidrig.

"Ich war so erbost, dass ich die Verantwortlichen beim RBB mit einer absurden Forderung überziehen wollte."
Eine Vorlage für das Schreiben habe sie aus dem Internet übernommen, die Forderung aber nicht ernst gemeint.

Die Angeklagte habe sich in ihrem Ärger "vergaloppiert", heißt es in dem Urteil.
Sie habe zu verwerflichen Mitteln gegriffen.

Die Frau befand sich seit Mitte Dezember 2017 in Haft, weil sie zu zwei früheren Prozessterminen nicht erschienen war.


 
Privat-PKW oder Firmenwagen: Rundfunkbeitrag 2018 - Wann Sie ihn sogar sofort kündigen müssen !

Die deutschen Haushalte sind seit Januar 2013 dazu verpflichtet, für Radio, PC & Co. eine einheitliche Rundfunkgebühr zu zahlen.
Doch gilt das auch für PKWs?

Die einheitliche Rundfunkgebühr, früher auch bekannt als "GEZ", gilt seit Januar 2013.
Was vielen Deutschen dabei sauer aufstößt: Alle Haushalte müssen die Pauschale zahlen – egal, ob sie Rundfunkgeräte zuhause stehen haben oder nicht.
Doch was viele nicht wissen: Auch Autoradios und Navigeräte (wenn sie mit dem Radio kombiniert sind) müssen beim allgemeinen Beitragsservice angemeldet werden

Autoradio: Nach Verkauf erlischt "GEZ"-Gebühr automatisch?
Sie dürfen allerdings dann aufatmen, wenn Sie bereits die "GEZ"-Gebühr für die eigenen vier Wände zahlen.
Dann kostet Sie das Autoradio im eigenen PKW nicht extra, da es als gebührenfreies Zweitgerät gilt.
Das gilt allerdings nicht, wenn Sie in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft wohnen.

Wenn einer der Partner die Rundfunkgebühr zahlt, sind sämtliche Rundfunkgeräte in seinem Wagen kostenlos.
Der andere muss dagegen für diese in einem eigenen PKW aufkommen.
Doch was ist, wenn Sie zum Beispiel einen Dienstwagen haben?
Auch dann wird die Rundfunkgebühr fällig.
Und wenn Sie diesen verkaufen wollen – erlischt dann auch automatisch die "GEZ" dafür?

Das glaubte zumindest jetzt eine Frau.
Doch am Ende gab es für sie ein böses Erwachen – und zwar in Form einer satten Nachzahlung von 95,31 Euro.
Zwar hatte die PKW-Halterin die Gebühr anfangs gezahlt, schließlich reichte sie dann doch beim Verwaltungsgericht München Klage ein.

Gericht entscheidet: Wer PKW nicht sofort abmeldet, der muss nachzahlen
Das Pikante allerdings daran: Sie hatte erst sieben Monate nach dem Verkauf des Fahrzeugs selbigen gemeldet.
Doch eine Meldung durch den Halter ist immer Pflicht – und zwar sobald das Auto verkauft und abgemeldet wurde.
Der Grund dafür: Die Rundfunkgebühr läuft immer noch bis zum Ende eines Monats, in dem diese "gekündigt" wurde.
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) München hat das Urteil nun bestätigt.



 
Verfassungsgericht verhandelt über Rundfunkbeitrag: Karlsruhe will Mitte Mai entscheiden !

Das Bundesverfassungsgericht prüft im Mai die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags.
Der Verhandlung in Karlsruhe liegen vier Verfassungsbeschwerden zugrunde.


Die Beschwerdeführer betrachten den Beitrag als Steuer und sprechen den Ländern, die den Beitrag im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geregelt haben, die Gesetzgebungskompetenz ab.
Außerdem rügen sie Verstöße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz.
Der Beitrag sei verfassungswidrig, weil er unabhängig vom Vorhandensein von Empfangsgeräten erhoben werde.

So würden bei einer Erhebung pro Wohnung unabhängig von der Zahl der dort lebenden Menschen Ein-Personen-Haushalte gegenüber Mehr-Personen-Haushalten benachteiligt.
Ungerechtfertigt sei darüberhinaus dass der Beitrag auch für Zweitwohnungen anfalle, obwohl die Beitragszahler nicht gleichzeitig in mehreren Wohnungen Fernsehen und Radio nutzen könnten.

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird sich während der zweitägigen Verhandlung am 16. und 17. Mai auch mit der Beschwerde des Autovermieters Sixt befassen, der die Bemessung des Beitrags nach der Anzahl von Betriebsstätten, Beschäftigten und Firmenfahrzeugen als unrechtmäßig empfindet.
Unternehmen mit vielen Filialen würden so klar benachteiligt.

Aus Sicht des Bundesverwaltungsgerichts ist der Beitrag keine Steuer und wird zu Recht pro Wohnung erhoben.
Der Beitrag diene der staatsfernen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Das Beitragsmodell hatte 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.
Während davor nach Art und Zahl der Geräte abgerechnet wurde, wird der Beitrag seither für ARD, ZDF und Deutschlandradio pro Wohnung fällig.


 
Rundfunkbeitrag: Ab 6. Mai fliegen Nichtzahler auf !

Berlin Mit ein wenig Aufwand konnten sich viele Bürger um den Rundfunkbeitrag drücken.
Doch ab dem 6. Mai werden Drückeberger auffliegen.

Der Countdown läuft: Wer sich um den Rundfunkbeitrag drückt und bislang unentdeckt blieb, fliegt zum Stichtag 6. Mai als Nichtzahler auf.
Aber auch viele unbescholtene Personen müssen mit Post vom Beitragsservice – der früheren GEZ – rechnen.
Ärger ist also programmiert.

17,50 Euro Rundfunkbeitrag sind pro Wohnung und Monat fällig.
So steht es im Gesetz.
Damit kein Nichtzahler durch das Raster rutscht, haben die Bundesländer für 2018 einen sogenannten Meldedatenabgleich gesetzlich vereinbart.
Das bedeutet: Die Einwohnermeldeämter geben ihren Datenbestand an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio weiter.

Daten von Meldeämtern werden an Beitragsservice übermittelt
Bundesweit einheitlicher Stichtag ist der 6. Mai 2018.
Dies teilte der Beitragsservice auf Anfrage mit.
Um 0Uhr würden die Daten in den Meldeämtern quasi „eingefroren“ und übermittelt, sagte eine Sprecherin.
Bereits 2013 fand ein solcher bundesweiter Datenabgleich statt.
Damals wurde der Rundfunkbeitrag eingeführt – und von einem „einmaligen“ Abgleich gesprochen.

Alle volljährigen Personen, die keinem Beitragskonto zugeordnet werden können, werden nach Auswertung der Daten angeschrieben.
Es sei keine verlässliche Prognose darüber möglich, wie sich der Datenbestand innerhalb von fünf Jahren verändert, so die Sprecherin.

In ihrer Gesetzesbegründung gingen die Bundesländer von einem „jährlichen Verlust von rund 200.000 Wohnungen“ aus – macht eine Million nicht erfasster Wohnungen innerhalb von fünf Jahren.
Zu den Lücken im Bestand der Beitragszahler kann es aus vielerlei Gründen kommen.
Beispiel Wohngemeinschaft: Zieht der angemeldete Beitragszahler aus der WG aus, kann sich einer der verbliebenen Mitbewohner als neuer Zahler freiwillig melden – oder die WG bleibt unentdeckt.
Denn die Daten der Mitbewohner löscht der Beitragsservice aus Gründen des Datenschutzes spätestens nach einem Jahr.
So waren Nichtzahler-WGs bisher fein raus.

Bewohner von Mehrfamilienhäusern müssen mit Post rechnen
Für Wohngemeinschaften, die sich so bislang vor der Zahlung gedrückt haben, kann es zum 6. Mai nun teuer werden.
„Der Rundfunkbeitrag ist gesetzlich geschuldet und daher auch rückwirkend zu zahlen.
Dafür ist das Einzugsdatum maßgeblich“, heißt es beim Beitragsservice.
Nur bereits 2013 überprüfte Zeiträume würden nicht erfasst.

Zu beachten ist bei allem: Einen Brief bekommen können auch Leute, die einen Mitzahler haben.
So reicht bei Paaren zwar eine gemeldete Person als Inhaber des Beitragskontos aus.
Die andere taucht im Bestand der Einwohnerämter jetzt aber auf – wobei für den Beitragsservice unklar ist, ob sie sich mit dem angemeldeten Partner eine Wohnung teilt oder nicht.
Vor allem in Mehrfamilienhäusern kann es unter einer Adresse viele verschiedene Wohnungen geben – und entsprechend viele zahlungspflichtige Personen.

Beitragspflicht geht bis zur Zwangsvollstreckung
Wer deshalb Post vom Beitragsservice erhält, sollte „unbedingt aktiv reagieren und das Schreiben nicht einfach ignorieren oder wegwerfen – auch wenn es nervt“, sagt Juristin Kathrin Körber, die bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen zu Fragen des Rundfunkbeitrags berät.
Bei Personen, die nicht reagieren, geht der Beitragsservice von einer Beitragspflicht aus.
Sie werden daraufhin per Direktanmeldung erfasst – mit allen Konsequenzen bis hin zur Zwangsvollstreckung, falls sie das Geld nicht überweisen.

Der Beitragsservice hat nach eigenen Angaben „verschiedene Vorkehrungen“ getroffen, um die Anzahl solcher Fälle möglichst gering zu halten.
So erlaubten die übermittelten Daten zum Teil Rückschlüsse darauf, ob Personen in einer gemeinsamen Wohnung leben – etwa wenn Nachname und Einzugsdatum übereinstimmen.
Es werde „aber nicht ganz zu vermeiden sein, dass es zu Nachfragen bereits behandelter Fallkonstellationen kommen kann“, so die Sprecherin.

Kopie des Mietvertrags dient als Nachweis der Wohnverhältnisse
Um den Sachverhalt zu klären, sollten Angeschriebene dem Beitragsservice den Namen des Beitragszahlers samt Beitragsnummer umgehend mitteilen, empfiehlt Verbraucherschützerin Körber.
Als Nachweis der Wohnverhältnisse könnten ein Auszug aus dem Einwohnermelderegister oder eine Kopie des Mietvertrages dienen.

„Um sicherzugehen, dass das Schreiben ankommt und Probleme vermieden werden, sollte es per Einschreiben an den Beitragsservice geschickt und der Versendebeleg aufgehoben werden“, rät Juristin Körber.
Ihre Erfahrung: „Einfache Briefe können verloren gehen – und dann ist der Ärger groß.“


 
Millionen-Kosten für Gebührenzahler: Beitragsservice lässt sich alle Meldedaten schicken !

Der Beitragsservice von ARD und ZDF bekommt Millionen Datensätze der Einwohnermeldeämter übermittelt.
Der Datenabgleich kostet die Gebührenzahler Millionen - und dürfte noch für Frust sorgen.

Auf den Beitragsservice kommt einige Arbeit zu.
Zum ersten Mal seit rund fünf Jahren gibt es einen Abgleich der Daten aus den Einwohnermeldeämtern mit denen der Einrichtung in Köln, die im Auftrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio den Rundfunkbeitrag einzieht.
Sinn der Sache ist es, Menschen zu finden, die zwar beitragspflichtig sind, aber keinen Beitrag überweisen.

Seit dem Umstieg auf das neue System der Beitragserhebung 2013 muss jeder Haushalt zahlen, unabhängig von der Anzahl der Radio- und Fernsehgeräte, derzeit 17,50 Euro im Monat.
Aber der Beitragsservice, Nachfolger der früheren Gebühreneinzugszentrale (GEZ), weiß nicht von jedem, der zahlen muss.
Schließlich gibt es dafür keine zentrale Kartei oder Datenbank.

Deshalb bekommt er nun von den Kommunen die Meldedaten sämtlicher volljähriger, am Stichtag 6. Mai in Deutschland gemeldeter Personen.
Dazu gehören Name, Adresse, Familienstand, Geburtsdatum und der Tag des Einzugs in die Wohnung.
Die Daten werden mit den Angaben der angemeldeten Beitragszahler abgeglichen – dann lässt sich sehen, für welche Wohnungen noch kein Beitrag gezahlt wird.

Beitragsservice rechtfertigt Vorgehen
"Mit dem Meldedatenabgleich will der Gesetzgeber sicherstellen, dass der Datenbestand des Beitragsservice aktuell bleibt und sich grundsätzlich alle Bürgerinnen und Bürger an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen", erklärt die Einrichtung.

Gäbe es den Datenabgleich nicht, könne es dazu kommen, dass ein Beitragszahler etwa nach einer Trennung oder der Auflösung einer WG aus einer Wohnung auszieht, der Beitragsservice aber nicht erfährt, wer von den bisherigen Mitbewohnern dort weiterhin lebt.

Wer noch nicht gezahlt hat, erhält bald einen Brief
Die neuen Daten werden ab dem 7. Mai übermittelt.
Stefan Wolf, Geschäftsführer des Beitragsservice, rechnet damit, dass der Großteil der Meldesätze bis Anfang Juli eingeht und die letzten Nachlieferungen bis Ende des Jahres kommen.

Der Abgleich der Daten erfolgt vollautomatisch.
Die eigentliche Arbeit für den Beitragsservice beginnt erst danach – ab Juli.
Dann müssen alle diejenigen angeschrieben werden, die keinen Beitrag zahlen, ohne dass erkennbar ist, warum nicht.
Und das wird nach Wolfs Erwartung mit einigem Aufwand verbunden sein, schon weil davon auszugehen sei, dass viele der Angeschriebenen Rückfragen und Erläuterungsbedarf hätten.

"Wir rechnen mit zahlreichen telefonischen und schriftlichen Reaktionen", sagte Wolf.
Aufgrund der Erfahrungen mit dem ersten Meldedatenabgleich 2013/2014 sei der Beitragsservice aber gut darauf vorbereitet.

Kostenpunkt: zwölf Millionen Euro
Für den Abgleich und die anschließende Klärung der Frage, wer künftig Beiträge zahlen muss, rechnet der Beitragsservice mit Kosten von voraussichtlich 12 Millionen Euro.
Wie viel das unterm Strich einbringt, ist Wolf zufolge "noch nicht valide abschätzbar".

Der Beitragsservice selbst ist eine Gemeinschaftseinrichtung von ARD, ZDF und Deutschlandradio und wird damit ebenfalls durch Gebühren finanziert.
Von den 17,50 Euro, die jeder Beitragszahler monatlich überweist, werden aber laut ARD im Durchschnitt nur 38 Cent für die Aufgaben des Beitragsservices aufgewendet.

Ende 2016 waren 39,1 Millionen Wohnungen beim Beitragsservice gemeldet.
In dem Jahr haben ARD, ZDF und Deutschlandradio 7,978 Milliarden Euro von den Beitragszahlern bekommen, 153,2 Millionen Euro weniger als 2015.

Aber wie viele Wohnungen neu anzumelden sind, lässt sich dem Beitragsservice zufolge nicht beantworten.
Eine erste Prognose ist für Frühjahr 2019 geplant, die abschließenden Ergebnisse gibt es voraussichtlich erst 2022.

Mitarbeiter rechnen mit "emotionalen Reaktionen"
Es ist nicht davon auszugehen, dass alle begeistert sind, die in den kommenden Monaten Post vom Beitragsservice bekommen.
"Denjenigen, denen nicht bewusst war, dass sie Rundfunkbeitrag zahlen müssen, werden wir ausführlich erklären müssen, warum das so ist", sagte Wolf.

Dann gebe es aber auch eine Reihe von Menschen, die den Rundfunkbeitrag absichtlich nicht zahlten.
Die reagierten allerdings meistens sehr nüchtern nach dem Motto "Na gut, jetzt ist es so weit, jetzt bin ich auch dran".

"Und sie zahlen dann, wenn auch mit geballter Faust in der Tasche."
Dass es zu "emotionalen Reaktionen am Telefon oder im Schriftwechsel" komme, sei allerdings nicht ausgeschlossen.




 
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