NEWS zur GEZ !

Rundfunkbeitrag könnte an Inflationsrate gekoppelt werden !


Berlin Einige Länderchefs wollen Veränderungen beim Rundfunkbeitrag.
Unumstritten ist ihr Vorschlag allerdings nicht.
Und auch nicht ganz neu.


Die Höhe des Rundfunkbeitrags könnte sich künftig möglicherweise an der Inflationsrate orientieren.
Dieser Vorschlag ist Gegenstand einer Vorlage, die in der kommenden Woche bei der Konferenz der Ministerpräsidenten in Berlin beraten werden soll, wie die „Neue Osnabrücker Zeitung“ (NOZ) am Freitag berichtete.

Hinter dem Vorstoß stehen laut NOZ die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Man wolle eine Finanzstruktur, „die den Anstalten den Raum gibt, ihren Programmauftrag im Rahmen eines festen Budgets erfüllen zu können“, sagte Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) der Zeitung. „Für uns gehört dazu eine Budgetentwicklung anhand der Inflationsrate.“

KEF kritisiert den Vorschlag zum Rundfunkbeitrag
Man wolle einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk, sagte Günther weiter.
„Allerdings sind Radio und Fernsehen heute nicht mehr die einzigen Verbreitungswege.
Deshalb müssen wir neu denken: Wir brauchen einen flexibleren Auftrag, der auf Inhalten beruht, weg von der Betrachtung der Verbreitungswege.“

Heinz Fischer-Heidelberger, der Vorsitzende der unabhängigen Experten-Kommission KEF, sieht die Vorschläge der sechs Bundesländer kritisch: „Ein tragendes Prinzip der Freiheit von Rundfunk und Fernsehen ist, dass die Politik das Programm nicht durch Geld steuern darf“, teilte er auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.
„Auf Vorschlag des Bundesverfassungsgerichts wurde die KEF eingerichtet, um gerade die Staatsferne sicherzustellen.
Ich kann nicht erkennen, dass der aktuell diskutierte Vorschlag diesem Grundsatz Rechnung trägt.“

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten macht den Länderchefs jeweils vor Ende der aktuellen Beitragsperiode einen Vorschlag zur neuen Höhe des Rundfunkbeitrags .
Bis 2020 ist er auf 17,50 Euro im Monat pro Haushalt festgelegt.

ARD grundsätzlich für Budgetierung
Der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm teilte dazu mit: „Wir werden den Vorschlag der Länderarbeitsgruppe beurteilen, wenn er uns vorliegt.“
Grundsätzlich wäre eine Budgetierung sinnvoll, wenn das Geld, das an einer Stelle eingespart werde, an anderer Stelle ausgegeben werden könnte.
„Selbstverständlich ist, dass bei jeder konkreten Ausgestaltung eines Indexierungsmodells die verfassungsrechtlichen Vorgaben einer auftragsgemäßen Finanzierung beachtet werden müssen“, betonte Wilhelm.

„Indexierung für sich genommen ist eine Möglichkeit, die funktionsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu gewährleisten.
Das hat auch das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich festgestellt.“

Unter Ministerpräsidenten deutet sich Zustimmung an
Ganz neu ist der Vorschlag der sechs Länder nicht.
Schon die damalige ARD-Vorsitzende und MDR-Intendantin Karola Wille hatte im Herbst 2016 angeregt, über die Höhe des Rundfunkbeitrags nicht wie bisher alle vier Jahre neu zu entscheiden, weil die Sender eine längere Planungsperspektive brauchten.
Auch sie brachte als Alternative ein Indexmodell ins Gespräch.

Nach NOZ-Angaben deutet sich unter den Ministerpräsidenten eine Zustimmung für die Initiative der sechs Länder an.
ARD, ZDF und Deutschlandradio bekommen aus dem Rundfunkbeitrag jährlich rund acht Milliarden Euro.


 
Abgleich mit Einwohnerdaten: 3,5 Millionen Deutsche bekommen Post wegen des Rundfunkbeitrags !

Seit Mai gleichen die Einwohnermeldeämter ihre Daten mit denen des „Beitragsservice“ ab.
Das Unternehmen treibt die GEZ-Gebühren ein und soll durch den Abgleich Nicht-Zahler besser ausfindig machen.
Rund 3,5 Millionen Deutsche bekommen deshalb nun Post.


Lässt sich eine volljährige Person keiner bereits beim Beitragsservice angemeldeten Wohnung zuordnen, wird per Brief erfragt, ob eine Anmeldung notwendig ist.
So soll geklärt werden, für welche Wohnung bislang kein Rundfunkbeitrag entrichtet wird.

Mit dem Brief erhalten Bürger einen Antwortbogen, der innerhalb von zwei Wochen ausgefüllt und zurückgeschickt werden soll.
„Wir gehen davon aus, dass dieser blinde Fleck relativ klein ist“, erklärte Stefan Wolf, Geschäftsführer des Beitragsservice.
Mit immensen Mehrerträgen sei daher nicht zu rechnen.
Der Abgleich der Meldedaten und der Versand der Klärungsschreiben wird voraussichtlich Anfang 2019 abgeschlossen sein.


 
Verfassungsgericht entscheidet über Rechtmäßigkeit der Rundfunkbeitrags !

Am Mittwoch verkündet das BVerfG in Karlsruhe sein Urteil zur Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags.

Am kommenden Mittwoch, dem 18. Juli wird in Karlsruhe ein wichtiges Urteil zum aktuellen deutschen Rundfunkbeitrag erwartet, berichtet heise.de .


Das Bundesverfassungsgericht wird darüber entscheiden, ob der Rundfunkbeitrag als Steuer gewertet werden muss oder nicht.

Wird der Beitrag als Steuer eingestuft, hätten die Bundesländer beim Aufsetzen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags gar keine Gesetzgebungskompetenz gehabt.
Des weiteren soll am Mittwoch geklärt werden, ob der Beitrag auch weiterhin pro Haushalt oder wieder wie früher nach der Anzahl der tatsächlich vorhandenen Rundfunkgeräte erhoben werden soll.

Während die geräteunabhängige Zahlung pro Haushalt und Unternehmen seit fünf Jahren nach Ansicht von ARD, ZDF und Deutschlandradio im Zeitalter des Internets lange überfällig war, fühlen sich viele Bundesbürger vom neuen Zahlmodell ungerecht behandelt.
Das Verwaltungsgericht sah sich daraufhin in den vergangenen Jahren mit immer mehr Klagen konfrontiert.

Der aktuelle Prozess wurde durch drei Privatleute und den Autovermieter Sixt initiiert.
Die Kläger sehen den Beitrag als Steuer und sind mit ihrem Anliegen bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen.
Es bleibt abzuwarten, ob ihnen die Karlsruher Richter am Mittwoch Recht geben werden.


 
Ist der Rundfunkbeitrag rechtmäßig? Bundesverfassungsgericht fällt Urteil !


Rundfunkbeitrag: Menschen mit zwei Wohnungen müssen nicht mehr doppelt zahlen – sonst bleibt alles gleich.

Wer zwei Wohnungen hat, muss bald nicht mehr doppelt Rundfunkgebühr zahlen.
Alle anderen Beschwerden lehnte das Verfassungsgericht ab.


Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat über den Rundfunkbeitrag entschieden.
Die meisten Beschwerden wurden abgelehnt. Gute Nachrichten gibt es allerdings für Besitzer von mehreren Wohnungen.

Das Verfassungsgericht beanstandete in seinem am Mittwoch in Karlsruhe verkündeten Urteil, dass Menschen mit zwei Wohnungen den Beitrag doppelt zahlen müssen.
Die bisherige Regelung verstoße gegen den Grundsatz der Belastungsgleichheit. Betroffene können ab sofort einen Antrag auf Befreiung vom zweiten Beitrag stellen.
Der Gesetzgeber muss bis spätestens Mitte 2020 nachbessern. (Az. 1 BvR 1675/16 u.a.)

Rundfunkbeitrag nicht verfassungswidrig
Im Großen und Ganzen sei der Rundfunkbeitrag aber mit dem Grundgesetz vereinbar.
Drei Verfassungsbeschwerden von Privatpersonen und die des Autovermieters Sixt waren damit überwiegend erfolglos.

Entscheidend sei das Angebot eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sagte Vizegerichtspräsident Ferdinand Kirchhof in Karlsruhe.
„Die bundesweite Ausstrahlung der Programme gibt jedem in Deutschland die realistische Möglichkeit ihres Empfangs.“
Das rechtfertige eine zusätzliche finanzielle Belastung.
Ob der Einzelne ein Empfangsgerät hat oder die Angebote nicht nutzen will, spielt demnach keine Rolle.

Rundfunkbeitrag unabhängig von Zahl der Empfangsgeräte
Der Rundfunkbeitrag wird seit 2013 von jedem Wohnungsinhaber verlangt und beträgt 17,50 Euro im Monat.
Der Betrag wird unabhängig davon fällig, ob in der Wohnung ein Empfangsgerät steht und er gilt für Familienhaushalte ebenso wie für eine Single-Wohnung.

Die Kläger finden das neue System ungerecht.
Sie stören sich unter anderem daran, dass ein Single unterm Strich stärker belastet wird als jemand, der mit mehreren Leuten in einer Wohngemeinschaft lebt.
Diese Ungleichbehandlung beruht laut Urteil aber „auf Sachgründen, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen noch genügen“.

Unter den Karlsruher Klägern war auch der Autoverleiher Sixt, den jeder Mietwagen einen Drittel-Beitrag kostet.
Abhängig von der Zahl der Mitarbeiter muss das Unternehmen zusätzlich für jeden Standort Beiträge entrichten.
Das halten die Richter für verfassungsgerecht: Unternehmen hätten aus den Rundfunkangeboten einen wirtschaftlichen Nutzen, denn sie könnten damit Mitarbeiter wie Kunden informieren und unterhalten.
Im Auto laufe beispielsweise der Verkehrsfunk.
Bei Mietwagen sei das Radio auch ein Preisfaktor.
Davon profitiere Sixt.

ZDF-Intendant verteidigt Finanzierungsmodell
ZDF-Intendant Thomas Bellut hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag begrüßt: „Es ist gut, dass über die Zulässigkeit des Beitrags jetzt höchstrichterliche Rechtsklarheit besteht“.
Das Urteil bestätige, „dass der Rundfunkbeitrag ein angemessenes und verfassungskonformes Finanzierungsmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist“.

Der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm äußerte sich ebenfalls positiv.
„Die gesamte Konstruktion ist bestätigt worden, hat gehalten“, sagte er am Mittwoch nach der Verkündung in Karlsruhe.
„Ich halte es für ein sehr gutes Urteil, ein wegweisendes Urteil, ein zukunftsweisendes Urteil.“

Der Rundfunkbeitrag ist die wichtigste Einnahmequelle für ARD, ZDF und Deutschlandradio.
2017 kamen knapp acht Milliarden Euro zusammen.

Mit dem Urteil endet ein jahrelanger Streit in der Frage, ob der Rundfunkbeitrag in seiner jetzigen Form rechtmäßig ist oder nicht.


 
Rundfunkbeitrag: Schon 800.000 Briefe zur Prüfung verschickt !

Köln Der Beitragsservice hat seine Daten mit den Einwohnemeldeämtern abgeglichen.
Sich um den Rundfunkbeitrag zu drücken, ist schwieriger.

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio treibt den Rundfunkbeitrag – früher GEZ-Beitrag genannt – ein.
Weil bisher viele Menschen durch das Raster gefallen sind und nicht bezahlen mussten, hat der Beitragsservice Nachforschungen angestellt.

Rund 800.000 Menschen seien angeschrieben worden, um zu klären, ob sie beitragspflichtig sind.
Das teilte die Einrichtung in Köln am Freitag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.

Bei den Angeschriebenen kann es sich um Personen handeln, die vergessen haben, ihre Wohnung zum Rundfunkbeitrag anzumelden, bei einer Meldebehörde mit einer nicht mehr existierenden Wohnung gemeldet sind oder die es versäumt haben, dem Beitragsservice ihre aktuelle Anschrift mitzuteilen.

Beitragsservice greift auf Daten der Einwohnemeldeämter zurück
Derzeit gleicht der Beitragsservice seinen Datenbestand mit dem der Einwohnermeldeämter ab, um Hinweise darauf zu finden, wer beitragspflichtig ist, aber keinen Beitrag zahlt.

Die Meldebehörden haben ihre Daten mit Stand vom 6. Mai dieses Jahres inzwischen fast komplett an den Beitragsservice geschickt.
Drei Monate nach dem Start der Datenübermittlung stehe nur noch eine Rückmeldung aus.
Der Abgleich der Daten könne aber noch einige Monate dauern, so der Sprecher des Beitragsservice, Christian Greuel.
Die übrigen der voraussichtlich rund 3,5 Millionen Klärungsschreiben zum Rundfunkbeitrag will der Beitragsservice bis Anfang 2019 verschicken.

Angaben dazu, in wie vielen Fällen bereits geklärt wurde, ob die Adressaten Beitrag zahlen müssen, macht der Beitragsservice noch nicht.
Eine erste Prognose zum Erfolg des Meldedatenabgleichs ist für Frühjahr 2019 angekündigt.
Mit den abschließenden Ergebnissen des Meldedatenabgleichs rechnet der Beitragsservice erst für 2022.

Für Zweitwohnungen muss nicht mehr gezahlt werden
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Mitte Juli hat auf den aktuellen Meldedatenabgleich keine Auswirkungen.
Die Klärungsschreiben sollen wie zuvor geplant verschickt werden.
Das Gericht hatte entschieden, dass Menschen mit zwei oder mehr Wohnungen beim Rundfunkbeitrag nur einmal zur Kasse gebeten werden dürfen (Az. 1 BvR 1675/16 u.a.).
Als eine Folge davon müssen bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber und ab dem 18. Juli diejenigen auf Antrag keinen Rundfunkbeitrag für ihre Zweitwohnung zahlen, die bereits für ihre Erstwohnung zahlen.

Der Beitragsservice arbeitet nach eigenen Angaben derzeit daran, einen Antrag zur Freistellung von Zweitwohnungen zur Verfügung zu stellen.
Unabhängig vom Zeitpunkt des Antrags werde eine Freistellung rückwirkend zum 18. Juli erfolgen, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt seien.
Für die Zeit davor sei eine Freistellung außerdem für die Besitzer von Zweitwohnungen möglich, die in dieser Sache Widerspruch oder Klage eingereicht haben, die noch nicht rechtskräftig entschieden sind.


 
Inflationsrate: Rundfunkbeitrag soll jährlich steigen !

Seit Juli ist klar, dass der Rundfunkbeitrag zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in seiner jetzigen Form nicht verfassungswidrig ist – auch wenn das Bundesverfassungsgericht mit Blick auf die Zweitwohnsitz-Regelung Korrekturbedarf angemeldet hatte.
Schon bald könnte jedoch eine weitere Regelung kommen, die eine jährliche Erhöhung des Beitragssatzes zur Folge haben könnte.

Als der Rundfunkbeitrag zum 1. Januar 2013 die alte GEZ-Gebühr ablöste, bezahlte man für ihn pauschal pro Haushalt 17,98 Euro monatlich.
Zwei Jahre später wurde der Beitrag nach Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (KEF) um 48 Cent auf 17,50 Euro im Monat gesenkt.
Künftig könnte der Beitrag unabhängig der KEF-Empfehlungen im jährlichen Rhythmus steigen, wie heise online am Vormittag berichtet.

Demnach soll Siegfried Schneider, Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien, den Vorschlag im Rahmen der Münchner Medientage bekräftigt haben, den Rundfunkbeitrag in Zukunft an die Inflationsrate zu koppeln, um den Sendern mehr „Planungssicherheit“ zu geben.
Damit würde die Höhe des Rundfunkbeitrags von Jahr zu Jahr um einige Cent angepasst werden.
Im August lag die Inflationsrate in Deutschland bei 2,3 %.

Aktuell wird die Höhe des Rundfunkbeitrags von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (KEF) festgesetzt.
Sie legt auf Basis des von den Sendern ermittelten Finanzbedarfs die Höhe des Beitrags den Ministerpräsidenten zur finalen Entscheidung vor, die die Empfehlungen des Gremiums in der Vergangenheit stets durchgewunken hatten.

Bis 2020 dürfte sich an der Höhe des Rundfunkbeitrages jedoch noch nichts ändern.
Dann haben die Sendeanstalten wieder die Möglichkeit, für die Jahre von 2021 bis 2024 ihren geschätzten Finanzbedarf anzumelden.
In den vergangenen Monaten hatten sich bereits mehrere Länder für eine Kopplung des Beitrages an die Preissteigerungsrate ausgesprochen.
Die Politik hat also noch Klärungs- und Handlungsbedarf.


 
ZDF-Chef fordert höheren Rundfunkbeitrag !

Die Inflation lässt die Preise für viele Alltagsprodukte steigen.
Der Rundfunkbeitrag aber liegt seit 2015 bei 17,50 Euro pro Monat.
Der ZDF-Intendant warnt vor Qualitätseinbußen, wenn der Beitrag nicht bald erhöht wird.

ZDF-Intendant Thomas Bellut hält eine moderate Erhöhung des Rundfunkbeitrags für notwendig.
Ohne eine Beitragsanpassung sei "das Qualitätsniveau auf keinen Fall zu halten", sagte Bellut im Interview der Deutschen Presse-Agentur.
Die Entscheidung darüber liegt allerdings bei den Ländern.
Im Gespräch ist unter anderem ein Index-Modell, bei dem der Beitrag regelmäßig an die Inflation angepasst wird.

Seit 2015 werden 17,50 Euro pro Haushalt und Monat fällig.
Damals war der Beitrag erstmals gesenkt worden von zuvor 17,98 Euro.
Der Grund für die Beitragsreduzierung: Durch die Umstellung von der gerätebezogenen Rundfunkgebühr auf den haushaltsbezogenen Rundfunkbeitrag waren die Kassen der öffentlichen Anstalten gut gefüllt.

Doch ohne diese Rücklagen liege der tatsächliche Rundfunkbeitrag nach Ansicht des Intendanten real bereits bei 18,35 Euro.
"Das ist also der wirkliche Basiswert.
Alles darunter wäre eine klare Kürzung, die nur durch große Einsparungen im Programm erbracht werden könnte."

Die Länderchefs schieben die Entscheidung vor sich her
Der Rundfunkbeitrag ist bis 2020 festgelegt.
Mehrere Länder wollen ihn an die Entwicklung der Inflationsrate koppeln, statt wie bisher alle vier Jahre neu darüber zu beraten und zu entscheiden.
Die Länderchefs fällten bei ihrem Treffen Anfang Dezember noch keine Entscheidung.
Im Frühjahr teilen die Sender der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) mit, wie viel Geld sie aus ihrer Sicht für die neue Finanzperiode von 2021 bis 2024 brauchen.

"Unsere KEF-Anmeldung wird bedarfsgerecht und verantwortungsbewusst sein", kündigte der Intendant an.
Er sei optimistisch, dass die Länder einem KEF-Vorschlag zustimmten, der auf vernünftigen Anmeldungen der Rundfunkanstalten basiere, sagte der ZDF-Intendant.
Darin sollten einerseits die Teuerungsraten berücksichtigt und andererseits die Sparanstrengungen dokumentiert werden.
Er betonte: "Wir arbeiten daran, das vereinbarte Sparprogramm umzusetzen und haben mit der ARD konkrete Schritte der besseren Zusammenarbeit fixiert."

Meldedatenabgleich: Beitragsservice verschickt Millionen Briefe
Unterdessen möchte der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio herausfinden, wer in Deutschland keinen Rundfunkbeitrag zahlt, obwohl er das müsste.
Zu diesem Zweck hat er seine Daten mit denen der Meldeämter abgeglichen.
Bis Ende Dezember sollen daraufhin rund 2,93 Millionen Menschen Post bekommen haben.
In den Schreiben geht es darum, zu klären, ob die Adressaten beitragspflichtig sind.

Die Meldebehörden haben ihre Daten mit Stand vom 6. Mai dieses Jahres vollständig an den Beitragsservice geliefert, auch der anschließende Datenabgleich ist inzwischen abgeschlossen, wie die Einrichtung in Köln auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.

Das Verschicken der übrigen Klärungsschreiben werde voraussichtlich noch bis Ende März 2019 dauern, so der Sprecher des Beitragsservice,
Christian Greuel. Bis dahin sollen insgesamt rund 3,6 Millionen Adressaten Post bekommen haben.
Eine erste Prognose zum Erfolg des Meldedatenabgleichs peilt der Beitragsservice für Frühjahr 2019 an.
Bislang sind noch keine Informationen dazu bekannt, mit wie viel mehr Geld der Beitragsservice durch den Datenabgleich rechnen kann.

Bei den Angeschriebenen kann es sich um Personen handeln, die vergessen haben, ihre Wohnung zum Rundfunkbeitrag anzumelden oder bei einer Meldebehörde mit einer nicht mehr existierenden Wohnung gemeldet sind.
Auch Menschen, die es versäumt haben, dem Beitragsservice ihre aktuelle Anschrift mitzuteilen oder ihn darüber zu informieren, dass sie in einer Wohnung leben, für die bereits ein Mitbewohner zahlt, können darunter sein.
Der Beitragsservice empfiehlt den Angeschriebenen, das beigefügte Antwortformular ausgefüllt an den Beitragsservice zurückzusenden oder das Onlineformular auf rundfunkbeitrag.de für ihre Rückmeldung zu nutzen.


 
ARD erwägt Verfassungsklage zum Rundfunkbeitrag !

Die öffentlich-rechtlichen Sender brauchen nach eigenen Angaben mehr Geld.
Der ARD-Chef droht sogar mit einer Klage vor dem Verfassungsgericht, wenn die Politik den gestiegenen Finanzbedarf der Sender weiterhin ignoriere.


Im Ringen um die künftige Höhe des Rundfunkbeitrags schließt die ARD eine Verfassungsklage nicht aus.
Falls nicht alle Landtage zustimmen sollten, "bliebe als Ultima Ratio die Klärung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe", sagte der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm in einem Interview der Deutschen Presse-Agentur in München.
"Dies würde freilich eine jahrelange Hängepartie bedeuten.
In dieser Zeit könnte nicht ordnungsgemäß gearbeitet werden."

Der Rundfunkbeitrag ist bis 2020 auf 17,50 Euro pro Haushalt im Monat festgelegt.
Im Frühjahr 2019 müssen die öffentlich-rechtlichen Sender der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) mitteilen, wie viel Geld sie für 2021 bis 2024 brauchen.
Die KEF macht dann einen Vorschlag für die Beitragshöhe.
Die anschließende Entscheidung der Ministerpräsidenten muss von allen 16 Landtagen ratifiziert werden.

Inflationsausgleich für den Rundfunkbeitrag als Ausweg?
Als Alternative zu diesem Verfahren ist ein Indexmodell im Gespräch, wonach der Rundfunkbeitrag stets entsprechend der Inflationsrate steigt.
Dies könnte "am Ende ein gangbarer Weg sein", sagte Wilhelm.

Der Index decke allerdings nicht die tatsächlichen Kostensteigerungen ab, sondern wäre für ARD und ZDF "eine stetige Schrumpfung".
Denn: "Die rundfunkspezifische Teuerung, die beispielsweise die Entwicklung der Kosten für Musik-, Film- oder Sportrechte berücksichtigt, lag zwischen 2009 und 2017 bei rund 17 Prozent, während die Verbraucherpreise in diesem Zeitraum um 10,6 Prozent gestiegen sind."

Aus einigen Ländern wurde in den vergangenen Monaten die Forderung erhoben, den Rundfunkbeitrag stabil zu halten, also nicht zu erhöhen.
Dann müsse deutlich im Programm gekürzt werden, sagte Wilhelm.
Was nicht möglich sei: ganze Bereiche wie Unterhaltung und Sport aus dem Programmauftrag zu nehmen.
"Das wäre so aus unserer Sicht mit der Rundfunkfreiheit nicht vereinbar.
Zumal es auch keine trennscharfe Abgrenzung der Genres gibt."

Rundfunkbeitrag seit 2015 konstant
TV-Serien wie "Charité" und "Babylon Berlin" seien Unterhaltung, aber auch Bildung und Information.
Der Bereich Sport bestehe nicht nur aus Spitzenfußball, sondern etwa auch aus Paralympics, jungen Sportarten und der Breite des Wintersports.

Die aktuelle Höhe des Rundfunkbeitrags von 17,50 Euro entspricht nach Angaben des ARD-Vorsitzenden und Intendanten des Bayerischen Rundfunks nicht mehr dem realen Aufwand: "Denn wir verwenden heute zusätzlich die Gelder der Beitragsrücklage, die zwischen 2013 und 2016 angespart wurde.
Rechnet man diese angesparten Mittel auf die Höhe des monatlichen Beitrags um, dann liegen wir heute schon real bei 18,35 Euro."
Diese Rücklage werde bis 2020 aufgebraucht sein.


 
Mehr GEZ für alle: Rundfunkbeitrag soll ab nächstem Jahr steigen !

Berlin - Der Rundfunkbeitrag soll aus Sicht einer Expertenkommission zum Januar 2021 um 86 Cent auf 18,36 Euro im Monat steigen.
Ihren Bericht mit dieser Empfehlung übergab die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) am Donnerstag in Berlin an die Bundesländer.

Diese haben in der Sache das letzte Wort und entscheiden über die künftige Höhe des Rundfunkbeitrags für ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Die Empfehlung der Kommission ist zugleich richtungsweisend.
Bisher sind pro Monat 17,50 Euro fällig.

Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist der Rundfunkbeitrag die Haupteinnahmequelle.
Im April 2015 war die Höhe von 17,98 Euro auf 17,50 Euro gesunken.
Seither gab es keine Änderungen.
In der Regel wird alle vier Jahre neu entschieden.
Die nächste Beitragsperiode dauert von 2021 bis 2024.
2018 lagen die Erträge aus dem Rundfunkbeitrag bei rund acht Milliarden Euro, für 2019 rechnet der Beitragsservice mit einer ähnlich hohen Zahl.

Nächste Konferenz zu dem Thema am 12. März 2020
Der KEF-Vorsitzende Heinz Fischer-Heidlberger überreichte den Bericht an die Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD).
Fischer-Heidlberger sagte, er sei überzeugt, dass mit der Erhöhung des Rundfunkbeitrags eine ausreichende Finanzierung gesichert sei.
Er appellierte an die Länder, zügig das Ganze umzusetzen.

Die KEF erstellt ihren Bericht auf Grundlage des Finanzbedarfs, den die Sender bei der Kommission zuvor angemeldet haben.
So ist es im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag festgehalten.
Bereits in einem Entwurf vor einigen Monaten hatte das Gremium den Betrag 18,36 Euro genannt und ist in ihrer Abschlussbetrachtung dabei geblieben.

Am 12. März könnten die Ministerpräsidenten bei ihrer Konferenz in Berlin das Thema Rundfunkbeitrag aufgreifen und einen Beschluss fassen.

Danach würde sich ein mehrstufiger Prozess anschließen.
Am Ende müssen sowohl die Länderchefs als auch die Landtage aller 16 Bundesländer einer Änderung des Rundfunkbeitrags zugestimmt haben.


 
Erhöhung des Rundfunkbeitrags beschlossen: So viel müssen Sie ab 2021 zahlen !

Jetzt ist es beschlossene Sache: Der Rundfunkbeitrag wird wohl schon im Jahr 2021 steigen.

Wie viel Geld Sie in Zukunft bezahlen müssen, erfahren Sie hier.

Am 12. März 2020 debattierte die Ministerpräsidentenkonferenz über den Rundfunkbeitrag.
Nun steht das Ergebnis fest: Er soll erhöht werden.
Vermutlich wird die Erhöhung schon ab 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Nun ist das Thema wohl vom Tisch, mit einem unangenehmen Ergebnis für die Beitragszahler: Der Rundfunkbeitrag soll ab Anfang 2021 erhöht werden.
Das entschied die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) der Bundesländer am 12. März 2020 laut Informationen der Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz.

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfahl schon vor mehreren Wochen eine Erhöhung, nachdem eine finanzielle Lücke der Sender von sage und schreibe 1,5 Milliarden Euro festgestellt wurde.

Rundfunkbeitrag wird erhöht: Darum wäre es beinahe mehr geworden
Aktuell ist ein Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro im Monat zu verrichten.
Dieser wird nun aber um 86 Cent erhöht, sodass vermutlich schon ab dem 1. Januar 2021 satte 18,36 Euro anfallen.
Bevor es so weit kommt, müssen zunächst die Landtage die von der Ministerpräsidentenkonferenz getroffene Entscheidung ratifizieren.
Danach steht der Erhöhung nichts mehr im Wege.

Tatsächlich hätte es die Beitragszahler aber fast noch härter erwischt: Zuvor forderten die Sender für die Beitragsperiode 2021 bis 2024 eine zusätzliche Summe von drei Milliarden Euro.
Wäre dieser Wunsch Wirklichkeit geworden, hätte das eine Erhöhung auf 19,20 Euro pro Monat* zur Folge gehabt.

Doch wohin fließt das Geld eigentlich?
Neben Serien- und Filmproduktionen*, der Instandhaltung von Senderarchiven und Forschungsprojekten müssen ARD, ZDF & Co. auch für die Pensionen der Mitarbeiter aufkommen - und diese steigen auch noch jährlich an*.

Rundfunkbeitrag: Erhöhung gab es schon länger nicht mehr
Wie die Nachrichtenagentur AFP mitteilt, sei das Geld auch für das Gelingen der digitalen Transformation notwendig.
Zudem merkt Ministerpräsidentin Malu Dreyer von der SPD an: "Der Beitrag ist elf Jahre lang nicht erhöht worden."
Tatsächlich wurde er im Jahr 2015 sogar um 48 Cent gesenkt.
Später forderte die Landesregierung die Sender zu Sparmaßnahmen auf.


 
ZDF-Zuschauer will wegen Corona Rundfunkgebühr nicht zahlen - Sender antwortet prompt !

Die Corona-Krise hat Deutschland fest im Griff.
Neben den gesundheitlichen Folgen und alltäglichen Einschränkungen sind auch die wirtschaftlichen Konsequenzen zum jetzigen Punkt nicht absehbar.
In einer ersten Reaktion auf drohende Existenznöte entschied die Bundesregierung, dass Mieter unter bestimmten Bedingungen die Zahlungen aussetzen dürfen.
Auch Banken gewähren ihren Kunden teils eine Aufschiebung der Raten.

Ein Betrag, der aber nach wie vor vierteljährlich in Höhe von 52,50 Euro vom Konto Millionen Deutscher abgeht, ist die Rundfunkgebühr.
Zur Einordnung: 5,36 Milliarden Euro nahmen die öffentlich-rechtlichen Sender im vergangenen Jahr an Rundfunkgebühren ein.

ZDF und ARD bezahlen damit unter anderem die Produktion von Nachrichtensendungen, Politik-Talks oder Filmen, ein Teil geht auch an die Landesmedienanstalten, die davon die Aufsicht über die privaten Sender finanzieren.

Sollte das ZDF in der Corona-Krise auf Rundfunkgebühren verzichten?
So weit, so berechtigt.
Auf der offiziellen ZDF-Facebookseite kam nun aber die Frage auf, ob in Zeiten der Corona-Krise die umgerechnet 17,50 Euro im Monat nicht eingespart werden können.
Nutzer Sven H. fragte: "Warum seid ihr vom ZDF nicht solidarisch und verzichtet für die Dauer der Krise auf den Rundfunkbeitrag?"

Der Sender antwortete prompt und erklärte, dass man den Beitrag keinesfalls aussetzen könne.
Die Begründung: Zum jetzigen Zeitpunkt sei der Bildungs- und Informationsauftrag der öffentlich-rechtlichen Sender benötigter denn je.


Für das Statement erhielt der Sender auf Facebook viel digitalen Applaus, der Beitrag wurde knapp 600 Mal mit "Gefällt mir" markiert.
"Gerade jetzt bin ich froh über fundierte Informationen", schreibt eine Userin.
Ein anderer kommentiert: "[Wir] freuen uns auch über eure guten Informationen und unaufgeregten Kommentatoren."

Das ZDF wies in seiner Antwort auch noch auf einen wichtigen Punkt hin: "Vom Rundfunkbeitrag, der zurzeit bei 17,50 Euro pro Wohnung liegt, erhält das ZDF 4,36 Euro pro Monat."

Der größte Teilbetrag geht mit 8,32 Euro an die Landesrundfunkanstalten der ARD.


 
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