NEWS zur GEZ !

Nach Schlappe vor Verfassungsgericht: Sender-Chef kündigt Folgen für ARD-Programm an !

Am Streit um die Erhöhung des Rundfunkbeitrags wäre fast die Koalition in Magdeburg geplatzt.
ARD und ZDF wollten die Blockade Sachsen-Anhalts per Einstweiliger Anordnung umgehen – und sind damit vorerst gescheitert.

Der monatliche Rundfunkbeitrag von derzeit 17,50 Euro kann nicht wie geplant zum Jahreswechsel um 86 Cent steigen.
Das Bundesverfassungsgericht wies am Dienstag die Eilanträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio gegen die Blockade der Erhöhung durch Sachsen-Anhalt ab.
Die Sender kündigten an, dass das Urteil Konsequenzen für ihr Programm haben werde.

Die Richter des Ersten Senats begründeten ihrer Entscheidung damit, dass die Sender nicht ausreichend dargelegt hätten, warum es ihnen nicht möglich sein sollte, ihr Programmangebot für eine gewisse Zeit auch so weiter zu finanzieren.
Über die eigentlichen Verfassungsbeschwerden der öffentlich-rechtlichen Sender wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. (Az. 1 BvR 2756/20 u.a.)

Der Beitrag sollte eigentlich zum 1. Januar auf 18,36 Euro steigen.
Den zusätzlichen Bedarf von 86 Cent im Monat hatte eine unabhängige Kommission, die KEF, ermittelt.
Es wäre die erste Erhöhung seit 2009.
Sie soll eine Finanzlücke von 1,5 Milliarden Euro zwischen 2021 und 2024 ausgleichen.
Der Rundfunkbeitrag, der seit 2013 nicht mehr als geräteabhängige Gebühr, sondern je Wohnung erhoben wird, ist die Haupteinnahmequelle für die öffentlich-rechtlichen Sender.

"Das wird man im Programm sehen und hören"
Weil nun ab Januar einplante Gelder zunächst fehlen, hat ARD-Chef Tom Buhrow eine Anpassung der Finanzplanungen seiner Senderanstalt angekündigt.
"Ein Ausbleiben der Beitragsanpassung wird gravierende Maßnahmen erfordern, die man im Programm sehen und hören wird", teilte Buhrow auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.

Man werde nun gemeinsam beraten.
Zugleich betonte Buhrow: "Für die Verfassungsbeschwerde hat das Gericht noch keine Vorentscheidung getroffen.
Jetzt setzen wir auf eine rasche Entscheidung in der Hauptsache."

Auch das Deutschlandradio kündigte Einschnitte an.
Ein Sprecher des öffentlich-rechtlichen Senders teilte mit: "Deutschlandradio nimmt den Eilbeschluss des Bundesverfassungsgerichtes zur Kenntnis.
Wir werden nun zeitnah kurzfristig umsetzbare Sparmaßnahmen beschließen und die Entscheidung im Hauptverfahren abwarten."

In den kommenden vier Jahren fehlten demnach insgesamt rund 66,5 Millionen Euro, wenn die Beitragsanpassung nicht kommt.
Dies hätte "unweigerlich erhebliche Folgen für die Programmgestaltung."
ZDF-Intendant Thomas Bellut sah in dem Urteil auch einen ermutigenden Punkt.
Der Intendant teilte mit: "Ermutigend ist der Hinweis in der Begründung, dass eine Verletzung der Rundfunkfreiheit angesichts der bisherigen Rechtsprechung möglich ist."

Sachsen-Anhalt blockiert Beitragsanpassung
Damit der ausgehandelte Staatsvertrag in Kraft treten kann, fehlt bislang die Zustimmung Sachsen-Anhalts.
Dort hatte Ministerpräsident Reiner Haseloff am 8. Dezember den Gesetzentwurf vor der Abstimmung im Landtag zurückgezogen, weil sich abzeichnete, dass seine CDU – anders als die Koalitionspartner SPD und Grüne – die Erhöhung nicht mittragen würden.
Damit ist die Anhebung generell blockiert, denn alle 16 Landesparlamente müssen zustimmen.

Die öffentlich-rechtlichen Sender sehen sich in ihrer Rundfunkfreiheit verletzt und haben in Karlsruhe geklagt.
Ihre Verfassungsbeschwerden seien auch "weder offensichtlich unzulässig noch offensichtlich unbegründet", heißt es in dem Beschluss der Richter.
Allerdings sahen sie keinen Anlass, sofort einzugreifen.

Die Sender hätten nicht näher dargelegt, "dass eine verfassungswidrige Verzögerung des Inkrafttretens der Änderung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags irreversibel zu schweren Nachteilen führte".
Zwar könne ein schlechteres Programm im Nachhinein nicht mehr ausgeglichen werden.
Die Richter gehen aber davon aus, dass die Sender in der Lage sind, für eine gewisse Zeit in Vorleistung zu treten - zumal ihnen ein Ausgleich zustehen würde, sollte Karlsruhe ihren Verfassungsbeschwerden am Ende stattgeben.

Der Erste Senat unter Gerichtspräsident Stephan Harbarth lehnte es auch ab, die Verfallsklausel im Änderungsstaatsvertrag vorübergehend außer Kraft zu setzen.
Sie sieht vor, dass der Vertrag gegenstandslos wird, wenn bis Jahresende nicht sämtliche Ratifikationsurkunden da sind.
Die Sender hätten nicht vorgetragen, weshalb die Klausel einer späteren Anhebung des Beitrags im Wege stehen sollte.


 
GEZ-Nachfolger vor EuGH: Rundfunkbeitrag in bar kann abgelehnt werden !

Auch wenn der Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß ist, möchte ihn aber doch kaum einer bezahlen.
Um sich vor der Gebühr zu drücken, verfällt mancher darauf, die Gebühr nur bar bezahlen zu wollen.
Das ist so nicht vorgesehen.
Diese Regelung kann zumindest nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs auch so bleiben.
Oder doch nicht?


Im Streit darum, ob der Rundfunkbeitrag auch in bar entrichtet werden kann, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass ein Mitgliedstaat des Euro-Währungsgebiets seine Verwaltung zur Annahme von Barzahlungen verpflichten kann.
Aber er kann diese Zahlungsmöglichkeit auch aus Gründen des öffentlichen Interesses beschränken.
Eine solche Beschränkung kann insbesondere gerechtfertigt sein, wenn die Barzahlung aufgrund der sehr großen Zahl der Zahlungspflichtigen zu unangemessenen Kosten für die Verwaltung führen kann (Rechtssachen C-422/19 und C-423/19).

Wie war der Fall?
Bereits vor einigen Jahren wies ein findiger Journalist in seinem Blog darauf hin, wie man sich vor der Zwangsabgabe drücken könnte.
Nämlich durch Barzahlung.
Ihm fiel auf, dass im Gebührenbescheid des Rundfunkbeitrages nur zwei Zahlungsmöglichkeiten angegeben werden - Einzugsermächtigung oder Überweisung.

Doch laut Paragraf 14 des Bundesbankgesetzes sind "in Deutschland … auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel".
Was wiederum zur Folge hat, dass die Barzahlung niemand ablehnen darf - auch der "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" nicht.
Und tatsächlich wurden zumindest vorübergehend keine weiteren Forderungen mehr an ihn gestellt.

Muss öffentliche Stelle Bargeld akzeptieren?
Dieser Trick fand schnell Nachahmer.
Der Journalist und ein weiterer Mitstreiter zogen aber auch vor Gericht, um ihren Anspruch auf Bargeldzahlung mit der beschriebenen Argumentation gegenüber dem Hessischen Rundfunk (HR) durchzusetzen - die Satzung des HR schließt das aber aus.
Bisher allerdings ohne Erfolg, was sich nun aber ändern könnte.
Der Rechtsstreit ist inzwischen vor dem Bundesverwaltungsgericht gelandet, das wiederum den EuGH um Rat gebeten hat.

Der zuständige Gutachter am EuGH, Generalanwalt Giovanni Pitruzzella, hatte zuvor klargestellt, dass in aller Regel eine Pflicht zur Annahme von Scheinen und Münzen besteht.
Nur in Ausnahmen könne dies im öffentlichen Interesse begrenzt werden.
Und zwar dann, wenn sich zwei Vertragspartner auf eine andere Zahlungsweise einigen und wenn nationale Gesetzgeber im öffentlichen Interesse die Verwendung von Euro-Banknoten als Zahlungsmittel begrenzen.
Hier sieht Pitruzzella aber nur wenig Spielraum, da Währungspolitik ausschließlich EU-Sache sei.

Verpflichtung zur Annahme von Münzen kann beschränkt werden
Der EuGH gelangt in seinem Urteil jedoch zu dem Ergebnis, dass die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, für die Regelung der Modalitäten der Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen zuständig sind, sofern es in der Regel möglich ist, mit Euro-Bargeld zu zahlen.
Somit kann ein Mitgliedstaat eine Maßnahme erlassen, die seine öffentliche Verwaltung zur Annahme von Barzahlungen verpflichtet.

In einem zweiten Schritt stellt der EuGH fest, dass der Status der Euro-Banknoten und -Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel zwar grundsätzlich eine Verpflichtung zu deren Annahme impliziert, diese Verpflichtung aber von den Mitgliedstaaten grundsätzlich aus Gründen des öffentlichen Interesses eingeschränkt werden kann.
Vorausgesetzt, dass diese Einschränkungen im Hinblick auf das verfolgte Ziel von öffentlichem Interesse verhältnismäßig sind, was unter anderem bedeutet, dass andere rechtliche Mittel für die Begleichung von Geldschulden verfügbar sein müssen.

Bundesverwaltungsgericht hat eigentlich schon entschieden
Nach dem EuGH-Urteil muss nun das Bundesverwaltungsgericht (BVerG) prüfen, ob es in diesem Fall tatsächlich verhältnismäßig ist, die Zahlung mit Bargeld nicht zuzulassen.
Dabei muss vor allem berücksichtigt werden, dass die anderen rechtlichen Zahlungsmittel möglicherweise nicht allen beitragspflichtigen Personen leicht zugänglich sind.
Und dies hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 27.3.2019 (BVerG 6 C 6.18) eigentlich bereits unternommen.
Dort schreibt es in der Begründung unter II. 6. "nach innerstaatlichem Recht erweisen sich der Festsetzungsbescheid des Beklagten als rechtswidrig."
Es könnte also noch spannend werden, mit dem Rundfunkbeitrag.


 
ZDF warnt vor Programmeinschnitten !

Ohne Erhöhung des Rundfunkbeitrags - ZDF-Chef Bellut rechnet mit Einschnitten beim Programm.

Eigentlich sollte der Rundfunkbeitrag zum 1. Januar auf 18,36 Euro steigen, doch Sachsen-Anhalt blockierte die Erhöhung.
Jetzt äußert sich der Intendant des ZDF zu den Folgen für seinen Sender.

Dem ZDF drohen bei einem längerfristigen Ausbleiben einer Rundfunkbeitragserhöhung ab dem Jahr 2022 Programmeinschnitte.
Intendant Thomas Bellut teilte am Montag in Mainz mit: "Wir versuchen alles, um 2021 ohne Auswirkungen auf das Programm zu überbrücken, ab 2022 würde sich das ändern."

Im Dezember blockierte Sachsen-Anhalt die Erhöhung des Rundfunkbeitrags von 17,50 Euro auf 18,36 Euro zum 1. Januar 2021.
Alle anderen Bundesländer hatten sich für das Plus ausgesprochen.
Der Fall liegt jetzt beim Bundesverfassungsgericht.
Deshalb bleibt der monatliche Beitrag zunächst bei 17,50 Euro.
Der Rundfunkbeitrag ist die Haupteinnahmequelle für ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Eine Kommission, die die Finanzen der Sender im Blick hat, hatte eine Finanzlücke für die nächsten Jahre errechnet und deshalb die Erhöhung des Beitrags um 86 Cent empfohlen.
Dem ZDF fehlen durch die nicht erfolgte Anhebung jährlich rund 150 Millionen Euro.

ZDF-Intendant Bellut warnt vor "schwerwiegenden Folgen"
In diesem Jahr will der öffentlich-rechtliche Sender mit Rücklagen, Einsparungen und der Verschiebung von Investitionen gegensteuern.
So soll das Programm zunächst weitgehend verschont bleiben.
Bellut sagte: "Gerade in der Corona-Krise halte ich es für meine Pflicht, die mittelständisch geprägte deutsche Produzentenlandschaft und die Kreativen weiterhin zu unterstützen und das Programm jedenfalls solange wie möglich nicht einzuschränken.
Klar ist aber auch, dass ein längeres Ausbleiben der Beitragserhöhung schwerwiegende Folgen hätte."

In den Folgejahren würden den Senderangaben zufolge auch jeweils 150 Millionen Euro fehlen.
Rund 75 Prozent davon könnten nur durch Reduzierungen im Programm gestemmt werden.
Das ZDF betonte: "Dies beträfe überwiegend die fiktionale Auftragsproduktion mit erheblichen Auswirkungen auf die Lage der Produktionswirtschaft und der Kreativschaffenden.
Auch bei den Partnerkanälen und der ZDFmediathek wären spürbare Einschnitte die Folge."


 
Ich würde gerne aussteigen, da ich seit mehreren Jahren kein Fernseher mehr hab. 5€ würde ich zahlen aber mehr sehe ich nicht ein. Gibt es aktuell gute Seiten wo man sich informieren kann?
Danke
 
Gebührenverweigerer sitzt offenbar seit Monaten im Gefängnis - WDR findet Vorgang „bedauerlich“ !

Georg Thiel aus Nordrhein-Westfalen weigerte sich, Rundfunkbeiträge zu zahlen.
Nun sitzt der 53-Jährige seit Monaten in Haft.
Der Westdeutsche Rundfunk äußerte sich nun gegenüber WELT.

In den sozialen Medien wird sein Fall intensiv debattiert: Weil ein 53 Jahre alter Mann aus Nordrhein-Westfalen keine Rundfunkgebühr bezahlen will, sitzt er seit Monaten in Haft.

George Thiel heißt der Mann, sein Fall ist derzeit unter anderem bei Twitter ein Thema („#FreeGeorgThiel“), nachdem zunächst „Bild am Sonntag“ (Mitte Mai) und nun „Focus Online“ über den Fall berichtet hatten.

Aufgelaufen seien mittlerweile Schulden in Höhe 651,35 Euro, wie der „Focus“ schreibt, in dem Artikel von „Bild“ wird sogar von „GEZ-Schulden“ in Höhe von 1872 Euro berichtet.
Genau klären lässt sich dies nicht.
WELT fragte beim NRW-Justizministerium nach, dort wollte man den Fall mit Verweis auf die Persönlichkeitsrechte und den Schutz personenbezogener Daten nicht kommentieren.

Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) wollte auf Anfrage von WELT keinen Kommentar zum Einzelfall geben, bestätigte jedoch den Vorgang und nennt ihn „bedauerlich“.
Zu einer Inhaftierung komme es nur in absoluten Ausnahmefällen – Personen würden eine drohende Inhaftierung in der Regel selbst abwenden.
Der WDR ist als Landesrundfunkanstalt für Thiel zuständig.

Der Sender wies aber auch darauf hin, dass verweigerte Zahlungen all jenen gegenüber nicht gerecht seien, die den Rundfunkbeitrag ordnungsgemäß entrichteten.
„Alle Bürger*innen, Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls in Deutschland leisten einen Beitrag, damit jeder vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk profitieren kann.“

Der Begriff GEZ-Gebühr (stand für Gebühreneinzugszentrale, einst betrieben von ARD, ZDF, Deutschlandradio) ist übrigens mittlerweile Geschichte, denn seit 2013 wird von den Sendern offiziell der sogenannte Rundfunkbeitrag erhoben.
Kritiker des Systems sprechen jedoch nach wie vor häufig von „der GEZ.“

Keine Nutzung, kein Geld
Trotz mehrfacher Mahnungen wollte der 53-jährige technische Zeichner die Summe nicht zahlen, er ging den Medienberichten zufolge offenbar lieber ins Gefängnis.
„Meine Haft ist ein Protest gegen die schändliche GEZ-Gebühr“, zitiert ihn die „Bild“-Zeitung.
Er nutze das Angebot der öffentlichen-rechtlichen Sender nicht, also sehe er auch nicht ein, die Gebühr von 17,50 Euro zu zahlen.
Wörtlich sagte er dem „Bild am Sonntag“-Reporter“: „Meine Zeit verbringe ich gerne mit schönen Dingen, denn ich habe Besseres im Leben zu tun, als Rundfunkmedien zu nutzen.“

Seit dem 25. Februar 2021 sitzt Thiel den Medienberichten zufolge in Münster in Erzwingungshaft.
Die Frage nach der Haftdauer ließ das Justizministerium gegenüber WELT ebenso unkommentiert.

Nicht-Zahlung des Rundfunkbeitrags ist eine Ordnungswidrigkeit
Die Nicht-Zahlung des Rundfunkbeitrags ist eine Ordnungswidrigkeit.
Wer sich nach Mahnungen weigert, eine Vermögensauskunft abzugeben, riskiert ebenfalls eine Haftstrafe.
Die jeweils betroffene Sendeanstalt kann gegen die Nicht-Zahler zudem auch noch ein Bußgeld verhängen, sodass höhere Schuldensummen entstehen können.

Fälle von standhaften Rundfunkbeitragszahlern machen immer wieder Schlagzeilen, einige der selbst erklärten Rebellen nehmen auch demonstrativ Haftstrafen in Kauf.

Schlagzeilen machte 2016 etwa der Fall Sieglinde Baumert.
Die Thüringerin stellte ihre Zahlung des Rundfunkbeitrags 2013 ein, sie wurde deshalb ebenfalls in Erzwingungshaft genommen.
Sie kam jedoch nach 61 Tagen frei, weil der MDR nach zahlreichen Medienberichten davon absah, die Summe einzufordern.


 
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Rundfunkgebühren-Befreiung für Flutopfer !

Den Flutopfern wollen ARD, ZDF und Deutschlandradio Erleichterung verschaffen und einigen sich auf "unbürokratische Entlastungen".
Einige Regeln gelten bei der Befreiung von den Rundfunkgebühren dann aber doch.

In diesem Artikel werden sie erläutert.

Flutopfer können unter bestimmten Voraussetzungen ab sofort von ihren Rundfunkgebühren befreit werden.
ARD, ZDF und Deutschlandradio hätten sich auf unbürokratische Entlastungen geeinigt, teilte die Verwaltungsgemeinschaft auf der Seite rundfunkbeitrag.de mit.
Gebührenzahlende, deren beitragspflichtige Wohnungen, Betriebsstätten oder Kraftfahrzeuge aufgrund von Hochwasserschäden nicht mehr nutzbar seien, könnten beim Beitragsservice eine Abmeldung ihres Kontos beantragen.

Konkret gelten demnach folgende Regeln: Sind eine Wohnung, eine Betriebsstätte oder ein Auto nur vorübergehend nicht nutzbar, besteht für diesen Zeitraum die Möglichkeit einer befristeten Abmeldung des entsprechenden Beitragskontos.
Dafür reiche ein Anruf aus.

Wurden die Wohnung, Betriebsstätte oder das Fahrzeug vollständig zerstört und sind nicht mehr zu gebrauchen, endet die Beitragspflicht, und das Konto kann umgehend abgemeldet werden.
Dazu reiche eine kurze schriftliche Mitteilung an den Beitragsservice, teilte die Kommunikationsabteilung mit.

Beitragsservice prüft Adressen
Eine dauerhafte Abmeldung sei ohne Nachweise möglich.
Allerdings prüfe der Beitragsservice in beiden Fällen auf Basis offizieller behördlicher Informationen, ob es sich bei dem Konto tatsächlich um eine potenziell betroffene Adresse handele.

Eine Abmeldung ist den Angaben zufolge bis zu sechs Monate rückwirkend zum 1. Juli 2021 möglich.
Betroffene Beitragszahler hätten also bis Jahresende Zeit.
Eventuell zu viel gezahlte Beiträge sollen erstattet werden.
Darüber hinaus seien Vereinbarungen über einen Zahlungsaufschub möglich.
Weitere Informationen sowie die notwendigen Online-Formulare wurden unter rundfunkbeitrag.de veröffentlicht.


 
Höherer Rundfunkbeitrag wird ab August kassiert !

Es geht los: Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio fängt damit an den neuen höheren Rundfunkbeitrag einzuziehen.

Bereits ab August 2021 kassieren ARD, ZDF und Deutschlandradio den neuen höheren Rundfunkbeitrag.
Das berichtet die Tagesschau.
Somit müssen Beitragszahler ab diesem Monat 86 Cent mehr zahlen, also 18,36 Euro statt der bis Juli fälligen 17,50 Euro.

Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seiner Entscheidung am 5. August 2021 den Weg frei gemacht für die Beitragserhöhung.
Demnach gelte die Erhöhung des Rundfunkbeitrags sogar rückwirkend zum 20. Juli 2021.
Ursprünglich hätte der Rundfunkbeitrag bereits zum 1. Januar 2021 auf 18,36 Euro steigen sollen, doch das Land Sachsen-Anhalt blockierte die Erhöhung.
Dagegen hatten ARD, ZDF und Deutschlandradio Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe begründete seine Entscheidung folgendermaßen: „Das Land Sachsen-Anhalt habe durch das Unterlassen seiner Zustimmung zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag die Rundfunkfreiheit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aus Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt“.

So erfahren Beitragszahler von der Erhöhung
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio beginnt jetzt damit, die Beitragszahlenden über die Anpassung der Beitragshöhe zu informieren und die Beiträge in der neuen Höhe einzuziehen.
Der genaue Zeitpunkt, zu dem Beitragszahler von der Erhöhung erfahren, hänge von der Zahlweise ab.

Wer den Rundfunkbeitrag per Lastschriftverfahren einziehen lasse, bei dem werde die höhere Summe automatisch angepasst.
Sie sehen den höheren Beitrag dann auf Ihrem Kontoauszug.

Wer den Beitrag überweist, erhält wie gehabt ein Schreiben mit der Zahlungsaufforderung und mit dem angepassten Betrag.
Diese Schreiben gehen ab Ende August 2021 nach und nach raus, in Abhängigkeit vom gewählten Zahlungsrhythmus.
Eventuelle Differenzen zu bereits bezahlten Betragen werden nachberechnet.

Dauerauftragszahler müssen ihren Dauerauftrag entsprechend anpassen.
Sie erhalten vom Beitragsservice eine Zahlungsaufforderung, die den Rundfunkbeitrag in neuer Höhe ausweist.


 
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