NEWS zu Hartz IV !

SPD-Vorstand beschließt einstimmig Hartz-IV-Abkehr !

Nun ist es beschlossen: Die SPD-Spitze hat sich hinter das Konzept für einen neuen Sozialstaat gestellt.
SPD-Chefin Nahles machte jedoch schon eine Einschränkung.

Der SPD-Vorstand hat einstimmig eine Abkehr vom bisherigen Hartz-IV-Konzept beschlossen.
"Wir können mit Fug und Recht behaupten: Wir lassen Hartz IV hinter uns", sagte SPD-Chefin Andrea Nahles am Sonntag in Berlin nach dem Beschluss.

An Stelle des von Kanzler Gerhard Schröder geformten Konzepts soll ein neues Bürgergeld treten.
Die bisherigen Regelsätze sollen zwar unverändert bleiben.
Aber wer lange eingezahlt hat, soll bei Arbeitslosigkeit auch länger Arbeitslosengeld statt Sozialhilfe bekommen, bis zu drei Jahre statt bisher maximal zwei Jahre.

Arbeitslose sollen zudem schon nach drei Monaten ein Recht auf Weiterbildung bekommen.
Im Gegensatz zum heutigen System soll es weniger Sanktionen und Druck geben.

"Das ist wirklich ein neuer Anfang", sagte Nahles.
Der Staat solle als Partner, nicht als Kontrolleur wahrgenommen werden.
"Sie sehen eine sehr gut gelaunte, positiv gestimmte Parteivorsitzende hier stehen", sagte Nahles, die intern wegen des Umfragetiefs zuletzt schwer unter Druck gestanden hatte.

Nahles räumte ein, dass das zunächst in der Koalition mit der Union nicht umzusetzen sei.

"Das ist erstmal eine Positionierung der SPD".
Das neue Konzept sei ein Ergebnis eines beispiellosen Erneuerungsprozesses.
"Wir haben den Menschen zugehört", man habe Tausende Diskussionen geführt.
"Dieser Prozess ist abgeschlossen".
Man habe eine neue sozialdemokratische Politik geformt.
Hartz IV werde nicht nur vom Begriff her nun überwunden.


 
Stegner: Union will nur "Steuergeschenke" für Reiche !

Die SPD will einen neuen Sozialstaat etablieren – mit Grundrente und ohne Hartz IV.
Bei der Union stößt das auf Widerstand.
SPD-Vize Stegner findet dazu scharfe Worte.

Der stellvertretende SPD-Vorsitzende Ralf Stegner hat der CDU/CSU vorgeworfen, Pläne für eine höhere Geringverdiener-Rente zu blockieren und sich nur für Wohlhabende einzusetzen.
Wenn die Union behaupte, die Grundrente sei nicht finanzierbar, "selbst aber doppelt so teure Steuergeschenke für die Superreichen" fordere, seien die politischen Unterschiede zwischen Union und SPD mehr als deutlich, sagte Stegner der Deutschen Presse-Agentur.

Arbeitsminister Hubertus Heil hat eine Rentenaufstockung um bis zu 447 Euro im Monat für Bürger vorgeschlagen, die 35 Jahre lang Beiträge gezahlt haben.
Die Union fordert aber als Kostenbremse verbindliche Bedürftigkeitsprüfungen - und möchte zudem eine komplette Abschaffung des Solidaritätsbeitrags auch für Spitzenverdiener - die SPD will aber nur die Abschaffung für untere und mittlere Einkommen ab 2021.

Stegner verteidigte auch die vom Vorstand beschlossene Abkehr vom bisherigen Hartz IV-System.

"Wir Sozialdemokraten treten für einen modernen solidarischen Sozialstaat ein, der auch in der digitalen Arbeitswelt den Menschen soziale Sicherheit garantiert", sagte Stegner
Mit einem Bürgergeld als Alternative zu Hartz IV, einer neuen Kindergrundsicherung und einem höherem Mindestlohn werde man am Ende mehrheitlich eine Zustimmung finden.

Die am Sonntag beschlossene Reform des Sozialstaates sieht unter anderem auch für ältere Arbeitslose einen längeren Bezug von Arbeitslosengeld I statt Hartz IV vor - diesen Begriff und das bisherige Konzept will man durch das "Bürgergeld" ersetzen.
Wer lange eingezahlt hat, soll bis zu drei Jahre Arbeitslosengeld bekommen, statt heute nach 12 oder 24 Monaten in die Sozialhilfe zu fallen.
Die bisherigen Regelsätze sollen aber unverändert bleiben.
Die Union lehnt das Konzept aber strikt ab


 
Kritik an Hartz-IV-Korrekturen: Schröder - SPD glaubt noch an das Paradies auf Erden !

Gerhard Schröder kritisiert seine Partei für die Korrektur seiner Agenda 2010.
Damals Fehler gemacht zu haben, weist er von sich.
Die SPD sei nie zufrieden.


Alt-Bundeskanzler Gerhard Schröder hält die Abkehr der SPD von seiner Reform-Agenda 2010 für falsch.
Es mache ihn traurig, dass seine Partei nicht erkannt habe, dass sie auch wirtschaftliche Kompetenz ausstrahlen müsse, sagte Schröder bei einer "Handelsblatt"-Veranstaltung in Berlin.
"Das war eine richtige Reformanstrengung, nicht nur für das Land, auch für die Partei."

Die aktuelle SPD-Führung um die Vorsitzende Andrea Nahles will mit Hilfe einer "Sozialstaatsreform 2025" die Agenda von Schröder korrigieren.
So will die Partei die Hartz-IV-Reform überwinden und Arbeitslosen mehr Geld zahlen.

Schröder: Andere Parteien nur an Machterhalt interessiert
Schröder stellte fest, dass die Reform-Agenda seinerzeit von allen, die ihn und die SPD nie wählten, sehr positiv aufgenommen worden sei.
Dagegen sei seine Partei nie zufrieden.
"Die SPD hat immer noch ein bisschen den Glauben, dass das Paradies auf Erden möglich sein muss."
Im Gegensatz zur SPD seien die anderen Parteien vor allen Dingen am Machterhalt interessiert – "egal, was dabei rauskommt".

Es sei ihm immer vorgeworfen worden, dass er die Reformagenda vor der Umsetzung nicht breit genug diskutiert habe.
"Das geht nicht."
Man könne so eine Reform, die auch Menschen belastet, nur "topdown" durchsetzen.
Sein "Basta" sei eine Notwendigkeit gewesen.


 
Umstrittene Hartz-IV-Strafen: So hart treffen Kürzungen die Betroffenen !

Sanktionen und andere Kürzungen bedeuten für die Empfänger von Hartz IV einen tiefen Einschnitt.
Nicht selten rutschen die Betroffenen unter das Existenzminimum – wie dieser Fall zeigt.


Rund 900.000 Mal im Jahr verhängen Jobcenter Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger.
Meist geht es um Meldeversäumnisse, seltener um verweigerte Job-Angebote oder Verstöße gegen die so genannte Eingliederungsvereinbarung.
Einschnitte drohen Leistungsempfängern aber auch, wenn ihre Wohnung aus Sicht des Jobcenters zu groß oder zu teuer ist.
Der finanzielle Einschnitt trifft die Betroffenen im einen wie im anderen Fall meist hart.

So kann etwa, wer seinen Meldepflichten nicht nachkommt, um zehn Prozent beim Regelsatz gekürzt werden.
Wer eine zumutbare Arbeit ablehnt, muss mit einem Abzug von 30 Prozent rechnen.
Weigert sich der Leistungsempfänger binnen eines Jahres ein zweites Mal, können 60 Prozent wegfallen.
Ein nochmaliger Verstoß und der Anspruch auf ALG II entfällt vollständig – jeweils für drei Monate.
Für unter 25-Jährige sind diese Regeln noch einmal verschärft.
Im Schnitt werden sanktionierten Empfängern von ALG II knapp 20 Prozent vom Regelsatz abgezogen, Beziehern unter 25 Jahren sogar fast ein Drittel.
Heute hat die Bundesagentur ihre neue Hartz-IV-Sanktionsstatistik vorgestellt.


So eine Kürzung ist schnell passiert: ein verpasster Termin, ein nicht zugestellter Brief, oder eine Krankschreibung, die vom Amt ignoriert wird.
Und rasch können einer Sanktionierung weitere folgen.
Vieles liegt dabei im Ermessensspielraum der zuständigen Sachbearbeiter.
Die Gesetzeslage ist undurchsichtig und oft fehlt die Zeit für eine angemessene Betreuung.

Eine Studie untersucht derzeit die Auswirkungen von Sanktionen auf die Betroffenen.
Motivieren sie den Hartz-Empfänger, wie vom Gesetzgeber gewollt, schnell eine neue Beschäftigung zu finden?
Oder verstärken sie den Druck auf Menschen, die unverschuldet in eine Notlage geraten sind, wie Kritiker meinen?
Der Berliner Verein Sanktionsfrei, der hinter der Studie steht, gleicht im Rahmen der Untersuchung 250 Hartz-IV-Empfängern für drei Jahre alle Strafen vom Amt aus.
Den Teilnehmern wird also für den Zeitraum quasi eine bedingungslose Grundsicherung garantiert.
Wie es die Lebenslage der Betroffenen verändert, wenn sie von der Sanktionsangst befreit sind, das will die Studie herausfinden.

Einschneidend wie eine Sanktionierung
Wie hart die Auflagen für die Betroffenen im Einzelfall oft sind, zeigt die Geschichte eines ALG-II-Beziehers.
In seinem Fall geht es nicht um eine Sanktionierung im eigentlichen Sinne.
Die ihm auferlegte Kürzung wirkt sich aber ähnlich einschneidend aus.
Seinen Fall wollte der Leistungsempfänger nur unter der Bedingung schildern, dass er anonym bleibt und seinen Namen nicht nennen muss.
Er lebt in einer deutschen Großstadt.

Der Hartz-IV-Bezieher und seine Ehefrau haben sich getrennt.
Das Paar teilt sich aber noch eine Wohnung.
Beide beziehen nach einer gescheiterten Selbstständigkeit seit einigen Monaten Hartz IV.
Sie haben Kinder aufgezogen, über Jahre gearbeitet und Steuern gezahlt.

Jüngst wurde das Paar vom Amt aufgefordert, eine kleinere Wohnung zu finden, wie der Hartz-IV-Bezieher berichtete.
Nach Ansicht der Behörde war der Wohnraum unangemessen groß – wenn auch nur knapp.
Dabei war die Wohnung wegen eines recht alten Mietvertrags nicht einmal sonderlich teuer.
Dennoch stand der Hartz-IV-Bezieher nun vor der Aufgabe, in einer Stadt mit umkämpftem Mietmarkt eine adäquate Wohnung zu finden.

Was gilt als angemessen?
Wie viel Wohnraum für einen Hartz-IV-Empfänger angemessen ist und welche Kosten für das Amt noch tragbar sind, ist nicht bundeseinheitlich geregelt.
Hier berücksichtigt das zuständige Jobcenter neben der Größe der Wohnung und dem örtlichen Mietspiegel auch die individuellen Lebensverhältnisse.
In der Regel gilt für eine Einzelperson eine Wohnung von 50 Quadratmetern Größe als angemessen.
Für jede weitere Person im Haushalt, die keine Babys sind, kommen 15 Quadratmeter hinzu.

Bei den Kosten für die Wohnung orientiert sich das Jobcenter an der Situation auf dem örtlichen Mietmarkt.
Allerdings monieren Kritiker, die Städte würden hier oft mit veralteten Mietspiegeln arbeiten.
Sieht das Amt die Wohnverhältnisse als nicht angemessen an, kann sie den Leistungsempfänger zum Wechsel der Wohnung auffordern.

Unters Existenzminimum gedrückt
Auch in dem hier beschriebenen Fall wurde der Leistungsempfänger gedrängt, sich eine neue Wohnung zu suchen.
Als er drei Monate nach der ersten Aufforderung noch keine neue gefunden hatte, wurde das Geld für die Miete um einen beträchtlichen Anteil gekürzt, wie er schilderte.
Die Lücke hätten er und seine Partnerin durch Geld aus dem Regelbedarf stopfen müssen, wodurch beide unter das Existenzminimum rutschten.

Was die Sanktionen für die Betroffenen bedeuten, und was sich für sie verändert, wenn die Sorge davor wegfällt, untersucht seit Anfang Februar die Studie HartzPlus.
Das Projekt wird durch Spenden und durch Förderer aus der Wirtschaft finanziert.
Wissenschaftler des Instituts für Unternehmensforschung und Organisationspsychologie an der Uni Wuppertal führen regelmäßige Umfragen in der Untersuchungsgruppe sowie einer gleich großen Kontrollgruppe durch.


 
Rechnungshof schlägt Alarm: Jobcenter sollen Fehler bei Arbeitslosen-Zählung korrigieren !

Berlin - Nach Kritik an angeblich fehlerhafter Zählung von Arbeitslosen sollen die Jobcenter die Angaben regelmäßig überprüfen.
Bei Bedarf sollen die Zahlen korrigiert werden, wie eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit (BA) der Deutschen Presse-Agentur in Berlin sagte.

Dazu sei eine entsprechende Weisung in Kraft getreten.
Auf die angeblichen Erfassungsfehler bei Hartz-IV-Empfängern in großem Stil hatte der Bundesrechnungshof aufmerksam gemacht.
In einem bisher unveröffentlichten Bericht stellten die Rechnungsprüfer Ende Februar fest, dass die Jobcenter zuletzt rund 290 000 Menschen mit einem falschen Status an die BA-Statistik gemeldet hätten - 8,6 Prozent der Leistungsempfänger.

Demnach waren rund 115 000 Arbeitslose nicht als solche erfasst worden.
Die Rechnungsprüfer zogen laut dem der dpa vorliegenden Bericht dabei bereits jene ab, die fälschlich und somit zu viel als arbeitslos registriert gewesen seien.
Der Rechnungshof stützte sich auf eine Stichprobe von 770 Fällen in 219 Jobcentern.

Die neue Weisung verpflichte die Jobcenter, regelmäßig automatisierte Prüfsysteme zu nutzen, erklärte die BA-Sprecherin.
Gefunden werden sollen Fälle, in denen der Status oder die Daten von Betroffenen im IT-System der BA unplausibel oder unstimmig erscheinen.
Die Weisung sei mit dem Bundesarbeitsministerium, den kommunalen Spitzenverbänden und den Bundesländern abgestimmt.
Im März hatte die "Bild"-Zeitung über die Kritik der Rechnungsprüfer berichtet.
Damals hatte die BA Verbesserungen angekündigt.

GRÜNDE FÜR FEHLERHAFTE ERFASSUNG:
Eine falsche Erfassung rührt laut den Rechnungsprüfern vor allem von fehlenden Beratungsgesprächen etwa nach dem Ende einer Eingliederungsmaßnahme her.
Die Jobcenter hätten also Änderungen bei ihren Kunden nicht im Gespräch mitbekommen.
"Die Betreuung durch die Jobcenter war häufig über mehrere Monate unterbrochen", so der Rechnungshof-Bericht.
Dagegen versäumten es die Leistungsempfänger "nur in Einzelfällen", Änderungen wie einen nahenden Job mitzuteilen.

Der Status der Betroffenen wird mit Computerprogrammen erfasst.
Die BA erläuterte: "Alle Daten von Kunden der Jobcenter, auch der Status, werden im Gespräch erfasst und händisch eingegeben."
Die Rechnungsprüfer machten darauf aufmerksam, dass die Mitarbeiter der Jobcenter es hierbei mit rund 1040 Seiten voller Regeln zur Dokumentation zu tun hätten.
Sie beachteten, beherrschten oder überblickten die vielen und häufig unverbindlichen Arbeitshilfen wohl nicht immer, so ihr Bericht.
Die BA versprach auch eine noch intensivere Kundenbetreuung.

ARBEITSLOSIGKEIT UND UNTERBESCHÄFTIGUNG:
Dass überhaupt so genau etwa zwischen arbeitslos und arbeitssuchend unterschieden wird, hängt mit den Grundlagen der Statistik zusammen.
Längst nicht alle Menschen ohne Arbeit sind offiziell arbeitslos.
Die Linke-Bundestagsabgeordnete Sabine Zimmermann sagte deshalb der Deutschen Presse-Agentur: "Die Bundesregierung rechnet sich die Zahlen schön."
Jeden Monat gibt die BA bei der Vorlage der Arbeitsmarktstatistik unterschiedliche Zahlen an.

So waren im März 2,301 Millionen Männer und Frauen ohne Job.
Doch die Unterbeschäftigung liegt bei 3,254 Millionen - hier ist etwa auch mitgezählt, wer Aus- und Fortbildungen oder Förderkurse absolviert.
Das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) gibt auch eine "stille Reserve im engeren Sinn" an - gemeint ist, wer nicht aktiv nach Arbeit sucht, einen Job aber bei noch besserer Arbeitsmarktlage mit für ihn passenden Bedingungen aufnehmen würde.
Für 2019 rechnet das IAB hier mit 290 000 Menschen.

HINTERGRÜNDE DER STATISTIK:
Immer wieder veränderte der Gesetzgeber die Zählweise.
Dass Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik nicht als arbeitslos gelten, geht zum Beispiel auf eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2004 zurück.
Seit 2008 gelten Hartz-IV-Bezieher ab 59 Jahren nicht mehr als arbeitslos, wenn ihnen ein Jahr lang keine Beschäftigung angeboten wurde.
Die BA kritisierte dies damals in einer Stellungnahme: Dass Arbeitsplätze fehlten, werde zum Kriterium dafür, Menschen aus der Arbeitslosenstatistik auszuschließen.

Das setze die BA dem "Risiko eines Vorwurfs der Manipulation von Arbeitslosenzahlen" aus.
Die Linken-Abgeordnete Zimmermann forderte nun ein Zahlenwerk, "die das wahre Ausmaß des Problems korrekt abbildet und keine künstliche Beschönigung der Zahlen zulässt".


 
Hartz 4: Empfängerin erschwindelt Reise für 53.000 Euro !

Mega-dreist: Hartz-4-Empfängerin erschummelt sich Luxusreise
Kostenpunkt für Reise und Aktivitäten vor Ort: 53.000 Euro
Jetzt steht die Frau vor Gericht

53.000 Euro - für viele deutlich mehr als ein Jahresgehalt - ausgegeben in nur drei Wochen.
Eine 38-jährige Hartz-4-Empfängerin buchte bei einem Reiseunternehmen einen Luxusurlaub nach Australien.
Mit den Kosten vor Ort summierte sich Summe auf gigantische 53.000 Euro.
Doch die Frau hat gar kein Geld - jetzt steht sie vor dem Landgericht Frankfurt.

Hartz-4-Empfängerin auf Luxusreise
Auf diese Reise hätte die Frau wohl sonst sehr lange sparen müssen, bei einem Hartz-4-Regelsatz von 424 Euro pro Monat mehr als zehn Jahre.
Doch weil sie sich die Luxusreise in einem Reisebüro erschwindelte, war der Betrag in gerade einmal drei Wochen verbraten.

Um die Reise überhaupt buchen zu können, hat die 38-Jährige falsche Angaben gegenüber dem Reisebüro gemacht.
Dort gab sie sich als zahlungsfähige Kundin aus, niemand schöpfte Verdacht.

Mitarbeiter wurden erst stutzig, als die Hartz-4-Empfängerin auch noch eine Kreuzfahrt buchen wollte.
Der Inhaber stellte daraufhin eine Anzeige bei der Polizei gegen die 38-Jährige.
Bis zu diesem Zeitpunkt hatte sie noch kein Cent an das Reisebüro überwiesen.

In erster Instanz bereits zu Haftstrafe verurteilt
Das Gericht verurteilte die Frau in einem ersten Prozess im April bereits zu 16 Monaten Haft.
In einem früheren Job war sie zuvor wegen finanzieller Unregelmäßigkeiten entlassen worden und erhielt eine Bewährungsstrafe.
Diese war zum Zeitpunkt ihres Betrugs noch nicht vorüber.

Gegen das Urteil hatte die Hartz-4-Empfängerin Revision eingelegt.
Am Mittwoch fand der erste Verhandlungstag des Berufungsprozesses statt.

Frau hofft auf Bewährung
Die Frau hofft nun auf eine Bewährungsstrafe.
Da sie eine neue Arbeitsstelle habe, sei sie in der Lage, den vom Gericht festgestellten Betrag von 36.000 Euro an den Reisebüro-Inhaber zu zahlen.

Welche neue Arbeitsstelle die Frau gefunden hat, ist nicht bekannt.
Doch vermutlich wird es noch einige Zeit dauern, bis sie die 36.000 komplett zurückgezahlt hat.

Ob das Urteil auf eine Bewährungsstrafe geändert wird, werden die nächsten Prozesstage entscheiden.
Weiter verhandelt wird am 24. September.


 
Ab 2020: Hartz-IV-Bezieher bekommen mehr Geld !

Der Hartz-IV-Regelsatz für Alleinstehende wird im kommenden Jahr um acht Euro angehoben.
Das geht aus einem Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums hervor.

Alleinstehende mit Hartz IV sollen im kommenden Jahr acht Euro mehr pro Monat bekommen.
Der Regelsatz soll zum 1. Januar auf 432 Euro steigen.
Das sieht ein Verordnungsentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vor, den das Bundeskabinett an diesem Mittwoch beschließen will und der der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt.
Wer mit einem anderen bedürftigen Erwachsenen wie dem Ehepartner in einer Wohnung lebt, für den steigt der Satz demnach um 7 auf 389 Euro.

Für Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren gibt es eine Erhöhung um 6 auf 328 Euro.
Für Kinder von 6 bis 13 Jahren steigt die Leistung ebenfalls um 6 auf 308 Euro monatlich.
Bis zur Vollendendung des sechsten Lebensjahres soll es 5 Euro mehr als bislang geben, also 250 Euro.

Durch die geplante Anhebung der Sätze entstehen laut Verordnungsentwurf jährliche Mehrkosten von 450 Millionen Euro.
430 Millionen entfallen dabei auf den Bund, 20 Millionen Euro auf die Kommunen.
Die Anpassung folgt einem festgelegten Mechanismus.





verprasst die dicke Gehaltserhöhung aber nicht gleich .
:RpS_biggrin:
 
Hartz IV: Jeder fünfte bekommt nicht genug Geld für Miete !

Berlin. Wer Hartz IV bekommt, soll davon nicht die Miete zahlen müssen.
Doch neue Zahlen zeigen: Das Geld vom Staat reicht längst nicht aus.

Nahrung, Kleidung, Fortbewegung und noch ein bisschen Freizeit und Kultur: Der Hartz-IV-Regelsatz, derzeit bei 424 Euro, soll das Nötigste Abdecken.
Das Geld reicht oft nur knapp und nur, wenn man davon nicht die Miete zahlen muss.
Die übernimmt bei Hartz-IV-Empfängern die Kommune – eigentlich.

Doch die Realität sieht häufig anders aus: Wie die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken zeigt, übernahm der Staat 2018 in fast jeder fünften Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaft nicht die volle Miete.
Im Schnitt mussten die Betroffenen jährlich selbst 985 Euro zur Miete dazu zahlen.
Das entspricht 82 Euro monatlich, fast ein Fünftel des Regelsatzes.

Hartz IV: Rund tausend Euro zusätzliche Ausgaben im Jahr
Das Phänomen hat einen Namen: Wohnkostenlücke.
Die Lücke besteht seit Jahren, auch wenn die Zahl der Betroffenen zuletzt kleiner geworden war: Lag der Anteil der sogenannten Bedarfsgemeinschaften, die nicht die vollen Wohnkosten ersetzt bekommen, im Jahr 2013 noch bei 23,5 Prozent, waren es 2018 noch 19,2 Prozent.

Je nach Bundesland war die Quote noch deutlich höher: In Rheinland-Pfalz musste jeder dritte Hartz-IV-Empfänger einen Teil der Miete selbst zahlen, in Baden-Württemberg waren es 23,1 Prozent.
In ganz Deutschland waren im vergangenen Jahr mehr als eine halbe Million Menschen betroffen.

Besonders häufig trifft es Alleinerziehenden: 21,8 Prozent der Alleinerziehenden mit Hartz IV finanzieren einen Teil der Miete mit.
Auch die Summen, die fehlen, sind größer: Alleinerziehenden mussten 2018 im Schnitt 1.063 Euro (88,58 Euro/Monat) im Jahr zusätzlich aufbringen, bei Familien waren es 1.137 Euro (94,75 Euro/Monat).

Wie viel Miete angemessen ist, entscheiden die Kommunen
Im Sozialgesetz ist festgehalten, dass die Wohnkosten von Leistungsempfängern übernommen werden, in angemessener Höhe, wie es heißt. Was angemessen ist, entscheiden dabei die Kommunen, in denen die Betroffenen leben.
Doch bundesweit verbindliche Kriterien, nach denen diese Angemessenheit entschieden werden soll, gibt es nicht.

Wer in einer Wohnung wohnt, die als unangemessen teuer eingestuft wird, muss einen Weg finden, Kosten zu senken – zum Beispiel durch einen Umzug.
Doch bezahlbarer Wohnraum ist gerade in vielen Städten ist knapp.

Hartz IV: Die Linke fordert einheitliche Kriterien
Häufig bleibt deshalb nur der Weg, die Differenz zu zahlen, kritisiert die Linke.
„Dieses Geld fehlt Menschen, die jeden Cent dreimal umdrehen müssen, darunter Alleinerziehende und Aufstockende“, sagt Katja Kipping, Parteichefin der Linken und Sprecherin der Fraktion für Sozialpolitik.
„Das Geld fehlt im täglichen Leben für Schulsachen, für Reparaturen, für gesunde Ernährung.“

Die Linke fordert deshalb bundesweit verbindliche Kriterien für die Kosten der Unterkunft, „die auch tatsächlich ausreichen, um eine taugliche Wohnung zu bezahlen“, so Kipping.
Entscheidend sei nicht der durchschnittliche Mietspiegel, sondern die Preise, zu denen neue Wohnungen tatsächlich vermietet würden.

Bei der Berechnung von angemessenen Kosten der Unterkunft müsse zudem berücksichtigt werden, ob zu diesen Preisen überhaupt Wohnungen verfügbar seien.
Wohnungen mit „unzumutbaren Standards“ dürften dagegen nicht in die Berechnung einfließen.

Zudem fordert die Fraktion, dürfe bei Menschen, die besonders schutzbedürftig sind, kein Umzug erzwungen werden.
Dazu zählt Linke unter anderem Alleinerziehende, Schwangere, schwer kranke und pflegebedürftige Menschen.


 
Hartz-IV-Sanktionen: Was das Urteil des Verfassungsgerichts verändern könnte !

Entscheidung am Dienstag.

Dieses Urteil könnte das Leben von Hartz-IV-Empfängern verändern.

Verstoßen Hartz-IV-Empfänger gegen Auflagen, kann das Jobcenter ihnen Geld kürzen – bis nichts mehr bleibt.
Ist das menschenwürdig?
Das soll das Verfassungsgericht klären.

Eine Expertin erklärt, was sie von dem Urteil erwartet.

Verletzen Hartz-IV-Sanktionen die Menschenwürde?
Über diese Frage entscheiden die Richter in Karlsruhe am Dienstag.
Das Verfassungsgericht soll beurteilen, ob die Kürzung des Hartz-IV-Regelsatzes gegen die Garantie auf ein menschenwürdiges Existenzminimum verstößt.
Momentan erhalten alleinstehende Hartz-IV-Empfänger 424 Euro im Monat, Paare bekommen 764 Euro.
Doch wenn sie gegen Auflagen verstoßen, dürfen Jobcenter ihnen das Geld schrittweise kürzen.
Am Ende kann die Unterstützung sogar ganz wegfallen.

Das Urteil in Karlsruhe könnte das Leben vieler Hartz-IV-Empfänger verändern, glaubt Helena Steinhaus, die Geschäftsführerin von "Sanktionsfrei e.V.".
Ihr Verein setzt sich seit 2015 dafür ein, Streichungen für Arbeitslose abzuschaffen.
Steinhaus glaubt zwar nicht, dass das Verfassungsgericht mit seinem Urteil das derzeitige System komplett abschafft: "Aber ich hoffe sehr, dass es zumindest einige Stellen antasten wird."

Möglicherweise könnte das Gericht entscheiden, dass zumindest die Kosten für die Unterkunft gesichert sein müssen.
Außerdem hofft Steinhaus, dass eine vollständige Streichung der Unterstützung künftig ausgeschlossen wird.
Besonders hart ist die Regelung für Menschen unter 25 Jahren.
Schon beim ersten Verstoß, der über einen versäumten Termin hinausgeht, kann das Jobcenter ihnen alle Leistungen streichen.
"Auch das könnte das Gericht ändern", sagt Steinhaus.

"Die Menschen leben in ständiger Angst"
Die Entscheidung des Gerichts würde nicht nur das Leben der Menschen ändern, die von den Streichungen bereits betroffen sind.
Es könnte auch den Alltag derer erleichtern, die bisher den vollständigen Regelsatz beziehen. "
Die Menschen leben in ständiger Angst", erklärt Steinhaus, "das würde sich ändern, wenn nicht ständig Sanktionen drohen würden."

Sorgen wegen möglicher Sanktionen sind für viele Arbeitslose ständig präsent, erzählt Steinhaus: "In jedem Schreiben, das Betroffene vom Jobcenter erhalten, wird eine Streichung angedroht.
Wenn das wegfallen würde, sähe die Kommunikation ganz anders aus."
Die Situation fühle sich für viele Hartz-IV-Empfänger wie ein Kontrollverlust an: "Das ist, als wäre man plötzlich ein unmündiger Mensch, als wäre man auf einmal wieder 12 Jahre alt."

Am Ende droht die Obdachlosigkeit
Derzeit seien etwas weniger als 10 Prozent der Empfänger von den Sanktionen betroffen, sagt Steinhaus.
Dass das Jobcenter als letzten Schritt sogar die gesamte Unterstützung streichen kann, werde in der Diskussion um Hartz IV oft vergessen: "Wenn das Jobcenter auch die Miete nicht mehr überweist, dann ist das für viele der erste Schritt in die Obdachlosigkeit."

5,6 Millionen Menschen erhielten im vergangenen Jahr Hartz IV.
Das System ist politisch nach wie vor umstritten.
Helena Steinhaus ist sich sicher, dass sich der Staat in Zukunft vom Sanktionssystem verabschieden wird: "Wann genau das sein wird, weiß ich nicht.
Aber so, wie irgendwann mal die Prügelstrafe abgeschafft wurde, werden eines Tages auch die Sanktionen wegfallen.
Da hoffe ich auf den gesunden Menschenverstand."


 
Verfassungsgericht kippt große Teile der Hartz-IV-Sanktionen.

Hartz-IV-Sanktionen: Urteil gefallen - große Teile "nicht zumutbar" !

Mit drastischen Leistungskürzungen bringen die Jobcenter Hartz-IV-Bezieher auf Linie.
Wer nicht mitzieht, bekommt weniger Geld.
Nun ist klar: Das verstößt zum Teil gegen das Grundgesetz.

Die monatelangen Leistungskürzungen für Hartz IV-Bezieher, die ihren Pflichten nicht nachkommen, sind teilweise verfassungswidrig und müssen ab sofort abgemildert werden.
Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Vorübergehende Leistungsminderungen seien zwar möglich, sagte Vizegerichtspräsident Stephan Harbarth am Dienstag bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe.
Die derzeitige Ausgestaltung werde den strengen Anforderungen der Verhältnismäßigkeit aber nicht gerecht.

Nach dem Prinzip "Fördern und Fordern" disziplinieren die Jobcenter unkooperative Hartz-IV-Empfänger, indem sie ihnen den Geldhahn zudrehen.
Wer ein Jobangebot ausschlägt oder eine Fördermaßnahme ablehnt, läuft Gefahr, dass ihm 30 Prozent des sogenannten Regelsatzes gestrichen werden.
Wer innerhalb eines Jahres mehrfach negativ auffällt, verliert 60 Prozent oder sogar das gesamte Arbeitslosengeld II, auch die Kosten für Unterkunft und Heizung.
Ist eine Sanktion einmal verhängt, gilt sie immer drei Monate.

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"Der Gesetzgeber schafft hier für die betroffenen Menschen, denen dann ein Teil des Existenzminimums fehlt, eine außerordentliche Belastung", sagte Harbarth.
Eine Minderung um 60 oder gar 100 Prozent sei nicht zumutbar. 30 Prozent dürfen nach seinen Worten weiterhin gestrichen werden.
Die Jobcenter können aber ab sofort je nach Einzelfall darauf verzichten.
Außerdem darf die Kürzung nicht volle drei Monate aufrechterhalten werden, wenn der Betroffene sich einsichtig zeigt.
Der Gesetzgeber muss die Vorschriften überarbeiten.

Laut Harbarth spielte für den Senat eine entscheidende Rolle, dass die Wirkung der Sanktionen mehr als 14 Jahre nach Einführung von Hartz IV immer noch nicht umfassend untersucht ist.
Es gebe viele offene Fragen.
Die Entscheidung der Richter kam einstimmig zustande.

Scharfe Sanktionen für junge Hartz-IV-Empfänger
Linke-Fraktionschef Dietmar Bartsch forderte nach dem Urteil ein neues System der Arbeitslosenversicherung, "das Sicherheit gibt und die Angst vor sozialem Absturz nimmt".
"Hartz IV stürzt Menschen und ihre Familien ins Bodenlose", schrieb er auf Twitter.

In dem Verfahren ging es nicht um kleinere Verfehlungen wie einen verpassten Termin beim Amt, die mit einer zehnprozentigen Kürzung geahndet werden.
Überprüft wurden auch nicht die besonders scharfen Sanktionen für junge Hartz-IV-Empfänger unter 25 Jahren.

Das Urteil geht zurück auf eine Vorlage des Sozialgerichts im thüringischen Gotha.
Die Richter dort hatten eines ihrer Verfahren ausgesetzt, um die Vorschriften vom Bundesverfassungsgericht unter die Lupe nehmen zu lassen.
In dem Fall musste ein Arbeitsloser mit 234,60 Euro weniger im Monat auskommen, weil er beim Jobcenter Erfurt ein Stellenangebot abgelehnt und Probearbeit verweigert hatte.

Der Hartz-IV-Satz für einen alleinstehenden Erwachsenen liegt derzeit bei 424 Euro.

Zum 1. Januar steigt er auf 432 Euro.


 
Neue Forderungen nach dem Urteil: "So ziehen wir Hartz IV die Zähne" !

Viele Hartz-IV-Empfänger können aufatmen.
Künftig müssen sie keine drastische Kürzung ihrer Leistungen mehr befürchten.
Die Grünen und die Linke fordern nun weitere Verbesserungen für Arbeitslose.

Nach der Entschärfung der Hartz IV-Sanktionen fordert die Vorsitzende der Grünen-Fraktion im Bundestag, Katrin Göring-Eckardt, auch die Aufhebung der Strafmaßnahmen für unter 25-Jährige.
"Auch wenn das gestrige Urteil nur die über 25 Jährigen betroffen hat, ist doch jedem klar, dass Respekt und Menschenwürde auch für den Umgang mit jungen Menschen gelten muss", sagte die Grünen-Politikerin.
Der Staat dürfe diese Menschen nicht in Existenznöte stürzen.
"Union und SPD sollten nicht darauf warten, bis ihnen erneut ein Gericht vorschreibt zu handeln und die sozialen Grundrechte zu respektieren."

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag entschieden, dass die monatelangen Leistungskürzungen für Hartz-IV-Bezieher, die ihren Pflichten nicht nachkommen, teilweise verfassungswidrig sind und abgemildert werden müssen.
Nicht überprüft wurden allerdings die besonders scharfen Sanktionen für junge Hartz-IV-Empfänger unter 25 Jahren.

Auch Juso-Chef Kevin Kühnert warnte davor, es bei der jetzigen Regelung zu belassen.
Er wolle auf dem SPD-Parteitag im Dezember über eine Abschaffung aller Hartz-IV-Sanktionen abstimmen lassen.
"Wir Jusos werden dann beantragen, dass die SPD künftig komplett auf Sanktionen verzichtet und stattdessen Förderung, Ermutigung und den Rechtsanspruch auf Qualifizierung und Weiterbildung in den Mittelpunkt stellt", sagte Kühnert der "Rheinischen Post".

Die Union lehnt derweil die komplette Abschaffung der Hartz-IV-Sanktionen ab.
"Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht die Sanktionen im Bereich des Arbeitslosengelds II insgesamt nicht in Frage stellt", sagte Unionsfraktionsvize Hermann Gröhe der "Rheinischen Post".
Die Koalition werde genau prüfen müssen, welcher gesetzgeberische Handlungsbedarf durch das Urteil ausgelöst werde.
Im Vordergrund müssten aber weitere Anreize zur Arbeitsaufnahme stehen.

Linke fordert neues "Arbeitslosengeld Plus"
Die Linke im Bundestag fordert derweil umfassende Verbesserungen für Arbeitslose mit einem neuen "Arbeitslosengeld Plus".
Die neue Leistung soll nach dem Bezug des Arbeitslosengelds fließen, wie aus einem Antrag der Linken hervorgeht.
"So schaffen wir soziale Sicherheit und ziehen dem Disziplinierungsinstrument Hartz IV die Zähne", sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Susanne Ferschl.

Anders als bei Hartz IV sollen Betroffene mit dem "Arbeitslosengeld Plus" zunächst weiter eine am Lohn orientierte Leistung erhalten.
Die Höhe soll bei 58 Prozent des vorigen Lohns liegen.
Ein Inflationsausgleich soll dafür sorgen, dass mit einem längerem Bezug eine Absenkung des Lebensstandards einhergeht.

Die Bezugsdauer solle der Dauer des vorherigen Bezugs von Arbeitslosengeld entsprechen.
Arbeitslose, die mindestens 30 Jahre in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, sollen nach den Linken-Vorstellungen einen unbefristeten Anspruch auf "Arbeitslosengeld Plus" erhalten.

Diese Forderungen verknüpfen die Linken mit dem Ruf nach einem grundlegenden Verbesserungen beim eigentlichen Arbeitslosengeld, unter anderem durch eine längere Bezugsdauer, wie aus einem weiteren Antrag hervorgeht.
Ferschl sagte: "Wir müssen Zeiten wirtschaftlicher Umbrüche durch eine aktive Sozialpolitik begleiten.
Wer viele Jahre gearbeitet hat, muss vor dem sozialen Abstieg geschützt werden."

Die Arbeitslosenversicherung, wie sie die Linke wolle, zwinge Beschäftigte nicht in Leiharbeit oder in den Niedriglohnsektor.
Durch die Beitragsfinanzierung des "Arbeitslosengelds Plus" würden zugleich die Arbeitgeber an den Kosten beteiligt und die Ersparnisse der Beschäftigten beschützt.


 
Hartz-IV-Sanktionen: Arbeitsminister verspricht, BVG-Urteil umzusetzen !

Hartz-IV-Leistungen dürfen nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nur noch um maximal 30 Prozent gekürzt werden.
Nun sah sich SPD-Arbeitsminister Heil zu einem Dementi genötigt.

Das Bundesarbeitsministerium hat einen Bericht dementiert, wonach es auch nach dem Hartz-IV-Urteil des Verfassungsgerichts Kürzungen des Existenzminimums um mehr als 30 Prozent ermöglichen wolle.
"Der Arbeitsminister schließt aus, dass künftig innerhalb eines Monats mehr als 30 Prozent sanktioniert werden darf", erklärte ein Sprecher in Berlin.
Eine entsprechende Weisung werde am Freitag ergehen.

Er wolle verhindern, dass "es in der öffentlichen Diskussion zu weiteren Missverständnissen kommt", erklärte der Sprecher.
Die "Süddeutsche Zeitung" hatte zuvor berichtet, dass das Ministerium und die Bundesagentur für Arbeit (BA) derzeit eine interne Weisung zur Umsetzung der Karlsruher Vorgaben erarbeiteten.
Ein erster Entwurf sehe dabei vor, dass nach wie vor Kürzungen des Existenzminimums um mehr als 30 Prozent möglich sein sollen.

Bislang kann Hartz IV komplett wegfallen
Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seinem Urteil Anfang November die bisherige Sanktionspraxis im Umgang mit Hartz-IV-Beziehern stark eingeschränkt.
Demnach dürfen bei Pflichtverletzungen die Leistungen höchstens um 30 Prozent gekürzt werden – bislang mögliche Kürzungen von 60 Prozent oder sogar der komplette Wegfall der Leistungen sind demnach mit dem Grundgesetz unvereinbar.

Laut der "Süddeutschen Zeitung" sah der erste Entwurf zur Umsetzung der Vorgaben nun aber vor, dass die Abschläge doch deutlich über 30 Prozent ausmachen könnten, indem verschiedene Sanktionen einfach zusammengezählt würden.
So könnte eine 30-Prozent-Kürzung wegen eines zurückgewiesenen Jobangebots mit einem Zehn-Prozent-Abschlag wegen versäumter Meldepflichten zusammengezählt werden.
Dazu wird es nun aber laut Ministeriumssprecher nicht kommen.


 
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