NEWS zu Hartz IV !

Leistungen gekürzt - Mann sticht auf Sachbearbeiter im Jobcenter ein !

Hattingen. Ein 37-Jähriger hat am Montag mehrfach mit einem Messer auf einen Sachbearbeiter im Jobcenter Hattingen eingestochen.
Der Mann wurde gefasst.

Zu den Details des versuchten Tötungsdeliktes, das sich am Montagmittag im Gebäude des Hattinger Jobcenters abspielte, will die Polizei am Abend nicht viel sagen.
Ein Sprecher der Behörde verweist auf die Staatsanwaltschaft, die nun die Ermittlungen aufgenommen hat, bestätigt aber, dass ein 37-jähriger Hattinger das Jobcenter an der Hüttenstraße 45 gegen 15.10 Uhr betrat und seinen Sachbearbeiter schwer verletzen oder sogar töten wollte.

Mit einem Messer bewaffnet ist der Mann zu seinem zuständigen Sachbearbeiter vorgedrungen und hat dann unvermittelt auf den Jobcenter-Mitarbeiter eingestochen, erklärt die Polizei.
Der Mann erlitt Verletzungen im Bauch- und Oberkörperbereich, aber er lebe, erklärte ein Polizeisprecher am späten Montagabend auf Nachfrage.
Der Geschädigte konnte sich hinter der Zugangstür im Flur in Sicherheit bringen, woraufhin der Täter aus dem Gebäude floh.

Verdächtiger gesteht die Tat
Die Polizei konnte den Verdächtigen wenig später festnehmen.
Der Mann leistete keinen Widerstand und gestand den Angriff und gab als Motiv an, dass ihm Leistungen gekürzt worden seien.
Die Tatwaffe, die er auf seiner kurzen Flucht weggeworfen hatte, konnte aufgefunden und sichergestellt werden.

Zustand des Opfers unklar
In welchem Zustand sich das Opfer befindet, wie schwer die Verletzungen sind, wollte der Behördensprecher nicht beantworten.
Die Mordkommission in Hagen hat die Ermittlungen übernommen.
Der Beschuldigte wird am Dienstag dem zuständigen Haftrichter vorgeführt.


 
Wegen Jobcenter-Fehler: Mann ein Jahr lang völlig mittellos - nun verliert er sein Haus !

Magdeburg - Helmut Engel steht vor dem Nichts.
Über ein Jahr lang war der 64-Jährige völlig mittellos.

Nun soll auch noch sein Haus zwangsversteigert werden, weil er die Raten nicht begleichen konnte.
Recherchen des MDR legen nahe: Verantwortlich ist eine lange Fehlerkette des Jobcenters.

45 Jahre arbeitete Helmut Engel auf dem Bau
45 Jahre lang hat Helmut Engel zuvor auf dem Bau geschuftet.
Vor drei Jahren ging es dann einfach nicht mehr.
Engel musste einen Schlussstrich ziehen.

Schuld war die Gesundheit des 64-Jährigen.
Im Juni 2015 beantragte er Hartz IV.

Helmut Engel ist ein Jahr lang völlig mittellos
Doch auch viele Monate nachdem er den Antrag gestellt hatte, wartete er noch auch auf den Bescheid.
Immer wieder muss er neue Unterlagen einreichen.
Ein ganzes Jahr lang sollte Engel keinen Cent von der Beihilfe sehen.

In dieser Zeit war der ältere Herr völlig mittellos.
Er hatte weder Geld für Einkäufe oder Strom, noch konnte er die Raten für sein kleines Haus bezahlen.
Seine Mutter hielt ihn so gut es ging über Wasser.

Jobcenter lehnt Antrag auf ALG II ab
Erst Monate später meldete sich das Amt schließlich.
Doch die Nachricht warf den Frührentner endgültig aus der Bahn: Sein Antrag auf Arbeitslosengeld II sei abgelehnt worden.
Engel habe „übersteigendes Vermögen“, so das Jobcenter.

Die Begründungen der Behörde seien zum Teil haarsträubend, so die Recherchen des MDR.
Eine davon lautet, er habe einen wertvollen Oldtimer in seinem Besitz.
Auf 14.000 Euro schätzt das Jobcenter den Wert des Fahrzeugs.

Doch bei dem „Oldtimer“ handelt es sich um einen nicht fahrbereiten Militärjeep von 1978, den ihm sein verstorbener Vater geschenkt hatte.

Der Wert liegt laut Engel eher bei 900 Euro.
Auch sei der Wagen vor der Wertschätzung nicht einmal in Augenschein genommen worden.

Gericht entscheidet im Eilverfahren
Engel schaltet einen Anwalt ein.
Auch der findet das Vorgehen skandalös.
„So ein Fall ist mir in meiner ganzen beruflichen Laufbahn noch nicht untergekommen.
Dass ein Jobcenter zuerst gar nicht arbeitet und dann so viele Fehler am Stück produziert“, sagt Dirk Feiertag.

Das Sozialgericht Magdeburg entscheidet im Juni 2016 im Eilverfahren, dass Helmut Engel ALG II zusteht.

Bank will Haus zwangsversteigern
Doch bis dahin ist ein ganzes Jahr vergangen.
Ein Jahr, in dem der ehemalige Bauarbeiter völlig mittellos war.
In dieser Zeit konnte er auch den Kredit für sein Haus nicht bedienen.

Die Bank will das Haus nun zwangsversteigern, sollte Engel bis zum 31.01.2018 keine Verkaufsbemühungen oder ein Kaufangebot vorlegen können.

Das Jobcenter fühlt sich für diese Situation weiterhin nicht verantwortlich.
Engels Anwalt will wieder klagen.
Die Forderung: Das Amt soll den Restbetrag der Schulden für das Haus zahlen, damit Engel es behalten kann.

„Ich kann nachts nicht mehr richtig schlafen“
Wie der Rechtsstreit ausgehen wird, ist derzeit noch völlig unklar.
Für Helmut Engel bedeutet die Situation ein erneuter Tiefschlag.

„Ich kann nachts gar nicht mehr richtig schlafen.
Ich bin manchmal morgens um drei noch wach.
Fast jede Nacht.
Man sitzt abends da und grübelt“, sagt der 64-Jährige.


 
Hartz IV an der Supermarkt-Kasse - Test ab Mitte 2018 !

Berlin Die Bundesagentur für Arbeit will die Zahl ihrer Hartz-IV-Auszahlungsstellen erhöhen.
Ein erster Test in Supermärkten startet bald.

Die Bundesagentur für Arbeit will ab Mitte des Jahres die Barauszahlung von Arbeitslosengeld im Supermarkt testen.
Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor, die der „Rheinischen Post“ vorliegt.

Der Test sei „in bis zu zehn Agenturen für Arbeit und Jobcentern für drei Monate ab Mitte des Jahres 2018 geplant“, heißt es darin.
Ein allererster Test finde bereits vorher in der Stadt Nürnberg statt.
Nach erfolgreicher Testphase solle das Verfahren Ende 2018 bundesweit in Einzelhandelsgeschäften eingeführt werden.

Arbeitslosengeld gibt es bald bei Penny
Das Verfahren ist vor allem für Arbeitslosengeld-II-Empfänger gedacht, die in finanziellen Notlagen dringend Bargeld brauchen.
Diese könnten sich das Geld künftig in „fußläufiger“ Entfernung zu ihrem Jobcenter in den Filialen etwa von Rewe, Penny, dm oder real auszahlen lassen, heißt es in der Regierungsantwort. (Arbeitslosengeld im Supermarkt – Das müssen Sie wissen .)

Dadurch steige die Zahl der Auszahlungsstellen von derzeit rund 300 auf bundesweit etwa 8500, argumentiert die Bundesagentur für Arbeit.

Linken halten von Idee wenig
Linken-Chefin Katja Kipping äußerte Kritik.
„Skandalös ist, dass die Bundesagentur Betroffene unnötiger Stigmatisierung in aller Öffentlichkeit in den Supermärkten aussetzt“, kritisierte sie.
Sie forderte, das Projekt zurückziehen und gemeinsam mit Betroffeneninitiativen und Wohlfahrtsverbänden Alternativen auszuarbeiten.

Nach Angaben der Bundesagentur geht es bei solchen Barauszahlungen oft um Vorschussleistungen - wenn zum Beispiel am Monatsende kein Geld mehr da ist.
Bislang standen in solchen Fällen Kassenautomaten in Jobcentern und Arbeitsagenturen zur Verfügung.

Mit einer speziellen Karte konnte man dort genehmigte Beträge abheben.
Diese Automaten sollen aber nun aus Kostengründen abgebaut werden.

Zettel mit Barcode muss eingescannt werden
Damit Arbeitslose künftig bei den Händlern Geld bekommen, müssen sie einen Zettel mit einem Barcode vorlegen, den sie sich im Jobcenter oder der Arbeitsagentur abholen können.
Dieser soll an der Kasse eingescannt und der angezeigte Betrag sofort ausgezahlt werden.


 
CDU-Politiker warnt vor schlechtem Stil in Hartz-IV-Debatte !

Berlin - In der vom designierten Gesundheitsminister Jens Spahn losgetretenen Hartz-IV-Debatte warnt sein Parteikollege Kai Whittaker vor schlechtem Stil.
Von oben herab und belehrend sprechen viele Politiker in diesen Tagen über Hartz-IV-Empfänger, sagte der CDU-Arbeitsmarktpolitiker und Bundestagsabgeordnete.

Dieser schlechte Stil sei beschämend und dürfe nicht zur Normalität werden.
Spahn hatte mit der Äußerung, mit Hartz IV habe jeder das, was er zum Leben braucht, eine Welle der Kritik auf sich gezogen.


 
AfD fordert regelmäßige Erhöhung der Hartz-IV-Sätze !

Berlin - Die AfD-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Alice Weidel, hat eine regelmäßige Erhöhung der Hartz-IV-Sätze verlangt.
Diese müssten jährlich an die Teuerungsrate angepasst werden, sagte sie in den ARD-Tagesthemen.

Dem Armutsbericht sei zu entnehmen, dass zum Beispiel viele Kinder in Armut leben.
Und das kann nicht so sein, sagte Weidel.


 
„Hartz IV ist keine Armut”: Über 120.000 wollen, dass Spahn selbst von Hartz IV lebt !

Köln/Berlin - Jens Spahn ist dafür bekannt, kontroversen Diskussionen nicht wortlos aus dem Weg zu gehen.

Dem CDU-Politiker ist es nach eigener Aussage ein Anliegen, mit markigen und teils provokanten Sprüchen Debatten anzustoßen.

„Nichts ist doch langweiliger, als wenn alle derselben Meinung sind“, erklärte Spahn am Donnerstag mit einem Schmunzeln.

Ob er jedoch am vergangenen Wochenende bei seiner Bemerkung zum deutschen Sozialsystem mit einer derartigen Resonanz gerecht hatte, bleibt wohl sein Geheimnis.

„Hartz IV bedeutet nicht Armut“
„Hartz IV bedeutet nicht Armut“, so die Behauptung des neuen Gesundheitsministers, die in den sozialen Netzwerken und bei Politiker-Kollegen eine Welle der Empörung auslöste.

Jens Spahn soll selbst von Hartz IV leben
Sandra S., Mutter eines zehnjährigen Sohnes und Empfängerin von Sozialleistungen, wollte die Aussage des Politikers nicht hinnehmen und startete auf der Internetplattform „change.org“ eine Petition.


Ihre Forderung: „Herr Spahn, leben Sie für einen Monat vom Hartz-IV-Regelsatz!“

Die 40-Jährige Mutter habe sich von den Worten des CDU-Politikers verletzt und missverstanden gefühlt, begründet Sandra S. ihren Schritt.
„Denn mit seinen Aussagen verstärkt Herr Spahn das Bild, das viele Menschen von Menschen wie mir haben,“ schreibt sie unter ihrer Petition.

Sandra S. bietet klärendes Gespräch an
Viel zu oft fühle Sandra S. sich in der Öffentlichkeit als Schmarotzerin abgestempelt.
Dabei reiche der Grundregelsatz (416 Euro) gerade einmal für das Nötigste.

„An Freizeitgestaltung, Hobbies, Freunde treffen, Kino, Urlaub oder Restaurantbesuche mag ich gar nicht erst denken.“

Mit ihren offenen Worten trifft die Hartz-IV-Empfängerin offenbar einen Nerv.
Das ursprüngliche Ziel, 10.000 Unterschriften zu sammeln, wurde nach wenigen Stunden erreicht.

Über 120.000 haben unterschrieben
Und auch die Hürde von 100.000 Teilnehmern musste nach oben korrigiert werden.
Am Freitagabend hatten bereits knapp 124.000 Personen die Petition der 40-jährigen Mutter unterschrieben.

Sollte sich Jens Spahn tatsächlich auf ihre Forderung einlassen, erhofft sich Sandra S. im Anschluss an das Experiment ein klärendes Gespräch.

„Dann gehen wir beide einen Kaffee trinken und unterhalten uns noch einmal darüber, was Armut ist“, gibt sich die Hartz-IV-Empfängerin selbstbewusst.

So reagiert Spahn
Der Gesundheitsminister hat mittlerweile auf den Vorschlag reagiert – allerdings ausweichend.
In einem Interview mit der „Münsterländer Zeitung” erklärte er, darauf angesprochen: Aus persönlichen Begegnungen wisse er sehr gut, dass es schwer ist, mit Hartz IV den Alltag zu bestreiten.


„Deshalb ist es auch so wichtig, dass wir denjenigen helfen, die auf Unterstützung angewiesen sind.
Sie sollen auf eigenen Beinen stehen können und von ihrer Arbeit leben können.“


 
Steuerzahlerbund: Hartz IV bringt oft mehr als ein Job !

Gesundheitsminister Spahn hat viel Wirbel ausgelöst mit seiner Äußerung, niemand müsse in Deutschland ohne Lebensmittelspenden hungern.
Nun verweist der Steuerzahlerbund auf das Lohnabstandsgebot.

Hartz IV-Bezieher haben nach Zahlen des Steuerzahlerbundes im Monat oft mehr Geld zur Verfügung als Arbeitnehmer.
Wer eine vierköpfige Familie ernähren will, braucht demnach heute einen Bruttolohn von mindestens 2.540 Euro, um netto Hartz-IV-Niveau zu erreichen.
Das zeigen Berechnungen des Steuerzahlerbundes für die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Montag).
Für eine fünfköpfige Familie seien dazu mindestens 3.300 Euro brutto erforderlich.

Lohnstandsgebot wird nicht immer eingehalten
Das Lohnabstandsgebot – der Abstand zwischen Löhnen und Sozialleistungen – wird also offensichtlich nicht immer eingehalten.
Gehe man von einer Arbeitszeit von 38 Stunden in der Woche aus, benötigten Alleinverdiener mit Partner und zwei Kindern einen Stundenlohn von mindestens 15,40 Euro, um Hartz-IV-Niveau zu erreichen; bei drei Kindern seien dies 20 Euro, so die Berechnungen weiter.

Danach werden der vierköpfigen Familie monatlich 610 Euro Sozialabgaben und Steuern abgezogen, der fünfköpfigen Familie 917 Euro.
Der Mindestlohn liegt derzeit bei 8,84 Euro in der Stunde.

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte zuletzt für Unmut gesorgt, als er in der Debatte um die Arbeit von Essenstafeln sagte, mit Hartz IV habe jeder, was er zum Leben brauche.
Hartz IV oder Arbeitslosengeld II (Alg II) bekommen erwerbsfähige Arbeitslose und Menschen, deren Einkommen oder Vermögen nicht für die Grundsicherung reicht, sogenannte Aufstocker.

Vierköpfige Familie hat Anspruch auf 1.928 Euro
Grundlage der Berechnungen des Steuerzahlerbundes ist eine Übersicht des Bundessozialministeriums zur Höhe der Hartz-IV-Leistungen.
Ein Haushalt aus zwei Erwachsenen und zwei Kindern hat demnach Anspruch auf durchschnittlich 1.928 Euro im Monat als sogenannter Regelbedarf.

Der Betrag enthält in erster Linie Geldleistungen von 1.284 Euro für den Lebensunterhalt sowie 644 Euro für Miete und Heizung.
Diese Beträge können je nach Lebenshaltungskosten in einer Region schwanken – etwa bei höherer Miete in Ballungszentren.

Angesichts guter konjunktureller Situation in Deutschland ist zwar die Zahl der Hartz-IV-Empfänger (Arbeitslose und Aufstocker) in den vergangenen zehn Jahren von gut sieben auf gut sechs Millionen zurückgegangen.
Allerdings kam seit 2015 fast eine Million Flüchtlinge und Migranten hinzu, die neu ins Hartz-IV-System aufgenommen wurden.


 
Petition mit 150.000 Unterzeichnern: Spahn trifft sich mit Hartz-IV-Empfängerin !

Der CDU-Politiker Jens Spahn will sich mit einer Hartz-IV-Empfängerin aus Karlsruhe treffen – sie hatte den neuen Gesundheitsminister per Petition aufgerufen, einen Monat von der Grundsicherung zu leben.

Nach den Aussagen des neuen Gesundheitsministers Jens Spahn, die Grundsicherung Hartz IV bedeute nicht Armut, will Spahn sich nun mit einer Hartz-IV-Empfängerin treffen.
Sie hatte eine Internetpetition gestartet, Spahn solle einen Monat von Hartz IV leben.

Der Unterschriftenaktion der 40-jährigen Mutter eines zehnjährigen Sohnes schlossen sich bis Montag 150.000 Menschen an.

Die beiden vereinbarten in einem Telefonat ein baldiges direktes Gespräch, sagte ein Sprecher Spahns am Montag.
Ein genauer Termin steht demnach aber noch nicht fest.

"Insgesamt bleiben mir rund zehn Euro am Tag zum Leben für mich und meinen Sohn", heißt es in dem Petitionstext der Karlsruherin.
"Das bedeutet finanzielle Armut."
Sie habe sich über den persönlichen Anruf von Spahn sehr gefreut, erklärte sie am Montag

Nun sei sie gespannt, ob Spahn die Herausforderung, einen Monat von Hartz IV zu leben, wirklich annimmt.
"In jedem Fall hoffe ich, dass er über seine Aussage, Hartz IV sei keine Armut, noch einmal nachdenkt."


 
Berlins Bürgermeister plädiert für Hartz-IV-Alternative !

Berlins regierender Bürgermeister Michael Müller fordert eine Alternative zu Hartz IV.
Wer gemeinnützige Tätigkeiten übernimmt, soll ein "solidarisches Grundeinkommen" erhalten.

Die letzte Arbeitsmarktreform liegt 15 Jahre zurück und brachte die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe, die heute als Hartz IV bekannt ist, hervor.
Jetzt fordert Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) eine neue Reform.

Mit dem Hartz-IV-System müsse Schluss sein, sagte Müller in einem Interview mit der "Berliner Morgenpost".
Es fehle die gesellschaftliche Akzeptanz.

Er fordert stattdessen die Einführung eines solidarischen Grundeinkommens.
Doch was bedeutet das?

Müller schlägt für Singles ein Grundeinkommen von 1.500 Euro brutto im Monat vor.
Familien mit Kindern bekämen zusätzlich noch Kindergeld.
Der Unterschied zu Hartz IV: Das Geld müsste versteuert werden und sei mit Arbeit verbunden, so Müller.

Es handele sich um sozialversicherungspflichtige Jobs, die "unserer Gemeinschaft zugutekommen".
Dabei nennt Müller Berufe wie Schulsekretär, Begleiter in Bus und Bahn und Betreuer für Kinder und Jugendliche.

Raus aus Hartz IV
Berlins Bürgermeister grenzt seinen Vorschlag vom bedingungslosen Grundeinkommen ab und spricht von Solidarität.
Der Staat sei solidarisch, weil er Menschen unterstütze und ihnen Arbeit gebe.

Das solidarische Grundeinkommen richte sich unter anderem an Menschen, die in der digitalisierten Arbeitswelt keine Beschäftigung mehr finden.
"Derjenige kann sinnvolle Aufgaben erledigen in unserer Gesellschaft", so Müller.

Ein "ordentliches" Arbeitsverhältnis soll dabei auch ein Anreiz sein, aus der Hartz-IV-Schiene herauszukommen, erklärte Müller in einem Interview mit der "Welt".
Diejenigen, die solchen Berufen nicht nachgehen möchten, würden im bisherigen Sozialsystem bleiben und könnten weiterhin Hartz IV beziehen, so Müller.

Sein Vorschlag ist somit als Ergänzung des bisherigen Systems zu verstehen und nicht als Ersatz.

Das solidarische Grundeinkommen orientiere sich am aktuellen Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde, so Müller.

Es gehe um eine würdige Beschäftigung zu einem würdigen Lohn.
Billiglöhne, wie etwa Ein-Euro-Jobs, würden so überflüssig werden.
Ein weiterer Vorteil laut Müller: Man tue etwas für die Rente, leiste etwas Sinnvolles und bekäme mehr Geld als bei Hartz IV.

Mindestlohn-Bezieher oft im Nachteil
Letzteres trifft jedoch nicht auf alle zu: Nach neuen Zahlen des Steuerzahlerbundes haben Hartz-IV-Bezieher derzeit oft mehr Geld zur Verfügung als viele Arbeitnehmer mit geringem Einkommen.
Eine vierköpfige Familie müsste demnach über ein monatliches Bruttoeinkommen von mindestens 2.540 Euro verfügen, um den Hartz-IV-Betrag zu erreichen.
Ein Arbeitnehmer mit Mindestlohn verdient bei einer 40-Stunden-Woche dagegen weniger als 1.500 Euro brutto.


 
Hartz-IV-Nachzahlungen dürfen nicht gepfändet werden !

Nachzahlung von Sozialleistungen sind bei der Bemessung des pfändungsfreien Betrages den Leistungszeiträumen zuzurechnen, für die sie gezahlt werden.

Der Gläubiger betreibt gegen die Schuldnerin die Zwangsvollstreckung wegen einer durch Vollstreckungsbescheid titulierten Geldforderung.
Mit Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts wurde unter anderem der Anspruch der Schuldnerin auf Auszahlung des Guthabens auf ihrem als Pfändungsschutzkonto geführten Konto gegenüber der Drittschuldnerin gepfändet und dem Gläubiger zur Einziehung überwiesen.

Aufgrund des Bescheids erhielt die Schuldnerin auf diesem Konto eine Nachzahlung von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch für die Monate März bis November 2015 in Höhe von 5.584,16 €.

Auf Antrag der Schuldnerin hat das Amtsgericht die Pfändung durch den Gläubiger teilweise aufgehoben und zugunsten der Schuldnerin einen einmaligen das unpfändbare Einkommen übersteigenden Betrag in Höhe von 5.584,16 € "freigegeben".
Die dagegen gerichtete sofortige Beschwerde des Gläubigers hat das Beschwerdegericht zurückgewiesen.

Das Beschwerdegericht ist der Auffassung, dass die auf dem Konto der Schuldnerin eingegangene Summe von insgesamt 5.584,16 € der Pfändungsfreiheit unterfällt, da die Nachzahlungen dem Monat zuzurechnen seien, für den sie erfolgt seien.
Diese Ansicht wird durch die vorliegende Entscheidung nunmehr vom Bundesgerichtshof bestätigt.

Sozialleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts auf Grundlage des Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, die Fürsorgeleistungen des Staates darstellen, sollen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein aus dem Grundgesetz folgendes Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums sichern.
Daraus folgt, dass entsprechende Nachzahlungen seitens der öffentlichen Hand dem Pfändungsschutz grundsätzlich unterfallen.

Es besteht eine Vermutung dafür, dass es sich bei der Zahlung, auf den jeweiligen Monat betrachtet, um die Deckung des menschenwürdigen Bedarfs in Gestalt des Existenzminimums handelt.
Nach der Gesetzesbegründung soll sichergestellt werden, dass der mit der Zahlung der Leistung verfolgte Zweck auch tatsächlich erreicht wird.

Von der Nichtverfügbarkeit der Nachzahlungsbeträge in den entsprechenden Leistungsabschnitten ist nicht darauf zu schließen, dass sie nunmehr zur Deckung des Lebensunterhalts nicht mehr notwendig sind.
Eine Existenz ist zwar mit weniger Mitteln als den Leistungen zur Gewährleistung des Existenzminimums möglich, diese wäre allerdings menschenunwürdig.

Aus den vorgelegten Bescheiden ergibt sich zweifelsfrei, dass die Nachzahlung aufgrund einer Ermittlung des Bedarfs erfolgt und an die Schuldnerin lediglich der jeweils ungedeckte monatliche Regelbedarf nebst Miet- und Nebenkostenanteil nachgezahlt worden ist.
Die Nachzahlung an die Schuldnerin für die Monate März bis November 2015 ist für die Bemessung des pfandfreien Betrags für Arbeitseinkommen jeweils dem monatlichen Leistungszeitraum zuzurechnen für den sie gezahlt wurde.




 
Dobrindt will Missbrauch von Hartz-IV-Leistungen stärker bekämpfen !

Berlin - CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt hat sich dafür ausgesprochen, den Missbrauch von Hartz-IV-Leistungen stärker zu bekämpfen.
Er erwarte von der Bundesregierung Maßnahmen gegen einen Betrug bei Hartz IV, sagte Dobrindt am Dienstag in Berlin

Hartz IV-"Banden", welche das System missbrauchten, müsse das Handwerk gelegt werden.
Zuvor hatte die "Bild"-Zeitung unter Berufung auf einen internen Bericht der Bundesagentur für Arbeit geschrieben, dass die Zahl der angestoßenen Straf- und Bußgeldermittlungen wegen möglichen Hartz-IV-Betrugs im Jahr 2017 leicht zurückgegangen sei.


 
Jobcenter ermittelt in 150.000 Fällen wegen Hartz-IV-Betrug !

Die Zahl der Hartz-IV-Betrüger geht zurück.
Die Arbeitsagenturen mussten im letzten Jahr in knapp 150.000 Fällen ermitteln.

Die Zahl der von der Bundesagentur für Arbeit (BA) angestoßenen Straf- und Bußgeldermittlungen wegen möglichen Hartz-IV-Betrugs ist einem Medienbericht zufolge im vergangenen Jahr leicht zurückgegangen.
Wie die "Bild" unter Berufung auf einen internen BA-Bericht schrieb, nahmen die Jobcenter 2017 in 148.524 Fällen Ermittlungen auf, 0,8 Prozent weniger als im Jahr davor.
Es seien 49.769 Verfahren (+ 0,3 Prozent) an Staatsanwaltschaften oder bei Schwarzarbeitsverdacht an die Zollverwaltung abgegeben worden.

Banden versuchen, Sozialsystem zu missbrauchen
Zudem habe es im Jahresvergleich mehr Geldbußen gegeben: 21.281 (+ 1,3 Prozent).
Dem Bericht zufolge verschwiegen Hartz-Bezieher in 82.266 Fällen Einkünfte aus Jobs, Vermögen oder Sozialleistungen und kassierten 54 Millionen Euro Leistungen zu viel.

In dem Bericht zeigt sich die BA besorgt über "gut organisierte Banden".
Sie würden "gezielt" Menschen aus osteuropäischen Ländern wie Bulgarien und Rumänien anlocken, die hier scheinbar arbeiteten, um dann zu Unrecht Hartz-Leistungen zu kassieren.
Schwerpunkte seien Berlin, Dortmund, Hagen, Gelsenkirchen, Duisburg, Bremerhaven, Pinneberg und Neumünster.

Mehrzahl der Fälle ist gewöhnlicher Betrug
Eine Bundesagentur-Sprecherin warnte allerdings vor dem Eindruck, die überwiegende Zahl der Ermittlungen beziehe sich auf Fälle von "organisierter Leistungskriminalität".
Tatsächlich richteten sich die Ermittlungen in erster Linie gegen Hartz-IV-Bezieher, die mit falschen Angaben zu Unrecht Leistungen bezogen hätten, ohne dass dahinter eine Bande stehe.

Der neue SPD-Bundesarbeitsminister Hubertus Heil kündigte an, sich für eine lückenlose Aufklärung der Missbrauchsfälle einzusetzen.
"Jeder Missbrauch unseres Sozialsystems ist strafbar und muss strafrechtlich verfolgt werden", erklärte er in einer Mitteilung.
Es dürfe nicht sein, dass Betrüger sich auf Kosten der Solidargemeinschaft bereicherten.


 
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