NEWS zu Hartz IV !

Hartz-IV-Sanktionen: Bestraft wird meist in Nordrhein-Westfalen !

Die Jobcenter gehen wieder härter gegen Hartz-IV-Empfänger vor.
Sie verhängten in den ersten vier Monaten deutlich mehr Sanktionen als im Vorjahreszeitraum, bestätigte die Bundesagentur für Arbeit (BA).

Demnach registrierte die BA von Januar bis Ende April 315.155 neue Sanktionen, das waren 3,6 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum mit 304.064 Sanktionen.
Allein im April gab es demnach 85.418 neue Strafen, davon allein 20.056 in Nordrhein-Westfalen und 13.692 in Berlin.

Die meisten (rund 67.000) wurden wegen Meldeversäumnissen verhängt.
Im Schnitt wurden den Betroffen die Leistungen um 109 Euro gekürzt.
7317 Hartz-Empfänger bekamen demnach überhaupt keine Leistungen mehr, weil sie mehrfach Jobs verweigert oder Termine verpasst hatten.

Am häufigsten von Sanktionen betroffen waren dem Bericht zufolge junge Arbeitslosengeld-II-Empfänger unter 25 Jahren.
Im April liefen Sanktionen gegen 3,7 Prozent aller unter 25-jährigen Hartz-Empfänger.
Bei den 25- bis 55-Jährigen betrug die Sanktionsquote 3,5 Prozent, bei den über 55-Jährigen nur 0,8 Prozent.


 
Zahl der Aufstocker trotz Mindestlohn nur gering gesunken !

Berlin - Die Zahl der Menschen, die trotz eines Jobs Hartz IV beziehen, ist seit 2013 um rund 138.000 von 1,3 auf knapp 1,2 Millionen gesunken.
Das berichtete die Rheinische Post unter Berufung auf eine Statistik der Bundesagentur für Arbeit.

Zugleich ging der Anteil der Hartz-IV-Bezieher an den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im gleichen Zeitraum zurück: Machten die sogenannten Aufstocker 2013 noch 30 Prozent aus, so waren es im April des laufenden Jahres nur noch 26 Prozent.
Die Bundesagentur für Arbeit führte den Rückgang auf die gute Konjunktur zurück.


 
Männer doppelt häufig von Hartz-IV-Sanktionen betroffen !

Berlin - Männlichen Hartz-IV-Empfängern wird nach einem Zeitungsbericht doppelt so oft wie Frauen das Geld wegen Pflichtverletzungen gekürzt.
Das gehe aus Daten der Bundesagentur für Arbeit hervor, schreibt die Rheinische Post.

Gegen durchschnittlich 91 000 Männer und 44 000 Frauen wurden demnach im ersten Quartal 2017 Sanktionen verhängt.
Frauen halten sich eher an die Regeln als Männer, sagte dazu ein Sprecher der Bundesagentur.

Er betonte zugleich, dass sich 95 Prozent der Menschen grundsätzlich an die Spielregeln hielten und Vereinbarungen der Jobcenter beachteten.


 
Hartz-IV-Sätze steigen: Bundeskabinett beschließt neue Regelsätze !

Das Bundeskabinett hat eine Erhöhung der Regelsätze für Hartz IV beschlossen.
Damit reagiert die Regierung auf steigende Preise und Gehälter.

Der Regelsatz für alleinstehende Langzeitarbeitslose soll zum 1. Januar 2018 von 409 Euro auf 416 Euro angehoben werden.
Die Grundsicherung für Paare soll von 368 Euro auf 374 Euro pro Partner steigen.
Die Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2018 sieht auch höhere Sätze für Kinder aus Hartz-IV-Haushalten vor: Bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres werden künftig 240 Euro statt 237 Euro im Monat gezahlt.

Die Grundsicherung für Kinder im Alter von sieben bis 14 Jahren erhöht sich um fünf Euro auf 296 Euro.
Der Satz für Jugendliche unter 18 Jahren soll ebenfalls um fünf Euro auf 316 Euro angehoben werden.
Nichterwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern wohnen, erhalten ab Januar 332 Euro statt 327 Euro.
Dieser Satz gilt auch für erwachsene Behinderte in stationären Einrichtungen.

Neuberechnung berücksichtigt Anstieg von Preisen und Gehältern
Die Neuberechnung der Regelsätze beruht auf einem Index, der den Anstieg von Preisen und Gehältern berücksichtigt.
Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) erklärte, dass die Anpassung "nach einem klaren und transparenten Mechanismus" erfolge.
Das deutsche System der Grundsicherung sei "leistungsstark und sucht seinesgleichen in Europa und der Welt".

Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.
Voraussichtlich wird sich die Länderkammer Anfang November damit befassen.


 
Urteil zu Hartz IV: Zwei Autos sind erlaubt, ein teures nicht !

Familien, die Hartz IV beziehen, dürfen zwei billige Autos besitzen, nicht jedoch ein teures, das hat jetzt ein Gericht klargestellt.
Der Wert eines Fahrzeugs darf bei Hilfebeziehern maximal 11.000 Euro betragen.

Nach dem Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen kann eine auf Hartz IV angewiesene Familie statt eines Gebrauchtwagens für jeden Erwerbsfähigen keinen gemeinsamen teuren Wagen beanspruchen.
Um die Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit zu ermöglichen, dürfe jeder Erwerbsfähige in der Familie ein eigenes Auto im Wert von maximal 7500 Euro besitzen, entschieden die Celler Richter in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss.

Wenn die Familie allerdings nur einen teureren Wagen besitze, müsse sie den über 7500 Euro hinausgehenden Wert erst für den Lebensunterhalt verwenden, ehe Hartz IV gezahlt werde, so das Gericht.
Das Gesetz sehe keine abstrakten Freibeträge vor, sondern stelle auf das Auto als solches ab, entschied das Gericht.
Die Mobilität des Menschen solle geschützt werden, nicht sein Vermögen.

Geklagt hatte eine Familie aus Wolfsburg, die Hartz IV beantragt hatte und einen Pkw im Wert von rund 11.000 Euro besaß.
Neben weiterem verwertbaren Vermögen müsse zunächst der über 7500 Euro hinausgehende Wert des Autos für den Lebensunterhalt verbraucht werden, ehe Hartz IV gezahlt werde, entschied das Gericht.

Die Familie hatte argumentiert, dass Vater und Mutter je einen Wagen im Wert von maximal 7500 Euro besitzen dürfen, was zusammengerechnet 15.000 Euro ergebe.
Der gemeinsame Wagen im Wert von 11.000 Euro bewege sich also im geschützten Finanzlimit.
Dieser Kalkulation folgte das Gericht nicht.
Eine Revision wurde nicht zugelassen.


 
Ex-Häftling gewinnt Prozess gegen Arbeitsagentur !

hab's mal hier gepostet, auch wenn es nichts mit Hartz 4 zu tun hat ....


Erfurt Einem Ex-Häftling wurde Arbeitslosengeld verweigert.
Zu Unrecht, wie ein Gericht nun urteilte.
Das könnte zu einer Klagewelle führen.

Die Bundesagentur für Arbeit muss einem früheren Gefangenen verweigertes Arbeitslosengelt nachzahlen.
„Er sei von diesem Ausgang des Verfahrens überzeugt gewesen“, sagte der 34-Jährige nach seinem Erfolg.

Der Klagemarathon hatte sich für den Mann gelohnt.
Und nicht nur für ihn: Denn die höchstrichterliche Entscheidung öffnet weiteren Betroffenen die Möglichkeit, auf nicht gezahltes Arbeitslosengeld zu klagen.

Arbeitsagentur verweigerte Leistung
Was war geschehen?
Der Kläger arbeitete zwischen November 2009 und Juni 2011 als Häftling hinter Gittern.
Als er nach seiner Haftentlassung im Februar 2012 Arbeitslosengeld, sogenanntes ALG I, beantragte, verweigerte die Arbeitsagentur ihm die Leistung.

Er habe sich aber die Anwartschaft auch im Gefängnis erworben, betonte vor Prozessbeginn der 34-Jährige.
Der Ex-Häftling war sich sicher, länger als ein Jahr gearbeitet zu haben.
Das wäre Grundvoraussetzung gewesen.

Ex-Häftlinge wurden unfair behandelt
Doch beim Berechnen der gearbeiteten Tage wurden dem früheren Inhaftierten die Wochenenden und Feiertage abgezogen.
So reichte es aus Sicht der Arbeitsagentur nicht für das beantragte Arbeitslosengeld.

Diese benachteiligende Zählweise wurde bis 2016 offenbar bundesweit bei entlassenen Gefangenen angewendet.
Danach beschloss der Bundestag eine Gesetzesänderung.
Kürzlich urteilte allerdings das Bundessozialgericht im hessischen Kassel, dass Ex-Gefangene somit unfair behandelt wurden.

Ex-Häftling erfreut über den Erfolg seiner Klage
„Dabei betonte das Gericht das Prinzip, inhaftierte und nicht inhaftierte Arbeiter möglichst gleich zu behandeln“, betonte gestern die Gefangenengewerkschaft gegenüber der Thüringer Allgemeinen.
Sie unterstützte den Ex-Häftling bei seiner Klage.
Das zeige, dass Widerstand der Gefangenen gegen ihre gesellschaftliche und institutionelle Diskriminierung Erfolg bringen könne, erklärte die Interessenvertretung weiter.

Der 34-Jährige zeigte sich gestern überzeugt, dass zahlreiche weitere Betroffene nun gegen die Bundesagentur für Arbeit klagen werden, um ebenfalls ihnen entgangenes Arbeitslosengeld einzufordern.
Die Gefangenengewerkschaft kündigte ihre Unterstützung an.

Droht jetzt eine Klagewelle?
Die Bundesagentur für Arbeit wollte sich gestern noch nicht zum konkreten Fall äußern.
Dafür müsse erst die schriftliche Urteilsbegründung vorliegen, sagte eine Sprecherin.
Ob eine Klagewelle drohe, sei derzeit nicht absehbar.
Angesichts der gebildeten finanziellen Rücklagen könne Klagen aber „gelassen entgegen gesehen werden“.


 
Neues bei Hartz IV Mietkautionsdarlehen !

Die Verrechnung einer Mietkaution über den Regelbedarf ist bereits seit längerem umstritten.
Dennoch hat sich diese Praxis durchgesetzt und konnte bis heute kaum angefochten werden.
Ein neues Urteil aus Nordrhein-Westfalen könnte dies nun ändern.

Langfristig werden zu wenig Leistungen ausbezahlt
Der Regelbedarf ist so ausgelegt, dass er die minimalen Anforderungen die zur Lebenshaltung notwendig sind, abdeckt.
Bei einer Aufrechnung der Mietkaution werden jedoch bis zu 10 % des Regelbedarfs zur Tilgung des Mietkautionsdarlehens abgezogen.
Daher ist der Grundbedarf des Leistungsempfängers nicht weiter gedeckt, sondern er lebt unter dem Existenzminimum.

Ebenfalls spricht gegen die Verrechnung, dass die Kosten der Unterkunft sowie der Regelsatz zwei verschiedene Leistungen des Jobcenters sind.
Es ist so gedacht, dass diese Auszahlungen voneinander zu trennen sind.
Diese Grenze wird jedoch überschritten, wenn Mietkautionen über den Regelbedarf abgerechnet werden.
Denn die Mietkaution zählt zu den Kosten der Unterkunft.

Erstmals klare Rechtsprechung
Die Gesetzgebung ist in diesem Fall unklar formuliert.
Denn generell ist eine monatliche Verrechnung von Darlehen bis zu einer Höhe von 10% des Regelsatzes erlaubt.
Dieses Vorgehen benennt zwar nicht ausdrücklich auch Mietkautionsdarlehen, schließt diese aber auch nicht aus.
Dies gibt dem Jobcenter Freiräume gegen die schwer vorgegangen werden konnte.
Nun gibt es jedoch ein erstes Urteil, das für den Hartz 4-Bezieher entschied und die Aufrechnung von Mietkautionsdarlehen als rechtswidrig erklärte.
Diese Rechtsprechung ist ein guter Ansatzpunkt, damit auch zukünftig in solchen Fällen für den Hartz 4-Empfänger entschieden wird und gegen diese unzulässige Praxis vorgegangen werden kann.

Du bist dir unsicher ob auch in deinem Hartz 4-Bescheid Fehler des Jobcenters vorhanden sind?
Geh dagegen vor und lass deinen Bescheid z.B. hier überprüfen.



 
Bundesrat stimmt höheren Hartz-IV-Sätzen zu !

Berlin - Hartz-IV-Empfänger bekommen von Januar an etwas mehr Geld.
Der Bundesrat billigte eine entsprechende Regierungsverordnung.

Damit steigt der Hartz-IV-Regelsatz für Einpersonenhaushalte von derzeit 409 auf 416 Euro.
Für Paare erhöht sich der Satz pro Person um 6 Euro.

Kleinkinder erhalten monatlich 3, Kinder und Jugendliche 5 Euro mehr als bisher.
Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Ulrike Mascher, forderte eine grundlegende Reform bei der Ermittlung der Regelsätze.

Die jetzt beschlossene Erhöhung sei viel zu niedrig und nicht realitätsgerecht.


 
Arbeitslosengeld gibt es bald an der Supermarktkasse !

Der Unterhalt der bisherigen Geldautomaten in den Jobcentern koste die Bundesagentur acht Euro pro Transaktion.
Die neue Lösung werde günstiger sein, sagte ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit.

Empfänger von Leistungen wie dem Arbeitslosengeld können sich Bargeld künftig in besonders dringenden Fällen an Supermarktkassen auszahlen lassen.
Das Verfahren sei für Menschen, die kein eigenes Konto haben oder die im Ausnahmefall sofort eine Auszahlung bräuchten, sagte der Sprecher.

Damit Arbeitslose bei den Händlern Geld bekommen, müssen sie einen Zettel mit einem Barcode vorlegen, den sie sich im Jobcenter oder der Arbeitsgentur abholen können.
Dieser werde an der Kasse eingescannt und der angezeigte Betrag sofort ausgezahlt.
Zu den beteiligten Supermärkten gehören Rewe, Penny, Real, dm und Rossmann, berichtet die "Welt am Sonntag".


 
Zahl dauerhafter Hartz-IV-Kinder laut Bild gestiegen !

Berlin - Immer mehr Kinder leben laut einem Bild-Bericht quasi dauerhaft von Hartz-IV-Leistungen.
Zur Jahresmitte bezogen demnach 526 000 unter 15-Jährige seit mindestens vier Jahren entsprechende Sozialleistungen.

Das sind gut 14 000 mehr als zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahrs.
Dabei sei die Gesamtzahl der Dauer-Hartz-Bezieher um 4,2 Prozent gesunken: von 2,62 Millionen auf 2,52 Millionen.

Besonders stark von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind aber Alleinerziehende: Ihre Zahl stieg auf 649 000.


 
Urteil zu Hartz IV: Staat muss Wohnkosten nicht voll übernehmen !

Müssen Jobcenter die Kosten für Miete und Heizung von Hartz IV-Empfängern immer komplett bezahlen?
Nein, sagen die Verfassungsrichter in Karlsruhe und setzen enge Grenzen.

Empfänger von Arbeitslosengeld II haben keinen Anspruch auf eine volle Übernahme ihrer Wohn- und Heizkosten.
Es sei "verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber keinen Anspruch auf unbegrenzte Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung normiert hat", entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Jobcenter dürften vielmehr die Erstattung auf einen Betrag begrenzen, der für vergleichbare Wohnungen im "unteren Preissegment" üblich sei, so die Verassungsrichter.

Geklagt hatte eine Sozialhilfeempfängerin, die allein in einer 77 Quadratmeter großen Wohnung lebt.
Zunächst hatte das zuständige Jobcenter die Miete und die Heizkosten vollständig, ab 2008 nur noch teilweise übernommen.
In ihrer Verfassungsbeschwerde gab die Klägerin an, in ihrem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum verletzt zu sein.

"Nicht jedwede Unterkunft finanzieren"
Daneben hatte auch das Sozialgericht Mainz zwei Verfahren vorgelegt, weil es die Regelung für die Kostenerstattung von Unterkunft und Heizung für verfassungswidrig hielt.
Das Bundesverfassungsgericht urteilte anders: Auch wenn "die grundlegende Lebenssituation eines Menschen" betroffen sei, ergebe sich "daraus nicht, dass auch jedwede Unterkunft im Fall einer Bedürftigkeit staatlich zu finanzieren und Mietkosten unbegrenzt zu erstatten wären".


 
Sozialausgaben: 7,9 Millionen Deutsche beziehen Transferleistungen !

2016 haben 7,9 Millionen Menschen in Deutschland staatliche Hilfe zur Sicherung ihres Lebensunterhalts erhalten.
2015 waren es noch etwas mehr.

Grund für die Abnahme ist die um ein Viertel auf 728.000 gesunkene Zahl der Bezieher von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
"Der Rückgang beruht insbesondere auf der hohen Zahl abgeschlossener beziehungsweise entschiedener Asylverfahren", erklärten die Statistiker.

Knapp sechs Millionen Hartz-IV-Empfänger
Knapp sechs Millionen Menschen bekamen Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (Hartz IV), 2,3 Prozent mehr als ein Jahr zuvor.
Etwas mehr als eine Million Frauen und Männer erhielten die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, was einem Anstieg von ebenfalls 2,3 Prozent entspricht.
Die Zahl derjenigen, die Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem Sozialgesetzbuch benötigten, sank hingegen um 2,7 Prozent auf 133.000.

Die meisten Bezieher von Leistungen von Mindestsicherungen wohnen im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen: 2,15 Millionen Menschen waren darauf angewiesen.
Danach folgen Niedersachsen (768.718), Berlin (671.169), Bayern (662.409) und Baden-Württemberg (645.134).


 
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