NEWS zu Hartz IV !

Steigende Energiepreise: Hartz IV deckt nicht die Stromkosten !

Auch wenn Hartz-IV-Bezieher 2020 ein paar Euro mehr bekommen, dürfte das Geld kaum für die Stromrechnung reichen.
Dennoch muss, wer auf staatliche Unterstützung angewiesen ist, mit einer Pauschale auskommen.
Und die ist trotz der geplanten Erhöhung zu gering, wie eine Untersuchung zeigt.


Im Jahr 2020 steigen die Strompreise für private Haushalte deutlich an.
Über die Hälfte der regionalen Stromversorger hat Preiserhöhungen angekündigt.
Haushalte, die auf Hartz IV angewiesen sind, trifft das besonders.
Denn auch ohne die Preiserhöhungen sind die staatlichen Leistungen für das kommende Jahr zu gering berechnet.

Zwar erhalten Bezieher von Hartz-IV-Leistungen ab 2020 ein paar Euro mehr.
Alleinstehende kommen so auf insgesamt 432 Euro.
Davon sind rein rechnerisch 36,44 Euro zur Begleichung der Stromrechnung vorgesehen.
Die tatsächlichen Stromkosten eines Singlehaushalts mit einem Verbrauch von 1500 Kilowattstunden belaufen sich im Bundesdurchschnitt jedoch auf monatlich 43,30 Euro.
Für Hartz-IV-Empfänger, die Strom in der Grundversorgung beziehen, fällt die Differenz noch größer aus.
Die tatsächlichen Stromkosten von 46 Euro monatlich übersteigen die Strompauschale um 26 Prozent, wie das Verbraucherportal Verivox vorrechnet.

Viele stecken in der Grundversorgung fest
"Durchschnittlich 115 Euro müssen alleinstehende Hartz-IV-Empfänger in der Grundversorgung im kommenden Jahr an anderer Stelle einsparen, um ihre Stromrechnung zu begleichen", sagt Valerian Vogel, Energieexperte bei Verivox.
"Für Haushalte, in denen die Stromkosten zum Jahreswechsel steigen, ist dieser Fehlbetrag dann sogar noch höher."

Wird Wasser dezentral etwa mithilfe eines Durchlauferhitzers erwärmt, steigt der Stromverbrauch und damit die Stromkosten.
Etwa 750 kWh zusätzlich benötigt ein Einpersonenhaushalt mit elektrischer Warmwasserbereitung.
Zwar können Alleinlebende einen Mehrbedarf von 2,3 Prozent des Regelsatzes geltend machen, das sind knapp 10 Euro.
Die tatsächlichen Mehrkosten belaufen sich jedoch auf rund 20 Euro.

Mit einem Anbieterwechsel könnten Hartz-IV-Empfänger ihre Kosten senken.
Doch ein eigenständiger Wechsel in günstigere Tarife übersteigt in manchen Fällen die Planungskompetenzen der Betroffenen oder ist etwa mit nachteiligen Schufa-Einträgen nicht immer ohne Weiteres möglich, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen anmerkt.
Denn viele Stromanbieter prüfen vor Vertragsabschluss die Bonität der Kunden und behalten sich vor, die Belieferung abzulehnen.
Damit bliebe den ärmsten Verbrauchern ein zentraler Weg zu sinkenden Stromkosten versperrt.
Sie müssten in der Grundversorgung verharren und zahlten dort die höchsten Strompreise.


 
Zu wenig Geld für Energiekosten: Strompreise hängen Hartz-IV-Satz ab !

Alleinstehende Hartz-IV-Empfänger erhalten im neuen Jahr acht Euro mehr pro Monat.
Ihre Energiekosten können sie damit aber nicht bezahlen: Viele Stromversorger ziehen ihre Preise sehr viel deutlicher an.

Der Hartz-IV-Regelsatz steigt im neuen Jahr leicht an - die höheren Kosten für Strom kann er dadurch aber nicht abdecken.
Wie das Vergleichsportal Check 24 mitteilt, müssen alleinstehende Empfänger von Arbeitslosengeld II im neuen Jahr durchschnittlich 93 Euro mehr für Strom ausgeben, als der Regelsatz dafür vorsieht.
"Trotz der Erhöhung des Hartz-IV-Regelbedarfs vergrößert sich die Lücke zwischen Energiepauschale und den tatsächlichen Stromkosten für Hartz-IV-Empfänger", erklärt der Check-24-Energieexperte Lasse Schmid.

Alleinstehende Hartz-IV-Empfänger erhalten 2020 acht Euro mehr im Monat - insgesamt sind es 432 Euro.
Davon sind 38,32 Euro als Pauschale für Wohnen, Energie und Wohninstandhaltung vorgesehen.
Nach Angaben von Check 24 kosten 1500 Kilowattstunden Strom in der Grundversorgung aber im Schnitt 46,08 Euro.
Es fehlen pro Monat im Schnitt also knapp acht Euro.

Dem Vergleichsportal zufolge haben 533 Stromgrundversorger zum Jahreswechsel ihre Preise angehoben oder angekündigt, dies zu tun.
Im Schnitt steigen die Preise um 5,5 Prozent.
Ein Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 4000 Kilowattstunden muss demnach mit Mehrkosten von durchschnittlich 71 Euro pro Jahr rechnen.

Die Welle der Preiserhöhungen ist damit wohl noch nicht vorbei: Das Vergleichs- und Vermittlungsportals Verivox hatte Ende Dezember gemeldet, dass im Jahresverlauf weitere Steigerungen folgen werden. Als Grund gaben die Versorger gestiegene Umlagen und Netzgebühren an.
Die EEG-Umlage, über die der Ausbau der erneuerbaren Energien finanziert wird, ist zum Jahreswechsel um rund 5 Prozent auf 6,756 Cent je Kilowattstunde gestiegen.
Sie macht damit rund ein Fünftel des gesamten Strompreises aus.


 
Sozialgericht Düsseldorf entscheidet: Pfanderlös darf nicht auf Hartz IV angerechnet werden !

Einer 53-Jährigen in Düsseldorf werden die Bezüge vom Jobcenter verwehrt.
Als Grund wird ihr Erlös aus dem Sammeln von Pfandflaschen angegeben.
Das ist nicht rechtens, urteilt nun das Sozialgericht.


Wer nur vom Pfandflaschensammeln lebt, hat Anspruch auf Hartz IV.
Sind die Einnahmen vom Sammeln gering, dürfen sie nicht angerechnet werden.
Das hat das Sozialgericht Düsseldorf entschieden, worauf die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) verweist.

Im konkreten Fall hatte das Jobcenter Düsseldorf einer 53-jährigen Frau die Hartz-IV-Leistungen verwehrt und das mit Widersprüchen bezüglich ihrer Unterkunft begründet.
Die Frau wiederum erklärte, dass sie nur Einnahmen durch das Sammeln von Pfandflaschen habe und auch sonst keine andere finanzielle Unterstützung erhalte.
Sie zahle zwar keine Miete und mache keine Unterkunftskosten geltend, benötige jedoch den Regelbedarf.

Kindergeld darf angerechnet werden
Ihre Klage war erfolgreich.
Das Gericht stellte nach umfangreicher Beweisaufnahme fest: Die wohnungslose Frau sei hilfsbedürftig, habe kein Einkommen oder Vermögen – der Regelbedarf stehe ihr somit zu.
Lediglich das Kindergeld für ihre Tochter dürfe angerechnet werden, nicht aber die Einnahmen aus dem Pfandflaschensammeln, da diese zu gering seien.


 
Tausende Arbeitslose durch Corona: Regierung erleichtert jetzt Hartz-IV-Anträge !

Berlin - Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will in der Coronavirus-Krise bei einem Hartz-IV-Antrag die Vermögensprüfung für ein halbes Jahr aussetzen.

„Wir sorgen jetzt dafür, dass die aufwendige Vermögensprüfung für sechs Monate ab dem 1. April 2020 entfällt“, sagte Heil der „Bild am Sonntag“.

Vermögensprüfung soll bei Hartz-IV-Antrag ausgesetzt werden
„Außerdem kann jeder weiter in seiner Wohnung bleiben.“
Die Leistungen der Grundsicherung würden schnell und unbürokratisch gewährt.
„Das hilft erst einmal, um nicht ins Bodenlose zu stürzen.“

Das Bundesarbeitsministerium rechnet in der Krise mit bis zu 1,2 Millionen zusätzlichen Beziehern der Grundsicherung.

Bundesarbeitsministerium rechnet mit bis zu 1,2 Mio zusätzlichen Hartz-IV-Beziehern
In einem Gesetzentwurf, der gemeinsam mit einer Vielzahl weiterer Gesetze in der kommenden Woche beschlossen werden soll, heißt es nach Angaben der Zeitung, allein bis zu 700.000 Solo-Selbstständige und bis zu 300.000 Selbstständige mit Angestellten kämen für eine Antragstellung in Frage.

Für den Bundeshaushalt und die Kommunen bedeute das knapp 10 Milliarden Euro Mehrkosten.


 
Corona: Besondere Regeln für Hartz-IV-Empfänger !

Während der Corona-Krise scheint die Welt still zu stehen.
Dennoch muss einiges weitergehen, wenn möglich besser als vorher.
Das gilt zum Beispiel auch für die Versorgung von Hartz-IV-Empfängern.
Jobcenter werden jetzt bei der Bewilligung und Verlängerung von Leistungen großzügig sein.

Was Sie erwarten können.

Hartz-Anträge können jetzt auch formlos (z. B. per Mail) gestellt werden und gelten grundsätzlich rückwirkend zum jeweiligen Monatsbeginn und für sechs Monate. Beispiel: Antrag am 14. April gestellt: Geld gibt es rückwirkend ab 1. April bis Ende September (falls die Bedürftigkeit so lange anhält).

Persönliches Erscheinen ist nicht notwendig
Ein persönliches Erscheinen im Jobcenter ist für Anträge nicht zwingend nötig.
Das gilt z. B. bei Quarantäne oder wenn ein Antragsteller wegen einer Reise im Ausland festsitzt und nicht ausreisen kann.

Ob ein Vermögen vorhanden ist, wird bei Anträgen bis zum 30. Juni nicht geprüft.
Ausnahme: Es gibt Hinweise auf „erhebliches Vermögen“.
Das gilt bei „sofort verwertbarem“ Vermögen (z. B. Sparkonto) von mindestens 60.000 Euro bei Einzelpersonen.
Für jedes weitere Haushaltsmitglied steigt die Summe um weitere 30.000 Euro.

Sanktionen werden derzeit nicht verhängt
Sanktionen sollen derzeit nicht verhängt werden, weil dafür eine persönliche Anhörung nötig wäre.
Das ist in der „derzeitigen Situation“ aber nicht möglich.

Thema Darlehen: Bei dringendem Bedarf sollen Hartz-Darlehen sofort ausgezahlt werden.
Es gilt: „Es sind keine strengen Anforderungen an den Nachweis anzulegen.“

Soforthilfen des Bundes oder der Länder für Selbstständige werden nicht als Einkommen gewertet.

Und: Anträge auf Extra-Leistungen für Hamsterkäufe oder wegen der Vorbereitung auf eine Quarantäne werden strikt abgelehnt.
Die Begründung: „Die Regelbedarfe sind ausreichend.“


 
Seit 15 Jahren: Über 500.000 Menschen sind von Anfang an Hartz-IV-Empfänger !

Eigentlich sollte Hartz IV bei der Einführung 2005 mehr Menschen in Arbeit bringen.
Doch zur Wahrheit gehört auch, dass mehr als eine halbe Million Menschen seit der Einführung dauerhaft Hartz IV bezogen.

Wie eine aktuelle Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit (BA) zeigt, befindet sich rund jeder zehnte Hartz-IV-Empfänger (500.914 Personen bzw. 10,4 Prozent) seit Einführung des SGB II (so der offizielle Titel) ununterbrochen im Leistungsbezug.

Rund jeder fünfte Hartz-IV-Empfänger (957.695 Personen bzw. 18,1 Prozent) ist seit mindestens 10 Jahren auf Hilfe vom Amt angewiesen, teilte die BA auf Anfrage des AfD-Abgeordneten René Springer (40) mit.

► Insgesamt waren im Dezember 2019 rund 5,2 Millionen Menschen auf Hartz IV angewiesen.
Wieviele Geringverdiener darunter sind, die ihre Bezüge mit Hartz IV aufstocken, konnte die BA nicht ermitteln.

Zwischen neuen und alten Bundesländern zeigen sich dabei deutliche Unterschiede:

► In Ost-Deutschland befindet sich fast jeder vierte Hartz-IV-Bezieher (23,6 Prozent bzw. 304.275 Personen), in Westdeutschland fast jeder siebte Empfänger von Hartz IV (16,4 Prozent bzw. 653.421 Personen) seit mehr als zehn Jahren im Leistungsbezug.

► 14,9 Prozent der ostdeutschen- und 9 Prozent der westdeutschen Regelleistungsbezieher stehen seit Einführung des SGB II durchgängig im Leistungsbezug.

Zur BILD-Zeitung sagte René Springer: „Die SPD wollte mit Hartz IV Abhängigkeiten beenden und Menschen wieder in Arbeit bringen.
Stattdessen sehen wir Aufstocker, die trotz Arbeit nicht aus der Armutsfalle herausfinden und Trittbrettfahrer, die sich auf Kosten der Gesellschaft dauerhaft im Hartz-IV-System eingerichtet haben.
Beides ist nicht im Interesse unserer Gesellschaft.“

Rund 3,2 Millionen Hartz IV-Empfänger (61 Prozent) besitzen die deutsche, rund 2 Millionen (39 Prozent) eine ausländische Staatsangehörigkeit.

Der Anteil der ausländischen Hartz IV-Empfänger ist – gemessen an der Gesamtbevölkerung – damit überdurchschnittlich hoch.

► Insgesamt sind laut BA rund 193.000 Ausländer seit mehr als 10 Jahren und 103.000 Ausländer seit Einführung des SGB II vor 15 Jahren durchgängig im Hartz IV-Bezug.


 
Grüne und Linke: Geplante Hartz-IV-Erhöhung reicht nicht aus !

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will die Hartz-IV-Sätze ab dem kommenden Jahr moderat erhöhen und erntet dafür Kritik von Sozialverbänden, Gewerkschaften und dem politischen Gegner.
Heils Entwurf sieht eine Steigerung von 7 Euro im Monat für Alleinstehende auf 439 Euro vor.

Betroffene hätten damit rund 1,62 Prozent mehr in der Tasche.
Für Verheiratete soll der Satz um 6 auf 395 Euro steigen.
Am größten fällt das Plus bei Kindern bis fünf Jahren aus.
Sie sollen künftig 279 Euro pro Monat und damit 29 Euro mehr bekommen, wohingegen der Regelbedarf für sechs- bis 13-Jährige bei 308 Euro stagniert.

Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VDK, gehen die geplanten Erhöhungen nicht weit genug.
„Sieben Euro reichen hinten und vorne nicht.
Das sind gerade mal 23 Cent am Tag“, sagt sie der Berliner Zeitung. Armut könne so nicht wirksam bekämpft werden.
„In der Corona-Krise hat sich der Staat an vielen Stellen großzügig gezeigt.
Aber für die Schwächsten in der Gesellschaft ist kein Geld da.
Wir fordern eine deutliche Erhöhung der Regelsätze, damit die Menschen am Leben teilhaben können.“

Verdi fordert 100 Euro Soforthilfe für Hartz-IV-Emfpänger
Auch Verdi kritisiert den Entwurf des Bundesarbeitsministeriums scharf.


„Hartz IV ist zu wenig zum Leben und zu viel zum Sterben“, sagt Dierk Hirschel, Verdi-Chefökonom.
Die Berechnung der Sätze sei nicht bedarfsgerecht und liege deutlich unter der Armutsgrenze von 60 Prozent des mittleren Einkommens.
„Daran ändert auch die geringfügige Anhebung nichts.“
Die Corona-Krise verschärfe die finanzielle Situation von Hartz-IV-Empfängern zusätzlich.
Vor dem Hintergrund der gestiegenen Lebensmittelpreise im Zuge der Pandemie fordert Verdi daher eine Soforthilfe von 100 Euro.

Gleichzeitig habe die Pandemie laut Sven Lehmann, dem sozialpolitischen Sprecher der Grünen im Bundestag, „schonungslos offen gelegt, wie massiv untergedeckt die derzeitige Grundsicherung ist“.
Er mahnt eine Stärkung der unteren Einkommen an, um zu verhindern, dass sich die soziale Spaltung weiter verschärfe.
Lehmann kritisiert, dass die Bundesregierung die Regelsätze systematisch kleinrechne.
„Dabei kommen lebensferne Beträge wie 5 Euro am Tag für Lebensmittel heraus.“
Darüber hinaus wirft er der Regierung Willkür bei der Berücksichtigung bestimmter Kosten vor.
So werden laut Entwurf künftig erstmals auch Handykosten in die Berechnung des Regelsatzes einbezogen.
Ausgaben beispielsweise für einen Regenschirm oder einen Weihnachtsbaum seien dagegen nicht vorgesehen.

Grüne fordern einen Regelsatz von 603 Euro monatlich
Um untere Einkommensgruppen zu stärken,schlagen die Grünen eine Grundsicherung vor, „die Hartz IV ablöst, Teilhabe garantiert und das Existenzminimum sicherstellt“, wie es in ihrem Konzept heißt.


„Die Politik der großen Koalition ist von der politischen Formel getrieben: Die Löhne sind niedrig, deswegen muss die Grundsicherung noch niedriger sein“, schreiben die Grünen in ihrem Papier.
Die Partei setzt sich daher für einen Regelsatz von 603 Euro für Alleinstehende ein, der sich aus drei Säulen zusammensetzt: dem lebensnotwendigen Grundbedarf, dem weiteren Grundbedarf und der soziokulturellen Teilhabe.
So sollen beispielsweise neben Ausgaben für Ernährung und Bekleidung auch Kosten für die Haushaltsausstattung sowie für Freizeit und Bildung stärker berücksichtigt werden als bisher.
Daneben plädieren die Grünen für Sanktionsfreiheit.


Auch der Linken sind Sanktionen ein Dorn im Auge.
„Die Sanktionspraxis muss sofort beendet werden.
Die Konstruktion der Bedarfsgemeinschaften, Zwangsumzüge und Schnüffeleien im Privatleben müssen der Vergangenheit angehören“, sagt Katja Kipping, Parteivorsitzende und sozialpolitische Sprecherin der Linken, der Berliner Zeitung.
„Angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten schlagen wir für das nächste Bundestagswahlprogramm 1200 Euro monatlich vor.“
Für Kipping ist die von Heil geplante Erhöhung der Hartz-IV-Sätze ein „Armutszeugnis“.
„Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales muss die Regelsätze endlich seriös und nachvollziehbar berechnen, wie es Verbände, Gewerkschaften und Betroffene seit langem fordern.“
Denn die Praxis, Regelsätze kleinzurechnen, bedeute für Millionen von Menschen ein Leben „in gesetzlich verordneter Armut“.

Das Bundesarbeitsministerium wollte sich nicht zur Kritik an der geplanten Hartz-IV-Erhöhung äußern, da man sich noch in der regierungsinternen Abstimmung befinde.
Läuft alles wie geplant, wird die Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze im Herbst beschlossen.
Laut dem Gesetzentwurf entstünden durch die Reform Mehrkosten von 829 Millionen Euro jährlich.


 
Vergleichsportal: Hartz-IV-Satz reicht nicht für Stromkosten !

Berlin/Düsseldorf. Das Geld, das Hartz-IV-Bezieher in NRW für die Deckung ihrer Stromkosten erhalten, reicht nicht.
Zu dem Ergebnis kommt ein Vergleichsportal.

Der Hartz-IV-Satz für das kommende Jahr enthält einer Berechnung des Vergleichsportals Verivox zufolge erneut zu wenig Geld für Stromkosten.
In Nordrhein-Westfalen sei die Strompauschale im Schnitt um 24 Prozent zu niedrig angesetzt, errechneten die Branchenkenner.
Bundesweit liegt das Defizit demnach bei 22 Prozent.

Alleinlebenden Hartz-IV-Empfängern im bevölkerungsreichsten Bundesland fehlen damit laut Verivox im Schnitt 102 Euro pro Jahr.
Bundesweit beläuft sich der Fehlbetrag auf 94 Euro.

Hartz-IV-Regelsatz steigt im nächsten Jahr auf 439 Euro
Zum neuen Jahr soll der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen um mindestens 7 Euro auf 439 Euro pro Monat steigen – es dürfte noch eine Erhöhung geben, wenn die jährliche Lohn- und Preisentwicklung berücksichtigt wird.

Von den 439 Euro seien 35,30 Euro zur Begleichung der Stromkosten vorgesehen, erklärte Verivox.
Die Stromkosten eines Ein-Personen-Haushalts mit einem Verbrauch von 1500 Kilowattstunden beliefen sich im deutschen Schnitt aber auf 43,17 Euro im Monat.

Noch größer werde die Lücke, wenn Haushalte Strom aus der Grundversorgung bezögen statt eines günstigeren Tarifs, dann lägen die Kosten bundesweit im Schnitt bei monatlich 48,75 Euro und es fehlten im Jahr gut 161 Euro, in Nordrhein-Westfalen 155 Euro.
Regional gebe es große Unterschiede.

Das Vergleichsportal kritisiert, dass der fehlende Betrag zur Deckung der Stromkosten wachse.
Seit der Einführung von Hartz IV im Jahr 2005 sei der Regelsatz um rund 27 Prozent gestiegen, die Strompreise hätten sich im gleichen Zeitraum durchschnittlich aber um 61 Prozent verteuert - in der Grundversorgung sogar um 78 Prozent.


 
Änderungen 2021 für Hartz 4: Deshalb gibt es schon im Dezember mehr Geld !

Frankfurt - Bezieher von Hartz 4 können sich 2021 auf höhere Leistungen freuen.
Und nicht nur das: Die erste Auszahlung vom Arbeitslosengeld II gibt es schon im Dezember.

Beim Hartz 4 kommen im neuen Jahr 2021 einige Änderungen auf Empfänger zu.
Die Regelsätze sollen steigen, so haben es Bundestag und Bundesrat beschlossen.

Alles, was sich rund um das Arbeitslosengeld II ändert, hier auf einen Blick.

2021 ist es so weit.
Die Regelsätze der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden angehoben und Hartz-4-Empfänger können sich über etwas mehr Geld freuen.
Erwerbslose Alleinstehende in Single-Haushalten bekommen dann beispielsweise 446 Euro, also 14 Euro mehr als im Vorjahr.

Leben zwei Erwachsene in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft zusammen, dann steigt der Satz um 12 Euro.
Sie erhalten dann ab 2021 jeweils 402 Euro im Monat.
Bei einem Teil der Kinder und Jugendlichen ist der Regelsatz von Hartz 4 sogar um 45 Euro angestiegen.
Bei Kindern und Jugendlichen bis 14 Jahren wurde der Satz allerdings nur um einen Euro angehoben.
Nach Ansicht des Sozialministeriums habe diese Personengruppe nämlich bei den letzten Neuberechnungen stark profitiert.

Hartz-4-Regelsatz Änderungen
Alleinstehend/Alleinerziehend 446 Euro (14 Euro mehr als 2020)
Paare/Bedarfsgemeinschaften 401 Euro (12 Euro mehr als 2020)
Erwachsene im Haushalt anderer 357 Euro (12 Euro mehr als 2020)
Kinder von 0 bis 6 Jahre 283 Euro (33 Euro mehr als 2020)
Kinder von 6 bis unter 14 Jahren 309 Euro (1 Euro mehr als 2020)
Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren 373 Euro (45 Euro mehr als 2020)

Quelle: Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg

Die Auszahlung kommt bereits im Dezember 2020
Die erhöhten Leistungen erhalten Hartz-4-Empfänger sogar noch im Dezember 2020.
Das Jobcenter überweist die Gelder nämlich im Voraus zum Monatsende, damit Bezieher diese schon zum ersten Werktag des Folgemonats zu Verfügung haben.
So werden die neuen Arbeitslosengeld-II-Leistungen für Januar 2021 schon am 31.12.2020 ausgezahlt.

Hartz 4 ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit, die der Sicherung des Lebensunterhalts dient.
Dabei ist Hartz 4 der umgangssprachliche Begriff für das Arbeitslosengeld II.
Der Begriff Hartz 4 geht auf die „Hartz-Reformen“ zurück.
Damals erarbeitete eine Kommission unter der Leitung von Peter Hartz Vorschläge zur Reform der auf den Arbeitsmarkt bezogenen Sozialgesetze.
Das Arbeitslosengeld II wird unter unterschiedlichen Bedingungen ausgezahlt, wie die Bundesagentur für Arbeit auf ihrer Webseite zusammenstellt.

Demnach können Sie Hartz 4 beziehen, wenn Sie:

Mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten können, mindestens 15 Jahre alt sind und noch nicht das gesetzliche Rentenalter erreicht haben,
Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort Deutschland ist, Sie Ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend selbst sichern können oder Sie in einer Bedarfsgemeinschaft mit einer erwebsfähigen, leistungsberechtigten Person leben.

Nach Änderung bei Hartz 4 wird auch der Mehrbedarf angepasst
Neben den Änderungen bei Hartz 4 werden auch die Mehrbedarfe angepasst.
Diese können zusätzlich zum Arbeitslosengeld II beantragt werden.
Ein Mehrbedarf ist als Zuschuss für Kosten in besonderen Lebenslagen tituliert.
Beispielsweise haben Alleinerziehende oder Schwangere einen Anspruch auf diesen Zuschuss.
Aber auch Personen, die sich aus medizinischen Gründen kostenaufwändig ernähren müssen, haben ein Anrecht auf den Mehrbedarf.

Diese Mehrbedarfe richten sich nach dem jeweils bezogenen Regelbedarf an Hartz 4.
Steigt dieser, steigt so auch der Mehrbedarf.
Die Höhe des Mehrbedarfs ist im Sozialgesetzbuch (SGB II) festgelegt.
So bekommen werdende Mütter, die erwerbstätig und hilfsbedürftig sind, beispielsweise nach der 12. Schwangerschaftswoche einen Mehrbedarf von 17 Prozent.
Alleinerziehende Personen bekommen 36 Prozent ihres Regelbedarfs, wenn sie mit einem Kind unter sieben Jahren oder mit zwei oder drei Kindern unter 16 Jahren zusammenleben.
Unter gewissen Bedingungen haben Erwerbsfähige behinderte Hilfsbedürftige Anrecht auf einen Mehrbedarf von 35 Prozent.
Ist aus medizinischen Gründen eine kostenaufwändige Ernährung notwendig, wird ein Mehrbedarf in „angemessener Höhe“ ausgezahlt.


 
Vergleichsportal hat's ausgerechnet: Hartz IV reicht nicht für die Stromkosten !

Hartz-IV-Empfänger werden nach Berechnungen des Vergleichsportals Check24 auch nach Erhöhung der Regelsätze zum 1. Januar 2021 nicht genug Geld zur Deckung der Stromkosten erhalten.
Ein Alleinlebender mit einem Jahresverbrauch von 1500 Kilowattstunden müsse in der Grundversorgung durchschnittlich 47,50 Euro im Monat zahlen.
Im Hartz-IV-Regelsatz seien für 2021 aber nur monatlich 38,32 Euro für Wohnen, Energie und Wohninstandhaltung vorgesehen, heißt es in der Check24-Analyse, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Aufs Jahr gerechnet fehlten dem Hartz-IV-Bezieher damit 110 Euro.

Sozialverbände und Verbraucherschützer kritisieren seit langem, dass in den Hartz-IV-Sätzen der Anteil für Strom nicht ausreiche.
Die Betroffenen seien wegen der knappen Sätze häufig nicht in der Lage, die hohen Stromkosten durch Einsparungen an anderer Stelle auszugleichen, hatte eine Untersuchung der Verbraucherzentrale NRW bemängelt.
Die Sätze müssten sich stärker am tatsächlichen Strombedarf orientieren.

„Die Lücke zwischen Energiepauschale und den tatsächlichen Stromkosten für Hartz-IV-Empfänger ist nochmals größer als im Vorjahr“, sagte Lasse Schmid, Geschäftsführer Energie bei Check24.
Die anhaltenden Rekordpreise für Strom würden durch die Erhöhung des ALG-II-Regelsatzes nicht ausgeglichen.

Die Hartz-IV-Regelsätze steigen zum Jahreswechsel leicht.
Ein alleinstehender Erwachsener bekommt künftig 446 Euro im Monat - 14 Euro mehr als bisher.
Der Satz für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren steigt um 45 Euro auf 373 Euro, der für Kinder bis fünf Jahre um 33 auf dann 283 Euro.
Für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren ist mit monatlich 309 Euro ein Plus von einem Euro vorgesehen.

Wechsel zu günstigerem Stromanbieter schwierig
Strom in der Grundversorgung ist in der Regel besonders teuer.
Mehr als ein Drittel der Haushaltskunden hatte im vergangenen Jahr noch einen solchen Vertrag.
Durch einen Wechsel des Anbieters lasse sich oftmals Geld sparen, hatte die Bundesnetzagentur noch im vergangenen Monat betont.
Verbraucherschützer beklagen allerdings, dass Stromkunden mit einem Schufa-Eintrag der Wechsel zu einem günstigeren Lieferanten oft verwehrt werde.

Wechselprämie wird aufs Arbeitslosengeld angerechnet
Ein solcher Wechsel kann auch Tücken haben.
Das Bundessozialgericht hatte im Oktober entschieden, dass Jobcenter die Wechselprämie eines Stromanbieters beim Arbeitslosengeld anrechnen dürfen.
In dem Fall aus Nordrhein-Westfalen hatte ein Paar geklagt, das einen Sofortbonus in Höhe von 242 Euro bekommen hatte.
Das Jobcenter hatte daraufhin die Leistungen um 91 Euro gekürzt.
Mit dem Sofortbonus, der gleich zu Beginn der Vertragslaufzeit gezahlt werde, erziele man Einkommen, das zu berücksichtigen sei, entschieden die Richter.


 
Bis zu 600 Euro Regelsatz: Auch Grüne wollen Hartz IV umkrempeln !

Regelsätze von bis zu 600 Euro, keine strenge staatliche Vermögensprüfung, keinerlei Stigmatisierung: Die Grünen wollen das Hartz-IV-System in eine "Garantiesicherung" verwandeln.
Von der SPD und Arbeitsminister Heil gibt es ein Zwillingskonzept.
Beide berufen sich auf die Corona-Krise.

Die Grünen wollen das bisherige Hartz-IV-System durch das Modell einer "Garantiesicherung" ersetzen.
Ein von der Bundestagsfraktion beschlossenes Konzept sieht Regelsätze von bis zu 600 Euro sowie bessere Hinzuverdienstmöglichkeiten vor.
"Die Grüne Garantiesicherung ist unbürokratisch und frei von Stigmatisierung", erklärte der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion, Wolfgang Strengmann-Kuhn.
"Wir beseitigen Hürden, die zu einer hohen verdeckten Armut führen."

Nach den Vorstelllungen der Grünen soll die bisherige Vermögensprüfung abgeschafft werden, stattdessen soll es eine vereinfachte Selbstauskunft geben.
Partnereinkommen sollen nicht mehr angerechnet werden.
In den Jobcentern soll mehr Raum "für die individuelle Förderung und Beratung auf Augenhöhe" geschaffen werden, wie der Grünen-Sozialexperte Sven Lehmann sagte.

"Die Corona-Krise hat die soziale Ungleichheit und gesellschaftliche Spaltung verschärft", erklärte die stellvertretende Fraktionschefin der Grünen, Anja Hajduk.
"Menschen mit niedrigem Einkommen sind sowohl gesundheitlich als auch ökonomisch besonders hart von der Pandemie betroffen."

SPD-Konzept: Keine Vermögensprüfung
Lob bekamen die Grünen für ihr Konzept von Gewerkschaften und Sozialverbänden.
"Dieser Vorstoß skizziert echte Chancen, das bestehende Hartz-IV-Elend endlich zu überwinden", erklärte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel.
"Mit so einem Konzept könnte die Grundsicherung ihren Schrecken und ihren stigmatisierenden Charakter verlieren."

"Die Zeit ist reif für eine neue, soziale Grundsicherung", erklärte auch die Präsidentin des Sozialverbandes VdK, Verena Bentele.
Der VdK kritisiere seit Jahren, dass Regelsätze kleingerechnet werden und in die Armut führten.
Hier setze die Garantiesicherung der Grünen "mit der deutlichen Erhöhung der Regelsätze an der richtigen Stelle an".
Zustimmung kam auch von der Diakonie Deutschland.
"Respekt und Ermutigung müssen in der Existenzsicherung endlich Wirklichkeit werden", erklärte auch Vorstandsmitgeld Maria Loheide.

Erst am Vormittag hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil einen ähnlich gestrickten Gesetzesentwurf zu einer Hartz-IV-Reform angekündigt.
Die in der Corona-Pandemie vereinfachten Regeln für den Zugang zu Hartz IV sollen laut Heil langfristig in Kraft bleiben.
Statt der Grundsicherung solle es künftig ein "soziales Bürgergeld" geben, erläuterte der SPD-Politiker dem "Spiegel".


 
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