NEWS zu Hartz IV !

Verdi-Chef lobt Nahles' Pläne für Hartz-IV-Alternative !

Berlin - Verdi-Chef Frank Bsirske unterstützt den Vorstoß der SPD-Vorsitzenden Andrea Nahles, das soziale Sicherungssystem Hartz IV durch eine Alternative zu ersetzen.

"Die Überlegungen der SPD-Vorsitzenden weisen in die richtige Richtung.
Denn wenn Hartz IV bei Bedürftigkeit die Existenz sichern soll, dann lassen sich Sanktionen nicht rechtfertigen", sagte der Chef der Dienstleistungsgewerkschaft dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Montag).
"Es muss zu einer Arbeitslosenhilfe oberhalb eines aufzustockenden Hartz-IV-Niveaus zurückgekehrt werden, die sinnvollerweise um einen verlängerten Bezugsanspruch beim Arbeitslosengeld I ergänzt werden müsste."

Nahles hatte gesagt, die SPD wolle in erster Linie mit höheren Mindestlöhnen, Zuschüssen zu Sozialabgaben und Steuergutschriften dafür sorgen, dass weniger Menschen als heute auf Grundsicherung angewiesen seien.
Darüber hinaus müssten die künftigen Sozialleistungen, für die sie den FDP-geprägten Begriff Bürgergeld benutzte, klar und auskömmlich sein, Sanktionen müssten weitgehend entfallen.

SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil verteidigte den Vorstoß gegen Kritik aus der Union.
"Die Union bleibt krampfhaft in der Vergangenheit stehen.
Das ist verantwortungslos", sagte er der "Passauer Neuen Presse" (Montag).
"Der Arbeitsmarkt hat sich seit 2003 massiv gewandelt.
Die Digitalisierung erfordert einen modernen Sozialstaat, der den Menschen Sicherheit in diesen Zeiten des Wandels bietet."
Daran arbeite die SPD jetzt.

FDP-Fraktionsvize Michael Theurer kritisierte das.
"Diese Spendierhosenpolitik von SPD und Grünen ist unbezahlbar und ökonomisch unverantwortlich", sagte er dem RND.

Grünen-Chef Robert Habeck hatte an Stelle von Hartz IV eine - wie er es nannte - Garantiesicherung vorgeschlagen. Arbeitslose sollen dann nicht mehr gezwungen werden, Termine im Jobcenter zu machen oder Arbeit zu suchen; Beratung und Weiterbildung sollen freiwillig sein.
Die Leistung müsste aber beantragt und ein Nachweis der Bedürftigkeit erbracht werden.


 
Reform der Reform: Was kommt, wenn Hartz IV geht ?

Die SPD will Hartz IV hinter sich lassen.
Die Grünen wohl auch und die Linke sowieso.
Das könnte den drei Parteien eine neue Machtperspektive eröffnen.
Doch wie sehen ihre Ideen aus?

Hartz IV muss weg.
Das fordert die Linke seit Jahren.
Jetzt will auch der Grünen-Vorsitzende Robert Habeck eine Abkehr – und sogar die SPD-Spitze.
Die Reform von 2003, die das deutsche Sozialsystem radikal verändert hat, wird besonders der SPD immer wieder als unsoziales Projekt angekreidet und ließ viele linke Sozialdemokraten an ihrer Partei zweifeln.

Was aber kommt nach Hartz IV?
Darüber gehen die Vorstellungen auseinander.
Doch die Debatte erhöht die Chancen auf eine linke Regierungsmehrheit.

Wer Hartz IV bezieht, bekommt im Regelsatz 416 Euro pro Monat, um seinen täglichen Bedarf zu decken.
2018 bezogen über vier Millionen Menschen diese Leistung, die genau genommen Arbeitslosengeld II heißt.
Empfänger müssen viele Bedingungen erfüllen: Zum Beispiel muss jeder vom Arbeitsamt angebotene Job angenommen werden.
Wer sich nicht regelmäßig um Jobs bewirbt, an Förderungsmaßnahmen teilnimmt und dem Arbeitsamt absolute finanzielle Auskunft erteilt, muss mit Kürzungen rechnen.
Das Motto: "Fördern und Fordern".

Hartz IV: Der Kampf gegen die Langzeitarbeitslosigkeit
"Fördern und Fordern" stammt aus einer Zeit, in der Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe getrennt voneinander beantragt und gezahlt wurden.
Immer wieder wurde damals Leistungsmissbrauch durch Trittbrettfahrer angeprangert.
1993 sagte Norbert Blüm, damals Arbeitsminister unter Kanzler Helmut Kohl, zu viele Nicht-Hilfsbedürftige nähmen Sozialleistungen in Anspruch.

Die Reform kam dann aber nicht unter dem konservativen Kohl, sondern 2003 unter SPD-Kanzler Gerhard Schröder.
Ein Jahr lang bekommen Arbeitslose seitdem Arbeitslosengeld I, 60 Prozent ihres durchschnittlichen Einkommens der 24 Monate zuvor.
Ab dem zweiten Jahr bekommen sie dann Hartz IV, egal, wie lange sie in ihrem Leben gearbeitet und Steuern gezahlt haben.

Für die Wirtschaft ist Hartz IV ein Erfolg.
"Wir leben jetzt seit 14 Jahren in diesem System", sagt Arbeitsmarktexperte Ulrich Walwei, Professor und Vizedirektor am Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung.
"Man kann anhand verschiedenster Untersuchungen feststellen, dass diese Reform dazu beigetragen hat, dass wir einen erstaunlichen Beschäftigungsaufschwung haben.
Früher hatten wir fünf Millionen Arbeitslose, heute sind es nur noch 2,2 Millionen.“
Auch die Langzeitarbeitslosigkeit sei deutlich zurückgegangen.

Die andere Seite der Medaille zeigt die Armutsstatistik: Wer in Deutschland Hartz IV bezieht, ist von Armut betroffen.
Besonders die Kinderarmut stößt Kritikern auf.
Kindergeld wird auf Hartz IV angerechnet, Schüler dürfen sich im Monat kaum Geld dazuverdienen.
Dazu kommt die soziale Ausgrenzung, die Hartz-IV-Bezieher beklagen.
Durch den Zwang, jede Arbeit annehmen zu müssen, ist zudem ein großer Niedriglohnsektor entstanden.

SPD, Schröder und die Hartz-Reformen
Auch wenn es den Beziehern von Hartz IV egal sein dürfte, leidet die SPD selbst unter ihrer Reform.
Schröder wollte sich mit Hartz IV ein politisches Denkmal setzten und ließ keinen Widerstand zu.
Sein bekanntester Kritiker war sein Finanzminister Oskar Lafontaine.
Der hielt Hartz IV für arbeitnehmerfeindlich und unsozial.
Der Streit eskalierte, Lafontaine trat 2005 aus der SPD aus.
Und nicht nur er.
Enttäuschte SPD-Mitglieder und Gewerkschafter gründeten damals die WASG.
Die fusionierte 2007 mit der PDS.
Es entstand: Die Linke.

Die SPD aber hielt 13 Jahre an Hartz IV fest, auch wenn die Umfragewerte immer weiter sanken.
Lange distanzierten sich die Parteigrößen nicht deutlich von Schröders Reform, wollten aber auch nicht auf Hartz IV festgenagelt werden.
Verfechter wie Peer Steinbrück und Frank-Walter Steinmeier scheiterten als Kanzlerkandidaten.

Erst Martin Schulz traute sich im Wahlkampf 2017, sich etwas von der Hartz-Reform zu entfernen.
Er sprach davon, den Bezug von Arbeitslosengeld I zeitlich zu verlängern.
Doch auch er steckte bei der Bundestagswahl eine historische Niederlage ein.

SPD: Auf der Suche
SPD-Chefin Andrea Nahles will die Partei nun mit Generalsekretär Lars Klingbeil von Hartz VI befreien.
Wie genau, bleibt noch unklar.
Die Pressestelle der Parteiführung teilte mit: "Es geht nun in den nächsten Wochen und Monaten darum, gemeinsam ein neues Konzept für den Sozialstaat von morgen, der einer Gesellschaft im Wandel gerecht wird, zu erarbeiten."
Vorsichtiger kann man es nicht formulieren.

Auch Nahles hält sich bislang mit Details zurück.
In einem Gastbeitrag für die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" schreibt sie: "Die neue Grundsicherung muss ein Bürgergeld sein.“
Die Leistungen müssten klar und auskömmlich sein, Sanktionen weitgehend entfallen.
Bedingungslos werde das Bürgergeld aber nicht.

In einem Interview mit dem "Spiegel" sagte Nahles, der zentrale Unterschied zwischen Hartz IV und dem von ihr geplanten Bürgergeld sei das veränderte Menschenbild.
Hartz IV habe das Bild vom faulen Arbeitslosen geprägt.
Ein Perspektivwechsel sei notwendig, um besonders Kinder zu schützen.
"Wir brauchen stattdessen eine eigene Grundsicherung für Kinder."

Abgesehen vom Kampf gegen Kinderarmut ist das Konzept so vage, dass der Eindruck entsteht, Nahles wolle hauptsächlich das Bild von Hartz IV korrigieren, das in der Gesellschaft existiert, aber nichts am grundlegenden Konzept vom "Fördern und Fordern" ändern.

Und doch könnte der Abschied von der Reform der SPD neue Perspektiven eröffnen.
Weil er auf ähnliche Überlegungen in anderen Parteien trifft.

Die Grünen: Die neue Grundsicherung der Überflieger
Während die SPD angesichts katastrophaler Umfragewerte ums Überleben kämpft, könnte es den Grünen kaum besser gehen.
Die Partei um Chef Robert Habeck steht derzeit in der Wählergunst auf Platz zwei.
Dabei hat die Partei Hartz IV als Koalitionspartner unter Schröder mitgetragen.
Doch die Grünen werden nicht so stark mit den Reformen in Verbindung gebracht.
Dass Habeck nun einen Hartz-IV-Ersatz vorschlägt, ist daher zwar historisch nicht so bedeutsam wie die Kursänderung der SPD.
Aber es zeigt, dass es zwischen den einstigen Regierungspartnern Gemeinsamkeiten gibt.

In einem internen Papier fordert Habeck, die bisherigen Leistungen durch ein neues Garantiesystem zu ersetzen.
Die Grundsicherung soll auf Anreiz statt Bestrafung setzen, existenzsichernd sein und den Zuverdienst attraktiver machen.
Auch das Schonvermögen soll angehoben werden.
Der größte Unterschied zu Nahles' Vorstellungen ist: Der Zwang zur Arbeitsaufnahme soll vollkommen entfallen.

Die Linke und das bedingungslose Grundeinkommen
Während Grüne und SPD die Grundsicherung nur für Bedürftige wollen, streben Teile der Linken seit einigen Jahren ein bedingungsloses Grundeinkommen für alle an.
In einem Konzept rechnet eine Partei-Arbeitsgruppe basierend auf Wirtschaftsdaten von 2011 vor, dass so jeder 1076 Euro im Monat bekäme.

1076 Euro, das wäre mehr als der doppelte Hartz-IV-Satz, ohne Anrechnung des Kindergelds.
Für jeden Bürger, ohne Bedingungen.
Das ist sehr viel mehr, als SPD und auch Grüne fordern.
Doch während es lange so aussah, als könnten sich SPD, Grüne und Linke bei dem Thema nicht annähern, hört man nun aus der Linkspartei versöhnliche Töne: Sahra Wagenknecht lobte im Wahlkampf Schulz' Abkehr von Hartz IV.
Katja Kipping zeigte sich erst am Sonntag in der "Welt" erfreut über die neuen Reformgedanken der Grünen: "Der Vorschlag geht sehr stark in Richtung der sanktionsfreien Mindestsicherung, für die wir seit Langem kämpfen."
Nun schlage sie den beiden eine gemeinsame Enquetekommission vor, um eine Alternative zu Hartz IV zu erarbeiten.

Linke Mehrheit durch Reform?
Eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey aus dem April zeigt, dass sechs von zehn Befragten grundsätzliche Änderungen am bestehenden Hartz-IV-System fordern.
Diese Mehrheit für eine Reform könnte eine Grundlage für eine rot-rot-grüne Zusammenarbeit sein.

So wie Hartz IV damals die linke Politik in Deutschland gespalten hat, könnte eine Abkehr die Fronten nun wieder aufweichen.
Es könnte ein linkes Projekt sein, mit dem sich auch ein Bundestags-Wahlkampf bestreiten ließe.
Und das der SPD aus der Umfrage-Misere helfen könnte.


 
"Überzogene Sanktionen müssen weg": Arbeitsminister Heil verspricht Hartz-IV-Reform !

Wer nicht mitmacht, bekommt weniger Geld: Das ist die Kernidee von Hartz IV.
Nun will der Hubertus Heil das umstrittene SPD-Projekt refomieren - doch an einem Punkt hält der Arbeitsminister fest.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat seine Absicht bekräftigt, im neuen Jahr eine Hartz-IV-Reform durchzusetzen.
Überzogene Sanktionen sollten abgeschafft, die Mitwirkungspflichten der Bezieher der Grundsicherung aber beibehalten werden, sagte der SPD-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Er wies darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht im Januar über die Rechtmäßigkeit von Sanktionen in der Grundsicherung verhandeln wird.
Er erwarte "eine sehr interessante Debatte".

Seine Haltung in dieser Frage sei klar, sagte Heil.
"Überzogene Sanktionen, die in der Praxis nicht wirken, aber viele verunsichern, müssen weg.
Dazu gehören die verschärften Sanktionen für unter 25-Jährige.
Vor allem bin ich aber dagegen, dass auch die Kosten der Unterkunft gekürzt werden können."

Auf die Frage, ob es beim Prinzip des Förderns und Forderns bleiben solle, antwortete der SPD-Politiker: "Ich bin jedenfalls gegen eine Abschaffung von Mitwirkungspflichten."
Es gebe im Sozialstaat eine doppelte Verantwortung – zum einen die Fürsorge des Staates gegenüber Hilfebedürftigen, zum anderen die Verantwortung jedes Einzelnen, sich selbst einzubringen.
"Das heißt etwa: Wenn man das x-te Mal einen Termin beim Amt nicht wahrnimmt, sollte das Konsequenzen haben."

Die Gewerkschaften wollen noch mehr
Der Deutsche Gewerkschaftsbund drängt weiter darauf, länger Arbeitslosengeld zu zahlen, bevor die Grundsicherung greift.
"Nach dem Arbeitslosengeld I sollte es ein Anschlussarbeitslosengeld geben für weitere zwei Jahre, finanziert aus Steuermitteln", sagte Annelie Buntenbach aus dem Vorstand des Deutschen Gewerkschatsbunds der "Neuen Osnabrücker Zeitung".
Die Zahlung sollte an die Beschäftigungszeiten gebunden sein.
"Das heißt, dass jemand zehn Jahre in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben muss, um über drei Jahre Arbeitslosengeld zu bekommen."


 
Anspruch auf Sozialleistungen erlischt: Arbeitsloser verprasst Erbe von 200.000 Euro in zwei Jahren !

Ein Mann aus Emden hat ein Erbe in Höhe von 200.000 Euro in zwei Jahren "ausgegeben und vertrunken".
Ein Gericht hat nun entschieden: Er soll keine Sozialleistungen bekommen.


Wer ein Erbe von 200.000 Euro binnen zwei Jahren in der Kneipe verprasst, hat keinen Anspruch auf Sozialleistungen mehr.
Das entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in einem Urteil.

Vor Gericht musste sich ein 51 Jahre alter Hartz-IV-Empfänger verantworten, dem das Jobcenter keine Sozialleistungen zahlen wollte.

Der hatte ein hohes Erbe in kurzer Zeit verprasst.
Dieses Verhalten sei grob fahrlässig und in hohem Maße zu missbilligen, entschied das Gericht in Celle in dem am Montag veröffentlichten Urteil.
Da der Kläger eine Erwerbstätigkeit nicht beabsichtigte, hätte ihm klar sein müssen, dass er mit seinem sozialwidrigen Verhalten in kurzer Zeit wieder auf staatliche Leistungen angewiesen sein würde.

Er will 60.000 Euro verschenkt haben
Der 51-jährige Hartz-IV-Empfänger aus Emden hatte nach dem Tod seines Onkels 2011 Immobilien im Wert von 120.000 Euro sowie Geld- und Wertpapiervermögen von 80.000 Euro geerbt.

Dass das Erbe bereits zwei Jahre später aufgebraucht war, begründete der Mann mit einer vermeintlichen Alkoholerkrankung und dem Umstand, dass er den überwiegenden Teil des Tages in Gaststätten verbracht habe.
Freimütig räumte er ein, das Erbe "ausgegeben und vertrunken" zu haben.
Allein 60.000 Euro habe er verschenkt, um zu gefallen.

Das Gericht hielt dem Mann vor: Auch ohne Arbeit hätte er rund sieben Jahre und sieben Monate von dem Erbe leben können.


 
Kürzungen verfassungswidrig ? Bundesregierung verteidigt Hartz-IV-Sanktionen in Karlsruhe !

Karlsruhe - Arbeitsminister Hubertus Heil hat die Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher, die Jobangebote ausschlagen oder Fördermaßnahmen ablehnen, vor dem Bundesverfassungsgericht verteidigt.

"Der Sozialstaat muss ein Mittel haben, die zumutbare Mitwirkung auch verbindlich einzufordern", sagte der SPD-Politiker zum Verhandlungsauftakt in Karlsruhe.
Dazu gehörten aus Sicht der Bundesregierung auch Leistungskürzungen. (Az. 1 BvL 7/16)

Nach dem Prinzip "Fördern und Fordern" können die Jobcenter Hartz-IV-Empfängern, die ihren Pflichten nicht nachkommen, den Geldhahn zudrehen.
Bei Verfehlungen, die über einen verpassten Termin hinausgehen, droht die dreimonatige Kürzung der Leistungen um 30 Prozent des sogenannten Regelsatzes.
Wer innerhalb eines Jahres mehrfach negativ auffällt, verliert 60 Prozent oder sogar das gesamte Arbeitslosengeld II, samt den Kosten für Unterkunft und Heizung.

Das Sozialgericht im thüringischen Gotha hält das für verfassungswidrig und hat ein Verfahren ausgesetzt, um die Vorschriften in Karlsruhe unter die Lupe nehmen zu lassen.
In dem Fall musste ein Arbeitsloser mit 234,60 Euro weniger auskommen, weil er ein Jobangebot abgelehnt und Probearbeit verweigert hatte.
Das Urteil der Verfassungsrichter ist in einigen Monaten zu erwarten.

Die Anwältin des Klägers, Susanne Böhme, kritisierte, dass die Sanktionen oft nicht den gewünschten Effekt hätten.
Resignation und Existenzangst stünden der Vermittlung eher entgegen.
Der starre Zeitraum von drei Monaten sei demotivierend - es zahle sich nicht aus, sein Verhalten zu ändern.
So stehe die Strafe im Vordergrund.

Der neue Vizegerichtspräsident Stephan Harbarth betonte, dem Senat sei bewusst, dass die Thematik für viele Menschen in schwierigen Lebenslagen sehr wichtig sei und grundlegende Bedürfnisse betreffe.
"Das nehmen wir ernst."
Gleichzeitig dämpfte er überzogene Erwartungen.
Es gehe nicht um die Frage, ob Sozialleistungen mit einem Sanktionssystem politisch sinnvoll seien und erst recht nicht um die Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen.

14 Jahre nach der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu Hartz IV setzt sich Bundesarbeitsminister Heil derzeit in Berlin für eine Reform der Sanktionen ein.
Als Vertreter der Bundesregierung halte er die Mitwirkungspflichten für verfassungsgemäß, sagte er in einer Verhandlungspause vor Journalisten.

Das schließe aber nicht aus, das eine oder andere politisch weiterzuentwickeln.
Heil will unter anderem die besonders scharfen Sanktionen für junge Menschen unter 25 Jahren abschaffen.
In der großen Koalition hat das im Moment aber keine Chance, weil die Union eine solche Änderung nicht mittragen würde.

Beanstandet Karlsruhe die Sanktionen, würde das Änderungen erzwingen.
Die Richter merkten mehrmals an, dass sie die einmütige Kritik aller gehörten Sozialverbände an dem System sehr ernst nehmen.

2017 verhängten die Jobcenter fast eine Million Sanktionen.
Davon kann dieselbe Person mehrfach betroffen sein.
In gut drei Viertel der Fälle hatten die Betroffenen einen Termin beim Jobcenter versäumt.
Dafür werden die Leistungen um zehn Prozent gekürzt.
Um diese Meldeversäumnisse geht es in dem Karlsruher Verfahren nicht, wie Harbarth klarstellte, sondern nur um die Streichungen ab 30 Prozent.
Nach Auskunft der Regierung liegt die Sanktionsquote nur für diesen Bereich bei etwa 1 Prozent.
Die Gesamtquote liegt bei 3,1 Prozent.

Der Vorstandschef der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele, wies darauf hin, dass die Sanktionen über keinen Hartz-IV-Empfänger unvorbereitet hereinbrächen.
Gleich zu Beginn werde im Gespräch zur Eingliederungsvereinbarung auch über die Pflichten gesprochen.

Die Präsidentin des Deutschen Sozialgerichtstags, Monika Paulat, kritisierte, dass die Jobcenter keine Möglichkeit hätten, Sanktionen zu verkürzen oder wieder aufzuheben und im Einzelfall flexibel zu reagieren.
Die Gesamtumstände würden erst im Verfahren vor den Sozialgerichten analysiert, aber nicht jeder habe die Kraft zu klagen.
Vor den Gerichten wurden laut Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2016 in gut 38 Prozent der Fälle die Sanktionen aufgehoben.


 
„Pure Erniedrigung“: Foto aus angeblicher Hartz-IV-Maßnahme regt alle auf !

Halle (Saale) - Ein Arbeitsblatt aus einer angeblichen Maßnahme für Hartz-IV-Bezieher sorgt aktuell im Internet für Diskussionen.

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Per Twitter postete eine Userin aus Berlin am Dienstag ein Papier, das ihre Mutter laut Darstellung in einer Maßnahme für ALG2-Empfänger auszufüllen hatte.
Die Frau sprach dabei von „purer Erniedrigung“ für erwachsene Menschen.

Tatsächlich entsprechen die Aufgaben auf dem Arbeitsblatt eher Grundschul-Niveau.
Es geht um Wörter mit „z“ oder „tz“, die an einfachen Deutschunterricht erinnern und nicht daran, erwachsenen Menschen die Rückkehr ins Arbeitsleben zu erleichtern.

Entsprechend groß ist die Empörung.

Arbeitsagentur will Fall aufklären
Die Bundesagentur für Arbeit versprach, alles zu tun, um den Fall aufzuklären.
Man stehe seit Mittwoch in Kontakt mit der Frau, die das Bild veröffentlicht hat.

Da die Frau allerdings Nachteile für ihre Mutter fürchte, habe die Arbeitsagentur noch nicht den Namen der Betroffenen, könne den Fall also noch nicht prüfen.
Weder wisse man bisher, ob das Blatt echt ist, noch welcher Maßnahmenträger hier verantwortlich ist.

Auf Twitter nutzten zahlreiche User die Gelegenheit, um eigene Erfahrungen mit externen Schulungsanbietern zu veröffentlichen.
Das hier veröffentlichte Arbeitsblatt sei bei weitem kein Einzelfall, so der Tenor


 
Ex-Jobcenter-Mitarbeiterin aus Duisburg (52) packt über Hartz-IV-Methoden aus: „Es geht nicht um Menschen“ !

Duisburg. Deutschland diskutiert seit Jahren über Hartz IV.

Susanne Willach (52) aus Duisburg hat ihre eigenen Erfahrungen damit gemacht.
Sie hat zehn Jahre beim Jobcenter in Duisburg gearbeitet.
Fünf Jahre davon als Arbeitsvermittlerin.
Über ihre Zeit im Jobcenter sagt sie: „Beim Jobcenter geht es nicht um Menschen, es geht darum, Statistiken zu erfüllen.“

Duisburgerin berichtet über Hartz-IV-Methoden im Jobcenter
Hartz IV sei ihren Erfahrungen nach wichtig für Deutschland, es müsse nur an der Handhabung dringend gearbeitet werden.
Die Ex-Jobcenter-Mitarbeiterin erklärt: „Es werden Gelder verschwendet an Bewerbungstrainings, an Maßnahmen, die nicht zielführend sind.“

Konkret nennt sie ein Beispiel.
Im vergangenen Jahr habe es ein großes Jobspeeddating gegeben.
Über 700 Jobcenter-Kunden seien eingeladen worden, um mit Firmen für mögliche Stellenangebote in Kontakt zu kommen.
Im Vorfeld hätten die Jobcenter-Kunden ein Bewerbungstraining als Maßnahme bekommen.
Soweit, so gut.

„Mussten Kunden Bewerbungstraining aufbrummen!“
Doch im Anschluss an das Event seien dem Jobcenter weitere Gelder bewilligt worden, erzählt sie.
„Die mussten raus.
Wir mussten jedem Kunden ein Bewerbungstraining aufbrummen, egal, ob er schon da war oder nicht!“

Ein weiteres Beispiel, wie laut Willach Haushaltsmittel verballert werden: Bei Lehrgängen des Jobcenters für angehende Lagerarbeiter sei ein Gabelstaplerführerschein, der dafür förderlich wäre, nicht in der Maßnahme vorgesehen gewesen.
Die Kunden hätten häufig dafür kämpfen müssen.

Jobcenter widerspricht den Aussagen der ehemaligen Mitarbeiterin
Dem widerspricht das Jobcenter: „Es handelt es sich um Steuergelder, deshalb schauen wir natürlich genau, was passt zu jemandem.
Dazu ergreifen wir viele verschiedene Maßnahmen.
Aber der Staplerschein ist in der Regel kein großes Problem“, so Katrin Hugenberg, Pressesprecherin des Jobcenter Duisburg.

Beim genannten Speeddatingevent hätten die Kunden im Vorfeld einen dreitägigen Bewerbungskurs absolviert, in dem ein Bewerbungsflyer angefertigt wurde.
„Das Speeddating war kein klassisches Bewerbungsgespräch.
Hier ging es darum, sich in zehn Minuten beim potentiellen Arbeitgeber vorzustellen.
Das ist etwas ganz anderes wie ein normales Vorstellungsgespräch“, so Hugenberg.

Sie bestätigt, dass es im Nachgang im Einzelfall erneut zu Bewerbungstrainings gekommen sei.
Dabei habe es sich aber um individuelle Seminare mit Themenschwerpunkten gehandelt.

Sanktionen notwendig, treffen aber die Falschen
In den letzten Wochen waren Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger, die verlangte Maßnahmen des Jobcenters ausschlagen, diskutiert worden.
Susanne Willach hat dazu eine klare Meinung: „Sanktionen sind notwendig, um manche Menschen dazu zu bewegen, sich nicht auf Staatskosten auszuruhen.
Leider trifft es aber auch Menschen, die sich nicht gegen einen Arbeitsvermittler behaupten können.“

Ihrer Erfahrung nach seien die allerwenigsten Jobcenter-Kunden Schmarotzer, die nicht arbeiten wollen.
„Vielleicht zwei Prozent sind arbeitsunwillig.
Die meisten wollen arbeiten.
Wenn man sie an der Hand nimmt, wuppt das von ganz alleine.“

„Habe meinen Job geliebt“
Sie selbst habe versucht, mehr auf Bedürfnisse der Kunden einzugehen und weniger auf Richtlinien zu achten: „Ich habe meinen Job geliebt, allerdings habe ich mich nicht immer an die Vorgehensweisen gehalten und somit meinen Kunden viele Sanktionen erspart.
Ich musste zwar vor meiner Vorgesetzten Rechenschaft ablegen, warum ich so wenig Sanktionen verteile, aber ich habe immer Argumentationen gefunden, die für meine Kunden sprachen.

Es waren viele Kunden bei mir, die mir gedankt haben, dass ich Ihnen das Gefühl gebe, jemand zu sein.
War für mich selbstredend.“

Weniger Statistik, mehr Menschlichkeit
Die Duisburgerin fordert: Weniger Statistik, mehr Menschlichkeit.
Sie sagt klipp und klar: „Wir dürfen alle nicht vergessen, dass man es mit Menschen zu tun hat.“
Viele ihrer Ex-Kollegen würden genau das mitunter aber vergessen.
„Man kann nur mitreden, wenn man schon mal in so einer Situation war, erst dann kann man mit Kunden des Jobcenters auf Augenhöhe reden.
Einige meiner Kollegen können dies nicht“, erzählt die Ex-Mitarbeiterin.
„Ich habe viele Gespräche mitbekommen, wo ich mir dachte: So hättest du nicht mit mir reden dürfen.“


 
Hartz-IV-Maßnahmen: Arbeitslose müssen wirklich Grundschulaufgaben lösen !

Die Bundesagentur für Arbeit bestätigt, dass ein Arbeitsblatt auf Grundschulniveau bei Maßnahmen eingesetzt wurde.
Es diente demnach als Orientierung, um die Deutschkenntnisse der Personen festzustellen.

Auf Twitter sorgte vergangene Woche ein Arbeitsblatt für Aufregung: Das getwitterte Foto zeigte Rechtschreibungsübungen mit Bildern, die offensichtlich für Kinder im Grundschulalter gedacht sind.
Die Übungsanweisungen duzen den Leser zudem.
Das Arbeitsblatt wurde jedoch nicht in einer Schule an Kinder ausgeteilt, sondern an erwachsene Menschen während einer Hartz-IV-Maßnahme.
Das berichtete die Twitter-Userin.

Papier aus Grundschule wird wirklich verwendet
Laut der Mitteldeutschen Zeitung hat die Bundesagentur für Arbeit nun die Echtheit des Bildes bestätigt.
Das Arbeitsblatt habe als "Standortbestimmung" gedient, um zu erkennen, wie gut die Deutschkenntnisse der einzelnen Teilnehmer seien, da die Weiterbildung auch für Menschen mit geringen Sprachkenntnissen offen gestanden habe, so die Bundesagentur.
Anschließend seien die Teilnehmenden nach ihren Kenntnissen individuell betreut worden.
Auch die Herkunft des Blattes wurde richtig erraten: Es stammt aus einer Materialiensammlung für Grundschüler.

Die Bundesagentur gab an, dass die Maßnahme extern von einem Unternehmen ausgeführt wurde.
Dieser habe auch das zweifelhafte Material ausgesucht.
Die niedersächsische Landesagentur sei aber bereits auf das Unternehmen zugegangen und habe darum gebeten, künftig für Erwachsene respektvolles und angemessenes Material zu verwenden.

"Eine Konsequenz aus mangelhafter Qualität können allerdings nur die zertifizierenden Stellen ziehen“, erklärte die Arbeitsagentur laut Mitteldeutscher Zeitung.
Diese sogenannten „Fachkundigen Stellen“ prüften und bewilligten Hartz-IV-Maßnahmen.
Nur diese könnten demnach einschreiten, wenn Lernmaterial unpassend verteilt werde.

Bildungsgutscheine für Hartz IV
Laut der Bundesagentur wurde in dem obigen Fall ein Bildungsgutschein ausgestellt, mit dem die Hartz-IV-Empfängerin eine Weiterbildung wahrnehmen konnte.
Ein Bildungsgutschein kann beim zuständigen Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters beantragt werden.


 
Schlimme Behördenpanne in Essen: Hunderte Hartz-IV-Bescheide an falsche Adressen geschickt !

Essen. Unerfreuliche Nachrichten für zahlreiche Hartz-IV-Empfänger in Essen: Ihre Daten hat das Jobcenter irrtümlicherweise an falsche Adressen verschickt.

Wie berichtet wird, versendete die Behörde Anfang des Jahres knapp 30.000 neue Leistungsbescheide.
Die Hartz-IV-Sätze hatten sich geändert, die Betroffenen mussten informiert werden.
Zusätzlich enthielten die Schreiben ein Formular zur Befreiung von GEZ-Gebühren.

Persönliche Daten an andere Hartz-IV-Empfänger verschickt
Dort waren Name, Geburtstagdatum, der aktuelle Leistungszeitraum, die Höhe des Hartz-IV-Satzes sowie die Krankenkasse aufgelistet - allerdings eines anderen Hartz-IV-Beziehers.
Eine schlimme Datenpanne, an der ein Programmfehler in der Software schuld sein soll.
Laut Jobcenter sind 1500 Haushalte betroffen.

Das Jobcenter entschuldigt sich für den Fehler und hat die Betroffenen bereits informiert.





Es bleibt zu hoffen, dass alle Betroffenen Anzeige erstatten und gegen die verantwortlichen Mitarbeiter arbeits-/disziplinarrechtliche Maßnahmen eingeleitet werden .
Was nutzt eine Datenschutzgrundverordnung den einzelnen Betroffenen, wenn sich noch nicht einmal Verwaltungen an Vorschriften halten können .
 
Unzulässiger Trick bei Hartz IV: BSG kippt Mietobergrenzen vieler Jobcenter !

Die Kosten für Unterkunft und Heizung von Langzeitarbeitslosen werden grundsätzlich in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit sie angemessen sind.
Zwar darf das Jobcenter in mehrere Vergleichsräume unterteilen, diese müssen aber rechtliche und methodische Voraussetzung erfüllen, urteilt das Bundessozialgericht.

Hartz-IV-Empfänger im ländlichen Raum können künftig in vielen Fällen einfacher umziehen.
Mit einem unzulässigen Trick verhinderten viele Landkreise bislang Umzüge in teurere Wohnlagen, wie aus mehreren verkündeten Urteilen des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel hervorgeht.
Es verwarf die Berechnung "angemessener Mietkosten" für mehrere Landkreise in Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt (Az: B 14 AS 41/18 R und weitere).

Die Unterkunftskosten werden Hartz-IV-Empfängern zusätzlich zu der für den sonstigen Lebensunterhalt gedachten Regelleistung bezahlt.
Maßgeblich sind dabei die Mieten für Wohnungen mit "einfachem Standard".

Um die regionalen Mietpreisunterschiede zu berücksichtigen, bilden die Jobcenter sogenannte Vergleichsräume.
Wenn Hartz-IV-Empfänger eine "angemessene" Wohnung haben und aus eigenen Stücken innerhalb eines Vergleichsraums umziehen, darf ihre neue Wohnung nicht teurer sein als die alte.
Bei einem Umzug in einen anderen Vergleichsraum gelten dagegen die dortigen Obergrenzen.

Obergrenzen des alten Wohnungsmarkttyps
In den nun entschiedenen Fällen hatten die Jobcenter jeweils den gesamten Landkreis als einen Vergleichsraum ausgewiesen.
Nach dem Konzept einer Hamburger Beraterfirma wurde der Landkreis aber in mehrere "Wohnungsmarkttypen" unterschiedlicher Wohnlagen unterteilt, für die unterschiedliche Obergrenzen für eine "angemessene" Wohnung galten.

In einem Fall ging es um den Kreis Segeberg in Schleswig-Holstein, der direkt an Hamburg anschließt.
Die Stadt Norderstedt ist sogar an das Hamburger U-Bahn-Netz angeschlossen.
Dort sind die Mieten erheblich teurer als im 50 Kilometer entfernten Norden des Landkreises.

Durch die Herauslösung bestimmter "Wohnungsmarkttypen" blieben die hohen Mieten insbesondere von Norderstedt bei der Angemessenheitsberechnung für den restlichen Landkreis unberücksichtigt.
Vor allem aber wurde es Hartz-IV-Empfängern aus anderen Kreisgebieten faktisch unmöglich, nach Norderstedt zu ziehen.
Bei einem Umzug aus eigenen Stücken waren sie innerhalb desselben Vergleichsraums an ihre bisherigen Mietkosten gebunden.
Bei einer Umzugsaufforderung durch das Jobcenter galten die Obergrenzen des bisherigen "Wohnungsmarkttyps".

Bildung sozialer Brennpunkte vermeiden
Wie nun das BSG entschied, müssen aber in einem Vergleichsraum immer dieselben Obergrenzen für eine "angemessene" Wohnung gelten.
Unterscheiden sich die Verhältnisse bestimmter Bereiche deutlich vom restlichen Kreisgebiet, müssen diese einen eigenen Vergleichsraum bilden.

Ein Jobcenter könne durchaus für mehrere Vergleichsräume zuständig sein, betonten die Kasseler Richter.
Ein Vergleichsraum müsse "einen insgesamt betrachtet homogenen Lebens- und Wohnbereich" bilden, insbesondere auch bezüglich der Verkehrsinfrastruktur.
Die Bildung sozialer Brennpunkte müssten die Jobcenter möglichst vermeiden.

Neben dem Kreis Segeberg verwarf das BSG entsprechend auch die Berechnungen der Landkreise Harz, Salzlandkreis und Börde in Sachsen-Anhalt.
Die zuständigen Jobcenter, vermutlich auch in weiteren Landkreisen, müssen nun neu über ihre Vergleichsräume nachdenken und die Mietobergrenzen entsprechend neu berechnen.

In Streitfällen dürfen bis dahin die Gerichte nicht selbst Vergleichsräume bestimmen, betonte das BSG.
Wenn vorhanden, müssen sie vielmehr auf Mietspiegel zurückgreifen, hilfsweise auf die Wohngeldtabellen mit einem Zuschlag von zehn Prozent.


 
Hartz-IV-Empfänger sollen in Kitas und der Verwaltung arbeiten !

Mit dieser Idee gegen Hartz IV machte Michael Müller (54, SPD) bundesweit von sich reden: Im Juli startet das Pilotprojekt „Solidarisches Grundeinkommen“ in Berlin.

In Landesunternehmen und bei gemeinnützigen Trägern sollen mehr als 40 Einsatzmöglichkeiten entstehen.
Wichtig: Die Tätigkeiten sind zusätzlich, dürfen keine regulären Jobs verdrängen.

In zwei Wochen soll das Konzept beschlossen werden.
Das Ziel: Langzeitarbeitslosen (maximal drei Jahre ohne Job) eine unbefristete Arbeit anzubieten – bezahlt wird nach Mindestlohn oder Tarif.

Ein „Schulorganisationsassistent“, der Hausmeister unterstützt, würde demnach rund 2000 Euro brutto verdienen.
Das Deutsche Institut für Wirtschaft ermittelte: Ein Alleinstehender könnte 234 Euro mehr im Monat zur Verfügung haben als mit Hartz IV.

Für das Pilotprojekt kommen 40 000 Berliner in Frage.
Kosten für das Land Berlin: rund 38 Millionen Euro.
Vermitteln sollen die Soli-Jobs die Jobcenter – auf freiwilliger Basis mit bis zu sechs Monaten Probezeit.

Hier werden noch Helfer gesucht
City-Lotsen (kontrollieren Sauberkeit im öffentlichen Raum) +++ Schulorganisationsassistent (räumen Stühle, Geräte, helfen in Schulbibliotheken, Chemieräumen) +++ Kitahelfer (helfen bei Essensversorgung,
Vorbereitung Bastelvorlagen) +++ Quartiersläufer (kontrollieren Sauberkeit, Mängel in-/außerhalb landeseigener Mietshäuser) +++ Mobilitätshelfer (begleiten Behinderte,
Ältere, Obdachlose zu Ämtern, Ärzten, helfen im Bahnhof) +++ Soziale Lotsendienste (unterstützen bei Beratung) +++ Besuchs- und Betreuungsdienste (Vorlesen, Erzählen, Begleitung außer Haus).

Das Solidarische Grundeinkommen
Es ist das neue *Lieblingsprojekt der SPD gegen Hartz IV: das solidarische Grundeinkommen (SGE).
Die Idee: Wenn jemand arbeitslos und gerade in die Grundsicherung gerutscht ist, bietet ihm der Staat gemeinnützige Vollzeit-Jobs an.
So soll der soziale Abstieg durch Hartz IV verhindert werden.

Prominente Unterstützer der Idee: Partei-Vize Ralf Stegner, Fraktionsvize Karl Lauterbach, die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller.
Er will das Modell in der Hauptstadt probeweise einführen.


 
Nahles' Hartz-IV-Vorschläge: Union - Mit dem Programm wird Deutschland zum Sanierungsfall !

Die Union schießt gegen die Hartz-IV-Vorschläge von Andrea Nahles: Ein CDU-Politiker mahnt die SPD-Chefin, nicht ständig "unausgegorene Vorschläge durch die Medien zu jagen".

Die von SPD-Chefin Andrea Nahles ins Gespräch gebrachte Reform der Hartz-IV-Regelungen wird von CSU und CDU kategorisch abgelehnt.
"Das Programm von Frau Nahles würde Deutschland zum Sanierungsfall machen", sagte CSU-Generalsekretär Markus Blume.
Das Ziel der Bundesregierung müsse es sein, Deutschland auf der Erfolgsspur zu halten.
"Die Erfolge am Arbeitsmarkt, die Hartz IV erreicht hat, dürfen nicht gefährdet werden", betonte Blume.

Pfeiffer: "Völlig falsche Anreize"
Auch der Wirtschaftsflügel der CDU kann den Plänen von Nahles nichts abgewinnen: "Eine Verlängerung des Arbeitslosengeldes für ältere Arbeitslose setzt völlig falsche Anreize", sagte der wirtschaftspolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Joachim Pfeiffer (CDU.
"Statt den Übergang Älterer in die Rente zu organisieren, ist es notwendig, Ältere schneller und langfristig in den Arbeitsmarkt zu integrieren."

Der SPD-Vorschlag sei weder gerecht noch sozial, sagte Pfeiffer.
"Damit würden wir vielmehr ein staatliches Beglückungssystem ohne Arbeitszwang schaffen, mit dem wir wieder nur die Arbeitslosigkeit subventionieren.
Einen Fehler darf man einmal im Leben machen, aber nicht den gleichen Fehler zwei Mal."

Blume: "Jeden Tag neue unausgegorene Vorschläge"
Nahles will die von Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) eingeführte Hartz-IV-Reform grundlegend auf den Prüfstand stellen und älteren Arbeitslosen mehr Geld zahlen.
"Wer 58 Jahre alt ist, kann heute 24 Monate lang Arbeitslosengeld I beziehen.
Wir wollen den Bezugszeitraum auf bis zu 33 Monate verlängern", sagte sie dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
In Einzelfällen könne die Bezugsdauer sogar auf drei Jahre steigen.

"Es ist falsch, am Grundsatz des Förderns und Forderns zu rütteln.
Die SPD sollte konstruktiv den Koalitionsvertrag umsetzen, anstatt jeden Tag neue unausgegorene Vorschläge durch die Medien zu jagen", sagte Blume.
Das umgangssprachlich oft Hartz IV genannte Arbeitslosengeld II wurde 2005 unter SPD-Kanzler Schröder eingeführt.


 
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