Der Böhmermann Skandal !

Landgericht erneut mit Böhmermann - Schmähkritik befasst !

Hamburg - Mit dem Gedicht Schmähkritik des ZDF-Moderators Jan Böhmermann muss sich von heute an das Hamburger Landgericht erneut auseinandersetzen.
Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan will erreichen, dass das gesamte Gedicht verboten wird.

Im Mai hatte das Gericht bereits eine einstweilige Verfügung gegen Böhmermann erlassen, der seitdem den größeren Teil seines Gedichts nicht öffentlich wiederholen darf.
Erdogan klagt in Hamburg als Privatmann gegen Böhmermann.

Das Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.


 
Erdogan und Böhmermann müssen lange auf Urteil warten !

Hamburg. Eine Strafe muss Moderator Jan Böhmermann wegen seiner „Schmähkritik“ nicht mehr fürchten.
Nun wurde Erdogans Zivilklage verhandelt.

Im Prozess um das Gedicht „Schmähkritik“ des ZDF-Moderators Jan Böhmermann vor dem Hamburger Landgericht haben sich die Anwälte des Satirikers und des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan einen Schlagabtausch geliefert.
Eine Entscheidung wird erst im Februar 2017 verkündet.

Vielleicht war es ja ein weiterer Scherz des Mephisto Jan Böhmermann, dass er ausgerechnet das Alter Ego einer Kunstfigur für sich streiten lässt.
In seiner Show „Neo Magazin Royale“ lässt der umstrittene ZDF-Moderator gelegentlich den „Scherzanwalt Dr. Christian Witz“ aufmarschieren – eine Persi*flage auf den real existierenden Promi-Anwalt Dr. Christian Schertz.
Und eben dieser Schertz vertritt Böhmermann im Rechtsstreit gegen Erdogan.
Zu einem wie Böhmermann würde eine derartige Volte passen.

Beide Seiten siegessicher
Nach der Verhandlung vor der Pressekammer des Landgerichts und einem zum Teil unterhaltsamen Schlag*abtausch steht Schertz im Blitzlicht*gewitter, ebenso wie Erdogans Anwalt Michael-Hubertus von Sprenger.
Beide Anwälte ziehen einen Tross Journalisten hinter sich her, beide sind davon überzeugt, dass das Gericht schon zugunsten ihrer Mandanten entscheiden wird.
„Wenn nicht in dieser Instanz, gewinnen wir in der nächsten“, sagt Schertz im Vorbeigehen.
Ähnlich äußert sich auch von Sprenger.
Nur eben andersherum.

Das mediale Interesse kommt nicht von ungefähr: Rein juristisch geht es zwar nur um eine simple Unterlassungsklage, wie sie vielfach am Landgericht verhandelt wird.
Tatsächlich geht es um viel mehr: Böhmermanns „Schmähkritik“ hat Ende März eine Staatsaffäre und eine hitzige Debatte darüber ausgelöst, was Satire darf und was nicht.

Gericht war für Verhandlung umgezogen
Dem öffentlichen Interesse geschuldet, tagte das Gericht am Mittwoch ausnahmsweise nicht im Zivil-, sondern in einem großen Saal des Strafjustizgebäudes.
Die Kombattanten saßen sich gegenüber: links Christian Schertz, süffisant, scharfzüngig, zuweilen etwas hoch zu Ross; rechts von Sprenger, der ebenfalls seine Krallen auszufahren wusste.

Worum geht es?
Der türkische Staatspräsident Erdogan hat Unterlassungsklage gegen den ZDF-Kabarettisten Jan Böhmermann erhoben, nachdem dieser am 31. März in seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ sein Gedicht „Schmähkritik“ vorgetragen hatte.
Vor der türkischen Flagge und einem Porträt des türkischen Präsidenten brachte Böhmermann Erdogan unter anderem mit Kinderpornografie und Sex mit Tieren in Verbindung.
Bereits am 17. Juni hatte das Landgericht eine einstweilige Verfügung erlassen – und Böhmermann untersagt, bestimmte Passagen angesichts ihres schmähenden und ehrverletzenden Inhalts zu wiederholen.

Böhmermann-Anwalt verweist auf Einstellung
Die Grenze zur Strafbarkeit hat Böhmermann mit seinem Gedicht aber nicht überschritten, die Staatsanwaltschaft Mainz hat Anfang Oktober die Ermittlungen wegen Beleidigung gegen ihn eingestellt.
Eine Beschwerde Erdogans dagegen wies die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz als unbegründet zurück.

Einen guten Teil der strafrecht*lichen Einstellungsverfügung übernahm Schertz am Mittwoch in sein Plädoyer.
Böhmermann sei es nicht darum gegangen, das türkische Staatsoberhaupt zu diffamieren, die Formulierungen in dem Gedicht seien „hanebüchener Unsinn“.
So werde an einer Stelle die Potenz des Präsidenten angezweifelt, an einer anderen Stelle werde er in Zusammenhang mit einer Sex-Orgie gebracht.

„In Kunstform gegossene Satire“
Vor dem Hintergrund der Inhaftierung Hunderter Journalisten in der Türkei solle die „Schmähkritik“ dem Publikum vielmehr aufzeigen, wie sehr die Vorstellungen Erdogans über die Grenzen der Kunstfreiheit von denen der deutschen Rechtsprechung entfernt seien; der Aussagekern liege nahezu ausschließlich in der Kritik am Umgang Erdogans mit der Meinungsfreiheit.
„Es handelt sich um eine in Kunstform gegossene Satire, die deutlich machen will, was erlaubt ist und was nicht“, so Schertz.
„Wäre das Gedicht in einem Theaterstück vorgetragen worden, würden wir hier nicht sitzen.“

Das Gedicht sei als „Gesamtperformance“ zu betrachten, es sei „absurd, wenn ein deutsches Gericht aus einer derartigen Kunstform weiterhin einzelne Sätze herausreißt“, sagte Schertz.
Die Unterlassungsklage Erdogans sei deshalb abzuweisen.
Blieben die Richter dennoch bei einem Verbot einzelner Passagen, so Schertz, „würden Sie sich gegen die Kunstfreiheit stellen.“

Erdogan-Anwalt: „Menschenwürde mit Füßen getreten“
Erdogans Anwalt Michael-Hubertus von Sprenger erneuerte indes die Vorwürfe Erdogans.
Er will für seinen Mandanten erreichen, dass das gesamte Gedicht verboten wird.
„Hier wird unter dem Deckmäntelchen der Kunst schwerste Beleidigung betrieben“, sagte von Sprenger.
Böhmermann habe Erdogan unter der Gürtellinie auf „plumpe, spätpubertäre Weise“ beleidigt und den Präsidenten als „Prototyp des verlausten Türken“ darstellen wollen.
„Das ist schlicht rassistisch.“

Böhmermann habe Artikel 1 des Grundgesetzes schwer verletzt.
„Hier wird die Menschenwürde mit Füßen getreten“, sagte von Sprenger.
Weil die Menschenwürde nicht verhandelbar sei, stelle sich auch nicht die Frage, ob das Gedicht von der Kunst- und Meinungsfreiheit nach Artikel 5, Absatz 3, des Grundgesetzes gedeckt sei.

Erdogan-Mandat angezweifelt
Zwischendurch bekam das wortgewaltige Hauen und Stechen zwischen den Anwälten eine persönliche Note.
So bezweifelte Schertz, ob von Sprenger tatsächlich mit der Übernahme des Mandats durch Erdogan bevollmächtigt worden sei.
Von Sprenger wiederum warf Schertz vor, mit den Ermittlungsbehörden in Rheinland-Pfalz „gekungelt“ und das dortige strafrechtliche Verfahren bewusst in die Verjährung getrieben zu haben.
Schertz, der auch in der Strafsache Böhmermanns Anwalt war, konterte: „Die Vorwürfe sind völlig absurd.
Das weise ich mit Nachdruck zurück.“

Am 10. Februar 2017 will das Gericht sein Urteil verkünden.
Eine Tendenz ließ die Pressekammer am Mittwoch nicht erkennen.
Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer machte jedoch deutlich, dass die Einstellung der strafrechtlichen Ermittlungen gegen Böhmermann bei den Überlegungen ihrer Kammer keine Rolle spielen müsse.
Sie sagte lediglich zu den Anwälten: „Wir werden Ihre Argumente würdigen.“


 
Böhmermann sieht sich von der Geschichte bestätigt !

Moderator Jan Böhmermann (35) sieht sich im Rückblick in seinem Umgang mit dem umstrittenen Erdogan-Gedicht bestätigt.
"Dass wir richtig lagen, hat die Geschichte gezeigt", sagte Böhmermann am Montag bei einer Medientagung in Köln.

Der Moderator hatte im März in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" (ZDF/ZDFneo) das Gedicht "Schmähkritik" über den türkischen Präsidenten vorgetragen.
Erdogan ging dagegen vor.
Strafrechtlich wird Böhmermann nicht mehr verfolgt, die zivilrechtliche Auseinandersetzung läuft noch.

Böhmermann sagte, die Angelegenheit sei zwar eine juristische Herausforderung.
"Trotzdem war das eine Sache, die ich noch mal genauso machen würde."
Aus seinem Selbstverständnis als Satiriker heraus sei er bereit gewesen, "einen Schritt weiter" zu gehen.

Bei der Tagung des Grimme-Forschungskollegs in Köln unterstrich Böhmermann, er sehe es als seine Aufgabe an, Debatten anzustoßen.
Viele Menschen hätten das Bedürfnis, einen Diskurs öffentlich auszutragen.
Deshalb sei Transparenz in Zukunft das Wichtigste für die Medien.


 
Gericht entscheidet: Auswärtiges Amt muss Akten zu Böhmermann-Gedicht offenlegen !

Berlin - Das Auswärtige Amt muss Medien Auskunft über seine rechtliche Einschätzung von Jan Böhmermanns „Schmähgedicht“ geben.

Tagesspiegel klagte
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat eine entsprechende Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt, wie das OVG am Montag mitteilte (Az.: OVG 6 S 29.16).

Der in Berlin erscheinende „Tagesspiegel“ hatte mit einer Auskunftsklage gegen das Auswärtige Amt versucht, Informationen darüber zu erhalten, aufgrund welcher rechtlichen Einschätzung die Bundesregierung im Frühjahr dazu kam, Ermittlungen gegen den TV-Moderator Böhmermann zu ermöglichen.

Auswärtiges Amt zur Auskunft verpflichtet
Er hatte Ende März in seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ ein „Schmähgedicht“ über den türkischen Präsidenten Erdogan vorgetragen.
Es handelte unter anderem von Sex mit Tieren und Kinderpornografie.

Die Staatsanwaltschaft Mainz ermittelte gegen Böhmermann wegen des Verdachts der Beleidigung des türkischen Staatsoberhauptes, nachdem die Bundesregierung eine Ermächtigung dazu erteilt hatte.
Einen solchen Ablauf sieht der entsprechende Paragraf 103 des Strafgesetzbuchs vor.

Das OVG Berlin-Brandenburg hat nun in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschieden, dass das Auswärtige Amt verpflichtet ist, der Presse Auskunft über den Inhalt der rechtlichen Prüfung des Gedichts zu geben.


 
"Schmähkritik" in Teilen verboten: Böhmermann will gegen neues Urteil vorgehen !

Strittige Teile von Böhmermann-Gedicht bleiben verboten .....

Das Hamburger Landgericht hat im Zivilprozess um die Unterlassungsklage des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan gegen den Satiriker Jan Böhmermann sein Urteil gesprochen: Demnach bleiben strittige Teile des Gedichts verboten.
Böhmermann geht in Berufung.

Das Gericht bestätigte eine frühere Eilentscheidung.
Es bleibe Böhmermann verboten, strittige Passagen mit sexuellem Bezug und sonstigen Schmähungen zu wiederholen, entschied das Gericht in der Hansestadt.
Sonstige harmlose Passagen sind laut der Entscheidung im Hauptsacheverfahren weiter nicht verboten.

Erdogan wollte Komplettverbot
Erdogan wollte erreichen, dass das von Böhmermann am 31. März 2016 in der ZDF-Sendung "Neo Magazin Royale" vorgetragene Gedicht "Schmähkritik" komplett verboten wird.

Der neue Beschluss ersetzte nun die frühere Eilentscheidung und bestätigte sie gleichzeitig.
Strafrechtliche Ermittlungen gegen Böhmermann wegen des Verdachts der Beleidigung stellte die Staatsanwaltschaft bereits im Oktober ein.
Für politische Kontroversen hatte zuvor gesorgt, dass die Bundesregierung die strafrechtlichen Ermittlungen genehmigt hatte.

Böhmermann will Urteil anfechten
Nach der weitgehenden Niederlage Böhmermanns wird der Satiriker das Urteil anfechten.
"Wie bereits angekündigt, werden wir gegen dieses Urteil Berufung einlegen", erklärte Böhmermanns Anwalt Christian Schertz.
Das Hamburger Landgericht habe die Kunstfreiheit bei seinem Beschluss erneut "nicht hinreichend berücksichtigt".



 
Gericht: Kanzleramt muss Auskunft zu Böhmermann geben !

Das Kanzleramt muss einem Journalisten laut Gerichtsbeschluss Auskunft über Details der Böhmermann-Affäre geben.
Der Kläger habe einen presserechtlichen Anspruch auf Informationen, dem keine schutzwürdigen Interessen entgegenstünden, teilte das Berliner Verwaltungsgericht am Freitag zu dem Eilbeschluss mit (27. Kammer vom 13. März 2017, VG 27 L 502.16).

Der Satiriker Jan Böhmermann hatte mit dem Gedicht "Schmähkritik" in einer Fernsehsendung vor einem Jahr einen diplomatischen Eklat ausgelöst.
Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan verklagte Böhmermann wegen Beleidigung.

Das Landgericht Hamburg gab im Februar der Klage teilweise statt. Böhmermann darf "ehrverletzende" Verse des Gedichts gegen Erdogan nicht wiederholen.
Der türkische Präsident hatte den Beitrag komplett verbieten lassen wollen.
Böhmermann will das Urteil anfechten.

Das Kanzleramt hatte laut Gericht dem Journalisten seinerzeit nicht mitteilen wollen, ob Kanzlerin Angela Merkel (CDU) die Einschätzung des Auswärtigen Amtes zu den juristischen Folgen vor ihrer Äußerung bekannt gewesen sei, dass die Verse "bewusst verletzend" seien.

Das Gericht befand jetzt, der Vorgang sei abgeschlossen, die Informationen ließen keinen Schluss auf künftige Regierungsentscheidungen zu.
Der Schutz außenpolitischer Interessen stehe Auskünften nicht entgegen.
Das Kanzleramt habe auch seine Annahme nicht einleuchtend begründet, dass sich die Beziehungen zur Türkei verschlechtern könnten.


 
Böhmermann zieht gegen Merkel vor Gericht !

Das Schmähgedicht des Satirikers Böhmermann gegen den türkischen Präsidenten löste 2016 einen diplomatischen Eklat aus.
Kanzlerin Merkel bewertete es als "bewusst verletzend".
Böhmermann will ihr das jetzt gerichtlich untersagen lassen.



Quelle: ntv
 
Berlin will Kritik unterlassen: Böhmermann siegt gegen Merkel !

Vor zwei Jahren löst Jan Böhmermann mit einem Schmähgedicht eine diplomatische Krise mit der Türkei aus. Weil auch Kanzlerin Merkel das Werk kritisiert, klagt der Satiriker gegen sie.
Nun erringt der Moderator in dem Streit offenbar einen Erfolg.

Die Bundesregierung will die Kritik von Kanzlerin Angela Merkel an einem umstrittenen Gedicht von Jan Böhmermann offenbar nicht wiederholen.
Nach Informationen des "Tagesspiegels" sicherte die Bundesregierung dem Satiriker und Fernsehmoderator zu, die Kritik nicht mehr zu äußern.
Böhmermann klagt derzeit vor dem Berliner Verwaltungsgericht auf Unterlassung.
In dem Streit geht es nicht mehr um den eigentlichen Text, der sich gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan richtete.

Im Mittelpunkt steht die Bewertung des Gedichts im Jahr 2016 durch Merkel.
Sie hatte die Satire damals als "bewusst verletzend" bezeichnet, so ist es auch im entsprechenden Protokoll auf der Website der Bundesregierung nachzulesen.
Wenig später hatte Merkel einen Missgriff eingeräumt, eine Unterlassungserklärung gab das Kanzleramt aber nicht ab.
Böhmermanns Anwalt sieht in der Äußerung eine "Verletzung des Sachlichkeitsgebots und der Neutralitätspflicht".

Der Satiriker habe nach dem Eklat kurzzeitig unter Polizeischutz gestanden, die Bedrohungslage dauere unverändert an, schreibt der "Tagesspiegel" unter Berufung auf den Anwalt.

Die Bundesregierung will den "Tagespiegel"-Bericht vorerst nicht kommentieren.
Ein Regierungssprecher bat um Verständnis, "dass sich die Bundesregierung zu anhängigen Verfahren nicht äußert".
Vom Management Böhmermanns gab es ebenfalls keine Reaktion.
Sein Anwalt ließ mitteilen, er sei an seine Schweigepflicht gebunden.

Vor dem Verwaltungsgericht ist eine Verhandlung für kommenden Dienstag (16. April) angesetzt.
Laut Gericht will Böhmermann die Äußerung dem Kanzleramt untersagen lassen.
Das damals in der ZDF-Sendung "Neo Magazin Royale" vorgetragene Gedicht über Erdogan hatte einen diplomatischen Eklat ausgelöst.
Die Türkei hatte nach der Ausstrahlung rechtliche Schritte verlangt.
Die Bundesregierung machte den Weg für ein Strafverfahren wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes frei.

Die Ermittlungen gegen Böhmermann wegen Beleidigung wurden im Herbst 2016 eingestellt.
In einem anderen Verfahren wurde ihm aber untersagt, bestimmte "ehrverletzende" Verse des Gedichts zu wiederholen.


 
"Schmähgedicht"-Prozess: Jan Böhmermann verliert Klage gegen Angela Merkel !

Angela Merkel nannte ein Schmähgedicht von Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Erdogan "bewusst verletzend".
Diese Bewertung wollte der TV-Entertainer vor Gericht verbieten lassen – ohne Erfolg.

Das Berliner Verwaltungsgericht hat eine Unterlassungsklage des Satirikers Jan Böhmermann gegen das Bundeskanzleramt und Kanzlerin Angela Merkel (CDU) abgewiesen.
Damit scheiterte Böhmermanns Forderung, Merkel zu untersagen, sein "Schmähgedicht" gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan als "bewusst verletzend" zu kritisieren.

Der 38-jährige Fernsehmoderator wollte Merkel verbieten lassen, ihre Kritik an seinem umstrittenen Gedicht gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan zu wiederholen.
Die Kanzlerin hatte vor rund drei Jahren gesagt, die Verse seien "bewusst verletzend".
Wenig später hatte sie diese Äußerung aber als Fehler bezeichnet.

In der rund zweistündigen, mündlichen Verhandlung betonte Böhmermanns Anwalt Reiner Geulen, sein Mandant werde bis heute persönlich bedroht.
Geulen sprach von einer "kriminellen Truppe mit Unterstützung eines Staates".
Die Äußerung der Kanzlerin sei weiter im Internet abrufbar, sie müsse gelöscht werden.
Weder Merkel noch Böhmermann waren im Gericht, sie ließen sich durch Anwälte vertreten.

Kanzler-Anwälte: Niemand hat in die Kunstfreiheit eingegriffen
Anwälte des Kanzleramts verwiesen auf eine schon vor dem Prozess beim Gericht abgegebene Erklärung, dass die umstrittene Äußerung nicht wiederholt wird.
Es habe auch niemand in die Kunstfreiheit eingegriffen, betonten sie in der Verhandlung.

Böhmermann hatte das Gedicht Ende März 2016 in der ZDF-Sendung "Neo Magazin Royale" vorgetragen und damit einen diplomatischen Eklat im Verhältnis zur Türkei ausgelöst.
Die türkische Regierung hatte rechtliche Schritte verlangt.

Die Bundesregierung machte den Weg für ein Strafverfahren wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes frei.
Ermittlungen gegen Böhmermann wegen Beleidigung wurden im Herbst 2016 eingestellt.
In einem anderen Verfahren wurde ihm aber untersagt, bestimmte "ehrverletzende" Verse des Gedichts zu wiederholen.


 
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