Gesundheitsrelevante Themen in und Ausland !

Ärzte fordern Verbot von Solarien !

Schwarzer Hautkrebs -Krebshilfe und Hautärzte fordern Solarienverbot in Deutschland.

Tausende Menschen erkranken jedes Jahr an Hautkrebs.
Die Krankheit kann durch den Besuch im Solarium ausgelöst werden.
Es gibt bereits bestimmte Regeln für die Nutzung der Geräte.

Die Deutsche Krebshilfe und die Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP) fordern ein bundesweites Verbot von Solarien.
Jährlich verursache der Gebrauch dieser Geräte europaweit bei etwa 3.400 Menschen schwarzen Hautkrebs.
In etwa 800 Fällen führe das zum Tod, hieß es in einer gemeinsamen Mitteilung von Krebshilfe und ADP.

Kinder und Jugendliche dürfen nicht ins Solarium
Für Kinder und Jugendliche ist die Benutzung von Solarien in Deutschland bereits seit 2009 nicht mehr gestattet.
Das Nutzungsverbot werde jedoch völlig unzureichend eingehalten, sagte Krebshilfe-Chef Gerd Nettekoven.
Er verwies auf Zahlen des "Nationalen Krebshilfe-Monitorings zur Solariennutzung (NCAM)", wonach es 2018 schätzungsweise 140.000 Minderjährigen gelungen sei, Zugang zu Solarien zu erhalten.

Eckhard Breitbart, Dermatologe und Vorsitzender der ADP sagte, es sei ein "wahnwitziger Trugschluss, dass gebräunte Haut immer noch als gesund und schön gilt".
Der Bräunungsprozess sei immer ein Hilfeschrei der Haut.
"Jede Solariennutzung führt zu gesundheitlichen Schäden."

37.000 Menschen erkranken jährlich an Hautkrebs
Jährlich erkranken nach Angaben der Krebshilfe etwa 37.000 Menschen in Deutschland an einem malignen Melanom, dem schwarzen Hautkrebs.
Die internationale Krebsforschungsagentur (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) stufe sowohl die natürliche UV-Strahlung der Sonne als auch die künstlich erzeugte in Solarien in die höchste Risikogruppe der krebsauslösenden Faktoren ein, hieß es in der Mitteilung.


 
Mehr als 20.400 Infizierte: Coronavirus tötet bisher 425 Menschen !

Während die Zahl der mit dem Coronavirus infizierten Menschen in Deutschland bei zwölf liegt, überspringt sie in China die 20.000er Marke.
Die Zahl der Toten steigt ebenfalls deutlich.
Die chinesische Regierung räumt Fehler ein.


Die Zahl der Todesfälle durch das neuartige Coronavirus in China ist abermals stark gestiegen.
Wie die Regierung in Peking mitteilte, wurden weitere 64 Todesfälle verzeichnet.
Die offizielle Gesamtzahl der Todesopfer in der Volksrepublik wuchs damit auf 425.

Alle neuen Todesfälle wurden in der zentralchinesischen Provinz Hubei verzeichnet.
Hubei ist das Zentrum der Epidemie, von der dortigen Millionenmetropole Wuhan hatte das Virus seinen Ausgang genommen.
Die chinesischen Behörden haben die Provinz weitgehend von der Außenwelt abgeriegelt.

Wie der Gesundheitsausschuss der chinesischen Regierung ferner mitteilte, wurden weitere 3235 bestätigte Infektionsfälle registriert.
Die offizielle Gesamtzahl der mit dem Virus angesteckten Menschen in China nahm damit auf mehr als 20.400 zu.

Chinas Regierung räumt Fehler ein
Zu Wochenbeginn hatte die chinesische Führung angesichts der rasant steigenden Ansteckungszahlen in einem ungewöhnlichen Schritt erstmals "Fehler" im Umgang mit der Epidemie eingeräumt.
Der Ständige Ausschuss des Politbüros der regierenden Kommunistischen Partei erklärte laut der staatlichen Nachrichtenagentur Xinhua, die Reaktion auf die Epidemie habe "Fehler und Schwierigkeiten" beim nationalen Notfallmanagement offengelegt.

Von China aus hat sich das Virus inzwischen in mindestens 24 andere Länder ausgebreitet.
In Deutschland gibt es mittlerweile zwölf Ansteckungsfälle.
Die bislang einzigen bekannten Todesfälle außerhalb Chinas wurden auf den Philippinen (1 Fall) sowie zuletzt in der chinesischen Sonderverwaltungszone Hongkong verzeichnet.


 
Urteil in Karlsruhe: Verfassungsgericht sieht Recht auf selbstbestimmtes Sterben !

Das Bundesverfassungsgericht hat die geschäftsmäßige Sterbehilfe erlaubt.
Es gebe ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben, heißt es in dem Urteil.
Ärzte und Politiker vieler Parteien begrüßten die Entscheidung, Kirchen und Palliativmediziner sind entsetzt.

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Das Bundesverfassungsgericht sieht ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben.
„Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben.
Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und, soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen“, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle am Mittwoch in Karlsruhe.

Die Verfassungsrichter erklärten deshalb das im Strafrechtsparagrafen 217 geregelte Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe für nichtig.
Gleichzeitig heißt es in der Begründung, daraus folge nicht, dass es dem Gesetzgeber untersagt sei, die Suizidhilfe zu regulieren.

Gegen das Ende 2015 nach langen Kontroversen vom Bundestag beschlossene Verbot hatten schwer kranke Menschen, Ärzte und Sterbehilfevereine Verfassungsbeschwerden eingelegt.
Danach drohte etwa Ärzten eine bis zu dreijährige Haftstrafe, wenn sie Patienten wiederholt bei der Selbsttötung helfen.
Nur wer bei einer Suizidassistenz nicht „geschäftsmäßig“ handelt, bleibt straffrei.

Die Beihilfe zum Suizid blieb damit zwar grundsätzlich erlaubt – Strafe drohte aber, wenn sie „geschäftsmäßig“ betrieben wurde.
Dies setzte kein kommerzielles Interesse voraus, vielmehr konnte dieser Begriff auch wiederholte Hilfen umfassen.
Nach Ansicht des Verfassungsgerichts ging der Gesetzgeber mit dieser Regelung zu weit.

„Wir müssen seine freie Entscheidung aber akzeptieren“
Gerichtspräsident Voßkuhle sagte in seiner Urteilsbegründung, der Gesetzgeber könne zwar Suizidprävention betreiben und palliativmedizinische Angebote ausbauen.
Die Straflosigkeit der Sterbehilfe stehe aber nicht zu seiner freien Disposition.
Ohne Dritte könne der Einzelne seine Entscheidung zur Selbsttötung nicht umsetzen.
Dies müsse rechtlich auch möglich sein.

Einen Anspruch auf Sterbehilfe gebe es hingegen nicht.
Das Urteil verpflichtet also keinen Arzt, gegen seine Überzeugung Sterbehilfe zu leisten.

Nach Voßkuhles Worten hat der Gesetzgeber „ein breites Spektrum an Möglichkeiten“, die Suizidhilfe zu regulieren.
Die Hilfe dürfe aber nicht davon abhängig gemacht werden, ob zum Beispiel eine unheilbare Krankheit vorliege.
Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben bestehe in jeder Lebensphase eines Menschen.

„Wir mögen seinen Entschluss bedauern, wir dürfen alles versuchen, ihn umzustimmen, wir müssen seine freie Entscheidung aber in letzter Konsequenz akzeptieren.“

Beifall in der Politik und bei den klagenden Ärzten
Die klagenden Ärzte nahmen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit großer Erleichterung auf.
„Es ist ein gutes Urteil für Menschen in verzweifelten Situationen, die wir jetzt wieder ganz normal nach unserem Gewissen behandeln dürfen“, sagte der Palliativmediziner Matthias Thöns in Karlsruhe.

„Ich kann meinen Patienten wieder ganz normal stark wirksame Schmerzmittel aufschreiben, ohne Angst vor dem Strafrecht haben zu müssen.
Und ich kann Patienten in verzweifelten und seltenen Situationen einen Ausweg zeigen und muss sie nicht auf brutale Suizidmethoden verweisen.“
Thöns betreut in Witten im Ruhrgebiet todkranke Menschen im Hospiz oder daheim.

Reaktionen aus der Politik kamen nach dem Urteil unter anderem aus der SPD, die im Bundestag Bewegung von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) verlangte.
„Jens Spahn muss jetzt seinen Widerstand gegen die Abgabe der dazu notwendigen Medikamente aufgeben“, sagte die SPD-Fraktionsvize Bärbel Bas der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.
Ärzte bräuchten nun Rechtssicherheit.
„Ich wünsche mir klare Regeln, wann insbesondere ärztliche Begleitung erlaubt und wann gewerbliche Angebote ausgeschlossen sind.“

Verhalten hingegen äußerte sich Unionsfraktionsvize Hermann Gröhe.
Es sei „zunächst eine ausführliche Prüfung erforderlich“, sagte der frühere Bundesgesundheitsminister am Mittwoch nach der Urteilsverkündung in Karlsruhe.
Das Gericht habe auch ausdrücklich anerkannt, dass es ein legitimes Schutzinteresse des Staats gebe.
Die Regelungen müssten aber weniger einschneidend sein.

Er verhehle nicht, dass er das Urteil insgesamt bedaure, sagte Gröhe.
Es müsse nun geprüft werden, ob zum Beispiel die Einführung prozeduraler Mechanismen möglich sei.
Es sei aber „verfrüht“, sich auf Präferenzen festzulegen.

Andere Politiker aus Union und FDP begrüßten das Urteil.
„Die Entscheidung über Leben und Tod sowie darüber, wie viel Schmerz ein schwerst kranker Mensch am Ende seines Lebens ertragen kann, ist und bleibt eine zutiefst persönliche“, erklärte der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Jan-Marco Luczak (CDU).

Er sei deshalb „froh“, dass die Verfassungsrichter das Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe gekippt hätte, teilte er mit.
„Mit Verboten kann der Staat diesen sehr persönlichen Gewissenskonflikt nicht auflösen.“

Zustimmung kam auch vom Vizefraktionschef der FDP im Bundestag, Stefan Thomae.
Das Urteil sei „richtungsweisend und in der Sache vollkommen richtig“ sagte Thomae der „Augsburger Allgemeinen“.

Kritik von Kirchen
Die beiden großen Kirchen haben sich enttäuscht über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe geäußert.
Sie hätten „mit großer Sorge“ zur Kenntnis genommen, dass das Gericht das Verbot der organisierten Beihilfe zum Suizid aufgehoben hat, teilten der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, und der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Reinhard Marx, in einer gemeinsamen Erklärung mit.
Das Urteil stelle „einen Einschnitt in unsere auf Bejahung und Förderung des Lebens ausgerichtete Kultur dar“, ergänzten sie.

Nach Ansicht des Rottenburger Bischofs Gebhard Fürst hat das Urteil auch Folgen für Menschen, die sich nicht direkt für den Freitod entschieden haben.
Es erhöhe „den inneren und äußeren Druck auf Alte, Schwerkranke und Pflegebedürftige, von der Option der geschäftsmäßigen Sterbehilfe Gebrauch zu machen, um keine Last für die Angehörigen zu sein“, sagte Fürst.
Einen Abschied in Würde zu ermöglichen, bedeute aus christlicher Sicht, dass der Sterbende an der Hand eines Menschen sterbe – und nicht durch sie.

Enttäuscht zeigte sich auch die Deutsche Palliativ-Stiftung.
„Jetzt wird die Erleichterung der Selbsttötung für Kranke und Lebensmüde zur normalen Dienstleistung“, kommentierte sie.
Der Fuldaer Palliativmediziner Thomas Sitte sagte: „Erfahrungen aus allen anderen Staaten zeigen: Angebot schafft Nachfrage.
Die Palliativ-Stiftung wird sich auch gegen den Mainstream weiter dafür einsetzen, dass irgendwann jeder wissen kann: Leiden lindern ist ohne Töten möglich.“

Niemand sollte sich unter Druck gesetzt fühlen
Mit dem Gesetz von 2015 wollte der Gesetzgeber ursprünglich verhindern, dass Suizidhilfe-Vereine wie Sterbehilfe Deutschland oder Dignitas aus der Schweiz ihre Angebote für zahlende Mitglieder ausweiten und gesellschaftsfähig werden.
Niemand sollte sich unter Druck gesetzt fühlen, seinem Leben ein Ende zu setzen, hieß es damals.

Sterbehilfe-Vereine lassen sich ihre Dienste meist bezahlen.

„Geschäftsmäßig“ im juristischen Sinne bedeutet aber nicht gewerblich, sondern so viel wie „auf Wiederholung angelegt“.
Aktive Sterbehilfe – also die Tötung auf Verlangen, zum Beispiel durch eine Spritze – ist und bleibt in Deutschland verboten.
Bei der assistierten Sterbehilfe wird das tödliche Medikament nur zur Verfügung gestellt, der Patient nimmt es aber selbst ein.


 
Jüngste Daten des RKI: Rund 200 Menschen in Deutschland an Grippe gestorben !

Husten, Schnupfen, Fieber und Gliederschmerzen: Die Symptome einer Virusgrippe ähneln denen einer starken Erkältung – doch die Influenza kann auch tödlich enden.
Das RKI veröffentliche jüngste Zahlen.

An der Grippe sind in dieser Saison in Deutschland nachweislich bereits rund 200 Menschen gestorben.
Das geht aus den jüngsten Daten der Arbeitsgemeinschaft Influenza am Robert Koch-Institut (RKI) hervor.
Seit Oktober 2019 wurden demnach insgesamt 119.280 labordiagnostisch bestätigte Influenza-Fälle an das RKI übermittelt.
Rund ein Sechstel (17 Prozent) dieser Erkrankungen verlief so schwer, dass Patienten ins Krankenhaus kamen.

Zahl der Infizierten vermutlich höher
Da nur ausgewählte Praxen Influenza-Proben an das RKI schicken, dürften die realen Fallzahlen höher liegen.
Sie werden erst nach dem Ende der Grippesaison auf Deutschland hochgerechnet.
Bisher wurden 202 Todesfälle mit Influenzavirus-Infektion an das RKI übermittelt.
Die große Mehrheit (87 Prozent) der gestorbenen Patienten war in der Altersgruppe ab 60 Jahren.

Die Grippewelle hatte in Deutschland in der zweiten Januarwoche 2020 begonnen und hält seitdem an.
Der Höhepunkt scheint überschritten, allerdings haben Atemwegserkrankungen im Vergleich zur Vorwoche wieder zugenommen.
In den eingeschickten Proben wurden in der achten und neunten Kalenderwoche keine SARS-CoV-2-Erreger entdeckt.
Auf das neue Coronavirus wird inzwischen mit getestet.

Influenza gefährlicher als Corona?
Laut RKI sind in Deutschland aktuell 349 Menschen an Covid-19 erkrankt – Todesfälle wurden hierzulande bislang nicht verzeichnet.
Die Wahrscheinlichkeit, am Coronavirus zu erkranken, ist demnach zurzeit deutlich geringer als die Ansteckung mit Erregern einer Influenza oder eines grippalen Infekts.
In der besonders folgenreichen Influenza-Saison 2017/2018 starben laut dem Robert Koch-Institut sogar mehr als 25.000 Menschen in Deutschland an den Folgen der Grippe.


 
Ab sofort: Wer erkältet ist, kann sich per Telefon für eine Woche krankschreiben lassen !

Berlin - Wer an einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege leidet, kann sich ab sofort nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt krankschreiben lassen.
Darauf weist die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hin.


Regel gilt für Erkältungen und grippale Infekte
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) kann der Arzt Patienten den Informationen zufolge für maximal sieben Tage ausstellen, ohne dass Arbeitnehmer dafür in die Praxis kommen müssen.
Die AU wird dem Patienten dann per Post zugestellt.

Die Ausnahmeregel gilt etwa für Erkältungen oder grippale Infekte, aber nicht für Patienten mit schwerer Symptomatik.
Genauso wenig fallen darunter Menschen, die Kriterien des Robert-Koch-Instituts (RKI) für einen Verdacht auf eine Infektion mit Covid-19 erfüllen.

Auf diese Maßnahme haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband am Montag verständigt.
Die neue Regel soll ab sofort für vorerst vier Wochen gelten


 
Wegen Coronavirus: In diese Länder dürfen Deutsche nicht mehr einreisen !

Wegen der raschen Ausbreitung des Coronavirus gelten auch für Deutsche verschärfte Bedingungen beim Reisen.
Ein Überblick zeigt: In einigen Ländern herrscht mittlerweile Einreiseverbot.
Womit Reisende rechnen müssen.


Wegen der Ausbreitung des Coronavirus gibt es an vielen Landesgrenzen verstärkt Einreisekontrollen – inklusive Messungen der Körpertemperatur, Quarantänemaßnahmen bei Verdachtsfällen und einzelnen Einreisesperren.
Für Reisende aus Deutschland gelten unter anderem in diesen Ländern weiter reichende Beschränkungen:

Italien: Ein- und Ausreise von Deutschen möglich
In der gesamten Lombardei sowie verschiedenen weiteren Provinzen in Norditalien gilt schon seit Sonntag, dem 8. März eine stark eingeschränkte Bewegungsfreiheit, zunächst bis zum 3. April.
Die Ausreise nach Deutschland ist allerdings weiterhin auch von dort möglich.
Im gesamten Land sollen die rund 60 Millionen Einwohner nun seit Dienstag möglichst zu Hause bleiben.
In ganz Italien sind Fahrten in andere Orte nur eingeschränkt erlaubt.
Deutsche können aber weiter ein- und ausreisen.
Deutsche Fluggäste erhalten zum Beispiel in Rom bei der Abreise "Aussteigkarten", wo sie Adresse, Telefonnummer und Flugdaten eintragen müssen, um im Notfall später besser auffindbar zu sein – etwa wenn im Flieger ein Mensch saß, der positiv getestet wird.

Israel: Touristen dürfen nicht mehr einreisen
Von Donnerstagabend (12. März) an dürfen keine Touristen mehr in das Land einreisen, außer wenn sie glaubhaft beweisen können, dass sie sich für 14 Tage in Quarantänebedingungen begeben können.
Dies gilt zunächst zwei Wochen.
Das ohnehin schon für Deutsche und einige andere Ausländer geltende Verfahren betrifft nun alle Reisende.

China: Isolation kann jeden treffen
Für Reisende aus Deutschland gibt es bisher keine grundsätzliche Quarantänepflicht.
Das Auswärtige Amt schreibt jedoch, dass nach der Einreise nach China damit gerechnet werden müsse.
Die Entscheidung über Isolationsmaßnahmen wird von unterschiedlichen Behörden auf verschiedenen Ebenen getroffen und kann sich auch innerhalb einer Stadt unterscheiden.
In der Sonderverwaltungszone Macao etwa müssen sich Reisende, die sich in den letzten 14 Tagen in Deutschland aufgehalten haben, zwei Wochen lang medizinisch überwachen lassen.

Russland: Selbstständige Quarantäne wird erwartet
Wer aus Deutschland nach Moskau einreist, muss selbstständig eine zweiwöchige Quarantäne durchführen.
Nach der Ankunft in der russischen Hauptstadt sollen Reisende sich bei einer Hotline melden.
Die Bestimmungen gelten bislang nur für Moskau.

Kasachstan: Einreise aus einigen Ländern verboten
Von Donnerstag (12. März) an ist für Ausländer aus Deutschland, Spanien und Frankreich die Einreise in die Ex-Sowjetrepublik in Zentralasien verboten.
Kasachische Bürger, die aus diesen Ländern einreisen, müssen in eine zweiwöchige Quarantäne.

Bhutan: Erster Fall hat Folgen
Das Königreich im östlichen Himalaya hat allen ausländischen Touristen vorerst die Einreise untersagt, nachdem ein US-Amerikaner positiv auf Sars-CoV-2 getestet wurde.
Es war der erste bestätigte Fall in Bhutan.

Nepal: Keine Vergabe von Visa an Deutsche
Das asiatische Land vergibt ab Dienstag keine Visa mehr für Deutsche direkt bei der Ankunft.
Vor ihrer Abreise müssen Sie sich bei der nepalesischen Botschaft um ein Visum bewerben und der Bewerbung einen negativen Covid-19-Test beilegen.

El Salvador: Deutsche dürfen nicht einreisen
Alle Reisenden, die sich in den 30 Tagen vor Ankunft in Deutschland aufgehalten haben, dürfen derzeit nicht in das Land in Zentralamerika einreisen.
Das gilt auch für Transit-Passagiere.

Malediven: Verdachtsfälle legen Insel lahm
Zwei Resort-Inseln sowie eine von Einheimischen bewohnte Insel dürfen wegen einiger Verdachtsfälle vorübergehend weder betreten noch verlassen werden.

Uganda: Selbst-Quarantäne
Reisende aus Deutschland müssen sich im ostafrikanischen Land zwei Wochen in Selbst-Quarantäne begeben.
Wer sich nicht daran hält, wird zwangsweise in eine institutionelle Quarantäne eingewiesen.

Liberia: Quarantäne für Einreisende
Für Einreisende aus Deutschland ist eine 14-tägige Quarantäne in einem staatlichen Beobachtungszentrum des westafrikanischen Landes vorgesehen.

Kiribati, Marshallinseln und Samoa: Verbot für deutsche Touristen
Die pazifischen Inselstaaten haben ein Einreiseverbot für Reisende aus Deutschland verhängt.


 
Verwirrung über Ibuprofen-Warnung !

WHO-Rückzieher - Doch keine Warnung vor Ibuprofen bei Covid-19-Verdacht.

Zwei Tage ist es her, dass die Weltgesundheitsorganisation bei Verdacht auf eine Infektion mit dem neuen Coronavirus davon abgeraten hat, ohne ärztlichen Rat Ibuprofen einzunehmen.
Nun nimmt sie die Warnung zurück.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat ihre Warnung vor der Einnahme des Schmerzmittels Ibuprofen bei Verdacht auf eine Infektion mit dem neuen Coronavirus zurückgenommen.
Das Virus Sars-CoV-2 kann die Lungenkrankheit Covid-19 auslösen.

Keine negativen Konsequenzen für Corona-Patienten
Die WHO-Experten hatten Studien und Ärzte konsultiert und seien zu dem Schluss gekommen, dass es über die bekannten Nebenwirkungen bei bestimmten Bevölkerungsgruppen hinaus keine Hinweise auf negative Ibuprofen-Konsequenzen bei Covid-19-Patienten gebe.
"Auf der Basis der heute vorhandenen Informationen rät die WHO nicht von der Einnahme von Ibuprofen ab", teilte die WHO mit.
Das hatte sie am Dienstag noch getan, und statt Ibuprofen Paracetamol empfohlen.


 
Coronavirus: Das müssen Hundehalter jetzt beachten !

Darf man noch mit dem Hund Gassi gehen, wenn man in Quarantäne ist?
Und was mache ich bei einer Ausgangssperre?

Welche Regeln jetzt für Hundehalter gelten.

Das Coronavirus stellt nicht nur Eltern vor ganz neue Herausforderungen, deren Kinder jetzt zu Hause bleiben müssen.
Auch Hundehalter müssen sich umstellen – besonders, wenn sie bereits unter Quarantäne stehen.

Verhalten, wenn Sie gesund sind

Soviel vorab: Nach bisherigem wissenschaftlichen Stand gibt es keinen Beweis dafür, dass Haustiere das Coronavirus übertragen können.
Dennoch gelten nun auch im Umgang mit Tieren verschärfte Hygieneregeln.
Haustierbesitzer sollten sich regelmäßig die Hände waschen und die allgemeinen Schutzmaßnahmen beachten.

Wenn Sie nicht von einer Infektion mit SARS-CoV-2 betroffen sind, sind darüber hinaus bisher keine weiteren Maßnahmen nötig.
Sie müssen sich beispielsweise nicht von Ihrem Hund fernhalten oder ihn gar unter Quarantäne stellen.
Unter keinen Umständen sollten Sie Atemmasken und Desinfektionsmittel an Hunden anwenden.
Das bedeutet nicht nur Stress für die Tiere.
Es ist auch gefährlich, weil Sie so deren Haut und Schleimhäute schädigen können.

Verhalten, wenn Sie unter häuslicher Quarantäne stehen

Sind Sie bereits erkrankt oder der Verdacht besteht, dass Sie sich mit dem Coronavirus infiziert haben und Sie deshalb unter Quarantäne stehen, sollten Sie als Vorsichtsmaßnahme möglichst den Kontakt mit Ihrem Hund vermeiden.

Es gelten folgende Regeln:

Vermeiden Sie Nasen- und Mundkontakt mit dem Tier
Verzichten Sie auf das Kuscheln
Teilen Sie kein Essen mit dem Hund
Lässt sich der Kontakt nicht verhindern, waschen Sie sich davor und danach gründlich die Hände

Zudem dürfen Sie, wenn Sie unter Quarantäne stehen, nicht mehr selbst mit dem Hund spazieren gehen.
Halten Sie sich nicht daran, kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren drohen.

Folgende Tipps können Ihnen in dieser Situation helfen:

Wenn Sie einen Garten haben, lassen Sie Ihren Hund dort laufen, ohne dass Sie selbst das Haus verlassen.
Bitten Sie gesunde Angehörige, Freunde oder Nachbarn darum, mit Ihrem Hund Gassi zu gehen.
Achten Sie darauf, dass die Helfer Ihre Wohnung nicht betreten und am besten eine andere Leine und ein anderes Halsband benutzen.
Engagieren Sie einen professionellen Gassigeher.
Suchen Sie in den sozialen Netzwerken nach Gruppen oder Initiativen, die Tierhaltern Hilfe anbieten.

Wenn es keine andere Möglichkeit gibt, können Sie Ihren Hund für die 14-tägige Quarantänezeit vorübergehend in ein Tierheim oder eine Hundepension geben.
Allerdings bedeuten Orts- und Personenwechsel immer Stress für die Tiere, wie der Tierschutzbund erklärt.
Aus Angst vor einer Ansteckung müssen Sie die Tiere nicht abgeben – dafür gibt es, wie bereits erwähnt, keine Hinweise.

Verhalten bei einer möglichen Ausgangssperre
Anders als bei einer Quarantäne dürften Sie nach derzeitigem Erkenntnisstand bei einer Ausgangssperre weiter mit Ihrem Hund Gassi gehen.
So ist es jedenfalls in Ländern wie Italien geregelt, in denen es bereits eine Ausgangssperre gibt.
Dennoch gelten auch hier besondere Regeln:

Hundehalter sollten in der Nähe ihrer Wohnung bleiben
Abstand zu anderen Menschen und Tieren sollte eingehalten werden
Die Spaziergänge sollten kurz gehalten werden
Es kann nicht schaden, eine Selbstauskunft dabei zu haben – mit Informationen, warum und wohin man unterwegs ist – falls die Einhaltung der Ausgangssperre kontrolliert wird
Nach der Rückkehr in die Wohnung sollten Hundehalter ihre Hände gründlich waschen

Über weitere Verhaltensregeln informiert in einem solchen Fall auch das zuständige Gesundheitsamt.


 
Robert-Koch-Institut: Neues Informations-Dashboard zum Coronavirus !

In der heutigen Pressekonferenz des Robert-Koch-Instituts hat der Präsident Prof. Lothar H. Wieler ein neues Informations-Dashboard zur übersichtlichen Darstellung der Datenlange angekündigt.
Dieses Dashboard ist seit heute morgen online und kann unter abgerufen werden.

Das Robert-Koch-Institut arbeitet hier mit der ESRI GmbH Deutschland und der ESRI Schweiz AG zusammen.
Das ESRI (Environmental Systems Research Institute) wurde in den USA gegründet und ist dort in Kalifornien ansässig.
Das ESRI hat sich auf die Auswertung Daten aus verschiedener Quellen spezialisiert – analysiert und visualisiert diese in Form von interaktiven und intuitiven Karten.
Neben dem Robert-Koch-Institut und ESRI sind auch die Universität Bonn und die Unversitätsklinik Bonn beteiligt.

Auf dem Dashboard werden immer zu Mitternacht die neuesten Zahlen eingepflegt.
Neben der Gesamtübersicht für Deutschland gibt es Details zur Ausbreitung in den Bundesländern bis hinunter zu den Landkreisen.
Mit dem Dashboard soll nun auch Diskrepanz ausgeräumt werden, die sich aus verschiedenen Meldewegen und dem zeitlichen Verzug ergeben hatte.

In der Übersichtsgrafik ist farblich schnell zu erkennen, wie hoch die Rate der Infektionen pro 100.00 Einwohner ist.
Neben den Fallzahlen werden natürlich auch die Todesfälle aufgeführt und eine Aufschlüsselung nach Geschlecht durchgeführt.
Die einzelnen Elemente des Dashboards lassen sich verschieben und in der Größe anpassen.
 
21. März 2020: Coronavirus weltweit - In Südkorea steigen die Fallzahlen wieder !

Südkorea erlebt seit Tagen einen Wechsel von an- und absteigenden Zahlen bei den Neuinfektionen mit dem Coronavirus.
Die Gesundheitsbehörden meldeten am Samstag wieder mehr Fälle in den vergangenen 24 Stunden als im gleichen Zeitraum davor.

Am Freitag seien 147 Menschen positiv auf den Sars-CoV-2-Erreger getestet worden, nach 87 zusätzlichen Fällen am Donnerstag.
Die Gesamtzahl stieg auf knapp 8800.
Die Zahl der Todesfälle, die mit dem Virus in Verbindung gebracht werden, kletterte um acht auf 102.

Sorge bereitete den Behörden unter anderem eine Zunahme von kleineren Häufungen von Infektionen in Kirchengemeinden und Pflegeheimen sowie von infizierten Personen, die aus dem Ausland eintreffen.
Die Zahl der Infektionen, die zuletzt bei ankommenden Personen erfasst wurden, stieg den Angaben zufolge um sechs auf 23.
Von Sonntag an sollen sämtliche Reisende oder Rückkehrer aus Europa auf das Virus getestet werden.
Selbst wenn der Test negativ ausfalle, müssten sich die Betroffenen in häusliche Quarantäne begeben, soweit sie länger in Südkorea blieben, sagte Yoon Tae Ho von der Zentrale für das Katastrophen-Management.
Für andere stünden temporäre Unterkünfte bereit.

New York macht ab Sonntag dicht
New York City, die größte Stadt der USA, schließt ab Sonntag alle nicht wesentlichen Geschäfte, um die Ausbreitung des Coronavirus-Ausbruchs einzudämmen, sagte Bürgermeister Bill de Blasio.
Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Internetanbieter, Nahverkehr, Banken und andere Finanzinstitute dürfen weiterhin operieren, sagte der Bürgermeister.
Die neuen Beschränkungen treten am Sonntag um 20.00 Uhr Ortszeit in Kraft.
Am Freitag gab es um 18.00 Uhr Ortszeit 5683 Corona-Fälle und 43 Tote.
Die Stadt meldet damit etwa ein Drittel aller bestätigten Fälle von Covid-19 in den USA, sagte der Bürgermeister.

Zuvor hatt der Gouverneur von New York State, Andrew Cuomo, entschieden, dass ab Sonntagabend im gesamten Bundestaat alle Beschäftigten in nicht systemrelevanten Berufen zu Hause bleiben müssen, um die Ausbreitung der Coronavirus-Pandemie zu bekämpfen.
Die Anordnung kommt einen Tag, nachdem der kalifornische Gouverneur Gavin Newsom eine Ausgangssperre für die fast 40 Millionen Einwohnern des Staates angeordnet hat.
In beiden Staaten leben zusammen knapp 59 Millionen Menschen.

Italien erlebt schlimmsten Tag seit Ausbruch der Pandemie
In Italien hat es binnen eines Tages so viele Todesfälle infolge einer Coronavirus-Infektion gegeben wie nie zuvor.
Die Zahl der Toten stieg um 627 auf 4032, wie die Zivilschutzbehörde am Freitag mitteilte.
Seit Bekanntwerden der Ansteckungswelle vor etwa einem Monat waren es höchstens 475 Tote an einem Tag.
In China dem Ursprung der Pandemie, waren nie mehr als 150 Tote an einem Tag gemeldet worden.
Am Donnerstag hatte die Gesamtzahl der Todesopfer in Italien die in der Volksrepublik überstiegen.
Der jüngste Anstieg der Todesfälle in Italien entspricht mehr als 18 Prozent, während die Zahl der bekannten Infektionen um etwa 15 Prozent auf 47 021 wuchs.
Ebenfalls um 15 Prozent erhöhte sich auch die Zahl der Genesenen: 5129 Menschen haben die Krankheit inzwischen überstanden.


Zahl der Coronafälle auf der Welt
Alle bestätigten Fälle, inklusive genesene und verstorbene Patienten

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Wegen der vielen Infizierten verbietet die italienische Regierung den Bürgern jetzt auch ausdrücklich, in Parks und andere Grünanlagen zu gehen.
Sport in der Öffentlichkeit soll unterbleiben.
Das geht aus einem Erlass des Gesundheitsministers Roberto Speranza vom Freitag hervor.
Die Ausgangssperre gilt für die 60 Millionen Bürger des Landes schon seit dem 10. März.
Darin ist das Verbot enthalten, die Wohnung zu verlassen.
Es gibt nur wenige Ausnahmen, etwa wegen einer dringenden Arbeit oder zum Einkaufen.
Die Sperre läuft offiziell bis zum 3. April. Ministerpräsident Giuseppe Conte hat schon angekündigt, dass sie verlängert werden soll.
Schulen und viele Läden sind dicht.

Trump setzt Kriegsgesetz in Kraft
US-Präsident Donald Trump hat im Kampf gegen das Coronavirus ein Gesetz aus Kriegszeiten in Kraft gesetzt.
Der "Defense Production Act" werde seit Donnerstagabend angewendet, sagte Trump.
Es stattet den Präsidenten bei Bedarf mit weitreichenden Befugnissen aus, im Interesse der nationalen Sicherheit in die Privatwirtschaft einzugreifen.
Die US-Regierung kann damit die Produktion von Atemmasken, Beatmungsgeräten, Ventilatoren und anderes benötigtes Equipment beschleunigen.

Bereits zuvor hatte Trump wegen der Pandemie das G-7-Gipfeltreffen im Juni in den USA abgesagt.
Die Staats- und Regierungschefs der sieben Industrienationen sollten stattdessen per Videoschalte konferieren, sagte Trump.
Das Treffen hatte auf dem Militärstützpunkt Camp David im US-Staat Maryland stattfinden sollen.

Haftstrafe wegen absichtlichen Hustens
Wegen absichtlichen Anhustens von zwei Polizisten und dem Androhen einer Corona-Infektion ist ein Mann in den Niederlanden zu einer Haftstrafe von zehn Wochen verurteilt worden.
Ein Richter sprach ihn am Freitag in Den Haag der Bedrohung mit Tod oder schwerer Misshandlung für schuldig.

Der Richter wollte mit dem Urteil auch ein Zeichen setzen.
Es sei besonders in der jetzigen Corona-Krise "verwerflich", dass der Mann Einsatzkräfte infizieren wollte.
"Gerade jetzt verdienen unsere Hilfskräfte unseren Schutz", heißt es im Urteil.
Der 23-jährige Verurteilte ist nicht mit dem Virus infiziert.
Er war in der Nacht zum Mittwoch zu schnell und in Schlangenlinien Auto gefahren und daher von den Polizisten gestoppt worden.
Der Mann hatte einen Alkoholtest verweigert und bei seiner Festnahme den Polizisten bewusst ins Gesicht gehustet.
Dabei hatte er nach Angaben des Gerichts gesagt.
"Ich habe das Coronavirus und ihr jetzt auch."

Österreich verlängert Ausgangsbeschränkung
Österreichs Bundeskanzler Sebastian Kurz hat in Wien erklärt, dass die Ausgangsbeschränkungen zum Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus in Österreich um drei Wochen verlängert werden.
Sie gelten damit bis Ostermontag, den 13. April.

Die Verlängerung erfolgt, gerade weil Österreich sich mit seinen drastischen Maßnahmen auf dem richtigen Weg sieht.
"Ich bin mir vollkommen bewusst, dass das viele Entbehrungen mit sich bringt, dass das viel Verzicht bedeutet - und dass der Weg, den wir gerade gehen müssen, kein einfacher ist", sagte Kurz.
Die Gespräche mit Experten zeigten ihm aber, dass das Land im Kampf gegen Sars-CoV-2 auf dem richtigen Weg sei.
"Halten Sie durch", appellierte Kurz an seine Landsleute. In Österreich gelten seit Montag Ausgangsbeschränkungen, zudem sind zahlreiche Geschäfte geschlossen.
"Das ist ein Marathon", sagte Kurz, "aber unsere Bitte ist klar: Halten Sie durch.
Jeder, der die Maßnahmen mitträgt, ist ein Lebensretter."

Laut Kurz kommen in Österreich derzeit nur noch fünf Prozent der Kinder und Jugendlichen zur Schule, weil eine alternative Betreuungsmöglichkeit fehlt.
Auch die Zahl der Passagiere im öffentlichen Nahverkehr sei deutlich gesunken.
Mit Stand Freitag, 8.00 Uhr, gab es in Österreich 2203 bestätigte Fälle einer Infektion mit Sars-CoV-2.
Todesfälle gab es in der Alpenrepublik bisher sechs.

Tunesien stellt kompletten Luftverkehr vorübergehend ein
Tunesien stellt am Freitag, 20. März, um Mitternacht den Luftverkehr komplett ein, zunächst bis zum 4. April - auch Rückholflüge sollen dann nicht mehr erlaubt sein.
Es könne nicht mit Sicherheit gesagt werden, wann weitere Flüge nach Beginn der Sperre nach Deutschland gehen werden, schreibt das deutsche Konsulat auf Facebook.
Daher sollen am Freitag die Plätze in den Regierungsflügen laut Konsulat nun vor allem für Individualreisende reserviert sein, während Veranstalter ihre Kunden selbst ausfliegen.
Der Fährverkehr in Tunesien ist bereits stillgelegt.

Spanien ordnet Schließung aller Hotels an
Die spanische Regierung hat die vorläufige Schließung aller Hotels des Landes angeordnet.
Im Zuge der am Wochenende verhängten Ausgangssperre müssen auch andere touristische Unterkünfte wie etwa Pensionen oder Campingplätze ihre Pforten schließen, wie aus einer Verordnung des Gesundheitsministeriums hervorgeht.
Dafür haben die Häuser nun maximal sieben Tage Zeit.
Nur Sicherheits- und Wartungspersonal darf bleiben.
Ausgenommen seien lediglich solche Quartiere, in denen Menschen für einen längeren Zeitraum untergebracht seien oder dauerhaft lebten - vorausgesetzt, diese verfügten über die nötige Infrastruktur, um die Menschen zu schützen und voneinander zu isolieren.


 
Covid-19: Ist das Coronavirus für Raucher besonders gefährlich ?

Regensburg - Rauchen ist grundsätzlich ungesund - doch steigt dadurch auch die Gefahr durch das neuartige Coronavirus und die Krankheit Covid-19?

Ja, sagt Prof. Michael Pfeifer, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie.
Auch wenn es noch zu wenig Daten für eine abschließende Beurteilung gibt.
So sei zum Beispiel noch nicht ganz klar, ob durch das Rauchen die Infektionsgefahr steigt.
Es spreche aber vieles dafür.
„Raucher haben grundsätzlich ein höheres Risiko, Virusinfektionen zu erleiden“, sagt der Experte.

Der Grund dafür: Durch die Belastung des Rauchens sind die Abwehrkräfte des Bronchialsystems eingeschränkt.
Viren und Co. haben so leichteres Spiel.
„Das wissen wir aus dem klinischen Alltag - bei dem aktuellen Coronavirus ist es aber noch nicht nachgewiesen.“

RKI zählt Raucher zur Risikogruppe
Mehr Informationen gibt es dagegen zum Verlauf der Krankheit.
„Da haben wir aus Wuhan relativ eindeutige Daten“, so Pfeifer.
„Die geben zumindest einen Hinweis darauf, dass das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs mit einer echten Lungenentzündung deutlich höher ist.“
Das Robert-Koch-Institut (RKI) zählt Raucher auch zu der Risikogruppe für schwere Verläufe.

Doch lohnt es sich jetzt noch, deswegen mit dem Rauchen aufzuhören?
Erstens lohnt sich das natürlich immer - Corona hin, Corona her.
Aber tatsächlich, so Pfeifer, könne ein solcher Schritt jetzt noch Wirkung haben: „Es ist durchaus möglich, das Krankheitsrisiko und den Krankheitsverlauf auch jetzt noch zu beeinflussen, wenn man mit dem Rauchen aufhört.
Es macht immer einen Unterschied, ob man aktiver oder ehemaliger Raucher ist.“

Auch die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig, appelliert laut der Funke Mediengruppe: „Hören Sie jetzt auf zu rauchen – es ist höchste Zeit!“
Raucher hätten ein wesentlich höheres Risiko, an schwereren Lungenentzündungen zu erkranken, als Nichtraucher.


 
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