Verbraucherrecht - Urteile usw. !

Fake-Shop für Elektronik: BGH bestätigt Gefängnisstrafen !

Zwei Männer ziehen einen Fake-Shop im Netz auf, um persönliche Schulden zu begleichen.
Das Landgericht (LG) Osnabrück urteilte daher im März: Die Angeklagten müssen mehrere Jahre ins Gefängnis.
Dagegen legten sie jedoch Revision ein.
Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte nun das Urteil.
Wie hatten die Männer über den Fake-Shop Geld eingenommen?
Und wie flogen sie auf?

Mit Fake-Shop Schulden tilgen
Die beiden Männer kannten sich aus dem Gefängnis und hatten Schulden bei verschiedenen kriminellen Gruppen.
Um diese zurückzuzahlen, zogen sie einen Fake-Shop auf.
Sie verkauften darüber Elektronikartikel.
Um den Shop zu starten, erhielten sie finanzielle Unterstützung von Geldgebern aus der Türkei.

So funktionierte der Fake-Shop
In dem Fake-Shop boten die Männer verschiedene Elektronikartikel zu günstigen, aber dennoch nicht zu auffällig niedrigen Preisen an.
Bald zog der Shop erste Kunden an.
Diese zahlten per Vorkasse.
Um den Shop seriös wirken zu lassen, belieferten die Männer einzelne Kunden.
Dafür bestellten sie die Ware bei anderen Händlern und verschickten diese an die Käufer weiter.
Der Großteil der Kunden erhielt seine Ware jedoch nicht.
Insgesamt konnte der Shop 811 Bestellungen generieren.
Die Betrüger nahmen so rund 280.000 Euro ein.

Wie flog der Fake-Shop auf?
Den Banken, bei denen die Betrüger für den Fake-Shop Konten führten, fielen die ungewöhnlichen Aktivitäten auf.
Sie wurden daher misstrauisch und benachrichtigen die Staatsanwaltschaft in Osnabrück.
Ein Eilbeschluss sorgte dafür, dass die Behörden das Geld sicherstellen konnten.
Auf diese Weise konnte den Käufern das Geld zurückerstattet werden.

BGH bestätigt Urteil des LG Osnabrück
Das LG Osnabrück verurteilte die Männer wegen gewerbsmäßigem Bandenbetrug.
Sie erhielten Freiheitsstrafen von 5 Jahren und 3 Monaten sowie 4 Jahren und 9 Monaten.
Gegen dieses Urteil legten sie Revision ein.
Denn: Sie sahen Rechtsfehler in dem Prozess.
Das bestätigte der BGH jetzt jedoch nicht (Beschluss vom 17.09.2019).
Damit ist das Urteil rechtskräftig.

Fazit
Erst im März dieses Jahres hatte das Landgericht Frankfurt 3 Männer für einen Fake-Shop zu Haftstrafen verurteilt.
Sie hatten ebenfalls gegen Vorkasse Elektronikartikel zu günstigen Preisen angeboten.
Der Schaden: 3,9 Millionen Euro.


 
Was darf die Polizei über Internet-Nutzer wissen ? Höchstes Gericht kippt Schnüffel-Gesetz !

Die Polizei muss sich im Kampf gegen Terroristen und Straftäter künftig an strengere Spielregeln halten.
Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Ihm gehen die Zugriffsmöglichkeiten zu weit, die Ermittler bisher noch auf die Daten von Handy- und Internetnutzern haben.
Vor allem IP-Adressen müssten besser geschützt werden.

Das höchste deutsche Gericht kippte am Freitag mehrere Regelungen des Telekommunikationsgesetzes.
Die Vorgaben, die staatliche Abfragen bei Telefongesellschaften und Internet-Providern erlauben, seien in ihrer bisherigen Form verfassungswidrig.
Inhaber von Handy- und Internetanschlüssen seien in ihrem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt worden (Az. 1 BvR 1873/13 und BvR 2618/13).

Hintergrund: Bundespolizei, BKA und Geheimdienste treten bei Ermittlungen an Telekommunikationsunternehmen heran und lassen sich „Bestandsdaten“ wie Name, Anschrift und Geburtsdatum von Kunden geben.
Um den Besitzer eines Internet-Anschlusses zu bestimmen, greifen die Anbieter auch auf die genutzte IP-Adresse zurück.

Nach dem neuen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts sind Auskünfte über Bestandsdaten zwar grundsätzlich zulässig – aber nur unter klar definierten Bedingungen.
Voraussetzung für eine Abfrage müssen künftig das Vorliegen einer konkreten Gefahr oder der Anfangsverdacht einer Straftat sein.
Das Gericht betonte zudem, dass IP-Adressen von Computern, die Rückschlüsse auf die Internetnutzung geben, besonders schützenswert seien.

Gesetzesänderung bis Ende 2021
Das Telekommunikationsgesetz und entsprechende Vorschriften in anderen Gesetzen müssen nun bis spätestens Ende 2021 überarbeitet werden.
So lange bleiben die beanstandeten Regelungen mit Einschränkungen in Kraft.

Die Vorgaben mussten nach einem ersten Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2012 schon einmal neu formuliert werden.
Doch das reformierte Gesetz genügte immer noch nicht den Anforderungen.
Anlass für die neue Entscheidung von Freitag waren zwei Verfassungsbeschwerden.

Eine der Klagen wurde von mehr als 6000 Menschen unterstützt.
Sie war bereits 2013 von dem heutigen Piraten-Europapolitiker Patrick Breyer und seiner früheren Parteikollegin Katharina Nocun eingereicht worden.


 
BGH weißt Milka-Klage ab: Nur Ritter Sport darf quadratische Schokolade verkaufen !

Ritter Sport präsentiert sich seit Langem als Schokoladenquadrat.
Die Form genießt sogar Markenschutz, seit Jahrzehnten wirbt der Schokoladenhersteller mit dem Slogan „Quadratisch. Praktisch. Gut“.
Die Alfred Ritter GmbH & Co. KG hat sich die charakteristische Verpackung in den 1990er-Jahren als Marke schützen lassen.
Dagegen hat Milka geklagt.

Am Donnerstag verkündete der Bundesgerichtshof sein Urteil: Nur Ritter Sport darf quadratisch sein.
Die Klage von Milka wurde abgewiesen.

Die Begründung des Richters: Eine Marke könne immer dann keinen Schutz beanspruchen, wenn sie ausschließlich aus einer Form bestehe, „die der Ware einen wesentlichen Wert verleiht“.
Das sei bei Ritter Sport nicht der Fall.
Der Verbraucher sehe die Verpackung zwar „als Hinweis auf die Herkunft der Schokolade“ und verbinde damit Qualitätserwartungen.
Die Form habe aber „keinen künstlerischen Wert“ und führe auch nicht zu Preisunterschieden.
Heißt: Weil es so simpel ist, ist das Schokoladenquadrat geschützt.

Der komplizierte Fall lag schon zum zweiten Mal bei den obersten Zivilrichtern in Karlsruhe.
Zuletzt hatte das Bundespatentgericht 2018 entschieden, dass Ritter die Marke behalten darf.
Das wollte Milka nicht akzeptieren.
Mit dem jetzigen Urteil steht nach Angaben des BGH fest, „dass diese Verpackungen weiterhin als Marken geschützt sind“.


 
Bundesgerichtshofs-Urteil: Kein automatisches „Recht auf Vergessenwerden“ bei Google !

Unliebsame Berichte im Internet - wie wird man sie bei Suchmaschinen-Betreibern wie Google los?
Zwar gibt es seit Mai 2018 das in ganz Europa gültige „Recht auf Vergessenwerden“ zur Löschung von Internet-Einträgen mit persönlichen Daten.

Doch Links zu negativen Artikeln müssen nicht automatisch aus der Trefferliste entfernt werden, entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem wegweisenden Urteil.
Dies sei immer vom Einzelfall abhängig.
Denn genauso maßgeblich wie die Rechte des Betroffenen seien das öffentliche Interesse an den verlinkten Informationen, die unternehmerische Freiheit des Suchmaschinen-Betreibers und die Rechte des Inhalte-Anbieters.

Im Streitfall hatte der BGH die Klage eines ehemaligen Geschäftsführers eines hessischen Wohlfahrtsverbands gegen den Internetkonzern Google abgewiesen.
Der Kläger wollte durchsetzen, dass mehrere ältere Presseberichte, in denen er namentlich genannt wird, von der Trefferliste verschwinden.
Der Verband war 2011 in finanzielle Schieflage geraten und der damalige Geschäftsführer hatte sich kurz zuvor krank gemeldet.

Einen zweiten Rechtsstreit setzte der BGH aus und verwies den Fall an den Europäischen Gerichtshof (EuGH), weil dort der Wahrheitsgehalt der Berichte, die auf der Trefferliste erscheinen, umstritten ist.
Im Fall ging es um Klagen von zwei Verantwortlichen von Finanzdienstleistungsgesellschaften.
Diese waren auf der Internetseite einer US-Firma mit Fotos in Berichten erwähnt worden, die die Anlagemodelle der Gesellschaften kritisch hinterfragte.
Die Kläger wurden nach eigenen Angaben von dieser US-Firma erpresst.


 
Wursthersteller im Recht: Kein Zwang zum Corona-Test !

Das Land darf wegen der Corona-Pandemie beim Infektionsschutz nicht alle Betriebe in der Fleischindustrie gleich behandeln.
Das hat Verwaltungsgericht Münster in einem Eilverfahren entschieden und am Freitag mitgeteilt.

Ein Wursthersteller aus dem Kreis Warendorf hatte sich gegen eine Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen gewandt.
Wie alle Unternehmen in der Fleischwirtschaft mit mehr als 100 Beschäftigten sollte die Firma seit dem 20. Juli 2020 grundsätzlich seine Mitarbeiter mindestens zweimal Mal pro Woche auf eigene Kosten auf das Coronavirus
Dies sei im Fall des Wurstherstellers aber nicht erforderlich, entschied das Gericht (Az.: 5 L 596/20, Beschluss vom 6. August 2020).

Der Betrieb dürfe nicht - zumindest nicht ohne nähere Begründung - mit Schlachthöfen und Zerlegebetrieben gleichgestellt werden.
Vom Land sei nicht vorgebracht worden, warum die Gefahrenlage in der Fleischindustrie auf den Betrieb im Kreis Warendorf zutreffe.
Eine generalisierende Anordnung steht nach Überzeugung der Verwaltungsrichter dazu im Widerspruch.
Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht NRW eingelegt werden.


 
Ohne Urteil: Jurastudentin feiert Erfolg vor OVG !

Eine Jurastudentin aus Porta Westfalica hat sich in einem Streit um die Korrekturen von Klausuren auch ohne Urteil am Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Nordrhein-Westfalen durchgesetzt.
Die Klägerin hatte sich gegen das Land gewehrt, nachdem sie bei der staatlichen juristischen Pflichtfachprüfung durchgefallen war.

"Es gibt kein Urteil, weil das Justizprüfungsamt den Bescheid aufgehoben hat", sagte Gerichtssprecherin Gudrun Dahme am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur nach der mündlichen Verhandlung in Münster.
Fünf von sechs Klausuren werden jetzt nach Angaben des Gerichts nochmals neu bewertet, diesmal mit dem richtigen Personal (Az.: 14 A 2995/19).

Der Streit dreht sich um die Korrekturen von Klausuren.
Laut Gesetz müssen diese jeweils durch einen Hochschullehrer, außerplanmäßigen Professor oder Privatdozenten der Rechtswissenschaften korrigiert werden.
Im Fall der Frau aus Ostwestfalen aber war das nicht geschehen.

Das Land hatte vor der Verhandlung angegeben, dass trotz fortlaufender Bemühungen deutlich weniger als die Hälfte der nötigen Prüfer gefunden werden.
Das Verwaltungsgericht Minden hat die Klage in der ersten Instanz zwar abgewiesen, aber die Berufung der Klägerin zugelassen.


 
Studentinnen verurteilt: Klagen in Karlsruhe gescheitert - „Containern“ weiterhin verboten !

Menschen, die beim „Containern“ von Lebensmitteln erwischt werden, müssen weiter damit rechnen, als Diebe verurteilt zu werden.

Zwei Studentinnen aus Oberbayern sind mit ihren Verfassungsbeschwerden dagegen gescheitert.

Der Gesetzgeber dürfe grundsätzlich auch das Eigentum an wirtschaftlich wertlosen Sachen strafrechtlich schützen, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag mit. (Az. 2 BvR 1985/19 u.a.)

Die jungen Frauen hatten nachts in Olching bei München Obst, Gemüse und Joghurt aus dem Müll eines Supermarktes gefischt.
Mit dem „Containern“ wollen sie dagegen protestieren, dass Geschäfte massenweise Lebensmittel wegwerfen, obwohl diese noch genießbar wären.

Weil der Container verschlossen zur Abholung bereitstand, werteten die Gerichte das als Diebstahl und verurteilten die Frauen zu Sozialstunden.
Außerdem bekamen sie eine Geldstrafe auf Bewährung.


 
Neue Runde im Pipelinestreit: OVG sieht keinen Verstoß !

Im Rechtsstreit um die Kohlenmonoxid-Pipeline im Rheinland haben die Gegner des Projekts eine unzureichende Beteiligung der Öffentlichkeit im Genehmigungsverfahren kritisiert.
Am ersten Verhandlungstag vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster warfen sie der Bezirksregierung Düsseldorf vor, bei den Änderungen ihrer ursprünglichen Genehmigung der Rohrleitung die betroffenen Bürger "bewusst ausgeschlossen" zu haben.
Vertreter der Behörde wiesen am Mittwoch die Vorwürfe zurück.

Die 67 Kilometer lange Pipeline, die zwischen den Werken Dormagen und Krefeld des Chemiekonzerns Covestro verläuft, ist seit dem Jahr 2009 weitgehend fertig gebaut.
Wegen des langjährigen Rechtsstreits, der auch schon das Bundesverfassungsgericht beschäftigt hat, darf aber bisher kein Gas fließen.

Geklagt haben mehrere Anwohner, deren Grundstücke für die im Boden verlegten Rohre genutzt wurden.
Sie fürchten, dass bei einem Bruch der Rohre das giftige Gas austritt und dann Lebensgefahr für die Menschen an der Trasse besteht.
In der ersten Instanz hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf den Bau der Pipeline gestattet, die Inbetriebnahme aber untersagt.
Über die Berufung verhandelt jetzt das OVG.

Einen Erfolg konnten die Bezirksregierung und Covestro in der Frage verbuchen, ob das vom NRW-Landtag verabschiedete Gesetz zum Bau der Rohrleitung gegen das Grundgesetz verstößt.
Das Gericht habe sich der Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts angeschlossen und sei "nicht mehr von der Verfassungswidrigkeit überzeugt", sagte der Vorsitzende des Senats, Dirk Lechtermann.
2014 hatte der Senat das noch anders gesehen.

Die ursprüngliche Genehmigung für die Pipeline stammt aus dem Jahr 2007.
Seitdem hat die Bezirksregierung mehrere Änderungen daran vorgenommen.
Die Kläger rügen unter anderem, dass dabei keine ausreichende Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen wurde.
Auch seien Unterlagen zur Prüfung der Erdbebensicherheit nicht ausreichend ausgelegt worden.

Die Vertreter der Genehmigungsbehörde betonten, es habe keine wesentlichen Änderungen am ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss gegeben.
Eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung sei deshalb nicht erforderlich gewesen.
Auch müssten nicht Unterlagen "zu jeder Schraube" ausgelegt werden.

Obwohl die beiden Chemiewerke auf der linken Rheinseite liegen, verläuft die Pipeline überwiegend rechtsrheinisch und unterquert dabei zwei Mal den Rhein.
Die Leitung sei gemeinsam mit einer Erdgas-Pipeline gebaut worden und nutze vorhandene Trassen wie Schiene und Autobahn, hatte Covestro erklärt.
Dadurch werde die Umwelt geschont und insgesamt werde weniger Fläche benötigt.
Covestro verspricht für den Betrieb der Leitung "ein Höchstmaß an Sicherheit, das über die gesetzlichen Vorschriften hinausgeht".

Der Dax-Konzern Covestro war 2015 aus der ehemaligen Kunststoffsparte von Bayer hervorgegangen.
In seinem Werk in Krefeld-Uerdingen wird das Kohlenmonoxid bei der Produktion von Kunststoffen benötigt und dafür bislang eigens mit erheblichem Energieaufwand produziert.
In Dormagen fällt es als Abfallprodukt an.

Aus Gründen des Corona-Schutzes wird nicht im Gebäude des Oberverwaltungsgerichts verhandelt, sondern in der Aula des Münsteraner Schlosses.
Wann der Senat seine Entscheidung trifft, ist noch offen.
Ob dann der Rechtsstreit endet, ist fraglich.
Die unterlegene Seite könnte noch das Bundesverwaltungsgericht anrufen.


 
Oberverwaltungsgericht billigt Maskenpflicht im Unterricht !

In Nordrhein-Westfalen bleibt es bei der Maskenpflicht im Schulunterricht.
Das Oberverwaltungsgericht in Münster lehnte am Donnerstag einen Eilantrag von drei Schülern aus dem Kreis Euskirchen ab, die gegen die Vorschrift geklagt hatten.

Die Verpflichtung, auch während des Unterrichts grundsätzlich eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, sei verhältnismäßig, entschieden die Richter.
Es sei auch nicht feststellbar, dass das Tragen der Alltagsmaske Gesundheitsgefahren für die Schüler berge.

Zum Schutz vor Corona-Infektionen müssen seit Beginn dieses Schuljahres alle Schüler der weiterführenden und berufsbildenden Schulen ein Mund-Nasen-Schutz auch in der Klasse am Platz tragen.
Ausgenommen sind nur die Grund- und Förderschüler der Primarstufe.
Für alle gilt aber eine Maskenpflicht auf dem Schulgelände und auf den Fluren.

Das Oberverwaltungsgericht verwies in seiner Entscheidung darauf, dass im Unterricht die Masken zeitweise abgenommen werden können, wenn dies aus pädagogischen Gründen erforderlich erscheine.
Zudem könnten die Schulleitungen aus medizinischen Gründen Ausnahmen von der Maskenpflicht erteilen.


 
Oberlandesgericht Frankfurt: Urteil - Vater hat trotz Corona Anrecht darauf, sein Kind zu sehen !

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat ein Ordnungsgeld gegen eine Mutter festgelegt, die dem getrennt lebendem Vater des gemeinsamen Kindes den Umgang mit dem Kind verweigert hatte.
Die Frau hatte sich nach Angaben des Gerichts darauf berufen, dass der zuvor gerichtlich geregelte Umgang „wegen der Kontaktbeschränkungen und der Gefahr der Verbreitung des Corona-Virus nicht habe stattfinden können“.
Sie gehöre „selbst zu einer Risikogruppe“, zudem wohne „das Kind mit seinen Großeltern in einem Mehr-Generationenhaus“.

Ende März teilte die Mutter dem Vater laut Gericht mit, dass sie den „direkten Umgang zwischen dem Vater und dem Kind aussetze, da im Haushalt Corona-Risikogruppen lebten“.
Der Vater könne„ mit dem Kind telefonieren und es auf dem Balkon sehen“.
Daraufhin zog der Vater vor Gericht.
Das entschied jetzt unwiderruflich, dass die Mutter den Kontakt nicht eigenmächtig hätte unterbinden dürfen.

Auch getrennte lebende Elternteile zählen laut Gericht „zur Kernfamilie“

„Der umgangsverpflichtete Elternteil (hier die Mutter) ist ohne Einverständnis des umgangsberechtigten Elternteils (hier der Vater) grundsätzlich nicht befugt, entgegen einer familiengerichtlichen Regelung über die Ausgestaltung und das Stattfinden des Umgangsrechts zu disponieren“, begründeten die Richter ihr Urteil.
Grundsätzlich hätten „Kontaktbeschränkungen wegen der Verbreitung des Corona-Virus zu keinem Zeitpunkt dazu geführt, dass Umgangskontakte von Elternteilen mit ihren Kindern nicht mehr stattfinden können oder konnten“.

Das Bundesministerium für Justiz habe „vielmehr darauf hingewiesen, dass das Umgangsrecht aufgrund der Corona-Pandemie nicht auszuschließen“ sei.
Die Empfehlung, soziale Kontakte möglichst zu vermeiden, beziehe sich explizit „nicht auf die Kernfamilie“.

Hierzu gehören laut Gericht auch Eltern in verschiedenen Haushalten.
„Der Umgang zwischen dem nicht betreuenden Elternteil und dem Kind gehört zum absolut notwendigen Minimum zwischenmenschlicher Kontakte und unterfällt damit einem Ausnahmetatbestand“, betonte das Oberlandesgericht.

Gerichtsbeschluss des Oberlandesgerichts ist nicht anfechtbar

Die Mutter hatte weiterhin auf eine „freiwillige Quarantäne im Hinblick auf ihre eigene Vorerkrankung und das Alter der im Haus lebenden Großeltern“ verwiesen.
Die Entscheidung, das Kind „ebenfalls einer freiwilligen Quarantäne zu unterstellen“, hätte laut Gericht „von den Eltern gemeinsam im Rahmen ihrer Sorgerechtsbefugnis getroffen werden müssen“.
Das sei aber nicht geschehen.

Der Beschluss (Az. 1 WF 102/20) ist nicht anfechtbar.
Auf Antrag des Vaters setzte das zuständige Familiengericht wegen Zuwiderhandlung gegen die gerichtlich festgelegte Umgangsregelung zudem ein Ordnungsgeld von 300 Euro gegen die Mutter fest.


 
Urteil gefallen: Rückschlag für Lindt - Schoko-Goldhase keine Farbmarke !

Der bekannte Goldhase von Lindt ist nicht das einzige Schokohäschen, das goldig sein darf.
Das urteilte jetzt ein Münchner Gericht.
Der seit 20 Jahren schwelende Streit ist damit aber noch nicht beendet.

Der goldene Osterhase des Schweizer Schokoladenherstellers Lindt & Sprüngli ist keine geschützte Farbmarke.
Der Streit darüber schwelt bereits seit 2000, nun hat das Münchner Oberlandesgericht in zweiter Instanz geurteilt und die Klage von Lindt abgewiesen.
Das teilte eine Gerichtssprecherin am Dienstag mit.

Zuvor hatten mehrere Medien darüber berichtet.
Auf Basis des Gerichtsurteils von Ende Juli dürfen auch andere Firmen ihre Schokohasen vorerst weiterhin in goldener Farbe verpacken.

Durch ein Gutachten hatte der Hersteller demnach nachweisen wollen, dass die goldene Farbe stark mit der Marke verbunden werde.
Den Richtern zufolge gehöre die Farbe aber nicht unmissverständlich zur Identität der Marke, weil auch andersfarbige Produkte im Sortiment seien.
Beim "Nivea Blau", "Telekom-Magenta" oder "Milka-Lila" sei dies anders.

Der Schokohasen-Streit soll den Medienberichten zufolge nun vor den Bundesgerichtshof führen.
Von Lindt & Sprüngli gab es dazu zunächst keine Angaben.


 
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