Verbraucherrecht - Urteile usw. !

Für Flüchtling gebürgt: Gericht schränkt Haftung ein !

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat die Haftung von Flüchtlingsbürgen eingeschränkt – aber in einem weitaus geringeren Maße als von den Klägern erhofft.

Wer im Rahmen humanitärer Aufnahmeprogramme für einen syrischen Flüchtling eine Verpflichtungserklärung abgegeben hat, muss zwar auch künftig für dessen Lebenshaltungskosten aufkommen - und zwar auch dann, wenn derjenige eine Asylberechtigung hat oder als Flüchtling anerkannt wurde.
Die Jobcenter können den Bürgen aber keine Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung in Rechnung stellen.

Einer der beiden klagenden Flüchtlingsbürgen, William Eichouh, zeigte sich am Freitag unmittelbar nach dem Urteil in Münster enttäuscht: "Es ist eine Erleichterung, aber es ist immer noch zuviel Geld für mich."
Der deutsche Staatsangehörige syrischer Herkunft hatte 2014 eine Verpflichtungserklärung für seinen Bruder und dessen Ehefrau abgegeben.
Das Jobcenter verlangt von ihm nun rund 5200 Euro für geleistete Sozialleistungen zurück - noch mehr als 3000 Euro muss er nun nach dem Urteil zahlen.

Im Rahmen humanitärer Landesaufnahmeprogramme konnten syrische Flüchtlinge seit 2013 nach Deutschland kommen, wenn jemand hier sich verpflichtete, für ihre Lebenshaltungskosten aufzukommen.
Strittig war, wie lange diese Verpflichtungserklärung die Bürgen binden sollte.

Der Vorsitzende Richter ließ es nicht gelten, dass Eichouh argumentierte, der damalige Innenminister habe die Aussage getätigt, die Verpflichtungserklärung dauere nur so lange, bis derjenige als Flüchtling anerkannt wird.
"Sie haben ihre Verpflichtungserklärung vor der Ausländerbehörde früher abgegeben", sagte er.

In dem zweiten Fall sollte ein türkischer Staatsangehöriger ursprünglich 3400 Euro zurückzahlen - auch er muss große Teile dieses Betrages zurückzahlen.
Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht ist in beiden Fällen nicht zugelassen.


 
Urteil zu Trinkgeld auf Kreuzfahrten !

Rechte von Urlaubern gestärkt - Trinkgeld darf auf Kreuzfahrt nicht automatisch abgebucht werden.

Auf vielen Kreuzfahrten werden sogenannte Zwangstrinkgelder automatisch abgebucht.
Das führte immer wieder zu Unmut bei den Passagieren und auch beim Verbraucherschutz.
Jetzt gibt es dazu einen Gerichtsentscheid, der Kreuzfahrtfans freuen dürfte.

Nicht auf jedem Ozeanriesen können Reisende selbst entscheiden, ob sie ein Trinkgeld zahlen oder nicht.
Eine automatische Abbuchung vom Bordkonto des Passagiers ist aber ohne eine ausdrückliche Erlaubnis unzulässig, hat das Landgericht Koblenz am 11. Dezember 2017 entschieden (Az.: 15 O 36/17).
Ein Hinweis, dass die Zahlung vom Gast auch gekürzt, erhöht oder gestrichen werden kann, reichte dem Gericht nicht aus.
Auf das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, weist der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hin, der in dem Verfahren gegen einen Reiseveranstalter geklagt hatte.

Reiseanbieter buchte zehn Euro täglich ab
Im verhandelten Fall hatte der Reiseanbieter automatisch zehn Euro pro Person und Nacht als Trinkgeld vom Bordkonto der Reisenden abgebucht.
Das Unternehmen verwies auf eine entsprechende Regelung in den Geschäftsbedingungen.
Im Reiseprospekt wurde darauf hingewiesen, dass die Zahlung an der Rezeption gekürzt, gestrichen oder erhöht werden könne.
Dagegen klagten die Verbraucherschützer – mit Erfolg: Nach Ansicht des Landgerichts müssen Kunden einer Zahlung, die über die Hauptleistung hinausgeht, ausdrücklich zustimmen.
Das war im vorliegenden Fall aber nicht gegeben.
Nach Auffassung des Richters verstieß das Unternehmen damit gegen das Gebot der Ausdrücklichkeit.

Verbraucherschutz lobt Urteil
"Das ist ein gutes Urteil für Verbraucherinnen und Verbraucher", sagt Kerstin Hoppe, Rechtsreferentin beim vzbv.
"In der Kreuzfahrtbranche ist es gängige Praxis, die Endpreise durch versteckte Trinkgelder zu erhöhen.
Dem wurde endlich eine Grenze gesetzt."


 
Richter: Bundesverfassungsgericht soll Mietpreisbremse prüfen !

Berlin - Die Mietpreisbremse wird ein Fall für das Bundesverfassungsgericht.
Eine Kammer des Berliner Landgerichts hält das Gesetz für verfassungswidrig und will es von den Karlsruher Richtern überprüfen lassen, wie eine Gerichtssprecherin ankündigte.

Das höchste deutsche Gericht hatte sich bereits im Sommer 2015 mit der Mietpreisbremse befasst, die Verfassungsbeschwerde eines Berliner Wohnungsbesitzers damals aber nicht zugelassen.
Nach Einschätzung des Deutschen Mieterbunds könnte sich das Bundesverfassungsgericht nun erstmals inhaltlich mit dem Gesetz befassen.


 
Bonn: Rutschfalle Salatblatt - Bonner Supermarkt muss blechen !

Bonn - In der Mittagspause mal schnell mit den Kollegen was zu essen kaufen: Das wird der Plan von Dieter N. (53, Name geändert) gewesen sein.
Doch am Nachmittag lag der Autoverkäufer schon im Krankenhaus – mit einem komplizierten Unterschenkelbruch!

Zeuge: „Ich dachte, ein Regal sei umgefallen“
Ganz normal hätten sie am 27. Juni 2016 gegen 12 Uhr den Markt in Pützchen betreten, erinnerte sich ein Kollege (40) des Bad Neuenahrers vor dem Amtsgericht.
Dann plötzlich ein Knall: „Ich dachte, ein Regal sei umgefallen.“
Doch leider hatte es seinen Kollegen erwischt: N. war auf einem Salatblatt ausgerutscht, rücklings auf die Fliesen geknallt.

Markt-Mitarbeiter in Pützchen entsorgte den Übeltäter
Ein Supermarkt-Mitarbeiter eilte herbei, entsorgte den Übeltäter.
„Ich wollte verhindern, dass noch jemand stürzt“, so der 30-Jährige.
Dieter N. kam mit offenem Bruch des linken Beins ins Krankenhaus.
Folge: mehrere OPs und Reha. N. war wochenlang krankgeschrieben, sogar eine Weile auf einen Rollstuhl angewiesen.
Weitere Operationen drohen.
Weil er in seinem Job viel stehen und gehen muss, scheiterte der Wiedereinstieg ins Arbeitsleben: „Mittags war mein Bein dick geschwollen“, so der 53-Jährige.

Er hat den Markt verklagt (AZ 108 C 231/16): Es soll festgestellt werden, dass Aufwendungen für die Behandlung, Schmerzensgeld und Folgekosten des Unfalls bezahlt werden müssen.
Sogar eine Erwerbsminderungsrente steht im Raum.

Richterin am Bonner Amtsgericht: Laden trägt Hauptschuld
Und tatsächlich: Der Supermarkt muss blechen!
Richterin Yvonne Erbers war nach der Beweisaufnahme völlig sicher, dass der Laden die Hauptschuld an dem Unfall trägt.

Ein zweiter Kollege Dieter N.s hatte die grüne Schmierspur fotografiert, laut Richterin glaubhaft ausgesagt, dass diese genau am Fuß des 53-Jährigen endete.

Sturzopfer aus Bad Neuenahrer trägt eine Mitschuld
Der Supermarkt konnte nicht beweisen, dass engmaschig genug auf Rutschgefahren kontrolliert wird.
Der Mitarbeiter sagte zwar, dass alle 30 bis 60 Minuten Checks vorgesehen sind.
Eine Liste oder Ähnliches gebe es aber nicht.
Der 53-Jährige trage aber eine Mitschuld, so Erbers: Man wisse, dass am Gemüseregal besondere Aufmerksamkeit und Vorsicht vor eventuellen Rutschgefahren angezeigt sei.

Urteil der Richterin: Der Laden muss zwei Drittel aller Forderungen N.s bezahlen.
Die Höhe der Summe ist wegen der noch laufenden Behandlung unklar.


 
Verbraucherzentrale klagt gegen VW-Händler !

Berlin - Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt infolge des Diesel-Skandals gegen einen VW-Händler und will damit generelle Klarheit über Garantiezusagen herbeiführen.
Mit der Klage beim Landgericht Bremen soll für einen Autobesitzer die Rückzahlung des Kaufpreises für seinen Wagen durchgesetzt werden.

Ziel sei eine grundsätzliche Klärung, sagte vzbv-Chef Klaus Müller der Deutschen Presse-Agentur.
Dabei gehe es um die Frage, ob Verbrauchern eine Nachrüstung zuzumuten sei, wenn damit Folgeschäden verbunden sein könnten und der Händler nicht bereit ist, für diese einzustehen.


 
Das Wurstkartell kommt vor das Oberlandesgericht !

Düsseldorf - Einer der größten Kartellskandale der deutschen Wirtschaftsgeschichte wird heute vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht neu aufgerollt.
Im Fall des sogenannten Wurstkartells haben vier Hersteller Einspruch gegen verhängte Millionenbußen eingelegt.

Das Bundeskartellamt hatte diese verhängt, weil die Wurstproduzenten mit illegalen Preisabsprachen jahrelang für überhöhte Preise für Aufschnitt gesorgt haben sollen.


 
OLG verhandelt über Patentstreit um Rasierklingen !

In einen Patentstreit zwischen den Rasierklingenherstellern Gillette und Wilkinson greift heute das Oberlandesgericht in Düsseldorf ein.
Gillette hatte seinen Konkurrenten wegen Patenverletzungen verklagt und in der ersten Instanz in einem Eilverfahren im Juli 2017 Recht bekommen.

Das Landgericht Düsseldorf untersagte den weiteren Verkauf der um rund 30 Prozent preisgünstigeren Nachahmerklingen für den Nassrasierer "Mach3" in mehreren Drogerieketten.

Das Landgericht sah durch das Nachahmerprodukt ein Gillette-Patent für die Verbindung vom Griff zur Klinge verletzt.
Vorhandene Vorräte sollte das Unternehmen laut Urteil einem Gerichtsvollzieher übergeben, bis über eine mögliche Vernichtung entschieden ist.

Im Handel noch vorhandene Ware waren aber nicht betroffen.
Gegen dieses Urteil legten beide Hersteller Berufung ein.

Wilkinson hatte Klingen auf den Markt gebracht, die auf den Rasierer des Konkurrenten passen.
Mehrere Drogerieketten verkauften das Produkt als Eigenmarke.

Das umstrittene Gillette-Patent läuft im Februar 2018 aus.


 
Bundesrichter: Arbeitgeber haftet nicht für Impfschäden !

Erfurt - Arbeitgeber haften nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts nicht für mögliche Schäden durch Schutzimpfungen, die Betriebsärzte vornehmen.
Das höchste deutsche Arbeitsgericht entschied in einem Fall aus Baden-Württemberg.

Die Klägerin scheiterte damit auch in der höchsten Instanz.
Sie hatte Schadenersatz in Höhe von etwa 150 000 Euro verlangt.

Die Arbeitsgerichte mussten sich mit dem Fall befassen, weil die Frau nicht die Betriebsärztin, sondern ihren Arbeitgeber verklagt hatte.


 
Justizkasse verschickt Mahn-Brief wegen eines Cents !

Die Behörden lassen auf sich nicht warten, wenn eine Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt wird.
Mit der Begleichung einer Ein-Cent-Rechnung kam ein Mann aus Bayern etwas in Verzug und wurde von der Justizkasse darauf hingewiesen – per Post.

Die bayerische Landesjustizkasse hat bei einem Mann per Post einen Schuldenbetrag von einem Cent angemahnt – und dafür ein Porto von 70 Cent bezahlt.
"Das ist sehr unglücklich gelaufen", sagte am Donnerstag ein Sprecher des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg.

Einem Bericht zufolge hatte der Mann aus Dingolfing nach einem Gerichtsverfahren eine Geldforderung von 223,01 Euro bezahlen müssen.
Bei der letzten Ratenzahlung habe er den Betrag auf eine glatte Zahl gerundet, sagte der Gerichtssprecher.

Für das OLG sei das unverständlich.
Beim Online-Shopping könne man auch nicht einfach weniger überweisen.

Der Mahn-Brief widersprach nach OLG-Angaben der internen Kleinbetragsregelung.
Demnach wird in solchen Fällen auf eine postalische Mahnung verzichtet – auch im Sinne der Wirtschaftlichkeit.

Der Mann muss den Cent nun nicht mehr bezahlen.
Das Gericht ließ die Forderung fallen, wie der Sprecher erklärte.





Ein Cent einfordern, 70 Cent zahlen - Typisch Bayern !
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OVG: Bei starkem Drang kein Anspruch auf öffentliches Klo !

Eine Kommune kann nicht dazu verpflichtet werden, öffentliche kostenlose Toiletten auf ihrem Stadtgebiet aufzustellen.
Darauf hat das Oberverwaltungsgericht Münster am Mittwoch hingewiesen.

Ein unter krankhaftem Harndrang leidender Essener wollte die Revierstadt zum Aufstellen eines Klos oder übergangsweise einer mobilen Toilette verpflichten und deshalb auch vor Gericht ziehen.
Der Mann konnte die Kosten für die juristischen Schritte vor Gericht aber nicht selbst tragen und beantragte deshalb am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Prozesskostenhilfe.

Das Gericht in der ersten Instanz lehnte das ab.
Das OVG sah das genauso (Az.: 15 E 830/17 und 15 E 831/17, Beschluss vom 14. Dezember 2017).

Prozesskostenhilfe sei nur möglich, wenn die Klage Aussicht auf Erfolg habe.
Laut den obersten Verwaltungsrichtern aber fehle es an der nötigen Rechtsvorschrift für die Forderung nach einer kommunalen Pinkel-Möglichkeit außerhalb der eigenen vier Wände.

Die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen gebe das nicht her.
Auch der Verweis auf Grundrechte und Menschenwürde führe rechtlich nicht weiter, teilte das Gericht mit.

"Dem Antragsteller böten sich andere Möglichkeiten, seinen gesundheitlichen Einschränkungen zu begegnen, um sich in der Öffentlichkeit aufhalten zu können", sagte das Gericht in der Begründung.

Gemeint ist damit, dass der Kläger entweder Hilfsmittel aus dem Sanitärbereich oder privat betriebene Toiletten in Gaststätten oder Warenhäusern nutzen könne, ohne dass seine Gesundheit dadurch gefährdet sei.


 
Wenn ein Gast auf nasser Hoteltreppe ausrutscht !

Celle - Stürzt ein Gast auf einer nassen Hoteltreppe, gilt dies nicht als Reisemangel.
Dem Urlauber stehen keine Preisminderung oder Schmerzensgeld zu.

Der Sturz auf einer nassen Hoteltreppe ist kein Reisemangel.
Der Veranstalter kann dafür nicht haftbar gemacht werden.
Preisminderung, Schadenersatz und Schmerzensgeld stehen dem Urlauber nicht zu, zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (Az.: 11 U 65/17).
Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift "ReiseRecht aktuell".

Auf Bruchsteintreppe gestürzt
In dem verhandelten Fall ging es um eine Frau, die im Türkei-Urlaub auf einer Bruchsteintreppe im Außenbereich des Hotels gestürzt war.
Sie hatte sich dabei das Fußgelenk gebrochen.
Die Treppe war vom Reinigungspersonal abgespritzt worden.
Die Klägerin verlangte vom Veranstalter 12.320 Euro für den Schaden - ging aber leer aus.
Das Sturzrisiko zähle zum allgemeinen Lebensrisiko, so das Gericht.
Mit Nässe auf Wegen im Hotel sei generell zu rechnen.


 
Urteil: Transsexuelle ist nicht zweite Mutter eines Kindes !

Berlin Vor der Geschlechtsanpassung zur Frau hat ein Mann seinen Samen konservieren lassen - für das damit gezeugte Kind kann die Transsexuelle aber rechtlich nur der Vater, jedoch nicht die Mutter sein.

Das entschied jetzt ein Zivilsenat des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe.
Wie es in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss (vom 29. November 2017 - XII ZB 459/16) hieß, wurde damit eine Entscheidung des Berliner Kammergerichts bestätigt.

Die Lebenspartnerin der Transsexuellen hat das Kind laut Gericht im Juni 2015 geboren.
Beim Standesamt wurde sie als Mutter des Kindes eingetragen.
Der Wunsch der Transsexuellen, ebenfalls als Mutter eingetragen zu werden, wurde hingegen abgelehnt.

Der BGH folgte nun dieser Auffassung.
Rechtliche Mutter sei abstammungsrechtlich nur die Frau, die das Kind geboren hat.
Das Transsexuellengesetz stelle sicher, dass betroffenen Kindern trotz der rechtlichen Geschlechtsänderung eines Elternteils rechtlich immer ein Vater und eine Mutter zugewiesen werde.
Das stehe im Einklang mit dem Grundgesetz.


 
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