Verbraucherrecht - Urteile usw. !

Neues Urteil: Strafe für Kamera im Auto !

Geldstrafe - Frau wegen Videoaufnahmen im Verkehr verurteilt.

Autofahrer dürfen ihren Wagen laut einem Urteil des Münchner Amtsgerichts nicht mit Kameras ausstatten, um Sachbeschädigungen an dem Fahrzeug zu dokumentieren.

Frau muss Geldstrafe zahlen
Das Gericht hat eine 52-Jährige zu einer Geldstrafe von 150 Euro verurteilt, weil sie gegen das Datenschutzgesetz verstoßen habe (Urteil vom 9. August 2017, Az.: 1112 OWi 300 Js 121012/17).

Die Münchnerin hatte im August 2016 ihr Auto geparkt, in dem vorne und hinten Videokameras installiert waren.
Als ein anderes Fahrzeug ihren Wagen beschädigt hatte, ging sie mit den Aufnahmen zur Polizei.

Recht auf Selbstbestimmung verletzt
Der zuständige Richter argumentierte, das anlasslose Filmen im öffentlichen Raum verletze das Recht auf Selbstbestimmung gefilmter Personen.
Er hielt der Frau aber zugute, dass das Fahrzeug schon einmal beschädigt worden sei und die Frau "subjektiv einen Anlass hatte, die Kameras einzusetzen".
Gegen das Urteil wurde Rechtsbeschwerde eingelegt; es ist damit noch nicht rechtskräftig.

Generell kann ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz den Angaben nach mit einer Geldbuße von bis zu 300.000 Euro geahndet werden.
Im aktuellen Fall berücksichtigte das Gericht allerdings, dass die Frau nur 1500 Euro netto verdiene.


 
Rauchverbot auch im Gefängnis !

Der Schutz von Nichtrauchern muss auch im Gefängnis umgesetzt werden.
Das hat das Oberlandesgericht Hamm am Montag entschieden.

Demnach müssen Justizvollzugsbehörden zum Beispiel mit Hilfe von Rauchmeldern das im Nichtraucherschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen festgeschriebene Rauchverbot durchsetzen.
Und zwar unabhängig von Beschwerden von Nichtrauchern.

Geklagt hatte ein ehemaliger Patient des Justizvollzugskrankenhauses Fröndenberg.
Zum Abschluss seiner Behandlung musste er im Dezember 2016 mehr als eine Stunde zusammen mit 14 Strafgefangenen in einem Raum warten.
Acht der Häftlinge hatten geraucht.

In der ersten Instanz hatte das Landgericht Dortmund die Beschwerde zurückgewiesen.
Nicht das Justizvollzugskrankenhaus habe die Rechte des Häftlings verletzt, sondern die rauchenden Mitgefangenen.

Das sieht das OLG anders und verweist auf Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.
Demnach muss der Staat den Vollzug so gestalten, dass das Rauchverbot durchgesetzt werden kann.


 
Bundesgerichtshof urteilt über Zigarettenwerbung im Internet !

Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof entscheidet heute über die Frage, wann Zigarettenwerbung im Internet erlaubt ist.
Die Verbraucherzentralen haben einen niederbayerischen Tabakhersteller verklagt.

Sie störten sich an einem Werbefoto auf der Homepage des Unternehmens.
Darauf waren vier gut gelaunte junge Leute mit Zigaretten, Schnupftabak und einer Pfeife zu sehen.
Aus Sicht der Verbraucherschützer verstößt das gegen das Tabakwerbeverbot.


 
Neues Urteil: Schimmel in der Wohnung - wer haftet ?

Vermieter können auch für Schimmelschäden in der Wohnung verantwortlich sein, wenn kein Baumangel vorliegt.
Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte (Az.: 9 C 75/15), über das die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ (Heft 17/2017) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet.
Denn im Zweifel müssen Vermieter ihre Mieter nach dem Einbau von Isolierglasfenstern darauf hinweisen, dass ein erhöhter Lüftungs- beziehungsweise Heizbedarf besteht.

In dem Fall hatte die Mieterin einer Einzimmerwohnung Schimmel in der Küche und dem Zimmer festgestellt.
Die Hausverwaltung lehnte es ab, die Schäden zu beseitigen, weil sie ihrer Ansicht nach nicht gesundheitsgefährdend waren.
Die Mieterin gab ein privates Gutachten in Auftrag, dass das Gegenteil bestätigte.
Daraufhin ließ sie den Schaden auf eigene Kosten beseitigen und zog dafür elf Wochen aus.
Unter anderem wollte die Mieterin nun die Kosten für die Beseitigung in Höhe von rund 1200 Euro und die Ersatzunterkunft in Höhe von knapp 4100 Euro zurück.

Gericht gibt Mieterin Recht – in Teilen
Das Gericht gab ihr teilweise Recht: Die Kosten für die Schimmelbeseitigung musste die Vermieterin übernehmen.
Zwar habe ein Gutachten ergeben, dass keine Baumängel am Gebäude vorliegen.
Allerdings habe die Vermieterin vor dem Einzug der Mieterin Isolierglasfenster ohne permanente Lüftung einbauen lassen.
Dass hier ein erhöhter Lüftungsbedarf bestehe, habe sie der Mieterin aber nicht mitgeteilt.
Die Kosten für die Ersatzunterkunft seien allerdings zu hoch angesetzt.
Hier hielt das Gericht die Hälfte für angemessen.


 
BGH stärkt Passagierrechte bei gestrichenem Flug !

Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Fluggästen gestärkt.
Annulliert eine Airline einen Flug, muss sie Passagieren in der Regel eine Entschädigung zahlen.

Eine Ausnahme davon legten die Karlsruher Richter eng aus.
In dem Fall wollten die Kläger mit Singapore Airlines von Frankfurt nach Singapur und weiter nach Sydney fliegen.

Den ersten Flug strich die Airline und bot als Ersatz an, mit einer anderen Gesellschaft zu fliegen.
Dieser Ersatzflug verzögerte sich aber um 16 Stunden.

Nach dem Karlsruher Urteil muss Singapore Airlines den Klägern nun eine Entschädigung zahlen.


 
Ritter Sport behält exklusives Recht auf quadratische Form !

Karlsruhe - Quadratisch, juristisch abgesegnet: Ritter Sport und Dextro Energy haben vorerst ihren Schutz für die Form der Produkte gesichert.

Ritter Sport und Dextro Energy haben in einem Markenrechtsstreit vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen Sieg errungen.
Die Karlsruher Richter hoben am Mittwoch Entscheidungen des Bundespatentgerichts auf, das die Löschung von Markenrechten der Süßwarenhersteller angeordnet beziehungsweise bestätigt hatte. (Az.: I ZB 105/16 u.a.)

Die Unternehmen hatten sich jeweils eine dreidimensionale Marke schützen lassen: Der Schokoladenhersteller für die Form der Verpackung seiner quadratischen Tafeln, Dextro Energy für die Form des Traubenzuckers selbst.

Konkurrenten hatten bei Bundespatentgericht Erfolg
Milka-Hersteller Kraft Foods (heute Mondelez) hatte die Löschung des Quadrates als geschütztes Markenzeichen gefordert – und damit vor dem Bundespatentgericht in München vor knapp einem Jahr zunächst Erfolg.
Auch ein Dextro-Energy-Wettbewerber war erfolgreich gegen die Eintragungen im Markenregister vorgegangen.
Der BGH war mit der Begründung des Bundespatentgerichts aber nicht zufrieden.

Zwar schließe das Gesetz einen Markenschutz aus, wenn die Form durch die „Art der Ware“ vorgegeben werde oder erforderlich sei, um eine „technische Wirkung“ zu erreichen.
Die Karlsruher Richter waren aber nicht davon überzeugt, dass im Fall der Schokoladenverpackung und der Traubenzuckertafeln diese Voraussetzungen vorlagen.
Es gibt keinen technischen Grund, wieso eine Schokoladentafel quadratisch sein müsste.

Das Bundespatentgericht muss nun klären, ob andere Gründe vorliegen, die einen Markenschutz ausschließen könnten.


 
Urteil: Ferrero muss Stückzahl auf „Raffaello“-Packungen angeben !

Frankfurt/Main Bislang war auf „Raffaello“-Packungen nur die Mengenangabe in Gramm vermerkt.
Das reicht aber nicht aus, urteilte nun ein Gericht.

Das Frankfurter Landgericht verlangt vom Süßwarenhersteller Ferrero genauere Mengenangaben auf der Verpackung seines Konfekts „Raffaello“.
Das Unternehmen müsse die Stückzahl nennen, die Angabe in Gramm helfe Konsumenten nicht.

„Verbraucher müssen die Anzahl entweder sehen können, oder sie muss auf der Verpackung stehen.
Nur so können sie unserer Ansicht nach die Menge richtig einschätzen“, sagte Wiebke Franz von der Verbraucherzentrale Hessen am Mittwoch in Frankfurt.

Die Verbraucherschützer hatten Ferrero nach der Beschwerde eines hessischen Verbrauchers abgemahnt.
Das Unternehmen war für eine Stellungnahme zunächst nicht erreichbar.

Einzelverpackung nicht als Trennhilfe eingestuft
Die EU-Lebensmittelverordnung verpflichte Hersteller, neben der Nettofüllmenge auch die Stückzahl offenzulegen, wenn sie mehrere einzeln verpackte Pralinen, Schokoriegel oder Eisportionen in einer Verpackung anbieten, erklärten die Verbraucherschützer.
Das Gericht stufte demnach die Umhüllung der „Raffaellos“ als Einzelverpackung ein.

Ferrero habe argumentiert, es handele sich um eine Trennhilfe – vergleichbar etwa mit dem Einwickelpapier von Bonbons.
Das Urteil des Landgerichts vom 11. Oktober ist noch nicht rechtskräftig.


 
Prozess: Kräftiger Nachschlag für "Zimmerjungen" aus Edel-Hotel !

Für vier bis fünf Euro Stundenlohn hat er im Fünf-Sterne-Hotel Zimmer reinigen müssen: Nun hat ein 49 Jahre alter "Zimmerjunge" für acht Monat Arbeit in einem Düsseldorfer Nobel-Hotel vor dem Landesarbeitsgericht am Mittwoch einen kräftigen Lohnnachschlag herausgeholt.
In einem Vergleich mit seinem ehemaligen Arbeitgeber einigte er sich auf 7500 Euro nachträgliche Lohnzahlung sowie 6000 Euro Abfindung.
Das teilte ein Gerichtssprecher am Mittwoch mit (Az.: 7 Sa 278/17).

Der Arbeitgeber habe ihm nicht den tatsächlichen Aufwand vergütet, sondern ihn die Stundenzettel vorab blanko unterschreiben lassen, hatte der Kläger berichtet, der bereits in erster Instanz erfolgreich gewesen war.
Unabhängig von der tatsächlichen Arbeitszeit seien ihm 30 Minuten pro Zimmer und 45 Minuten pro Suite vergütet worden.
Der tatsächliche Aufwand sei etwa doppelt so hoch gewesen.


 
BGH: Widerrufsrecht beim Matratzen-Kauf im Internet !

Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof trifft heute eine Entscheidung über die Rücksendung von Waren nach dem Kauf im Internet.
Es geht um eine Matratze, die ein Mann gekauft hatte und wieder zurückgeben wollte.

Da er die Schutzfolie entfernt hatte, verweigerte ihm der Online-Shop den Widerruf.
Für den Kauf versiegelter Waren, die aus Gründen der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, schließt das Gesetz ein Widerrufsrecht aus, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.


 
Online-Matrazen: Streit um Widerrufsrecht geht zum EuGH !

Karlsruhe/Luxemburg - Ein Streit um die Rückgabe einer im Internet gekauften Matratze kommt vor das höchste EU-Gericht.

Der Bundesgerichtshof (BGH) setzte ein Verfahren in Karlsruhe aus und legte den Richtern des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Fragen zur Auslegung von Vorschriften des europäischen Rechts vor.

Es geht um eine Matratze, die ein Mann im Jahr 2014 gekauft hatte und kurze Zeit später wieder zurückgeben wollte.
Da er die Schutzfolie bereits entfernt hatte, verweigerte ihm der Online-Shop jedoch den Widerruf (Az.: VIII ZR 194/16).

Grundsätzlich gilt bei Online-Käufen ein Widerrufsrecht.
Für versiegelte Waren, die aus Gründen der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, schließt das Gesetz dies aber aus, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

Geklärt werden soll nun, ob Matratzen unter diese Regelung fallen.
Falls ja, muss aus Sicht der BGH-Richter geklärt werden, wie eine Verpackung bei Matratzen auszusehen hat, um als Versiegelung zu gelten - und wie ein entsprechender Hinweis auf Erlöschen des Widerrufsrechts aussehen muss.

Grundlage ist die EU-Richtlinie zu Verbraucherrechten.
Zur Auslegung gibt es einen Leitfaden der EU-Kommission, der allerdings unverbindlich ist.
Demnach könnte für eine Matratze eine Ausnahme vom Widerrufsrecht gelten.

Wenn etwa bei Kosmetik die Versiegelung entfernt werde, sei die Sache eindeutig, sagte die Vorsitzende Richterin - bei Matratzen aber nicht.
Diese könnten nach einer Benutzung gereinigt und wieder verkauft werden, wenn auch möglicherweise mit Werteinbußen.
"Der Senat sieht sich eigentlich geneigt, das Widerrufsrecht zu bejahen", sagte die Richterin.

In der Klage des Mannes geht es um die Rückerstattung des Kaufpreises und der Frachtkosten in Höhe von insgesamt gut 1190 Euro.
In den Vorinstanzen hatte er Recht bekommen.


 
Rechnung von Behandlung im Urlaub muss Details enthalten !

München. Reisekrankenversicherungen müssen nur bei Vorlage einer detaillierten Rechnung für Behandlungskosten aufkommen. So das Amtsgericht München.

Wer im Urlaub ärztliche Hilfe benötigt, sollte sich auf der Rechnung Diagnose, Behandlung und bezahlte Medikamente detailliert auflisten lassen.
Die Auslandsreisekrankenversicherung kommt ansonsten für die Kosten unter Umständen nicht auf, erklärt das Amtsgericht München mit Verweis auf ein aktuelles Urteil (Az.: 159 C 517/17).

Im verhandelten Fall wollte ein 42-Jähriger nach einer Pakistan-Reise rund 1350 Euro Behandlungskosten von der Reiseversicherung erstattet bekommen.
Der Vater erklärte, dass seine fünfjährigen Zwillinge und er plötzlich starke Magen-Darm-Beschwerden hatten.

Belege müssen zahlreiche Details beinhalten
Doch aus den von ihm vorgelegten Rechnungen gingen weder die Diagnose noch die konkreten Behandlungen hervor.
Die Reiseversicherung lehnte die Regulierung deshalb ab.
Zu Recht, entschied das Gericht, und wies die Klage des Mannes gegen die Entscheidung ab.

Nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen müssten alle Belege, Name und Geburtsdatum der behandelten Person, Behandlungsgrund, das Datum der Behandlung und die einzelnen Leistungen und Medikamente enthalten, erläuterte das Gericht.


 
Sturz vor Einstieg ins Flugzeug - BGH prüft Klage !

Karlsruhe - Muss eine Fluggesellschaft zahlen, wenn ein Passagier sich beim Einsteigen ins Flugzeug verletzt?
Diese Frage prüft der Bundesgerichtshof heute.

Im vorliegenden Fall war ein Mann vor fast fünf Jahren vor seinem Flug von Düsseldorf nach Hamburg auf einer Fluggastbrücke gestürzt und hatte sich eine Kniescheibe gebrochen.
Er verlangte von der Fluggesellschaft Schadenersatz und Schmerzensgeld, weil er auf einer feuchten Stelle ausgerutscht sei.

Es geht um die Frage, ob eine luftverkehrstypische Gefahr vorlag.


 
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