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Fake-Shop für Elektronik: BGH bestätigt Gefängnisstrafen !
Zwei Männer ziehen einen Fake-Shop im Netz auf, um persönliche Schulden zu begleichen.
Das Landgericht (LG) Osnabrück urteilte daher im März: Die Angeklagten müssen mehrere Jahre ins Gefängnis.
Dagegen legten sie jedoch Revision ein.
Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte nun das Urteil.
Wie hatten die Männer über den Fake-Shop Geld eingenommen?
Und wie flogen sie auf?
Mit Fake-Shop Schulden tilgen
Die beiden Männer kannten sich aus dem Gefängnis und hatten Schulden bei verschiedenen kriminellen Gruppen.
Um diese zurückzuzahlen, zogen sie einen Fake-Shop auf.
Sie verkauften darüber Elektronikartikel.
Um den Shop zu starten, erhielten sie finanzielle Unterstützung von Geldgebern aus der Türkei.
So funktionierte der Fake-Shop
In dem Fake-Shop boten die Männer verschiedene Elektronikartikel zu günstigen, aber dennoch nicht zu auffällig niedrigen Preisen an.
Bald zog der Shop erste Kunden an.
Diese zahlten per Vorkasse.
Um den Shop seriös wirken zu lassen, belieferten die Männer einzelne Kunden.
Dafür bestellten sie die Ware bei anderen Händlern und verschickten diese an die Käufer weiter.
Der Großteil der Kunden erhielt seine Ware jedoch nicht.
Insgesamt konnte der Shop 811 Bestellungen generieren.
Die Betrüger nahmen so rund 280.000 Euro ein.
Wie flog der Fake-Shop auf?
Den Banken, bei denen die Betrüger für den Fake-Shop Konten führten, fielen die ungewöhnlichen Aktivitäten auf.
Sie wurden daher misstrauisch und benachrichtigen die Staatsanwaltschaft in Osnabrück.
Ein Eilbeschluss sorgte dafür, dass die Behörden das Geld sicherstellen konnten.
Auf diese Weise konnte den Käufern das Geld zurückerstattet werden.
BGH bestätigt Urteil des LG Osnabrück
Das LG Osnabrück verurteilte die Männer wegen gewerbsmäßigem Bandenbetrug.
Sie erhielten Freiheitsstrafen von 5 Jahren und 3 Monaten sowie 4 Jahren und 9 Monaten.
Gegen dieses Urteil legten sie Revision ein.
Denn: Sie sahen Rechtsfehler in dem Prozess.
Das bestätigte der BGH jetzt jedoch nicht (Beschluss vom 17.09.2019).
Damit ist das Urteil rechtskräftig.
Fazit
Erst im März dieses Jahres hatte das Landgericht Frankfurt 3 Männer für einen Fake-Shop zu Haftstrafen verurteilt.
Sie hatten ebenfalls gegen Vorkasse Elektronikartikel zu günstigen Preisen angeboten.
Der Schaden: 3,9 Millionen Euro.
Zwei Männer ziehen einen Fake-Shop im Netz auf, um persönliche Schulden zu begleichen.
Das Landgericht (LG) Osnabrück urteilte daher im März: Die Angeklagten müssen mehrere Jahre ins Gefängnis.
Dagegen legten sie jedoch Revision ein.
Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte nun das Urteil.
Wie hatten die Männer über den Fake-Shop Geld eingenommen?
Und wie flogen sie auf?
Mit Fake-Shop Schulden tilgen
Die beiden Männer kannten sich aus dem Gefängnis und hatten Schulden bei verschiedenen kriminellen Gruppen.
Um diese zurückzuzahlen, zogen sie einen Fake-Shop auf.
Sie verkauften darüber Elektronikartikel.
Um den Shop zu starten, erhielten sie finanzielle Unterstützung von Geldgebern aus der Türkei.
So funktionierte der Fake-Shop
In dem Fake-Shop boten die Männer verschiedene Elektronikartikel zu günstigen, aber dennoch nicht zu auffällig niedrigen Preisen an.
Bald zog der Shop erste Kunden an.
Diese zahlten per Vorkasse.
Um den Shop seriös wirken zu lassen, belieferten die Männer einzelne Kunden.
Dafür bestellten sie die Ware bei anderen Händlern und verschickten diese an die Käufer weiter.
Der Großteil der Kunden erhielt seine Ware jedoch nicht.
Insgesamt konnte der Shop 811 Bestellungen generieren.
Die Betrüger nahmen so rund 280.000 Euro ein.
Wie flog der Fake-Shop auf?
Den Banken, bei denen die Betrüger für den Fake-Shop Konten führten, fielen die ungewöhnlichen Aktivitäten auf.
Sie wurden daher misstrauisch und benachrichtigen die Staatsanwaltschaft in Osnabrück.
Ein Eilbeschluss sorgte dafür, dass die Behörden das Geld sicherstellen konnten.
Auf diese Weise konnte den Käufern das Geld zurückerstattet werden.
BGH bestätigt Urteil des LG Osnabrück
Das LG Osnabrück verurteilte die Männer wegen gewerbsmäßigem Bandenbetrug.
Sie erhielten Freiheitsstrafen von 5 Jahren und 3 Monaten sowie 4 Jahren und 9 Monaten.
Gegen dieses Urteil legten sie Revision ein.
Denn: Sie sahen Rechtsfehler in dem Prozess.
Das bestätigte der BGH jetzt jedoch nicht (Beschluss vom 17.09.2019).
Damit ist das Urteil rechtskräftig.
Fazit
Erst im März dieses Jahres hatte das Landgericht Frankfurt 3 Männer für einen Fake-Shop zu Haftstrafen verurteilt.
Sie hatten ebenfalls gegen Vorkasse Elektronikartikel zu günstigen Preisen angeboten.
Der Schaden: 3,9 Millionen Euro.