Verbraucherrecht - Urteile usw. !

Steuerzahlung in bar nur unter Einschränkungen möglich !

Steuern dürfen nur in beschränktem Umfang in bar bezahlt werden.
Die Bareinzahlung könne zudem an weitere Voraussetzungen geknüpft werden, heißt es in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom Dezember 2017 (Az. 11 K 1497/16).

Demnach können Steuern bei einem Kreditinstitut eingezahlt werden, bei dem das Finanzamt ein Konto unterhält.
Geklagt hatte ein Steuerzahler, der seine fälligen Steuern ohne Einschränkung mit Bargeld begleichen wollte.

Das Gericht entschied, dass das Finanzamt dem Kläger nicht wie gefordert sechs Euro Bankgebühren für die Bareinzahlung ersetzen müsse.
Gegen das Urteil wurde eine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt.

Nun entscheidet der Bundesfinanzhof (Az. VIII B 19/18).


 
Gericht: Kneipenbesuch während der Kur ist keine Therapie !

Stuttgart Eine Frau besuchte in ihrer Kur ein Wirtshaus.
Als sie dort stürzte, wollte sie einen Arbeitsunfall geltend machen – und scheiterte.

Wer während einer Kur eine Kneipe besucht und dabei stürzt, kann das nicht als Arbeitsunfall geltend machen.
Ausflüge dieser Art unterliegen nicht dem Schutzbereich der gesetzlichen Unfallversicherung, wie das baden-württembergische Landessozialgericht in einem am Dienstag in Stuttgart veröffentlichten Urteil entschied.

Beim Besuch im Wirtshaus stehe nicht die Förderung des Kurerfolgs im Vordergrund, sondern private Geselligkeit und „Genusserleben“, hieß es. (AZ: L 8 U 3286/17)

Eine 53-Jährige hatte geklagt, weil sie während einer Kur im Herbst 2016 in Todtmoos (Kreis Waldshut) bei einem abendlichen Besuch in einem Wirtshaus gestolpert war.
Dabei fiel sie auf die linke Hand und brach sich den Ringfinger.
Von der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft wollte sie das Unglück als Arbeitsunfall anerkannt haben.
Begründung: Der Ausflug mit anderen Rehabilitanden sei Teil der Therapie gewesen.

Keine ärztliche Empfehlung zum Kneipenbesuch
Auf Rückfrage der Berufsgenossenschaft ließ die Klinik allerdings wissen, dass es keine Empfehlung der Ärzte zum Kneipenbesuch gegeben habe, sondern nur den allgemeinen Rat, gemeinsam mit anderen Patienten etwas zu unternehmen.
Die Gruppe sei auch nicht von Therapeuten begleitet worden.
Daraufhin lehnte die Berufsgenossenschaft die Anerkennung ab, wogegen die 53-Jährige klagte.

Das Landessozialgericht vertritt in seinem Urteil die Auffassung, dass die Versicherung nur greife, wenn „ein spezifischer sachlicher Zusammenhang gerade zu den durchgeführten Reha-Maßnahmen“ bestehe.
Der Spaziergang, die Einkehr in die Gaststätte und der anschließende Rückweg zur Klinik seien weder ärztlich angeordnet noch therapeutisch begleitet gewesen.


 
BGH verhandelt über Streit um Werbeblocker im Internet !

Karlsruhe - Der Streit um Werbeblocker im Internet beschäftigt jetzt auch den Bundesgerichtshof.

Der I. Zivilsenat verhandelt heute über die Auseinandersetzung zwischen dem Medienunternehmen Axel Springer und dem Anbieter des Werbeblockers Adblock Plus, Eyeo.

Axel Springer sieht sein Geschäftsmodell durch das Unterdrücken von Werbung auf seinen Internetseiten gefährdet und hält die Geschäftspraktiken von Eyeo für unlauter.


 
BGH erlaubt Einsatz von Werbeblockern !

Karlsruhe - Im Streit um Werbeblocker im Internet ist das Medienunternehmen Axel Springer vor dem Bundesgerichtshof gescheitert.
Die Karlsruher Richter sehen in dem Angebot des Werbeblockers Adblock Plus keinen unlauteren Wettbewerb und auch keine rechtswidrige aggressive Geschäftspraxis.

Die Entscheidung über den Einsatz des Werbeblockers liege beim Nutzer der Internetseiten und nicht bei dem beklagten Unternehmen, so der Vorsitzende Richter.
Der Verlag hatte argumentiert, sein Geschäftsmodell sei durch das Unterdrücken von Werbung auf seinen Internetseiten gefährdet.


 
"Original Ettaler Kloster Glühwein": Namen untersagt !

Der "Original Ettaler Kloster Glühwein" aus Schwaben darf diesen Namen vorerst nicht mehr tragen.
Dies hat das Landgericht München I am Dienstag entschieden.
Die Etikettierung wecke eine falsche Vorstellung von der Herkunft der Produkte und bedeute damit eine Irreführung der Verbraucher, entschieden die Richter.


Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hat die Weinkellerei Kunzmann verklagt, weil diese den Ettal-Glühwein verkauft hatte, obwohl sie das Getränk in Dasing im schwäbischen Landkreis Aichach-Friedberg selbst herstellt und abfüllt.

Das Kloster Ettal im oberbayerischen Landkreis Garmisch-Partenkirchen hat nur die Markenrechte an "Kloster Ettal" eingeräumt.
Sonst hat das Kloster nichts mit dem Getränk zu tun.

Der "Original Ettaler Kloster Glühwein" wie auch der "Original Ettaler Kloster Heidelbeerglühwein" erweckten aber den Eindruck, als seien sie Produkte des Klosters Ettal, begründeten die Richter ihre Entscheidung.
Denn auf den Etiketten sei nicht nur groß "Kloster Ettal" zu lesen, sondern auch das Wort "Original".
Dieser Zusatz lasse den Konsumenten ebenfalls glauben, dass es sich um Glühwein aus dem Kloster handele.
Tatsächlich aber würden sie in Dasing hergestellt und abgefüllt - wie es dem Etikett am Rücken der Flasche durchaus vermerkt war.

Beim Kloster hieß es dazu, die Weinkellerei stelle den Glühwein nach einer Rezeptur aus Ettal her, die aus der jahrealten Likörmanufaktur stamme.

Wenn der Glühwein in Dasing nicht mehr hergestellt werden darf, ist unklar, wie es mit dem Getränk für kalte Winterabende weitergeht.
In Ettal selbst kann es nicht produziert werden.
"Wir haben kaum Möglichkeiten zu expandieren, weil wir ein denkmalgeschütztes Gebäude haben", sagte ein Sprecher.
Allerdings steht derzeit nicht die Hochsaison für den heißen Trunk bevor.
"Wir haben genug Zeit bis zum nächsten Winter, uns etwas zu überlegen."


 
Urteil gefallen: Polizist drohte Entlassung, weil er DAS als Arm-Tattoo trägt !

Düsseldorf - Eine großflächige Tätowierung auf dem Unterarm ist kein Grund für den Ausschluss vom Polizeidienst.

Das hat das Verwaltungsgericht in Düsseldorf am Dienstag entschieden und einem Kommissaranwärter Recht gegeben.
Es bestätigte damit seine Entscheidung aus einem Eilverfahren im August 2017.

Das Land Nordrhein-Westfalen hatte den Mann wegen einer Löwenkopf-Tätowierung zunächst nicht zur Ausbildung zugelassen.
Dagegen hatte er sich vor dem Verwaltungsgericht im Eilverfahren erfolgreich zur Wehr gesetzt.

Trotz inzwischen erfolgreich absolvierter Ausbildung hatte das Land Nordrhein-Westfalen den 25-Jährigen aber nur unter Vorbehalt in das Beamten-Verhältnis übernommen: Hätte das Land im Hauptverfahren gesiegt, wäre der Kommmissaranwärter entlassen worden (Az.: 2 K 15637/17).


 
Zulässig oder nicht? Dashcams im Auto als Beweismittel - Gericht hat entschieden !

Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verwendung von Dashcamaufnahmen als Beweismittel vor Gericht zur Klärung von Verkehrsunfällen für zulässig erklärt.

„Dashcams dürfen bei Verkehrsunfällen als Beweismittel verwertet werden“, entschied der BGH am Dienstag in Karlsruhe.

Aufnahmen trotz Verbot gegen Datenschutz zulässig
Die Aufnahmen verstießen zwar gegen das Datenschutzrecht.
Da aber Unfallbeteiligte ohnehin Angaben zu Person, Versicherung und Führerschein machen müssten, sei dies nachrangig.

Im Streitfall waren zwei Autofahrer in Magdeburg beim Linksabbiegen auf zwei nebeneinander verlaufenden Linksabbiegespuren seitlich kollidiert.

Der Kläger, Fahrer eines Wagens mit Dashcam, wollte mit Bildern der kleinen Videokamera beweisen, dass der andere Autofahrer seine Spur verlassen und seitlich auf ihn aufgefahren sei.
Dies wurde ihm aber in der Vorinstanz verwehrt.


 
Gericht schützt private Handynummern von Arbeitnehmern !

Erfurt - Arbeitnehmer sind nach einer Entscheidung des Thüringer Landesarbeitsgerichts grundsätzlich nicht verpflichtet, ihre private Mobilfunknummer beim Arbeitgeber anzugeben.
Dieser könne auch auf anderem Weg sicherstellen, dass Beschäftigte im Notfall erreicht werden können, begründete das Gericht in Erfurt seine Entscheidung.

Nur unter besonderen Bedingungen und in engen Grenzen habe ein Arbeitgeber das Recht auf Kenntnis der privaten Handynummer eines Angestellten.


 
Kreuzfahrt geplatzt - BGH klärt Entschädigungsanspruch !

Karlsruhe - Ihre Karibik-Kreuzfahrt fiel kurzfristig flach - welche Entschädigung den Touristen deshalb vom Reiseveranstalter zusteht, klärt heute der Bundesgerichtshof.
Ein Urteil ist heute oder auch erst später möglich.

Die Eheleute hatten drei Tage vorher erfahren, dass es auf dem Schiff gar keine Buchung für sie gab.
Ersatzweise organisierten sie sich eine Mietwagen-Rundreise durch Florida.

Die Mehrkosten möchten sie erstattet haben.
Außerdem fordern sie rund 5000 Euro Entschädigung.


 
BGH-Urteil: Ehepaar erhält Entschädigung für entgangene Kreuzfahrt !

Karlsruhe Ein Ehepaar bucht eine Karibik-Kreuzfahrt und erfährt kurz vor der Abfahrt, dass die Kabine nicht reserviert ist.
Der Streit führt bis zum BGH.

Wegen einer kurzfristig geplatzten Karibik-Kreuzfahrt erhält ein Ehepaar eine Entschädigung für nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit.
Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

Der Senat hob das Urteil des Berufungsgerichts auf und stellte das Urteil des Landgerichts wieder her.
Demnach erhält das Paar gut 3685 Euro Entschädigung. (Az. X ZR 94/17).

Das klagende Ehepaar ist enttäuscht
Die klagenden Touristen hatten sich allerdings mehr erhofft.
Ein Fehler beim Reiseveranstalter hatte den Eheleuten die mit viel Vorlauf gebuchte Karibik-Kreuzfahrt durchkreuzt: Drei Tage vorher stellte sich heraus, dass für sie auf dem Schiff keine Kabine reserviert war.
Sie planten kurzfristig um und machten eine Mietwagen-Rundreise durch Florida.

Die Mehrkosten von knapp 900 Euro wollten sie erstattet
Außerdem forderten sie rund 5000 Euro Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit - so viel waren die beiden Plätze auf der gebuchten Kreuzfahrt wert.
Eine solche Entschädigung sieht das Gesetz vor, wenn eine Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt wird.

Streitpunkt vor Gericht war die Höhe der Entschädigung.
In den Vorinstanzen hatten die Touristen 73 Prozent des Reisepreises zugesprochen bekommen.
Nach Auffassung des BGH ist das ausreichend.
Eine höhere Entschädigung halten die Richter bei einer geplatzten Reise nur ausnahmsweise für gerechtfertigt, zum Beispiel wenn sich der geplante Urlaub so nie wieder nachholen lässt.

Mehrkosten für die Ersatzreise müssen Kläger zahlen
Der Senat entschied außerdem, dass nicht beides zugleich geht: sich für eine ausgefallene Reise entschädigen lassen und dann noch die Mehrausgaben für den spontanen Ersatz-Urlaub zurückverlangen.
Den Aufpreis von knapp 900 Euro müssen also die Touristen schultern.

Mit dieser Entscheidung folgt der BGH im Wesentlichen seiner Linie aus dem "Malediven-Urteil" von 2005.
In dem Fall hatten zwei Kunden den halben Reisepreis als Entschädigung bekommen.
Sie hatten ihren Urlaub zu Hause verbracht, weil ihr Hotel auf einer Malediven-Insel überbucht war.
Die Richter argumentierten damals, von der Enttäuschung abgesehen hätten die beiden keine Beeinträchtigung erlitten.
Der volle Reisepreis sei nur angebracht, wenn der Urlaub so schlimm verlaufe, dass Erholung überhaupt nicht mehr möglich sei


 
Bundesverwaltungsgericht billigt Wahlrecht für 16-Jährige !

Leipzig - Die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre bei Kommunalwahlen ist rechtens.
Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.

Die herabgesetzte Altersgrenze verstoße nicht gegen die Verfassung.
Zwar dürfen bei Bundestagswahlen laut Grundgesetz nur Volljährige mitentscheiden.

Das sei aber nicht maßstabsbildend für andere Wahlen.
Bei der Festsetzung der Altersgrenze für Kommunalwahlen habe der Landesgesetzgeber zudem einen Gestaltungsspielraum.


 
Vodafone muss weiterhin illegales Film-Angebot sperren !

Der Internet-Provider Vodafone muss seinen Kunden auch weiterhin den Zugang zu einem Film auf der Internetseite "kinox.to" sperren, der dort illegal zum Streamen angeboten wird.

Das geht aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts München hervor.


Die Richter bestätigten darin eine Entscheidung des Landgerichts München I, wonach Vodafone das Streamen des Films "Fack Ju Göhte 3" auf dem Portal verhindern muss.

Um die einstweilige Verfügung der Firma Constantin-Filmverleih als Inhaber der Filmrechte umzusetzen, hatte Vodafone zuvor bereits eine sogenannte DNS-Umleitung eingerichtet.
Die führt dazu, dass Kunden auf eine Sperrseite des Unternehmens umgeleitet werden, wenn sie kinox.to in die Adresszeile ihres Browsers eingeben.

Eine derartige Netzsperre ist allerdings vergleichsweise leicht zu umgehen.
Vodafone bedauerte am Freitag die Entscheidung des Gerichts.
Das Unternehmen wolle weitere rechtliche Schritte prüfen.

Im Streit zwischen dem Constantin-Filmverleih und Vodafone geht es um die sogenannte Störerhaftung.
Auf der Webseite "kinox.to" können Nutzer Filme und Serien kostenlos anschauen.
Fast alle Angebote dort sind nach Einschätzung des Oberlandesgerichts illegal.

Die Constantin-Film hatte zuvor vergeblich versucht, die Betreiber der populären Webseite zu kontaktieren.
Vodafone ermögliche den Zugang zu der Webseite und sei so als Störer für die Urheberrechtsverstöße haftbar zu machen, argumentierte Constantin.
Der Filmverleih forderte deswegen, dass Vodafone den Zugang zu "kinox.to" sperren soll.

Die Neufassung des Telemediengesetzes habe die rechtliche Grundlage nicht verändert, hatten die Richter am Münchner Landgericht erklärt.
Der Internet-Provider, der Dritten einen Zugang zu einer illegalen Streaming-Seite anbietet, könne als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
Vodafone zog gegen die Entscheidung des Landgerichts vor das OLG.


 
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