Diverses: Verbraucher - Nachrichten und Ratgeber !

„Schlampigkeit hat System”: Verbraucherzentrale verklagt Aldi wegen falschen Preisen !

Essen - Schwere Vorwürfe gegen den Discounter Aldi Nord: Die Verbraucherzentrale Hamburg hat beim Landgericht Itzehoe eine Klage gegen das Unternehmen eingereicht.
Der Vorwurf: fehlende Grundpreise.
Die Verbraucherzentrale habe nach eigenen Angaben zahlreiche Verstöße festgestellt.
Aldi Nord widerspricht und wehrt sich vehement gegen die Anschuldigungen.

Zum Hintergrund: Laut Preisangabenverordnung müssen Händler neben dem Verkaufspreis für fast alle Lebensmittel die sogenannten Grundpreise angeben.

Verbraucherzentrale hat Klage gegen Aldi Nord eingereicht
Dabei muss der Grundpreis in unmittelbarer Nähe des Endpreises stehen und „leicht erkennbar“, „deutlich lesbar“ oder „sonst gut wahrnehmbar“ sein.
Ein Urteil des Bundesgerichtshofs sieht eine Buchstabenhöhe von knapp zwei Millimetern vor – aus Sicht von Verbraucherschützern viel zu klein.

Nur bei wenigen Ausnahmen darf der Preis pro Kilogramm oder pro Liter am Regal fehlen.
Doch genau daran soll Aldi Nord sich laut Prüfung der Verbraucherzentrale oft nicht halten.

Bei einer Stichprobe in Hamburger Märkten konnte die Verbraucherzentrale angeblich zig Verstöße feststellen.

Veganer Aufschnitt ohne Angabe des Grundpreises verkauft
Wie am 3. Mai 2021 bekannt wurde, hat die Verbraucherzentrale Hamburg wegen der mangelhaften Kennzeichnung von Grundpreisen beim Landgericht Itzehoe nun eine Klage gegen eine Regionalgesellschaft der Aldi GmbH & Co. eingereicht.

Konkret gehe es um einen veganen Aufschnitt, der in einer 70-Gramm-Plastikpackung in mindestens zwei Hamburger Aldi-Filialen ohne die Angabe des Grundpreises verkauft wurde.
Laut Verbraucherzentrale sei das Beispiel aber kein Einzelfall.
So heißt es auf der Homepage:


Verbraucherzentrale vermutet auch bei anderen Supermärkten mangelnde Sorgfalt
Als Beispiel zeigt die Verbraucherzentrale etwa ein Preisschild von Kulturheidelbeeren, die ohne Angabe ihres Grundpreises in einer Aldi-Filiale zum Kauf angeboten wurden.

Die Verbraucherzentrale kritisiert aber nicht nur das Vorgehen bei Aldi, sondern äußert die Annahme, andere Supermärkte würden ihre Sorgfalt bei der Angabe von Grundpreisen ebenso vernachlässigen.

Aus Sicht der Verbraucherschützer liege dies am Wissen der Supermärkte und Discounter, dass „praktisch niemand die Grundpreise kontrolliert und die Rechtsvorschriften durchsetzt“.

Aldi Nord weist Vorwürfe „in aller Deutlichkeit“ zurück
Die Verbraucherzentrale gibt an, der Discounter hätte sich geweigert, für die fehlenden Grundpreise beim veganen Aufschnitt eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.
Mit ihrer Klage wolle die Verbraucherzentrale den „vielen Verbraucherbeschwerden zu diesem Thema“ Gehör verschaffen.

Aldi Nord ist auf Nachfrage verwundert über die schweren Vorwürfe.
Ein Pressesprecher stellt klar:


Aldi Nord: „Unser Gesprächsangebot blieb unbeantwortet“
Weiter erklärt Aldi: „Die angesprochenen Beispielpreise (z.B. für 250 Gramm) haben wir genutzt, um dem Kunden den Preis anzugeben, der er voraussichtlich an der Kasse bezahlen wird.
Diese Praxis haben einige unserer Regionalgesellschaften bei einzelnen Artikeln aus dem Obst- und Gemüsesortiment (O&G) genutzt.“

„Alle Vorgaben der Preisangabenverordnung haben wir dabei selbstverständlich eingehalten“, so Aldi-Pressesprecher Dr. Axel vom Schemm.

Zudem gibt der Discounter an: „Uns ist bekannt, dass die Verbraucherzentrale Hamburg bemängelt hat, dass auf dem Preisschild eines einzelnen Produkts, nämlich eines veganen Bio-Aufschnitts 'Mein Veggie Tag', die vorgeschriebene Grundpreisangabe fehlte.“

Hierzu hätte es laut Aldi bereits im März einen schriftlichen Austausch mit der Verbraucherzentrale gegeben.
„Unser Gesprächsangebot blieb allerdings unbeantwortet“, sagte Aldi.

Aldi Nord: haben Klage noch nicht erhalten
Dass die Verbraucherzentrale Hamburg Klage am Landgericht Itzehohe eingereicht hat, sei dem Unternehmen laut des Sprechers nur aus der Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Hamburg bekannt.


Bis zum heutigen Tag (Stand: 4. Mai, 10 Uhr) sei dem Discounter die Klage nicht zugestellt worden.
Daher könne das Unternehmen „inhaltlich dazu leider noch nicht Stellung nehmen“.
Aldi Nord betont in diesem Zusammenhang aber, dass sich die Klage lediglich gegen die Aldi Regionalgesellschaft in Horst richtet.


 
Kampf gegen Produktpiraterie: Amazon vernichtet Millionen Fake-Artikel !

Im Marketplace von Amazon können Kunden aus einer Vielzahl an unterschiedlichen Produkten auswählen.
Mehrere Millionen davon sind allerdings gefälscht.
Der Onlineriese erhöht deshalb die Hürden für neue Händler, wenn sie ihre Waren anbieten wollen.
Viele scheitern daran.

Amazon hat im vergangenen Jahr zwei Millionen gefälschte Artikel in seinen Lagern aus dem Verkehr gezogen und vernichtet.
Der weltgrößte Online-Händler nannte die Zahl in seinem ersten Bericht zum Kampf gegen Produktpiraterie.
Zugleich hießt es, bei weniger als 0,01 Prozent der verkauften Produkte habe es Beschwerden über mögliche Fälschungen gegeben.
Eine absolute Zahl der Beschwerden nannte Amazon nicht.

Ein Problem für Amazon ist, dass auf seiner Marketplace-Plattform für andere Händler immer wieder versucht wird, Produktfälschungen zu verkaufen.
Das führte bereits zu Streit mit mehreren großen Marken.
Der Konzern steuert unter anderem mit verschärften Hürden für die Anmeldung gegen.
Im vergangenen Jahr hätten lediglich sechs Prozent der Versuche, einen Händler-Account zu registrieren, den Prozess der Verifizierung bestanden, hieß es in dem Bericht.

Unter anderem verschickt Amazon an die vom Händler angegebene Anschrift eine Postkarte, die zurückgeschickt werden muss.
Außerdem gibt es seit vergangenem Jahr eine Live-Video-Verifikation.
Insgesamt seien 2020 sechs Millionen Versuche, einen Händler-Account zu registrieren, gescheitert.
Im Jahr davor seien es 2,5 Millionen gewesen.

Software hilft
Amazon greift auch zu Software, die Produktangebote sowie Kundenrezensionen nach Anzeichen für den Verkauf gefälschter Artikel durchforstet.
Dabei werden zum Beispiel auch Logos in Bildern analysiert.
Für Marken führte Amazon Programme wie "Project Zero" ein, bei dem teilnehmende Unternehmen gefälschte Artikel eigenständig von der Plattform entfernen können.
Diese Möglichkeit nutzen bisher mehr als 18.000 Marken.

Beim Service "Transparency" versehen die Hersteller alle ihre Artikel mit einmaligen QR-Codes, damit beim Wareneingang eindeutig ihre Echtheit erkannt werden kann.
An diesem Programm nehmen bisher rund 15.000 Marken teil.


 
Homeoffice forever ? Darf Chef Ungeimpften Zutritt verwehren ?

Immer mehr Menschen sind gegen Covid-19 geimpft.
Nun stellt sich die Frage: Darf der Arbeitgeber den Zugang zum Betrieb an den Impfstatus koppeln und ungeimpfte Mitarbeiter aussperren?
Und was wäre dann mit dem Gehalt?
Ein Fachanwalt ordnet ein.

Mit den Corona-Schutzimpfungen geht es voran.
Nach und nach scheint sich der Weg zurück in die Normalität zu öffnen.
Aber nicht jeder und jede will sich impfen lassen.

Kann das Konsequenzen für den Job haben?
Können Arbeitgeber den Zugang zum Betrieb verweigern, wenn ihre Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer nicht geimpft sind?
Oder den Lohn verweigern?

Ganz so einfach ist das nicht.
"Es gibt keine Impfpflicht bei Sars-CoV-2, selbst in Krankenhäusern nicht", sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.
Das Persönlichkeitsrecht der Beschäftigten und deren Recht auf körperliche Unversehrtheit müssen gegen die Interessen eines Arbeitgebers abgewogen werden und wiegen höher.
Ein Arbeitgeber kann Arbeitnehmer daher in der Regel nicht verpflichten, sich impfen zu lassen.

Verschiedene Rechtsansichten
Geht es um die Frage, ob der Arbeitgeber Nicht-Geimpften den Zugang zum Betrieb verweigern kann, gibt es laut Meyer zwei verschiedene Rechtsansichten.
Einige Rechtsexperten seien der Meinung, der Arbeitgeber dürfe den Zugang zum Betrieb beschränken.
"Der Arbeitgeber hat ein Hausrecht, das er ausüben kann.
Er könnte die Bedingung aufstellen: Zutritt haben nur Geimpfte", so der Fachanwalt.

Können die Ungeimpften auch ohne Zugang zum Betrieb die geschuldete Arbeit erbringen, zum Beispiel im Homeoffice, soll der Arbeitgeber nach der aktuell geltenden Corona-Arbeitsschutzverordnung (gilt bis 30. Juni 2021) Homeoffice ermöglichen.

Und wenn das nicht geht?
Da es keine gesetzliche Impfpflicht gebe, schätzt Meyer ein, wäre man als Arbeitgeber verpflichtet, das Gehalt zu zahlen, wenn man den Nicht-Geimpften den Zugang zum Betrieb verwehrt und Homeoffice nicht möglich ist.

Benachteiligung für Ungeimpfte
Andere Rechtsexperten betonen darüber hinaus, dass Beschäftigte nicht deswegen benachteiligt werden dürften, weil sie ihr Recht, sich nicht impfen zu lassen, wahrnehmen.
Insbesondere Gewerkschaften halten daher Zugangsbeschränkungen für Beschäftigte, die ihren Anspruch auf Impfschutz nicht wahrnehmen wollen, für eine Benachteiligung.
"Jedenfalls würden die Gerichte in diesem Fall den Arbeitgeber zur Weiterzahlung der Vergütung auch ohne Arbeitsleistung verurteilen", lautet die Einschätzung von Peter Meyer.

Es zeigt sich: Eine grundsätzliche Zugangsbeschränkung für Menschen, die ihren Anspruch auf Impfung nicht wahrnehmen wollen, ist also schwierig durchzusetzen.

Was hingegen nach Einschätzung des Fachanwalts zulässig sein dürfte: "Arbeitgeber, bei denen die Belegschaft derzeit im Homeoffice arbeitet, werden wohl sagen können, dass nur Teams, in denen alle doppelt geimpft sind, in den Betrieb kommen und dort gemeinsam arbeiten dürfen."
Die übrigen Mitarbeitenden müssten dann zum Beispiel weiter im Homeoffice arbeiten, bis sie ebenfalls doppelt geimpft sind oder die Homeoffice-Pflicht aufgehoben wird.

Nach Impfung fragen?
Allerdings dürfte es für den Arbeitgeber nicht ganz unproblematisch sein überhaupt in Erfahrung zu bringen, ob der Mitarbeiter geimpft ist.
Eine Nachfrage des Arbeitgebers könnte nach Einschätzung von Rechtsexperten nur dann zulässig sein, wenn der Arbeitgeber für die Gesundheit weiterer Arbeitnehmer oder Patienten zu sorgen hat.
Dies dürfte dann aber auf die Art der Tätigkeit ankommen und auf die tatsächliche Gefährdung anderer Mitarbeiter.
Denkbar wäre dies beispielsweise im medizinischen Bereich.
Mitarbeiter müssten in diesem Fall auch wahrheitsgemäß antworten.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund sieht das strenger.
Dort heißt es, dass Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber keine Auskunft zu der Frage schulden.
Impfen sei mit Ausnahme der gesetzlich geregelten Masernimpfpflicht Privatsache der Beschäftigten.


 
"Halbes" Sortiment betroffen: Das ist die Mogelpackung des Monats !

Man kennt den Kniff: Der Preis bleibt gleich, der Inhalt reduziert sich und Verbraucher können eine derartig gut getarnte Preiserhöhung kaum erkennen. Gut, dass es die Verbraucherzentrale Hamburg gibt, die solcherlei Tricksereien publik macht.
So auch jetzt wieder.

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In diesem Monat bekommt nicht nur ein Produkt, sondern das "halbe" Süßwarensortiment von Nestlé den Titel "Mogelpackung des Monats" von der Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) verliehen.


Denn durch reduzierte Füllmengen wurden die Preise für Smarties, Lion und Kitkat versteckt um bis zu 25 Prozent erhöht.

Sechs Produkte der Marken Kitkat, Lion und Smarties von Nestlé sind durch Füllmengenreduzierungen teurer geworden.
Die versteckten Preiserhöhungen liegen zwischen 12 und 25 Prozent.
Hersteller Nestlé begründet den Preisanstieg mit höheren Produktionskosten und nachhaltigeren Verpackungslösungen.
Betroffen sind laut den Verbraucherschützern nach heutigem Kenntnisstand die folgenden Produkte: Kitkat Sammelpack, Kitkat Minis, Lion Sammelpack, Lion Minis, Smarties Sammelpack, Smarties Minis.

Nestlé ist laut VZHH Wiederholungstäter - bei fünf von sechs Produkten wurde die Weniger-drin-Preis-gleich-Masche in den letzten Jahren mehrfach angewendet.
Die Smarties Minis zum Beispiel sind zwischen 2014 und 2021 um über 60 Prozent teurer geworden.

Beispiel Kitkat
Laut der Untersuchung hat Kitkat aktuell die größte Preiserhöhung zu verzeichnen.
Den Kitkat Sammelpack gibt es jetzt nicht mehr mit fünf Riegeln (5 x 41,5 Gramm), sondern nur noch mit vier (4 x 41,5 Gramm).
Im Handel kostet die Packung trotzdem meist weiterhin 1,99 Euro.
Dadurch werden die Schokoriegel um 25 Prozent teurer.
Ganz ähnlich sieht es bei den Kitkat Minis aus.
Da werden nur noch 13 Packungen (217 Gramm) statt 15 Packungen (250 Gramm) für 2,99 Euro verkauft.
Das entspricht einem Preisanstieg von gut 15 Prozent.
Prinzipiell gilt: Die Verkaufspreise dürfen nach Kartellrecht nur von den Händlern und nicht von den Herstellern festgelegt werden.

Beispiel Lion
Auch der Sammelpack von Lion hat laut den Verbraucherschützern eine lange Geschichte versteckter Preiserhöhungen hinter sich.
Bei der aktuellen Schrumpfung des Lion Sammelpacks hat Nestlé die Anzahl der Riegel pro Packung von sechs (6 x 30 Gramm) auf fünf reduziert (5 x 30 Gramm).
Bei gleichem Preis von 1,99 Euro ist die Packung mit den Riegeln dadurch um 20 Prozent teurer geworden.

Auch bei den Minis von Lion wird getrickst.
Die Zahlen dazu: 234 Gramm statt 270 Gramm in der Packung.
Das Format der Umverpackung hat sich ein wenig geändert; der Preis im Handel liegt dennoch häufig weiterhin bei 2,99 Euro.
15,4 Prozent beträgt somit der versteckte Preisanstieg.

Beispiel Smarties
Und auch die Smarties von Nestlé blieben nicht verschont.
Der Sammelpack ist von 4 x 38 Gramm auf 4 x 34 Gramm geschrumpft.
Bei gleichem Preis sind die bunten Schokolinsen dadurch knapp 12 Prozent teurer geworden.
Erfreulich an dieser Sache ist lediglich, dass die Papprollen mit Smarties nicht mehr in einer zusätzlichen Verpackung aus Plastik stecken, sondern gänzlich plastikfrei mittels Perforation aneinander geheftet sind.
Und auch die Minis von Smarties sind ebenfalls weniger geworden - von 216 auf 187 Gramm bei gleichem Preis von meist 2,99 Euro.
Das ergibt eine versteckte Preiserhöhung von über 15 Prozent.
Die Verpackung der Minis wurde laut Nestlé auf Papier umgestellt, um Plastik zu sparen.

Stellungnahme Nestlé
Nestlé begründet die Preisanstiege bei Kitkat, Lion und Smarties gegenüber der Verbraucherzentrale vor allem mit höheren Produktionskosten: " Mit dieser Anpassung reagieren wir auf gestiegene Kosten in den letzten Jahren.
Beispielsweise investieren wir in unsere Produktionsanlagen - etwa um die Waffelqualität bei Kitkat weiter zu erhöhen.
Außerdem haben wir auch kontinuierlich Kosten durch Initiativen und Kooperationen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit, beispielsweise im Kakaoanbau".

Beim Kakao zeigt sich die VZHH verwundert über die höheren Kosten.
Der Kakao für die Kitkat-Riegel beispielsweise stammt seit Jahren von Bauern, die die Vorgaben des Nestlé Cacao Plans erfüllen müssen.
Das Nachhaltigkeitsprogramm steht immer wieder in der Kritik.
Seit letztem Jahr muss der geerntete Nestlé-Kakao sogar nicht mehr Fairtrade sein, sondern lediglich die Standards von Rainforest Alliance erfüllen.
Diese sind weniger streng.
Außerdem spart Nestlé laut der Verbraucherzentrale die Fairtrade-Prämien, die bisher an die Bauern zu zahlen waren.

Und auch die in der Stellungnahme hervorgehobene Einsparung von Plastikverpackungen sehen die Verbraucherschützer kritisch.
Im Nestlé Produktionswerk in Hamburg sollen demnach jährlich 191 Tonnen Plastik eingespart werden.
Doch am Beispiel der angeführten Smarties zeigt sich, dass die 13 kleinen Einzelpackungen in einer großen Umverpackung stecken.
Die besteht zwar nicht mehr aus Plastik, dafür aus schwererem beschichteten Papier.
Die Beschichtung macht die "tolle" Papiertüte dann doch nicht so gut recycelbar.
Ganz "vergessen" hat Nestlé nach Angeben der VZHH auch, dass durch die geringere Füllmenge im Beutel nun mehr Verpackungsmaterial verbraucht wird.
Um die gleiche Menge Smarties zu verkaufen, sind 15 Prozent mehr Verpackungsmaterial notwendig.

Verbraucher müssen sich häufig über versteckte Preiserhöhungen ärgern.
Vorausgesetzt, sie entdecken diese auch.
Die VZHH bietet die Möglichkeit, auf Produkte, mit denen Kunden derart (weniger Inhalt bei gleichem Preis) getäuscht werden, aufmerksam zu machen.
Sie macht diese Produkte dann öffentlich und kürt sie zur Mogelpackung des Monats und des Jahres.


 
Eigenmarken betroffen: Das ändert sich ab sofort bei Lidl !

Der Discounter Lidl setzt bei einem Produkt nun auf mehr Nachhaltigkeit.
Ein neues Siegel soll umweltbewusste Fischerei bestätigen.
Doch es gibt auch kritische Stimmen.

Lidl will einen weiteren Schritt in Richtung Nachhaltigkeit gehen.
Der Thunfisch der Eigenmarke "Nixe" soll nur noch aus zertifizierter nachhaltiger Fischerei stammen.
Das geht aus einer aktuellen Pressemitteilung hervor.

In allen deutschen Lid-Filialen soll das Produkt demnach das MSC-Siegel (Marine Stewardship Council) tragen.
Es steht für nachhaltige Fischerei.
Der Thunfisch wird in einer Einzeldose im eigenen Saft sowie in Sonnenblumenöl angeboten.
Diese Neuerung soll dazu beitragen, die "weltweiten marinen Ökosysteme zu schützen und zu erhalten", so das Unternehmen.

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Großteil des Fischsortiments zertifiziert
Diese Umstellung bewirkt, dass nun der Großteil an Fischprodukten der Eigenmarken vollständig zertifiziert sind.
Das MSC-Siegel tragen fast alle Fische und Schalentiere aus Wildfang.
Sie sind im Tiefkühl-, Frisch-, Konserven- und Feinkostbereich zu finden.

Fisch und Schalentiere aus Aquakulturen sind hingegen vollständig ASC-, Bio- oder GlobalG.A.P.-zertifiziert.
Der Discounter plant auch, künftig mehr zertifizierte Fischprodukte der Eigenmarken als Aktionsware anzubieten.
Langfristig soll auf zertifizierte Rohware umgestellt werden.

Es gibt auch kritische Stimmen
Immer mehr Fischprodukte tragen das MSC-Siegel für nachhaltigen Fang.
Doch es komme dabei immer auf das Fanggebiet und die Fangmethode an, erklärt der World Wide Fund For Nature (WWF).
Der WWF ist eine der größten internationalen Natur- und Umweltschutzorganisationen.

Das MSC-Siegel sei nicht immer gleich gut, so der WWF weiter.
Zwei Fischereien empfehle die Organisation beispielsweise nicht – obwohl sie zum Siegel zählen.

Auch die Zertifizierung GlobalG.A.P. bestätige zwar einen Standard in der Fischerei, doch es sei schwer zu prüfen, woher der Fisch stammt und welche Methode angewandt wurde.


 
Vatertags-Special - alles rund ums Bier !

Alle Tricks zur Bollerwagentour am Vatertag: Bier unterwegs kühl halten, Flaschen öffnen ohne Flaschenöffner und Anti-Kater-Tipps!

 
Internetanbieter fällt negativ auf !

Untergeschobene Verträge - Verbraucherschützer erhalten viele Beschwerden zu Vodafone.

Die Verbraucherschutzverbände erhalten jedes Jahr Tausende Beschwerden zu untergeschobenen und überteuerten Handy- oder Internetverträgen.

Vor allem ein Anbieter sorgt auffällig oft für Ärger bei den Kunden.

Schlechter Service, versteckte Kosten und Probleme beim Vertragswechsel: Wer Stress mit seinem Internetanbieter hat, kann sich von den Verbraucherschutzverbänden beraten lassen.
Auffällig viele Beschwerden kommen dabei von Vodafone-Kunden, berichtet heise.de und beruft sich auf Angaben des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv).

Von mehr als 30.000 Beschwerden aus dem Telekommunikationsbereich – etwa zu Internetanschlüssen oder Handytarifen – standen mehr als 11.000 im Zusammenhang mit Vodafone.
Das ist mehr als ein Drittel, ein überdurchschnittlich hoher Wert.
Die Zahlen beziehen sich auf das Jahr 2020.

Vodafone belegt einen zweifelhaften Spitzenplatz
Zu Vodafone gehören auch die Marken Unitymedia und Kabel Deutschland.
Der Konzern ist damit der zweitgrößte Anbieter für Breitband-Internet und Festnetzanschlüsse.
Im Mobilfunk steht Vodafone an dritter Stelle nach Telefónica und Telekom.

Bei der Anzahl der Verbraucherbeschwerden belegt Vodafone aber in beiden Bereichen eine fragwürdige Spitzenposition, so der Verband: Bei Festnetz und Internet entfallen zwei Drittel der Beschwerden auf den Konzern, beim Mobilfunk sind es fast ein Drittel.
Die restlichen Eingaben beziehen sich auf die vier größten Konkurrenten in dem jeweiligen Sektor.

"Vodafone führt im Telekommunikationsbereich die Beschwerderangfolge mit einem Abstand an, der in keinem Verhältnis zur Marktgröße steht", macht die Verbraucherschutzexpertin Carola Elbrecht in einem Statement für heise.de deutlich.

Aufdringliche Werbung und untergeschobene Verträge
Am häufigsten ärgern sich die Kunden über die Vertriebsmethoden von Vodafone: Sie berichten von aufdringlicher Werbung bis an die Haustür, unerwünschten Werbeanrufen und unterschobenen Verträgen.
Im Februar hatte die Bundesnetzagentur bereits eine Strafe gegen eine Vodafone-Tochter verhängt.

Gerade bei Verträgen mit Vodafone oder einem Tochterunternehmen des Konzerns scheint es häufig zu passieren, dass sich Kunden mit unerwartet hohen Rechnungen auseinandersetzen mussten.
Zwar können sich Verbraucher gegen untergeschobene Verträge wehren – rechtlich haben diese oft keinen Bestand.
Doch nur wenige nehmen einen langwierigen Rechtsstreit in Kauf.

So reagiert Vodafone auf die Vorwürfe
Vodafone hält die vzbv-Zahlen zu den Verbraucherbeschwerden für wenig aussagekräftig.
Ein Sprecher verweist gegenüber heise.de darauf, dass Vodafone mehr als 45 Millionen Kunden bediene.
Die Zahl der Reklamationen liege im Vergleich dazu im Promillebereich.
Vodafone nehme dennoch jede Beschwerde ernst und sei um Aufklärung bemüht.

Indirekt räumte der Sprecher aber auch ein, dass es ein Problem mit unaufrichtigen Vertriebspartnern gibt, die es auf Provisionen abgesehen haben oder Verträge abschließen, um "teure Smartphones für sich zur Seite zu schaffen".
Dadurch werden nicht nur die Kunden geschädigt, sondern auch das Unternehmen.

Vodafone sieht sich selbst als Opfer
Vodafone sieht sich also selbst als Opfer.
Doch was unternimmt der Konzern gegen das Problem?
Gegenüber heise.de nennt das Unternehmen Maßnahmen wie stichprobenartige Zufriedenheitsanrufe bei den Neukunden sowie Plausibilitätsprüfungen von Verträgen.
Falls es Zweifel gebe, ob der Kunde den Vertragsabschluss wirklich gewollt hat, werde eine Stellungnahme des Vertriebspartners verlangt.

Bei Verstößen gegen die Unternehmensrichtlinien droht Vodafone den Verkäufern mit Sanktionen bis hin zur Beendigung der Zusammenarbeit.
Im Extremfall, etwa wenn es um handfesten Betrug geht, können auch Strafverfahren eingeleitet werden.
Das Unternehmen macht keine Angaben, ob und wie viele solcher Fälle es in den vergangenen Jahren gab.


 
DHL ändert die Paketzustellung - Kunden wütend !

Die Corona-Pandemie wirkt sich deutlich auf die Arbeitslast von DHL, Hermes und Co. aus.
Denn durch den stark zugenommenen Online-Handel müssen deren Mitarbeiter viel mehr Pakete ausliefern.

Nun hat DHL bei der Paketzustellung etwas umgestellt - für einige Kunden offenbar ein Grund zum Ausrasten.

DHL: Wütende Kunden wegen geänderter Paketzustellung
Die Änderung erklärt dabei auch einige Beschwerden, die sich aktuell auf der Facebook-Seite von DHL sammeln.
Dort schreibt eine Frau beispielsweise, sie sitze wegen Corona seit über einem Jahr im Homeoffice „und trotzdem war ich angeblich mal wieder nicht da beim Zustellversuch?!“
Und weiter: „Ich fühle mich langsam wirklich mehr als auf den Arm genommen.“

Sie sei sich sicher, dass der Paketzusteller gar nicht erst bei ihr geklingelt habe.
Besonders bitter dabei: „Zehn Minuten vorher hab' ich erfolgreich ein Paket für eine Nachbarin angenommen...
Das kam per Hermes.
Die Fahrer dort wissen halt, wie man eine Klingel bedient“, ärgert sich die Frau.

Ähnliches hat auch ein Mann letzten Freitag erlebt.
Er schreibt mit voller Ironie: „Ich freue mich, dass mein Paket bei einem Hausbewohner abgegeben wurde, obwohl ich den ganzen Tag zu Hause war!“
Für den Kunden ist das besonders ärgerlich: „Danke an den 'freundlichen' Paketzusteller, dass ich jetzt mit meinem Rollator im Haus rumfahren darf.“
DHL verwies dazu bloß auf seinen Facebook-Chat, in dem das Unternehmen Beschwerden entgegennimmt.

Kundin stellt DHL zur Rede
Mehr als wütend zeigt sich auch eine Frau.
„Ich finde es eine absolute Frechheit von euch.
Ich warte hier auf mein Paket, das ich per Nachnahme gekauft habe.
Und dann kommt die Post, und was krieg' ich einen Zettel - konnte nicht zugestellt werden.
Angeblich wegen Corona.“

Jetzt müsse sie die Filiale aufsuchen, obwohl sie im 9. Monat schwanger sei - und einen 25 Kilogramm schweren Hundefutter-Sack abholen.
In der Filiale würden mindestens zwei Personen arbeiten und wenn sie Pech habe, sei noch mindestens eine weitere Person da.
Sie will wissen: „Meint ihr nicht, dass es einfacher gewesen wäre, mir mein Paket vor die Haustür zu stellen, das Geld zu nehmen und wieder zu fahren?
Immerhin bezahlt man ja sechs Euro dafür.“

Doch für die Vorfälle gibt es zumindest teilweise eine recht einfache Erklärung: DHL hat etwas bei der Zustellung von einigen Paketen geändert.

DHL erklärt geändert Paketzustellung
Der Paketdienst reagierte auf Facebook mit einer umfangreicheren Erklärung: „Bei Sendungen, die ein Nachentgelt erfordern, die Zusatzleistung Nachnahme tragen oder mit dem Service Ident Check beauftragt wurden, wird während der aktuellen Situation kein Zustellversuch unternommen, um die Zusteller und Empfänger zusätzlich zu schützen.“
Die Sendungen würden daher direkt in die Filiale gebracht und müssten vom Empfänger oder einer von ihm durch Vollmacht beauftragten Person dort abgeholt werden.

Der Grund: „In der Filiale werden für die Mitarbeiter und Kunden bessere Schutzmöglichkeiten angeboten und es besteht die Möglichkeit des bargeldlosen Bezahlens.“
Abschließend heißt es noch: „Wir bedauern, wenn dies im Einzelfall nachteilig ist.“
Ob die betroffenen Kunden dies vertröstet, ist indes unklar...


 
Vorsicht vor Handy-Drückerkolonnen !

Im Auftrag von Telekom und Vodafone - Vertreter für Handy- und Internetverträge werden zum Problem.

In der Corona-Krise verbringen die Menschen viel Zeit zu Hause.
Anbieter von Internet- und Telefonanschlüssen nutzen das offenbar, um Verträge direkt an der Haustür zu verkaufen – sehr zum Ärger der Betroffenen.

Es klingelt. Vor der Haustür steht ein Vertreter, der irgendetwas verkaufen will. Solche "Hausbesuche" im Auftrag von großen Firmen kommen bei den Kunden selten gut an.
Dennoch scheinen Anbieter von Telefon- und Internetverträgen derzeit wieder verstärkt auf solche Verkaufsgespräche an der Haustür zu setzen.

Das jedenfalls berichtet "Der Spiegel" und beruft sich auf Angaben der Verbraucherzentralen.
Diese verzeichnen nämlich eine Zunahme bei den Beschwerden über ungewollte Hausbesuche von Vermarktern, die den Bewohnern neue Handy- oder Internetverträge aufquatschen wollen.

Die Verkäufer kassieren Provision
Der Artikel stellt einen Zusammenhang zur Corona-Pandemie her: Schließlich ist die Wahrscheinlichkeit, die Bewohner während der normalen Geschäftszeiten zu Hause anzutreffen, für die Vertriebspartner der Unternehmen derzeit besonders hoch.
Die Geschäfte hingegen sind überwiegend geschlossen oder haben wenig Laufkundschaft.

Bei den Vertretern handelt es sich in der Regel nicht um direkte Angestellte der Telekommunikationskonzerne, sondern von deren Vertriebspartnern.
Firmen wie etwa das in Düsseldorf ansässige Unternehmen Ranger haben sich auf das Direktmarketing spezialisiert.
Dazu zählen auch mitunter als aufdringlich empfundene Gesprächstaktiken.
Denn: Für jeden erfolgreich abgeschlossenen Vertrag gibt es eine Provision.

Kunden fühlen sich unter Druck gesetzt
Sowohl Telekom als auch Vodafone nehmen die Dienste der Firma Ranger in Anspruch.
Dabei sind solche Verkaufsstrategien bei den Kunden extrem unbeliebt: 98 Prozent der Deutschen lehnen den Haustürverkauf ab, zeigt eine Forsa-Umfrage im Auftrag des Bundesverbands der Verbraucherzentralen.

Jeder dritte Befragte fühlt sich von den Verkäufern unter Druck gesetzt.
Jeder Zehnte hat sich sogar schon mal zu einem Vertragsabschluss überreden lassen.
Die Verbraucherschützer fordern deshalb ein gesetzliches Verbot von Haustürverkäufen ohne vorherige Einwilligung der Kunden.

Die Telekom hingegen verteidigt die Hausbesuche durch Vermarkter.
Der direkte Kundenkontakt diene dazu, "Service und Beratung vor Ort zu gewährleisten", sagte ein Sprecher dem "Spiegel".
Viele Kunden würden sich sogar gerne zu Hause beraten lassen.
Auch der Bundesverband Direktvertrieb Deutschland wehrt sich im "Spiegel" gegen das Vorurteil, dass alle Unternehmer in diesem Bereich unseriös agierten.

Wer den Vertrag stornieren will, stößt oft auf Probleme
Bei den Verbraucherzentralen häufen sich unterdessen die Beschwerden über untergeschobene Verträge – vor allem Vodafone scheint ein Problem mit unseriösen Vertriebspartnern zu haben, wie bereits berichtet wurde.
Ein Sprecher bestätigte dem "Spiegel", dass jeder vierte an der Haustür abgeschlossene Vertrag hinterher reklamiert werde.
Der Anteil der Kunden, die ihre Entscheidung hinterher bereuen, scheint also recht hoch zu sein.

Doch nicht jedem Kunden gelingt es auf Anhieb, den unliebsamen Vertrag loszuwerden.
Viele kommen mit dem Kleingedruckten nicht klar oder verpassen die Kündigungsfrist, weil sie den Kundenservice nicht erreichen können.
Die Verbraucherverbände plädieren deshalb dafür, die Widerrufsfrist bei Hausverkäufen auf 30 Tage zu verlängern.


 
Gesetzesänderung macht's möglich: Kartellamt will Amazons Marktmacht brechen !

Zu Jahresbeginn treten neue Vorschriften gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Deutschland in Kraft.
Das Bundeskartellamt will nun Amazon nachweisen, dass der Konzern eine "überragend marktübergreifende Bedeutung" besitzt.
Dann könnte das Amt dem Giganten Fesseln anlegen.

Das Bundeskartellamt nimmt erneut den Versandhändler Amazon ins Visier: Die Behörde teilte mit, dass sie ein Verfahren gegen das Unternehmen einleitet, um dessen Marktposition zu prüfen.
Grundlage dafür sind neue Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Sollte sich eine für den Wettbewerb relevante Marktposition ergeben, "könnten wir etwaige wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen von Amazon früher aufgreifen und untersagen", erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt.

Seit Januar dieses Jahres gelten neue Vorschriften für Digitalkonzerne - zentraler Bestandteil ist die Modernisierung der Missbrauchsaufsicht.
Damit können Wettbewerbsbehörden nun schon früher bestimmte Verhaltensweisen der großen Technologiekonzerne untersagen und "vorbeugend einschreiten", wie das Kartellamt ausführte.
Voraussetzung dafür ist eine "überragende marktübergreifende Bedeutung" der jeweiligen Firmen für den Wettbewerb.
Das prüft das Kartellamt nun in einem ersten Schritt.

Der Gesetzgeber zielt damit auf Digitalkonzerne wie Google, Facebook und Amazon ab.
Konkret wird damit gerechnet, dass in den ersten fünf Jahren gegenüber diesen drei Unternehmen festgestellt wird, dass sie Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb sind.

Bundeskartellamt kann Geschäftspraktiken verbieten
Als Konsequenz daraus könne das Bundeskartellamt dann etwa Konzernen untersagen, seine eigenen Angebote gegenüber denen von Wettbewerbern zu bevorzugen.
Aber auch das Übertragen von Markmacht auf bislang noch nicht beherrschte Märkte könnte unterbunden werden.
Auch Daten von Nutzern sollen besser geschützt werden.
Das Kartellamt will etwa verbieten können, dass Daten, die im Rahmen von Dienstleistungen generiert wurden, genutzt werden, um ungerechtfertigte Abhängigkeiten zu schaffen.

Der Versandhändler selbst erklärte, Amazon werde sich "zu laufenden Verfahren nicht äußern".
Zugleich sicherte das Unternehmen zu, es werde "vollumfänglich mit dem Bundeskartellamt kooperieren".

Derzeit laufen bereits zwei weitere Verfahren des Kartellamts gegen Amazon, die noch vor der Gesetzesänderung eingeleitet worden waren.
Dabei geht es um den Einfluss des Unternehmens auf die Preissetzung durch Algorithmen sowie um Vereinbarungen mit Markenherstellern, die Dritthändler ausschließen.

Amazon profitiert vom Boom des Onlinehandels, den die Corona-Pandemie noch verstärkt hat.
Weltweit beschäftigt der Konzern mittlerweile 1,27 Millionen Menschen (Stand Ende März).
In Deutschland hat Amazon rund 23.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.


 
Greenpeace weist verbotene Pestizide in Obst nach !

Berlin - Die Umweltorganisation Greenpeace hat einen Tag vor dem EU-Handelsminister-Rat eine neue Untersuchung zu Pestiziden in Früchten veröffentlicht.
Es wurden den Angaben zufolge 70 Früchte - darunter Mangos, Papayas, Melonen und Feigen - aus Brasilien getestet.

Bei 59 davon seien Pestizid-Rückstände nachgewiesen worden.
Insgesamt wurden laut Greenpeace 35 Wirkstoffe gefunden.
Die Mehrzahl seien hochgefährliche Pestizide, elf von ihnen seien in der EU nicht zugelassen, teilte Greenpeace am Mittwoch mit.

"Auch deutsche Chemieriesen schaden in Brasilien Menschen, Tieren und Natur.
Ein toxischer Kreislauf, denn die belasteten Früchte landen wiederum in Deutschland in unserem Obstsalat", sagte Greenpeace-Handelsexperte Jürgen Knirsch.
"Zum Schutz von Mensch und Umwelt muss Peter Altmaier sich beim morgigen EU-Treffen für einen Stopp des Abkommens einsetzen."

Wird an dem umstrittenen Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit den vier südamerikanischen Mercosur-Staaten festgehalten, sinken den Angaben zufolge die Zölle auf Pestizide, die aus der EU nach Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay exportiert werden.

Greenpeace nahm im April und Mai bundesweit Proben der Früchte in Supermärkten, Discountern und Großmärkten.
Die Untersuchung führte ein akkreditiertes und unabhängiges Labor im Auftrag von Greenpeace durch, hieß es.


 
Youtube ändert Nutzungsbedingungen !

Ab 1. Juni 2021 gelten für die Video-Plattform Youtube in Deutschland neue Nutzungsbedingungen.

Nachdem in den USA bereits im November 2020 einige Anpassungen bei den Nutzungsbedingungen von Youtube durchgeführt wurden, ändert Google ab 1. Juni 2021 auch hierzulande einige Punkte.
Während Youtube die Änderungen in seiner E-Mail-Benachrichtigung als klein einstuft und beteuert, dass sich die neuen Nutzungsbedingungen „nicht wesentlich auf die Nutzung“ von Youtube auswirken sollen, sind in den Änderungen dennoch einschneidende Berechtigungen versteckt, die sich Google erteilen lässt.

Eine dieser einschneidenden Berechtigungen ist das Recht auf Monetarisierung, das sich Youtube mit den neuen Nutzungsbedingungen selbst einräumt.
Bislang konnte der Videodienst-Betreiber nur in den Kanälen Videowerbung schalten, die auch für das Youtube-Partnerprogramm angemeldet waren.

Durch das neue Recht auf Monetarisierung, kann Google nun in allen Kanälen Werbung schalten, ganz egal, ob der Kanalbetreiber dies möchte oder nicht.
Änderungen gibt es auch bei der Besteuerung von Youtube-Einnahmen.
Google stuft diese Einnahmen nun als Tantiemen ein und kann, sofern gesetzlich vorgeschrieben, Steuern anteilig einbehalten.

In den neuen Nutzungsbedingungen räumt sich Google jedoch nicht nur neue Rechte ein, sondern will auch den Datenschutz in Bezug auf seine Nutzer stärken.
So hält der Konzern nun im Text spezifisch fest, dass Daten, welche die Identifizierung einer Person ermöglichen, nicht ohne deren Zustimmung erhoben werden dürfen.
Daten zur Gesichtserkennung gehörten schon immer dazu, sie werden im neuen Text der Nutzungsbedingungen jedoch noch hervorgehoben.
Auf diese Weise will Google sicherstellen, dass Drittanbieter Youtube beispielsweise nicht benutzen, um Gesichtsdatenbanken zu erstellen.


 
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