Diverses: Verbraucher - Nachrichten und Ratgeber !

Galeria-Karstadt-Kaufhof: Sechs weitere Filialen gerettet !

Mehr als 500 Mitarbeiter von Galeria-Karstadt-Kaufhof dürfen aufatmen: Ihre Jobs sind gesichert.
Denn dem Konzern ist es gelungen, weitere Filialen vor der Schließung zu bewahren.

Die Zahl der von der Schließung bedrohten Galeria-Karstadt-Kaufhof-Filialen sinkt weiter.
Das gab der Gesamtbetriebsratsvorsitzende der Warenhauskette Jürgen Ettl am Freitag bekannt.

Weil die Vermieter Zugeständnisse gemacht hätten, sei die Schließung von sechs weiteren Filialen vom Tisch – und damit mehr als 500 weitere Arbeitsplätze gesichert.

Galeria-Karstadt-Kaufhof – diese Standorte sind gerettet:

Berlin-Lichtenberg (Ringcenter)
Bielefeld
Alstertal-Einkaufszentrum in Hamburg
Leonberg
Nürnberg-Langwasser
Singen

Die Zahl der von der Schließung bedrohten Filialen sinkt damit von ursprünglich 62 auf 50.
Ettl betonte, er hoffe, dass es gelingen werde, noch weitere Filialen vor der Schließung zu bewahren.
"Aufgeben ist für uns keine Option."


 
Deutsche kaufen wieder mehr Toilettenpapier !

Klopapier war zu Beginn der Corona-Krise so gefragt wie kaum ein anderes Produkt.
Doch nur wenige Wochen später wurde es zum Ladenhüter.
Nun wendet sich das Blatt wieder.

Erst Hamsterkäufe, dann Umsatzeinbruch: Nach dem Auf und Ab der ersten Monate der Corona-Krise normalisiert sich die Nachfrage nach Toilettenpapier langsam wieder.
Das geht aus Zahlen des Marktforschungsunternehmens Nielsen hervor.
Zuvor hatte die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung" ("FAS") darüber berichtet.

Zwar lag die Nachfrage nach Toilettenpapier Ende Juni noch rund 20 Prozent unter dem Niveau des gleichen Zeitraums 2019.
Der Trend geht aber in Richtung des Vorjahresniveaus.
Das könnte darauf hindeuten, dass die Vorräte bald aufgebraucht sind.

Klopapier: Absatz teilweise verdoppelt
Zu Beginn der Corona-Krise war der Absatz von Klopapier seit Ende Februar nach oben geschnellt.
In einzelnen Wochen wurde mehr als doppelt so viel verkauft wie in der gleichen Kalenderwoche 2019, wie aus den Nielsen-Daten hervorgeht.

Wenige Wochen darauf zeigte sich die Folge dieser Hamsterkäufe: Anfang April brach der Absatz ein – teils lag die Nachfrage mehr als 40 Prozent unter dem Vorjahresniveau.
Laut "FAS" rechnet die Branche damit, dass sich die Nachfrage nun normalisiert.


 
Mit Foto des Umschlags: Post kündigt Briefe ab sofort vorab per E-Mail an !

Ab sofort können Millionen Deutsche vorab wissen, was sie beim Öffnen ihres Briefkastens finden: Die Deutsche Post verschickt nun E-Mails mit Fotos der zu erwartenden Briefumschläge.
Für alle gilt das Angebot aber nicht.

Die Deutsche Post kann Privatkunden künftig vorab per E-Mail mitteilen, welche Sendungen im Briefverkehr sie im Laufe des Tages zustellen wird.
Der neue Service wurde von der Deutsche Post DHL Group am Montag in Zusammenarbeit dem Internet-Konzern 1&1 für Inhaber eines E-Mail-Kontos bei den 1&1-Diensten GMX und Web.de gestartet.
Dabei wird in einer E-Mail ein Foto des Briefumschlags gesendet.
Der Dienst ist kostenfrei und steht theoretisch 34 Millionen Nutzern des 1&1-Dienstes zur Verfügung.

Im Rahmen der automatisierten Verarbeitung werden die rund 55 Millionen Briefsendungen täglich schon von Kameras in den Sortieranlagen der Post erfasst und die Fotos dann ausgewertet.
Wenn Kunden sich für den Dienst anmelden, leitet die Post das Foto von dem Umschlag an die Empfänger vorab weiter.

Bilder entstehen automatisiert unter Datenschutzauflagen
"Die Fotos der Briefpost entstehen automatisiert unter Einhaltung der deutschen Datenschutz- und Sicherheitsstandards in den hochmodernen Sortierzentren der Deutschen Post", betonte ein Sprecher.
Durch das Anfertigen der Aufnahmen werde der Versand nicht verzögert.
"Die Briefe bleiben im Sortierprozess und werden wie gewohnt an die Hausanschrift des Empfängers zugestellt."
Die gesamte Datenverarbeitungskette erfülle die Anforderungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung und sei mit den Datenschutzbeauftragten abgestimmt.

Im kommenden Jahr sollen Nutzer von Web.de und GMX zusätzlich die Möglichkeit erhalten, auch digitale Kopien der Briefinhalte per sicherer E-Mail zu empfangen.
So lassen sich eingehende Briefe schon am PC oder auf dem Smartphone lesen, bevor sie physisch im Briefkasten zugestellt werden.
Zuerst wird der Dienst für Briefe von Absendern angeboten, die die Inhalte parallel digital zur Verfügung stellen.
Dazu müssen die Nutzer explizit ihre Zustimmung erteilen.
Die Inhalte können auf Wunsch mit dem bewährten Verschlüsselungsverfahren PGP geschützt werden.

Neuer Dienst ist Teil der Digitalisierungsstrategie der Post
Für die Deutsche Post DHL Group ist der Ankündigungsdienst ein Teil einer umfassenden Digitalisierungsstrategie.
Dazu gehören auch Systeme, mit denen man Empfänger von Paketen genauer über ein Zeitfenster informieren kann, wann ein Paket genau eintrifft.
Außerdem will die Post eine Sendungsverfolgung im Internet für gewöhnliche Briefe ermöglichen.
Dazu sollen Briefmarken eingeführt werden, die mit einer Seriennummer in Form einer viereckigen Klötzchengrafik ("Matrixcode") versehen sind.

Das Tracking der Briefe mit Matrixcode erfasst allerdings nur die Abgangs- und Eingangssortierung.
Wer genau wissen will, wann ein Brief beim Empfänger angekommen ist, muss ein Einschreiben oder eine Expresssendung wählen.
Die Post schützt sich mit der neuartigen Briefmarke auch gegen Fälschungen und unerlaubte Wiederverwendungen von Postwertzeichen.

Wer keine Briefmarke zur Hand hat, soll künftig auch ohne Aufpreis die Sendung mit dem Handy frankieren können.
Dabei generiert eine App einen mehrstelligen alphanumerischen Code, der dann rechts oben auf den Brief oder die Postkarte geschrieben wird.
Dieser Code wird von Kameras in den Sortieranlagen der Post erfasst und dann ausgewertet.

Für 1&1 ist der neue Service ein Teil der Strategie, die Postfächer bei Web.de und GMX in ihrer Bedeutung aufzuwerten.
Kunden, die regelmäßig das Mailfach aktiv nutzen sind auch eher bereit, ein kostenpflichtiges Premium-Abo mit zusätzlichem Speicherplatz und weiteren Funktionen abzuschließen.


Post: Informationen zur "Briefankündigung"
 
Update für Verbraucher: Dieses Corona-Gesetz gilt im August nicht mehr !

Köln - Im August kommen wieder einige Änderungen auf Verbraucher zu.
So werden unter anderem berufliche Ausbildungen stärker gefördert, die Ticketpreise im ÖPNV sinken – und die ersten Kreuzfahrtschiffe stechen wieder in See.

Alle Änderungen auf einen Blick:

Corona-Arbeitszeitgesetz tritt außer Kraft
Das COVID-19-Arbeitszeitgesetz wird außer Kraft gesetzt – nachdem es Anfang April eingeführt wurde.
Das Gesetz regelt, dass Arbeitgeber längere Arbeitszeiten für die Mitarbeiter anordnen durften, sofern diese Mehrarbeit durch andere Maßnahmen nicht zu verhindern war.
Pro Tag waren bis zu zwölf Stunden Arbeit erlaubt, pro Woche insgesamt 60 Arbeitsstunden.
Dazu konnte auch an Sonn- sowie Feiertagsarbeit gearbeitet werden.
Neue Corona-Maßnahmen sind für den August zunächst nicht vorgesehen.

Kreuzfahrtschiffe stechen in See
In Corona-Zeiten war lange Zeit nicht denkbar, dass Kreuzfahrten wieder möglich sein werden.
Im Gegenteil: Menschen mussten auf einem Schiff sogar lange Zeit in Quarantäne bleiben.
Doch nun sollen Kreuzfahrten bald wieder möglich sein.
Die Schiffe der Reedereien „Aida“ und „Tui Cruises“ legen mit ihren Kreuzfahrtschiffen ab 1. August wieder ab – mit einem angepassten Hygienekonzept.

Niedrigere Kita-Gebühren
Eltern können sich über die Reform des Kinderbildungsgesetzes freuen, denn damit sinken die Gebühren.
Nun müssen für das zweite Kita-Jahr, beziehungsweise das zweite Jahr in der Kindertagespflege, keine Gebühren mehr gezahlt werden.
Bisher war lediglich das letzte Jahr vor der Einschulung kostenfrei.
Auch die Geschwisterkind-Regelung wurde angepasst – künftig müssen Elternbeiträge nur noch einmal bezahlt werden, auch wenn mehrere Geschwister betreut werden.

Vegane Köttbullar
Viele Menschen nutzen die Gelegenheit: Nach dem Möbelkauf noch einen kurzen Snack.
Nun wird auch der Klassiker von Ikea vegan angeboten.
Der „Plantbullar“ ist das pflanzliche Pendant zum originalen „Köttbullar“ – und soll laut einer Mitteilung des Unternehmens sogar günstiger angeboten werden.

Verbessertes Aufstiegs-Bafög
BAföG assoziieren die meisten wohl mit der finanziellen Förderung für Studenten.
Doch es gibt auch ein Pendant für die berufliche Bildung: das Aufstiegs-BAföG.
Dort greifen nun Verbesserungen für die Teilnehmer von Fortbildungen.
Die Teilnahme an Lehrgängen wird nun mit 50 Prozent (vorher 40 Prozent) bezuschusst.
Außerdem werden Prüflingen, die nach dem 1. August ihre Fortbildung erfolgreich bestehen, 50 Prozent ihres Darlehens erlassen.

Ausbildungsberufe werden erneuert
Die Ausbildung von Bankkaufleuten, IT-lern, Kaufleuten des Außen- und Großhandelsmanagements, Mediengestaltern und Laboranten werden grundlegend überarbeitet.
Der Grund ist der steigende Grad der Digitalisierung in diesen Berufen.
Außerdem fallen Zwischenprüfungen künftig weg.
Die Neuerungen betreffen alle Azubis, die in diesem Jahre ihre Ausbildung aufnehmen.

Günstigere Preise im VRR
Der Verkehrsverbund mit den meisten Einwohnern in Nordrhein-Westfalen, der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), senkt zum 1. August die Ticketpreise.
Damit wird die reduzierte Mehrwertsteuer nun an die Kunden weitergegeben – die Preise bleiben bis Ende 2020 bestehen.
Laut Angaben des VRR gilt das für die meisten Tickets, die Mehrwertsteuer fällt von sieben auf fünf Prozent.
Wahrscheinlich gelten im neuen Jahr wieder die alten Preise: Zumindest ist bislang keine Preiserhöhung geplant.


 
Bitte kein Bargeld: Dürfen Händler auf Kartenzahlung bestehen ?

„Bitte zahlen Sie mit Karte“ steht derzeit an vielen Kassen der Supermärkte und Einzelhandelsgeschäfte.
Auch in Restaurants wird Kartenzahlung gern gesehen.
Wegen der Corona-Pandemie sollen Menschen direkten Kontakt vermeiden – also soll möglichst auch kein Bargeld von Hand zu Hand gehen.
Was passiert aber, wenn ein Kunde sich weigert, der Aufforderung nachzukommen?
Dürfen Händler oder Gastronomen die Annahme von Bargeld in ihrem Geschäft vollständig ablehnen?

Händler müssen kein Bargeld annehmen:
„Grundsätzlich gilt das Prinzip der Vertragsfreiheit“, erklärt Ulrich Binnebößel vom Handelsverband Deutschland (HDE) in Berlin.
Das bedeutet: Händler und Kunden können den Inhalt des Vertrages und damit auch die Art und Weise der Zahlung frei bestimmen.
Der Händler muss also keine Bargeldzahlungen akzeptieren.
Begründen muss er das nicht.
„Eine andere Frage ist sicherlich, ob ein solches Verhalten besonders kundenfreundlich ist.“
Voraussetzung für dieses Vorgehen ist, dass er Kunden vor dem Anschluss des Kaufvertrags explizit darüber informiert, welche Zahlung er nicht akzeptiert.
Ein Hinweisschild vor dem Eingang oder spätestens an der Kasse genügt.

Auch bestimmte Banknoten dürfen Händler ablehnen:
Händler können auch festlegen, dass sie bestimmte Banknoten nicht annehmen.
„Man sieht dies recht häufig an Tankstellen, wo große Banknoten nicht akzeptiert werden“, nennt Binnebößel als Beispiel.
Dahinter stecke oft der Gedanke, dass man barzahlenden Kunden möglichst das entsprechende Wechselgeld wiedergeben möchte.
„Das wäre kaum möglich, wenn früh morgens schon mehrere Kunden mit großen Scheinen bezahlen wollen“, so Binnebößel.
Der Händler darf auch Kunden wegschicken, die mit einem Beutel voller Münzen kommen.
„Die Einzelhandelsunternehmen sind nicht verpflichtet, mehr als 50 Münzen bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen.“
Das gehe aus einer EU-Verordnung hervor – und gilt in allen Ländern der Europäischen Währungsunion.

Bargeldlose Alternativen:
Die Deutschen hängen an ihrem Bargeld.
Dennoch nutzen viele zunehmend bargeldlose Zahlungsarten – gerade jetzt während der Corona-Pandemie.
„Wir beobachten aktuell einen weiter beschleunigten Trend zu bargeldlosen Zahlungen“, erklärt Cornelia Schulz, Pressesprecherin für die Deutsche Kreditwirtschaft (DK).
Auch Händler, die bisher am Bargeld festhielten, stellen laut Schulz angesichts der Corona-Pandemie vermehrt auf kontaktlose Bezahlungen um – also auf Girokarte oder Kreditkarte.
So könne der Bezahlvorgang an der Kasse hygienisch, sicher und schnell vonstattengehen.
Neben der physischen Karte können Kunden immer häufiger auch kontaktlos zahlen.
Dies entspreche „denselben hohen Sicherheitsstandards der Deutschen Kreditwirtschaft wie kontaktbehaftete Kartenzahlungen“, erläutert Schulz.

Kontaktlos bezahlen – teils auch ohne PIN möglich:
Kontaktlos zahlen können Kunden auf vielfältige Weise, mit der Girokarte, der Kreditkarte oder dem Smartphone.
Einfach die Karte oder das Smartphone mit einigen Zentimetern Abstand an das Lesegerät halten, schon wird der Betrag abgebucht – wenn die entsprechende Funktion aktiviert ist.
Bei kleineren Beträgen ist die Eingabe einer PIN meist nicht notwendig.
„Bisher waren in Deutschland meist nur Zahlungen bis 25 Euro ohne PIN möglich“, sagt Michael Herte von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.
„Aufgrund der Corona-Pandemie wurde diese Grenze auf 50 Euro angehoben.“
Unabhängig von dem höheren Limit müssen Verbraucher allerdings zwischendurch ihre Geheimnummer wieder eingeben – spätestens nach fünf Transaktionen oder nach einer Gesamtsumme von maximal 150 Euro.

Kunden können Kosten entstehen:
Ob Bargeld oder Karte – bei beiden Zahlungsarten entstehen dem Händler Kosten.
Diese kann er an den Kunden weitergeben – etwa über die Preise.
„Direkte Zusatzkosten fallen für den Kunden aber nicht an, egal wie er zahlt“, sagt Binnebößel.
Allerdings kann es passieren, dass Kunden bei ihrer Bank für jede bargeldlose Zahlung eine Gebühr entrichten müssen.
„Das kommt auf das persönliche Kontomodell an“, sagt Herte.
Wer etwa für jede Transaktion ein Entgelt bezahlt, „wird am Monatsende bei der Kontoabrechnung staunen, wenn die Girokarte oft zum Einsatz gekommen ist“, warnt Herte.

Bankgebühren vorab prüfen:
Verbraucher sollten daher unbedingt die Gebühren checken, bevor sie zugunsten des bargeldlosen Zahlens auf Scheine und Münzen verzichten.
Manchmal findet man diese Kosten im Preisaushang der Bank unter allgemeinen Begriffen wie „beleglose Buchung“ und „Basislastschrift“.
„Im Zweifel hilft es, ganz konkret bei der Bank nachzufragen, ob die Kartenzahlung im Supermarkt etwas kostet“, rät Herte.
Besonders Konten ohne oder mit geringer Grundgebühr können hohe Einzelentgelte auslösen – so die Erfahrung des Verbraucherschützers.
Wollen Kunden die Kosten für die Kartenzahlung vermeiden, können sie über einen Kontowechsel nachdenken.
„Allerdings gibt es kostenlose Kartenzahlungen eher bei den höherpreisigen Kontomodellen“, gibt Herte zu bedenken.
Verbraucher müssten also abwägen, ob sie die Karte oft genug einsetzen, dass sich der Kontowechsel lohnt.


 
Verbraucherschützer raten: Tipp zum Online-Shopping - Cookie-Voreinstellungen genau anschauen !

Auf nahezu jeder Webseite müssen Nutzer erst Informationen zu sogenannten Cookies weg klicken.
Doch dabei lohnt es sich, genau hinzuschauen.

Viele Webseiten haben eine Zustimmung zur Speicherung von Cookies voreingestellt, warnen
Dabei gibt es eigentlich Gerichtsurteile, die das ausdrücklich verbieten.

Cookies speichern beim Surfen Daten auf der Festplatte des Nutzers, Webseiten können so zum Beispiel Besucher wiederkennen.
Eine Stichprobe der Verbraucherzentrale Hessen bei 20 großen Onlineshops zeigt: Die Hälfte der Shops missachtet geltende Vorgaben dazu und nutzt unübersichtliche Voreinstellungen, welche die gesamte Cookie-Auswahl aktivieren.

Keine echte Einwilligung
Ein voreingestelltes „Ja“ sei bei der Cookie-Auswahl unzulässig, erklären die Verbraucherschützer.
Denn das habe nichts mit einer echten Einwilligung zu tun – schließlich lese ja nahezu niemand die langen Texte dazu, welche Cookies genau für was zum Einsatz kommen.

Und auch wenn Webseiten mehr Kontrolloptionen bieten, müssen Verbraucher ganz genau hinschauen: Auf manchen Seite werden zum Beispiel beim Anklicken eines prominent platzierten Buttons alle Cookies zugelassen, ein unscheinbarer Knopf speichert hingegen die reduzierte Auswahl.

Drittanbieter-Cookies über Browser sperren
Alle Cookies grundsätzlich abzulehnen, ist dennoch nicht empfehlenswert, da so beispielsweise die Warenkorbfunktion beim Online-Shopping ausgeschaltet wird.
Das Sperren von Drittanbieter-Cookies – also jenen, die nichts mit der gerade besuchten Seite zu tun haben – lässt sich alternativ auch über den jeweiligen Browser regeln.


 
Wichtiges BGH-Urteil für Mieter !

Mieter müssen nicht die vollen Modernisierungskosten tragen.

Der Vermieter muss die Wohnung instandhalten.
Doch welche Kosten dienen nur der reinen Modernisierung – und dürfen auf den Mieter abgewälzt werden?
Der Bundesgerichtshof hat entschieden.

Erneuern Vermieter noch funktionstüchtige, aber schon in die Jahre gekommene Bauteile und Einrichtungen, dürfen sie dem Mieter nicht die vollen Kosten aufbrummen.
Vor einer Mieterhöhung muss der Anteil herausgerechnet werden, der der Instandhaltung dient.

Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
Sonst würde dem Vermieter die Möglichkeit eröffnet, ohnehin in naher Zukunft anfallende Kosten durch "Vornahme der Modernisierung kurz vor "Fälligkeit" der Erhaltungsmaßnahmen auf den Mieter abzuwälzen". (Az. VIII ZR 81/19)

Modernisierungskosten darf Vermieter auf Miete aufschlagen
Zur Instandhaltung zählen alle Arbeiten, die notwendig sind, damit die Wohnung oder das Haus in ordentlichem, bewohnbaren Zustand bleibt.
Der Vermieter ist dazu verpflichtet und muss die Kosten selbst tragen.

Anders ist es bei der Modernisierung: Diese Arbeiten sorgen für eine echte Verbesserung.
Der Vermieter darf die Kosten deshalb bis zu einer bestimmten Grenze auf die Miete aufschlagen.

Geklagt hatte eine Frau aus Düsseldorf, die für ihre Wohnung bisher gut 300 Euro Miete zahlte.
2016 wurde das Haus gründlich auf Vordermann gebracht.
Unter anderem ließ der Eigentümer die ungefähr 60 Jahre alte Wohnungstür der Klägerin und mehrere ebenso alte Haustüren, Treppenhausfenster und Briefkästen austauschen.

Danach flatterten der Frau binnen eines Jahres gleich zwei Mieterhöhungen ins Haus: einmal um rund 190 Euro, einmal um rund 240 Euro.

Mieterbund begrüßt BGH-Urteil
Zum Teil hatte das Landgericht Düsseldorf diese Erhöhungen schon gekippt.
Den Austausch der alten Fenster, Türen und Briefkästen ließen die Richter aber als Modernisierung durchgehen – die Klägerin habe nicht dargelegt, dass Mängel eine Instandsetzung erfordert hätten.

Der BGH verhindert nun die ungekürzte Umlage der Kosten.
Nach sechs Jahrzehnten sei die Lebensdauer der Bauteile "bereits zu einem sehr großen Teil abgelaufen".
Das müsse berücksichtigt werden.

Der Deutsche Mieterbund begrüßte das Urteil.
"Diese Klarstellung aus Karlsruhe ist erfreulich und führt zu finanzieller Entlastung der Mieterinnen und Mieter", sagte Präsident Lukas Siebenkotten am Dienstag.
Bislang hätten die Mieter alle Kosten tragen müssen, solange nichts defekt war.
Dieser Praxis sei nun ein Ende gesetzt.


 
Große Hitze: Haben Mieter Anspruch auf eine Klimaanlage ?

Zurzeit herrschen in Deutschland Temperaturen über 30 Grad Celsius.
Doch die Hitze kann schnell unerträglich werden.
Eine Klimaanlage bringt Kühle.
Aber muss mein Vermieter sie installieren?

Gerade in Dachgeschosswohnungen kann es im Sommer heiß werden.
Abhilfe schaffen können Klimaanlagen.
Einen Anspruch darauf haben Mieter aber nicht.

Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.
Denn sommerliche Temperaturen stellen grundsätzlich keinen Mietmangel dar.

Wenn es in einer Wohnung im Sommer untypisch heiß wird, kann der Vermieter aber verpflichtet sein, Gegenmaßnahmen zu ergreifen, um die Wohnung in einen bewohnbaren Zustand zu versetzen.
Explizit den Einbau einer Klimaanlage kann der Mieter aber nicht verlangen.
Der Vermieter kann frei entscheiden, welche Maßnahmen er trifft.

Zudem muss der Vermieter auch dem Einbau einer fest installierten Klimaanlage auf Mieterkosten nicht zustimmen.
Er muss aber dulden, wenn sich der Mieter eine mobile Klimaanlage aufstellt.


 
Filialen schließen, Jobs fallen weg: Kahlschlag bei Mediamarkt und Saturn beschlossen !

3.500 Stellen sollen wegfallen, 14 Filialen geschlossen werden: Bei den Elektronikmarkt-Ketten Mediamarkt und Saturn verschärft sich die Krise.
Der Mutter-Konzern Ceconomy verkauft den Beschluss als notwendig, Verdi übt Kritik.


Bei den kriselnden Elektronik-Ketten Mediamarkt und Saturn sollen rund 3.500 der rund 45.000 Vollzeitstellen gestrichen werden.
Die Arbeitsplätze würden in den kommenden zwei bis drei Jahren vor allem im europäischen Ausland wegfallen, teilte der Mehrheitseigner der beiden Ketten, die Holding Ceconomy, nach einer Sitzung des Aufsichtsrats in Düsseldorf mit.
Die Ketten sollen damit effizienter arbeiten.

Zudem hatte die Gruppe entschieden, 14 defizitäre Märkte zu schließen, drei davon in Deutschland.
Weitere könnten folgen: Die Zahl der Märkte in Europa könne sich nochmals leicht verringern, hieß es.

Die Gewerkschaft Verdi hatte die Pläne bereits scharf kritisiert: "Kürzungen und Personalabbau sind Zeugnis von Managementversagen und haben noch nie Unternehmen gerettet", hatte ihr Bundesfachgruppenleiter Handel, Orhan Akman, gesagt.

MediamarktSaturn: Stellenabbau kostet zunächst Geld
Mit dem Umbau erwartet Ceconomy Einsparungen von knapp mehr als 100 Millionen Euro pro Jahr, deren Löwenanteil ab dem Geschäftsjahr 2022/23 wirksam werden soll.
Zunächst aber kostet der Stellenabbau Geld: Die Kosten für die Umsetzung der Pläne beliefen sich voraussichtlich auf insgesamt etwa 180 Millionen Euro, wovon ein signifikanter Teil noch im laufenden Geschäftsjahr 2019/20 erwartet werde.

Der Minderheitseigner von MediamarktSaturn, die Familie Kellerhals, unterstütze die Entscheidung für den Umbau, hieß es weiter.
Mit ihr hatte es in der Vergangenheit immer wieder Differenzen in strategischen Fragen gegeben.

Corona-Krise verschärfte die schon bestehenden Probleme
Ceconomy war durch den hohen Wettbewerbsdruck von Online-Händlern wie Amazon schon vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie in die Krise geschlittert und hatte Stellen gestrichen; die Corona-Folgen hatten die Probleme aber noch verschärft.

Die Holding hatte im zweiten Quartal des Geschäftsjahres 2019/20 wegen der behördlich verordneten Schließung von Märkten und hohen Abschreibungen einen Verlust von 309 Millionen Euro verzeichnet.
Im Mai und Juni habe es aber Umsatzwachstum gegeben.
Bei der Präsentation der Quartalszahlen am Donnerstag sah sich Ceconomy wieder auf Kurs.

"Nach dem Ende der Marktschließungen haben wir im Mai schnell wieder Fuß gefasst", sagte Ceconomy-Chef Bernhard Düttmann.
Wesentlichen Anteil daran habe der Erfolg des Online-Geschäfts, das im dritten Geschäftsquartal von April bis Juni bereits mehr als ein Drittel zum Gesamtumsatz beigetragen habe.
Für das Gesamtjahr rechnet der Elektronikhändler trotz der Ladenschließungen im April nun nur noch mit einem leichten Rückgang des währungsbereinigten Umsatzes.


 
Gesetzentwurf: ANGA warnt - Mietern drohen höhere Kosten für Kabelanschlüsse !

Vermieter können die Kosten für Inhaus-Netze wie Kabel- und Glasfaseranschlüsse bislang auf ihre Mieter umlegen.
Dafür erhalten diese die Anschlüsse zu günstigeren Preisen.
Laut ANGA könnte eine geplante Änderung des Telekommunikationsgesetzes zu Kostensteigerungen führen.

Im Rahmen der geplanten Änderung des Telekommunikationsgesetzes sieht ein Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums eine Neuregelung bei der mietrechtlichen Behandlung der Betriebskosten für Inhaus-Netze vor.
Diese Kosten wurden bislang auf die Mieter umgelegt.
So finden sich beispielsweise die Kosten für einen Kabelanschluss als Bestandteil der Mietnebenkosten.
Der Gesetzentwurf siegt dagegen nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren eine komplette Streichung vor.

ANGA fordert Kalkulationssicherheit: Glasfaserausbau könnte sich verzögern
Der Breitbandverband ANGA warnte, dass den Netzbetreibern und Wohnungsunternehmen eine wichtige Grundlage für die Anbindung der Wohnungen an Glasfaser- und Gigabitnetze nehmen würde.
"Umlagefähigkeit und Netzausbau sind gerade auf den kostenintensiven letzten Metern in die Wohnungen untrennbar miteinander verknüpft.
Ohne Kalkulationssicherheit wird sich der Ausbau von ultraschnellen Netzen erheblich verzögern.
So wichtig die Umlagefähigkeit früher für den Bau von Fernsehkabelnetzen war, so wichtig ist sie heute für Glasfaser- und Gigabitnetze", betont ANGA-Präsident Thomas Braun.

Teurerer Einzelnutzervertrag statt günstigerem Mehrnutzervertrag
Der Verband weist auch darauf hin, dass eine Abschaffung der Umlagefähigkeit auch unsozial wäre.
Mehr als zwölf Millionen Haushalte, die ihre TV-Programme über rabattierte Mehrnutzerverträge ihres Vermieters empfangen, müssten künftig Einzelverträge abschließen.
Dies würde für die Betroffenen Mehrkosten von bis zu über 100 Prozent bedeuten.
Allerdings gilt es, auch die andere Seite der Medaille zu betrachten.
Derzeit zahlen Mieter die Kosten für einen Kabelanschluss in den Nebenkosten oft mit, auch wenn sie diesen gar nicht in Anspruch nehmen.
Für die Kabelnetzbetreiber sind solche Verträge mit Wohnungsunternehmen und Vermietern eine sichere Einnahmequelle.

Deutliche Mehrkosten für Empfänger von Sozialleistungen
Ein schwerer Schlag wäre die geplante Neuregelung laut ANGA auch für Empfänger von Sozialleistungen.
"Bei der gebündelten TV-Versorgung über den Vermieter werden die damit verbundenen Betriebskosten als Teil der Wohnkosten von der Bundesagentur für Arbeit oder dem Sozialhilfeträger zusätzlich zum Regelsatz erstattet.
Die jetzt vorgeschlagene Änderung hätte zur Folge, dass die Empfänger von Arbeitslosengeld II oder von Grundsicherung die Kosten künftig aus dem Regelsatz zahlen müssten.
Das kann für sie zu Mehrbelastungen von über 200 Euro pro Jahr führen", erklärt ANGA-Präsident Braun.


 
Amazon kauft Altgeräte zurück !

Für Amazon-Produkte - Amazon startet neues Tauschprogramm für Altgeräte.

Alte Elektrogeräte werden meist entweder verkauft oder weggeworfen.
Mit einem neuen Programm will Amazon seine Kunden dazu ermuntern, letzteres zu vermeiden – aber nur für Geräte des Unternehmens.

Amazon-Kunden können ab sofort das neue Trade-In-Programm des Unternehmens nutzen.
Das verkündet Amazon auf seiner Website.

Das Programm gilt für Amazon-Geräte, die sich für das Programm qualifizieren.
Auf seiner Website nennt Amazon derzeit vier Gerätegruppen: Kindle eReader, Fire-Tablets, Fire-TV-Sticks und Echo-Lautsprecher.
Laut Amazon werde das Angebot aber "ständig mit neuen Artikeln aktualisiert".

Gutschein und Rabatt möglich
Kunden können ihre alten Geräte kostenlos einschicken und erhalten dafür einen Amazon-Gutschein und in manchen Fällen auch Rabatt auf bestimmte Amazon-Produkte.

Zuvor müssen Nutzer Fragen über den Zustand ihres Gerätes beantworten, um eine Schätzung des Eintauschwertes zu erhalten. Der tatsächlich Wert kann im Nachhinein abweichen. Auch kaputte Geräte akzeptiert Amazon. Solche Produkte recycelt das Unternehmen dann, schreibt Amazon.
Alle anderen Geräte werden im Amazon Warehouse angeboten.

Für einen funktionsfähigen und unbeschädigten E-Book-Reader der Marke Kindle Oasis der neunten Generation erhalten Nutzer beispielsweise einen 65-Euro-Amazon-Gutschein.
Ein Neugerät startet ab 224 Euro.
Hat der Artikel jedoch einen Defekt, sinkt das Angebot auf fünf Euro.
Für alle älteren Modelle des Fire-TV-Sticks erhalten Nutzer dagegen immer 99 Cent – unabhängig vom Zustand des Geräts.


Quelle:
 
Knorr ändert Namen von "Zigeunersauce" !

Keine "Zigeunersauce" mehr - Knorr ändert umstrittenen Produktnamen.

Der Lebensmittelhersteller Knorr reagiert auf die Namenskritik an seiner "Zigeunersauce".
Künftig soll der Grill-Klassiker mit einem neuen Namen im Supermarktregal stehen.

Vor dem Hintergrund der Diskussion über rassistische Namen und Begriffe wird die „Zigeunersauce“ der Marke Knorr umbenannt.
"In ein paar Wochen finden Sie diese als 'Paprikasauce Ungarische Art' im Regal", teilte der Mutterkonzern Unilever auf Anfrage der "Bild am Sonntag" mit.
"Da der Begriff "Zigeunersauce" negativ interpretiert werden kann, haben wir entschieden, unserer Knorr Sauce einen neuen Namen zu geben."

Woher stammt der Begriff?
Der Begriff "Zigeuner" ist eine alte Sammelbezeichnung für verschiedene Volksgruppen, die sich wohl von Indien aus vor allem über Südosteuropa verbreiteten.
Der Zentralrat der in Deutschland vor allem lebenden Volksgruppen Sinti und Roma nennt den Begriff "eine von Klischees überlagerte Fremdbezeichnung der Mehrheitsgesellschaft, die von den meisten Angehörigen der Minderheit als diskriminierend abgelehnt wird".
Auch im öffentlichen Sprachgebrauch wird der Begriff so empfunden.

In der Küchentechnik wird der Begriff "Zigeunersauce" bereits seit mehr als 100 Jahren verwendet.
Im Nachschlagebuch für die klassische Küche von Escoffier ist er schon 1903 zu finden.
Er bezeichnet eine würzige, scharfe Soße mit stückigen Einlagen und wird heute in der Regel aus Tomaten hergestellt, häufig mit Paprika, Zwiebeln, Essig und Gewürzen.
Traditionell verbindet der Verbraucher die Soße mit der Geschmacksrichtung ungarisch und scharf.
Nach Angaben von Sinti und Roma entstammt die Soße nicht ihrer Küche.

Über den Namen wird schon lange diskutiert
Der Zentralrat der Deutschen Sinti und Roma begrüßte die Entscheidung.
"Es ist gut, dass Knorr hier auf die Beschwerden offenbar vieler Menschen reagiert", sagte der Vorsitzende Romani Rose der Zeitung.
Ihm selbst bereite allerdings der wachsende Antiziganismus in Deutschland und Europa größere Sorgen.
"Für den Zentralrat sind vor diesem Hintergrund Zigeunerschnitzel und Zigeunersauce nicht von oberster Dringlichkeit."
Viel wichtiger sei es, Begriffe wie "Zigeuner" kontextabhängig zu bewerten, "wenn etwa in Fußballstadien 'Zigeuner' oder 'Jude' mit offen beleidigender Absicht skandiert wird".

Die Diskussion über den Produktnamen "Zigeunersauce" wird schon seit Jahren geführt.
2013 hatte Knorr eine Umbenennung noch abgelehnt.
Auch der Zentralrat hatte damals vor einer dogmatischen Sprachregelung gewarnt und es abgelehnt, bei der Benennung der Sauce "Zigeuner" etwa durch "Sinti und Roma" zu ersetzen.
Die generelle Debatte über diskriminierende Begriffe wird im Zuge der Rassismusdiskussion nach dem Tod des schwarzen US-Amerikaners George Floyd in den vergangenen Monaten wieder heftiger geführt.


 
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