Diverses: Verbraucher - Nachrichten und Ratgeber !

DSGVO - das müssen Verbraucher jetzt wissen !

Ab dem 25. Mai 2018 ist die DSGVO europaweit verbindlich anzuwenden.
Was die Betroffenen vor große Schwierigkeiten in der Umsetzung stellt, eröffnet Verbrauchern umfassendere Rechte.

Facebook ist nur das aktuellste Beispiel in Sachen Datenklau.
Weltweit agierende Firmen wie Uber oder Yahoo reihen sich in die Riege der Unternehmen ein, die es versäumt haben, sorgfältig mit den Daten ihrer Kunden umzugehen und für deren sichere Speicherung zu sorgen.
Sollten Kunden erwarten können, dass diese Unternehmen, die immer mehr Macht über persönliche Daten erlangen, auch deren Sicherheit gewährleisten?
Oder leben wir in einer Welt, in der das Unternehmen – nicht der Kunde – König ist und wo der Profit immer weiter wachsen muss, auch wenn das zu Lasten der Kunden geht?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) will diesem Missverhältnis ein Ende setzen.
Sie zielt darauf ab, alle Organisationen für den Schutz von Kundendaten zur Verantwortung zu ziehen.
Jede öffentliche Stelle sowie sämtliche privaten Unternehmen, die Daten von europäischen Bürgern besitzen, müssen sich an diese neuen Regeln halten.

Bereits am 24. Mai 2016 trat die Verordnung der Europäischen Union in Kraft, um die Regeln zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu vereinheitlichen.
Ab dem 25. Mai 2018 ist die DSGVO europaweit verbindlich anzuwenden.
Was die Betroffenen vor große Schwierigkeiten in der Umsetzung stellt, eröffnet Verbrauchern umfassendere Rechte.

Was müssen Verbraucher jetzt wissen?

Was sind personenbezogene Daten?
Die Datenschutz-Grundverordnung regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten.
Welche das sind, ist in Artikel 4 der Verordnung festgehalten: sämtliche Informationen, die zur Identifizierung einer Person beitragen.
Dazu gehören Name, Kennnummer, Standortdaten oder sonstige Merkmale physischer, physiologischer, genetischer, psychischer, wirtschaftlicher, kultureller oder sozialer Art.

Für wen gilt die DSGVO?
An die DSGVO müssen sich alle öffentlichen Stellen und privaten Unternehmen in der Europäischen Union halten.
Sie gilt aber auch für Unternehmen außerhalb Europas, wenn sie ihre Waren oder Dienstleistungen im europäischen Markt anbieten und Daten von europäischen Bürgern nutzen.
Betroffen sind also auch Google, Facebook und Co..

Welche Rechte gelten für Verbraucher?

Genehmigung ist Verbrauchersache

Die Datenspeicherung und Verarbeitung darf ausdrücklich nur nach Einwilligung durch den Verbraucher erfolgen.
An dieser Tatsache ändert sich auch nichts nach der neuen Regelung.
Damit Informationen über eine Person gespeichert werden dürfen, muss diese freiwillig ihre Einwilligung gegeben haben und wissen, wie die Daten genutzt werden.
Was sich ändert: Nach Artikel 13 und 14 der DSGVO muss jeder bei der Erhebung seiner Daten informiert werden über den Zweck, den Empfänger, die Dauer sowie über die Rechte zur Berichtigung, zum Sperren und Löschen der Daten.
Sollte sich die Art der Nutzung ändern, muss das Unternehmen den betroffenen Verbraucher darüber informieren.

Transparenz über Verarbeitung und Speicherung

Verbraucher haben das Recht, umfassend über den Umgang mit ihren Daten informiert zu werden.
Nach Artikel 15 dürfen sie erfragen, welche Daten über sie gespeichert werden.
Unternehmen müssen diese Informationen laut Artikel 12 in „präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache“ liefern.

Informationspflicht bei Hackerangriffen

Unternehmen müssen Hackerangriffe innerhalb von 72 Stunden an nationale Sicherheitsbehörden melden – und auch die betroffenen Verbraucher informieren.
Diese Regel gilt für alle Datenschutzverstöße, die ein Risiko für die gespeicherten persönlichen Daten darstellen.
Einen Vorfall wie bei Uber, wo ein Datenklau erst nach über einem Jahr veröffentlicht wurde, soll es damit nicht mehr geben.

Recht auf Berichtigung

Verbraucher können nach Artikel 16 die Korrektur falscher Daten verlangen.
Außerdem haben sie in bestimmten Fällen nach Artikel 18 das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung.

Recht auf Vergessenwerden

Verbraucher haben das Recht, Unternehmen gezielt zur Löschung ihrer persönlichen Daten aufzufordern.
Diese Möglichkeit bestand bisher zwar auch, musste jedoch gerichtlich durchgesetzt werden.
Jetzt ist dieser Anspruch in Artikel 17 der DSGVO verankert.

Recht auf Datenportabilität

Eine weitere Neuerung ist das Recht auf sogenannte Datenportabilität, also Datenübertragung.
Sie ist im Artikel 18 der DSGVO geregelt und bedeutet, dass Verbraucher ihre Daten in einem „strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format“ verlangen können, um die Informationen dann an einen anderen Anbieter zu übermitteln.
Darüber hinaus müssen Unternehmen die Daten direkt an den anderen Anbieter weiterleiten, wenn der Verbraucher das fordert.

Position der Verbraucher wird gestärkt
Die neue Datenschutz-Grundverordnung stärkt die Position der Verbraucher hinsichtlich des Umgangs mit ihren persönlichen Daten.
Doch in den Formulierungen der DSGVO wird auch deutlich, dass Privatpersonen ihre Rechte gegenüber Unternehmen aktiv einfordern müssen.
Der Erfolg der neuen Regelung wird also massiv davon abhängen, wie umfassend Verbraucher von ihren neuen Rechten Gebrauch machen.


 
DSGVO: Neue Datenschutzverordnung - Abmahner wittern Geschäft !

Berlin Fehler in der neuen Datenschutzerklärung können für Webseitenbetreiber teuer werden.
Denn in den kommenden Wochen drohen Abmahnungen.


Ein kleiner Fehler sollte die Bonner Onlinehändlerin Vera Dietrich teuer zu stehen kommen.
Sie verkauft Textilien über das Internet.
Dort offerierte sie auch einen Schal aus Kaschmir und Wolle.
Das Angebot brachte ihr eine Abmahnung durch einen Abmahnverein ein.

Die Kennzeichnung entspreche nicht den gesetzlichen Anforderungen, hieß es in dem Schreiben.
„Es hätte heißen müssen, 50 Prozent Kaschmir und 50 Prozent Wolle“, erläutert die Händlerin ihren Fehler.
In Panik überwies sie 232 Euro Gebühren.
Die beigelegte Unterlassungserklärung unterzeichnete Dietrich aber nicht.

Der Abmahnverein ließ nicht locker.
Per Gerichtsvollzieher sei ihr dann eine Strafandrohung von 250.000 Euro oder einem halben Jahr Haft bei einer Wiederholung des Fehlers angedroht worden.
Gegen diese einstweilige Verfügung zog Dietrich vor Gericht und setzte sich kürzlich auch gegen den Abmahnverein durch, dem das Gericht die Klagebefugnis absprach.
Doch das ist ein eher seltener Erfolg.
Denn das Recht ist häufig aufseiten professioneller Abzocker, auch wenn es eigentlich nur einen fairen Wettbewerb sichern soll.

Nur jede vierte Firma wird rechtzeitig fertig
In den kommenden Wochen werden sich womöglich viele Onlinefirmen, Webseitenbetreiber oder auch Blogger auf unliebsame Abmahnschreiben einstellen müssen.
Denn Ende der Woche tritt die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft.
Sie sieht strenge Informationspflichten für die Webseitenbetreiber vor.
Den Besuchern der Seiten muss zum Beispiel erklärt werden, welche Daten der Betreiber erhebt und wie sie verwendet werden, auch dass der Gast die gesammelten Daten abfragen darf.

Zwar ist die Neuregelung seit zwei Jahren bekannt.
Doch vorbereitet haben sich darauf längst nicht alle Internetportale.
Einer Umfrage des Branchenverbands Bitkom zufolge wird nur jede vierte Firma rechtzeitig mit der Umsetzung fertig.
Das bietet Abzockern unter den Abmahnern eine Gelegenheit.

Auch Verbraucherzentralen dürfen abmahnen
Die Abmahnung ist eigentlich ein Instrument zum Schutz eines fairen Wettbewerbs und zur einfachen Beseitigung von Rechtsverstößen.
Damit sollen zum Beispiel unlautere Werbung oder Urheberrechtsverletzungen unterbunden werden.
Konkurrenten dürfen gegen solche Verstöße vorgehen und Abmahnungen verschicken.

Damit einher geht die Forderung, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben.
Darin verpflichten sich die Abgemahnten, die monierte Praxis bei Androhung einer Strafzahlung zu unterbinden.
Oft wird ein Anwalt damit beauftragt.
Es gibt auch Organisationen, die abmahnen dürfen.
Dazu gehören etwa die Verbraucherzentralen, Mietervereine oder der ADAC.
Auf der Liste der zugelassenen Einrichtungen des Bundesamts für Justiz finden sich aber auch Vereine wie die Umwelthilfe.

DSGVO für Firmen und Vereine schwer umzusetzen
Und es gibt auch Anwälte oder Abmahnvereine, die offenbar allein aus Gewinnstreben nach Verstößen im Internet suchen.
Das könnte demnächst verstärkt der Fall sein, da die DSGVO vor allem für kleine Firmen oder Vereine schwierig umzusetzen ist.
„Wenn sich leicht Geld verdienen lässt, dann eher bei den Kleinen“, befürchtet die Rechtsexpertin des digitalen Marktwächterteams der Verbraucherzentralen, Carola Elbrecht.

Wehren können sich die Betroffenen praktisch nicht, sofern sie einen Fehler begangen haben.
Deshalb rät Elbrecht bei Unsicherheiten über die Angaben auf der eigenen Webseite, sich rechtlichen Rat einzuholen.
„Das Sicherste ist, die Seite zu deaktivieren, bis die Prüfung erfolgt ist“, sagt Elbrecht.

Rechtsverstoß könnte zu bedrohlichen Strafen führen
Wenn tatsächlich eine Abmahnung ins Haus flattert, raten die Experten zur Ruhe.
Laut Elbrecht sollte der Anspruch inhalt*lich und in Höhe der Gebühren- und Strafzahlungen von Experten überprüft werden.
Ignorieren sollte man eine Abmahnung nicht.
Dann besteht die Gefahr, dass der Gegner vor Gericht zieht und ein kleiner Rechtsverstoß zu existenziell bedrohlichen Strafzahlungen führt.

Vera Dietrich kämpft mittlerweile für eine Gesetzesänderung, um den Abzockern der Branche das Handwerk zu erschweren.
Sie hat im Bundestag eine Petition dazu eingereicht.
25.000 Unterstützer haben den Antrag unterzeichnet.
Auch hat sie Politikern die Problemlage direkt geschildert.
„Die Lebenswirklichkeit vieler Abgeordneter ist von diesen Fällen weit entfernt“, stellt sie fest und rät allen Betroffenen, sich direkt an ihren Wahlkreisabgeordneten zu wenden
. Einen ersten Erfolg kann die Händlerin verbuchen.
Der Petitionsausschuss befasst sich im Juni mit ihrer Eingabe, obwohl das notwendige Quorum von 50.000 Unterschriften verfehlt wurde.

Auch im Justizministerium wird schon über Änderungen nachgedacht.
So könnten beispielsweise Vertragsstrafen nicht mehr an die Abmahner, sondern an die Staatskasse fließen.
Das würde den finanziellen Anreiz dazu schmälern.
Entschieden ist aber noch nichts.


 
Neuer EU-Datenschutz - Beschwerden gegen Facebook und Google !

Brüssel - Nach zweijähriger Übergangsfrist, viel Anerkennung, aber auch Sorge und Kritik gelten nun einheitliche Datenschutz-Regeln in Europa.
Durch die Datenschutzgrundverordnung sollen künftig alle EU-Bürger die Hoheit über ihre Daten zurückgewinnen.

Sie setze einen weltweiten Datenschutz-Standard, sagte EU-Justizkommissarin Vera Jourovà.
Aus Wirtschaft und Politik hatte es allerdings viel Kritik an dem Regelwerk gegeben.

Wenige Stunden nach Inkrafttreten gingen erste Verbraucher-Beschwerden über Facebook und Google bei den Aufsichtsbehörden ein.


 
Der totale Wahnsinn: So viel kostet ein komplettes Panini-Album zur WM 2018 !

München/Modena - WM-Jahre sind Panini-Jahre.
Auch vor der Fußballweltmeisterschaft in Russland sind beträchtliche Teile der deutschen Bevölkerung vom Sammelfieber ergriffen.
Panini nennt keine Zahlen.
Aber in Buch- und Zeitschriftenläden, an Kiosken und Tankstellen werden allein in Deutschland Abermillionen von Papieraufklebern mit den Fotos der WM-Spieler für die Sammelalben des italienischen Unternehmens verkauft.

Forscher fragen sich: Warum sind Menschen bereit, Geld für ein eigentlich viel zu teures Produkt auszugeben?
Denn die Fans investieren in ihre Panini-Alben oft ein Vielfaches der Summe, die sie für ein vergleichbares Buch mit Spielerfotos ausgeben würden.

Bis zu 870 Euro für ein komplett gefülltes Album
Eine Beispielrechnung: Neunzig Cent kostet jede Tüte mit fünf Bildern, in jedes Album passen 682 Aufkleber, das ergibt Mindestkosten von 122 Euro für ein vollständig gefülltes Panini-Album.
Tatsächlich sind die Kosten noch ungleich höher, weil sich mit fortschreitender Vervollständigung des Albums die doppelten Aufkleber häufen.

Mit Wahrscheinlichkeitsrechnung lässt sich überschlagen, wie viel die Bildchen-Sammler tatsächlich investieren.
"Sollte es mit dem Tauschen nicht klappen, müsste ein Sammler etwa 4.840 Sticker kaufen, bis er das Album voll hat", so die Wirtschaftswoche.
Bei einem Einkaufspreis von 18 Cent würde das komplett gefüllte Album laut dieser Rechnung rund 870 Euro kosten.

Panini produziert sieben bis acht Millionen Tüten täglich
Bei den meisten Sammlern dürfte der Betrag irgendwo zwischen 122 und 870 Euro liegen.
Denn wohl kaum jemand schafft es so zu tauschen, dass er am Ende ein vollständig gefülltes Album hat und alle doppelten Aufkleber losgeworden ist.

Füllen eine Million Fans ihre Alben, brauchen sie dafür 682 Millionen Bilder - entspricht einem Mindestumsatz von gut 122 Millionen Euro
In den Hochzeiten produziert Panini in der Firmenzentrale in Modena für den weltweiten Vertrieb täglich sieben bis acht Millionen Tüten.
Umsatz und Auflage in Deutschland nennt die Firma nicht.

Nicht nur Minderjährige sammeln
„Man lernt alle Spieler kennen, und es macht Spaß zu sammeln“, erklärt der zwölf Jahre alte Münchner Schüler Felix, der mit Hilfe der Aufkleber die Körpergröße prominenter Fußballstars auswendig gelernt hat - Cristiano Ronaldo 1,87 Meter, Manuel Neuer 1,93.

Doch sammeln keineswegs nur Minderjährige.
Viele Erwachsene bewahren sich das Sammelfieber aus der Kindheit: „Für mich ist der Reiz, in einigen Jahren wieder hineinschauen zu können“, sagt Wolfgang Franke, als Controller in einem oberbayerischen Forschungszentrum Fachmann fürs Geld.

Eigene Leistung lässt die Sache wertvoller erscheinen
Verena Hüttl-Maack, Professorin für Betriebswirtschaftslehre an der Universität Hohenheim, nennt vier mögliche Gründe, warum die Fans so viel Geld ausgeben.
„Ein Faktor könnte die Nostalgie und die Erinnerung an die eigene Kindheit sein.
Ein zweiter der sogenannte Ikea-Effekt: Die Leute halten einen Tisch für wertvoller, den sie selbst zusammengebaut haben, als wenn er ihnen fertig zusammengesetzt vor die Nase gesetzt wird“, sagt die Wissenschaftlerin.
„Die eigene Leistung lässt die Sache wertvoller erscheinen.“

Der dritte Effekt sei der reine Spieltrieb, die Neugierde beim Öffnen einer Tüte.
„Es ist nachgewiesen, dass die Auflösung der Neugierde positive Emotionen erzeugt, auch wenn das Resultat am Ende gar nicht so großartig ist.
Man empfindet eine Art Belohnungseffekt.“

Sozialer Effekt spielt eine Rolle
Das sieht Felix Klimm ebenso.
Der wissenschaftliche Mitarbeiter am Lehrstuhl für Verhaltensökonomik und experimentelle Wirtschaftsforschung an der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität erklärt das Motiv: „Allein die Erwartung, dass Marco Reus in der Tüte sein könnte, freut jeden Fan ungemein.“

Und auch der soziale Effekt könnte eine Rolle spielen.
„Die Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe, wenn ganz viele Menschen die Bilder sammeln“, nennt Hüttl-Maack als weiteren Grund.

Letzteren Effekt lernen vor allem Eltern kennen.
Die Kinder üben daheim Druck aus, damit Mama und Papa das nötige Kleingeld locker machen.
„Wenn in einer Klasse viele Kinder ein Panini-Album haben, kann der Wunsch nach einem eigenem Album sehr groß sein für die, die nicht sammeln“, meint Klimm.

Beim Sammeln der Panini-Aufkleber spielten sowohl soziale als auch individuelle Aspekte eine Rolle, sagt der Münchner Wirtschaftswissenschaftler.
Der Gruppendruck ist nicht die einzige soziale Komponente, dazu zählt auch „das Tauschen von Stickern, welches Nutzen stiften kann“.
Das Sammeln an sich sei oft eine individuelle Motivation, wie man auch beim Briefmarkensammeln sehe.

Geschäftsmodell funktioniert offensichtlich prächtig
„Hinzu kommt die Stückelung des Preises“, sagt Klimm.
„Der ist auf die einzelnen Tüten aufgeteilt, so dass viele die Gesamtkosten nicht überblicken.“
Müsste man den Preis für ein komplettes Album auf einmal bezahlen, würden es wenige kaufen – „aber in vielen kleinen Häppchen bezahlen die Leute den relativ hohen Preis dann doch“.

Das Geschäftsmodell funktioniert offensichtlich prächtig.
„Seit den Werksanfängen in den Siebzigern hat Panini in Modena schätzungsweise 25 Milliarden Tütchen produziert“, berichtet ein Sprecher der deutschen Panini-Zentrale.
Mittlerweile ist Panini zu einer WM in mehr als 130 Ländern präsent.
Größter Einzelmarkt ist das fußballverrückte Brasilien.

Und die Preise steigen von WM zu WM kräftig.
2014 kostete eine Tüte noch 60 Cent.
„Sobald der Beutel Sticker über einen Euro kostet, höre ich auf“, meint Panini-Sammler Franke.


 
Test: Die besten Fernseher zur WM !

Stiftung Warentest - Einen guten WM-Fernseher gibt es schon ab 600 Euro.

Wer zur Fußball-Weltmeisterschaft nicht vor Ort im Stadion sein kann, braucht einen guten Fernseher.
Stiftung Warentest stellt 39 Geräte vor und nennt die Favoriten.

Zur Fußball-Weltmeisterschaft präsentiert Stiftung Warentest 39 Fernseher, die mit der Note "gut" abschneiden.
Alle Geräte besitzen dabei eine einstellbare Bewegungsoptimierung.
So lässt sich das Bild je nach Spielsituation einstellen.
Zudem rät Stiftung Warentest zu einem Gerät mit Aufnahmefunktion.
Denn aufgrund der Zeitverschiebung laufen einige Spiele hierzulande am frühen Nachmittag.

Wer gerne viele Gäste zum Mitschauen einlädt, dem empfiehlt Stiftung Warentest einen Fernseher mit großer Bilddiagonale.
Denn das ermöglicht einen größeren Sitzabstand.
Bei manchen Geräten verschlechtert sich nämlich der Kontrast oder es verändert sich die Farbwiedergabe, wenn man seitlich drauf schaut.

Favorit kostet 605 Euro
Als Favorit nennt Stiftung Warentest den LG 55UJ635V für 605 Euro.
Der Fernseher hat eine Bilddiagonale von 140 Zentimetern.
Testnote: 2,1. Die besten Geräte kosten mehr: der LG OLED55B7D für 1.640 Euro (140 Zentimeter, Note: 1,7) oder der Samsung QE55Q7F für 1.470 Euro (140 Zentimeter, Note 1,7).

Als gute kleinere Geräte listet Stiftung Warentest den LG 43UJ6309 für 410 Euro (109 Zentimeter, Note: 2,1) und den Panasonic TX-40EXW604 für 555 Euro (102 Zentimeter, Note: 2,2).

Wer die Fußballspiele lieber auf einer größeren Leinwand anschauen möchte, sollte sich einen Beamer kaufen.
Stiftung Warentest hat 15 Geräte getestet.
Das Ergebnis: Einen guten Beamer gibt es schon ab 430 Euro.


 
Post-Beschwerden bei Bundesnetzagentur auf Rekordkurs !

Bonn - Die Beschwerden über die Deutsche Post bei der Bundesnetzagentur könnten 2018 einen Rekord erreichen - bisher liegen sie bereits bei mehr als zwei Dritteln des Werts aus dem gesamten vergangenen Jahr.
Bis Ende Mai seien rund 4100 Beschwerden eingegangen, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur von den Regulierern.

In 2017 waren es demnach insgesamt 6100.
Mehr als die Hälfte der Beschwerden betrifft Probleme bei der Zustellung.


 
Wasch- und Reinigungsmittel häufig mit fehlerhaften Angaben !

Bei amtlichen Kontrollen in Nordrhein-Westfalen ist jedes zweite Wasch- und Reinigungsmittel wegen fehlerhafter Angaben auf den Etiketten durchgefallen.
Die Kontrolleure für Chemikaliensicherheit hatten 299 Produkte unter die Lupe genommen, wie das NRW-Arbeitsministerium am Dienstag mitteilte.

Bei 49 Prozent seien Verstöße gegen Kennzeichnungs- und Informationspflichten festgestellt worden.
"Besonders bei giftigen oder umweltschädlichen Substanzen können Verstöße gegen Kennzeichnungspflichten gravierende Folgen haben", kritisierte Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU).

Die Mängel reichten von fehlenden Email-Adressen und falschen Telefonnummern bis zu fehlenden Angaben in deutscher Sprache.
In einigen Fällen konnten die Hersteller nicht nachweisen, dass sie die Zusammensetzung des Produkts an das Bundesinstitut für Risikobewertung gemeldete hatten.

Überprüft wurden unter anderem Kfz-Reiniger, Spülmittel und Sanitärprodukte, die in Supermärkten, sowie Drogerie- und Schnäppchenmärkten gekauft worden waren.
Die Behörden leiteten Bußgelverfahren ein.


 
Achtung: Stadt Köln warnt vor giftiger Raupe - Kontakt vermeiden !

Köln - Der Kontakt führt zu starken Reizungen und allergischen Reaktionen von Haut und Atemwegen: Die Stadt Köln warnt eindringlich vor dem Kontakt mit dem Eichenprozessionsspinner.
Die Raupenart hat die Eichen am Fühlinger See befallen.

Raupen werden aufgesaugt
Etwa 70 Prozent der rund 250 Eichen an der Sport- und Erholungsanlage sind betroffen.
Besonders stark ist der Befall östlich und südöstlich der Regattastrecke.

Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen beseitigt die Raupen mit einer Fachfirma mithilfe eines Spezialstaubsaugers.
Laut Stadt dauert die Entfernung der Schädlinge noch mindestens bis zum kommenden Wochenende.

Raupe befällt nur Eichen
Im Kölner Umland kommt der Eichenprozessionsspinner schon seit vier bis fünf Jahren vor, insoweit war mit einer Ausbreitung nach Köln zu rechnen, obwohl es hier sowohl in Parkanlagen als auch an Straßen relativ wenige Eichen gibt.
Nur diese Bäume befällt der Schädling.

Warum ist die Raupe giftig?
Die Raupe des Eichenprozessionsspinners häutet sich bis zur Verpuppung sechsmal.
Ab der dritten Häutung bildet sie zusätzlich zu ihren langen sichtbaren Haaren rund 600.000 nur 0,1 bis 0,25 Millimeter lange „Brennhaare“, die das Eiweißgift Thaumetopein enthalten.
Damit schützt sie sich vor Fressfeinden.

Der Befall mit dem Eichenprozessionsspinner ist durch die Bildung von Gespinsten in der Krone oder an Astgabeln des Wirtsbaumes leicht zu erkennen.

Woran kann ein Befall erkannt werden?
Auch die Anordnung der Tiere während ihrer „Prozessionen“ von den Gespinsten zu den Fraßstellen fällt sofort ins Auge.
Die „Brennhaare“ bleiben nach dem Schlüpfen des Falters in den Gespinsten am Stamm.

Auf Begleiterscheinungen achten
Der Kontakt mit ihnen führt zu starken Reizungen und allergischen Reaktionen von Haut und Atemwegen.
Zu den Begleiterscheinungen zählen Schwindelgefühl, Fieber und Müdigkeit
In jedem Fall sollten Betroffene einen Arzt konsultieren.


 
Bedingungen rechtswidrig: Verbraucherzentrale mahnt Apple wegen Schülerkursen ab !

Die deutschen Apple Stores müssen ihre Teilnahmebedingungen für Schülerkurse in den Apple Stores spätestens bis zum 10. Juni ändern.
Dazu hat sich Apple mit einer Unterlassungserklärung gegenüber dem Verbraucherzentrale Bundesverband verpflichtet.
Der Verband hatte die Bedingungen fast vollständig als rechtswidrig kritisiert.

„Entdeckungsreisen“ im Apple Store
Apple bot in seinen Stores „Entdeckungsreisen“ für Schülergruppen an. In den Kursen konnten die Kinder unter Anleitung und mithilfe von Apples eigenen Geräten ihre Projekte gestalten „Apple behielt sich das Recht vor, die Kinder während der Kurse zu fotografieren und zu filmen und die Aufnahmen umfassend zu verwerten.
Außerdem lehnte das Unternehmen jegliche Haftung ab.
Das sollten die Eltern mit ihrer Unterschrift auf einer Einverständniserklärung bestätigen“, sagt Susanne Einsiedler, Rechtsreferentin vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Umfassende Erlaubnis für Fotos und Videoaufnahmen
Konkret mussten die Eltern zustimmen, dass ihre Kinder fotografiert, gefilmt und interviewt werden dürfen und Apple die Aufnahmen „für jegliche mit dem Programm in Zusammenhang stehende, vertretbare Zwecke“ verwenden darf.
Nach Auffassung des vzbv schloss dies ein, dass Apple Fotos und Videos von Minderjährigen nahezu beliebig und kostenlos beispielsweise für Werbekampagnen hätte nutzen können.
Zugleich sollten die Eltern auf jegliche Unterlassungsansprüche gegenüber dem Konzern verzichten.

Die Teilnahmebedingungen enthielten noch weitere Klauseln, die nach Auffassung des vzbv rechtswidrig sind.
So behielt sich Apple außerdem vor, „Teilnehmer ohne Angabe von Gründen und nach eigenem Ermessen vom Programm auszuschließen.“
Danach hätten einzelne Schüler grundlos wieder nach Hause geschickt werden können, obwohl sie sich angemeldet und eine Teilnahmebestätigung erhalten haben.

Apple will alte Teilnahmebedingungen ändern
Der vzbv hat Apple abgemahnt und unter Androhung einer Klage aufgefordert, die strittigen Teilnahmebedingungen zurückzunehmen.
Das Unternehmen hat inzwischen eingelenkt und eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Unternehmen drängen in Klassenzimmer
Nach Angaben des vzbv ist Apple aber nur eines unter vielen Unternehmen, die sich gezielt an Schüler und Lehrer wenden: Drei Viertel der größten deutschen Unternehmen geben eigene Unterrichtsmaterialien heraus, bieten Exkursionen, Lehrerfortbildungen oder Schulwettbewerbe an.
Zwar ist Produktwerbung laut der landeseigenen Regeln zu Werbung und Sponsoring verboten, zahlreiche Schlupflöcher ermöglichen es dennoch, dass Unternehmen ins Klassenzimmer drängen.
Der vzbv fordert bundesweite Standards, um Schule als werbefreien Raum sicherzustellen.


 
Radio-Blackout droht: Bundesnetzagentur leitet Verfahren ein !

Bonn Die Bundesnetzagentur will den Streit um die drohende Abschaltung von UKW-Signalen beenden.
Mehrere Millionen Hörer wären betroffen.

Die Bundesnetzagentur hat angesichts der drohenden Abschaltung von UKW-Signalen ein Eilverfahren eingeleitet.
Ziel sei es, den Streit um die künftige Nutzung der UKW-Antennen zu befrieden, damit er am Ende nicht auf dem Rücken der Hörer ausgetragen werde, sagte ein Sprecher der Aufsichtsbehörde dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Montag in Bonn.
Zunächst hatte die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ am Montag darüber berichtet.

Das Verfahren richtet sich laut Bundesnetzagentur gegen fünf Unternehmen, die Antennen gekauft hatten, sowie gegen den früheren Eigentümer Media Broadcast.
Am Ende könnten Regulierungsmaßnahmen wie Zugangsverpflichtungen für die Fortsetzung des Sendebetriebs und von der Netzagentur festgesetzte Preise für die Antennennutzung stehen.

Preiserhöhung von etwa 30 Prozent
Media Broadcast hatte seine UKW-Infrastruktur im Dezember 2017 an unterschiedliche Investoren verkauft.
Am 1. April ist ein Großteil der verkauften Antennen an die neuen Besitzer übergegangen.
Allerdings gibt es Streit über die Preise, die die neuen Besitzer von Sendernetzbetreibern und Programmveranstaltern verlangen.

Denn um ihre Programme zu übertragen, müssen sie die Antennen mieten.
Doch die neuen Antenneneigentümer verlangen dafür deutlich mehr Geld als bislang Media Broadcast, branchenintern geht man von einer Preiserhöhung um etwa 30 Prozent aus.

Media Broadcast wollte Signale bereits Mitte April abschalten
Die Unstimmigkeiten könnten sogar zu einer Abschaltung einiger UKW-Signale führen, weil zahlreiche Verträge noch nicht unterschrieben sind.
Media Broadcast hält den Sendernetzbetrieb derzeit noch aufrecht.
Der Übergangsbetrieb wurde inzwischen um einen Monat verlängert und soll noch bis Ende Juli laufen.
Bis dahin soll eine Lösung für den Streit gefunden werden.

Media Broadcast hatte zunächst angekündigt, die Signale bereits Mitte April beziehungsweise Ende Juni abschalten zu wollen.
Die Abschaltung könnte mehrere Millionen Hörer treffen.

Der Entscheidung von Media Broadcast, sich von seiner UKW-Infrastruktur zu trennen, war ein jahrelanger Streit mit der Bundesnetzagentur vorausgegangen.
Auch dabei ging es um die Höhe der Preise, die das als marktbeherrschend eingestufte Unternehmen für die Übertragung der UKW-Signale und die Antennenmitbenutzung erheben durfte.

Die UKW-Märkte wurden seit Ende 2014 von der Bundesnetzagentur eng reguliert.
Das langjährige Monopol der ehemaligen Telekom-Tochter Media Broadcast auf dem UKW-Markt war ab 2012 schrittweise aufgebrochen worden, neue Sendernetzbetreiber wie Divicon Media und Uplink Network übernahmen Übertragungsdienstleistungen für Radiosender.


 
Verbraucherschutz: Rossmann vergleicht Amazon Marketplace mit ******* !

Raoul Roßmann, Chef der deutschen Drogeriemarkt-Kette Rossmann, fordert in einem Gespräch mit dem Handelsblatt eine strengere Regulierung des Amazon Marketplace.
Viele dort verkauften Kosmetikartikel genügen nicht den Qualitätsauflagen, zu deren Einhaltung deutsche Händler gesetzlich verpflichtet seien.

Viele Kosmetikprodukte mangelhaft
Hintergrund des Kommentars ist ein von Rossmann, dm und Douglas initiierter Test verschiedenster im Amazon Marketplace vertriebener Kosmetikprodukte.
Das Testinstitut Sefiro hatte dabei bei 24 sogenannten Top-Sellern insgesamt 93 Beanstandungen festgestellt.
Dazu gehörten unter anderem Gesichtsmasken, Sonnenschutzlotionen und Haarwuchsmittel.

Ein Produkt war so stark mit pathogenen Keimen belastet, dass die zuständigen Behörden informiert und der Artikel von Amazon aus dem Handel genommen werden musste.
Lediglich zwei der getesteten Kosmetika seien in Deutschland uneingeschränkt verkehrstüchtig gewesen.

Der Rossmann-Chef äußerte sich diesbezüglich empört: Es könne nicht sein, dass Drogeriemarktketten jegliche angebotenen Kosmetikartikel umfassend prüfen müssten, Amazon aber zu keinerlei Haftung verpflichtet sei.
Man handle in einem „praktisch rechtsfreien Raum“: „Das ist skandalös, was wir zum Teil auf dem Amazon Marketplace gefunden haben, das ist ja fast wie im *******“, beschwerte er sich.
Nun fordert er gemeinsam mit dm und Douglas unter anderem mit einem Brief an Bundesjustiz- und -verbraucherschutzministerin Katarina Barley (SPD) neue gesetzliche Rahmenbedingungen für einen fairen Wettbewerb.

Amazon als Vermittler bislang nicht haftbar
Der amerikanische Onlineversandhändler erwidert auf Nachfrage, dass die Sicherheit der Kunden oberste Priorität habe.
Demnach müssten sich alle Marketplace-Anbieter an lokale Verkaufsbedingungen halten.
Falls nötig, gehe Amazon proaktiv vor, um unsichere Produkte aus dem Sortiment zu streichen.
Zudem hätten Kunden stets die Möglichkeit, mangelhafte Artikel zurückzusenden
Rossmann selbst nutzt Amazon als Vetriebsplattform seit 2017.

Die grundsätzliche Problematik ist jedoch, dass sich der Online-Versandhändler, der sein Angebot an Kosmetikprodukten zuletzt stark ausgebaut hat, nur als Vermittler zwischen Verkäufern und Kunden sieht.
Da erstere häufig aus dem Ausland agieren, sind der deutschen Justiz oftmals die Hände gebunden.
Diese Konstellation war es auch, die dazu führte, dass ein Groß der auf Amazon vertretenen chinesischen Anbieter jahrelang keine Umsatzsteuer abführte.
Hier griff der Staat letztendlich durch und verabschiedete ein Gesetz, nach dem ab 2019 auch vermittelnde Händler für Steuerhinterziehung haftbar gemacht werden können.

Von Seiten der deutschen Drogerieketten wünscht man sich nun ein ähnlich resolutes Vorgehen bezüglich des Verbraucherschutzes.
Eine Antwort des Ministeriums steht noch aus.


 
Bundesrat stimmt zu: Millionen Deutsche bekommen mehr Rente !

Die rund 21 Millionen Rentner in Deutschland bekommen zum 1. Juli mehr Geld.
Der Bundesrat stimmte einer vom Bundeskabinett beschlossenen Rentenerhöhung zu.

Im Westen erhöhen sich die Renten damit um 3,22 Prozent, im Osten um 3,37 Prozent.
Die Steigerung geht vor allem auf die gute Konjunktur zurück. Sie beruht auf einer festen Formel und folgt der Lohnentwicklung in Deutschland.

Eine monatliche Rente von 1.000 Euro, die nur auf Westbeiträgen beruht, erhöht sich nunmehr um 32,20 Euro, eine gleichhohe Rente mit Ostbeiträgen um 33,70 Euro.
Die Ostrenten gleichen sich weiter an das Westniveau an und erreichen nun 95,8 Prozent des Westwertes.


 
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