Diverses: Verbraucher - Nachrichten und Ratgeber !

Stiftung Warentest: Vanilleeis - der Preis-Leistungs-Sieger kommt vom Discounter !

Berlin - Für Eis-Fans hat die Stiftung Warentest eine coole Nachricht: elf von 19 Haushaltspackungen mit Vanilleeis, also mehr als jedes zweite, schneiden im Test gut ab.
Eine Packung erreicht sogar ein „sehr gut“, wie die Zeitschrift „test“ (Ausgabe 8/2019) berichtet.

Dabei handelt es sich um die Marke Häagen-Dazs.
Die Eiscreme ist mit 15 Euro pro Kilo die zweitteuerste im Test, hat aber auch mit einem Anteil von 39 Prozent Schlagsahne den höchsten Fettanteil und damit reichlich Geschmacksträger.
Als Preis-Leistungs-Sieger macht das Eis „Grandessa“ von Aldi-Süd das Rennen: 1,91 Euro pro Kilo mit nur sechs Prozent Schlagsahne.

Echte Vanille im Eis
Positiv fiel den Testern auf, dass die meisten Hersteller nicht mehr mit Vanille geizen - im Gegensatz zum Test von vor zehn Jahren.
Im Schnitt verdoppelte sich der Gehalt.
Keiner der untersuchten Hersteller hilft mit synthetischem Vanillin nach.
Das Labor fand heraus, dass nur fünf Produkte sehr wenig Vanille (0,01 bis 0,04 Prozent) enthalten.
Zum Vergleich: Der Durchschnitt liegt bei 0,18 Prozent.

Die Warentester merken an, dass Vanille nicht gelb ist und die Hersteller zum Beispiel mit Karotinen das Eis färben, um den gelblichen Farbton zu erreichen.
Bei den getesteten Eissorten war nur der Testsieger von Häagen-Dazs und die beiden Bioeiscremes von Alantura und Dennree (beide erhalten das Testurteil „gut“) nicht gefärbt.
Sie kosten 9,35 beziehungsweise 9,60 Euro pro Kilo.

Zwei Eissorten erhalten die Note „mangelhaft“
Zwei Packungen wurden mit einem „mangelhaft“ eingestuft, weil sie Fremdaromen wie Karamell und Lupine aufweisen.
Ein Eis davon habe sogar eher kräftig nach Vanillepudding geschmeckt.
Die Testverlierer sind die Eiscremes von Eismann und Made with Luve.
Fremdaromen wie etwa Zabaione oder Kokos liegen in sechs Fällen auf der Zunge - dafür kassieren sie „befriedigend“ oder „ausreichend“.

So wie Hersteller, die bei „Schokoladeneis“ auch Schokolade und kein Kakao verwenden sollten, wenn sie Schokoladen-Stückchen auf der Packung abbilden, gilt das auch für Vanilleeis.
Bei abgelichteten Vanilleblüten oder -schoten sollte der Geschmack ausschließlich aus gemahlenen Vanilleschoten, Vanilleextrakt oder natürlichen Vanillearomen stammen.
So geben es die Leitsätze für Speiseeis des Deutschen Lebensmittelbuches vor.

Leitsätze legen fest, was Eis enthalten sollte
Allerdings handelt es sich bei den Leitsätzen um freiwillige Ziele, erklärt die Verbraucherzentrale Bayern.
Die Begriffe aus den Leitsätzen geben aber eine erste Orientierung, welches Eis was enthält:

Cremeeis enthält mindestens 50 Prozent Milch und auf einen Liter Milch mindestens 270 g Vollei oder 90 g Eigelb sowie kein zusätzliches Wasser.

Eis darf auch pflanzliches Fett, meist Kokosfett enthalten.
Das ist für die Hersteller günstiger und weniger hochwertig als Milchfette.

Sahneeis enthält mindestens 18 Prozent Milchfett aus der bei der Herstellung verwendeten Sahne (Rahm).

Milcheis enthält mindestens 70 Prozent Milch.

Eiscreme enthält mindestens 10 Prozent der Milch entstammendes Fett.

Fruchteis muss einen Anteil von mindestens 20 Prozent an Frucht haben.

Fruchteis enthält mindestens 8 Prozent der Milch entstammendes Fett und einen deutlich wahrnehmbaren Fruchtgeschmack.

Frucht-Sorbet darf keine Milch oder Milchbestandteile enthalten.
Der Fruchtanteil beträgt normalerweise mindestens 25 Prozent.
Ausnahmen: Zitrus- und andere saure Früchte mit intensivem Geschmack wie Mango, Passionsfrucht oder Guave.


 
Verbraucherschutz: Häufiger Ärger mit Paketen - Ruf nach mehr Kundenrechten !

Düsseldorf. Paketkunden beschweren sich zunehmend bei der Bundesnetzagentur.
Die Verbraucherzentrale NRW fordert mehr Rechte für die Betroffenen.

Wenn Pakete verloren gegangen oder verspätet sind, können Kunden nach Einschätzung der Verbraucherzentrale NRW bislang zu wenig tun.
Ob Betroffene bei unauffindbaren, beschädigten oder zu spät gelieferten Sendungen eine finanzielle Erstattung des Schadens erhalten, sei in der Regel von der Kulanz der Zustellungsfirmen abhängig, kritisieren die Verbraucherschützer.
Zur Durchsetzung ihrer Ansprüche fehle den Paketkunden bislang „das nötige rechtliche Rüstzeug“.

Die Verbraucherschützer sprechen von „Missständen, mit denen Kunden täglich auf dem Paketmarkt konfrontiert werden“.
Nach Angaben der Bundesnetzagentur in Bonn hat die Zahl der Beschwerden zum Postbereich im vergangenen Jahr bundesweit einen neuen Höchststand erreicht.
Es gingen 12.615 Beschwerden ein, was im Vergleich zum Vorjahr mehr als einer Verdopplung entspricht.
Das Beschwerdeaufkommen ist auch im laufenden Jahr hoch, wie die Netzagentur auf Anfrage berichtet.
Im ersten Halbjahr 2019 waren es bereits rund 7700 Beschwerden.
Bei knapp 32 Prozent davon geht es um Pakete.

„Abwehrende Haltung der meisten Paketdienstleister“
Zwar gibt es bereits eine Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur, die bei Streitigkeiten zwischen Kunden und Postdienstleistern vermittelt, um beispielsweise beim Verlust oder einer Beschädigung von Paketen eine gütliche Einigung zu erzielen.
Doch das Verfahren ist freiwillig.

Im Tätigkeitsbericht der Schlichtungsstelle für das vergangene Jahr klagt Peter Franke, der Vizepräsident der Bundesnetzagentur, über „eine abwehrende Haltung der meisten Paketdienstleister“.
Lediglich das Unternehmen Hermes steche mit einer generellen Schlichtungsbereitschaft heraus.

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW hält die Netzagentur gegenüber Paketzustelldiensten nur ein stumpfes Schwert in der Hand.
Zum „Abbau von Paketärger und Kundenverdruss“ müsse das bislang auf Freiwilligkeit beruhende Schlichtungsverfahren in ein verpflichtendes und bindendes Instrument verändert werden, sagt Verbraucherzentrale-Vorstand Wolfgang Schuldzinski.
Eine entsprechende Regelung sollte seiner Einschätzung zufolge die Bundesregierung auf den Weg bringen.
Die Netzagentur müsse in ihrer Funktion als Aufsichtsbehörde „dringend stärkere Sanktionsrechte erhalten“.

Rund 40.000 Beschwerden auf Online-Portal „Post-Ärger“
Über ihr Online-Portal „Post-Ärger“ hat die Verbraucherzentrale NRW gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Thüringen seit Oktober 2015 eigenen Angaben zufolge rund 40.000 Verbraucherbeschwerden zu Paketdienstleistungen erfasst.
Dabei sei es unter anderem um lange Lieferzeiten, unkorrekte Zustellungen, fehlende Benachrichtigungen und komplette Sendungsverluste gegangen.
Finanziert wird das Portal noch bis Ende September 2019 mit Mitteln des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, heißt es auf der Website.

Zu den Forderungen der Verbraucherschützer gehört auch mehr Transparenz der Anbieter.
„Paketdienstleister, die den Versand von Päckchen anbieten, sollten verpflichtet werden, vor Vertragsschluss deutlich auf einen bestehenden Haftungsausschluss beziehungsweise eine bestehende Haftungsbegrenzung hinzuweisen“, verlangt die Verbraucherzentrale NRW.
„Bei ersatzweiser Zustellung an eine Filiale, einen Shop oder eine Packstation sollten Ablageorte für Verbraucher klar definiert sein.
Sie sollten wohnortnah einem Zustellort zugeordnet werden, um unnötig weite Anfahrten für Empfänger zu vermeiden.“

DHL sieht keine Notwendigkeit für mehr Verbraucherschutz
Bundesverband Paket & Expresslogistik, zu dem die Unternehmen DPD, GLS, Hermes, UPS und GO! gehören, gibt zu bedenken, die Zahl der Beschwerden sei im Verhältnis zum Gesamtaufkommen „marginal“.
In Deutschland seien allein im Jahr 2018 mehr als 3,5 Milliarden Kurier-, Express- und Paketsendungen transportiert wurden.
„Bei 40.000 Beschwerden seit Oktober 2015 ergibt das eine Beschwerdequote von unter 0,0004 Prozent“, rechnet Verbandssprecherin Elena Marcus-Engelhardt vor.

Auch die Posttochter DHL hebt hervor, die Zahl der Beschwerden sei im Verhältnis zu den rund fünf Millionen täglich vom Unternehmen transportierten Paketsendungen äußerst gering.
Die Notwendigkeit für Veränderungen beim Verbraucherschutz gibt es nach Einschätzung von DHL daher nicht.

Paket-Unternehmen raten zum Rechnungskauf
Grundsätzlich sei Verbrauchern zum Rechnungskauf zu raten, wenn sie Bedenken hätten, im Falle einer Schadensregulierung im Hintertreffen zu sein, sagt Elena Marcus-Engelhardt.
„Ansprüche aus dem Kaufvertrag müssen so erst beglichen werden, wenn der Händler ordnungsgemäß geleistet hat.
Letztlich liegt die Verantwortung für die zuverlässige Lieferung zunächst eben beim Händler, der seinerseits einen Transporteur beauftragt.“
Es sei daher auch nur folgerichtig, wenn Transporteure im Schadensfall ausschließlich mit ihren Auftraggebern nach einer Lösung suchen.

Zu einer reibungslosen Zustellung könne auch der Empfänger beitragen, so Elena Marcus-Engelhardt.
„Empfänger wissen heute schon oft genau, wann ihr Paket kommt und können ihre Sendung anhand vielfältiger Optionen umleiten.“
Zu den gängigen Zustelloptionen zähle beispielsweise die Wahl eines anderen Zustelltages, die Umleitung in einen Paketshop, an eine andere Adresse oder in eine Paketbox.
„Das führt dazu, dass die Quote erfolgloser Zustellversuche sinkt.“


 
Bekommt die Kette den Negativ-Preis? Kunden sehen Rewe-Melonen und gehen an die Decke !

Köln - Obst und Kuchen eingepackt in Plastik, Gummibärchen in der Minitüte – die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat insgesamt sechs Produkte für den Negativpreis „Goldener Geier“ zu unsinnigen Plastikverpackungen nominiert.

„Goldener Geier”: Negativpreis für Rewe, Lidl und Co.

Wie die DUH kürzlich mitteilte, können Verbraucher bis Ende August auf der Internetseite der Organisation über den „Gewinner“ abstimmen.
Die Umwelthilfe hatte die Produkte aus rund 200 Einsendungen ausgewählt.

Zu den Nominierten gehören verzehrfertig geschnittene Melonenstücke von Rewe, Gartenkräuter von Edeka und ein Stück Apfelkuchen von Lidl – sie werden alle in Plastikschalen und mit Folie umwickelt verkauft.

Dazu wählten die Umweltschützer noch Mineralwasser der Marke Vittel von Nestlé in Einwegflaschen, portionsweise abgepackte Haribo-Gummibärchen sowie einzeln verpackte Reinigungstabs für die Spülmaschine von Reckitt Benckiser aus.

Negativpreis: Das sagen die Unternehmen
Nestlé erklärte daraufhin: „Wo immer sinnvoll und möglich, versuchen wir Plastikabfall zu vermeiden und zu minimieren.“
Anfang nächsten Jahres bringe Vittel beispielsweise die 0,75-Liter-Flasche komplett aus recyceltem PET auf den Markt.
Bis 2025 will Nestlé alle Verpackungen wiederverwendbar oder recycelbar machen.

Auch Edeka erklärte, Verpackungsvermeidung sei seit Jahren ein wichtiges Anliegen.
Die Supermarktkette verwies darauf, dass sie alle Obst- und Gemüse-Produkte auch lose anbiete.
Viele würden mit Etiketten oder Laserbeschriftung gekennzeichnet.

Allein durch letzteres ließen sich 50 Tonnen Plastik jährlich einsparen.
Außerdem motiviere das Unternehmen seine Kunden, Mehrwegbeutel statt Einwegtüten zu benutzen.
Einweg-Plastikgeschirr von Eigenmarken solle bis Ende des Jahres aus den Märkten verschwinden und an den Frischetheken böten immer mehr Händler Lösungen für selbst mitgebrachte Dosen an.

Rewe erklärte, bei einem verzehrfertigen Snack mit Verbrauchsdatum sei eine Verpackung „unumgänglich“.
Dabei gehe es unter anderem um Fragen der Hygiene und Frische sowie des Transports.
Rewe sei dabei „stetig auf der Suche nach Alternativen“ für Verpackungen.

Außerdem gebe es eine übergreifende Strategie zur umweltfreundlicheren Gestaltung sowie zur Erhöhung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen, in deren Rahmen „sämtliche Eigenmarkenverpackungen auf den Prüfstand“ gestellt werden sollen.

Steigender Plastikverbrauch in Deutschland
„In keinem Land in Europa fällt so viel Verpackungsmüll an wie in Deutschland“, kritisierte indes DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
Der Verbrauch von Plastikverpackungen habe sich seit 1995 von 19 auf 37 Kilogramm pro Kopf und Jahr verdoppelt.

Die ausgewählten Produkte stünden stellvertretend dafür, dass „Hersteller und Händler noch immer in verschwenderischer Weise mit begrenzt vorhandenen Ressourcen umgehen und die Verschmutzung der Umwelt in Kauf nehmen“.

Resch forderte: „Wir brauchen einen Wettbewerb um intelligente Vermeidung von Einweg-Plastikverpackungen und dort, wo Verpackungen unverzichtbar sind, Mehrweglösungen wie diese über Jahrhunderte von unseren Eltern und Großeltern praktiziert wurden.


 
Urlaub verdoppeln: Jetzt schon planen - wie Sie 2020 bis zu 61 freie Tage rausholen !

Köln - Einfach mal Ausspannen und die Seele baumeln lassen – davon träumen viele nach einer langen Arbeitswoche.
Die gute Nachricht: Wer jetzt schon seinen Urlaub für das kommende Jahr plant, kann mit wenigen Urlaubstagen viel Freizeit gewinnen.
Denn auch 2020 fällt wieder so mancher Feiertag auf einen Werktag.
So können Arbeitnehmer aus 27 Urlaubstagen bis zu 61 freien Tage machen – je nachdem in welchem Bundesland sie leben.

Wie Sie die Brückentage 2020 besonders gut ausnutzen können:

Neujahr
Feiertag: Mittwoch, 1. Januar
Bundesländer: bundesweit
Tipp: frei nehmen am 2. Januar. und 3. Januar
Gewinn: Mit zwei Urlaubstagen eine fünftägige Erholungspause genießen.
Erfreulich: Für Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt werden daraus sogar sechs Urlaubstage, denn der Dreikönigstag fällt auf einen Montag.

Ostern
Feiertage: Karfreitag, 10. April und Ostermontag, 13. April
Bundesländer: bundesweit
Tipp: frei nehmen vom 4. April bis 19. April
Gewinn: mit acht Urlaubstagen 16 Tage frei haben

Tag der Arbeit
Feiertag: Freitag, 1. Mai
Bundesländer: bundesweit
Tipp: 27. April bis 30. April frei nehmen
Gewinn: mit Wochenenden und Maifeiertag machen Sie so aus vier Urlaubstagen gleich neun.
Erfreulich: Berliner dürfen sich 2020 besonders freuen: Weil sich die Befreiung vom Nationalsozialismus zum 75. Mal jährt, gibt es einmalig auch am 8. Mai frei.

Christi Himmelfahrt
Feiertag: Donnerstag, 21. Mai
Bundesländer: bundesweit
Tipp: 22. Mai frei nehmen
Gewinn: Mit einem Urlaubstag ein viertägiges Wochenende genießen.

Pfingsten
Feiertag: Pfingstmontag, 1. Juni
Bundesländer: bundesweit
Tipp: vom 2. bis 5. Juni frei nehmen - oder vom 2. direkt bis zum 12. Juni
Gewinn: So können Sie entweder mit vier Urlaubstagen neun Tage am Stück frei haben, oder mit acht Urlaubstagen sogar 14 Tage ausspannen.

Fronleichnam
Feiertag: Donnerstag, 11. Juni
Bundesländer: in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland
Tipp: am 12. Juni Urlaub nehmen
Gewinn: mit einem Urlaubstag ein langes Wochenende zur Erholung nutzen.
Noch besser: Den vorangegangenen Tipp nutzen und mit Pfingsten gleich 14 Tage Urlaub machen.

Tag der Deutschen Einheit und Allerheiligen
Feiertage: Samstag, 3. Oktober, Sonntag, 1. November
Bundesländer: bundesweit, der 1. 11 nur in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland
Ärgerlich: 2020 fallen sowohl der Tag der Deutschen Einheit, als auch Allerheiligen aufs Wochenende.
Schade!

Weihnachten und Neujahr
Feiertage: erster Weihnachtstag am Freitag, 25. Dezember, zweiter Weihnachtstag am Samstag, 26. Dezember und Neujahr, Freitag, 1. Januar 2021
Tipp: vom 19. Dezember bis 3. Januar Urlaub nehmen
Gewinn: mit acht Urlaubstagen 16 Tage am Stück frei haben


 
Reform des Postgesetzes: Post-Zustellung nur noch an fünf Tagen ? Kritik an Altmaier-Plan !

Briefe oder Pakete werden nicht zugestellt oder gehen verloren.
Kunden machen ihrem Ärger darüber Luft.
Trotzdem könnte der Postbote künftig seltener klingeln.
Kritik daran kommt von Verdi und der SPD.

Die SPD und die Gewerkschaft Verdi stellen sich gegen Überlegungen von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), beim Briefverkehr der Post nur noch fünf statt sechs Zustelltage vorzuschreiben.
"Es steht jedem Minister frei, über Vorschläge nachzudenken", sagte SPD-Vizefraktionschefin Katja Mast am Freitag.
"Ob daraus konkrete Politik wird, wird sich zeigen."
Die Digitalisierung dürfe nicht auf dem Rücken der Arbeitnehmer ausgetragen werden.
Verdi erklärte, bei einer Reduzierung der Zustelltage stünden bei der Deutschen Post mindestens 10.000 Arbeitsplätze auf der Kippe.
"Das kann dem Bundeswirtschaftsminister nicht egal sein", sagte Verdi-Vizevorsitzende Andrea Kocsis.

SPD-Fachpolitiker Falko Mohrs erklärte, eine Verkürzung der Zustelltage wäre eine Verschlechterung für die Bürger.
Daraus drohende mögliche Jobverluste für die Deutsche Post und ihrer Schwestergesellschaften "können nicht hingenommen werden".

Rechte von Verbrauchern zu stärken?
Im Zuge einer Reform des Postgesetzes will Wirtschaftsminister Peter Altmaier prüfen, ob die Post künftig nur noch an fünf Tagen pro Woche zustellen muss.
Außerdem will er die Rechte von Verbrauchern stärken und den Wettbewerb im Briefmarkt fördern.
Die Bundesnetzagentur soll mehr Befugnisse erhalten, mit mehr Möglichkeiten für Sanktionen.
Das sehen Eckpunkte vor, die der CDU-Politiker am Donnerstag vorlegte.

Das EU-Recht verlangt nur eine Postzustellung an fünf Tagen pro Woche, die nationale Regelung in Deutschland sieht sechs Zustelltage vor.
Dirk Klasen, Sprecher der Deutschen Post, sagte: "Wir begrüßen es, dass das Postgesetz nach 20 Jahren auf den Prüfstand kommt."
Das Kommunikationsverhalten der Menschen habe sich deutlich verändert.
Die Briefmenge gehe jedes Jahr um zwei bis drei Prozent zurück.
"Es ist nachvollziehbar, dass das Bundeswirtschaftsministerium auch die Zahl der Zustelltage zur Diskussion stellt, um diese am tatsächlichen Bedarf zu orientieren.
Bei uns macht die Briefzustellung montags zum Beispiel weniger als zwei Prozent der Wochenmenge aus."

Um die Rechte von Verbrauchern zu stärken, sind zum Beispiel effektivere Beschwerdeverfahren geplant.
Die Teilnahme an Schlichtungsverfahren vor der Bundesnetzagentur soll verbindlich werden, dies zielt vor allem auf den Marktführer Deutsche Post.
Bei Verstößen gegen Qualitätsvorgaben sollen Bußgelder drohen.
"Falls es verbindliche Schlichtungsverfahren geben sollte, werden wir uns daran halten", sagte Klasen.
"Die Frage ist aber, ob das für den Kunden der richtige Weg ist."

Deutlich mehr Beschwerden
Hintergrund der geplanten Reform, die bis zum Herbst 2020 über die Bühne gehen soll, sind auch sprunghaft gestiegene Beschwerden über Postdienstleister.
Die Zahl der Beschwerden etwa wegen verspäteter Pakete, falsch zugestellter Briefe und langer Wartezeiten am Schalter hatte sich nach Angaben der Bundesnetzagentur 2018 im Vergleich zum Vorjahr auf mehr als 12.500 verdoppelt.
Zwar sinkt die Briefmenge seit Jahren, zugleich aber werden durch den Boom im Onlinehandel deutlich mehr Pakete versendet.

Verbraucher sollen nun mehr Rechte bekommen, wenn sie Ärger mit Post- oder Paketdiensten haben – unabhängig davon, ob sie Absender oder Empfänger einer Sendung sind.
Als denkbar gilt etwa, dass es klare Vorgaben für die Unternehmen gibt, wie und wie lange sie tagsüber erreichbar sind und bis wann sie auf Beschwerden reagieren müssen.
Eine erhebliche Wirkung zeigen könnte auch die Verpflichtung, an Schlichtungsverfahren teilzunehmen.

In der Pflicht seien zunächst die Postdienste selbst, heißt es in den Eckpunkten.
Probleme könnten in der Regel am schnellsten und einfachsten zwischen Kunde und Anbieter geregelt werden.
Diese Verfahren sollen aber nun gesetzlich vorstrukturiert werden.
Scheitern diese, soll es verbindliche Schlichtungsverfahren geben.
Außerdem soll es mehr Transparenz geben darüber, welche Leistungsqualität Kunden bei bestimmten Produkten haben: "Werden Qualitätsvorgaben nicht eingehalten, müssen die Nutzer diese Mängel wirksam geltend machen können."

Altmaier will mehr Wettbewerb
Das Ministerium will laut Altmaier außerdem sicherstellen, dass auch in Zeiten der Digitalisierung weiterhin eine gute Versorgung mit Postdienstleistungen in den Städten und auf dem Land gewährleistet sei.
Die Reform sieht vor, dass die Post künftig an die Bundesnetzagentur melden muss, wenn sie eine Filiale oder einen Briefkasten dicht machen will.
Die Behörde könnte das dann aus bestimmten Gründen verbieten.

Im Briefmarkt will Altmaier mehr Wettbewerb.
Mehr als zehn Jahre nach der vollständigen Liberalisierung der Postmärkte habe sich dort der Wettbewerb nicht in dem Maße entwickelt, wie es aus Nutzersicht wünschenswert wäre.
Die Marktregulierung soll effektiver ausgestaltet werden.
So sollen Möglichkeiten der Bundesnetzagentur verbessert werden, missbräuchliche Preise in wettbewerbsintensiven Bereichen zu erkennen und zu unterbinden.

Aus der Opposition im Bundestag kam Kritik an Altmaiers Plänen.
Der Linke-Politiker Pascal Meiser bemängelte den Vorschlag, die Lizenzpflicht für Briefdienstleister abzuschaffen und durch eine einfache Meldepflicht zu ersetzen, wie sie heute bereits für die Paketbranche gelte.
"Eine weitere Absenkung der Qualitätsstandards bei der Briefzustellung dürfte die Folge sein."

"Altmaier treibt das schlechte Gewissen"
Die Grünen-Politikerin Katharina Dröge sagte, es sei gut, wenn Altmaier die Verbraucherrechte stärken wolle.
"Allerdings hat Altmaier gerade erst das Porto erhöht und will jetzt auch noch die Postzustellung auf fünf Tage begrenzen.
Das stärkt nicht die Postkunden, sondern macht die desaströse Service-Situation noch schlechter."
Was in Altmaiers Eckpunkten völlig fehle, sei eine Verbesserung der "katastrophalen Situation" der Zusteller, vor allem bei den Paketdiensten.

"Die Verbraucher können von einer Stärkung der Bundesnetzagentur und des Wettbewerbs auf dem Postmarkt profitieren", sagte der FDP-Politiker Reinhard Houben.
"Offensichtlich treibt Peter Altmaier das schlechte Gewissen, seit er mit großem Nachdruck die unangemessene Portoerhöhung durchgedrückt hat."
Seit dem 1. Juli kostet ein Standardbrief 80 Cent und damit 10 Cent mehr als zuvor.
Auch andere Sendungsarten wurden teurer.
Die Erhöhung war umstritten.


 
Das ist die Mogelpackung des Monats !

Versteckte Preiserhöhung: Verbraucherzentrale - Mars Minis als Mogelpackung entlarvt .

Weniger Inhalt, gleicher Preis: Für die Verbraucherzentrale Hamburg sind die Süßigkeiten der Mars GmbH wie Mars Minis, Snickers Minis und Co. die Mogelpackung des Monats.
Grund: Die Füllmenge hat sich bereits zum sechsten Mal geändert.

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Eine versteckte Preiserhöhung von bis zu 14 Prozent hat die Verbraucherzentrale Hamburg bei den Mini-Variationen der Schokoriegel Mars, Milky Way, Snickers, Bounty und Twix entdeckt.
Die Füllmenge der jeweiligen Packungen ist innerhalb von zehn Jahren nun bereits zum sechsten Mal geändert worden.

Mars Minis: reduzierter Inhalt, gleicher Preis
Statt 303 Gramm wie noch 2017 beträgt die Füllmenge seit März 2019 nur noch 275 Gramm, während der Verkaufspreis von meist 2,99 Euro in diesem Zeitraum gleich geblieben ist.
In einer Packung Mars Minis befinden sich demnach nur noch 14 statt 16 der kleinen Schokoriegel.

Für den Verbraucher ist diese Änderung auf den ersten Blick schwer zu erkennen.
Erst die Mengenangabe weist auf den Unterschied hin.
Deshalb sind die Süßigkeiten der Mars GmbH für die Verbraucherzentrale die Mogelpackung des Monats August.

Seit 2009 hat sich die Füllmenge der Schokoriegelverpackungen laut Verbraucherzentrale jedes zweite Jahr geändert, während der Verkaufspreis stetig gestiegen ist.
Mit dieser Methode ist der Preis innerhalb von zehn Jahren je nach Händler insgesamt sogar um 37 bis zu 40 Prozent gestiegen.

Das sagt Mars zur versteckten Preiserhöhung
Hersteller Mars hat sich bereits zu der versteckten Preiserhöhung geäußert und zugegeben, "dass wir bei einigen Produkten aus unserem Sortiment die Formate angepasst haben", wie es in einer Stellungnahme heißt, die der Verbraucherzentrale Hamburg vorliegt.

Die Preisentwicklung hänge mit der kontinuierlichen Investition in die Produkte zusammen wie etwa durch nachhaltig erzeugte Rohstoffe.
"Damit unsere Produkte erschwinglich bleiben und unsere Konsumenten sie wie gewohnt genießen können, entscheiden wir uns in manchen Fällen für eine Reduktion der Größe oder Grammatur", erklärt die Mars GmbH und verweist darauf, dass der Handel die Verkaufspreise an den Verbraucher festlegt.


 
Software-Umstellung: kein Bargeld bei zwei Ruhrpott-Banken !

Wegen einer Software-Umstellung können Volksbank-Kunden in Teilen des Ruhrgebiets an diesem Wochenende an ihren üblichen Geldautomaten kein Bargeld abheben.
Ab Freitag 12 Uhr gehe das System offline, um den technischen Wechsel zu ermöglichen, sagte eine Sprecherin am Donnerstag.

Auch Kontoauszugsdrucker und Online-Banking sind nicht
Zuvor hatte die "WAZ" berichtet.
Spätestens am Montagmorgen soll wieder alles laufen.

Es geht um die Volksbank Rhein-Ruhr mit Sitz in Duisburg und die Volksbank Ruhr Mitte aus Gelsenkirchen.
Andere Institutionen aus dem Kreis der NRW-Genossenschaftsbanken haben die Umstellung bereits hinter sich, andere sind später noch dran.

Man habe die Kunden vorab informiert, sich vorher mit dem nötigen Bargeld einzudecken, so die Sprecherin.
Zahlungen mit der EC-Karte sind eingeschränkt möglich.
Wegen der Umstellung sitzt finanziell aber niemand ganz auf dem Trockenen: "Man kann an jeden anderen Geldautomaten gehen und abheben - falls Gebühren anfallen, erstatten wir diese", sagte die Sprecherin.
Die Erstattungen müsse man beantragen.
Die Volksbank Rhein Ruhr hat nach eigenen Angaben 75 000 Kunden, für die etwas größere Volksbank Ruhr Mitte liegen keine Kundenzahlen vor.


 
Bald kein frisches Brot mehr ? Rewe und Edeka werfen Backshops aus den Märkten !

Rewe-Kunden müssen sich umstellen: Der Lebensmittelkonzern hat Schwierigkeiten mit seinen Backshops – und plant die Schließung Hunderter Filialen.
Auch Edeka zieht Konsequenzen.

Frischer Brotgeruch weht Ihnen am Supermarkteingang entgegen: Bei Rewe gibt es direkt vor den Filialen angeschlossene Backshops mit frischen Backwaren und Kuchen – doch damit soll jetzt Schluss sein.
Laut "Focus"-Berichten werde sich der Lebensmittelhändler von seinen 110 verbliebenen Glockenbrot-Shops trennen.

Bis 2020 sollen die Backshops in ihrer jetzigen Form deutschlandweit geschlossen
Der Grund: Das Geschäft sei nicht ertragreich genug und verursache zu hohe Personalkosten.

Supermärkte schließen eigene Bäckereien
Die Schließung der Backshops bedeutet aber nicht das Aus für frisches Brot bei Rewe.
Berichten zufolge wolle der Konzern zwar die Bäckereigeschäfte an regionale Bäcker abgeben.
Doch Kunden werden weiterhin Backwaren im Selbstbedienungsbereich der Supermärkte kaufen können.

Auch der größte Lebensmittelhändler Edeka hat Probleme mit seinen Backshops.
So wurden in der Region Minden-Hannover bereits hauseigene Backshop-Filialen umgebaut und sogar geschlossen.


 
Rauswurf nach Reklamation: Verbraucherschützer kritisieren willkürliche Kontosperren bei Wish.com !

Die App von Wish.com wird auf einem Smartphone angezeigt: Verbraucherschützer raten vom Shopping auf der Billig-Plattform ab.

Die Schnäppchen-App Wish.com sperrt derzeit offenbar reihenweise Kundenkonten mit fadenscheinigen Begründungen.
Die Verbraucherzentrale schlägt Alarm.

Mit Billig-Ware aus Fernost hat sich die App Wish.com bei deutschen Schnäppchenjägern beliebt gemacht.
Allerdings verläuft der Einkauf und Versand nicht immer reibungslos.

Jetzt beklagt die Verbraucherzentrale Brandenburg zudem eine unfaire Behandlung von Kunden, die in der App von ihrem Rückgaberecht Gebrauch machen.
Wie die Internetexperten der Marktwächter-Abteilung berichten, reagiert der Anbieter nämlich äußerst ungehalten auf Reklamationen – und wirft Kunden kurzerhand heraus, wenn diese mehrmals Waren zurückgehen lassen.

Das wiederum kommt recht häufig vor, denn die Qualität der Billig-Ware aus Fernost entspricht oft nicht den Vorstellungen der Kunden oder den Angaben in der App.

So läuft der Rausschmiss ab
"Dein Konto wurde wegen übermäßig vieler Rückerstattungen markiert", wird dem Kunden in so einem Fall mitgeteilt.
Wie viele Rückerstattungen Wish.com als "übermäßig" ansieht, ist unklar.
Angaben macht der Anbieter dazu keine.
Die Verbraucherzentrale geht auf der Basis von Nutzerbeschwerden davon aus, dass bereits ein einziger Fehlkauf zur Kontosperre führen kann.

Wish.com begründet die Kontosperre damit, dass der Kunde die "großzügigen Rückerstattungs- und Rückgaberichtlinien" missbraucht habe.
Der Rausschmiss erfolge allerdings ohne jede Vorwarnung, kritisieren die Verbraucherschützer.
Die betroffenen Kunden verlieren damit völlig unvermittelt die Möglichkeit, offene Bestellungen zu widerrufen.
Auch der Kundenservice ist für sie nicht mehr erreichbar.

Kunden sollen weiter Geld ausgeben
"Kunden laufen somit bei jeder Bestellung Gefahr, dass Wish sie daran hindert ihre Käuferrechte wahrzunehmen", kritisiert Dr. Kirsti Dautzenberg, Teamleiterin Marktwächter Digitale Welt bei der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Dabei ist die rechtliche Lage eindeutig: "Unabhängig davon, aus welchen Gründen die gesperrten Kunden Waren zurückgesendet haben, sind Rücksendungen grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen gesetzlich erlaubt", erklären die Verbraucherschützer.

Für betroffene Kunden gibt es laut dem Bericht nur eine Möglichkeit, die Sperre rückgängig zu machen und ihre Kundenprivilegien zurückzubekommen: Wish.com ermuntert sie demnach dazu, einfach weiterhin auf der Plattform Geld auszugeben, um die Gunst der Betreiber zurückzugewinnen.
Ob dieses Vorgehen für Wish.com irgendwelche Konsequenzen haben wird, ist noch offen.


 
Amazon plant Neuerung bei Retouren !

Bestellt und zurückgeschickt - Amazon will Retouren an Hilfsorganisationen spenden.

Ware bestellt, ausprobiert, zurückgeschickt: Das passiert im Onlinehandel tagtäglich.
Nicht selten landen die zurückgegebenen Artikel anschließend auf dem Müll.
Vor allem Amazon wurde für die massenhafte Vernichtung von Neuware heftig kritisiert.
Jetzt will der Onlineriese radikal umsteuern – erst mal aber nur im Ausland.

Amazon will künftig sämtliche Waren, die über den Amazon Marketplace bestellt und zurückgeschickt wurden, an wohltätige Organisationen spenden.
"Fulfilled by Amazon Donations" nennt der Online-Handelsriese sein neues Programm, das zunächst in den USA und Großbritannien startet.

Damit reagiert das Unternehmen auf Vorwürfe, dass Retoureartikel in den Logistikzentren angeblich massenhaft vernichtet werden, weil sich der Weiterverkauf nicht lohnt.
Auch rechtliche und hygienische Gründe könnten hierbei eine Rolle spielen.
Allein in Frankreich soll Amazon 2018 drei Millionen reklamierte Fernseher vernichtet haben, berichtet t3n.de.

Logistisch ist die Rückabwicklung zurückgeschickter Waren tatsächlich eine Herausforderung.
Auch die Weitergabe für wohltätige Zwecke dürfte für Amazon mit Kosten verbunden sein.
Schließlich müssen die Waren sortiert, zwischengelagert und ausgeliefert werden.

Die richtigen Abnehmer scheint das Unternehmen jedenfalls schon gefunden zu haben.
In den USA arbeitet Amazon mit der Organisation "Good360" zusammen, in Großbritannien gehen die Artikel an Gruppen wie Barnardo's, Newlife oder die Heilsarmee.

Ob Amazon plant, sein Hilfsprogramm auch in anderen Ländern einzuführen, ist unklar.
In Deutschland wäre es sicherlich ebenfalls angebracht: Immer mehr Menschen kaufen online ein und lassen sich die Artikel nach Hause liefern.
Schätzungen zufolge geht jede achte Lieferung wieder zurück an den Absender.


 
Aldi und Lidl im Machtkampf: So heizen die Discounter den Preiskampf an - Wer ist billiger ?

Machtkampf zwischen Aldi und Lidl: Die Lebensmittelkonzerne streiten sich darum, wer die günstigeren Preise hat – und das lassen sie sich viel Geld kosten.
Doch profitiert am Ende wirklich der Kunde?

Wer ist billiger: Aldi oder Lidl?
Darüber ist in den vergangen Monaten wieder einmal ein erbitterter Konflikt zwischen den Erzrivalen ausgebrochen.
Gekämpft wird nicht nur mit Sonderangeboten, sondern auch mit starken Sprüchen.
Dabei bekommen auch die anderen großen Lebensmittelhändler hin und wieder ihr Fett weg.

Aggressiv zeigte sich zuletzt vor allem Lidl.
Der Discounter aus Neckarsulm ließ in etlichen Großstädten Plakate kleben, in denen er die Konkurrenz frontal angriff.

Verbraucher konnten lesen:

"Lidl lohnt sich.
ALDI anderen sind teurer"
"Teurer wäre EDEKAdent"
"So günstig, da dreht sich der PENNY zwei Mal um"

Doch natürlich ließen die Wettbewerber den Seitenhieb nicht auf sich sitzen.
Aldi feierte sich im Gegenzug nur wenige Tage später in einer Digitalkampagne als der "Erfinder von günstig".
Und der zum Edeka-Reich gehörende Discounter Netto machte sich in einer Zeitungsanzeige über die angeblich zu kleine Auswahl bei Lidl lustig – mit dem Motto "Du willst a Lidl bit more Auswahl?
Dann geh doch zu Netto!".

Wer ist die Nummer eins in der Discounterbranche?
Die launigen Sprüche können allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass es für alle Beteiligten um viel geht.
Den Auslöser für den aktuellen Streit sieht der Handelsexperte Matthias Queck von Retailytics, der Analystengruppe der "Lebensmittel Zeitung", in der Entscheidung von Aldi, immer mehr Markenartikel ins Angebot aufzunehmen.

Das habe Folgen: "Aldi würde offensichtlich gern auch die Preissetzungshoheit bei den Markenartikeln erobern, das Niveau, an dem sich alle anderen preislich orientieren müssen", meint der Branchenkenner.
Bislang habe Aldi diese Rolle nur bei den Eigenmarken inne gehabt, bei den Markenartikeln hätten jedoch Lidl und andere den Ton angegeben.

"Seitdem Aldi immer mehr Markenartikel anbietet, ist hier viel in Bewegung geraten."
Denn Aldi steht unter Druck.
Lange Zeit war das Unternehmen die unangefochtene Nummer eins in der Discounterbranche.
Doch seit Jahren verkleinert Lidl die Lücke zum Erzrivalen und ist ihm inzwischen dicht auf den Fersen.

Aldi und Lidl: Preiskampf bei Markenartikeln
Lidl denkt gar nicht daran, Aldi auch bei Markenartikeln die Führungsrolle zu überlassen.
Im Gegenteil: "Unser Ziel ist es, unsere Preisführerschaft und unsere Stellung im Lebensmitteleinzelhandel als erster Discounter mit Markenprodukten zu unterstreichen", betont das Unternehmen.

Das hat die ohnehin vorhandene Rivalität weiter angeheizt.
Bot Aldi etwa die 1,25-Liter-Flasche Coca-Cola aus seinem Dauersortiment im Sonderangebot für 79 statt 99 Cent an, so verkaufte sie Lidl für 77 Cent und Aldi musste nachziehen.
Gab Aldi Süd ab einem Gesamteinkaufswert von 40 Euro den Kunden 20 Prozent Rabatt auf alle Backwaren, so gab Lidl 25 Prozent Rabatt darauf und verlangte als Voraussetzung lediglich den Kauf von mindestens fünf Brötchen, Croissants oder anderen Backwaren.

Werbekosten in Millionenhöhe
Für ihre Kampagnen griffen die Billiganbieter tief in die Tasche.
Lidl gab nach dem Werbemonitor der "Lebensmittel Zeitung" und des Marktforschers Nielsen im ersten Halbjahr fast 185 Millionen Euro für Werbung aus, immerhin 13 Prozent mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres.
Aldi steigerte seine Werbeausgaben demnach sogar um mehr als 50 Prozent auf knapp 92 Millionen Euro.

Doch wie sehr profitiert der Verbraucher wirklich von der Rivalität der Discounter?
Die Einschätzung Quecks ist da eher ernüchternd.
"Vom größten Preiskampf aller Zeiten zu reden, wäre sicher übertrieben.
Die Rabattschlacht konzentriert sich auf einige Markenprodukte", meint der Branchenkenner.

Den größten Teil des Discountersortiments bildeten aber nach wie vor die Eigenmarken – und dort sei kein grundsätzlicher Trend nach unten erkennbar, eher im Gegenteil.
"Insofern ist fraglich, ob unterm Strich die Verbraucher wirklich profitieren.
Sie sparen ein bisschen bei der Aktionsware, doch möglicherweise zahlen sie beim Gesamteinkauf drauf", meint Queck.


 
Das kommt auf Kunden zu: Aldi wagt Strategiewechsel und schmeißt beliebte Produkte raus !

Köln - Aldi-Kunden aufgepasst! Schon bald wird es wieder Veränderungen im Sortiment des beliebten Lebensmittel-Discounters geben.

Seit 1961 besteht in Deutschland eine Trennung zwischen Aldi Süd und Aldi Nord.
Angeblich soll ein Streit um Tabakwaren die beiden Aldi-Brüder damals dazu veranlasst haben, getrennte Wege zu gehen.

Aldi plant „Harmonisierung” von Nord und Süd
Das soll sich aber in Zukunft ändern: Auf Aldi-Kunden wartet eine Harmonisierung der beiden Discounter-Ketten.

Im Gespräch mit „Watson” bestätigte ein Sprecher der Lebensmittel-Kette: „Gemeinsames Ziel beider Häuser ist es, bis Ende des Jahres 2020 einen Großteil der Aktions- und Standardartikel zu harmonisieren.”

Engere Zusammenarbeit zwischen Aldi Süd und Aldi Nord geplant
Konkret bedeutet das, dass Aldi Süd und Aldi Nord in Zukunft viele ihrer Eigenmarken aufgeben beziehungsweise durch eine gemeinsame Marke ersetzen wollen.

Schon in der Vergangenheit wurden einige Veränderungen umgesetzt: Das Toilettenpapier der Marke „Kokett” von Aldi Süd gibt es mittlerweile in ganz Deutschland, während das Aldi-Nord-Pendant „Solo” aus dem Sortiment geschmissen wurde.

Die Aldi-Süd-Sonnencreme der Marke „Ombia” wurde aus dem Sortiment geschmissen – und durch die Marke „Ombra” von Aldi Nord ersetzt.
Hygieneartikel und Duschgels werden derweil weiterhin unter dem Namen „Ombia” verkauft.

Bestimmte Aldi-Produkte werden bald bundesweit verkauft
Auch in Sachen Fleisch wurden Aldi Süd und Aldi Nord schon harmonisiert: Beide Discounter verkaufen mittlerweile Fleisch unter dem Namen „Meine Metzgerei”.

In Zukunft wird es weitere gravierende Veränderungen geben, die die noch engere Zusammenarbeit zwischen Aldi Süd und Aldi Nord verdeutlichen: So wird es die Bio-Marke „Bio” von Aldi Süd bald nicht mehr geben – stattdessen werden Bio-Produkte bundesweit unter dem Aldi-Nord-Namen „GutBio” verkauft werden.

Veränderungen in Bezug auf Fruchtsäfte und Milchprodukte
Frucht- und Vitaminsäfte gibt es in Zukunft nur noch unter dem Namen „Rio d'Oro”.
Bei Aldi Nord waren sie bis dato unter dem Namen „Sonniger” verkauft worden.

Zuletzt soll die Marke „River Cola” (Aldi Nord) die bisherige „Topstar” (Aldi Süd) ersetzen.

Bundesweit soll es die Milch-Marke Milfina statt Milsani geben.


 
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