Diverses: Verbraucher - Nachrichten und Ratgeber !

In Zusammenarbeit mit E-Bikes: Straßenbahn soll testweise Pakete ausliefern !

Frankfurt/Main - Die Frankfurter Verkehrsgesellschaft VGF präsentiert ein Pilotprojekt zur umweltfreundlichen Paketauslieferung via Straßenbahn.
Die sogenannte Logistiktram wird am Vormittag vom VGF-Betriebshof im Gutleutviertel zu einer Testfahrt in Richtung Frankfurter Messe aufbrechen.


Die Idee war beim letztjährigen "Ideenwettbewerb Klimaschutz" der Stadt Frankfurt eingereicht und prämiert worden.
Bei dem Verfahren bringt die Straßenbahn die Pakete in die jeweiligen Stadtteile.
Dort werden sie an speziellen Mikrodepots auf E-Bike-Kuriere verteilt.

Die Idee, via Straßenbahn Pakete an Privathaushalte auszuliefern, ist laut VGF neu.
So sollen Umwelt und Innenstadtverkehr entlastet werden.
Ein vergleichbares Projekt ist die Dresdener "CarGoTram", die eine Autofabrik mit Bauteilen beliefert.


 
Ab Ende Mai 2019 für alle: So sehen die neuen 100- und 200-Euro-Scheine aus !

Frankfurt/Main - Die zweite Generation der Euro-Banknoten ist bald komplett.
Die neuen 100- und 200-Euro-Scheine sollen vom 28. Mai 2019 an ausgegeben werden.
Bis dahin bekommen Banken und Handel Gelegenheit, Geräte und Personal auf die überarbeiteten Scheine einzustellen.

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Die neue Banknotenserie biete starken Schutz gegen Fälschungen, sagte EZB-Direktoriumsmitglied Yves Mersch bei der Vorstellung der runderneuerten Banknoten am Montag in Frankfurt.
„Unsere Euro-Banknoten sind ein Symbol für Europa.“
Nichts repräsentiere die europäische Souveränität mehr als die gemeinsame Währung für 340 Millionen Menschen.
Trotz aller technischen Neuerungen sei Bargeld nach wie vor das am meisten genutzte Zahlungsmittel im Euroraum.

Fünfer, Zehner, Zwanziger und Fünfziger sind schon in überarbeiteter Version im Umlauf.
Der 500-Euro-Schein wird vorerst nicht mehr produziert.

Völlig neues „Satelliten-Hologramm“
Die Geldscheine sollen schwerer zu fälschen sein als bisher.
Völlig neu beim Hunderter und Zweihunderter: Ein „Satelliten-Hologramm“ auf der Vorderseite rechts oben im Folienstreifen auf der Seite.
Dort bewegen sich beim Neigen kleine Euro-Symbole um die Wertzahl.

Zudem kommen bei beiden Scheinen Sicherheitsmerkmale zum Einsatz, die bereits vom Zwanziger und Fünfziger bekannt sind: Hunderter und Zweihunderter haben ebenfalls ein „Porträtfenster“.
Hält man den Schein gegen das Licht, wird das Fenster durchsichtig und man sieht ein Porträt der griechischen Mythengestalt Europa.
Die Europa ist zugleich Namensgeberin der zweiten Euro-Banknotenserie seit Einführung des gemeinsamen Bargelds 2002: „Europa-Serie“.

Der als glänzende Zahl aufgedruckte Wert „Hundert“ beziehungsweise „Zweihundert“ auf der Vorderseite ändert die Farbe von Smaragdgrün zu Tiefblau, wenn man die Banknote neigt.
Neu ist, dass in die Zahl jeweils kleine Euro-Zeichen integriert sind.
Leicht geändert wurde auch das Format der Scheine: Hunderter und Zweihunderter der neuen Serie sind genauso hoch wie der 50-Euro-Schein.
Die Breite der Banknoten wurde hingegen beibehalten.
Somit gilt weiterhin: Je breiter der Geldschein, desto höher sein Nennwert.

Euro-Banknoten der ersten Generation bleiben gültig
Die Motive bleiben erhalten.
Bauwerke, die es in Wirklichkeit nicht gibt, stehen auch künftig für Europa - Fantasiearchitektur als klassischer europäischer Kompromiss.
Die Grundfarben der Scheine ändern sich ebenfalls nicht.
Der Hunderter ist nach wie vor Grün, der Zweihunderter behält seine Mischung aus Gelb und Braun.

Das „Gesicht“ des Euro wollten die Währungshüter erhalten.
Verbraucher müssen auch nicht ihre Geldbörsen und Sparschweine leeren, um alte Scheine zur Bank zu tragen.
Die Euro-Banknoten der ersten Generation bleiben gültig und werden nach und nach von den Notenbanken aus dem Verkehr gezogen.

Auch der 500-Euro-Schein, dessen Ausgabe gegen Ende 2018 eingestellt werden soll, soll gesetzliches Zahlungsmittel bleiben und unbegrenzt umtauschbar sein.
Mit der schrittweisen Abschaffung des lilafarbenen Scheins wollen die Währungshüter Terrorfinanzierung und Schwarzarbeit eindämmen.
Ob die Rechnung aufgeht, ist allerdings umstritten.


 
Fake-USB-Sticks bei Ebay: Welche Rechte hat der Kunde ?

USB-Sticks bieten viel Speicherplatz für wenig Geld.
Ärgerlich nur, wenn die Anbieter mehr Speicherplatz versprechen, als sie dann liefern.
Was können Sie tun, wenn Sie einem Betrug mit einem Fake-USB-Stick aufgesessen sind?


USB-Sticks sind ideal, um Dokumente, Fotos, Videos und Musik zu speichern und immer dabeizuhaben.
Bei Ebay bestellte Wolfgang Satorius einen Stick mit 512 Gigabyte (GB) Speicher für gerade einmal 18,99 Euro.
Ein Schnäppchen, denn bei anderen Anbietern kosten Sticks mit dieser hohen Kapazität um die 200 Euro.
Das machte den Kunden misstrauisch: Bei einem Funktionstest mit dem Programm H2testw stellte er fest, dass der Stick nur einen Bruchteil der angegebenen Speicherkapazität hat.
Der Kauf eines weiteren Sticks brachte das gleiche Ergebnis.
Da*raufhin meldete Satorius seinen Fall dem Ebay-Service – aber das Angebot des Verkäufers wurde nicht entfernt.

Fake-USB-Sticks im Labor-Test
Bieten Ebay-Händler tatsächlich gefälschte USB-Sticks an?
Es wurden zwei günstige Sticks mit 512 GB Speicher*kapazität bei Ebay, einen davon wie Wolfgang Satorius beim gewerblichen Händler „top-smartphone“, einen bei einem privaten Verkäufer.
Beide Sticks wurden im Labor überprüft.
Das Ergebnis: Zwar meldeten sich beide bei Windows mit der versprochenen Kapazität an.
Beim Stick des gewerblichen Händlers „top-smartphone“ reichte der Platz aber nur für 16 GB Daten, bei dem Stick des privaten Verkäufers für gerade einmal für 8 GB.
Der redete sich auf Nachfrage heraus, der Stick stamme vom Flohmarkt, er habe nur den einen verkauft.

Ebay-Verkäufer bot Austausch an
Auch der gewerbliche Verkäufer wurde mit dem Ergebnis konfrontiert und wies darauf hin, dass es neben den positiven Bewertungen in seinem Profil seit Monaten auch negative gebe, in denen Kunden vor „Fake-USB-Sticks“ oder „Fake-Speicherkarten“ warnen.
Darauf reagierte „top-smartphone“ verärgert und behauptete: „Sie sehen, dass dies kein Markenstick ist, deshalb liegt die Fehlerquote leider höher.“
Aus zeitlichen Gründen könne er seine Ware nur stichprobenartig überprüfen.

Rechtsanwalt Thomas Hollweck weiß: „Der Kunde hat das Recht auf einen 512er-Stick zum vereinbarten Preis.“
Das wusste wohl auch der Verkäufer, denn er bot an, den gekauften Stick auszutauschen.
Kunden, die sich auf die Angaben verlassen, hilft ein nachträgliches Austauschen aber nicht.
Denn im Gegensatz zu Datenträgern, die sich mit ihrer tatsächlichen Kapazität unter Windows anmelden, lassen sich auf die gefälschten Sticks auch dann noch Daten schreiben, wenn sie längst voll sind – sie überschreiben einfach bereits gespeicherte Dateien mit den neuen.
Sollte dem Kunden dadurch ein nachweisbarer Schaden entstehen, müsse der Händler dafür geradestehen, sagt Rechtsanwalt Thomas Hollweck.

Ebay-Verkäufer ändert Shop-Namen
Ebay wurde über den Händler, der als „Top-Verkäufer“ geführt wird informiert: „Es gibt immer vereinzelt unzufriedene Kunden oder Transaktionen, in denen etwas nicht völlig einwandfrei abgelaufen ist“, sagt Ebay-Sprecherin Maike Fuest.
Nach einem Gespräch mit Ebay tauschte „top-smartphone“ eine Charge der 512-GB-Sticks beim Lieferanten – und änderte den Namen in „topkauf321-meins“.

Fake-USB-Sticks: Vorsicht bei kleinen Preisen!
Damit Sie erst gar nicht in die missliche Lage kommen, dass ihre Daten verloren gehen, sollten Sie beim Kauf besser nicht zu einem USB-Stick mit 512 GB Speicherkapazität für unter 20 Euro greifen.
Experte Sven Schulz warnt: „Lieber ein paar Euro mehr bezahlen!
Extrem billige USB-Sticks sind zu oft gefälscht.“
Wer dennoch zugreift, sollte einen Funktionstest mit dem Programm H2testw machen.
Stellt sich heraus, dass ein gewerblicher Händler weniger Speicher als versprochen lieferte, können Sie den Stick innerhalb von 14 Tagen zurückgeben.
Wer per PayPal zahlt, kann Käuferschutz geltend machen, um sein Geld zurückzuholen.


 
Vernichtender ADAC-Test: Keine einzige Dashcam ist gut !

Hannover/München - Dashcams fürs Auto machen selten, was sie sollen, sind oft nicht datenschutzkonform und können am Ende sogar ein Risiko darstellen.
Das zeigt ein Test der Zeitschrift „c't“ mit dem ADAC, bei dem neun Geräte zwischen 17 und 300 Euro getestet wurden.

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Solche Kameras, die etwa per Saugnapf an die Frontscheibe kommen, sollen bei einem Unfall helfen, Beweise zu sichern.
Dazu speichern sie gefilmte Aufnahmen, sobald deren Sensoren einen Unfall oder eine gefährliche Situation erkennen.

Aber Modelle, die beim Test entsprechend sensibel auf Fahrtests reagierten, filmten meist nur unbefriedigende Videos.
Und solche mit guter Aufnahmequalität wiederum patzten bei der Erkennung von Unfällen, so die „c't“:

Dashcams sind sogar Risikofaktor
Die meisten würden aufgrund der schlechten Halterungen „bei schweren Unfällen eher ein Sicherheitsrisiko darstellen, als zur Klärung des Unfallhergangs beizutragen“.

Keine Dashcam kriegt Note gut
Auch den ADAC überzeugen die Dashcams noch nicht, weswegen der Autoclub keinem der neun Geräte eine gute Note vergibt.
Sieben bekommen ein „Befriedigend“, und zwei sind nur „ausreichend“, darunter das billigste.

Allein die Halterung ist schlecht
Zwei Drittel der Geräte wurden schon aufgrund der Halterung abgewertet, weil diese beim Crash nach oben abklappte und die Dashcam so den Himmel filmte.

Darüber hinaus konnten die in der Mehrzahl nur nach vorn gerichteten Geräte viele Unfall-Szenarien, etwa Auffahrunfälle oder Seitenrempler nicht erfassen.
Auch mit schlechten Sichtverhältnissen kommen viele Geräte nicht klar.

Schlechter Schutz vor Löschen
Und bei manchen Modellen wiederum, sind die gespeicherten Filmschnipsel nicht ausreichend gegen versehentliches Löschen geschützt.
„Man hat den Eindruck, die Geräte sind noch nicht wirklich so weit“, sagt „c't“-Redakteur Sven Hansen, der deshalb rät, lieber noch mit der Anschaffung zu warten.

Für wen sich Dashcams trotzdem lohnen
Doch für wen lohnen sich Dashcams überhaupt?
Die Kameras sind laut Experten für Autofahrer geeignet, die viel unterwegs sind, vor allem in Städten und Regionen mit viel Verkehr.

Bei wenig Verkehr oder für Wenigfahrer sind sie eigentlich nicht nötig. „Hintergrund ist ja, dass die Kameras helfen sollen, die Schuldfrage bei Unfällen zu belegen“, sagt Anja Smetanin vom Auto Club Europa.

Dashcams zeichnen objektives Bild
Denn: Ein Verkehrsunfall lässt sich oft nur schwer rekonstruieren.
Zeugen haben eine subjektive Wahrnehmung und widersprechen sich häufig.
Videoaufnahmen können objektive Bilder liefern, die zu einer schnelleren und eindeutigeren Schuldfindung beitragen können.



 
Amazon geht mit manipulierten Paketen gegen Diebe vor !

Amazon hat anscheinend mit immer größeren Problemen beim Diebstahl von Paketen zu kämpfen.
Teilweise sollen die Lieferanten die Pakete verschwinden lassen und Amazon bleibt letztendlich auf dem Schaden sitzen.
Wie ein Insider berichtet, soll das Unternehmen allerdings in der jüngeren Vergangenheit deutlich stärker gegen den Diebstahl von Paketen vorgehen.
Hierfür würde der Online-Händler einige Pakete immer wieder manipulieren und damit seine Auslieferer auf Ehrlichkeit testen.

Amazon soll über ein Zufallsverfahren dem Lieferfahrer ein Paket mitgeben, dass sich über das System bei der Auslieferung nicht scannen lässt.
Der Fahrer könnte dadurch zu der Annahme kommen, dass das Paket nicht im System registriert ist und dieses somit unauffällig verschwinden lassen.
In Wirklichkeit erwartet Amazon jedoch von dem Fahrer, dass sich dieser entweder direkt mit seinem Vorgesetzten in Verbindung setzt oder das Paket zurück an den Standort bringt.
Sollte dies nicht geschehen, liegt die Vermutung nahe, dass der Fahrer das Paket gestohlen hat und muss mit den entsprechenden Konsequenzen rechnen.

In den manipulierten Paketen befinden sich laut dem Insider nur minderwertige Gegenstände oder sogar gar keine Produkte, sodass sich der Diebstahl für den Fahrer nicht lohnt.
Amazon wollte sich gegenüber dem Bericht nicht offiziell äußern.
Jedoch gibt das Unternehmen an, dass man durchaus Qualitätssicherungen vornimmt.
Erst im vergangenen Jahr hat das Unternehmen alleine an seine Prime-Kunden rund 5 Milliarden Pakete ausgeliefert.
Da bleibt der Diebstahl von einging Sendungen sicherlich nicht aus.

Ob Amazon mit diesem Vorgehen nur die Fahrer des eigenen Lieferdienstes testet oder auch Fahrer von externen Dienstleistern wie DHL, bleibt dabei offen.


 
Wohnung zu kalt: Darf mein Vermieter bestimmen, wie ich heizen soll ?

Berlin - Bereit für die kalten Tage ?
Im Oktober beginnt die Heizsaison - und an manchen Tagen müssen Wohnungseigentümer und Mieter von der startbereiten Anlage schon Gebrauch machen.

Was sie dazu wissen müssen:

1: ] Wie ist geregelt, wann die Heizperiode beginnt und endet?
Gesetzliche Vorgaben gibt es nicht. Landläufig gilt die Zeit vom 1. Oktober bis 31. März als Heizsaison.
Oftmals steht der Zeitraum, in dem nur ein Dreh am Ventilknopf die Wohnung kuschelig warm macht, auch im Mietvertrag und in der Gemeinschaftsordnung von Wohnungseigentümergemeinschaften.
Dieser kann natürlich auch länger sein - etwa vom 15. September bis zum 31. April oder sogar in den Mai hinein, wenn es in Deutschland immer noch vereinzelte frostige Tage geben kann.
Das kommt in Mietverträgen zunehmend vor, wie der Deutsche Mieterbund (DMB) beobachtet hat.

2: ] Wie tief darf der Vermieter die Heiztemperatur einstellen?
Manchmal beschränken Mietverträge die Mindesttemperatur.
Nach den Erfahrungen des DMB sind solche Klauseln häufig unwirksam.
Gerichte halten Werte von weniger als 18 Grad für zu kalt.
Und zwar Tag und Nacht.

3: ] Wie warm sollte die Heizung eingestellt sein?
Das hängt von Raum und Tageszeit ab. Tagsüber muss nach Ansicht von Fachleuten und Gerichten die Heizungsanlage so eingestellt sein, dass in der Wohnung mindestens 20 Grad möglich sind.
Im Wohnzimmer veranschlagt der DMB 21 Grad, in Schlafzimmer und Küche 18 Grad.
Zum Wohlfühlen im Bad sollen es 22 Grad sein.

Von 23.00 bis 6.00 Uhr morgens kann der Eigentümer die Heizungsanlage so auslegen, dass die Zimmertemperatur um bis zu drei Grad niedriger ausfällt als am Tag.
„Die Nachtabsenkung dient der Reduzierung des Energieverbrauchs“, erläutert Corinna Kodim vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.

4: ] Sind Eigentümer zum Heizen verpflichtet?
Grundsätzlich ja.
Denn eine kalte Wohnung ist ein Mietmangel und berechtigt damit zur Mietminderung.

Weil gesetzliche Vorgaben fehlen, haben Gerichte bestimmt, wann die Heizungsanlage zu laufen hat.
Außerhalb der Saison müssen Eigentümer nach Ansicht des Landgerichts Kassel heizen, wenn das Zimmerthermometer an wenigstens zwei Tagen hintereinander unter 18 Grad sinkt.
Die Anlage ist sofort anzuwerfen, wenn die Zimmertemperatur 16 Grad unterschreitet.

Das Amtsgericht Uelzen bezieht sich laut Haus & Grund hingegen auf die Außentemperatur, da die Wärme in der Wohnung stark vom Nutzerverhalten bestimmt ist.
Zum Beispiel senkt langes Fensteröffnen die Raumtemperatur.
Nach Ansicht des Gerichts muss daher geheizt werden, sobald draußen drei Tage lang unter 12 Grad herrschen.

5: ] Wie wehren sich Mieter, wenn die Heizung kalt bleibt?
Schärfstes Druckmittel ist die Mietminderung. „Mieter sind berechtigt, die Miete für den Zeitraum zu mindern, in dem die vorgegebenen Raumtemperaturen nicht erreicht werden“, sagt Kodim.
Wird es drinnen nur kühle 15 bis 17 Grad, erlaubt die Rechtsprechung Minderungen um bis zu 25 Prozent.
Bei einem Totalausfall der Anlage in der Heizsaison kann die Minderung bis zu 100 Prozent betragen.
Im Extremfall ist sogar eine fristlose Kündigung möglich.
Der Grund für den Ausfall – ob die Anlage kaputt ist, einfach nicht eingeschaltet wurde oder der Brennstoff fehlt – spielt dabei keine Rolle.

Bei der Ermittlung der Minderungsquote kommt es darauf an, welche Temperatur in welchen Räumen bei welcher Außentemperatur erreicht wurde.
Der DMB empfiehlt, die Werte in einer Tabelle zu dokumentieren und einen Zeugen dabei zu haben.

6: ] Die Anlage ist kaputt. Was können Mieter tun?
Da ist schnelles Handeln gefordert.
Denn im Winter können Wohnungen schnell auskühlen, das schadet Menschen und Gebäude.
Deshalb dürfen weder Eigentümer noch Mieter untätig bleiben.
Ulrich Ropertz vom Deutscher Mieterbund mahnt Mieter daher: „Bei Fehlern oder Mängeln muss der Vermieter informiert werden.“

Kodim erinnert hingegen Vermieter an ihre Pflicht, den Mangel umgehend zu beheben.
Sie rät, mit einer Heizungsfirma einen 24-Stunden-Notdienst zu vereinbaren.
„Sonst kann es lange dauern, bis ein Handwerker kommt, und die Reparatur wird meist teuer.“
Moderne Anlagen lassen sich aus der Ferne überwachen.
Der Wartungsdienst kann bei Fehlern sogar reagieren, bevor Mieter etwas merken.


 
Verbrannt, vermodert: Wann bekomme ich einen kaputten Geldschein ersetzt ?

Mainz - Mit einer Pinzette rückt Frank Herzog einen verklebten Klumpen vermoderter Geldscheine unter ein Mikroskop.
Kleine Wurzeln ranken sich darum.
Lange lagen die Scheine in einem Blumentopf auf einem Balkon, irgendwo in Deutschland, wurden vergessen.
Wasser und Witterung haben ihnen zugesetzt, nun hat sie der Besitzer wiedergefunden, an das Nationale Analysezentrum der Bundesbank in Mainz geschickt und möchte sie gerne ersetzt bekommen.
Dort checken Experten wie Herzog, ob ein Anspruch darauf besteht.

„Es steckt immer eine Geschichte dahinter."
In dem Zentrum unweit der Mainzer Fußball-Arena sitzt unter anderem die Fachstelle der Bundesbank für beschädigtes Geld.
Hier kommt alles Mögliche an, seien es Geldreste, die nach einem Todesfall von den Erben in einem Keller oder auf einem Dachboden gefunden wurden oder welche, die in einer Hausmüll-Verbrennungsanlage herausgefischt wurden.
Mal kommt bei Haus- oder Autobränden in Mitleidenschaft gezogenes Geld herein, mal kaum noch erkennbare Scheine aus gesprengten Geldautomaten.
Die Palette der Fälle sei riesig, sagt Herzog.
„Und es steckt immer eine Geschichte dahinter.“

Einen Ersatz für beschädigte Euro- oder auch alte D-Mark-Banknoten oder Teile davon leistet die Bundesbank, wenn mehr als die Hälfte des Scheines noch vorliegt oder nachgewiesen werden kann, dass die fehlenden Teile vernichtet wurden.
Doch ob tatsächlich die Hälfte erhalten ist, lässt sich in Einzelfällen gar nicht so einfach sagen.

Ein kompliziertes Puzzlespiel
Die Arbeit von Herzog und seinen 14 Kollegen in der Abteilung wird häufig zu einem komplizierten Puzzlespiel, Schnipsel werden in teils wochenlanger Kleinstarbeit zusammengesetzt, mal computerunterstützt, meist jedoch in bloßer Handarbeit.
Immer zwei Mitarbeiter schauen sich unabhängig voneinander einen Fall an, das mündet in eine Art Gutachten, damit am Ende alles rechtssicher ist.

Grundsätzlich gebe es drei Arten von Schäden, erklärt Herzog, der seinen Job bereits seit zehn Jahren macht.
Feuer, Feuchtigkeit und mechanische Schäden, zum Beispiel durch Schredder oder Tiere.
Wenn etwa ein Hund mal Scheine gefressen habe, rate man den Betroffenen: „Warten Sie 24 Stunden.“
Dann komme das mit den Ausscheidungen wieder zum Vorschein.
Entsprechend erreichten durchaus mal Sendungen mit einem Mix aus Geld und Fäkalien das Mainzer Zentrum.
Auch Mäuse in Kellern knabberten Geld gerne ein, sagt Herzog.
„Die lieben Scheine.
Sie benutzen diese zum Nestbau.“

30.000 Anträge pro Jahr
Anträge auf eine Erstattung von beschädigtem Geld gibt es viele.
Pro Jahr gehen der Bundesbank zufolge rund 30 000 in Mainz ein, sie kommen per Post von Privatpersonen oder Unternehmen oder wurden in Bundesbank-Filialen abgegeben.
Die Erstattungssumme liegt pro Jahr bei rund 40 Millionen Euro, wie Michael Erbert sagt.
Er ist Leiter der Gruppe Beschädigtes Bargeld.
Bei den meisten Anträgen drehe es sich um Beträge unter 1000 Euro.
In der Regel wird ein Antrag binnen vier bis sechs Wochen bearbeitet, ist er komplizierter, gibt es Erbert zufolge nach spätestens drei Monaten einen Zwischenbescheid.

Dass beschädigtes Geld - sofern die Anforderungen erfüllt sind - ersetzt wird, sei wichtig für das Vertrauen der Bürger in die Währung, sagt Erbert.
Und es sei unverzichtbar für einen „sauberen Zahlungsverkehr“, dass beschädigte Banknoten aus dem Verkehr gezogen und vernichtet würden.

Geldwäsche und Leichengeld
Bei den Anträgen müssen auch geldwäscherechtliche Belange geprüft werden, so dass bei Verdacht auf eine Straftat gegebenenfalls die Polizei eingeschaltet wird.

Aufmerksam werde man, wenn der Einsender einen offensichtlich falschen Grund für den Schaden angebe.

So sehe Schwarzschimmel etwa auf den ersten Blick aus wie ein Brandschaden.
Experten sähen den Unterschied aber schnell.
„Das macht neugierig.“

Herzog hat noch den Fall einer Frau im Gedächtnis, die Scheine einreichte, die angeblich an Weihnachten von Wunderkerzen beschädigt worden sein sollten.
Unter dem Mikroskop zeigte sich, dass rund um die beschädigten Stellen Mini-Metallkügelchen waren.
„Das lässt auf heiße Arbeit schließen“, sagt er schmunzelnd.
Das Geld sei aus einem aufgeschweißtem Tresor gewesen.
Die Frau habe auf Nachfrage erzählt, das Geld von ihrem Sohn erhalten zu haben.
„Der bekam dann Besuch von der Polizei.“

Neben Herzogs Mikroskop am Schreibtisch ist ein beweglicher Luftabzug.
Denn er und seine Kollegen müssen mit allerlei üblen Gerüchen auskommen.
Der faulige Geruch der nass gewordenen Scheine mit Wurzelresten sei harmlos, sagt Herzog.
Es komme auch Geld aus Portemonnaies von Leichen herein.
Zudem seien viele eingereichte Scheine kontaminiert, erklärt Erbert.
Vereinzelt müssten die in einem hauseigenen Labor, im Extremfall mit Schutzanzug näher angeschaut werden.
Allein schon eine geplatzte Farbpatrone aus dem Koffer eines Geldtransports beinhalte sehr aggressive Farbe, erklärt Erbert.
„Die Sicherheit der Mitarbeiter geht bei uns vor.“


 
Verbraucherschutz: In der „Mogelpackung des Monats“ stecken Chipsletten !

Hamburg Die Negativ-Auszeichnung „Mogelpackung des Monats“ geht an Chipsletten.
In den Snack-Packungen ist weniger Inhalt – bei gleichem Preis.

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Im Handel sind Stammkunden gern gesehene Gäste – Armin Valet freut sich über ein Wiedersehen bekannter „Gesichter“ weniger.
Der Verbraucherschützer hat sich darauf spezialisiert, versteckte Preiserhöhungen aufzudecken.

Und mal wieder ist er dabei bei Lorenz Snack World fündig geworden.
Die Chipsletten der Hannoveraner kürte die Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) zur „Mogelpackung des Monats“.

Gleicher Preis bei weniger Inhalt – das ist ein Klassiker der Hersteller.
Lorenz verringerte die Menge seiner Stapelchips von 170 auf 100 Gramm.
Beispielsweise bei Kaufland sei der Preis mit 1,59 Euro gleich geblieben, sagt Valet.

Das bedeutet unterm Strich eine Preiserhöhung von 70 Prozent.
Andere Händler hätten den Preis auf 1,39 Euro gesenkt – damit wäre das Produkt noch knapp 50 Prozent teurer.
Valet spricht von einer „dreisten Preiserhöhung“.

Bei Chipsletten gemogelt: Das sagt der Hersteller
Das Unternehmen verweist in einer Stellungnahme an die Verbraucherschützer auf ein neues Produktkonzept mit weiteren Sorten und einer geänderten unverbindlichen Preisempfehlung für den Handel – beziffert wurde diese nicht.

Die Chips müssten nun nicht mehr aus der Wickeldose herausgeschüttet werden, sondern werden – so wie früher schon – in einem „Servier-Tray“ angeboten
So seien die „Chips gut sortiert angerichtet und können so leichter serviert“ werden, so Lorenz.

Valet hält die Plastikschale mit einer Aluminiumhülle, die in einer Pappdose steckt, für „jede Menge Müll für ein paar Chipsletten“.
Das Verpackungsmaterial sei deutlich gestiegen.
Denn Lorenz bediente sich noch eines zweiten beliebten Tricks: Obwohl der Inhalt um gut 40 Prozent schrumpfte, wurde die Packung nur geringfügig kleiner.
Ränder oben und unten lassen die Verpackung größer aussehen.

Zudem seien die Chips kleiner und wögen nur noch 1,6 statt gut zwei Gramm.
Lorenz spricht von einem geänderten Herstellungsverfahren, die Chips böten eine „knusprigere Textur“ und ein „neues Geschmackserlebnis“.

Insgesamt habe Lorenz nun zum sechsten Mal seit Mai 2016 getrickst, sagt Valet.
Auch bei den Erdnusslocken wurde die Füllmenge gesenkt – zum zweiten Mal binnen 1,5 Jahren.

Die Tüte fasst nun 200 oder 175 Gramm.
Unterm Strich kostet sie damit nun erneut bis zu 15 Prozent mehr.


 
Stiftung Warentest: Günstige Vollwaschmittel waschen sauberer als Markenprodukte !

Berlin - Kleine Kissen mit Waschgel wirken praktisch: Sie sind handlich, man muss sie nicht dosieren.
Aber in einer Stichprobe der Stiftung Warentest von Produkten mit Vollwaschmitteln zeigt sich, dass Gelkissen mit Pulver meist nicht mithalten können: Sie erhielten nur die Noten ausreichend oder mangelhaft.

Von den getesteten pulvrigen Vollwaschmitteln erzielten hingegen elf Produkte die Note gut und fünf befriedigend.
Nur zweimal wurde ein ausreichend vergeben.

Wichtige Fragen und Antworten zu den Testergebnissen.

Warum sind Pulver besser?
Anders als in allen Flüssigvarianten - und dazu zählen auch die Gelkissen - steckt in pulverförmigem Vollwaschmittel Bleichmittel.
Dieses lässt sich in Gels nicht stabil einbinden, erklärt die Stiftung Warentest in ihrer Zeitschrift test (Ausgabe 10/2018).

Bleiche bringt Vorteile beim Entfernen von Flecken und löst Grauschleier von weißer Wäsche.
Dafür können laut dem Forum Waschen flüssige Varianten aufgrund ihrer etwas anderen Zusammensetzung oft Fett etwas besser lösen.

Was ist unter den Pulvern besser: Marken- oder Discounterware?
Von den 11 der 18 getesteten Vollwaschmittel in Pulverform mit der Endnote gut stammen 9 von Eigenmarken der Supermärkte und Drogerien, nur 2 tragen Markennamen.

Trotzdem lässt sich die Frage anhand des Test nicht grundsätzlich beantworten: Die zwei Testsieger mit der Note 2,0 sind zwar Produkte von Eigenmarken, aber zwei weitere Produkte genau dieser Marken landeten auch im unteren Drittel der Testergebnisse.

Waschen Kompaktprodukte reiner als herkömmliche?
Die Warentester haben von einigen Marken zwei Pulverprodukte getestet - jeweils eines aus der kleineren Tüte und aus dem größeren Karton.
Der Unterschied besteht in der Konzentration der Wirkstoffe, in den Kompaktwaschmitteln ist sie jeweils größer.

Auch die Waschleistung war in fünf von sechs Fällen bei den kompakten Produkten in den kleinen Tüten besser.
Erkennbar sind diese Produkte an Namenszusätzen wie zum Beispiel ultra», compact oder plus - und natürlich an der Verpackungsgröße sowie den Angaben zur Dosierung.

Wann nehme ich überhaupt Vollwaschmittel?
Vollwaschmittel werden oft auch als Universalwaschmittel bezeichnet und sind, wie der Name schon andeutet, breit einsetzbar.
Sie sind vor allem geeignet für stark Verschmutztes und für Weißes.

Aufgrund der Bleichmittel und weiterer optischer Aufheller entfernen solche Produkte zwar gut farbige Flecken und wirken dem Vergilben von weißer Wäsche entgegen, empfindlichen Stoffen schadet das aber.
Wolle und Seide sollte man nicht damit waschen, rät das Forum Waschen.

Die Verbraucherzentrale Hamburg weist außerdem darauf hin, dass sich selbst bei Hinweisen auf der Verpackung wie Für Weißes und Buntes die Farben der bunten Kleidung auf Dauer verändern werden.
Das gelte auch für flüssige Vollwaschmittel.
Sie enthalten zwar keine Bleiche, aber optische Aufheller.


 
Gefälschte Stellenanzeigen - LKA warnt vor Job-Scamming !

Hinter gefälschten Stellenanzeigen im Internet verbirgt sich ein Identitätsklau.
Die Täter erschleichen sich mit dem "Job-Scamming" Opfer-Daten.


Versprochen wird ein Traumjob, doch hinter der vermeintlichen Stellenanzeige steckt ein Internet-Betrug.
Beim sogenannten "Job-Scamming" kopieren oder verfälschen die Täter Webseiten von existierenden Unternehmen und erstellen eine gefälschte Stellenanzeige, um ihre Opfer in die Falle zu locken.

Diese Betrugsmasche im Internet sei ein altbekanntes Problem, so das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen.
Grund genug für das LKA, erneut eine Warnung herauszugeben.
"Wir möchten, dass die Menschen ein Gefühl für solche Dinge entwickeln", sagt Mario Lorenz, Kriminaloberkommissar beim LKA.

Identitätsdiebstahl ist im Internet keine Seltenheit
Doch wie genau funktioniert das "Job-Scamming"?
"Die Täter spielen mit dem Interesse der Menschen", erklärt Lorenz.
Hat der Arbeitssuchende einmal angebissen, fordert ihn der vermeintliche Arbeitgeber auf, das Auswahlverfahren online und nicht auf dem analogen Weg zu durchlaufen.
Zunächst soll das Opfer persönliche Daten und Bilder von sich elektronisch übermitteln. "
Allein dabei wäre ich schon hellhörig.
Identitätsdiebstahl ist in Zeiten des Internets keine Seltenheit.
Man sollte immer vorsichtig sein, wenn es darum geht, ganz persönliche Daten rauszuschicken", sagt Mario Lorenz.

Als Nächstes kommt das Video-Ident-Verfahren ins Spiel.
Es wird normalerweise von Banken angeboten, um Konten online zu eröffnen.
Die Kunden halten dabei in einem Video-Chat ihre Ausweisdokumente in die Kamera, um so ihre Identität zu bestätigen.
Das Video-Ident-Verfahren erspart Bankkunden den Gang in eine Filiale oder die Nutzung des Post-Ident-Verfahrens.

Bei Konten sollte man skeptisch werden
Beim "Job-Scamming" soll der Arbeitssuchende ebenfalls per Video-Ident-Verfahren ein Konto bei einer Bank eröffnen.
Die Täter versichern ihrem Opfer, dass das Konto nur zur Feststellung der Identität dient und direkt wieder gelöscht wird.
"Ich wäre skeptisch, wenn ich für ein Bewerbungsverfahren das Video-Ident-Verfahren durchführen müsste", so der Kriminaloberkommissar.

In den Fällen, die dem Landeskriminalamt NRW vorliegen, hatte der angebliche Arbeitgeber die Eröffnung des Kontos auf den Namen der Bewerber aber offenbar schon vorab mit falschen Kontaktdaten eingeleitet.
Identifiziert sich das Opfer nun bei der Bank, wird ein Konto mit den gefälschten Kontaktdaten eröffnet.
Mit diesem einfachen Schritt hat der Täter vollen Zugriff auf das neu erstellte Konto.

Der Betrug falle dem Betroffenen in der Regel erst später auf, heißt es von Seiten des Landeskriminalamtes NRW.
Je nach Nutzung des Kontos ist der Schaden für das Opfer immens hoch.
Fallzahlen selbst kann die Behörde allerdings nicht nennen.

Das Landeskriminalamt gibt Tipps, wie sich Bürger vor dem "Job-Scamming" schützen können:

In jeden Fall sollte eine Kontoeröffnung in einem Bewerbungsverfahren abgelehnt werden.
Haben Arbeitssuchende bereits an einem solchen Verfahren teilgenommen, sollten sie das Konto sperren lassen.
Wenn Betroffene bereits im Vorfeld Kopien Ihrer persönlichen Legitimationsunterlagen übersandt haben, sollten sie Strafanzeige erstatten.
Denn allein damit kann der Täter eine Straftat begehen.


 
Gefährliche Giftstoffe: Öko-Test - von 24 Kräutertees bekommen drei eine glatte Sechs !

Frankfurt/Main - Auch Bio-Tees können mit Pestiziden belastet sein.
Günstig und gut sind dagegen häufig Produkte aus konventionellem Anbau von Discountern, wie die Zeitschrift „Öko-Test“ (Ausgabe 10/2018) herausfand.

Sie nahm 24 Tees unter die Lupe.
Immerhin: Giftige Pflanzenstoffe, wie Pyrrolizidinalkaloide, fanden die Tester in keinem der Tees, und wenn dann nur in geringer Konzentration.
Das sind natürliche Gifte, die von einigen Pflanzen selbst gebildet werden und vermutlich bei der Ernte über mitgepflückte Kräuter in den Tee gelangen können.
Bei drei Tees reichte es trotzdem nur für ein „Mangelhaft“, drei weitere bekamen sogar die Bewertung „ungenügend“.

So schnitten die Tees ab
Von den Bioprodukten schneidet der Gut Bio Kräutertee von Aldi Nord mit „sehr gut“ ab, ebenso die Kräuterteemischung von Lebensbaum.
Mit „gut“ wurden der Bergkräutertee von DM Bio sowie der Tee von Rewe Bio bewertet.
Von den Kräutertees aus konventionellem Anbau schneiden am besten der Tee Westcliff Kräuter-Genuss von Aldi Süd ab („sehr gut“).
„Gut“ sind K-classic Kräuter von Kaufland, Lord Nelson 6 Kräuter von Lidl, die 6-Kräuter-Mischung von Meßmer, der 9-Kräuter-Tee von Penny, der 9-Kräuter-Tee von Teehaus sowie der 8-Kräuter-Tee von Teekanne.

Problematisch sind vor allem die gefundenen Spritzgifte.
In zwei Produkten fanden die Tester Carbendazim, das die Fruchtbarkeit beeinträchtigen kann.
Auch krebsverdächtiges Anthrachinon wurde in einer größeren Menge gefunden.

Kinder, Schwangere und Stillende sollten nicht nur Kräutertees trinken
Grundsätzlich wird Kindern, Schwangeren und Stillenden aufgrund der Belastung mit Pflanzengiften empfohlen, nicht ausschließlich Kräutertees zu trinken und die Sorten abzuwechseln.


 
Kinderspielzeug, Heckenschnitt: Was sich für Verbraucher zum 1. Oktober ändert !

Köln - Zum Oktober 2018 gelten in Deutschland wieder neue Gesetze und Vorschriften: von straffreiem Heckenschneiden, über gestiegene Anforderungen an Spielzeug bis zur E-Vergabe für öffentliche Ausschreibungen.

Das sind die neuen Regelungen und Gesetze im Oktober 2018.

Heckenschnitt ab jetzt wieder erlaubt
Ab dem 1. Oktober dürfen die Hecken im Garten wieder geschnitten werden.
Im Zeitraum vom 1. März bis 30. September ist es nämlich in allen Bundesländern gesetzlich verboten, seine Hecke radikal zu schneiden.
Der Hintergrund ist Tierschutz: Der Lebensraum von Vögeln und anderen Tieren soll geschützt werden.
Verstöße gegen dieses Gesetz werden mit hohen Geldbußen geahndet.

Höhere Anforderungen an Spielzeuge
Ab sofort werden strengere Anforderungen an die Sicherheit von Kinderspielzeug gestellt.
Das bedeutet konkret, dass Spielzeuge zukünftig weniger Blei, Phenol und Bisphenol A enthalten sollen.
Hierzu hat die EU strengere Grenzwerte in Spielzeugen festgesetzt.

Blei: Ab dem 28. Oktober 2018 werden die Grenzwerte bei Kreide beispielsweise von bisher 13,5 Milligram auf 2 Milligram pro Kilo Blei reduziert.
Bei flüssigem Material sind nur noch 0,5 statt 3,4 Milligramm pro Kilo Blei und bei lackierten Materialen, wie etwa Bauklötzen, sind nur noch 23 statt 160 Milligram pro Kilo Blei erlaubt.
Ab dem 4. November wird ebenfalls der Grenzwert für Phenol verschärft, da es in Verdacht steht, das Erbgut zu verändern.
Ab dem 26. November wird die maximale Menge an Bisphenol A in Kinderspielzeug begrenzt.
Bisphenol A soll das Hormonsystem schädigen.
Künftig dürfen nur noch 0,04 Milligramm pro Liter Bisphenol A (BPA) freigesetzt werden, statt bisher 0,1 Milligramm pro Liter.

Ab Oktober 2018 E-Vergabe für öffentliche Ausschreibung
Ab dem 18. Oktober dürfen Ausschreibungen und Vergaben von öffentlichen Aufträgen durch Bund, Länder und ‚Kommunen europaweit nur noch elektronisch durchgeführt werden.
Das bedeutet, alle Angebote, Teilnahmeanträge, Interessensbekundungen und Interessensbestätigungen (bis auf wenige Ausnahmen) dürfen nicht mehr entgegengenommen werden, wenn sie nicht elektronisch übermittelt werden.


 
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