Diverses: Verbraucher - Nachrichten und Ratgeber !

Schufa und Co. Wie Bonität von Verbrauchern bewertet wird !

Auskunfteien wie die Schufa bewerten die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern.
Doch wie können sich Betroffene gegen negative Einträge wehren?
Und welche Daten darf die Schufa überhaupt speichern?

Bevor Unternehmen einen Kredit gewähren, erkundigen sie sich vorab zur Zahlungsmoral des jeweiligen Kunden.
Sie fragen dazu die Bonität an und wenden sich dazu an Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa, Crif Bürgel oder Creditreform.
Das kann auch für Waren, die auf Rechnung nach Hause bestellt werden oder den Abschluss eines Smartphone-Vertrages gelten.

Der Datenbestand umfasse aktuell Informationen zu 67,9 Millionen Privatpersonen und 6 Millionen Unternehmen, sagt Schufa-Sprecherin Sabine Bernstein.
Vertragspartner der Auskunftei, die nach der Bonität eines Kunden fragen, bekommen die Informationen gegen eine Gebühr.
Gleichzeitig leiten sie personenbezogene Daten an die Schufa weiter.

Geschäftsmodell mit Datenschutz vereinbar
Mit dem Datenschutz ist das durchaus vereinbar.
Nach dem Bundesdatenschutzgesetz ist es statthaft, Daten zu übermitteln und zu speichern.
Voraussetzung: Die Daten sind von berechtigtem Interesse für die zu speichernde Stelle.
Die Auskunftei selbst erhebt keine Daten.
Sie ist eine Datensammelstelle und verlässt sich auf die Angaben ihrer Vertragspartner.
Zusätzlich wertet sie die Schuldnerverzeichnisse der deutschen Amtsgerichte aus.
Aus all diesen Daten berechnet die Wirtschaftsauskunftei anhand von anerkannten mathematisch-statistischen Verfahren eine Wahrscheinlichkeit (Score) für die Rückzahlung gewährter Kredite.

In der Regel gilt: Je höher der Wert, desto wahrscheinlicher soll es sein, dass ein Verbraucher einen Kredit zurückzahlt.
Diesen Wert, der die Kreditwürdigkeit einer Person angibt, wird an die anfragende Stelle bei einem nachgewiesenen und berechtigten Interesse weitergeleitet.

Steter Austausch mit Datenschutzbehörde
"Die Auskünfte der Schufa reduzieren die Ausfallhäufigkeit und den Ausfallumfang bei Unternehmen, die Darlehen gewähren", erklärt Maria Christina Rost von der hessischen Datenschutzaufsicht.
Sie wertet die Arbeit von Schufa und Co. insgesamt als einen wichtigen Beitrag für ein funktionierendes Kreditwesen.
Ihre Behörde stehe in ständigem Austausch mit der Schufa und prüft, ob datenschutzrechtliche Grundsätze - etwa Datenminimierung und korrekte Datenverarbeitung - eingehalten werden.

Die Methode des Scorings ist allerdings umstritten, Verbraucherschützer bezeichnen sie als intransparent.
"In vielen Fällen wissen Verbraucher nicht, wie ihr Score zustande gekommen ist und wie sie ihre Bonität verbessern können", kritisiert Annabel Oelmann, Vorständin der Verbraucherzentrale Bremen.

Sie bemängelt, dass ein Kunde nicht nach seinen persönlichen Daten bewertet werde, sondern nach den Daten einer Vergleichsgruppe.
Der Score solle rein statistisch prognostizieren, ob ein bestimmter Kreditvertrag sich ähnlich entwickeln wird wie die Kreditverträge von Vergleichspersonen in der Vergangenheit.
"Wichtige Daten wie fester Job und hohes Einkommen werden nicht berücksichtigt, weil die Schufa Daten zu Vermögen und Beruf gar nicht sammeln darf", so Oelmann.

Verfahren wird regelmäßig geprüft
Schufa-Sprecherin Bernstein weist die Kritik zurück: Das Scoring-Verfahren sei offengelegt und habe sich in der Praxis bewährt.
Die zuständige hessische Datenaufsicht habe "vollständige Kenntnis über das verwendete Scoreverfahren, inklusive der verwendeten Daten und Variablen", betont Bernstein.

Auch gegenüber dem Datenschutzbeauftragten des Bundes und der übrigen Bundesländer habe die Schufa ihr Verfahren offengelegt.
Zudem werde es regelmäßig von Universitäten und Fachinstituten geprüft.
"Es wurde jeweils als wissenschaftlich valide und geeignet bewertet."
Die zuständige Aufsicht lasse sich die Gutachten jeweils vorlegen und prüft diese.

Verbraucher sollten Selbstauskunft nutzen
Auch Verbraucher selbst könnten sich informieren.
Was Privatpersonen in jedem Fall tun sollten: Einmal im Jahr bei der Schufa eine kostenlose Selbstauskunft verlangen.
Verbraucherschützer raten dazu, die aktuellen Wahrscheinlichkeitswerte zur Kreditwürdigkeit anzufordern und die Namen der Firmen, denen diese gemeldet wurden.

Sind Daten falsch, haben Verbraucher ein Recht auf Korrektur.
Dafür genügt in der Regel ein formloses Schreiben.
Ob Personen ausreichend ihre Rechte geltend machen können, wird laut Rost ebenfalls von der Datenschutzaufsicht überprüft.

Projekt sorgt für Kritik
Für Kritik hatte zuletzt auch das von der Schufa geplante Projekt "Check Now" gesorgt.
Demnach sollten Daten von Kontoauszügen mit ausdrücklicher Zustimmung des Kontoinhabers mit bei der Schufa bereits vorhandenen Verbraucherdaten zusammengeführt werden, um so im Einzelfall den Score noch genauer ermitteln zu können.

Oelmann nennt das Projekt inakzeptabel.
"Eine solch tiefe Datenauswertung der Kontobewegungen für Scoringzwecke erlaubt Rückschlüsse auf die Persönlichkeit, wirtschaftlichen Status und selbst politische Orientierungen der Kunden und führt damit zum durchleuchteten Bürger."

Die Schufa hat das Projekt inzwischen aufgegeben.
"Wir wollen Verbraucher dabei unterstützen, unkompliziert, sicher und unter voller Kontrolle der eigenen Daten ihre finanziellen Wünsche zu erfüllen", sagt Bernstein.
Bei der Produktentwicklung stehe das Unternehmen im Dialog mit Verbraucher- wie Datenschützern.
"Deren Hinweise lassen wir in unsere finalen Services einfließen."


 
Vertrag mit neuem Smartphone: Bei Handy-Bundles zahlen Verbraucher drauf !

Viele Mobilfunkanbieter locken Kunden mit Kombiverträgen aus Smartphone und Tarif.
Laut einem Verbraucherportal ist das in der Regel die deutlich teurere Variante.
Bei Telekom und Vodafone laufen die höheren monatlichen Kosten sogar weiter, obwohl das Gerät bereits abbezahlt ist.

Wer für sein Smartphone einen sogenannten Bundle-Vertrag wählt, der die Kosten des Geräts mit einschließt, zahlt in Deutschland oft kräftig drauf.
Dies gilt laut einer Analyse des Vergleichsportals Verivox zumindest dann, wenn der Kunde oder die Kundin den Vertrag über die vertragliche Mindestzeit hinaus weiter laufen lässt.
Dann fielen die Gerätekosten meistens weiter an, obwohl dieses längst abbezahlt sei, erklärte Verivox.

Dem Portal zufolge werden bei den Kombitarifen die Gerätekosten in der Regel auf 24 Monate Vertragslaufzeit verteilt.
Entsprechend fallen die monatlichen Gebühren höher aus als für einen reinen Telefon- und Datentarif ohne Gerät.

Bei Telekom und Vodafone könnten so bis zu 50 Euro monatlich zusätzlich fällig werden, bei O2 sogar mehr als 60 Euro.
Nach Ablauf der 24 Monate laufen diese höheren Kosten jedoch bei Telekom und Vodafone weiter, sofern der Vertrag nicht gekündigt wird.
Lediglich O2 stelle den Tarif dann von sich aus auf niedrigere Kosten ohne Geräteanteil um.

Häufig würden in den Vertragsdaten die Kunden für das Gerät und für dessen Nutzung auch gar nicht separat ausgewiesen, kritisierte Verivox.
Lediglich Vodafone zeige diese getrennt an.
"Aufgrund der zumeist intransparenten Darstellung dürften die wenigsten Kunden wissen, dass es einen Kostenbestandteil gibt, der nach 24 Monaten de facto entfallen müsste", Jens-Uwe Theumer von Verivox.

Smartphone und Tarif getrennt erwerben
Diese Vermischung ist dem Portal zufolge im Ausland häufig nicht gegeben.
So werde in Österreich stets zwischen Gerätepreis und Tarifkosten getrennt und die Dauer der Gerätefinanzierung könne flexibel gewählt werden.
Gleiches gelte auch in der Schweiz.
Sobald das Gerät abbezahlt sei, fielen in den Nachbarländern nur noch die regulären Nutzungsentgelte an, auch bei der Telekom-Tochter Magenta in Österreich.

Verivox riet dazu, Smartphone und Tarif grundsätzlich getrennt zu erwerben - auch wenn für das Gerät dann eine höhere Einmalzahlung fällig wird.
Das Problem der weiterlaufenden Gerätekosten werde so vermieden.

Darüber hinaus könnten dann durch die Nutzung günstiger Discountertarife weitere Kostenvorteile erzielt werden.
Allein innerhalb der ersten 24 Monate ließen sich so mithilfe günstiger Allnet-Flats bis zu 500 Euro einsparen.


 
Impfungen bei unter 60-Jährigen: Staat haftet bislang nicht bei Astrazeneca-Schäden !

Für unter 60-Jährige ist eine Impfung mit dem Impfstoff von Astrazeneca nicht empfohlen, im Einzelfall aber möglich.
Wer allerdings haftet, wenn infolge einer solchen Impfung nachhaltige Gesundheitsschäden auftreten, ist nicht ganz klar.

In Sachsen, Bayern und Mecklenburg-Vorpommern kann sich ab sofort jeder mit dem Impfstoff von Astrazeneca impfen lassen, der möchte.
In Bremen vermutlich bald auch.
Alter: Volljährig.
Bei Menschen unter 60 Jahren ist jedoch vor dem Spritzen eine ausführliche Beratung durch den Impfarzt vorgeschrieben.

Denn der Impfstoff ist zwar gut und sicher, wie zum Beispiel die Experten der EMA sagen.
Schwere Nebenwirkungen sind sehr selten.
Aber was, wenn dann doch was passiert?
Wer zahlt dann?

Etwaige Behandlungskosten würden die Krankenkassen übernehmen, wie die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein ntv bestätigt.
Aber was passiert in Fällen, wenn der Geimpfte nicht mehr richtig arbeiten kann und vielleicht sogar berufsunfähig wird?
"Da ist der Staat raus, weil er Astrazeneca für unter 60-Jährige ja nicht empfohlen hat", sagt die Medizin-Anwältin Britta Konrad aus Berlin.

Für den Geimpften bedeutet das: kein Schadensersatz, kein Ersatz des Lohnausfalls, kein Ersatz für die verminderte spätere Rente.
Denn die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt Astrazeneca nur für Personen, die 60 Jahre oder älter sind.
"Jüngere können nur mit Astrazeneca geimpft werden, wenn sie sich gemeinsam mit dem impfenden Arzt und bei individueller Risikoanalyse nach sorgfältiger Aufklärung dafür entscheiden", heißt es auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums.


Damit, so Rechtsanwältin Konrad, geht die Haftung an einen Dritten über, den Arzt.
Der hat im Aufklärungsgespräch aber auf alle Risiken hingewiesen und sich das auch schriftlich bestätigen lassen, haftet also nicht.

Das Gesundheitsministerium verweist auf die Bundesländer: "Empfehlen die Länder auf Grundlage des STIKO-Beschlusses die Impfung von Astrazeneca (also Impfung empfohlen ab 60 Jahre sowie nach ärztlichem Ermessen und bei individueller Risikoanalyse nach sorgfältiger Aufklärung auch unter 60 Jahren), dann haften die Länder, wenn die bekannten Nebenwirkungen auftreten."
Mecklenburg-Vorpommern etwa weist ausdrücklich auf die STIKO hin.


Von der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein heißt es, das Bundesgesundheitsministerium könne durchaus noch klarstellen, dass "die gesetzliche Haftung des Landes auch für Impfschäden bei solchen Personen greifen würde".

Kurzum: Einen Impfschaden zu erleiden ist sehr unwahrscheinlich, kann für den Betroffenen aber schwerwiegende finanzielle Folgen haben.
Das Bundesgesundheitsministerium hat auf eine Anfrage dazu noch nicht geantwortet.


 
Änderung durch Gesetz: Mieter müssen TV-Kabelvertrag künftig selbst abschließen !

Mieter könnten in Zukunft weniger Nebenkosten bezahlen.
Grund dafür ist das neue Telekommunikationsmodernisierungsgesetz.
Dafür müssen sie sich aber auch selbst um ihr Kabelfernsehen kümmern.

Mieterhaushalte in Deutschland können künftig selbst entscheiden, ob sie Kabelfernsehen haben wollen oder nicht.
Das besagt das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz, das der Bundestag am Donnerstag beschloss.

Demnach sollen TV-Kabelverträge nach einer Übergangsfrist bis 2024 nicht mehr vom Vermieter abgeschlossen und auf die Nebenkosten umgelegt werden können.
Wenn ein Vermieter neue Glasfaserleitungen hat verlegen lassen, kann er dafür künftig ein Bereitstellungsentgelt von 60 Euro pro Jahr und Wohnung berechnen.

Kritik zu neuen Regeln
Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW kritisierte die Entscheidung zum Kabelfernsehen.
Ein Sammelabo über ein Wohnungsunternehmen, das bislang "sehr günstige" TV-Kosten sicherte, sei ab dem 1. Juli 2024 nicht mehr möglich.
Auf Mieter, die weiterhin Kabelfernsehen haben wollen, kämen "Mehrkosten von bis zu 200 Euro jährlich pro Haushalt zu".

Belastet würden mit der neuen Regelung vor allem geringverdienende Haushalte: Für sie würden ab Mitte 2024 die TV-Kosten dann auch nicht mehr als Kosten der Unterkunft von der Kommune übernommen, warnte der GdW.

Vermieter müssen Verträge neu verhandeln
Vermieter müssten nun die Verträge für Millionen von Haushalten neu verhandeln.
Auch Vermieter, die mit eigenen Gemeinschaftsempfangsanlagen ihren Mietern einen "besonders kostengünstigen TV-Empfang ermöglichen", dürften ab Juli 2024 keine Umlage mehr dafür erheben.

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen.
Sie bewirtschaften rund sechs Millionen Wohnungen.


 
Ohne Antrag: Erste Grundrente-Bescheide ab Juli !

In Kraft ist die Grundrente schon seit ein paar Monaten.
Noch haben Rentnerinnen und Rentner sie allerdings nicht bekommen.
Das wird sich für die ersten Anspruchsberechtigten aber in absehbarer Zeit ändern.

Die Grundrente ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten.
Anspruch auf den Grundrentenzuschlag haben Rentnerinnen und Rentner, die lange Jahre gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich verdient haben, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin.
Im Juli werde nun die ersten Bescheide verschickt.

Wer als sogenannter Neurentner ab dem Start der Versandaktion im Juli seinen Rentenbescheid erhält, bekommt darin auch die Information, ob ein Anspruch auf Grundrente besteht.
Für alle, die ihren Rentenbescheid früher erhalten haben, wird der Anspruch auf den Grundrentenzuschlag gesondert geprüft.
Begonnen wird mit den ältesten Jahrgängen, es folgen dann schrittweise die jüngeren Jahrgänge.
Die letzten Fälle werden bis Ende 2022 aufgerufen.

Durchschnittlich 75 Euro im Monat
Ergibt die Prüfung, dass ein Anspruch besteht, erhalten die Betroffenen einen neuen Rentenbescheid.
In diesem wird auch über die Höhe des Zuschlages informiert.
Beträge, auf die ab Januar 2021 ein Anspruch besteht, werden nachgezahlt.
Wer keinen Anspruch auf einen Zuschlag hat, erhält auch keinen Bescheid.

Nach Schätzungen des Bundesarbeitsministeriums können rund 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner mit einem Zuschlag in Höhe von durchschnittlich 75 Euro im Monat rechnen.
Ein Antrag muss nicht gestellt werden.
Die Prüfung durch die Rentenversicherung erfolgt automatisch, ebenso die Auszahlung.

Warum dauert die Auszahlung der Grundrente so lange?
Die Einführung der Grundrente ist mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden.
Aus knapp 26 Millionen Renten sind diejenigen herauszufiltern, die einen Anspruch auf den Grundrentenzuschlag haben.

Der Grundrentenzuschlag wird für alle Rentenarten gezahlt, also für Altersrenten, Renten an Hinterbliebene - also Witwen- und Witwerrenten, Waisenrenten und Erziehungsrenten - sowie Erwerbsminderungsrenten.

Die Prüfung erfolgt sowohl für diejenigen von Amts wegen, die bereits Rente bekommen, als auch für jene Rentnerinnen und Rentner, deren Rente nach dem 31. Dezember 2020 beginnt.


 
Ab Juli: Commerzbank schafft kostenloses Girokonto ab - für Bestandskunden !

Die Commerzbank wartet für ihre Kunden mit einer schlechten Neuigkeit auf: Das bislang kostenfreie Girokonto ist passé – ab Juli kostet es fast fünf Euro im Monat.

Wer Commerzbank-Kunde ist, dem flattert möglicherweise die nächsten Tage ein unangenehmer Brief in den Postkasten.
Der Inhalt: Das bislang kostenlose Girokonto wird ab Juli mit Kosten belegt.

Wie die Commerzbank mitteilte, wird das kostenfreie "Vorteilskonto" ab Juli zum "Pluskonto Vorteil".
Doch nicht nur der Name ändert sich – auch der Preis. 4,90 Euro müssen Bestandskunden ab dann zahlen, pro Monat.
Der monatliche Mindestgeldeingang entfällt dafür, alles andere bleibt dagegen, also die IBAN, die Girocard oder die Dispokonditionen.

Zur Begründung heißt es auf der Webseite, die "Rahmenbedingungen des Marktes" hätten sich "so stark verändert, dass wir dieses Angebot in der bisherigen Form nicht mehr bieten können".
Und weiter: "Ihre Zufriedenheit ist uns sehr wichtig. Deshalb arbeiten wir konsequent an der Qualität all unserer Zahlungsverkehrsangebote."
Die Leistungen sollten zu "möglichst günstigen Konditionen" angeboten werden.

Das ist der Grund für das Ende des Null-Euro-Kontos
Was die Commerzbank etwas verklausuliert ausgedrückt mit den geänderten Rahmenbedingungen meint: Geschäftsbanken müssen Strafzinsen zahlen, wenn sie ihr Geld bei der Europäischen Zentralbank (EZB) parken.
Dadurch entstehen ihnen hohe Kosten.
Zwar gibt es auch Freibeträge, doch diese reichen oftmals nicht aus.
Die Folge: Die Banken geben die höheren Kosten als Negativzinsen oder in Form höherer Kontoführungsgebühren an ihre Kunden weiter.

Auch die Comdirect, die Direktbank-Tochter der Commerzbank, schafft das bedingungslose kostenfreie Girokonto ab Mai ab.
Wer nun sein Konto wechseln oder kündigen kann, sollte handeln.
Die Commerzbank bietet zwar noch ein Girokonto an, das kostenlos ist – allerdings nur bei einem Mindestgeldeingang von 700 Euro im Monat.

Kündigen lässt sich das Konto mit einem Schreiben an die Commerzbank, was Sie dabei angeben sollten und was Sie sonst noch beachten sollten, darüber informiert das Finanzinstitut hier auf seiner Webseite unter "Fragen und Antworten".



Quelle:
 
Kabinett beschließt Nullrunde: Fällt die Rentenerhöhung auch nächstes Jahr aus ?

Das Kabinett hat es beschlossen: Die Rentenerhöhung fällt 2021 für West-Rentner aus, im Osten gibt es nur eine Mini-Anpassung.
Doch was heißt das genau?
Und wie sieht es für 2022 aus?


Für rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner ist der Sommer eigentlich immer mit einer frohen Botschaft verbunden: Denn die Renten werden jedes Jahr erhöht – eigentlich.

Doch eben nur eigentlich.
Denn wegen der Corona-Krise fällt die Rentenerhöhung in diesem Jahr aus, zumindest im Westen.
Im Osten erhalten Rentner zumindest eine minimale Anpassung von 0,72 Prozent.

Das Bundeskabinett hat am Dienstag eine entsprechende Verordnung beschlossen, nachdem Sozialminister Hubertus Heil (SPD) diesen Schritt bereits Mitte März ankündigte.

Was hat Corona mit der Rente zu tun?
Erst einmal nichts.
Denn die Zahlungen aus der gesetzlichen Renten fließen auch trotz Corona aufs Konto der rund 23 Millionen Rentner.
Allerdings: Die Grundlage für die jährliche Anpassung ist unter anderem die Lohnentwicklung im Vorjahr.
So hatte es im Corona-Jahr 2020 zunächst noch einmal eine kräftige Steigerung um 4,2 im Osten und 3,45 Prozent im Westen gegeben.

Die Berechnung der Löhne basiert auf Daten des Statistischen Bundesamtes.
Demnach betrug die maßgebliche Lohnentwicklung im vergangenen Jahr im Westen minus 2,34 Prozent – und zwar wegen der Corona-Krise.

Die Pandemie hat die deutsche Wirtschaft und den Arbeitsmarkt schwer getroffen.
Im April gab es ein Rekordhoch von rund sechs Millionen Menschen in Kurzarbeit, auch die Arbeitslosigkeit zog im Corona-Jahr an.
Rund 2,7 Millionen Menschen waren 2020 im Schnitt arbeitslos, knapp 500.000 mehr als im Jahr 2019.

Könnte die Rente noch gekürzt werden?
Nein, das ist ausgeschlossen.
Rein rechnerisch würde sich zwar aus der Lohnentwicklung des Jahres 2020 eine Rentenkürzung von 3,25 Prozent im Westen ergeben, das ist aber durch eine "gesetzliche Rentengarantie" nicht möglich – die Renten können demnach nicht gekürzt werden.
Die Bezüge bleiben daher im Westen auf dem aktuellen Niveau.

Normalerweise behilft sich der Staat deshalb mit einem Trick und verrechnet diese eigentlich nötige Senkung mit möglichen Erhöhungen in den kommenden Jahren.
Diese würden dann also geringer ausfallen.
Nachholfaktor nennt sich dieser Mechanismus.

Aber: Er ist bis 2025 ausgesetzt, sodass die jetzige "theoretische Rentenkürzung" in den kommenden Jahren nicht negativ ins Gewicht fällt.

Gibt es nächstes Jahr noch eine weitere Nullrunde?
Das kommt darauf an, wie hart die Corona-Krise die deutsche Wirtschaft und somit die Reallöhne in Deutschland noch treffen wird.
Zwar ist die Kurzarbeit wegen des Lockdowns Ende vergangenen Jahres wieder gestiegen – besonders etwa im Gastgewerbe.
Und ein Ende der Pandemie ist angesichts steigender Infektionszahlen noch nicht in Sicht.

Dennoch erwarten Ökonomen als auch die Bundesregierung eine wirtschaftliche Erholung – und somit auch steigende Löhne.
Jüngst hatte der Bund angekündigt, seine Konjunkturprognose von 3 Prozent auf 3,5 Prozent Wachstum für das laufende Jahr nach oben zu korrigieren.
Es kann also sein, dass es nächstes Jahr keine erneute Nullrunde gibt.

Grundsätzlich gilt jedoch: Die jetzige Nullrunde wird nächstes Jahr nicht nachgeholt, denn der Nachholfaktor ist erst einmal ausgesetzt.
Und ohnehin ist es noch zu früh, um realistische Prognosen für 2022 zu treffen.

Warum bekommen Ost-Rentner ein kleines Plus?
Das liegt an der sogenannten Angleichungstreppe.
Diese soll dafür sorgen, dass die Ost-Renten sich denen im Westen anpassen.
Denn: Die Löhne im Osten sind geringer als im Westen – und so auch die Renten.
Das soll sich allerdings ändern.

Bis 2024 sollen die Renten in Ost und West gleich hoch sein. In Nicht-Corona-Zeiten sind die Renten im Osten daher in der Regel stärker gestiegen als im Westen, etwa vergangenes Jahr.

Hat die Nullrunde Folgen für die Grundrente?
Nein, die Grundrente ist von der aktuellen Nullrunde im Westen unberührt.
Rentner sollten sich keine Sorgen machen.
Die Grundrente wird trotzdem ausgezahlt.

Bis allerdings die Grundrente für Neurentner und Bestandsrentner ausgezahlt ist, dauert es noch.
Erst ab Juli 2021 werden die Rentenbescheide versendet – diese enthalten dann gegebenenfalls einen Grundrentenzuschlag, so die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund.

Die Bestandsrentner werden ihre Bescheide allerdings deutlich später erhalten.
Bis Ende 2022 sollen alle Rentner ermittelt worden sein, die Anspruch auf den Zuschlag auf Mini-Renten haben, so die Rentenversicherung.
Grund dafür: der enorme Verwaltungsaufwand, der mit der Ermittlung der Ansprüche einhergeht.

Doch die Beträge, auf die Sie Anspruch haben, verfallen nicht – auch in Zeiten von Nullrunden.
Sie erhalten in dem Fall eine Nachzahlung.


 
Riester-Rente vor dem Aus ?

Garantiezins sinkt - Neue Lebensversicherungen bringen jetzt noch weniger Erträge.

Jedes Jahr schließen Millionen Deutsche eine Lebensversicherung ab.
Nach der jüngsten Absenkung des Garantiezinses lohnen sich diese aber kaum mehr.
Versicherer sehen auch die Riester-Rente in Gefahr.

Verbraucher bekommen beim Abschluss einer neuen Lebensversicherung künftig einen deutlich geringeren Garantiezins.
Ab dem 1. Januar 2022 dürfen die Versicherer bei Neuverträgen maximal noch eine jährliche Verzinsung von 0,25 Prozent versprechen.
Die entsprechende Änderung wurde am Dienstag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Bisher lag der Garantiezins – auch Höchstrechnungszins genannt – bei 0,9 Prozent.

Die Versicherungswirtschaft fürchtet deshalb nun um die Zukunft der Riester-Rente.
Denn ein niedrigerer Garantiezins bringt die Anbieter in eine Zwangslage.

Bei der Riester-Rente müssen sie nämlich zugleich sicherstellen, dass ihre Kunden am Ende der Laufzeit zumindest die eingezahlten Beiträge zurückerhalten.
Wenn die Versicherer nur mit einer jährlichen Verzinsung von 0,25 Prozent kalkulieren dürfen, fällt es ihnen schwer, bis zum Ablauf des Vertrages ihre Kosten zu decken, da diese bis zu zehn Prozent der Beiträge ausmachen können.

Versicherer befürchten Aus der Riester-Rente
Viele Riester-Anbieter könnten sich demnach in der Folge der Änderung vom Markt zurückziehen.
"Das führt zu einer Defacto-Beerdigung der Riester-Rente", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Jörg Asmussen.
Derzeit müssen eingezahlte Eigenbeiträge und staatliche Zulagen bei der Riester-Rente zu 100 Prozent garantiert werden.

Asmussen appellierte an die Politik, in einer Teilreform vor der Bundestagswahl wenigstens die Beitragsgarantie zu senken, um das Aus für die Riester-Rente zu vermeiden.
Auf eine umfassende Reform der staatlich geförderten Säule der Altersvorsorge hatte sich die Bundesregierung nicht einigen können.

Der Höchstrechnungszins soll verhindern, dass sich Versicherungsgesellschaften mit Garantieversprechen für Lebensversicherungen und andere Altersvorsorgeprodukte übernehmen.
Sie dürfen Neukunden weniger, aber nicht mehr bieten.
Für die garantierten Leistungen bestehender Versicherungsverträge hat die Zinsänderung keine Folgen.


 
9. Mai: Tag der verlorenen Socke - Wenn die Waschmaschine Hunger hat !

Fehlt von einem Sockenpaar ein Teil, ist auch die andere Socke nutzlos – außer man mischt munter verschiedene Modelle. :RpS_biggrin:

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Oft findet sich nach einiger Zeit das vermisste Exemplar unter dem Bett oder in der Sporttasche.
Bleibt die Socke jedoch dauerhaft verschwunden, kann dafür die Waschmaschine verantwortlich sein, erklärt die Verbraucherzentrale Brandenburg.

Denn immer wieder einmal bleiben Socken beim Waschvorgang in der Gummidichtung zwischen Tür und Trommel hängen.
Von dort können sie ins Innere der Maschine gezogen werden, wo sie sich in der Heizungsspule verfangen.
In der Regel passiert dabei nichts, die Socke löst sich durch Hitze und Reibung nach einiger Zeit sogar vollständig auf.

Wer auf Nummer sicher gehen will, steckt Sockenpaare beim Waschen in einen Wäschebeutel.
Dann kommen sie auch im Doppelpack sauber wieder aus der Maschine heraus.
Übrigens gibt es für verschwundene Socken sogar einen Gedenktag: Der 9. Mai gilt in vielen Ländern als „Tag der verlorenen Socke“.


 
Kündigungswelle bei Commerzbank !

Nach Gebührenankündigung - Viele Commerzbank-Kunden kündigen jetzt ihr Girokonto.

Weil das Geldhaus das Gratis-Konto abschaffen will, schauen sich viele Verbraucher nun offenbar nach einer neuen Bank um.
Aber auch grundsätzlich sind Kunden inzwischen schneller bereit, zu kündigen.

Kosten kommen, Kunden gehen: In der vergangenen Woche ist die Zahl der Verbraucher, die ihr Konto bei der Commerzbank aufgeben wollen, offenbar sprunghaft angestiegen.
So berichtet Deutschlands größter Vertragskündigungsdienstleister Aboalarm, dass die Girokonto-Kündigungen im Vergleich zur Vorwoche um mehr als das Zehnfache zugelegt hätten.

Hintergrund dürfte sein, dass das Institut Ende April angekündigt hatte, ab Juli Kontoführungsgebühren für Bestandskunden einführen zu wollen.
"Es ist kein Zufall, dass gerade jetzt so viele Kunden ihr Konto bei der Commerzbank kündigen", sagt Aboalarm-Sprecher Felix Riesenberg.
"Bereits im letzten Jahr haben wir massive Ausschläge festgestellt, nachdem damals die ING Gebühren angekündigt hatte."

Immer mehr Banken werden inzwischen erfinderisch, um Verwahrentgelte, die sie selbst an die Europäische Zentralbank zahlen müssen, an ihre Kunden weiterzureichen.
Ob Negativzinsen für Guthaben, kostenpflichtige Belege für Überweisungen oder Extra-Kosten für die Kreditkarte – viele Preiserhöhungen konnten Banken bisher einfach verfügen, indem sie ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen änderten.
Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun allerdings untersagt.

Commerzbank-Tochter stoppt Gebührenerhöhung
Die stillschweigende Zustimmung der Kunden reicht künftig nicht mehr.
Wem zuletzt höhere Gebühren aufgedrückt wurden, kann sich das zu viel gezahlte Geld jetzt zurückholen – allerdings nur bis zum 1. Januar 2018.
Der Rest ist verjährt.

Die Commerzbank-Tochter Comdirect reagierte bereits auf das Urteil und setzte ihre für Mai geplante Gebührenerhöhung aus.
Die Commerzbank selbst will erst einmal weiter an ihrem Plan für Juli festhalten und abwarten, bis der BGH seine Urteilsbegründung veröffentlicht.
Das kann noch mehrere Wochen dauern.

Kündigungsniveau um 60 Prozent gestiegen
Für viele Banken dürfte es nach der Entscheidung des Gerichtshofs unbequem werden.
Die höheren Gebühren waren bisher vor allem für jene Institute wichtig, die stark vom Privatkundengeschäft abhängen – und durchaus einträglich.
"Es ist mitnichten so, dass jeder Euro, der in Sicht- und Spareinlagen liegt, Kosten für die Banken verursacht", sagte kürzlich Nils Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg im Gespräch.
"Für viele Banken sind Negativzinsen eine lukrative neue Einnahmequelle."

Seit immer mehr Banken Negativzinsen und Co. erheben, ist auch das grundsätzliche Kündigungsniveau in den vergangenen zwei Jahren gestiegen.
So verzeichnete Aboalarm zwischen 2018 und 2020 einen Anstieg von 60 Prozent.
Der Trend sei nicht nur in absoluten Zahlen messbar, sondern bestätige sich auch darin, dass sich der Anteil der Kontokündigungen am Gesamtkündigungsvolumen in den letzten zwei Jahren fast verdoppelt habe.
Aboalarm kündigt unter anderem auch Verträge mit Handyanbietern oder Fitnessstudios.

Neben den gestiegenen Kontogebühren dürfte auch der leichtere Kontowechsel den Kündigungsanstieg erklären.
Das Zahlungskontengesetz verpflichtet inzwischen sowohl die alte als auch die neue Bank, den Kunden beim Wechsel des Girokontos zu unterstützen.


[URL=https://www.t-online.de/finanzen/news/unternehmen-verbraucher/id_89977272/commerzbank-viele-kunden-kuendigen-jetzt-ihr-girokonto.html
 
Diese Real-Filialen machen bald dicht !

Weitere Filialen - Diese zehn Real-Märkte sollen Anfang 2022 schließen.

Die Warenhauskette Real ist seit Mitte 2020 in den Händen eines russischen Investors.
Sie soll zerschlagen werden – nun stehen weitere Läden fest, die bald schließen müssen.

Die SB-Warenhauskette Real will bis zum Frühjahr 2022 weitere zehn Filialen schließen.
Das teilte ein Unternehmenssprecher am Donnerstag mit.
Zuvor hatte die "Lebensmittel Zeitung" darüber berichtet.

Es ist bereits das dritte Mal seit der Übernahme durch den russischen Finanzinvestor SCP, dass die Handelskette Real eine Welle von Filialschließungen ankündigt.
Insgesamt sollen bislang 28 Standorte geschlossen werden.

Keine Perspektive für die Märkte
Es gebe in den allermeisten Fällen keine wirtschaftliche Perspektive mehr für die betroffenen Märkte; trotz intensiver Bemühungen habe sich auch kein Interessent für eine Übernahme der Standorte gefunden, hieß es bei Real.

Folgende Filialen will Real bis 31. Januar 2022 dichtmachen:

Bayreuth, Karl-von-Linde-Straße
Hameln, Pferdemarkt
Oldenburg-Kreyenbrück, Alter Postweg
Trier, Gottbillstraße
Wetzlar, Hörnsheimer Eck
Wiesbaden, Mainzer Straße

Folgende Filialen will Real bis 31. März 2022 schließen:

Bremen-Vahr, Vahrer Straße
Espelkamp, General-Bishop-Straße
Essen, Porscheplatz
Monschau, Hans-Georg-Weiss-Straße

SCP hatte die angeschlagene SB-Warenhauskette mit ihren damals noch rund 270 Märkten im vergangenen Jahr von der Metro erworben, um sie zu zerschlagen und weiterzuverkaufen.
Kaufland und Edeka haben sich bereits eine große Zahl von Filialen gesichert.
Auch kleinere Handelsketten wie Globus wollen einige Läden übernehmen.


 
Zahlen mit Paypal bald auch an Kassen möglich !

Schon bald sollen Kunden an deutschen Supermarkt-Kassen auch mit Paypal bezahlen können.
Der Bezahldienstleister bringt eine entsprechende Lösung per QR-Code nach Deutschland.

Paypal will in Deutschland eine größere Rolle beim Bezahlen an der Ladenkasse spielen und setzt dabei auf das Scannen von QR-Codes auf dem Handy-Bildschirm.

Der US-Dienst brachte am Donnerstag eine neue Lösung dafür nach Deutschland, die sich auch in bestehende Kassensysteme integrieren lässt.
Als erster Händler führte sie der Münchner Flughafen in 41 Geschäften ein.

Boom beim kontaktlosen Zahlen
Aktuell boomt beim kontaktlosen Bezahlen mit dem Smartphone die NFC-Technik mit Diensten wie Apple Pay auf dem iPhone oder Google Pay auf Android-Smartphones.
Dabei hält man das Telefon – ähnlich wie eine kontaktlose Bankkarte – an das Lesegerät an der Kasse.
Bei der Paypal-Lösung wird an der Kasse ein QR-Code auf dem Smartphone des Nutzers eingescannt, der dann die Zahlung in der App freigibt.
Ein Vorteil sei, dass man auch bei höheren Beträgen keinen PIN-Code auf dem Lesegerät eingeben muss, argumentiert Paypal.

Das neue QR-Code-System hatte Paypal im vergangenen Jahr zunächst in den USA eingeführt.
In Deutschland war bisher eine Lösung für kleinere Läden wie Kioske oder Bäckereien verfügbar, die sich jedoch nicht in bestehende Kassensysteme integrieren ließ.


 
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