Diverses: Verbraucher - Nachrichten und Ratgeber !

Personalausweise ab 2020 mit Fingerabdruck verpflichtend !

Brüssel Bisher haben zehn von 28 Ländern eine Fingerabdruck-Pflicht, nun kommt sie für alle.
Die SPD nennt dies einen Eingriff in Grundrechte.

Der Personalausweis soll fälschungssicherer werden – und wird damit immer mehr zur Datensammlung: Künftig müssen alle Inhaber von Personalausweisen auch zwei Fingerabdrücke auf dem Dokument speichern lassen.

Darauf haben sich EU-Unterhändler in Brüssel geeinigt.
Die Regelung gilt für Deutschland und die anderen 27 EU-Staaten.
Ziel der neuen EU-Verordnung ist es, in Europa die Sicherheit der Ausweisdokumente zu erhöhen und eine betrügerische Verwendung zu verhindern, erklärt die EU-Kommission.

Nur zehn von 28 Ländern haben Pflicht
Bislang besteht nur in zehn von 28 EU-Staaten eine Pflicht, Fingerabdrücke im Ausweis speichern zu lassen.
In Deutschland ist auf dem Personalausweis zwar bisher schon ein biometrisches Bild vorgeschrieben.
Der Fingerabdruck ist dagegen bislang freiwillig – nur bei Reisepässen ist er schon seit 2007 Standard.

Die Regeln sollen in allen EU-Staaten zügig umgesetzt werden und ab 2020 gelten.
Auf jedem neuen Ausweis ist der Fingerabdruck dann obligatorisch.
Alte Ausweise ohne das neue Merkmal sollen spätestens nach zehn Jahren ihre Gültigkeit verlieren.
Dokumente, die nicht maschinenlesbar sind, sollen sogar schon bis 2025 in der gesamten EU aus dem Verkehr gezogen werden.

Auf die Änderung hatten vor allem die EU-Mitgliedstaaten gepocht, auch mit Blick auf die Terrorabwehr.
Innenminister Horst Seehofer (CSU) hatte die Einführung des Fingerabdrucks als zwingend erforderlich bezeichnet.

SPD: „Eingriff in Grundrechte“
Ein erster Versuch, eine solche Pflicht in Deutschland einzuführen, war 2008 am Widerstand der damaligen Bundesinnenministerin Brigitte Zypries (SPD) gescheitert.
Im EU-Parlament gab es bis zuletzt Widerstand von SPD, Grünen und Linken.

Die SPD-Abgeordnete Sylvia Kaufmann sprach von einem „schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte der Bürger“.
Fingerabdrücke seien sensible Daten, warnte Kaufmann.
Die Einigung der Unterhändler muss vom EU-Parlament und dem EU-Rat der Mitgliedstaaten noch abgesegnet werden, doch gilt eine solche Zustimmung nur noch als Formsache.

Zuletzt hatten neue Regeln für ein anderes Dokument für Schlagzeilen gesorgt: Der Umtausch von Führerscheinen kommt schon ab 2022.
Und in sozialen Netzwerken macht zudem ein europäischer Ausweis die Runde.
Prominente wie Jan Böhmermann oder Justizministerin Katarina Barley hatten den fiktiven Ausweis verbreitet.
Deshalb tauchen jetzt europäische Pässe im Internet auf.


 
Amazon: Stiftung Warentest warnt - deshalb solltest du nicht auf die Bewertungssterne vertrauen !

Dortmund. Preis ok, Foto passt - jetzt muss nur noch die Produktbewertung bei Amazon stimmen.

Fünf Sterne.
Dann ab in den Warenkorb.
Doch Vorsicht!
Stiftung Warentest warnt jetzt davor den Sternen zu sehr zu vertrauen.

Wissenschaftler der Technischen Uni Dortmund haben Bewertungen von 1322 Elektronikprodukten wie Smartphones, Kopfhörer und Toaster unter die Lupe genommen.
Die Experten haben dabei die Amazon-Rezensionen mit den Testergebnissen der Stiftung Warentest verglichen.

Amazon: Stiftung Warentest warnt
Das Ergebnis: „Nur in knapp einem Drittel der Fälle ist unser Testsieger auch das Produkt mit der besten Amazon-Bewertung.“

Überrascht waren die Tester darüber nicht: denn während die Stiftung Warentest neutral Qualität bewertet, sind Kundenbewertungen häufig sehr emotional.

„Internet*shopper äußern sich oft emotional und vertreten häufig extreme Meinungen zu den gekauften Produkten.
Wer sich den Aufwand macht, eine Rezension zu schreiben, hat sich meist über eine Ware wahnsinnig gefreut oder geärgert“, so die Warentester.
Das Mittelmaß sei in vielen Sterne-Bewertungen daher unterrepräsentiert.

Eigenschaften wie Schadstoffe oder elektrische Sicherheit kann der Otto Normalverbraucher nicht untersuchen.
Sie bewerten dagegen viel mehr die Alltagstauglichkeit der Produkte.

Die Stiftung Warentest sagt daher: „Wir raten aber, ganz genau hinzusehen und sich nicht von den angezeigten Sternen blenden zu lassen.“
Vor allem sollte man auf negative Kundenrezensionen vertrauen.

Die Stiftung Warentest gibt daher diese Tipps:
Lese querbeet - egal ob positive, neutrale oder negative Kritik.
Lass dich nicht von positiven Bewertungen täuschen.
Suche nach Übereinstimmungen bei negativen Kritiken.
Sie deuten auf eine Schwachstelle des Produktes hin.
Suche nach Schlagwörter wie "kaputt".
Vorsicht vor langen Bewertungen: Käufer halten sich in der Regel kurz, bezahlte Rezensionen schildern die Ware dagegen gerne ausführlich.

Die Gesamtzahl der Sterne bei Amazon errechnet sich übrigens durch ein Modell, dass verschiedene Faktoren berücksichtigt.
Wie alt ist eine Bewertung, wie nützlich fanden andere User sie und handelt sich dabei um einen verifizierten Kauf - daraus errechnet sich Schluss endlich die Durchschnittsbewertung.


 
Regierung beschließt neue Volkszählung !

Zehn Jahre nach der letzten Volkszählung ist es wieder soweit: Das Bundeskabinett legt das Datum für eine erneute Großbefragung fest.
Dabei soll nicht nur die Lebenssituation beleuchtet werden.

Die deutsche Bevölkerung wird in zwei Jahren neu durchgezählt.
Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch ein Gesetz, das die Regeln für den Zensus 2021 festlegt.
Zu dieser Volkszählung mit Stichtag 16. Mai ist Deutschland nach EU-Recht verpflichtet.

Das Gesetz regelt die Auskunftspflichten und Datenschutzfragen.
Die Zählung nimmt nicht nur die Bevölkerung in den Blick, sondern soll auch Daten zu Erwerbstätigkeit und Wohnsituation liefern.
Die letzte Volkszählung war 2011.

Neben der Übermittlung behördlicher Daten sind auch ergänzende Befragungen der Bevölkerung vorgesehen.
Die Statistischen Landesämter können für diese Stichprobenerhebungen Beauftragte auswählen.
Diese müssen die Befragung spätestens zwölf Wochen nach dem Stichtag abgeschlossen haben.


 
Folgende Änderungen ab dem 1. März sollte jeder kennen !

Köln - Mütter und Bauarbeiter dürfen sich im März auf einige Änderungen freuen.
Wer seine Hecke stutzen möchte, sollte das bis dahin allerdings erledigt haben.
Außerdem freuen sich die Einwohner Berlins über einen neuen gesetzlichen Feiertag.

Die Änderungen im März 2019 im Überblick:

Mehr Rente für Mütter
Anfang des Jahres traten Erhöhungen bei der Mütterrente in Kraft.
Bislang konnten jedoch nur Frauen davon profitieren, die ab dem 1. Januar 2019 neu in Rente gegangen sind.
Das ändert sich ab März: Dann wird das Geld auch an all diejenigen Rentnerinnen mit Anspruch auf Mütterrente ausgezahlt, die bereits vorher im Ruhestand waren – rückwirkend ab Januar.

Alle Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, erhalten dann einen halben Rentenpunkt mehr pro Kind – und somit mehr Geld: Bisher erhielten Mütter in der Mütterrente I je zwei Rentenpunkte für Kinder, die vor 1992 und je drei Punkte für Kinder die ab 1992 geboren wurden.
Aktuell entspricht ein Rentenpunkt dem Bruttowert von monatlich 30,69 Euro in den neuen und 32,03 Euro in den alten Bundesländern.
Die betreffenden Renten werden so pro Kind um 16,02 Euro brutto im Westen und um 15,35 Euro im Osten erhöht.

Mindestlohn im Baugewerbe
Ab dem 1. März bekommen Arbeitnehmer in der Baubranche mehr Geld, der Mindestlohn steigt – wie hoch genau, hängt dabei auch von Region und Lohngruppe ab.
Beschäftigte im Westen erhalten im Baugewerbe zukünftig 12,20 (Lohngruppe 1) beziehungsweise 15,20 Euro (Lohngruppe 2).
In Ostdeutschland gilt im Baugewerbe dagegen ein einheitlicher Mindestlohn von 12,20 Euro.
Berlin ist ein Sonderfall, denn dort beträgt der Mindestlohn in der Lohngruppe 1 wie im Westen 12,20 Euro und 15,05 Euro in Lohngruppe 2.

Im Baugewerbe sind Mindestlöhne allgemeinverbindlich, das heißt, sie gelten für alle Arbeitnehmer – unabhängig davon, ob sie in Tarifverträgen beschäftigt sind oder nicht.

Neuer Feiertag in Berlin
Als erstes Bundesland hat das Land Berlin den Internationalen Frauentag am 8. März zum gesetzlichen Feiertag erklärt, die gesetzliche Neuerung trat schon zum 1. Februar 2019 in Kraft.
In diesem Jahr fällt der 8. März auf einen Freitag, der damit erstmals ein Feiertag für die Berliner Bürger ist.

Hecken schneiden verboten
Wer seine Hecke radikal zurückschneiden oder im Garten einen Baum fällen will, darf das ab dem 1. März erstmal nicht mehr.
Zwischen 1. März und 30. September dürfen Hecken, aber auch Gebüsche sowie Röhricht- und Schilfbestände in der freien Landschaft und in Siedlungsbereichen nicht zerstört oder stark geschnitten werden.
Das bedeutet auch: Feldwege dürfen nicht gerodet werden.
Das sieht Paragraph 39 Absatz 5 Satz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes vor.

Wer das Verbot missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Es droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.
Damit sollen Tiere und ihr Lebensraum geschützt werden.
Vögel brüten nun unter anderem in den Gehölzen.

Kleinkrafträder benötigen neue Kennzeichen
Mofas und Mopeds sind Kleinkrafträder und müssen ab dem 1 März mit einem grünen Versicherungskennzeichen ausgestattet sein.
Wer dann noch mit dem alten, blauen Kennzeichen unterwegs ist, macht sich nicht nur strafbar, auch der Versicherungsschutz erlischt.
Das Besondere bei Kleinkrafträdern: sie werden nicht amtlich zugelassen, eine Haftpflichtversicherung ist allerdings gesetzlich vorgeschrieben.
Die neuen Kennzeichen gibt es beim Versicherer.
Die Prämienhöhe richtet sich nach dem tatsächlichen Nutzungszeitraum.
Wer erst ab Mai fährt, zahlt nicht für zwölf sondern für zehn Monate, also bis zum Ende des laufenden Verkehrsjahres.
Wichtig: Auch E-Bikes zählen zu Kleinkrafträdern.

Gesetzliche Krankenkassen erweitern Hilfsmittelkatalog
Bei Hilfsmitteln wie Prothesen und Rollstühlen sollen Kassenpatienten auf mehr Produkte nach neuerem technischen Standard zählen können – und auf mehr Klarheit über Angebote ohne Zuzahlung.
Das Verzeichnis der Hilfs- und Pflegehilfsmittel mit 32.500 Produkten wurde nun generalüberholt, wie der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) am Dienstag mitteilte.
Dies soll auch Verbesserungen für die Patienten bringen.
So dürfen etwa Rollatoren in der Regel künftig nur noch höchstens zehn Kilogramm wiegen und sollen so im Alltag leichter zu benutzen sein.

Versicherte müssten zuerst über zuzahlungsfreie Lösungen aufgeklärt werden, bevor höherpreisige Alternativen angeboten werden dürften, betonte GKV-Vorstand Gernot Kiefer.
Dass bei Rollatoren Zuzahlungen oft gang und gäbe seien, sollte kein zukunftsfester Zustand sein.
Die Ausgaben der gesetzlichen Kassen für Hilfs- und Pflegehilfsmittel sind in den vergangenen Jahren spürbar gestiegen und lagen zuletzt bei acht Milliarden Euro - knapp vier Prozent der Gesamtausgaben.

Bei der Inventur des Hilfsmittelverzeichnisses in den vergangenen beiden Jahren wurden den Angaben zufolge mehrere Tausend ältere Produkte ausgelistet.
Es soll zwischen den Kassen und Anbietern wie Sanitätshäusern und Herstellern Transparenz über Anforderungen an technische Standards schaffen - aber auch an die Beratung über Produkte.
Stärker berücksichtigt werden sollen künftig etwa speziell ausgelegte Geräte für Kinder, für Menschen mit sehr hohem Gewicht oder wenn man mit Elektromobilen Busse und Bahnen nutzen will.

Zu neuen Anforderungen an Rollatoren gehören auch bessere Ankipphilfen, anatomische Handgriffe und mehr Reflektoren.
Bessere Qualität gewährleistet werden soll ebenfalls bei „Windeln“ für Menschen mit Inkontinenz.
Auch bei Rollstühlen wurden technische Anforderungen ausgeweitet.


 
Heizkosten deutlich gestiegen: Nachzahlungen - für diese Mieter wird es jetzt teuer !

Ein satter Preisschub um 14 Prozent: Er führt dazu, dass Millionen Mietern eine hohe Heizkosten-Nachzahlung ins Haus steht.
Andere Mieter bekommen hingegen Geld zurückgezahlt.


Millionen von ölbeheizten Mieterhaushalten in Deutschland müssen mit happigen Heizkosten-Nachzahlungen rechnen.
Der Deutsche Mieterbund geht für 2018 von einem Preisschub in Höhe von 14 Prozent aus.
Was das bedeutet, zeigt ein Rechenbeispiel: Für eine 70 Quadratmeter große Wohnung erhöhten sich die Heizkosten bei einer Ölheizung um 105 Euro auf 855 Euro im Jahr.

Brennstoffpreise deutlich gestiegen
Grund für die voraussichtliche Mehrbelastung sind die deutlich gestiegenen Brennstoffpreise.
Zwar sank 2018 der Verbrauch von Heizenergie aufgrund der milden Witterung etwas.
Gemessen an den stark gestiegenen Ölpreisen fiel dies jedoch nur bedingt ins Gewicht.

In Deutschland werden mehr als zehn Millionen Wohnungen mit Öl beheizt.
Das entspricht etwa einem Viertel des Bestandes. Haushalte, die mit Gas oder Fernwärme heizen, können sich laut Mieterbund-Prognose darauf einstellen, mit der nächsten Abrechnung etwas Geld zurückzubekommen.
Bei Gas sanken die Heizkosten um sechs und bei Fernwärme um drei Prozent.


 
Warentest prüft Gefrierschränke - ausgerechnet das teuerste Gerät versagt !

Ein Gefrierschrank lagert Lebensmittel lange Zeit und erhält dabei einen frischen Geschmack.
Im Test stellte sich heraus, dass viele Geräte Probleme haben, Lebensmittel wirklich schnell einzufrieren.
Einen Unterschied, den man später schmeckt.

Die Warentester haben sich Gefrierschränke angesehen.
Das sind Geräte, die nur ein großes Tiefkühlfach besitzen, in dem minus 15 Grad herrschen.
Einen Kühlraum für Milch und Käse haben sie nicht.
Im Test sind ausschließlich Standgeräte.
Kühltruhen wurden nicht berücksichtigt.

Getestet wurden zwei beziehungsweise drei Gerätegrößen: kleine Schränke mit etwa 70 Litern Inhalt, Standgeräte von etwa 150 Litern und zwei Riesenschränke mit 234 Litern.
Noch größere Kühlgeräte - 400 Liter und mehr - gibt es nur als Truhe.
Sie waren nicht im Test und sind auch so groß, dass sich die Anschaffung nur für Gastronomie, Landwirte und Jäger lohnt.

Die Kleingeräte werden weniger häufig nachgefragt, die meisten Kunden greifen in dieser Klasse zu einem Kombigerät.
Der Test führt akribisch den wirklich nutzbaren Inhalt der Schränke.
Der ist häufig deutlich kleiner als die Angaben, die im Prospekt stehen.
Der Grund: Die Hersteller messen einen komplett leeren Schrank ohne Böden und Schubladen aus.

Strom teurer als das Gerät
Energieeffizienz ist bei Kühlgeräten ein wichtiges Thema, schließlich arbeiten die Schränke 365 Tage im Jahr und nicht nur wenige Minuten in der Woche.
Generell verbrauchen die großen Geräte weniger Strom, zumindest wenn Verbrauch und Inhalt in Relation gesetzt werden.
In absoluten Zahlen benötigen die Großgeräte aber dann doch meist mehr Energie.

Die Warentester haben für den Vergleich den Stromverbrauch für eine Lebensdauer von 15 Jahren hochgerechnet.
Erwartungsgemäß sind die Kosten für die Energie höher als der Kaufpreis des Geräts.
Bei den größeren Schränken zeigen sich starke Unterschiede: Das effizienteste Gerät verbraucht Strom für 850 Euro, andere Kandidaten liegen bei 1200 Euro.

Besonderes Augenmerk legten die Warentester auf das Einfrieren.
Hier lautete die Frage, ob die Schränke es schaffen, auch eine größere Menge an Kühlgut schnell runter zu kühlen.
Die beiden XL-Schränke wurden dazu im Test mit 12,5 Kilogramm auf einmal beladen, die kleinen Geräte mussten weniger Gewicht auf einmal bewältigen.

Testsieger und Preistipp
Das schnelle Kühlen ist wichtig, damit das Kühlgut Geschmack und Qualität behält.
Ausgerechnet hier versagte das teuerste Gerät im Test.
Der Miele-Schrank FN27474ws kostet 1400 Euro und kassierte beim Thema Einfrieren eine mangelhafte Bewertung.
Von den kleinen Gefrierschränken kam kein Kandidat über eine befriedigende Note hinaus.
Am besten schnitt noch der Liebherr GP1376 mit der Note 2,7 ab.
Das Gerät kostet 405 Euro.

Testsieger wurde ein Gerät von Miele.
Der Miele FN24062ws heimste die Not gut (1,9) ein.
Er erzielte auch gute Leistungen beim Einfrieren und kostet 660 Euro.

Das zweitplatzierte Gerät - Note gut mit 2,1 – stammt von Bosch.
Der GSV29VW31 kostet mit 575 Euro allerdings fast genau so viel wie der Testsieger, der dann doch merklich besser abgeschnitten hat.
Preistipp wäre das gute Gerät von Bauknecht (GKN17G4 A2+ WS).
Es erreicht die Note 2,2 und kostet nur 485 Euro.


 
Klingt verrückt: Deshalb sollten Sie Ihren Autoschlüssel abends in die Mikrowelle legen !

Köln - Viele moderne Autos sind heutzutage mit einem „Keyless-Go“-Schließsystem ausgestattet.
Es ermöglicht Autofahrern, ihr Fahrzeug ohne Einsatz eines Autoschlüssels aufzuschließen und zu starten.
Was praktisch klingt, kann allerdings unangenehme Folgen haben: Autodiebstahl.

Mit „Keyless-Go“ muss der Autofahrer, dank Funkwellen, den Schlüssel lediglich am Körper tragen um die Tür zu öffnen.
Losfahren kann man ebenfalls, ohne den Schlüssel ins Zündschloss zu stecken.
Sobald sich der Schlüssel vom Auto entfernt, erkennt die Elektronik das Funksignal nicht mehr.

Autoknacker manipulieren Diebstahlschutz mit Funkwellen-Verlängerer
Das sollte eigentlich ein Diebstahlschutz sein, Autoknacker haben aber längst einen Weg gefunden diese Technologie zu manipulieren.
Besonders gefährlich werden die Keyless-Go-Systeme jenen Besitzern, die ihren Wagen direkt vor dem eigenen Haus parken.
Denn hier ist eine Überbrückung der Sendeleistung zwischen Fahrzeug und Key herstellbar – und zwar mit einem sogenannten Funkwellen-Verlängerer.

Der besteht aus zwei Teilen, von dem eins in der Nähe des Schlüssels, zum Beispiel also vor der Haustür, platziert wird.
Das andere Teil in der Nähe des Autos.
So wird das Signal des Schlüssels verlängert, und der Abstand, der als Diebstahlschutz dienen soll, überbrückt.
Teuer sind die für die Funkverlängerung erforderlichen Geräte nicht.
Sie lassen sich laut ADAC-Experten für rund 100 Euro aus handelsüblichen Elektronikbauteilen von Laien selbst bauen.

So machen Sie Ihren Schlüssel diebstahlsicher
Es gibt allerdings Möglichkeiten, mit denen man sich schützen kann.
Neben Schlüsseltresoren und anderen teuren Lösungen, gibt es auch wesentlich einfachere Wege, den eigenen Schlüssel diebstahlsicher zu machen.

Verschiedene Haushaltsgeräte blocken Funkwellen nämlich effektiv ab.
So können Sie den Schlüssel zum Beispiel abends in einige Lagen Alufolie einwickeln.
Noch einfacher ist es aber, den Schlüssel in die Mikrowelle, den Kühlschrank oder eine Blechdose zu legen.
Alle Möglichkeiten haben die gleiche Wirkung und machen die Geräte von Autodieben nutzlos.


 
Wuppertal: Vorwerks neuer Thermomix erhitzt die Gemüter !

Der neue Thermomix TM6 von Vorwerk macht Schlagzeilen: Nicht wegen seiner neuen Funktionen, sondern weil Käufer des Vorgängermodells sich durch den überraschenden Modellwechsel bei dem über 1000 Euro teuren Luxus-Küchengerät ausgetrickst fühlen.
In den sozialen Netzwerken Facebook und Twitter machten sie ihrem Ärger in den vergangenen Tagen Luft.

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Die Reaktion von Vorwerk auf den Unmut der Kunden fällt allerdings eher verhalten aus.
"Wir bedauern, dass einige unserer Kunden verärgert sind", hieß es am Dienstag im Unternehmen.

Der Auslöser des Streits: Rund fünf Jahre nach der Einführung des Thermomix TM5 hatte Vorwerk am vergangenen Freitag überraschend das Nachfolgemodell TM6 vorgestellt.
Das 1359 Euro teure Edel-Küchenaccessoire bietet eine Reihe neuer Funktionen vom Vakuum-Garen, über das Garen bei Niedrigtemperaturen bis zum Anbraten.
Der Thermomix sei damit "in eine noch höhere Kochliga aufgestiegen", warb Vorwerk.

Das neue Gerät ist für Vorwerk von enormer Bedeutung.
ahrelang war der Thermomix der größte Wachstumstreiber bei dem Wuppertaler Unternehmen.
Doch brachen die Verkaufszahlen des alten Modells zuletzt ein.
Allein 2017 ging der Thermomix-Umsatz um fast 13 Prozent zurück.

Bei den Kunden stieß die Ankündigung dennoch nicht auf ungeteilte Begeisterung.
Vor allem Kunden, die in den vergangenen Monaten noch eines der teuren alten Geräte gekauft hatten, ärgerten sich über den Coup.
Eine Kundin klagte etwa: "Warum werden Kunden bei der Bestellung nicht darauf hingewiesen, dass in den nächsten Monaten ein neues Modell erscheint?!".
Und fügt dann noch hinzu: "Mein 8 Wochen alter Tm5 war mein erstes und letztes gekauftes Produkt von euch."
Eine andere Thermomix-Besitzerin meinte: "So geht man nicht mit seinen Kunden um."

Vorwerk bietet bislang nur Kunden, die zwischen dem 20. Februar und dem 8. März einen Thermomix gekauft haben, einen Wechsel auf das Nachfolgemodell an und will darüber offenbar auch nicht hinausgehen.
"Eine Änderung dieser Regelung ist nicht vorgesehen", betonte das Unternehmen.
Generell sei bei einem Modellwechsel eine Übergangsphase nicht zu vermeiden.
Und egal wann man einen Gerätewechsel ankündige, immer werde es einige Kunden geben, die kurz zuvor ein neues Gerät erworben hätten und deshalb enttäuscht seien.

Einige Thermomix-Besitzer wollen sich mit dieser Argumentation aber nicht abfinden und spielen offenbar sogar mit dem Gedanken an eine Musterfeststellungsklage gegen den Hersteller.
Der Facebook-Account "Musterfeststellungsklage Thermomix Tm5 Tm6" bekam jedenfalls innerhalb weniger Tage mehr als 1400 "gefällt mir"-Bekundungen.

Der Leiter der Rechtsabteilung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Thomas Bradler, dämpfte allerdings Hoffnungen der Vorwerk-Kunden, gerichtlich gegen das Vorgehen des Herstellers vorgehen zu können.
"Ich sehe keinen Anhaltspunkt für eine Klage.
Es gibt keine Pflicht, ein neues Gerät anzukündigen", meinte er.
"Es reicht nicht, wenn die Leute enttäuscht sind."


 
Relikt aus der Vergangenheit: Endstation Nachtspeicherofen ?

In Frankfurt trifft sich die Heizungsbranche zu ihrer Weltleitmesse.
Nachtspeicheröfen sind dort nicht zu sehen.
Dabei heizen noch gut 1,5 Millionen Haushalte in Deutschland damit.
Was heißt das für die Besitzer?

Nachtspeicheröfen sind in Vergessenheit geraten.
In den 1960er und 1970er Jahren gehypt, stehen sie heute für sehr hohe Stromkosten.
Allerdings heizen laut dem Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) geschätzt noch 1,5 Millionen Haushalte auf diese Weise.

Bei in der Regel drei Geräten pro Haushalt sind das 4,5 Millionen Geräte in Deutschland.
Lange Zeit machten sich die Besitzer Hoffnungen, ihre Öfen könnten in naher Zukunft als Speichermedium für ein Überangebot an erneuerbaren Energien genutzt werden.
"Von dieser Diskussion ist man weggekommen", sagt BDH-Hauptgeschäftsführer Andreas Lücke im Rahmen der ISH, der Weltleitmesse für Heiztechnik in Frankfurt am Main (11. bis 15. März).
Stattdessen soll erneuerbarer Strom effizient gemacht werden, vor allem durch Wärmepumpen, die Erd- und Umweltwärme nutzen.

Die Probleme von Nachtspeicherheizungen sind vielfältig: Sie stammen aus einer Zeit, als die Stromversorger Überkapazitäten hatten, erklärte Lücke im Gespräch mit dem dpa-Themendienst.
Damals haben die Kraftwerke in Schwachlastzeiten ihren Strom zu einem günstigen Nachttarif verkauft - und die Verbraucher diesen zum Betrieb von Nachtspeicheröfen genutzt.

Inzwischen ist die Technik überholt, und ihre Kosten sind vergleichsweise hoch.
"Wärme aus dem Energiemix ist heute sehr teuer, auch wenn erneuerbare Energien dabei sind", sagt Lücke.
Die Betriebskosten beliefen sich auf 30 Cent pro Kilowattstunde.
Eine ebenfalls stromgeführte Wärmepumpe, die aber wesentlich effizienter arbeitet, kann für 5 Cent pro Einheit heizen.

Alternativen für Besitzer von Nachtspeicheröfen, die umrüsten wollen, sind laut Lücke die Wärmepumpe oder Brennwertheizungen.
Mit ihnen sinken laut BDH die Betriebskosten massiv.
"Das Rausnehmen der Nachtspeicheröfen ist kein Problem.
Ein Problem ist aber die neue Hydraulik."
So brauchen die neuen Systeme Rohre und Heizkörper, vielleicht sogar eine Fußbodenheizung - und das treibt die Kosten der Umrüstung in die Höhe.

"Viele Eigentümer sagen, das ist mir zu teuer", erläutert der BDH-Hauptgeschäftsführer.
Dazu kommt, dass die Gebäude, in denen heute noch Nachtspeicherheizungen stehen, alt sind.
"Sie können davon ausgehen, dass diese Gebäude auch schlecht gedämmt sind."
Auch hier besteht Investitionsbedarf.
Wer eine Sanierung plant, erkundigt sich am besten vorab nach passenden Förderangeboten.


 
Ab Montag wird geklagt: Ist Modernisierung Mieter-Abzocke ?

Berlin - Teure Modernisierungen treiben seit Jahren die Mieten hoch - doch das soll sich ändern.
Der Berliner Mieterverein (BMV) und die Internet-Plattform wenigermiete.de wollen Mieterhöhungen nach einer Modernisierung für verfassungswidrig und damit für unwirksam erklären lassen.


Wie die beiden Organisationen mitteilten, unterstützen sie die Musterklage eines Berliner Mieters gegen die Mieterhöhung nach einer Modernisierung, die heute beim Amtsgericht Tempelhof-Schöneberg eingereicht werden soll.
„Die Mieter selbst wollen diese Modernisierungen oft gar nicht, können sich zumeist auch nicht dagegen wehren, müssen aber trotzdem voll dafür zahlen“, sagt BMV-Geschäftsführer Reiner Wild.

„Dies ist nicht nur eine vom Gesetzgeber verantwortete Ungerechtigkeit, wir halten die aktuellen Regelungen darüber hinaus für verfassungswidrig.“
Mit dem Berliner Mieterverein steht die größte Interessenvertretung der Mieter in der Hauptstadt hinter dem Musterprozess.
Zweiter Akteur ist mit der Internet-Plattform wenigermiete.de ein Start-up, das Mieter unter anderem bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse vertritt.
Die Klage stellt eine Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch in Frage, die es seit den 1970er-Jahren Vermietern erlaubt, die Kosten von Modernisierungen anteilig auf die Miete umzulegen.

Bis zum 31. Dezember vergangenen Jahres durften elf Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden, seit dem 1. Januar 2019 sind es noch acht Prozent – wobei die Umlage nicht befristet ist, also auch dann noch gezahlt werden muss, wenn die Modernisierung rechnerisch längst beglichen ist.
In der Musterklage geht es um eine 64,53 Quadratmeter große Wohnung in Tempelhof, für die sich die Kaltmiete nach einer bereits erfolgten Modernisierung von bisher 463,91 Euro auf 575,76 Euro erhöhen soll – das entspricht einer Steigerung um 111,85 Euro monatlich.

Rechtsexperten vom Mieterverein sehen in der Mieterhöhung nach Modernisierung Verstöße gegen das Grundgesetz
Am teuersten schlägt dabei mit 83,43 Euro monatlich die Wärmedämmung zu Buche.
„Mit der Modernisierungsumlage können sich Vermieter gleich doppelt auf Kosten der Mieter bereichern: Sie steigern gleichzeitig den Objektwert und die Mieteinnahmen“, kritisiert Daniel Halmer, Rechtsanwalt und Gründer von wenigermiete.de.
„Der Mietvertrag wird einseitig geändert, ohne dass der Mieter darauf Einfluss hat.“
Die Rechtsexperten von Mieterverein und wenigermiete.de sehen hierin einen Verstoß gegen die im Grundgesetz verankerte Vertragsfreiheit.
Es sei kein Grund ersichtlich, weshalb die Kosten einseitig zulasten der Mieter gehen sollen, während ein Gutteil der Wertsteigerung durch die Modernisierung beim Vermieter verbleibe.

Sehe das auch das Amtsgericht so, müsse es den Fall vom Bundesverfassungsgericht grundsätzlich klären lassen.
„Offensichtlich ungerecht und verfassungsrechtlich höchst bedenklich ist ferner, dass Mieter sogar mehr als 100 Prozent der Kosten tragen müssen, wenn sie nur lange genug in derselben Wohnung bleiben“, so Halmer.
Bei einer Umlage von elf Prozent der Modernisierungskosten sei die Investition des Vermieters nach neun Jahren bezahlt.
Beim Aufschlag von acht Prozent nach zwölfeinhalb Jahren.

Warum erst jetzt versucht werde, die Umlage als verfassungswidrig einzustufen, erklärt Halmer damit, dass sich die Bedingungen so geändert haben, dass Mieter auf angespannten Märkten keine Möglichkeit haben, einfach in eine andere Wohnung umzuziehen.
Modernisierungen gehören laut Mieterverein für immer aggressiver auftretende Wohnungsunternehmen zum festen Bestandteil ihres Geschäftsmodells.
„Damit muss Schluss gemacht werden“, so BMV-Chef Wild. Investitionen könnten auch anders geltend gemacht werden: Über die Anpassung der Miete an den Mietspiegel.


 
SPD erteilt Söders Rentenplänen klare Absage !

Die Sozialdemokraten wollen die Grundrente, Markus Söder schlägt hingegen einen "Rentenschutzschirm" vor.
Der SPD-Politiker Karl Lauterbach will darüber nicht verhandeln.

Die CSU-Rentenpläne stoßen bei der SPD auf Ablehnung.
Die Vorschläge von CSU-Chef Markus Söder für einen "Rentenschutzschirm" seien "inakzeptabel", sagte SPD-Fraktionsvizechef Karl Lauterbach dem "Tagesspiegel" vom Montag.
"Darüber ist mit der SPD nicht zu verhandeln."

Das Festhalten der CSU an der Bedürftigkeitsprüfung mache Rentner zu Bittstellern, sagte Lauterbach.
"Das darf man mit Menschen, die ihr Leben lang hart gearbeitet haben, nicht machen."

"Gerechter Schutzschirm"
Söder stellt dem SPD-Konzept für eine Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung seine Pläne für einen "Rentenschutzschirm" entgegen.
"Es muss einen gerechten Schutzschirm bei der Altersrente geben: Grundlage muss eine Bedürftigkeitsprüfung sein", sagte Söder der "Passauer Neuen Presse" vom Montag.

"Wir wollen Gerechtigkeit, wer Rente bezieht, soll sie auch ausbezahlt bekommen", erläuterte Bayerns Ministerpräsident seine Pläne.
"Deshalb soll es einen Freibetrag für Renten aus der Gesetzlichen Rentenversicherung von 212 Euro geben."

Söder schlägt zudem einen zusätzlichen Freibetrag für die Mütterrente vor.
"Wer Kinder großgezogen hat, muss belohnt werden", sagte er.
"Und die Höhe des Schonvermögens soll verdreifacht werden und künftig bei 15.000 Euro liegen."

"Gift für die Konjunktur"
Der CSU-Vorsitzende hält sein Konzept mit Kosten von rund 445 Millionen Euro pro Jahr für finanzierbar aus dem Etat des Bundesarbeitsministers.
"Das SPD-Konzept wäre nur mit Steuererhöhungen zu machen", sagte Söder.
"Und Steuererhöhungen wären Gift für die Konjunktur."

Der sozialpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Peter Weiß (CDU), begrüßte Söders Pläne.
"Der Vorschlag der CSU ist gut und richtig", sagte Weiß den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
Er ließe sich aber noch vereinfachen.

Einfaches Verfahren vorgeschlagen
Weiß schlug vor, die umstrittene Prüfung der Bedürftigkeit so einfach wie möglich zu machen: "Wir müssen die Menschen nicht zur Vermögensprüfung zum Grundsicherungsamt schicken", sagte er.

"Es reicht aus, wenn die Rentenversicherung prüft, ob der Antragsteller selbst oder sein Ehepartner weiteres Einkommen hat."
Weiß zufolge gehe die Rentenversicherung bereits heute so vor, wenn sie den Anspruch auf Witwenrente prüfe.


 
Wish, Alibaba, Banggood und Co.: Brandgefährlich - Super-Schnäppchen aus Fernost !

Immer mehr Deutsche kaufen bei Direktvertrieben aus Asien ein.
Auch Elektronikartikel werden auf Plattformen wie Wish.com, Banggood und Alibaba extrem günstig angeboten.
Allerdings decken Stichproben diverse Mängel auf.
Zwei Experten erklären, worauf Kunden bei den Shops achten müssen.

Seiten, Apps und Portale für den Direktvertrieb von Waren aus Asien boomen.
"Viele locken die oft fast unglaubwürdig niedrigen Preise für Handys, Technikzubehör, sonstigen Schnickschnack, aber auch Kleidung", erklärt Thomas Moßburger vom Technikmagazin "Chip".

Das kann sich lohnen.
"Doch sollten Verbraucher auch bei vermeintlichen Schnäppchenpreisen ihr Gehirn angeschaltet lassen", warnt der Experte.
Es komme immer wieder vor, dass Produkte nicht die in der EU geltenden Sicherheits- oder Umweltbestimmungen erfüllen, erläutert Ralf Diekmann vom TÜV Rheinland.

"Ein Großteil der Beanstandungen ist auf fehlerhafte Aufschriften, fehlende Sicherheitshinweise oder mangelhafte, schlecht übersetzte und unvollständige Bedienungsanleitungen zurückzuführen."
Bei eigenen Stichproben stellten die Sachverständigen auch schlechte Verarbeitungsqualität, Fehler in mechanischen, elektrischen und elektronischen Bauteilen oder erhöhte Schadstoffwerte fest.

Auf CE-Kennzeichen achten
Achten sollten Verbraucher auf die CE-Kennzeichnung.
Sie zeigt an, dass ein Produkt auf den europäischen Markt gebracht werden darf.
Fehlt das Zeichen oder ergibt sich ein Verdacht auf Marken- oder Produktfälschung, kann etwa der Zoll das Paket aufhalten und lässt es nach Rücksprache mit den zuständigen Marktaufsichtsbehörden vernichten oder sendet es zurück.

Bei elektronischen Geräten ist meist die Bundesnetzagentur zuständig.
Die berichtet, 2018 bei rund 240.000 Produkten eingeschaltet worden zu sein; man habe in 87 Prozent der Fälle eine Nutzung in Deutschland untersagt.
Insgesamt habe die Behörde 2018 den Verkauf von mehr als zehn Millionen Geräten in Deutschland verboten, betroffen waren vor allem Bluetooth-Lautsprecher, Smartwatches und Funkkopfhörer.

Damit eine CE-Kennzeichnung gerechtfertigt ist, muss unter anderem eine Bedienungsanleitung in deutscher Sprache vorhanden sein und das Gerät muss für deutsche Steckdosen geeignete Anschlüsse haben.
Das Problem: Die Hersteller selbst drucken das CE-Zeichen auf ihre Produkte, um damit die Konformität ihres Produktes mit europäischen Richtlinien zu bestätigen.

Missbräuchliche Verwendung der CE-Kennzeichnung
Böse Zungen behaupten schon, dass CE für "China Export" stehe.

CE ist jedoch kein Qualitätssiegel und auch kein Prüfzeichen.
Die Marktaufsichtsbehörden kontrollieren stichprobenartig, ob die CE-Kennzeichnung zu Recht auf den Produkten steht und gehen Hinweisen auf missbräuchliche Verwendung nach.
Doch können die Behörden nur einen Bruchteil der problematischen Sendungen identifizieren und stoppen.

Fernostkäufer tun also gut daran, beim Betrieb von Geräten Risiken zu vermeiden, wie TÜV-Sprecher Diekmann betont: "Bei Geräten mit Akkus sollte man den ersten Ladevorgang nach wenigen Minuten unterbrechen und überprüfen, ob der Akku übermäßig heiß wird."
Sollte das der Fall sein, darf man nicht weiter laden und sollte den Verkäufer kontaktieren, denn es drohe Brandgefahr.
Laut einer Statistik wird fast jeder dritte Wohnungsbrand durch defekte Elektrogeräte und Stromleitungen verursacht.

Auch die Verarbeitung ist wichtig: "Man sollte auch auf scharfe Kanten, schlechte Verarbeitungsqualität sowie untypische Gerüche oder Geräusche achten", rät Diekmann.
Unsichere Produkte gelte es dann den Behörden zu melden, etwa der Gewerbeaufsicht.

Ausgiebige Netzrecherche und Preisvergleiche
Wie sollten Käufer also vorgehen? Thomas Moßburger rät zur Netzrecherche, um mögliche Haken zu finden: Bewertungen im Internet könnten Hinweise darauf liefern, ob die jeweilige Seite bei Warenqualität, Versand und Support gut abschneide.
Bewertungen könnten aber auch gefälscht werden, etwa zu erkennen an ähnlichen Formulierungen oder durchweg exzellenten Bewertungen.

Man müsse sich zudem klar machen, dass die Lieferung aus Fernost sehr lange dauern könne.
Vier bis sechs Wochen seien keine Seltenheit, sagt Moßburger.
"Viele China-Gadgets gibt es auch bei den üblichen Onlinehändlern in Deutschland, wo der Verbraucher vielleicht ohnehin ein Konto hat und die Servicemodalitäten kennt."

Wen auch der Zeitfaktor nicht abschreckt, dem rät Moßburger zum Testen des Händlers erst einmal ein sehr günstiges Produkt zu bestellen.
"Zudem sollte man sich immer fragen, ob der im Shop angegebene Preis realistisch erscheint: 150 Euro für ein Einsteiger-Smartphone aus China ist ein realistischer Preis – 10 oder 20 Euro nicht."
Hier können auch Preisvergleiche im Internet helfen.


 
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