Diverses: Verbraucher - Nachrichten und Ratgeber !

Warnung vor falscher YouPorn-Mahnung !

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz berichtet von vermehrten Beschwerden über Mahnungen von YouPorn und stellt klar: Die Kanzlei ist echt, doch die Forderung ist gefälscht.

Offensichtlich ist aktuell verstärkt eine gefälschte Mahnung im Umlauf, die von Besuchern des (kostenlosen) Pornoportals YouPorn Geld einfordert.
Die Mahnung über 207 Euro wird per Mail im Namen der Münchner Rechtsanwaltskanzlei Auer Witte Thiel verschickt und sieht "täuschend echt aus".

Bei dieser Mail handelt es sich um einen Betrugsversuch ("Phishing").
"Betroffene sollten sich von der Mahnung keineswegs einschüchtern lassen und den verlangten Betrag nicht zahlen", so Barbara Steinhöfel, Referentin für Telekommunikation und Digitale Medien der Verbraucherzentrale.

Auch die Kanzlei Auer Witte Thiel distanziert sich auf ihrer Webseite klar von der Rundmail:

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rät allen Betroffenen bei der Polizei Anzeige zu erstatten.


 
Stiftung Warentest: Banken verlangen teils absurde Gebühren !

Berlin - Banken und Sparkassen verlangen von ihren Kunden nach Einschätzung der Stiftung Warentest teils absurde Gebühren für die Kontoführung.
Weil sich Strafzinsen bei Privatkunden schwer durchsetzen ließen, werde mit viel Kreativität dort kassiert, wo es leicht gehe: beim Girokonto.

Untersucht wurden Kontomodelle von bundesweit 104 Instituten.
Nur in 23 Fällen seien die Konten kostenlos, heißt es in der Zeitschrift Finanztest.
In anderen Fällen müssen Kunden etwa beim Geldabheben am Automaten Gebühren zahlen, wenn sie den Service außerhalb der Öffnungszeiten nutzen.


 
Änderungen ab 2018: Das sollten Riester-Sparer wissen !

Riester-Sparer können sich freuen.
Ab Januar 2018 steigt die staatliche Förderung.
Die Kinderzulagen bleiben allerdings unverändert.

Was Sie außerdem wissen sollten.

Wer riestert, bekommt ab 2018 mehr Förderung.
Die Grundzulage steigt ab dem 1. Januar von 154 Euro auf 175 Euro pro Jahr, erklärt das Bundesfinanzministerium.

Die Zulagen für Kinder bleiben gleich: Für jedes Kind, das nach dem 31. Dezember 2007 geboren wurde, erhalten Sparer wie bisher zusätzlich 300 Euro pro Jahr und Kind, für davor geborene Kinder 185 Euro pro Jahr.

Welche Voraussetzungen gelten
Für eine Person mit zwei Kindern, die 20 Jahre in einen Riester-Vertrag einzahlt, summieren sich allein die Zulagen auf 15.500 Euro.
Um die vollen Zulagen zu bekommen, müssen Sparer mindestens vier Prozent der Einkünfte, maximal 2100 Euro, pro Jahr in ihren Riester-Vertrag einzahlen – abzüglich der Zulagen.

Neuregelung bei Abfindungen für kleine Renten
Neu geregelt wurde außerdem die Abfindung bei kleinen Renten: Ist der monatliche Rentenanspruch bei einem Riester-Vertrag gering, hat der Anbieter das Recht, diesen Rentenanspruch mit einer Einmalzahlung zu Beginn der Auszahlungsphase abzufinden.
Diese Einmalzahlung ist im Jahr der Auszahlung voll steuerpflichtig.
Ab dem Veranlagungszeitraum 2018 werden diese Einmalzahlungen nun ermäßigt besteuert.

Neue Riester-Produkte müssen ab 2018 ein Wahlrecht enthalten: Sparer können wählen, ob sie die Abfindung ihrer Kleinbetragsrente zu Beginn der Auszahlungsphase erhalten möchten oder zum 1. Januar des darauffolgenden Jahres.
Der Hintergrund: Wird die Abfindung in dem Jahr des ersten vollen Rentenbezugs gezahlt, haben Sparer üblicherweise geringere Einkünfte.
Die Steuerlast, die sich durch die Einmalzahlung ergibt, ist damit meist geringer.


 
Risiko-Lebensmittel: Foodwatch rügt Umgang mit Rückrufen !

Berlin - Die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch hat das System der Lebensmittelwarnungen in Deutschland als "mangelhaft" gerügt.

Warnungen vor möglicherweise gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln erreichten die Menschen in Deutschland oftmals zu spät oder gar nicht, sagte Geschäftsführer Martin Rücker am Donnerstag bei der Vorstellung eines auf Foodwatch-Recherchen basierenden Reports.
Der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft BLL betonte, Warnungen lägen im eigenen Interesse der Hersteller.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) erklärte: "Die Erfahrungen der letzten Wochen zeigen: Beim Thema Verbraucherinformation können wir noch besser und vor allem schneller werden."

"Zu oft kommt es nicht zum Rückruf, obwohl dieser geboten wäre", sagte Rücker von Foodwatch.
Auch werde die Öffentlichkeit nicht immer über Rückrufe informiert, teils mit Wissen der Behörden.
"Das ist ein handfester Skandal."
Die Organisation kann jedoch nicht belegen, wie oft dies vorkommt und beruft sich auf Angaben von Branchenexperten.

Foodwatch erklärte, die "verfehlte Informationspolitik" im aktuellen Skandal um mit dem Insektizid Fipronil belastete Eier sei kein Einzelfall.
Zu viel Entscheidungsmacht liege aktuell noch bei den Herstellern, sagte Lena Blanken von Foodwatch.
Diese entschieden, ob ein fehlerhaftes Produkt für Verbraucher ein Gesundheitsrisiko darstellt und überhaupt zurückgerufen wird. Selbst überschrittene Grenzwerte seien nicht zwingend ein Grund.
Behörden fehle in vielen Fällen die Rechtssicherheit, einzugreifen - falls sie überhaupt davon erfahren.
Sie müssten Schadenersatzforderungen fürchten.
Klarere Vorgaben im deutschen und europäischen Lebensmittelrecht seien erforderlich.

Und selbst wenn gewarnt und zurückgerufen wird, passiert das dem Report zufolge häufig zu spät.
Auf dem staatlichen Portal lebensmittelwarnung.de erschien im Untersuchungszeitraum fast jede zweite Warnung verzögert.
Es gehe zumeist um Tage, in Ausnahmefällen auch um Wochen Verspätung - selbst bei schnell verderblichen Produkten, die in der Regel Stunden nach dem Kauf verzehrt werden.
Foodwatch hatte gut 90 Rückrufaktionen ausgewertet.
Auch sei die 2011 ins Leben gerufene Webseite wenig verbraucherfreundlich, so Rücker: Sie sehe aus, als sei in den 90er Jahren eine Excel-Tabelle versehentlich ins Netz gestellt worden.

Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt zufolge wird derzeit geprüft, wie das Portal gemeinsam mit den Bundesländern benutzerfreundlicher gestaltet werden kann.
Dazu gebe es bereits Gespräche.

Der Branchenverband BLL erklärte, der rechtliche Rahmen für Rückrufe sei "klar definiert".
Hersteller hätten selbst ein Interesse daran, unter ihrer Marke keine gesundheitsschädlichen Lebensmittel in den Verkehr zu bringen.
"Die Sicherheit der Verbraucher geht selbstverständlich immer vor wirtschaftlichem Interesse oder Image."

In den vergangenen Jahren wurden im Schnitt rund 100 Lebensmittel pro Jahr zurückgerufen, Tendenz steigend.
Schwere Erkrankungen und Todesfälle ausgelöst von belasteten Lebensmitteln sind selten.

Allerdings starben dem Report zufolge zum Beispiel 2009/2010 acht Menschen in Österreich und Deutschland im Zusammenhang mit einem mit Listerien belasteten Käse.
Diese Bakterien können für Schwangere und Immungeschwächte gefährlich sein.

In anderen Fällen ging es bei Rückrufen zum Beispiel um Glasscherben in Brot oder Metallteilchen in Würstchen.
Auch fehlende Angaben, etwa zu allergieauslösenden Zutaten, können ein Rückrufgrund sein.


 
WamS: 66 000 Ermittlungsverfahren wegen Schwarzarbeit !

Berlin - Wegen Schwarzarbeit sind in den ersten sechs Monaten dieses Jahres fast 66 000 Ermittlungsverfahren eingeleitet worden.
Das ist ein Anstieg um fünf Prozent gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum, berichtet die Welt am Sonntag.

Bei illegal in Deutschland lebenden Schwarzarbeitern wurde demnach sogar ein Plus um 28 Prozent registriert.
Die Zahlen stammen aus einem der Zeitung vorliegenden vertraulichen Bericht des Gemeinsamen Analyse- und Strategiezentrums, an dem neben dem Zoll auch die Bundespolizei und das Auswärtige Amt beteiligt sind.


 
Datenschützer gegen Lieferheld & Co.: Einmal Kunde, immer Kunde ?

Anmeldung kein Problem, doch Abmeldung Fehlanzeige?
Dann haben Sie vielleicht Erfahrung mit einem Online-Lieferservice für Essen gemacht.
Deutsche Datenschutzbehörden kritisieren Lieferheld.de, Pizza.de und Foodora für merkwürdige Praktiken beim Kundenservice.

Delivery Hero ist der vorherrschende Konzern im deutschen Online-Liefergeschäft und beherrscht mit Lieferheld.de, Pizza.de und Foodora.de 75 Prozent vom Markt.
Laut der Seite Golem.de, sind die Essens-Bringdienste seit 2015 vermehrt zum Gegenstand deutscher Datenschützer geworden, weil für die Löschung eines Kundenkontos inklusive der Daten ein Identitätsnachweis gefordert wurde.
Bei der Anmeldung reichte die Adresse, 14 Anzeigen sind der Beauftragten für Datenschutz seit 2015 eingegangen, schreibt Spiegel Online.

Delivery Hero lenkte ein und ändert die Praxis
Gegenüber Golem.de erklärte ein Unternehmenssprecher: "Ich kann auch schon jetzt sagen, dass wir bereits seit Mai auf eine Zusendung des Identitätsnachweises zur Löschung von Kundenkonten verzichten."
Zuvor sei das Unternehmen, das erst im Juni den größten Börsengang des Jahres vollzog, auf die klagenden Kunden eingegangen und habe die Daten gelöscht.


 
Nach Beschwerden: Bundesregierung hat Kunden-Hotline von O2 im Visier !

Die Bundesregierung plant verschärfte Vorgaben, damit die Bundesnetzagentur künftig Probleme bei Kunden-Hotlines ahnden kann.
Im konkreten Fall soll es um eine steigende Anzahl von Beschwerden gehen, die etwa die Warteschleifen bei der O2-Hotline betreffen.

Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Grünen hervor, die dem Handelsblatt vorliegt.
Demnach besteht rechtlich bislang kein Anspruch auf die Erreichbarkeit der Hotline.
Wie der Service ausgestaltet ist, bleibt im Endeffekt den Anbieter überlassen.
Die Konsequenz: Die Bundesnetzagentur kann nicht eingreifen, wenn sich Kunden beschweren.

Bundesregierung prüft, ob Handlungsbedarf besteht
Deswegen will die Bundesregierung nun prüfen, ob „gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht“.
Konkret geht es dem Bericht zufolge um die Kundenhotline von O2, seit dem Herbst 2016 soll die Bundesnetzagentur laut den Angaben der Bundesregierung eine steigende Anzahl an Beschwerden registriert haben.
Kritikpunkte sind die Dauer der Warteschleife, zudem soll die Verbindung abreißen.

Wie viele Kunden sich bei der Bundesnetzagentur über O2 beschwerten, ist nicht bekannt.
Verfügbar sind nur allgemeine Zahlen: Insgesamt verzeichnete die Regulierungsbehörde in den ersten sieben Monaten dieses Jahres 317 Anfragen und Beschwerden, die Hotline-Probleme wie Warteschleifen betreffen.
Im Vergleichszeitraum im Vorjahr waren es indes nur 71.

O2-Mutterkonzern Telefónica räumt Probleme ein
Dass Probleme existieren, räumt auch der O2-Mutterkonzern Telefónica ein.
„Fusionsbedingt hat die Servicequalität bei Telefónica Deutschland in den vergangenen Monaten nicht die gewünschte Qualität aufgewiesen“, erklärte ein Sprecher auf Anfrage des Handelsblatts.
Mittlerweile habe man aber schon reagiert und „unter anderem unsere Personalkapazitäten aufgestockt und den Selfcare-Bereich ausgebaut“.
Im Mobilfunk-Bereich habe sich die Lage demnach schon deutlich gebessert, bei der DSL-Hotline würde es aber zumindest noch bis Herbst dauern.

Bereits im März hatte Telefónica Deutschland angekündigt, ein ein gemeinsames Kundensystem für alle Privatkunden von O2 und E-Plus aufzubauen.
Somit will man die Qualität des Services verbessern.

Opposition fordert mehr Druck auf Provider
Dass die Bundesregierung aktiv werden muss, fordern derweil die Grünen.
Monatelang einen Handlungsbedarf prüfen, reiche nicht aus, sagte die Grünen-Abgeordnete Nicole Maisch dem Handelsblatt.
Wichtig wäre zunächst, dass „die Bundesregierung beziehungsweise Behörden das Gespräch mit auffälligen Firmen suchen und verbindliche Verbesserungen einfordern“.
Sollte das nichts bringen, wären weitergehende Maßnahmen erforderlich.

Ähnlich bewertet das auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv), der O2 ohnehin schon länger im Visier hat.
So kritisieren die Verbraucherschützer in einem Aufruf, der die Probleme bei O2 thematisiert, dass es bislang keine rechtlichen Minimalstandards für Service-Hotlines gibt.


„Bei technischen Störungen, vertraglichen Problemen oder Kündigungen benötigen Kunden dringend einen zuverlässigen Ansprechpartner.
Wenn vereinbarte Leistungen aufgrund fehlender Erreichbarkeit nicht erbracht werden, kommt der Anbieter seinen Pflichten nicht nach“, so Tom Janneck, Leiter des Marktwächter-Teams in der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.

Aktuell sammelt das Marktwächter-Team der Verbraucherzentralen noch weitere Beschwerden.


 
Verbraucherzentrale warnt: Diese Zeichen deuten auf Identitätsdiebstahl !

Auf dem Kontoauszug stehen Abbuchungen unbekannter Firmen?
Oder Kunden erhalten plötzlich Inkassoforderungen für Dinge, die sie nie bestellt haben?
In so einem Fall müssen sie schnell handeln.
Denn sie könnten Opfer eines Identitätsdiebstahls sein.

Verdächtige Rechnungs-Mails, Abbuchungen unbekannter Firmen oder merkwürdige Posten auf der Mobilfunkrechnung?
All das können Anzeichen von Identitätsdiebstahl sein.
Darauf weist der Verbraucherzentrale Bundesverband hin.
Kriminelle nutzen dazu Namen, Telefonnummern, Bankdaten oder Adressen, um auf Kosten anderer Mobilfunkverträge oder Abonnements abzuschließen und im Netz einzukaufen.

Wer unbekannte Abbuchungen vom Konto oder Posten in der Telefonrechnung bemerkt, oder plötzlich ein Schreiben vom Inkassobüro in der Hand hält, muss schnell reagieren, raten Verbraucherschützer.
Wer verdächtige Abbuchungen schnell an Zahlungsdienstleister und Polizei meldet, kann den Schaden eingrenzen.
150 Euro beträgt den Angaben zufolge die Haftungsgrenze für den Verbraucher - wenn der Identitätsdiebstahl nicht durch fahrlässige Weitergabe an Dritte ermöglicht wurde.

Identitätsdiebstahl im Netz weit verbreitet
Laut dem Verbraucherzentrale Bundesverband ist Identitätsdiebstahl im Netz weit verbreitet.
Über ein Portal sammeln die Verbraucherschützer Beschwerden von Betroffenen.
Hier finden Opfer eines Identitätsdiebstahls ein Beschwerdemöglichkeit.
Von unberechtigt abgeschlossenen Streaming-Abos oder Mobilfunkverträgen über Einkäufe auf Kosten andere bis hin zu teuren Online-Dating-Konten oder Diebstahl von Payback-Punkten ist alles dabei.
Häufig bemerken Betroffene den Identitätsdiebstahl erst, wenn Rechnungen oder Inkasso-Schreiben in der Post liegen.

Umso wichtiger ist es, immer den Überblick zu behalten.
Die Verbraucherschützer raten zur regelmäßigen Kontrolle von Telefonrechnungen, Rechnungs-E-Mails, Buchungsbestätigungen und Kontoauszügen.
Telefonnummern, PIN-Codes für Zahlungsdienste und Passwörter sollten nie weitergegeben werden.
Auch nicht an Bekannte und Freunde.


 
Abgastests, Carsharing, Staubsauger: Das ändert sich für Sie im September !

Neue Regeln für Staubsauger, Warmwasserspeicher, Personenaufzüge und Abgastests bei Autos: Im September treten einige neue gesetzliche Vorgaben in Kraft.
Zudem erhalten Anbieter von Carsharing-Flotten bundesweit neue Parkmöglichkeiten.

Lesen Sie hier, was sich ab 1. September für Verbraucher alles ändert.

Neue Labormessverfahren bei Neuwagen
Für Autos, die in der Europäischen Union (EU) neu zugelassen werden, gelten ab 1. September neue Regeln für die Testzyklen.
Diese ermitteln den CO2-Ausstoß und Kraftstoffverbrauch.
Bei den Labormessverfahren wird der Neue Europäische Fahrzyklus (NEFZ) dann durch den international abgestimmten sogenannten Worldwide Harmonized Light Duty Test Procedure-Zyklus (WLTP) ersetzt.
Er soll helfen, realistischere Abgaswerte zu liefern.

Neuartiger Emmissionstest bei Zulassungen
Darüber hinaus wird ab 1. September mit der schrittweisen Einführung von Real Driving Emissions-Tests (RDE) begonnen, die somit ein neuer Bestandteil der Zulassungstests werden.
Dabei wird mit mobilen Geräten während der Fahrt auf ganz normalen Straßen der Schadstoffausstoß gemessen.
Verpflichtend sind sie zunächst aber nur zur Messung des realen Stickoxidausstosses bei Dieselautos.

Hinweis: Für bereits gekaufte Autos ändert sich damit zunächst nichts.
Die Regelungen greifen nur bei der sogenannten Typprüfung im Rahmen des behördlichen Zulassungsverfahrens für neue Fahrzeugmodelle, die die Hersteller auf den Markt bringen.

Mehr kostenlose Parkplätze für Carsharing
Zum Monatswechsel tritt das neue Carsharing-Gesetz in Kraft
Es erlaubt Städten und Gemeinden bundesweit, Sonderparkplätze für Carsharing-Autos einzurichten und diese von Parkgebühren zu befreien.
Anbieter mit festen Stationen sollen dann außerdem an ausgewählten Orten auch Stellflächen im öffentlichen Verkehrsraum erhalten können.
Bislang ging das nicht.

Weniger Watt für Staubsauger
Zum Monatswechsel treten EU-Vorgaben in Kraft, die die zulässige Leistung von neu auf den Markt kommenden Staubsaugern begrenzen.
Statt bei bis zu 1600 Watt darf diese nur noch bei maximal 900 Watt liegen.
Zudem gelten dann schärfere Vorgaben für den jährlichen Stromverbrauch, den Lärmpegel (neu: 80 Dezibel) und die reale Staubsaugerleistung.

Hinweis: Bereits im Handel befindliche oder gekaufte Geräte sind nicht betroffen.
Die Neuerung führt zu keiner schlechteren Saugleistung, so Verbraucherschützer und die EU-Kommission.
Die Höhe der Stromaufnahmeleistung hat damit nichts zu tun.

Mehr Sicherheit in Personenaufzügen
Verschärfte Normen für mehr Sicherheit und Komfort bei Aufzügen gelten ebenfalls ab dem 1. September.
Zu den Änderungen gehören unter anderem ein verbesserter Brandschutz und ein Lichtvorhang, der effektiver als die bislang vorgeschriebene Lichtschranke vor Verletzungen durch schließende Türen schützt.
Zudem soll eine hellere Kabinenbeleuchtung etwaigem Stolpern und Stürzen vorbeugen.

Bessere Isolierung von Warmwasserspeichern
Wichtig für Bauherren: Ab dem 26. September gelten strengere Anforderungen für sämtliche Puffer-, Kombi- und Trinkwarmwasserspeicher bis zu einem Volumen von 2000 Litern.
Sie dürfen nicht mehr so viel Wärme verlieren, dementsprechend müssen die Geräte besser isoliert werden.

Hinweis: Die verschärften Vorgaben gelten nur für Produkte, die nach dem 26. September 2017 verkauft werden.
Bereits installierte Warmwasser- und Pufferspeicher müssen nicht nachgerüstet werden.
Zudem dürfen Händler ihre Lagerbestände weiterverkaufen.


 
Marktcheck checkt ALDI !


Überzeugen die Produkte vom Discounterriesen ALDI im Test?
Wie günstig sind sie wirklich?
Und wie fair verhält sich das Unternehmen?

 
Kommt die Post bald nur noch einmal in der Woche ?

Bonn - Briefzustellung nur noch an ausgewählten Tagen in der Woche?

In einem Pilotprojekt testet die Deutsche Post seit Juli, einigen ausgewählten Kunden Briefe nur noch an drei oder einem Wochentag beziehungsweise an fünf Tagen pro Woche an den Arbeitsplatz zuzustellen.

Einen entsprechenden Bericht des „Bonner Generalanzeigers“ vom Samstag bestätigte ein Postsprecher.
Derzeit ist das Unternehmen gesetzlich verpflichtet, an jedem Tag Briefe flächendeckend an die Kunden auszutragen.

Digitale Konkurrenz
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung der Gesellschaft mit der verstärkten Nutzung von E-Mails, Whatsapp und Facebook sowie dem rückläufigen Briefvolumen gehe es lediglich darum, neue Optionen der Briefzustellung zu prüfen und Kundenbedürfnisse zu erforschen.

Das Projekt sei ergebnisoffen und laufe noch bis Ende September, sagte der Sprecher weiter.
Die Bundesnetzagentur als oberste Aufsichtsbehörde über die Postmärkte wurde über den Testlauf vorab unterrichtet.

Verdi nicht begeistert
Die Gewerkschaft Verdi zeigte sich dagegen wenig erfreut über das Vorhaben.
Sie befürchtet den Abbau von Arbeitsplätzen, sollte sich die Post aus der werktäglichen Zustellung Stück für Stück zurückziehen. „
Bei uns brennt die Hütte“, zitierte die Zeitung die stellvertretende Verdi-Vorsitzende Andrea Kocsis.


 
Erste Hilfe vom Anwalt gibt es jetzt gratis !

Der Bundesgerichtshof hat die kostenlose juristische Erstberatung abgesegnet.
Was erst der Anfang eines Trends zur Verbilligung anwaltlicher Leistungen ist, nutzt vor allem den Verbrauchern.

Geht es um das eigene Honorar, sind Anwälte nicht gerade für ihre Transparenz bekannt.
Das mag am Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dessen Vielzahl verschiedener Gebühren liegen.
Dabei wird der Gegenstandswert der Angelegenheit ebenso herangezogen wie deren Bedeutung für den Mandanten, der zeitliche Aufwand des Anwalts oder auch die Schwierigkeit der Tätigkeit.
So wird die Anwaltsrechnung schnell zur Wundertüte.

Anwalt zum Nulltarif
Da ist es für den Rechtsratsuchenden natürlich attraktiv, wenn Kanzleien mit „kostenloser Erstberatung“ werben.
Vielen Kollegen und Rechtsanwaltskammern ist das jedoch ein Dorn im Auge, sodass es immer wieder zum Streit über derartige Dumpingangebote kommt.
Mit dem anwaltlichen Berufsrecht, so die Gegner, sei eine kostenlose Beratung nicht vereinbar.

Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) für Klarheit gesorgt.
In dem vom ihm zu entscheidenden Fall warb eine Kanzlei in der Zeitung mit einer kostenlosen Erstberatung bei Verkehrsunfällen.
Das rief die zuständige Kammer auf den Plan, die jedoch vom BGH in die Schranken verwiesen wurde.
Die Richter in Karlsruhe sahen in der Gratisberatung kein Problem.

Preisverfall dank Transparenz und Wettbewerb
Im Internet – über das immer mehr Mandanten ihren Anwalt suchen und finden – ist die kostenlose Erstberatung ohnehin schon weitverbreitet.
Nicht nur Kanzleien werben online damit, sondern vor allem auch die neuen Portale aus dem sogenannten Legal-Tech-Bereich.

Diese sorgen auch dafür, dass der Preisverfall nicht bei der Erstberatung aufhört.
Auf Onlineportalen wie zum Beispiel anwalt.de unterbieten sich Kanzleien inzwischen mit Festpreisen für Rechtsprodukte – zum Beispiel „Unterhalt prüfen“ für 99 Euro oder „Marke anmelden“ für 199 Euro.
Anwaltliche Honorare werden dadurch immer vergleichbarer.

Das Erfolgshonorar – vom Exoten zum Massenphänomen
Ein weiterer Trend, der durch neue Anbieter im Rechtsdienstleistungsmarkt befeuert wird, ist das Erfolgshonorar.
Dass der Anwalt nur dann die Hand aufhält, wenn er für den Mandanten Bares erkämpft, war in Deutschland lange Zeit so gut wie unbekannt.
Das lag nicht nur an der Zurückhaltung der Anwaltschaft, sondern vor allem an den gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Das Berufsrecht erlaubt die Vereinbarung von Erfolgshonoraren nämlich nur für Einzelfälle in bestimmten Konstellationen.

Inkassounternehmen, die zum Beispiel für Verbraucher massenhaft Entschädigungen für Flugverspätungen eintreiben, lassen sich von solchen Vorschriften nicht abschrecken.
Deren Konstruktionen mit Erfolgsgarantien, Vertragsanwälten etc. kann man rechtlich durchaus kritisch sehen.
Die Modelle werden sich jedoch in der Praxis durchsetzen – zum Nutzen des Verbrauchers.

Prozessfinanzierung als Rundum-sorglos-Paket
Viele neue Angebote nehmen den Rechtsratsuchenden durch eine Erfolgskomponente nicht nur die Angst vor dem Anwaltshonorar.
Sie tragen auch das Risiko fremder Anwaltskosten sowie der Gerichtskosten, die der Mandant bei einem Unterliegen im Rechtsstreit normalerweise tragen würde.

„Prozessfinanzierung“ nennt sich dieses Geschäftsmodell.
Zwar gibt es in Deutschland schon lange große Anbieter, die derartige Rundum-sorglos-Pakete gegen eine saftige Provision anbieten.
Sie fristeten in der Rechtsberatung bisher jedoch eher ein Schattendasein.
Das wird sich ändern, wenn die Prozessfinanzierer entweder selbst auf den Legal-Tech-Zug aufspringen oder aber den Schulterschluss mit aussichtsreichen Start-ups in dem Bereich suchen.

Welche Honorare dem Anwalt bleiben
Wenn auch nicht jede Rechtsberatung künftig kostenlos sein wird, so werden sich doch viele anwaltliche Leistungen verbilligen – sei es, weil die Kanzleien kosteneffizienter im Wettbewerb arbeiten oder weil die Leistungen immer mehr von nichtanwaltlichen Anbietern angeboten werden.

Relativ gesichert erscheinen derzeit noch die Honorare für die Vertretung in komplexen Streitigkeiten in Disziplinen wie Erbrecht oder auch Gesellschaftsrecht.
Doch das ist nur eine Momentaufnahme.
Das Berufsrecht wird immer weniger seine schützende Hand über die Anwaltschaft und deren Honorare halten.
Außerdem wird auch im Wirtschaftsrecht die zunehmende Digitalisierung und Spezialisierung zu Kosteneinsparungen führen, die früher oder später an den Mandanten weitergegeben werden müssen.


 
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