Diverses: Verbraucher - Nachrichten und Ratgeber !

Online-Shopping: Neue EU- Regel gegen Geoblocking tritt heute in Kraft !

Verbraucher in Europa können ab heute leichter im Internet einkaufen.
Die neue EU-Regelung gegen Geoblocking beim Online-Shopping tritt in Kraft.


Durch Geoblocking etwa können Händler ausländische Käufer von Angeboten ausschließen oder sie automatisch auf Webseiten mit höheren Preisen weiterleiten.
Der EU-Kommission zufolge war es im Jahr 2015 nur in 37 Prozent der Onlineshops möglich, eine Bestellung aus dem Ausland abzuschließen.

Die Brüsseler Behörde mahnte an, dass die Staaten wirksame Strafen bei Verstößen anordnen müssten.
Die Kommission will 2020 überprüfen, inwieweit die Maßnahmen umgesetzt wurden.
"Mit den neuen Vorschriften bekommen die Verbraucherinnen und Verbraucher eine größere Auswahl zu wettbewerbsfähigen Preisen und damit auch bessere Angebote", teilte der zuständige EU-Kommissar Andrus Ansip mit.

Die EU-Staaten und das Europaparlament hatten sich vor einigen Monaten nach mehrjährigen Verhandlungen auf die Gesetzesänderung geeinigt.

Für digitale Medien wie E-Books, Filme und Computerspiele wird es vorerst weiterhin Ländergrenzen geben.
Zwei Jahre nach Inkrafttreten der neuen Verordnung steht dem EU-Rat zufolge aber Überprüfung durch die EU-Kommission an.
Eine Ausweitung des Geoblocking-Verbots auf digitale Medien könnte dann folgen.
Unter anderem die Grünen fordern dies bereits jetzt.


 
Höhere Belastung: Das ändert sich 2019 für Neurentner !

Wer 2019 in Rente geht, muss mit finanziellen Einbußen rechnen.
Wie hoch die Belastung sein wird und warum sie in den nächsten Jahren weiter steigen wird.

Wer im kommenden Jahr in den Ruhestand geht, muss einen größeren Anteil seiner Rente versteuern.
Ab Januar 2019 steigt der steuerpflichtige Rentenanteil von 76 auf 78 Prozent.
Darauf macht der Bund der Steuerzahler aufmerksam.
Somit bleiben nur noch 22 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei.

Freibetrag reduziert sich jährlich
Dieser Anteil gilt für im Jahr 2019 neu hinzukommende Rentner.
Bei Bestandsrenten bleibt der festgesetzte steuerfreie Rentenbetrag bestehen.

Rentner müssen seit 2005 einen Teil ihrer Altersbezüge versteuern.
Der steuerfreie Freibetrag reduziert sich seitdem jährlich um 2 Prozent.
Lag er 2005 noch bei 50 Prozent, sank er bis 2015 auf 30 Prozent.
2040 werden die Renten dann komplett steuerpflichtig sein.


 
Supermarktkette Real plant Schließung von Filialen in Nordrhein-Westfalen !

Bei der vom Mutterkonzern Metro zum Verkauf gestellten Supermarktkette Real stehen Insidern zufolge Filialen vor der Schließung.

Das Management habe bei einer Aufsichtsratssitzung die Schließung von zwei Märkten in Nordrhein-Westfalen mit über 200 Beschäftigten angekündigt, sagten mehrere mit dem Vorgang vertrauter Personen am Mittwoch der Nachrichtenagentur Reuters.
Beschlüsse seien nach Protesten der Arbeitnehmer aber noch nicht gefasst worden.

Es solle aber bald einen neuen Anlauf geben.
Ein Real-Sprecher wollte sich dazu nicht äußern.
Bei der Sitzung des Kontrollgremiums seien fünf Mietverträge von Märkten verlängert worden, weitere Beschlüsse habe es nicht gegeben, sagte er.

Der Handelsriese Metro hat Real zum Verkauf gestellt.
Firmenchef Olaf Koch will Metro auf das Geschäft mit den Großmärkten konzentrieren, die Real-Supermärkte haben dabei keinen Platz mehr.
Er strebe an, die Kette mit einem Jahresumsatz von mehr als sieben Milliarden Euro und rund 280 Märkten als Ganzes zu verkaufen, hatte Koch versichert.

Vor seiner Verkaufsankündigung hatte der Manager Real ein neues Tarifmodell verordnet, er will damit "wettbewerbsfähige Personalkosten" bei der Kette durchsetzen.
Die Gewerkschaft Verdi läuft dagegen Sturm.


 
Bundesgerichtshof: Miete, Rente, Pflege - Sieben wichtige Urteile, die Ihnen viel Geld bringen !

Ob Ärger mit dem Stromanbieter oder der Nebenkostenabrechnung: Kommt es zu einem Streitfall vor Gericht, ist der Bundesgerichtshof (BGH) die höchste Rechtsinstanz: An seine Entscheidungen müssen sich andere Gerichte halten.

Hier werden sieben aktuelle BGH-Urteile für Verbraucher vorgestellt.

Der BGH in Karlsruhe ist die letzte Rechtsinstanz in Zivil- und Strafverfahren.
Hauptsächlich entscheidet er über Revisionen gegen Urteile der Landgerichte (LG) und Oberlandesgerichte (OLG).
Wie jedes Revisionsgericht erhebt es in der Regel keine Beweise mehr, sondern entscheidet lediglich, ob ein Urteil der Vorinstanz auf Rechtsfehlern beruht.


Sozialrecht: Wer Heimplatz wechselt, muss nicht doppelt zahlen
Alten- oder Pflegeheime vereinbaren für ihre Plätze oft eine Kündigungsfrist.
Fallen dann zusätzliche Kosten an, wenn der Bewohner vorzeitig auszieht?
Ein neues BGH-Urteil macht den Umzug für Senioren jetzt leichter.
Sie können von einem Tag auf den anderen das Haus wechseln, ohne doppelt zu bezahlen.
Ihr altes Heim darf ihnen den Pflegeplatz nicht mehr berechnen, auch wenn sie vor Ablauf einer vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist ausziehen.

Geklagt hatte ein Mann aus Baden-Württemberg, der an Multiple Sklerose erkrankt ist.
Er wollte in eine andere Einrichtung umziehen, die auf seine Krankheit spezialisiert ist.
Weil sein Heim eine einmonatige Kündigungsfrist vorsah, reichte er Ende Januar 2015 die Kündigung für Ende Februar ein.
Da in der neuen Einrichtung schon früher ein Platz frei wurde, zog der Mann bereits am 14. Februar aus.
Der Träger wollte daher von ihm noch Geld für den ganzen Monat haben (BGH vom 4. Oktober 2018, Aktenzeichen III ZR 292/17).


Verbraucherrecht: Horror-Stromrechnung nicht zulässig
Eine Jahresnachzahlung von 9073 Euro für Strom?
Von dieser Forderung des Oldenburger Energieversorgers EWE war ein älteres Ehepaar ziemlich geschockt.
Wie die Wahnsinnsmenge zustande kam, konnte auch EWE nicht erklären.
Das Ehepaar muss deshalb nicht zahlen, entschied der BGH.

Der Energieversorger ließ den Stromzähler von einer staatlich anerkannten Prüfstelle untersuchen.
Da dieser keine Mängel fand, sollte der Kunde dafür gerade stehen.
Das sahen die obersten Richter anders.
Allein die völlig ungewöhnliche Höhe der Rechnung gebe dem Kunden das Recht, die Zahlung zu verweigern.
Das sieht die Stromgrundversorgungsverordnung vor, wenn „die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht“.
Dies sei der Fall, wenn der Kunde ohne ersichtlichen Grund plötzlich angeblich zehnmal so viel verbraucht wie vergleichbare Haushalte, so die BGH-Richter.
Die Beweislast für eine korrekte Abrechnung trage der Energieversorger, die Prüfung des Zählers reiche nicht auch aus (BGH vom 7. Februar 2018, Aktenzeichen VIII ZR 148/17).


Mietrecht: Renovierungs-Klausel bei Auszug unzulässig
Um Schönheitsreparaturen gibt es oft Streit, wenn ein Mieter ausziehen will.
Dieser muss aber eine unrenoviert übernommene Wohnung beim Umzug nicht streichen.
Dies gilt auch dann, wenn er es dem Vormieter zugesagt hatte, urteilte der BGH.
Eine solche Klausel im Mietvertrag sei unwirksam.

Im verhandelten Fall war ein Mieter aus Celle (Niedersachsen) in eine nicht renovierte Wohnung eingezogen.
Mit der Vormieterin traf er eine schriftliche Abmachung, dass er für Teppichboden und Einbauküche 390 zahlt.
Im Übergabe-Protokoll bestätigte er: „Mieter übernimmt Renovierungsarbeiten und Teppichboden“.
Als er nach fünf Jahren auszog, renovierte er zwar.
Doch der Vermieter hielt das nicht für ausreichend und ließ in der Wohnung weitere Schönheitsreparaturen für 800 Euro durchführen, die der Mieter bezahlen sollte.
Sein Argument: Der Mieter habe sich den deutlich teureren Teppichboden mit seiner Zusage erkauft, die Wohnung zu renovieren.

Nach einem BGH-Urteil von 18. März 2015 (Aktenzeichen VIII ZR 185/14 u.a.) darf der Vermieter den Mieter nicht ohne Ausgleich zu Schönheitsreparaturen verpflichten, wenn dieser in eine unrenovierte Wohnung eingezogen ist.
Sonst müsste er Räume womöglich schöner hinterlassen, als er sie vorgefunden hat.
Solche Klauseln in Mietverträgen sind deshalb unwirksam.
Mit dem neuen Urteil hat der BGH klargestellt, dass daran eine Absprache mit dem Vormieter nichts ändert. (BGH vom 22.08.2018, Aktenzeichen VIII ZR, 277/16 ).


Rentenrecht: Riester-Kapital nicht pfändbar
Was passiert, wenn Sie Geld in eine Riester-Rente zahlen, staatliche Zulagen bekommen und in die Schuldenfalle geraten?
Wer in einer Privatinsolvenz steckt, muss um sein erspartes Riester-Kapital keine Angst haben.
Laut BGH ist das angesparte Guthaben für die Altersvorsorge nicht pfändbar.
Voraussetzung dafür ist, dass der Sparer dafür staatliche Zulagen beantragt und diese auch bekommen hat.
Zudem dürfen die Beiträge den Höchstbetrag nicht übersteigen.
Da Ansprüche aus einem solchen Vertrag nicht übertragbar sind, könnten sie auch nicht gepfändet werden, urteilten die höchsten Zivilrichter.

Verhandelt wurde der Fall einer Frau, deren Privatinsolvenz-Verfahren 2014 im bayerischen Aschaffenburg eröffnet worden war.
Der Insolvenzverwalter hatte 2015 den Riester-Vertrag bei der Allianz gekündigt, in den die Frau insgesamt 333 Euro eingezahlte.
Der Rückkaufwert betrug 172,90 Euro.
Die Allianz verweigerte dem Verwalter den Zugriff.
Mit seiner Kündigung war er auch vor dem Amtsgericht Stuttgart gescheitert.
Hingegen sprach ihm das LG Stuttgart ein Kündigungsrecht zu. (BGH vom 16.11.2017, Aktenzeichen IX ZR 21/17).


Gesundheitsrecht: Kein Geld für nutzlose Implantate
Bei Pfusch durch den Zahnarzt muss die Rechnung nicht beglichen werden, wenn auch eine Nachbehandlung nichts mehr retten kann.
So entschied der BGH im Fall einer Patientin aus Bremen.
Der Frau hatte ein Zahnarzt acht Implantate eingesetzt, ehe sie die Behandlung wegen Komplikationen abbrach.
Für die missglückte Leistung sollte sie dennoch über 34.000 Euro berappen.

Trotz missglückter Behandlung hatte das OLG Celle dem Zahnarzt knapp 17.000 Euro zugesprochen – da es für die Frau „jedenfalls eine Option“ gebe, die Leistungen weiterhin zu verwenden.
Das sahen allerdings die obersten Zivilrichter anders: Ein Zahnarzt könne zwar kein Gelingen versprechen.
Im konkreten Fall habe es aber gravierende Behandlungsfehler gegeben, weswegen die erbrachten Leistungen für die Frau nutzlos seien.

Ein Sachverständiger hatte die Implantate als unbrauchbar bezeichnet, weil sie nicht tief genug im Kieferknochen saßen und falsch positioniert waren.
Für die Weiterbehandlung gebe es für die Frau deshalb nur die Wahl zwischen „Pest und Cholera“: Bleiben die künstlichen Zahnwurzeln im Kiefer, muss sie dauerhaft mit einem erhöhten Entzündungsrisiko leben.
Lässt sie sie wieder entfernen, kann der Knochen so geschädigt werden, dass neue Implantate nicht mehr halten (BGH vom 13.09.2018, Aktenzeichen III ZR 294/16).


Reiserecht: Anteilige Entschädigung für geplatzte Kreuzfahrt
Was können Sie verlangen, wenn eine Reise nicht wie geplant stattfindet?
Nach einer ausgefallenen Kreuzfahrt erhält ein Ehepaar aus Berlin zwar eine Entschädigung: Wegen „nutzlos aufgewendeter Urlaubstage“ hat es jedoch keinen Anspruch darauf, den vollen Preis ersetzt zu bekommen.

Das Ehepaar hatte eine zweiwöchige Kreuzfahrt in die Karibik für 5000 Euro gebucht.
Drei Tage vor Beginn der Reise erfuhr es, dass auf dem Schiff gar keine Kabinen reserviert worden waren.
Das Paar wollte aber seine Urlaubstage nicht ungenutzt verstreichen lassen und buchte stattdessen eine Fahrt durch Florida mit dem Mietwagen für 890 Euro.
Vom Reiseveranstalter verlangten die Urlauber für die abgesagte Kreuzfahrt den vollen Reisepreis zurück.
Zudem wollten sie die Kosten für den Mietwagen-Trip erstattet bekommen.

In erster Instanz sprach das LG Köln dem Ehepaar 3700 Euro zu, eine Entschädigung von 73 Prozent des Reisepreises.
Die Mehrkosten für die Mietwagen-Reise wurden dagegen abgelehnt.
Nach Ansicht des BGH haben die Kölner Richter richtig entschieden.
Nur in Extremfällen könnten Kunden höhere Entschädigungen von bis zu 100 Prozent geltend machen, zum Beispiel, wenn sie durch den Reiseausfall ein einmaliges Ereignis wie eine Fußball-WM verpasst haben (BGH vom 29.05.2018, Aktenzeichen X ZR 94/17).


Mietrecht: Nebenkosten nach Wohnfläche abrechnen
Betriebskosten werfen manchmal Fragen auf, weil die Wohnfläche nicht stimmt.
Können Mieter deswegen die Abrechnung des Vermieters reklamieren?
Was bei einer Mieterhöhung schon lange Rechtsprechung ist, hat der BGH im Mai 2018 auch für die Abrechnung der Nebenkosten klargestellt: Weicht die tatsächliche Wohnfläche von der im Mietvertrag genannten ab, hat der Vermieter das Recht und die Pflicht, die Betriebskosten nach der faktischen Fläche abzurechnen.
Das gilt für die Einzel- wie für die Gesamtwohnfläche.

Im konkreten Fall stand im Mietvertrag für eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus eine Wohnfläche von 75,59 Quadratmetern.
Die tatsächliche Fläche betrug allerdings mehr als 78 Quadratmeter.
Der Vermieter rechnete deshalb den verbrauchsunabhängigen Teil der Heizkosten und die so genannten kalten Betriebskosten auf diese größere Fläche um.

Der BGH hat diese Abrechnung gestützt und seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben.
Richtig sei, dass es immer auf die tatsächliche Größe der vermieteten Wohnung ankäme, urteilten die Richter.
Darauf können sich auch Mieter berufen, wenn ihre Wohnfläche kleiner ist als im Mietervertrag steht.
„Damit fällt die alte Praxis weg, dass die im Mietvertrag genannte Wohnungsgröße ausschlaggebend ist, es sei denn, sie weicht mehr als zehn Prozent von der tatsächlichen Wohnungsgröße ab”, erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund (BGH vom 30. Mai 2018, Aktenzeichen VIII ZR 220/17).


 
Post erhöht erneut das Briefporto !

So bald wie möglich - Post-Chef kündigt Portoerhöhung an.

Sie war schon längst geplant, aber dann auf Eis gelegt: die nächste Erhöhung der Portokosten.
Post-Chef Frank Appel sagt nun, wann sie kommen dürfte – und wie hoch sie ausfällt.

Der Chef der Deutschen Post, Frank Appel, hält steigende Portokosten für Briefe und Pakete für unverzichtbar.
"Wir brauchen ein höheres Porto, weil unsere Personalkosten jedes Jahr um etwa drei Prozent steigen und gleichzeitig die Briefmengen um einen ähnlichen Wert sinken", sagte der Manager der "Welt am Sonntag".
Ein zunehmendes Porto sei also "eine logische Konsequenz".
Für die Weihnachtspost sind aber noch keine Erhöhungen zu erwarten.

Auch Paketdienst DHL wolle teurer werden
Auch im Paketversand versuche die Post-Tochter DHL, deutliche Preissteigerungen durchzusetzen, erklärte Appel.
"Unsere Branche hat ein grundsätzliches Problem, weil die Zustellung zu gering bezahlt wird.
Faktisch sind die letzten 50 Meter bis zur Haustür der teuerste Teil unserer Dienstleistung.
Genau dort lässt sich aber die Effizienz kaum mehr steigern."
Über einen Portoaufschlag speziell für die Haustür-Zustellung denke die Post im Gegensatz zu einigen Wettbewerbern aber nicht nach.

Appel rechnet weiterhin damit, dass die Post bald mehr als 70 Cent für einen Standardbrief nehmen darf.
Eigentlich wollte sie das Porto schon zum Jahreswechsel auf 80 Cent anheben.
Weil sie nicht alle notwendigen Daten eingereicht hatte, hatte die zuständige Bundesnetzagentur das Genehmigungsverfahren aber Ende Oktober auf Eis gelegt.
"Wir erwarten die Entscheidung im ersten Quartal 2019 und werden diese dann möglichst zeitnah umsetzen", bekräftigte Appel.


 
Wuppertal: Nach Ärger - Vorwerk will Weihnachtsgeschäft retten !

Nach Problemen mit dem Hightech-Teekocher "Temial" und mehrwöchigem Lieferstopp will das Wuppertaler Familienunternehmen Vorwerk nun das Weihnachtsgeschäft mit dem Produkt retten.
Nachdem bereits Ende September "Auffälligkeiten an der Software vereinzelter Geräte" festgestellt worden seien, habe der Versand des Teekochers unterbrochen werden müssen, erklärte Vorwerk am Sonntag auf Anfrage.

Zuvor hatte die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung" (FAS) berichtet, die 600 Euro teure Maschine habe sich laut Kundenklagen immer wieder "aufgehängt".

Zu technischen Details äußerte sich Vorwerk nicht.
Das Problem sei aber behoben worden, versicherte eine Sprecherin in einer Mitteilung.
Die Auslieferung könne an diesem Montag wieder starten.

"Die Teegeräte aller Kundinnen und Kunden, die bisher vorbestellt haben, werden bis Weihnachten versendet.
Für die verlängerte Wartezeit haben wir kulante Lösungen gefunden."
Vorbestellern sei wegen der langen Wartezeit ein Ausgleich von 150 Euro angeboten worden.

Zuletzt hatte Vorwerk mit Umsatzeinbußen bei der Küchenmaschine "Thermomix" und beim Staubsauger "Kobold" zu kämpfen.
Mit "Temial" habe Vorwerk an den internationalen Erfolg der Luxus-Küchenmaschine anknüpfen wollen, berichtete die Zeitung.
Stattdessen hätten die meisten Kunden nach dem Fehlstart auf die Auslieferung warten müssen.
Vorwerk äußerte sich nicht zur Anzahl der betroffenen Kunden.


 
Paketpreise sollen wegen Online-Handel steigen !

Immer mehr Waren werden im Internet bestellt, womit die Anzahl der Pakete steigt.
Gleichzeitig steigen damit die Personalkosten bei den Zustellunternehmen an.
Damit das Geschäft rentabel bleibt, möchten nun die drei größten deutschen Zustellunternehmen DHL, Hermes und DPD die Kosten für die Paketzustellung erhöhen.

Hermes und DPD haben bereits angekündigt, im neuen Jahr die Portokosten anzuheben.

Hermes plant demnach für ein Paket 50 Cent mehr zu verlangen.
Auch die Haustürzustellung soll künftig teurer werden, da für diesen Service mehr Personal gebraucht wird und damit die Ausgaben für Hermes ansteigen.

Vor allem die Zusteller sollen von den höheren Gebühren profitieren.
Bei Hermes zahlt man laut eigenen Angaben einen Mindestlohn von 9,50 Euro.
In spätestens vier Jahren soll dieser auf rund 12 Euro die Stunde anwachsen.

Mitbewerber DPD möchte ebenfalls die Preise erhöhen.
Man plant zum Jahreswechsel die Gebühren um rund 6,5 % anzuheben.
Dies sei aufgrund der Flut von Paketen unumgänglich.
Die Ausgaben für Maut und neue Tarifabschlüsse würde ebenfalls dazu beitragen, dass die Pakete teurer werden.

Unklar bleibt hingegen, wie hoch der Preisaufschlag bei DHL ausfallen wird.
Noch hat man keine konkreten Zahlen genannt.
Jedoch denkt auch DHL über eine Erhöhung der Gebühren für Pakete nach.
Auch dort wird gemeldet, dass besonders die Haustürzustellung hohe Kosten verursachen würde.
Trotzdem möchte man für den Service keine Extra-Gebühr verlangen und an der aktuellen Tarifstruktur festhalten.

Die angekündigten höheren Paketpreise gelten allerdings nur für den Endverbraucher.
Ob DHL, Hermes und DPD auch bei seinen Großkunden höhere Kosten verlangt, bleibt dabei offen.

Schließlich haben Großkunden meist eigene Tarife ausgehandelt, die an Verträge mit langen Laufzeiten gebunden sind.
Zudem stehen die Unternehmen bei Großkunden mehr in Konkurrenz zueinander als dies bei Endkunden der Fall ist.


 
300.000 Euro Bußgeld: Bundesnetzagentur straft unerlaubte Werbeanrufe ab !

Wegen unerlaubter Telefonwerbung hat die Bundesnetzagentur das höchstmögliche Bußgeld von 300.000 Euro gegen einen Vermittler von Strom- und Gasverträgen verhängt.
Die Behörde wirft der Energysparks GmbH "aggressive Gesprächsführung und Telefonterror" vor, wie es in einer Mitteilung heißt.


Die Anrufer seien "äußerst hartnäckig, aggressiv, beleidigend und teilweise bedrohend" aufgetreten.
Der Unternehmensleitung seien die Verstöße bekannt gewesen, sie habe aber nichts unternommen, um sie abzustellen.
Von Energysparks war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

"Es ist das größte Verfahren wegen unerlaubter Telefonwerbung, das die Bundesnetzagentur bislang geführt hat", sagte Netzagentur-Präsident Jochen Homann laut Mitteilung.
Mehr als 6.000 Verbraucher hätten sich über die Anrufe der Vermittler, die unter dem Markennamen "Deutscher Energievertrieb" auftreten, beschwert.
Die Betroffenen seien häufig mehrmals kontaktiert worden, obwohl sie weitere Anrufe bereits im ersten Gespräch untersagt hätten.
Anrufe ohne die Zustimmung der Betroffenen seien rechtswidrig.

Unternehmen beauftragte Subunternehmer
Obwohl die Bundesnetzagentur das Unternehmen mehrfach angehört habe, seien die Anrufe weitergegangen.
Energysparks habe unter anderem auch mit Vertriebspartnern in der Türkei zusammengearbeitet, die als Subunternehmer Anrufe in Deutschland getätigt oder Adressdaten beschafft hätten.

Unter den Partnern sei auch ein Unternehmen gewesen, das bereits einschlägig wegen unerlaubter Telefonwerbung verurteilt worden sei.
"Wer Subunternehmen beauftragt, muss sicherstellen, dass diese die gesetzlichen Vorgaben einhalten.
Dies gilt erst recht, wenn die Eignung der Unternehmen zweifelhaft ist", betonte Homann.
Die Geldbuße ist noch nicht rechtskräftig.
Über einen möglichen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Bonn.


 
Bürger sollen Plastik einsparen: Wegen neuer EU-Vorgabe - Deutschland droht das Pfand-Chaos !

Deckel an Einwegflaschen sollen in Zukunft nicht mehr separat entsorgt werden können.
So will die EU die Plastikflut eindämmen.
Doch für Deutschland bewirkt die Vorgabe das genaue Gegenteil.


Die EU will Deckel von Einwegflaschen künftig so befestigen lassen, dass sie nicht mehr abgetrennt werden können.
Die sogenannte „Strategy for Plastics“ sieht vor, dass Flaschenhersteller die Deckel von Einwegkunststoffflaschen fest mit dem Flaschenhals verbinden müssen.
Das soll Plastikmüll reduzieren.
Die Flaschenverschlüsse gehörten zu den sogenannten „Top litter items“, also zu den am häufigsten an europäischen Stränden gefundenen Müll-Gegenständen, heißt es zur Begründung.

Eine Studie der Beratungsgesellschaft PriceWaterHouseCoopers (PWC) zeigt allerdings, dass der Plan ökologisch wie ökonomisch völlig unsinnig ist.
Danach würde eine feste Anbindung der Deckel den Kunststoffverbrauch um bis zu 200.000 Tonnen pro Jahr erhöhen.
Darüber hinaus prognostiziert PWC einen Anstieg der Emissionen um bis zu 381 Millionen Kilogramm CO2-Äquivalent.

„Ernsthaftes und existenzielles Risiko“
Hinzu kommen gigantische Kosten.
Detlef Groß, Hauptgeschäftsführer der Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke (WAFG) warnt gegenüber der „Welt“: „Die Pläne sind ein ernsthaftes und existenzielles Risiko vor allem für mittelständische Unternehmen.“

Eines wäre wohl sicher: Kommt die Vorschrift, wird es für Verbraucher teurer.
Die PWC-Studie beziffert die Mehrkosten für die Umrüstung von Abfüllanlagen auf mindestens 2,7 Milliarden Euro.
Möglich sei aber auch ein Betrag von 8,7 Milliarden Euro, je nachdem wie hoch die Produktivitätsverluste und Ausfallzeiten sind.
Groß erklärt: „Das kann nicht ohne Folgen für das Preisniveau bleiben.“
In Deutschland gibt es das Problem Plastikdeckel quasi gar nicht

Besonders bitter – aus deutscher Sicht: Obwohl der Anteil der Einweg-Getränkeverpackungen bei uns schon seit Jahren stark ansteigt, gibt es dank des Pfandsystems gar kein Problem mit weggeworfenen Plastikdeckeln.
Eine aktuelle GVM-Studie zeigt, dass Getränkeverpackungen bei bepfandeten Einwegflaschen zu 91 Prozent mit Deckel zurückgegeben werden.
Bei unbepfandeten Flaschen sind es 85 Prozent.


 
Wissen viele nicht: Rezepte vom Arzt - warum sind die mal rosa, blau, gelb oder weiß ?

Frankfurt/Main - Zwischen den Jahren bleibt die eine oder andere Arztpraxis geschlossen.
Wer regelmäßig Medikamente braucht, sollte sich daher rechtzeitig vor den Feiertagen um ein neues Rezept kümmern.

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Hat der Arzt ein Rezept ausgestellt, sollten Patienten es bald einlösen.
Rosafarbene Kassenrezepte etwa sind in der Regel einen Monat lang zu Lasten der Kasse einlösbar.
Foto:Sebastian Gollnow/dpa


Die Apothekerkammer Hessen erläutert, wie lange Patienten welches Rezept in der Apotheke einlösen können:

Rosa
Das rosafarbene Rezept bekommen Kassenpatienten für verschreibungspflichtige Medikamente.
Zu Lasten der Kasse können sie es in der Regel einen Monat lang einlösen.

Blau
Das blaue Rezept erhalten Privatpatienten.
Sie können es drei Monate lang einlösen, bezahlen das Medikament aber erstmal komplett selbst.
Anschließend können sie das in der Apotheke abgestempelte Rezept bei ihrer Versicherung einreichen.

Grün
Das grüne Rezept ist eine Empfehlung für ein nicht verschreibungspflichtiges Medikament.

Gelb
Das gelbe Rezept ist für Betäubungsmittel gedacht.
Es muss binnen sieben Tagen eingelöst werden.

Weiß
Das sogenannte T-Rezept ist weiß und wird für bestimmte Wirkstoffe ausgestellt.
Es ist sechs Tage gültig.

Spezialfall: Entlassrezept
Ein Entlassrezept bekommen Patienten mitunter, wenn sie im Krankenhaus behandelt worden sind.
Es ist nur drei Werktage gültig.
Der Tag, an dem es ausgestellt wurde, zählt mit.
Ein Entlassrezept gibt es zum Beispiel für Medikamente.


 
Bonn: Post erweitert Altersteilzeit: Künftig schon mit 55 möglich !

Bei der Deutschen Post können Beschäftigte künftig schon mit 55 Jahren in Altersteilzeit gehen, vier Jahre früher als bisher.
Die Post und die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi haben dazu einen 2011 abgeschlossenen Generationenvertrag ausgeweitet, wie beide Seiten am Donnerstag mitteilten.

Eine so weitgehende Regelung sei "in der Tariflandschaft bislang einmalig", sagte die Verdi-Vizevorsitzende Andrea Kocsis.
Der Generationenvertrag ermögliche es älteren Arbeitnehmern in körperlich anstrengenden Berufen, insbesondere Postboten und Paketzustellern, bis zur Regelaltersgrenze zu arbeiten, betonte die Post.

Schon jetzt arbeiteten rund 4200 tarifliche Mitarbeiter vor Rentenbeginn reduziert weiter, hieß es.
Insgesamt hätten sich bereits rund 25 500 Beschäftigte für den Generationenvertrag entschieden und bauten ein Zeitwertkonto auf, aus dem sich später die Altersteilzeit speise.
Beschäftigte in Altersteilzeit verdienten insgesamt zwischen 79 und 87 Prozent des letzten Nettogehalts.
Die Post hat rund 130 000 Tarifbeschäftigte.


 
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