Diverses: Verbraucher - Nachrichten und Ratgeber !

Lidl-Bahntickets: Darauf sollten Kunden vor dem Kauf achten !

Ismaning/Berlin Ab diesem Montag verkauft Lidl wieder Bahntickets zum Sonderpreis.
Für die Nutzung gelten aber Einschränkungen.

Es gibt wieder Bahntickets bei Lidl.
Ab diesem Montag können Kunden die Tickets in den Filialen kaufen.
Sie gelten für zwei einfache Fahrten im Fernverkehr innerhalb Deutschlands.
Allerdings nur in einem bestimmten Zeitraum – und mit einigen kleinen Einschränkungen.

Das sind die wichtigsten Informationen:

Wann kann ich das Ticket kaufen?
Das Ticket gibt es vom 4. bis 10. Dezember 2017 in allen Filialen des Discounters.
Ab dem 6. Dezember findet außerdem ein Online-Verkauf statt.
Das Kontingent ist begrenzt.
Allerdings gab es auch im vergangenen Jahr noch am letzten Verkaufstag Tickets zu kaufen.

Wie teuer sind die Tickets?
Ein Ticket kostet 49,90 Euro und gilt für zwei einfache Fahrten im Fernverkehr.
Gekauft werden aber nicht die zwei Fahrten, sondern zwei Buchungscodes, die auf dem Kassenzettel stehen.
Die Kunden müssen mit diesen Codes die beiden Fahrten dann bis spätestens 27. März 2018 online einlösen.

Bis wann ist das Ticket gültig?
Reisezeitraum für die beiden Fahrten ist 8. Januar bis 27. März 2018.

Kann ich alle Züge nutzen?
Das Lidl-Ticket gilt im Fernverkehr.
Das bedeutet: Grundsätzlich dürfen damit nur ICE, IC oder EC genutzt werden.
Für einen Aufpreis von 5,90 Euro kann man aber Fahrten mit dem Nahverkehr hinzubuchen – gültig für beide Fahrten.
Den einmaligen Aufschlag zahlt man dann nicht in der Lidl-Filiale, sondern direkt bei der Buchung.

Gibt es Einschränkungen für die Fahrten?
Ja, die gibt es.
Die Codes können nicht für Fahrten an Freitagen eingelöst werden.
Mit einer Ausnahme: Weil das Ticket bis einschließlich 10 Uhr des Folgetages gültig ist, können Fahrten bis Freitagvormittag um 10 Uhr abgeschlossen werden.
Damit kann man mit den Ticket auch Nacht-ICE zwischen den großen Städten buchen.

Sind Zugverbindungen auf der Website der Bahn bereits ausgebucht, können die Codes dafür nicht eingelöst werden.
Das dürfte vor allem für hochfrequentierte Strecken und Zeiten der Fall sein.
Diese Buchungssperre ist neu; damit will die Deutsche Bahn eine Überfüllung der Züge verhindern.

Kann ich meine Kinder kostenfrei mitnehmen?
Ja.
Eigene Kinder und Enkel bis einschließlich 14 Jahren müssen nichts zahlen.
Man muss sie aber bei der Einlösung des Ticketcodes angegeben.

Habe ich mit dem Ticket auch Anspruch auf einen Sitzplatz?
Nein.
Aber für 4,50 Euro zusätzlich können Bahnfahrer wie auch bei regulären Fahrten einen Sitzplatz hinzubuchen.

Gibt es eine Zugbindung?
Nein, die gibt es nicht – anders als etwa bei Spartickets.
Das hat die Deutsche Bahn in ihrem Zugreiseblog bestätigt.
Mit der Einlösung des Codes legen sich die Bahnfahrer zwar auf den konkreten Reisetag und auch auf den Start- und Zielbahnhof fest.
Sie müssen aber nicht unbedingt die gewählten Züge nutzen.
Wichtig dabei: Wer etwa den Aufpreis für Nahverkehrszüge nicht bezahlt hat, darf zwischen Start- und Zielbahnhof auch nur im Fernverkehr reisen.

Die freie Zugwahl gilt auch für Verbindungen, die bei der Einlösung des Codes eigentlich als ausgebucht angezeigt werden.
Die Kunden müssen sich dann aber darauf einstellen, gegebenenfalls im Zug stehen zu müssen.

Ist das Lidl-Ticket die günstigste Variante?
Auch wenn das Ticket des Discounters günstig ist – es geht noch billiger.
Deshalb ist es ratsam, vor der Fahrt die Preise zu vergleichen, etwa auf .
Im Fernverkehr gibt es die günstigsten Tickets regulär schon ab 19,90 Euro.
Mit einer BahnCard kosten sie sogar nur 14,90 Euro – so günstig ist selbst das Lidl-Ticket nicht.

Kann ich das Bahnticket umtauschen?
Nein, die Lidl-Tickets sind vom Umtausch und auch von der Erstattung ausgeschlossen.


 
Netzagentur stoppt Abzocke mit teuren Handy-Rückrufen !

Bonn - Die Bundesnetzagentur stoppt eine Abzocke-Masche mit teuren Rückrufen über das Handy.
Bis spätestens zum 15. Januar 2018 müsse bei solchen Ping-Anrufen für bestimmte internationale Vorwahlen eine kostenlose Preisansage geschaltet werden, kündigte der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, an.

Verbraucher könnten nach der Warnung noch auflegen, ohne dass Kosten anfallen.
Die Masche beruht darauf, dass internationale Vorwahlen aus weit entfernten Ländern leicht mit deutschen Vorwahlen verwechselt werden können.


 
Kartellamt schreitet bei Eventim ein !

Kartellamt verbietet Eventim Exklusivverträge mit Veranstaltern .

Eventim darf keine Exklusivvereinbarungen mehr mit Veranstaltern und Vorverkaufsstellen abschließen.
Wie die Wettbewerbsbehörde mitteilte, darf die Firma nicht vereinbaren, dass Tickets ausschließlich oder zu einem Großteil nur über das System "Eventim.net" verkauft werden dürfen.

"CTS Eventim ist als Anbieter des mit Abstand größten Ticketsystems in Deutschland marktbeherrschend", sagte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt.
"Kartellrechtlich unterliegt ein Unternehmen mit einer solchen Marktposition besonderen Pflichten."

Wenn CTS Eventim seine Vertragspartner verpflichte, Tickets ausschließlich über das Ticketsystem von CTS zu vermitteln, nutze das Unternehmen seine Marktmacht zulasten des Wettbewerbs aus.

CTS Eventim mit Verwaltungssitz in Bremen kritisierte die Entscheidung und kündigte an, vor Gericht auf eine Korrektur des Beschlusses hinzuwirken.
Das Bundeskartellamt verkenne den lebhaften Wettbewerb im Markt für Ticketdienstleistungen, hieß es.

"Wir bedauern sehr, dass sich die Behörde nicht ausreichend mit unseren starken Gegenargumenten auseinandergesetzt hat, zumal diese durch aktuelle Studien und ökonomische Gutachten gestützt werden."


 
Spediteure warnen vor Paket-Lieferengpass im Weihnachtsgeschäft !

Berlin - Angesichts von Nachwuchssorgen warnen die deutschen Spediteure vor Problemen bei der Paketzustellung in der Vorweihnachtszeit.
Die Logistikbranche stoße im Weihnachtsgeschäft an ihre Grenzen.

Engpässe können dazu führen, dass Waren nicht mehr rechtzeitig vor Weihnachten ausgeliefert werden, sagte Frank Huster, Geschäftsführer des Deutschen Speditions- und Logistikerverbandes, der Neuen Osnabrücker Zeitung.
Nach Berechnungen des Verbandes fehlen in Deutschland derzeit etwa 45 000 Fahrer.


 
Google boykottiert Amazon: Kein Youtube für Echo und Fire-TV !

Berlin Youtube ist ab Januar 2018 nicht mehr via Amazon Echo und Fire-TV verfügbar.
Der Konflikt zwischen den US-Giganten spitzt sich zu.

Bis vor ein paar Jahren schien die Welt der großen Internetkonzerne noch halbwegs übersichtlich zu sein: Google war eine Suchmaschine, Amazon ein Online-Kaufhaus und Apple ein Gerätehersteller.
Drei Unternehmen, drei klar abgegrenzte Geschäftsfelder.
Höchst unwahrscheinlich, dass sich dieses illustre Trio jemals ins Gehege kommen würde.

Die Zeiten sind vorbei: Heute sind alle drei Konzerne im weitesten Sinne Medienunternehmen.
Auseinandersetzungen zwischen den Internetkonzernen sind zwar nicht unbedingt an der Tagesordnung, aber eben auch keine Seltenheit.

Pünktlich zu Beginn des Weihnachtsgeschäft liegen sich nun Google und Amazon in den Haaren.
Am Dienstagabend kündigte der weltgrößte Suchmaschinenanbieter an, die App für seine Videoplattform Youtube auf zwei Amazon-Geräten ab dem 1. Januar nicht mehr anbieten zu wollen.
Konkret soll der Bewegtbilddienst demnächst nicht mehr auf Amazons Echo Show verfügbar sein, einem intelligenten Lautsprecher mit Display.
Auch via Fire-TV, dem Streaming-Stick des Onlinekaufhauses, wird Youtube künftig nicht mehr verfügbar sein.

Amazon verkauft einige Google-Produkte nicht
Google begründet den Schritt damit, dass einige der Produkte des Konzerns aus dem kalifornischen Mountain View bei Amazon nicht erhältlich sind.
Unter ihnen ist beispielsweise Googles Streaming-Adapter Chromecast, der im Wettbewerb mit Amazons Fire-TV steht.

Auch der Lautsprecher Google Home, eine Alternative zu Amazons Echo, wurde aus dem Sortiment genommen.
Zudem sind Rauchmelder und Überwachungskameras der Google-Tochter Nest nicht mehr bei Amazon zu haben.

Amazon bezeichnete das Vorgehen als enttäuschend und teilte mit, das Problem hoffentlich so schnell wie möglich mit Google lösen zu können.
Allerdings gibt es begründete Zweifel, am Zustandekommen einer schnellen Lösung der Auseinandersetzung.
Amazon und Google geraten bereits seit Jahren immer wieder aneinander.

Amazons Zwist mit Apple ist beigelegt
Erstmals verbannte der digitale Einzelhandelskonzern aus Seattle den Chromecast-Stick 2015 aus seinem Angebot.
Dabei zählte der Adapter zu den Elektrogeräten, die sich bei Amazon am besten verkauften.
Im Gegenzug blockierte Google die Video-App des Wettbewerbers im Google-Play-Store für Android-Geräte.
Nutzer mussten sie sich aus dem Amazon-Store installieren.

Ein anderer, ebenfalls höchst erbittert geführter Konflikt wurde derweil beigelegt: Am Mittwoch schaltete Apple Amazons Video-App für seine Set-Top-Box Apple TV frei.
Die App soll auf dem aktuellen 4k-Gerät und allen vorherigen Modellen laufen.

Youtube-Zugang für Amazon-Kunden nur übers Netz
Keine Probleme hatte Apple bislang mit Streaming-Anbietern wie oder dem amerikanischen Pay-TV-Sender HBO, deren Apps schon seit Längerem auf der Set-Top-Box des Konzerns verfügbar sind.
Amazons Videoangebot jedoch schien dem Konzern mit dem Apfel-Logo zu große Ähnlichkeit mit seinem eigenen Streaming-Dienst iTunes zu haben.
Als Reaktion darauf beschloss Amazon 2015, keine Set-Top-Boxen mehr von Apple zu verkaufen.

Seit geraumer Zeit standen in diesem Konflikt jedoch die Zeichen auf Entspannung.
Bereits im Juni hatte Apple-Chef Tim Cook auf der World Wide Developers Conference im kalifornischen San José angekündigt, dass es noch dieses Jahr eine Amazon-App für Apple TV geben werde.
Genau dies verkündete zeitgleich auch Amazon via Twitter.
Da bis Anfang Dezember sich in der Angelegenheit nichts tat, kamen Zweifel an einer Einigung auf.
Die Skepsis war unbegründet, wie man seit Mittwoch weiß.

Ob Amazon sich auch mit Google einigt, steht in den Sternen.
Solange die Konzerne streiten, können Amazon-Kunden Youtube nur über das Internet öffnen.
Dem Absatz der Amazon-Geräte Echo Show und Fire-TV dürfte dies kaum zuträglich sein.


 
Pakete, Karten: Das sind die Fristen, damit die Weihnachtspost Heiligabend ankommt !

Berlin - Weihnachten ohne Geschenke?
Für die meisten ist das undenkbar.
Wer seine Liebsten nicht besuchen kann, der verschickt das Geschenk.
Damit die Sendung auch pünktlich vor dem 24. Dezember ankommt, muss sie aber rechtzeitig abgegeben werden.
Die Fristen bei den bekannten Logistik-Firmen DHL, DPD, Hermes, GLS, UPS oder TNT sind allerdings unterschiedlich.

Generell: Je früher, desto besser
Generell gilt: Je früher das Paket oder der Brief abgegeben wird, desto sicherer ist, dass die Sendung pünktlich zum Fest ankommt.
„Da das Sendungsvolumen zur Weihnachtszeit besonders hoch ist, sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie Ihre Pakete einen bis zwei Tage früher als gewöhnlich losschicken“, erklärt der Bundesverband Internationaler Express- und Kurierdienste (BIEK).

In diesem Jahr muss das Paket sogar noch etwas eher auf den Weg gebracht werden: „Aufgrund des Heiligabends am Sonntag liegt der Abgabeschluss tatsächlich einen Tag früher als etwa im vergangenen Jahr“, erklärt Peter Rey von DPD.

Pakete für Heiligabend innerhalb Deutschlands
Das heißt: Pakete innerhalb Deutschlands sollten je nach Unternehmen spätestens am 20. oder am 21. Dezember aufgegeben werden, um noch rechtzeitig vor Weihnachten zugestellt zu werden, erklärt der BIEK.
Und zwar am besten bis 12.00 Uhr.

Bei DHL gilt: Päckchen und Pakete, die bis zum 21. Dezember um 18.00 Uhr in einer Filiale oder einem Paketshop abgegeben werden, erreichen in der Regel bis Heiligabend ihre Empfänger.
In einigen Filialen kann die Sendung auch noch am Vormittag des 22. Dezember abgeben werden.
Die konkreten Termine erfahren Verbraucher direkt vor Ort.

Pakete für den internationalen Versand
Für den internationalen Versand von Paketen liegt der Stichtag je nach Zielland und Paketdienstleister zwischen dem 14. und 20. Dezember.

Pakete für Heiligabend innerhalb Europas
Für Pakete und Päckchen innerhalb Europas empfiehlt DHL die Abgabe bis zum 11. Dezember.
Der Versand in EU-Nachbarländer und die Schweiz sollte bis zum 15. Dezember 2017 erfolgen.

Weihnachtsbriefe und -postkarten
Weihnachtsbriefe und -postkarten innerhalb Deutschlands sollten spätestens bis zum 21. Dezember vor der letzten Briefkastenleerung eingeworfen beziehungsweise vor der letzten Abholfahrt bei der jeweiligen Postfiliale abgegeben werden.
Die Einlieferungsfrist für Briefe innerhalb Europas ist der 12. Dezember.

Adresse gut lesbar und bei Paketen doppeln
Egal ob Briefe, Päckchen oder Pakete: Die Adresse und der Absender müssen vollständig, gut lesbar und mit korrekter Postleitzahl auf der Außenseite vermerkt sein.
„Für den Paketversand empfiehlt sich zusätzlich, ein Doppel der Adresse in das Innere einzulegen“, rät Anke Blenn von DHL.

Keine Verzierung der Pakete
Pakete oder Päckchen sollten außerdem nicht mit bunten Schleifen oder Tannenzweigen verziert werden.
Der Grund: Solche Sendungen können sich in den automatischen Paketsortieranlagen verfangen.
Stattdessen sollten Kunden auf eine stabile Verpackung achten.

Sorgfältig verpacken
Bei gebrauchten Kartons sollten alle Aufkleber entfernt werden.
Kleine Pakete schützt ein größerer Umkarton.
Der Leerraum kann zum Beispiel mit Zeitungspapier ausgestopft werden.
Zerbrechliche Geschenke, wie Schokoweihnachtsmänner oder Weihnachtsbaumkugeln, sollten mit Luftkissenmaterial eingewickelt werden.
Ein Warnhinweis wie „Vorsicht zerbrechlich“ reicht oft nicht aus, da das Paket immer mit anderen, teils sehr schweren Paketen unterwegs ist.

Schadensregulierung
Geht unterwegs doch etwas kaputt, wird der Schaden aber meist reguliert.
Denn Pakete sind in der Regel versichert, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.
Die jeweilige Höchstgrenze variiert je nach Dienstleister, liegt aber in der Regel zwischen 500 und 750 Euro.
Gemeldet werden muss ein Schaden vom Absender.

Häufig gilt dafür eine Frist von sieben Tagen, nachdem das Paket beim Empfänger angekommen ist.
Wichtig für die Regulierung: Neben dem Einlieferungsbeleg ist auch ein Wertnachweis des Paketinhaltes nötig.
Das kann zum Beispiel ein Kassenzettel oder eine Rechnung sein.


 
Ein hervorragender Thread. Statt Informationen selbst mühevoll zu sammeln gibt es hier eine schnelle Übersicht von der man gezielt aus agieren kann. Top Arbeit.
 
„A... unten links“ Immer der Buhmann: So leiden die Zusteller unter dem Paket-Boom !

Halle (Saale) - Weihnachtszeit ist Paketzeit.
Gefühlt werden Pakete und Päckchen rund um die Uhr ausgeliefert.
Ein Knochenjob – davon können die oft gescholtenen Paketzustelleer ein Lied singen.

Wie Jens Frede. Er liefert seit Jahren Pakete aus und gewährt einen Einblick.

Der Empfänger drückt nach dem zweiten Klingeln auf den Öffner.
„Paket“, sagt Jens Frede, der schon wieder halb abgedreht war, um einen Benachrichtigungszettel zu schreiben.
Mit der Schulter schiebt er nun die Tür auf, es warten vier Treppen, und Frede, dessen Name eigentlich anders lautet, weiß, der Mann da oben, der auf das Paket wartet, das Frede unterm Arm trägt, wird ihm wie immer keinen einzigen Schritt entgegenkommen, während er sich schnaufend 70 Stufen hinaufkämpft.

Doch besser noch so als unten läuten, bei dem Nachbarn, den ein Kollege mit einem kleinen „A“ am Klingelschild markiert hat. „Arschloch unten links“, heißt das in der Geheimsprache der Zusteller.
Übersetzt: Nimmt nichts für Nachbarn an, obwohl er könnte.

„Solche Typen sind die Schlimmsten“, hat Frede in seinen Jahren auf dem gelben Bock eines DHL-Zustellfahrzeuges gelernt.
Du klingelst, du wartest, du verlierst Zeit.
„Und dann sagt der, nee, für Nachbars nich.“

Vielleicht hat der Mann auch seine Post-Erfahrungen gemacht, nur von der anderen Seite. Millionen und Abermillionen
Deutsche können ganze Liederbücher davon singen.
Pakete, die nicht zugestellt werden, obwohl man zu Hause ist.
Im Briefkasten ein Zettel: Kann abgeholt werden.
Aber erst morgen.

Oder Pakete, die bei einem Nachbarn landen, den ein Buchstabenkrakel auf dem Benachrichtigungsschreiben als „KrLLgdzt“ oder ähnlich bezeichnet.
Niemand dieses Namens wohnt im ganzen Viertel, weiß der Empfänger nach zwei Tagen intensiver Fußerforschung.

Und am Ende einer Telefonodyssee vom DHL- zum DHL-Express-Kundenservice stellt sich heraus, dass dort auch niemand helfen kann.
Zuständig sei das Internet-Versandhaus Amazon, an das die Posttochter DHL den ganzen Zustellärger mit Amazon-Päckchen und -Paketen per Vertrag ausgelagert hat.

Stress mit DHL und Co.: Online-Shopping führt zu enormem Paketaufkommen
Damit trifft es wenigstens den Verantwortlichen.
Im vergangenen Jahr wurden bereits drei von zehn Interneteinkäufen in Deutschland von einem der 23 Amazon-Versandzentren ausgeliefert.

Den Löwenanteil am Wachstum des Paketmarktes von 1,5 Milliarden Sendungen im Jahr 2001 auf rund 3,2 Milliarden Sendungen in diesem Jahr verursacht damit der Pionier einer neuen Shoppingwelt.
Die das Gegenteil ihrer Vorgängerin ist: Früher brachten große Lastwagen große Mengen von Waren in Kaufhäuser, die Menschen besuchten, um sich einzelne Waren nach Hause zu holen.
Heute ist es umgekehrt: Die Kaufhäuser sind als PC, Tablet oder Handy immer schon da, in jedem Wohnzimmer.
Kleine Transporter bringen die ausgesuchte Ware nach dem Kauf direkt ins Haus.

Wenn alles gut geht.
Denn die neue Zeit bringt auch neue Konfliktlinien.
Inzwischen bestellen 95 Prozent aller Menschen in Deutschland mehr als fünf Pakete im Jahr, 65 Prozent lassen sich sogar mehr als zehn Pakete pro Jahr liefern.

Und zehn Prozent all dieser Lieferungen fallen in die letzten fünf Wochen des Jahres, das bemerken Zusteller wie Jens Frede gleich bei Schichtbeginn.
Statt 100 oder 130 Pakete zu transportieren, startet er seine Tour durch Halle jetzt mit 220 oder 250.
„Und das, obwohl wegen der Saison schon einige Entlastungsautos unterwegs sind“, beschreibt er.

Nach Branchenschätzungen fehlen derzeit bundesweit knapp 6.000 Zusteller – und im Weihnachtsgeschäft wächst das Zustell-Volumen, das die bei den großen Fünf beschäftigten rund 100.000 Mitarbeiter bewältigen müssen, noch mal kräftig.

Der Paketdienstleister Hermes rechnet für 2017 mit dem mengenstärksten Weihnachtsgeschäft der Unternehmensgeschichte und bis zu 20 Prozent mehr Paketen als Weihnachten 2016.
Post-Chef Frank Appel ist inzwischen sogar dafür, pro Stadt ein Unternehmen zum Generalzusteller zu ernennen, um durch Zusammenführung der innerstädtischen Paketzustellung Lieferfahrten zu reduzieren und den Paketstau aufzulösen.

Was früher Ausnahmezustand war, ist heute Alltag für die Fahrer von DHL, Hermes, DPD, GLS und UPS.
Und vor Weihnachten tritt ein, was einst unvorstellbar gewesen wäre: Pro Kalendertag werden nun nicht mehr 800.000 Sendungen zugestellt, sondern acht Millionen.

DHL, Hermes, UPS, DPD und Co.: Mit diesen Schwierigkeiten haben Paketboten zu kämpfen
In mehr als der Hälfte aller Fälle klappt das nicht auf Anhieb, so dass zwei Seiten unzufrieden zurückbleiben – der Zusteller, der dasselbe Paket womöglich morgen noch einmal im Regal auf der Pritsche herumkutschen wird.

Und der Kunde, der abends nach Hause kommt und statt der neuen Playstation, der Apple Watch oder dem funkelnagelneuen Bluetooth-Kopfhörer nur eine mehr oder weniger aussagekräftige Notiz vorfindet, wo und wann das Bestellte vermutlich das nächste Mal greifbar sein wird.

Manchmal kommt die Gelegenheit gar nicht mehr.
Nach einer Untersuchung der Berliner Firma Lockboxsystem verschwinden in Deutschland derzeit täglich 2.000 Pakete mehr oder weniger spurlos.
Mal hat sie der liebe Nachbar KrLLgdzt.
Mal lässt sich selbst das nicht sagen, weil der private Ebay-Händler das neue Handy zwar losgeschickt hat, wie er versichert.
Die Post aber keine Sendungsverfolgung für Päckchen anbietet.
Und ja, ein Päckchen war es, ist schließlich billiger.

Ein bisschen Schwund ist immer, und was ankommt, geht in vielen Fällen auch wieder zurück.
Nach Daten der Forschungsgruppe Retourenmanagement der Uni Bamberg schicken Kunden online gekaufte Mode in fast der Hälfte der Fälle retour.
Bei Elektronikartikeln wird jeder zehnte und bei Büchern jedes 20. zurückgegeben.
Zusammen macht das 300 Millionen Pakete im Jahr - weit mehr als ohne Kauf- oder Verkaufshintergrund zwischen Privatpersonen verschickt werden.

Eine Welle, die sich in DHL-Gelb, Hermes-Blau und UPS-Braun so mächtig durch die Innenstädte wälzt, dass zuweilen zwei Lieferfahrzeuge in einer engen Straße umeinander manövrieren müssen.
Natürlich, in beiden Fahrzeugen sind viele Pakete, die nicht angenommen und nur spazieren gefahren werden.

Abholen wird sie ihr künftiger Eigentümer schließlich einen Tag später bei der Post, beim Bäcker, beim Optiker oder beim Trödler eine Straße weiter, fast so wie früher im Kaufhaus.
Während Jens Frede schon die nächsten Treppen hochkeucht, immer in der Hoffnung, der Empfänger von oben möge ihm doch wenigstens ein paar Schritte entgegenkommen.

Und doch ist das alles erst das Wellental vor einer Tsunami-Woge.
Nicht nur Amazon plant für die Zukunft den Einstieg in den Zustellhandel mit Lebensmitteln.
Derzeit werden in Deutschland rund zehn Prozent aller Nicht-Lebensmittel im Internet gekauft, bei Lebensmitteln hingegen beträgt der Anteil nur knapp ein Prozent.
Da wartet viel Arbeit auf Jens Frede.
Und jede Menge Ärger.


 
Was sich für Autofahrer und Radler 2018 ändert !

Göttingen/Stuttgart - Das Jahr 2018 bringt für Auto- und Fahrradfahrer einige Änderungen mit sich, unter anderem bei der Abgasuntersuchung und den Winterreifen.
Radler können nun auch im ICE ihr Zweirad mitnehmen, müssen sich aber bei der Beleuchtung auf Neuerungen einstellen.

Der schlechten Luft geht es gleich zu Jahresbeginn an den Kragen.
Denn einige Neuerungen für Autofahrer betreffen die Abgase.

Ab dem 1. Januar 2018 reicht es bei der Abgasuntersuchung (AU) nicht mehr, sich allein auf die Onboard-Diagnose zu verlassen.
Dann ist die sogenannte Endrohrmessung Plicht.
"Bislang war es so, dass auf die Endrohrmessung verzichtet werden konnte, wenn beim Auslesen der Onboard-Diagnose kein Fehler festgestellt wurde", erläutert Anja Smetanin vom Auto Club Europa (ACE).

"Durch die Endrohrmessung kann jetzt sicher erkannt werden, wenn die Abgasreinigung nicht mehr einwandfrei funktioniert."
Eine Neuerung, die nicht zuletzt auch im Zuge der "Dieselgate"-Affäre von Volkswagen schneller den Weg in die Gesetzesbücher gefunden habe.

Ab dem 1. September wird zudem die Kfz-Steuer nach den im WLTP-Zyklus ermittelten Werten berechnet.
"Das WLTP-Verfahren soll realitätsnähere Werte liefern als der bisherige NEFZ-Zyklus", sagt Tobias Goldkamp, Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Denn während der bisher verwendete Neue Europäische Fahrzyklus (NEFZ) nur einen 20-minütigen Test mit niedrigen Geschwindigkeiten vorsah, werden bei dem WLTP-Verfahren 30 Minuten lang vier verschiedene Geschwindigkeitsprofile getestet.
"Für viele Neuwagen wird die Kfz-Steuer dadurch steigen."

Bei den Schadstoffklassen müssen ab 1. September alle Neufahrzeuge die Schadstoffklasse 6c erfüllen.
Um die zu erreichen, müssen die Hersteller aufrüsten: "Denn den Rußpartikelgrenzwert werden viele der neuen Benziner mit Direkteinspritzung wohl nur mit einem Partikelfilter schaffen", schätzt Smetanin.
Es gilt dann ein NOx-Grenzwert (Stickoxide) auf dem Prüfstand im WLTP-Zyklus von 60 mg pro Kilometer.

Wird bereits nach dem ab 1. September 2019 geltenden RDE-Verfahren (Real Drive Emission) gemessen, also im Realverkehr, liegt der Grenzwert bei 126 mg.

Eine neue Kennzeichnung bringt 2018 für Winter- und Ganzjahresreifen.
"Diese Reifentypen müssen zukünftig mit dem neuen Alpine-Symbol gekennzeichnet sein, einer Schneeflocke vor einem Berg", erläutert Goldkamp.
Bisher war es auch ausreichend, wenn entsprechende Reifen mit den Buchstaben M+S beschriftet waren.
Hierzu gibt es nun eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2024.
Bis dahin dürfen alte Reifen weiter genutzt werden, solange sie intakt sind und ausreichend Profil haben.
Wer neue nach dem Jahreswechsel hergestellte Reifen ohne die neue Kennzeichnung kauft und bei winterlichen Bedingungen fährt, muss mit Bußgeldern rechnen.

Verpflichtend wird für alle Neuwagen ab dem 1. April 2018 der Einbau eines eCall-Systems.
Das elektronisches Notrufsystem besteht aus einem GPS-Empfänger für die Standortdaten und einer Mobilfunkeinheit.
"Bei einem Unfall übermittelt das System automatisch die Standortdaten an die Rettungsleitstelle, wodurch die Einsatzkräfte im Zweifelsfall schnell an den Unfallort gelangen", sagt Smetanin.
Bei einem heftigen Aufprall wird der Notruf automatisch ausgelöst.
Daneben kann er aber auch manuell durch einen Knopfdruck abgesetzt werden.
Mit dem Auslösen des Notrufs wird auch eine Sprachverbindung zur Rettungsleitstelle hergestellt.

Die Bahn hat das Fahrradjahr 2018 bereits zum Winterfahrplan im Dezember eingeläutet.
Denn mit der Einführung der ICE-4-Züge gibt es erstmals überhaupt auch Fahrradstellplätze in einem ICE.
"Das ist ein Novum, denn bisher war die Mitnahme normaler Fahrräder im Fernverkehr nur in Intercity-Zügen möglich", sagt David Koßmann vom Pressedienst Fahrrad (pd-f).

"Wollte man ein Fahrrad im ICE mitnehmen, brauchte man ein Faltrad, welches übrigens kostenlos mitfährt."
Mit acht Fahrradplätzen pro Zug sei das Angebot zwar noch recht überschaubar, aber immerhin ein Anfang.

Strengere Regeln gelten ab 2018 für neu gekaufte Fahrradanhänger, die breiter als 60 Zentimeter sind.
"Sie benötigen künftig zwei weiße Reflektoren an der Vorderseite und zwei rote Reflektoren der Kategorie "Z" an der Rückseite", sagt der Radexperte.
Vorgeschrieben ist auch eine rote Rückleuchte, wenn der Anhänger die Hälfte des Fahrradrücklichts verdeckt.
"Das trifft im Grunde auf alle Kinderanhänger zu."
Ist der Anhänger breiter als einen Meter, muss zusätzlich auch an der vorderen linken Ecke eine Frontleuchte installiert werden.


 
Weihnachtsgeschenke - Die Fallstricke bei Gutscheinen !

Berlin Viele verschenken zum Fest lieber einen Gutschein als Geld.
Doch beim Kauf und beim Einlösen müssen Verbraucher so einiges beachten.

Jeder zweite Bundesbürger verschenkt zu Weihnachten am liebsten einen Gutschein, wie eine aktuelle Umfrage des Handelsverbandes Deutschland ergab.
Der Beschenkte kann sich damit eine Ware beim ausstellenden Unternehmen aussuchen oder eine Dienstleistung in Anspruch nehmen.

„Wer einen Gutschein kauft, sollte sich bewusst sein, dass dieser befristet sein kann, und nach der Dauer der Gültigkeit ausdrücklich fragen“, rät Carolin Semmler, Rechtsanwältin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Nur wenn der Anbieter keine kürzere Frist setzt, gilt die gesetzliche Verjährung.
Dann ist der Gutschein drei Jahre lang gültig.

Der Countdown läuft ab dem Ende des Jahres, in dem er ausgestellt wurde.
Nicht ausdrücklich befristete Gutscheine, die jetzt zu Weihnachten verschenkt werden, sind also bis zum 31. Dezember 2020 gültig.
Von dieser gesetzlichen Norm kann das Unternehmen aber abweichen.
Nur „zu knapp“ darf die Zeit nicht bemessen sein, was einer gerichtlichen Überprüfung unterliegt.

Mehrere Gerichtsurteile zu angemessenen Fristen
So hat das Oberlandesgericht München entschieden, dass der Gutschein eines großen Internethändlers nicht nur ein Jahr lang gültig sein darf (AZ: 29 U 3193/07).
Und das Landgericht München wies die zehnmonatige Einlösefrist einer Elektromarktkette als zu spärlich zurück (AZ: 7 O 2109/95).
„Wie kurz die Frist im Einzelfall bemessen werden darf, richtet sich nach den Gepflogenheiten im jeweiligen Handelszweig“, heißt es etwa bei der Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg.

Möchte der Beschenkte lieber Bares statt Ware, weil ihm im Geschäft nichts gefällt, sind seine Karten ebenfalls schlecht.
Der Aussteller ist nicht verpflichtet, ihm den Gutscheinwert zu erstatten.
Ist die Einlösefrist bereits verstrichen, kann der Kunde nach Auffassung der Verbraucherzentralen aber einen Teilbetrag einfordern – unter Abzug des Gewinns, den der Händler bei einer rechtzeitigen Einlösung durch den Umsatz erwartete.
Wie hoch dieser Gewinnanteil ist, hängt vom Einzelfall ab.
Häufig wird eine Spanne von etwa 15 bis 25 Prozent genannt.

Viele Händler verweigern eine Teilauszahlung
„Wir haben jedoch die Erfahrung gemacht, dass viele Händler die Auszahlung eines solchen Teilbetrages verweigern“, sagt Kathrin Körber, Juristin der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Deshalb sollte der Beschenkte den Gutschein „nicht allzu lange liegen lassen und ihn, falls er nichts Passendes beim Aussteller für sich findet, lieber an jemand anderen weitergeben“, empfiehlt Körber.

Ein schnelles Einlösen schützt auch für den Fall, dass der Anbieter zwischenzeitlich pleitegeht.
Denn einen Wertersatz gibt die Insolvenzmasse häufig nicht her.
Vorsicht ist auch mit Gutscheinen für eine bestimmte Theater- oder Musicalaufführung geboten: Sie sind nur für die Dauer der Spielzeit des Stückes einlösbar.

Wer den Gutschein in Teilbeträgen verwerten möchte, kann enttäuscht werden, wenn der Anbieter damit nicht einverstanden ist.
Eine gesetzliche Regelung dazu gibt es nicht.
Auch entsprechende Gerichtsurteile liegen kaum vor.
„Wir raten dazu, bereits beim Erwerb danach zu fragen und sich die Möglichkeit von Teileinlösungen auf dem Gutschein oder dem Kassenbon bestätigen zu lassen“, sagt Semmler.

Name auf dem Gutschein schadet nur in Ausnahmen
Wer eine bestimmte Dienstleistung, etwa eine Massage oder eine Dauerwelle, verschenkt, sollte mögliche Preissteigerungen einkalkulieren.
Sonst reicht der Gutscheinwert für die Leistung in ein oder zwei Jahren womöglich nicht mehr aus.
Verbraucherschützerin Semmler empfiehlt, nur den Geldbetrag ohne Angabe eines konkreten Verwendungszwecks auf den Gutschein zu schreiben: „Dann kann der Beschenkte aus der gesamten Palette des Anbieters seine Auswahl treffen.“

Wenn der Name des Beschenkten auf dem Gutschein steht, schadet das im Übrigen nichts – in der Regel jedenfalls.
Die Verwertbarkeit beeinträchtigt das meist nicht.
„Der Beschenkte kann, ob er erfreut ist oder nicht, über diesen Gutschein verfügen und ihn entweder einlösen oder weitergeben und sogar weiterverschenken“, erläutert Juristin Kathrin Körber.

Eine Ausnahme bestehe nur, wenn die Leistung sehr speziell und höchstpersönlich ist – „ein Fotoshooting beispielsweise, welches direkt auf die beschenkte Person abzielt“, sagt Körber.
Erfordert die Leistung bestimmte gesundheitliche Voraussetzungen, eine Ballonfahrt etwa, kann der Anbieter sie ebenfalls verweigern, wenn der neue Inhaber des Gutscheins die Bedingungen nicht erfüllt.


 
Wird bald die Schokolade teurer ?

Einschätzung von Experten: Preisanstieg bei Kakao - Wird Schokolade bald teurer ?

Experten rechnen für das kommende Jahr mit einer etwas geringeren Kakaoernte und daher mit steigenden Preisen.
Wird dadurch auch Schokolade teurer?

Die Kombination aus stabiler Nachfrage und schwächerem Angebot durch eine geringere Kakaoernte werde den Preis für den Schokoladengrundstoff wieder nach oben treiben, sagt Michaela Kuhl, Rohstoff-Analystin bei der Commerzbank.
Innerhalb des nächsten Jahres soll der Preis den Prognosen der Bank zufolge von derzeit rund 1900 Dollar pro Tonne Kakaobohnen auf 2300 Dollar steigen.
Die Deutsche Bank sieht den Preis Ende 2018 bei 2046 Dollar.

"Wir sind zuversichtlich, dass sich der Preis relativ kurzfristig wieder über die Marke von 2000 Dollar bewegen wird", sagte , sagte Kuhl.
Verbraucher würden einen Preisanstieg jedoch kaum spüren, denn der Kakao macht nur einen kleinen Teil der Endkosten von Schokoladenprodukten aus.
Zudem war Kakao schon viel teurer: 2014 kostete eine Tonne Kakaobohnen im Schnitt noch 3200 Dollar.
Seither ist der Preis wegen guter Ernten gefallen, im Frühsommer wurde der Commerzbank zufolge ein Zehnjahrestief von 1800 Dollar erreicht.

Kakaoernte 2018
In der westafrikanischen Elfenbeinküste, dem weltgrößten Produzenten, wurden in der jüngsten Kakao-Saison erstmals mehr als zwei Millionen Tonnen geerntet.
Für die gerade begonnene Saison 2017/2018 würden indes eher 1,7 bis 1,9 Tonnen erwartet, erklärte Kuhl.
Die Internationale Kakao-Organisation (ICCO) rechnet ebenfalls mit einer etwas geringeren Ernte.


 
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