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Verbraucher aufgepasst: Das ändert sich im April !
Nach Ostern sollen auch die Hausärzte gegen Corona impfen können, der Mindestlohn für Pflegekräfte steigt, Kassenbons werden länger und es gibt Neuerung bei der Führerscheinprüfung.
Dies und anderes erwartet Sie im neuen Monat.
Antragsfrist für Kurzarbeit verlängert
Unternehmen können den erleichterten Zugang zu Kurzarbeitergeld weiterhin in Anspruch nehmen.
Die Bundesregierung verlängert die Antragsfrist um drei Monate bis zum 30. Juni 2021.
Das gilt auch für die Leiharbeit.
Corona-Impfungen beim Hausarzt möglich
Nach Ostern sollen flächendeckend in ganz Deutschland auch Hausärzte gegen Corona impfen können.
Die Menge an Impfdosen in deren Praxen werde zu Beginn jedoch sehr überschaubar sein: "Mit den Mengen, die wir in den ersten Aprilwochen erwarten, wird es in den Hausarztpraxen erstmal mit etwa umgerechnet einer Impfsprechstunde pro Woche beginnen können", sagte Gesundheitsminister Jens Spahn gegenüber der dpa.
Laut einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" wird bis zum 25. April in den Hausarztpraxen zunächst nur mit dem Impfstoff von Biontech/Pfizer geimpft.
Die Zeitung beruft sich hier auf die Kassenärztliche Bundesvereinigung und das Bundesgesundheitsministerium.
Einmalzahlung in der Grundsicherung von 150 Euro
Leistungsberechtigte in der Grundsicherung erhalten eine Einmalzahlung von 150 Euro.
Der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung wird verlängert: Damit können diejenigen, die unter den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie leiden, weiterhin Unterstützung erhalten.
Homeoffice-Regelung wird verlängert
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wurde bis 30. April 2021 verlängert.
Unternehmen müssen weiterhin überall dort Homeoffice anbieten, wo es möglich ist.
Zudem werden sie verpflichtet, betriebliche Hygienekonzepte zu erstellen und umzusetzen.
Mindestlohn für Pflegekräfte steigt
Am 1. April steigt der Mindestlohn für Pflegekräfte an: In Westdeutschland sollen Pflegekräfte von nun an 12,50 Euro pro Stunde verdienen, im Osten des Landes 12,20 Euro pro Stunde.
In weiteren Schritten soll diese Ungleichbehandlung dann aufgehoben werden.
Mehr Geld für Beschäftigte im öffentlichen Dienst
Ab dem neuen Monat können sich Arbeitnehmer, die im öffentlichen Dienst tätig sind, über mehr Geld auf dem Konto freuen: Die Tabellenentgelte werden dann um 1,4 Prozent und mindestens 50 Euro erhöht.
Am 1. April 2022 folgt dann noch eine Erhöhung um weitere 1,8 Prozent.
Auch Auszubildende und Praktikanten erhalten im April 2021 und 2022 jeweils 25,00 Euro mehr Vergütung.
Die neuen Regelungen gelten auch für Bundesbeamte, ausgeschlossen von den Erhöhungen sind jedoch Mitglieder der Bundesregierung, Bundesminister und Staatssekretäre sowie Präsidenten der obersten Bundesgerichte.
Mehr Angaben auf Kassenbons
Ab dem 1. April werden Kassenbons länger.
Das liegt daran, dass künftig mehr Angaben darauf stehen müssen, um Steuerbetrug zu verhindern.
So kommen Codes für die Buchhaltung und Zuordnung der Kassenbons hinzu, außerdem werden künftig auch Beginn und Ende des Kassiervorgangs auf die Bons gedruckt.
Diese werden zudem digitalisiert und in eine Cloud übermittelt.
Neuerung bei der Führerscheinprüfung
Ab dem 1. April bekommen Fahrschüler die Möglichkeit, einen Kombi-Führerschein zu machen.
Die Prüfung legen sie dann zwar mit einem Automatik-Auto ab, doch fahren dürfen sie anschließend auch mit einem Schaltgetriebe - so wie auch bei der normalen Ausbildung der Führerschein-Klasse B.
In der Kombi-Ausbildung sind zehn Stunden in einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe vorgeschrieben, auf die eine 15 Minuten lange Überprüfungsfahrt mit dem Fahrlehrer folgt.
Die restlichen Praxisstunden sowie die Prüfung selbst dürfen dann mit einem Automatik-Auto abgelegt werden.
Deutsche Bahn mit neuer Service-Nummer
Damit Bahnkunden günstiger und einfacher mit Service-Mitarbeitern telefonieren können, bündelt die Deutsche Bahn ihre Kundendienste ab dem 1. April unter einer neuen Service-Nummer: Unter 030-2970 bekommen Kunden dann jederzeit Auskunft über Tickets, Fahrpläne und Service-Leistungen - und zwar zum Ortstarif.
Auch die bisherige Kundenhotline, die an die neue Nummer verweist, bleibt gültig.
Für die 0180er-Vorwahl muss künftig aber nicht mehr extra bezahlt werden.
Laut der Deutschen Bahn werden im Zuge dessen auch alle anderen Kundenhotlines des Konzerns auf reguläre Festnetznummern umgestellt.
Ungesunde Lebensmittel werden stärker reglementiert
Ab dem 2. April gilt eine neue Verordnung, die bestimmte Lebensmittel stärker reglementiert.
Lebensmittel dürfen dann pro 100 Gramm nur noch maximal 2 Gramm industriell hergestellte Transfette enthalten - was darüber liegt, darf nicht mehr verkauft werden.
Lebensmittel, die Transfettsäuren enthalten, sind unter anderem stark frittierte Produkte wie beispielsweise Chips, Backwaren wie Donuts und Croissants oder Margarine.
Für tierische Produkte wie Milch und Fleisch, die Transfette enthalten, gilt diese Regelung nicht.
Transfette sind ungesättigte Fettsäuren, die in der Industrie bei der Teilhärtung von Pflanzenölen entstehen.
Nimmt man viele Transfette zu sich, steigt das "schlechte" LDL-Cholesterin im Blut, das "gute" HDL-Cholesterin sinkt.
Dadurch nimmt das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu. die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfiehlt eine maximal Tagesdosis von 2,6 Gramm Transfettsäuren.
Keine Zeitarbeit mehr in der Fleischindustrie
Ab dem neuen Monat ändert sich auch die Gesetzeslage in der Fleischindustrie in Deutschland: Zeit- und Leiharbeit in der Branche wird verboten, Schlachtung und Zerlegung der Tiere dürfen nur noch vom eigenen Stammpersonal des Inhabers vorgenommen werden.
Ausgenommen davon ist das Fleischerhandwerk und damit Betriebe mit unter 50 Beschäftigten.
Außerdem müssen Arbeitsbeginn und -ende elektronisch aufgezeichnet werden.
Nach Ostern sollen auch die Hausärzte gegen Corona impfen können, der Mindestlohn für Pflegekräfte steigt, Kassenbons werden länger und es gibt Neuerung bei der Führerscheinprüfung.
Dies und anderes erwartet Sie im neuen Monat.
Antragsfrist für Kurzarbeit verlängert
Unternehmen können den erleichterten Zugang zu Kurzarbeitergeld weiterhin in Anspruch nehmen.
Die Bundesregierung verlängert die Antragsfrist um drei Monate bis zum 30. Juni 2021.
Das gilt auch für die Leiharbeit.
Corona-Impfungen beim Hausarzt möglich
Nach Ostern sollen flächendeckend in ganz Deutschland auch Hausärzte gegen Corona impfen können.
Die Menge an Impfdosen in deren Praxen werde zu Beginn jedoch sehr überschaubar sein: "Mit den Mengen, die wir in den ersten Aprilwochen erwarten, wird es in den Hausarztpraxen erstmal mit etwa umgerechnet einer Impfsprechstunde pro Woche beginnen können", sagte Gesundheitsminister Jens Spahn gegenüber der dpa.
Laut einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" wird bis zum 25. April in den Hausarztpraxen zunächst nur mit dem Impfstoff von Biontech/Pfizer geimpft.
Die Zeitung beruft sich hier auf die Kassenärztliche Bundesvereinigung und das Bundesgesundheitsministerium.
Einmalzahlung in der Grundsicherung von 150 Euro
Leistungsberechtigte in der Grundsicherung erhalten eine Einmalzahlung von 150 Euro.
Der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung wird verlängert: Damit können diejenigen, die unter den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie leiden, weiterhin Unterstützung erhalten.
Homeoffice-Regelung wird verlängert
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wurde bis 30. April 2021 verlängert.
Unternehmen müssen weiterhin überall dort Homeoffice anbieten, wo es möglich ist.
Zudem werden sie verpflichtet, betriebliche Hygienekonzepte zu erstellen und umzusetzen.
Mindestlohn für Pflegekräfte steigt
Am 1. April steigt der Mindestlohn für Pflegekräfte an: In Westdeutschland sollen Pflegekräfte von nun an 12,50 Euro pro Stunde verdienen, im Osten des Landes 12,20 Euro pro Stunde.
In weiteren Schritten soll diese Ungleichbehandlung dann aufgehoben werden.
Mehr Geld für Beschäftigte im öffentlichen Dienst
Ab dem neuen Monat können sich Arbeitnehmer, die im öffentlichen Dienst tätig sind, über mehr Geld auf dem Konto freuen: Die Tabellenentgelte werden dann um 1,4 Prozent und mindestens 50 Euro erhöht.
Am 1. April 2022 folgt dann noch eine Erhöhung um weitere 1,8 Prozent.
Auch Auszubildende und Praktikanten erhalten im April 2021 und 2022 jeweils 25,00 Euro mehr Vergütung.
Die neuen Regelungen gelten auch für Bundesbeamte, ausgeschlossen von den Erhöhungen sind jedoch Mitglieder der Bundesregierung, Bundesminister und Staatssekretäre sowie Präsidenten der obersten Bundesgerichte.
Mehr Angaben auf Kassenbons
Ab dem 1. April werden Kassenbons länger.
Das liegt daran, dass künftig mehr Angaben darauf stehen müssen, um Steuerbetrug zu verhindern.
So kommen Codes für die Buchhaltung und Zuordnung der Kassenbons hinzu, außerdem werden künftig auch Beginn und Ende des Kassiervorgangs auf die Bons gedruckt.
Diese werden zudem digitalisiert und in eine Cloud übermittelt.
Neuerung bei der Führerscheinprüfung
Ab dem 1. April bekommen Fahrschüler die Möglichkeit, einen Kombi-Führerschein zu machen.
Die Prüfung legen sie dann zwar mit einem Automatik-Auto ab, doch fahren dürfen sie anschließend auch mit einem Schaltgetriebe - so wie auch bei der normalen Ausbildung der Führerschein-Klasse B.
In der Kombi-Ausbildung sind zehn Stunden in einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe vorgeschrieben, auf die eine 15 Minuten lange Überprüfungsfahrt mit dem Fahrlehrer folgt.
Die restlichen Praxisstunden sowie die Prüfung selbst dürfen dann mit einem Automatik-Auto abgelegt werden.
Deutsche Bahn mit neuer Service-Nummer
Damit Bahnkunden günstiger und einfacher mit Service-Mitarbeitern telefonieren können, bündelt die Deutsche Bahn ihre Kundendienste ab dem 1. April unter einer neuen Service-Nummer: Unter 030-2970 bekommen Kunden dann jederzeit Auskunft über Tickets, Fahrpläne und Service-Leistungen - und zwar zum Ortstarif.
Auch die bisherige Kundenhotline, die an die neue Nummer verweist, bleibt gültig.
Für die 0180er-Vorwahl muss künftig aber nicht mehr extra bezahlt werden.
Laut der Deutschen Bahn werden im Zuge dessen auch alle anderen Kundenhotlines des Konzerns auf reguläre Festnetznummern umgestellt.
Ungesunde Lebensmittel werden stärker reglementiert
Ab dem 2. April gilt eine neue Verordnung, die bestimmte Lebensmittel stärker reglementiert.
Lebensmittel dürfen dann pro 100 Gramm nur noch maximal 2 Gramm industriell hergestellte Transfette enthalten - was darüber liegt, darf nicht mehr verkauft werden.
Lebensmittel, die Transfettsäuren enthalten, sind unter anderem stark frittierte Produkte wie beispielsweise Chips, Backwaren wie Donuts und Croissants oder Margarine.
Für tierische Produkte wie Milch und Fleisch, die Transfette enthalten, gilt diese Regelung nicht.
Transfette sind ungesättigte Fettsäuren, die in der Industrie bei der Teilhärtung von Pflanzenölen entstehen.
Nimmt man viele Transfette zu sich, steigt das "schlechte" LDL-Cholesterin im Blut, das "gute" HDL-Cholesterin sinkt.
Dadurch nimmt das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu. die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfiehlt eine maximal Tagesdosis von 2,6 Gramm Transfettsäuren.
Keine Zeitarbeit mehr in der Fleischindustrie
Ab dem neuen Monat ändert sich auch die Gesetzeslage in der Fleischindustrie in Deutschland: Zeit- und Leiharbeit in der Branche wird verboten, Schlachtung und Zerlegung der Tiere dürfen nur noch vom eigenen Stammpersonal des Inhabers vorgenommen werden.
Ausgenommen davon ist das Fleischerhandwerk und damit Betriebe mit unter 50 Beschäftigten.
Außerdem müssen Arbeitsbeginn und -ende elektronisch aufgezeichnet werden.