Diverses: Verbraucher - Nachrichten und Ratgeber !

Sneaker, Parfum: Vorsicht, Abzocke - So erkennen Sie gefälschte Markenprodukte !

Elchingen/München - Markenprodukte zu Schnäppchenpreisen – das klingt gut. Und tatsächlich findet sich in Schlussverkäufen und Sonderaktionen das ein oder andere Stück, das drastisch reduziert ist.
Leider steckt nicht immer das Original dahinter, sondern eine täuschend echte Kopie mit schlechter Qualität.

Das kann man erkennen, wenn auch schwer.
Das wichtigste Kennzeichen: Markenware dürfte trotz aller Rabatte immer noch einen beachtlichen Preis haben.
Kosten die Designertasche oder der ersehnte Marken-Sneaker wesentlich weniger als die Hälfte des Originalpreises, ist Vorsicht angebracht.

Billige Kopien mit geringerer Qualität sehen oft zum Verwechseln ähnlich
„Alles, was erfolgreich am Markt ist, wird gefälscht“, sagt Christine Lacroix von der Aktion Plagiarius in Elchingen.
Die Vereinigung vergibt jährlich den Negativpreis Plagiarius für besonders dreiste Produktkopien.
In diesem Jahr ging der erste Preis an die chinesische Fälschung eines Küchen-Schneidegerätes.
„Die Qualität des Plagiats hat nichts mit dem Original zu tun“, erklärt Lacroix.
„Die Schneidklingen der Fälschung sind stumpf und brechen leicht, der verwendete Kunststoff enthält gesundheitsschädliche Substanzen.“

Oft sieht die Kopie dem Original zum Verwechseln ähnlich, sagt Günther Häring von der Generalzolldirektion in München.
Neben dem Preis ist etwa bei Elektroartikeln ein fehlendes Prüfkennzeichen ein Hinweis.
Auch minderwertige Verpackungen und fehlende Garantiezertifikate sollten Käufer stutzig machen.
„Aber das alles muss nicht sein.
Die Fälschungen werden immer besser“, erklärt Häring.
Bei manchen Waren merkt man erst im Gebrauch, dass etwas nicht in Ordnung ist.

Fälscher sahnen mit hohen Preisen ab – um nicht aufzufallen
Und auch der Preis ist nicht unbedingt ein sicheres Indiz. „Zwar werben Fälscher gern mit Schnäppchenpreisen, aber sie wissen auch, dass die Kunden misstrauisch werden, wenn die Ware allzu günstig ist“, erläutert Lacroix.
„Deshalb setzen sie den Preis gern etwas höher an, damit die Leute keinen Verdacht schöpfen.“
Häring ergänzt: „Es kommt sogar vor, dass die Fälschung zum selben Preis angeboten wird wie das Original.“

Stutzig machen sollte zum Beispiel auch der Verkaufsort
. Es ist weithin bekannt, dass in Urlaubsländern auf der Straße und am Strand oft mit billigen Markenkopien gehandelt wird.
Aber auch in Deutschland sind Fälschungen zu finden, zum Beispiel auf Märkten.

Im Internet kursieren die meisten Fälschungen
Aber der größte Marktplatz für Fälschungen und Plagiate ist mittlerweile das Internet.
„Da gibt es viele schwarze Schafe“, konstatiert Häring.
Die Maschen sind unterschiedlich.
Oft werden die Fälschungen auf Websites mit Fotos von den Originalherstellern präsentiert.
„Wer solch ein Angebot anklickt, bekommt nur einen billigen Abklatsch“, berichtet der Produktexperte vom Zoll.
Oder er geht vollkommen leer aus.

Für den Verbraucher ist es nicht einfach zu erkennen, ob er sich auf einer echten Website des Herstellers oder Händlers befindet oder ob es sich um einen Fake-Shop handelt.
Es sind teilweise Kopien real existierender Websites.
Sie wirken daher seriös und lassen beim Käufer selten Zweifel an ihrer Echtheit aufkommen.

Oberste Regel für Käufe im Internet: immer das Impressum checken
Es gibt hierfür eine einfache Faustregel: Kein Kauf, ohne das Impressum zu prüfen.
„Sind keine Angaben zum Verkäufer zu finden, sollte man generell die Finger davon lassen“, rät Häring.
„Aber auch Rechtschreibfehler im Impressum und auf der Website können auf unseriöse Anbieter hinweisen.“

Tryba rät: „Besteht der Verdacht, dass es sich um eine Fälschung handelt, können Verbraucher Kontakt zum Händler oder zum Hersteller des Markenprodukts aufnehmen.“
Manche Markenfirmen geben auf ihren Webseiten auch Hinweise, woran man Originalware erkennen kann.

Besonders gute oder besonders schlechte Nutzerbewertungen sollten misstrauisch machen
Und man sollte das Schwarm-Wissen des Netzes nutzen: „Hilfreich sind Nutzerbewertungen“, sagt Lacroix.
„Schlechte Bewertungen, aber auch ausschließlich überschwängliche Bewertungen sollten einen misstrauisch werden lassen.
Auch ein ungewöhnlicher Domainname oder Domainendungen wie „to“ können Hinweise darauf sein, dass dort keine Markenartikel verkauft werden.“
Thyra rät außerdem: „Immer auf eine sichere Bezahlweise achten und niemals in Vorkasse gehen.“


 
Gesunkene Umsätze: Ist das Ende des Thermomix-Hypes erreicht ?

Angesichts eines Umsatzeinbruchs bei der Küchenmaschine Thermomix setzt das Familienunternehmen Vorwerk auf eine Ausweitung des Vertreterheers – und auf ein neues Produkt.

Weltweit ist der Thermomix-Umsatz im vergangenen Jahr um 12,9 Prozent auf rund 1,1 Milliarden Euro zurückgegangen.
Im wichtigsten Markt Deutschland lag das Umsatzminus sogar bei 22,1 Prozent, wie das Unternehmen mitteilt.

Einen Umsatzrückgang musste Vorwerk auch bei der Staubsaugermarke Kobold mit einem Minus um 5,3 Prozent hinnehmen, so dass der Umsatz der Vorwerk-Gruppe insgesamt um 5,0 Prozent auf 2,9 Milliarden Euro zurückging.
Aufgrund des gesunkenen Absatzes habe das operative Jahresergebnis "signifikant" unter dem des Vorjahres gelegen, heißt es.
Genaue Zahlen hierzu nennt das Unternehmen aber nicht.

Neues Produkt kommt im Spätsommer auf den Markt
Vorwerk-Gesellschafter Reiner Strecker zeigt sich jedoch von der Zukunft der Luxus-Küchenmaschine überzeugt.
Nach einem Boom in den vergangenen Jahren sei lediglich eine Konsolidierung eingetreten, meint er.
Hoffnung setzt das Unternehmen aber auch auf neue Märkte wie China und die USA.
Im Spätsommer werde Vorwerk zudem mit einer automatischen Teemaschine ein neues Produkt auf den Markt bringen.

Für das laufende Jahr kündigt das Unternehmen wieder einen "geringfügig steigenden" Umsatz insbesondere durch Zuwächse bei Thermomix und Kobold an.
Dabei werde Vorwerk nach einem Rückgang des Vertreterheers im vergangenen Jahr auch wieder auf mehr Berater setzen.
Weltweit 633.128 selbstständig arbeitende Vertreter standen im vergangenen Jahr 12.333 festangestellten Mitarbeitern gegenüber.
Zudem prüfe Vorwerk auch die zunehmende Einbindung weiterer Vertriebswege wie den Verkauf in Shops oder im Internet, kündigt Strecker an.


 
Kein Geld am Automaten: Panne legte Sparda-Bank lahm - viele Kunden betroffen !

Berlin - Kein Geld am Automaten und kein Online-Banking - Kunden der Sparda-Banken mussten sich am Donnerstag lange gedulden.
Bis zum frühen Abend kämpften die Institute deutschlandweit mehrere Stunden lang mit einem technischen Totalausfall.

Nach Angaben des Verbandes der Sparda-Banken führten Störungen der IT-Systeme zwischen 11.30 und etwa 17.50 Uhr zu „umfassenden Beeinträchtigungen bei den Dienstleistungen“ der Mitgliedsbanken.

Weder Onlinebanking noch Geldautomaten funktionierten
Unter anderem hätten das Onlinebanking und die Sparda-App nicht zur Verfügung gestanden.
Barabhebungen und andere Geschäfte an den Automaten der Sparda-Gruppe seien nicht verfügbar gewesen.

Der elektronische Zahlungsverkehr sei „erheblich eingeschränkt“ gewesen.
Die telefonische Erreichbarkeit einiger Banken und Filialen sei nicht durchgängig gewährleistet und vereinzelt komplett unterbrochen gewesen.

Auslöser war den Angaben zufolge eine technische Störung im zentralen Netzwerkbereich des IT-Dienstleisters.
Hiervon betroffen gewesen sei die gesamte Netzwerkstruktur der Sparda-Banken.

3,6 Millionen Mitglieder betroffen
Hintergrund der Störung seien Arbeiten an den zentralen Firewall-Systemen gewesen.
Diese Systeme würden benötigt, um Bankgeschäfte sicher vor fremden Zugriffen zu schützen.
„Sowohl die Sicherheit der persönlichen Daten unserer Kunden als auch deren Vermögenswerte waren zu keiner Zeit gefährdet“, betonte der Verband.

Die Sparda-Banken sind eine Gruppe von zwölf regionalen Genossenschaftsbanken, die in Deutschland nach Angaben des zuständigen Verbandes mit rund 6000 Mitarbeitern in über 400 Filialen 3,6 Millionen Mitglieder betreuen.
Kunden der Sparda-Banken können durch den Erwerb eines Genossenschaftsanteils Mitglied ihrer Bank werden


 
Nach Thermomix-Hype: Vorwerk lüftet neues 600-Euro-Geheimnis !

Köln - Seit einigen Jahren revolutioniert der Thermomix die deutschen Küchen, nun will das Wuppertaler Familienunternehmen Vorwerk mit einem neuen Produkt nachlegen.

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Thermomix-Hype abgekühlt
Nachdem der Hype um den Thermomix im vergangen Jahr extrem abgekühlt ist, muss ein neuer Umsatzgarant her.

Nun lüftet Vorwerk das Geheimnis um die angekündigte „Weltneuheit“.
Das Unternehmen setzt jetzt auf Tee und auf China.

Das ist das neue Produkt von Vorwerk

„Gemacht, um Zeit für mich zu finden“: Mit diesem Slogan bewirbt Vorwerk die neue Maschine Temial - eine vernetzte Teemaschine, die vor allem in Asien neue Kunden gewinnen soll.

Vorwerk meidet den Wettbewerb mit Herstellern von Kaffeevollautomaten in Europa und setzt auf das Getränk, das sich in Asien großer Beliebtheit erfreut.

Das Teegerät ermögliche „eine individuelle Zubereitung von Teesorten durch den Temial-Code-Scanner und eine begleitende App“, wie Vorwerk mitteilt.

Das Set kostet 599 Euro und enthält eine Teemaschine, verschiedene Teesorten, eine Kanne und und zwei Teetasssen.


 
Strompreiserhöhungen: Verbraucherzentrale NRW mahnt Trojaner-Schreiben von Strom- und Gasanbietern ab !

Bonusverwehrung, verschleppte Guthabenauszahlung und untergeschobene Verträge: Unseriöse Vorgehensweisen von Stromanbietern geben immer wieder Anlass für Verbraucherbeschwerden.
Die Verbraucherzentrale NRW hat jetzt drei Unternehmen wegen intransparenter Preisänderungsmitteilungen abgemahnt.

„In den Schreiben wird der eigentliche Zweck so geschickt versteckt und verschleiert, dass der Kunde die enthaltene Preiserhöhungsankündigung kaum bemerken kann“, moniert NRW-Verbraucherzentralenvorstand Wolfgang Schuldzinski: „womit er dann auch sein Sonderkündigungsrecht für den Wechsel zu einem günstigeren Anbieter verpasst.“
Die Energieversorger Strogon, Fuxx-Die Sparenergie GmbH und EVD (EnergieVersorgung Deutschland) wurden unter anderem aufgefordert, Verbrauchern keine Preisänderungen per E-Mail anzukündigen, ohne diese im Betreff auch eindeutig als solche zu kennzeichnen.
Wenn Schreiben noch weitere Informationen enthalten, seien die Informationen zu den Preisänderungen deutlich hervorzuheben.

Energieanbieter müssen ihre Kunden auf transparente und verständliche Weise über Vertragsänderungen und Preiserhöhungen unterrichten – so gibt es der Gesetzgeber vor.
Eine rechtzeitige Ankündigung ist ebenso vorgeschrieben wie der Hinweis, dass Kunden bei Preisanhebungen ein Sonderkündigungsrecht haben.
Phantasievoll und findig interpretieren einige Unternehmen Transparenz und Verständlichkeit in der Kommunikation mit dem Kunden jedoch auf eigene Weise.
„Per E-Mail oder Post werden Schreiben mit blumig formuliertem Betreff oder vermeintliche Servicemitteilungen verschickt, die über ihren tatsächlichen Anlass hinwegzutäuschen versuchen“, zeigt Schuldzinski auf: „Da ist von Energiemarktentwicklungen oder Serviceinformationen die Rede, was Kunden dazu verleiten kann, die E-Mail ungelesen wegzuklicken oder den Brief als vermeintliches Werbeschreiben ungelesen ins Altpapier zu sortieren.“

Tatsächlich entpuppen sich diese Schreiben jedoch als „Trojaner“: Denn nach ausführlichen Unternehmensinformationen wird eher beiläufig oder als Randnotiz über die anstehenden Preiserhöhungen informiert.
Oder die höheren Strompreise werden erst offensichtlich, wenn sich der Kunde durch einige Seiten der mitgeschickten neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen durchklickt.
„Da wundert es nicht, wenn Ratsuchende in den Beratungsstellen berichten, erst beim Erhalt der nächsten Rechnung von der Preiserhöhung erfahren zu haben“, so Schuldzinski.

Drei Anbieter - Strogon, Fuxx-Die Sparenergie und EVD -, die zum Teil auch in den gängigen Vergleichsportalen beim Ranking auf den ersten Seiten erscheinen, hat die Verbraucherzentrale NRW wegen solch intransparenter Preiserhöhungsschreiben abgemahnt.
„Zwar ist im Gesetz nicht detailliert geregelt, wie eine verständliche und nachvollziehbare Ankündigung aussehen muss, aber ein Betreff wie ‚Servicestark und zukunftssicher - Vertragsinformationen‘ oder ‚Energiemarktentwicklungen und -preisanpassungen‘ ist sicher nicht gemeint“, erläutert der Verbraucherzentralenvorstand.
Und verweist darauf, dass das Oberlandesgericht Düsseldorf schon 2016 in einem Verfahren der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die ExtraEnergie deren Preiserhöhung wegen der undurchsichtigen Mail, mit der sie verschickt worden war, für unwirksam erklärt hat.

Wenn die Anbieter nicht vom kritisierten Verfahren abkehren, will die Verbraucherzentrale NRW Klagen vorbereiten.
„Richter müssen dann entscheiden, ob wir mit unserer Auffassung richtig liegen, dass Kunden bei einer E-Mail bereits unmittelbar im Betreff den Hinweis auf die Preiserhöhung erkennen müssen“, beschreibt Schuldzinski die weiteren Schritte.

Für eine transparente Information über Preisänderungen wäre es nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW auch wünschenswert, wenn alter und neuer Preis in einer Gegenüberstellung aufgeführt werden.
„Denn vielfach wird nur der neue Preis genannt.
Erst durch einen Vergleich mit den bisherigen Vertragsunterlagen muss der Kunde dann selbst ermitteln, wie stark dieser tatsächlich steigen wird.
Da wird damit kalkuliert, dass er sich diese Mühe gar nicht erst macht und den neuen Preis akzeptiert anstatt zu vergleichen und zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln“, so Schuldzinski.

Dass der Vorher-Nachher-Preisvergleich auf einen Blick durchaus ein praktikables Verfahren der Kundeninformation ist, machen einige Energieanbieter übrigens schon vorbildlich vor.

Einen Überblick über „20 Jahre Strommarkt – Entwicklungen, Erfolge, Perspektiven der Marktliberalisierung seit 1989 aus Verbrauchersicht“ hat die Verbraucherzentrale NRW aktuell zusammengestellt.



 
Datenschutz-Grundverordnung: Neue Regeln im Daten-Dschungel !

Berlin Die neue Datenschutz-Grundverordnung soll die Privatsphäre der Verbraucher stärken.
Doch die neuen Vorgaben überfordern viele Firmen.

In wenigen Tagen treten in Europa die neuen Regeln zum Datenschutz in Kraft.
Doch „viele Unternehmen fallen aus allen Wolken, wenn sie merken, was mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung auf sie zukommt“, sagt Hans-Joachim Karp.
Er arbeitet als Inhaber-Berater für Handwerksbetriebe.

„Bisher war das Thema nicht zu ihnen durchgedrungen.“
So geht es nicht nur mancher Firma, sondern auch Vereinen, Schulen und selbst Privatpersonen, die beispielsweise über Internetblogs Informationen verbreiten.

Ab 25. Mai gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) endgültig, weil die jahrelange Übergangsfrist nun zu Ende ist.
Das Regelwerk der Europäischen Union trifft prinzipiell für alle Fälle zu, in denen persönliche Daten und Informationen über einzelne Menschen verarbeitet werden.

Viele Daten gehen über das Nötige hinaus
Das schließt die Sammlung solcher Daten, ihre Speicherung, Auswertung, Weitergabe und Veröffentlichung ein.
Jeder, der mit Daten anderer Personen umgeht, etwa auf einer eigenen Webseite Fotos zeigt, sollte sich der DSGVO gegenüber konform verhalten.
Globale Konzerne wie Facebook und Amazon müssen das ebenso berücksichtigen wie der Malermeister von nebenan.

Ein Beispiel: Fast jede Firma, egal ob klein oder groß, verfügt heute über eine digitalisierte Kundendatei.
Dabei „dürfen Unternehmen nur Informationen über ihre Kunden verarbeiten, die sie benötigen, um ihr Geschäft abzuwickeln“, sagt der Wiesbadener Anwalt und Spezialist für Digital-Recht, Hajo Rauschhofer, „zum Beispiel den Namen, die Adresse und gegebenenfalls die Kontonummer“.

Viele der Dateien enthalten jedoch Angaben, die über das Nötige hinausgehen und den Firmen gezielte Werbung ermöglichen – etwa die Geburtsdaten der Käufer.
„Der Geburtstag der Kunden gehört beispielsweise nicht zu den Daten, die ein Malerbetrieb für die Ausführung seiner Arbeiten braucht“, erklärt Berater Karp, der mit dem Bundesverband für Kleine und Mittlere Unternehmen kooperiert.
Solche Informationen müssten die Firmen eigentlich aus ihren Kundendateien löschen oder die Verbraucher ausdrücklich um ihr Einverständnis für die Speicherung bitten.

Mehr Rechte für die Bürger
Das dürfte eine der wesentlichen Wirkungen der neuen Verordnung sein: Die Bürger bekommen mehr Rechte, um Auskunft von den Datenverarbeitern zu verlangen, welche persönlichen Angaben diese über sie speichern.
Sind Privatleute mit der Nutzung ihrer Daten nicht einverstanden, müssen diese gelöscht werden.

Damit sollten sich auch andere Organisationen wie Vereine und Schulen auseinandersetzen.
So betreibt der Vorstand einer Gartenkolonie wahrscheinlich eine elektronische Liste der Mitglieder, die mehr Informationen enthält, als er für die Verwaltung der Anlage braucht.

Schulen veröffentlichen auf ihren Internetseiten oder in sozialen Netzwerken Fotos vom Sommerfest oder vom Abiturball.
Blogger schreiben auf ihren Webseiten Artikel über die Geschehnisse in ihrer Nachbarschaft.
Diese und andere Quellen enthalten möglicherweise persönliche Daten der Bürger, die dem Recht auf Auskunft, Einwilligung und Löschen unterliegen.

Firmen befürchten Abmahnungen
Es ist sicher, dass solche Begehren Firmen und andere Datenverarbeiter auch tatsächlich erreichen werden.
Die Verbraucherzentrale Bremen hat beispielsweise bereits einen Musterbrief veröffentlicht, mit dem Konsumenten Auskunft verlangen können).


Eine große Herausforderung besteht darin, dass Firmen, Vereine und Institutionen sich überhaupt erst einmal darüber klar werden, über welche Daten sie verfügen, woher diese kommen, wo sie liegen und wer Zugriff darauf hat.
„Eine zweite Hürde ist die Dokumentation dieser Prozesse, die die DSGVO vorschreibt“, so Anwalt Rauschhofer.

Betriebe müssen beispielsweise ein Verfahrensverzeichnis und Vereinbarungen mit Auftragsverarbeitern nachweisen, die die personenbezogen Daten verwalten.
Schriftliche Verträge mit diesen müssen Auskunft geben, was mit den Daten passiert, wer sie einsehen kann und wie diese technisch sowie organisatorisch gesichert sind.
Mit Löschkonzepten sollen die Firmen belegen, wie und wann sie die Informationen vernichten.

„Drittens ist all dies im Rahmen einer neuen Datenschutzerklärung auf der jeweiligen Internetseite darzustellen“, erklärt Rauschhofer.
Ist diese Erklärung der Firma oder des Vereins fehlerhaft, kann es zu Abmahnungen durch spezialisierte Anwälte kommen.
Die Kosten für die betroffenen Nutzer könnten schnell 1000 Euro oder mehr betragen, so der Anwalt.


 
Deutsche Post hebt erneut Preise an !

Wegen "allgemeiner Kostensteigerungen" will die Deutsche Post die Preise bestimmter Angebote erhöhen.
Ab Juli wird der Versand von Büchern und Waren teurer.

Die Verbraucher in Deutschland werden bei der Deutschen Post ab Juli mehr für Bücher- und Warensendungen zahlen müssen.
Der Preis für eine Büchersendung bis zu 500 Gramm steige um 20 Cent auf 1,20 Euro, teilte die Post am Freitag mit.

Warensendungen bis zu 50 Gramm sollen künftig statt 90 Cent 1,30 Euro kosten.
Der Schritt kommt nicht überraschend.

Gewinnrückgang im Brief- und Paketgeschäft
Post-Chef Frank Appel hatte angekündigt, dass der Konzern nach einem Gewinnrückgang im Brief- und Paketgeschäft höhere Preise für Inlandssendungen prüfen wolle.
Dazu gehört auch das Briefporto – hier kann der Konzern ab 2019 wieder an der Preisschraube drehen.

Bücher- und Warensendungen machen indes nur einen geringen Anteil an der Gesamtmenge der Briefe aus.
Die Post begründete den Preisschritt mit "allgemeinen Kostensteigerungen".
Die letzte Preiserhöhung bei Bücher- und Warensendungen habe es 2013 gegeben.


 
VRR-Ticketshop bleibt noch weiter abgeschaltet !

Einen Monat nach dem Zusammenbruch des VRR-Ticketshops ist das digitale Fahrkartenverkaufssystem immer noch lahmgelegt.
Die technische Störung bestehe weiterhin und betreffe die Webseite wie auch die App, sagte eine Sprecherin des Verkehrsverbundes Rhein Ruhr (VRR).

Das Problem sei so schwerwiegend, dass nicht vorhersehbar sei, wann es behoben werden könne.

Mitte April war der Online-Ticketshop abgeschaltet worden, nachdem eine extrem hohe Nachfrage nach Semestertickets das Stornierungssystem für normale Tickets zum Erliegen gebracht hatte.
Daraufhin wurde die Funktion deaktiviert.
Auskünfte über Nahverkehrsverbindungen sind mit der App und über die Webseite aber weiterhin möglich.

Bislang habe es eine langfristige Störung von solchem Ausmaß noch nie gegeben, sagte die Sprecherin.
VRR-Kunden müssen ihre Fahrkarten über andere Apps, am Schalter oder am Automaten beziehen.
Der VRR gilt als einer der größten Verkehrsverbunde Europas.


 
Ab wann drohen Bußgelder? Polizei fängt Schulschwänzer am Flughafen ab !

Vor Ferienbeginn sind Urlaubsflüge billiger, darum lassen manche Eltern ihre Kinder den letzten Schultag schwänzen.
In Bayern haben sie die Rechnung allerdings ohne die Polizei gemacht.

In Bayern hat die Polizei rund 20 Familien kurz vor dem Abflug in den Urlaub geschnappt, die ihre Kinder die Schule schwänzen ließen.
In zehn Fällen seien die Eltern beim zuständigen Landratsamt angezeigt worden, teilte die Polizei nach Kontrollen am Allgäu Airport in Memmingen mit.
Sie müssten nun mit einem Bußgeld rechnen.

Um Urlaub machen zu können, lassen manche Eltern ihre Kinder die Schule schwänzen.
Solchen Fällen ging die Polizei nach eigenen Angaben vor den Pfingstfeiertagen nach und kontrollierte am Flughafen mehrere Familien.
Dabei stellte sich mehrfach heraus, dass Kinder im schulpflichtigen Alter waren, wie die Polizei mitteilte.

Fragen und Antworten zum Schuleschwänzen

Seit wann gilt in Deutschland die allgemeine Schulpflicht?
Seit 1919. Damals wurde der regelmäßige Besuch der Schule in die Weimarer Verfassung aufgenommen – als Recht, aber eben auch als Pflicht für alle.
Höhere Bildung sollte nicht länger das Privileg der Reichen und Mächtigen sein, sondern allen zugute kommen.
Nach dem Ersten Weltkrieg und dem Ende des Kaiserreichs wollten die Schulreformer neue Impulse für die Demokratisierung von Staat und Gesellschaft setzen.

Gibt es heutzutage eine bundesweite Regelung?
Nein. Nur der staatliche Erziehungsauftrag findet sich im Grundgesetz, Details sind Sache der Länder.
Dauer und Inhalt der Schulpflicht regelt das jeweilige Schulgesetz – ebenso die Strafen, mit denen Verstöße gegen die Schulpflicht sanktioniert werden können.

Welche Strafen drohen, wenn ein Schüler unentschuldigt fehlt?
Eltern, deren Kinder ohne Zustimmung der Schule fehlen, drohen Verwarn- oder Bußgelder.
Deren Höhe legen Städte und Kommunen selber fest.
Das beginnt bei wenigen Euro pro Tag und kann bis zu insgesamt 2.500 Euro reichen – wie zum Beispiel in Berlin.
2013 wurde dort eine Mutter sogar zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt – wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht.
Ihr Sohn hatte an fast 1.000 Tagen die Schule geschwänzt.

Wie häufig sind solche Bußgeldverfahren?
Im Schuljahr 2016/17 wurden allein in Berlin in mehr als 860 Fällen Bußgelder verhängt.
In der Regel gehen Gespräche mit den Eltern voraus.
Erst wenn die erfolglos bleiben, flattert der Bußgeldbescheid ins Haus.
Mitunter versuchen die Vollziehungsbeamten vergeblich, das Geld bei den Familien einzutreiben.
Oft seien die Betroffenen zu arm, um die Strafe zu begleichen, heißt es.


 
Warentest: Teure Matratzen bringen nichts !

Stiftung Warentest rät von teuren Matratzen ab.

Die Deutschen legen Wert auf einen gesunden Schlaf und geben viel Geld für spezielle Matratzen und Lattenroste aus.
Das sei völlig unnötig lautet das Urteil der Stiftung Warentest.

Die Stiftung Warentest hat überzogene Preise für Matratzen kritisiert.
"Viele Menschen schlafen schlecht und sind bereit, eine Menge Geld auszugeben, um das zu ändern", sagt der Vorstand der Stiftung, Hubertus Primus, dem Berliner "Tagesspiegel".
"Deshalb wird viel Bohei um das Schlafen gemacht".
Verbraucher könnten aber getrost auf teure Sieben-Zonen-Matratzen und kostspielige Lattenroste verzichten.

Kritik an Sieben-Zonen-Matratze
Die Sieben-Zonen-Matratze, mit der viele Anbieter werben, "bringt überhaupt nichts", sagt der Verbraucherschützer.
Auch Lattenroste würden völlig überschätzt.
"Eigentlich kann man sich seinen Lattenrost aus Holzlatten selbst zusammenzimmern, und der ist dann genauso gut wie die teuren Lattenroste", sagt Primus der Zeitung.


 
Test: Ein Staubsauger fällt durch !

Trotz guter Saugleistung - Dieser Staubsauger fiel im Test durch.

Sie sind leiser und deutlich durchhaltefähiger als ihre kabellose Konkurrenz: Bodenstaubsauger.
Rund die Hälfte der von der Stiftung Warentest getesteten Geräte saugt gut.
Dabei macht es keinen Unterschied, ob sie mit oder ohne Beutel ausgestattet sind.
Ein Staubsauger fiel im Test aus anderen Gründen durch.

Die Stiftung Warentest hat insgesamt 20 Bodenstaubsauger bis 800 Watt getestet ("test" 6/2018).
Elf von ihnen sind mit einem Beutel ausgestattet, bei den übrigen handelt es sich um Geräte mit wiederverwendbaren Staubboxen.

Die Tester können die meisten der Staubsauger empfehlen.
Neun Modelle erhielten die Note "gut", neun "befriedigend", ein Produkt war "ausreichend" und eins fiel mit "mangelhaft" durch.

Diese Bodenstaubsauger überzeugten die Stiftung Warentest
In dem wichtigsten Teilaspekt, der Saugleistung, waren die Staubsauger dabei allesamt brauchbar: Elf Mal überzeugte die Saugleistung der Geräte die Tester und sie vergaben die Note "gut".
Die übrigen Staubsauger wurden in dem Teilaspekt des Tests mit "befriedigend" bewertet.

Im Gesamteindruck überzeugten "SGSK3 Complete C3 Red" von Miele, "VSZ7442S" von Siemens und das beutellose Modell "BGS5BL432" von Bosch am meisten.
Negativ fiel der Clatronic-Sauger "BS1301 N" auf: Er bläst den Testern zufolge sehr viel Feinstaub in die Raumluft.
Deshalb bewerteten sie seine Umwelteigenschaften mit "mangelhaft".
Insgesamt schnitt der Staubsauger dadurch mit "ausreichend" ab.

Ein Staubsauger fiel im Test durch
Mit "mangelhaft" wurde der Beutelsauger "RO3953 EA" von Rowenta bewertet, auch wenn seine Saugleistung "gut" war.
An dem Gerät enttäuschte die Haltbarkeit: Der Motor ging bei drei Geräten im Test nach rund 450 Stunden kaputt.
Laut der zweiten Stufe der EU-Ökodesign-Richtlinie muss ein Staubsaugermotor aber mindestens 500 Stunden durchhalten.

In die Bewertung ging ein, wie gut die Geräte auf verschiedenen Untergründen saugen.
Dabei wurde erstmalig auch getestet, wie gut Tierhaare vom Teppichboden aufgenommen werden – hier war allerdings kein Sauger besser als "befriedigend".
Darüber hinaus spielten für die Tester die Handhabung, Umwelteigenschaften und Haltbarkeit eine Rolle.

Im Gegensatz zu Akkusaugern ohne Kabel, die die Stiftung Warentest ebenfalls getestet hat ("test" 2/2018), sind Bodenstaubsauger weniger flexibel.
Dafür halten sie aber länger durch und sind in der Regel leiser.


 
ZDF-Studie: Wo lebt es sich in Deutschland am besten? Diese vier Revierstädte sind auf den allerletzten Plätzen gelandet !

ZDF-Studie hat überprüft, wo es sich in Deutschland am besten lebt
Vier Revierstädte haben besonders schlecht abgeschnitten


Gelsenkirchen. Wo lebt es sich in Deutschland am besten?
Das wollte das ZDF wissen und hat deshalb das Wirtschaftsforschungs-Unternehmen Prognos mit einer Studie beauftragt, bei der die 401 Kreise und Städte Deutschlands miteinander verglichen wurden.

Wie das ZDF mitteilt, wurden Befragungen von Bürgern und Diskussionen bewusst nicht zur Bewertung der Regionen genutzt, da negative persönliche Umstände sich trotz positiver Rahmenbedingungen auf die Bewertung der Lebensqualität und des Umfeldes auswirken können.

Studie orientiert sich an Grundbedürfnissen des Menschen
Die Studie orientiert sich an den Grundbedürfnissen des Menschen: Arbeit, Wohnen, Gesundheit, Sicherheit, Versorgung, Freizeit und Erholung.
Dabei können die bewerteten Kreise und Städte in der Studie maximal 300 Punkte erreichen, 100 Punkte pro Kategorie.

Das sind die ersten fünf Plätze

Platz 1: München mit 207 Punkten
Platz 2: Heidelberg mit 205 Punkten
Platz 3: Landkreis Starnberg
Platz 4: Potsdam
Platz 5: Garmisch-Partenkirchen

Das sind die letzten fünf Plätze

Platz 397: Delmenhorst mit 124 Punkten
Platz 398: Oberhausen mit 124 Punkten
Platz 399: Duisburg mit 114 Punkten
Platz 400: Herne mit 112 Punkten
Platz 401: Gelsenkirchen mit 109 Punkten

Die gesamte Studie und eine interaktive Karte, mit der du vergleichen kannst, wie deine Stadt im Ranking abschneidet, findest du hier.



 
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