Diverses: Verbraucher - Nachrichten und Ratgeber !

Jahresabrechnung: Wann dürfen Stromanbieter den Verbrauch schätzen ?

Am Jahresende wundern Sie sich: "Warum ist die Stromrechnung so hoch?"
Das hat vermutlich mit den Schätzungen des Anbieters zu tun.
Doch was kann man dagegen unternehmen?

Der Energieversorger darf für seine Jahresabrechnung den Stromverbrauch eines Haushaltes schätzen.
Aber nur unter bestimmten Bedingungen.
Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Ableser den Raum, indem sich der Zähler befindet, nicht betreten konnte.
Und der Kunde daraufhin die Daten selbst hätte zuliefern müssen, es aber nicht gemacht hat.
Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin.

Was tun, wenn die Schätzung falsch ist?
Wer das Gefühl hat, eine zu hohe Abrechnung erhalten zu haben, sollte prüfen, ob die Schätzung zulässig ist.
Ist das nicht der Fall, könne man die tatsächlichen Verbrauchsdaten nachliefern und die Abrechnung müsse korrigiert werden, erläutern die Verbraucherschützer.

Ob der Verbrauch nicht durch Ablesung ermittelt wurde, steht in einer Fußnote der Abrechnung.
Dort erfährt man auch, ob die Zählerstände geschätzt, rechnerisch ermittelt, oder hochgerechnet wurden.


 
Nutzlose Geräte: Weihnachtsgeschenke gekonnt loswerden !

Nicht gebraucht, ungeliebt oder doppelt bekommen: Weihnachten ist stets auch die Zeit unnützer Technik-Geschenke.
Doch wie wird man die Smartwatch, das Tablet oder die DVD elegant wieder los?

Die Bescherung zu Weihnachten könnte schön und besinnlich sein, wenn da nicht die Krux mit ungeliebten oder unnützen Geschenken wäre: Falsche Größe, falsches Gerät, falsche Farbe, hat man schon, braucht man nicht.
Es gibt genügend Gründe, warum ein Technik-Präsent nicht so ankommt, wie man es erhofft hat.
Zum Wegwerfen ist es aber häufig zu schade.
Was also tun?

Die natürlichste Reaktion wäre, das Geschenk an den Schenkenden zurückzugeben, meint Jochen Fuchs von der Fachzeitschrift "t3n".
So kann dieser es umtauschen oder sein Geld zurückbekommen.

Auf guten Willen angewiesen
Einen Anspruch oder Recht darauf gebe es im Handel allerdings nicht, erklärt Philip Heldt.
"Man ist hier auf den guten Willen angewiesen", weiß der Experte von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Ein Umtauschrecht bestehe gesetzlich nur dann, wenn die Ware fehlerhaft sei, erläutert Rainer Schuldt von der "Computer Bild".

Im Onlinehandel dagegen gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
Die meisten großen Internethändler verlängern den Experten zufolge über Weihnachten freiwillig ihre Rückgabe- oder Umtauschfristen.

Allerdings gibt es bei der Rückgabe Regeln.
Viele Händler - auch Onlineshops - nehmen keine Ware zurück, die aus hygienischen Gründen nicht mehr wiederverkauft werden kann, etwa Rasierer oder Epilierer.
Schuldt rät: "Wer solche Geschenke erhält und sofort merkt, dass sie nicht gefallen, sollte sie nicht aus der Verpackung nehmen, sondern versiegelt lassen".
Das gilt auch für CDs, DVDs oder Blu-rays.

Ankaufsdienste oder Kleinanzeigen
Wer gleich klarmacht, dass einem ein Präsent nicht gefällt, läuft allerdings Gefahr, den anderen zu kränken - und sorgt damit ungewollt für angespannte Stimmung unterm Weihnachtsbaum.
Wer sich das sparen will, kann versuchen, das Geschenk auf eigene Faust zu verkaufen, etwa über einen Ankaufdienst wie etwa Asgoodasnew, Buyzoxs, Clevertronic, Rebuy, Smallbug oder Wirkaufens.

Und Flohmärkte?
Keine gute Idee, findet Verbraucherschützer Philip Heldt.
Gerade für hochwertige Elektronik seien sie nicht geeignet.

Profitabler ist es laut den Experten, das Gerät etwa über Online-Marktplätze wie Ebay Kleinanzeigen, Quoka oder Shpock zu versilbern.
Oder man schaltet eine gedruckte Kleinanzeige in einer Zeitung oder hängt Zettel an schwarzen Brettern aus.

Darüber hinaus bieten lokale Facebook-Gruppen die Möglichkeit, ungewollte Geschenke anzupreisen.
"Bei all diesen Optionen muss man aber etwas Zeit mitbringen und Nerven beweisen, weil sich die Preisverhandlungen hinziehen können", warnt Jochen Fuchs.

Am besten Abholung gegen Barzahlung
Rainer Schuldt appelliert: "Vereinbaren Sie immer Abholung gegen Barzahlung."
Komme ein Versand infrage, rät Lisa Brack vom Portal Chip.de, sich nur per Vorkasse bezahlen zu lassen - etwa per Überweisung oder über einen Bezahldienst wie Paypal.

Für die Preiskalkulation ist es sinnvoll, etwa über Preissuchmaschinen oder im Geschäft nachzuprüfen, wie teuer das Geschenk beim Neukauf war.
Dann gilt es, einen vernünftigen Abschlag zu kalkulieren.
Hierfür kann man online schauen, für wie viel Geld vergleichbare Geräte verkauft wurden.

Die weihnachtlichste Alternative
Wer ungern online verkauft, kann einfach mal im Freundes- oder Kollegenkreis fragen, ob jemand das Gerät gebrauchen könnte.
Und wenn auch das nicht klappt, bleibt einem immer noch die Chance, ungeliebte Artikel beim nächsten Wichteln loszuwerden.

Oder man wählt die weihnachtlichste Alternative und spendet das nicht gewünschte Geschenk.


 
4 wichtige Fragen und Antworten: Wie lange müssen Gutscheine angenommen werden ?

Berlin/Leipzig - Einen fürs Kino und einen für die Therme.
Mit einem Gutschein kann man nichts falsch machen, denken viele.
Doch nicht immer kommen die Geschenke zum Einlösen gut an.

Rund drei Milliarden Euro Umsatz machen die Einzelhändler in Deutschland im November und im Dezember vor Weihnachten mit dem Verkauf von Gutscheinen.
Doch so manche Karte verstaubt erst einmal in einer Schublade oder das Geschenk reizt so gar nicht.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Gutscheine im Überblick:

Wie lange ist ein Gutschein gültig?
Erstes Indiz ist das angegebene Datum.
„Befristete Gutscheine sind so lange gültig, wie darauf steht”, erklärt Stefan Hertel vom Handelsverband Deutschland (HDE).
Allerdings kann eine zu kurze Frist unwirksam sein, wie die Verbraucherzentralen erläutern.

So hat das Oberlandesgericht München entschieden, dass ein Internethändler Geschenkgutscheine für einen Wareneinkauf nicht auf ein Jahr befristen darf (Az.: 29 U 3193/07).
Dies benachteilige den Verbraucher unangemessen.

„Unbefristete Gutscheine gelten in aller Regel drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem sie gekauft wurden”, sagt Hertel.
Gutscheine, die zu Weihnachten 2019 gekauft werden, können also bis 31. Dezember 2022 eingelöst werden.
Wer einen Gutschein bereits früh kauft und erst im Folgejahr verschenkt, sollte den Beschenkten darauf hinweisen.
Gilt der Gutschein nur für eine bestimmte Veranstaltung, ist das bindend.

Kann ich mir den Geldbetrag auszahlen lassen?
Wer im Geschäft nicht fündig wird oder nicht ins Kino gehen möchte, möchte sich den Betrag vielleicht auszahlen lassen.
Die schlechte Nachricht dazu: Einen Anspruch darauf gibt es nicht.
„Die Auszahlung des Gutscheinbetrags lehnen die Anbieter in aller Regel ab”, sagt Michael Hummel von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Zugleich rät der Rechtsexperte: „Es lohnt sich, nachzufragen.
Viele Anbieter sind kulant, weil sie das Wohlwollen des Kunden wollen.
Vielleicht kann man einen Gutschein für eine andere Leistung vereinbaren.”

Muss ich meinen Gutschein auf einmal einlösen?
Nein.
Ein Aufteilen ist in der Regel unproblematisch, erklärt Hummel.
Der alte Betrag wird dann auf dem Gutschein durchgestrichen, der Kaufpreis davon abgezogen und der neue Wert eingetragen.

Auch hier gilt aber: Selbst wenn am Ende nur noch 87 Cent als Restbetrag auf dem Gutschein stehen, gibt es auf die Auszahlung eines Teilbetrags keinen Anspruch.

Muss ich draufzahlen, wenn die Leistung mittlerweile teurer ist?
Nein. „Wenn der Gutschein auf eine konkrete Leistung ausgestellt ist, dann gilt das auch“, sagt Hummel.
Dass der Anbieter zum Beispiel seinen Masseuren inzwischen mehr Gehalt zahlen muss oder der Fallschirmsprung mehr kostet, spielt für Verbraucher keine Rolle.


 
Um Verbraucherrechte zu stärken: Altmaier kündigt Reform im Postgesetz an !

Die Beschwerden bei Paketzustellungen häufen sich.
Wirtschaftsminister will Dienstleister künftig bei Mängeln stärker in die Verantwortung ziehen.
Das gesamte Postgesetz soll dafür überarbeitet werden.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat eine Reform des Postgesetzes angekündigt.
"Angesichts der Zunahme von Beschwerden vor allem im Bereich Paketzustellung wollen wir die Verbraucherrechte stärken", sagte Altmaier der "Bild"-Zeitung einem Vorabbericht zufolge.
Er werde daher Anfang 2020 ein überarbeitetes Postgesetz vorlegen.

Dienstleister sollen demnach künftig bei Mängelstreitigkeiten gezwungen werden, an einem Schlichtungsverfahren der Bundesnetzagentur teilzunehmen.
Notfalls drohten Bußgelder.
Unklar ist der Zeitung zufolge, ob der Montag als Zustelltermin abgeschafft wird.

Die Zahl der Beschwerden über nicht- oder zu spät zugesandte Postsendungen hat deutlich zugenommen: Im Jahr 2018 verdoppelten sich die Beschwerden gegenüber 2017.
Auch die Grünen haben sich für eine Bestrafung von Post- und Paketdiensten bei schlechter Leistung ausgesprochen.


 
Preiserhöhung ab 2020: Strompreis wird für Millionen Haushalte teurer !

Viele Verbraucher müssen im kommenden Jahr für Strom tiefer in die Tasche greifen.
Im Jahresverlauf werden wohl weitere Preiserhöhungen folgen.
In manchen Bundesländern fällt der Aufschlag deutlich höher aus als in anderen.

Zum Jahreswechsel wird für Millionen Haushalte in Deutschland der Strom teurer.
Nach Angaben des Vergleichs- und Vermittlungsportals Verivox haben 506 der 820 örtlichen Stromversorger Preiserhöhungen von durchschnittlich 6 Prozent angekündigt.
Ein Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 4.000 Kilowattstunden müsse mit Mehrkosten von durchschnittlich 71 Euro pro Jahr rechnen.

Und die Welle der Preiserhöhungen ist damit wohl noch nicht zu Ende.
Verivox rechne auch 2020 damit, dass im weiteren Jahresverlauf Preiserhöhungen folgen werden, sagte ein Sprecher.

Unterschiede je nach Bundesland
Die Preiserhöhungen der Grundversorger fallen je nach Bundesland unterschiedlich aus.
Während in Berlin und Hamburg nach Verivox-Auswertungen bislang keine Erhöhungen angekündigt sind, steigen sie in den Flächenländern im Durchschnitt zwischen 4,2 Prozent in Schleswig-Holstein und 6,6 Prozent in Hessen sowie dem Saarland und Bremen.
In den bevölkerungsreichen Bundesländern NRW und Bayern beträgt das Plus demnach 6,2 Prozent beziehungsweise 5,5 Prozent.

Die Angaben zu den Preiserhöhungen betreffen Haushalte, die Strom in einem Grundversorgungstarif beziehen.
Laut Bundesnetzagentur sind das etwa 27 Prozent aller Privathaushalte in Deutschland.
Strom in der Grundversorgung ist in der Regel der teuerste Tarif.
Die Grundversorger sind verpflichtet, Preiserhöhungen zu veröffentlichen.

So viele Haushalte sind von den Erhöhungen betroffen
Nach Berechnungen des Vergleichsportals Check24 sind von den Preiserhöhungen rund 3,9 Millionen Haushalte betroffen, die Strom aus der Grundversorgung beziehen.
Aber auch die Preise bei alternativen Anbietern legen nach Angaben des Portals zu, wenn auch auf niedrigerem Niveau als in der Grundversorgung.
Im Dezember zahlten Haushalte demnach bei alternativen Anbietern durchschnittlich zwölf Prozent weniger als in der Grundversorgung.

Als Grund für die Strompreiserhöhungen gaben die Versorger gestiegene Umlagen und Netzgebühren an.
Die EEG-Umlage, über die der Ausbau der erneuerbaren Energien finanziert wird, steigt zum Jahreswechsel um rund 5 Prozent auf 6,756 Cent je Kilowattstunde.
Sie macht rund 22 Prozent des gesamten Strompreises aus.
Auch die Gebühren für die Stromnetze, auf die ein weiteres knappes Viertel des Gesamtpreises entfällt, steigen - allerdings regional unterschiedlich.
Die Mehrheit der Netzbetreiber in Deutschland hat Verivox zufolge Erhöhungen von rund 6 Prozent angekündigt.

Großhandelspreise für Strom sind laut Vergleichsportalen gesunken
Dabei kaufen die Stromversorger den Strom nach Beobachtungen der Vergleichsportale derzeit viel günstiger ein als noch Anfang 2019.
Laut Check24 sind die Großhandelspreise für Strom zwischen Januar und Dezember 2019 um rund 32 Prozent gesunken.
"Obwohl der Großhandelspreis für Strom rund ein Drittel niedriger ist als vor einem Jahr, müssen Stromkunden weiterhin Rekordpreise zahlen", sagte Lasse Schmid, Geschäftsführer Energie bei Check24.

Haushaltsstrom ist nach Angaben des Statistischen Bundesamtes nirgends in Europa so teuer wie in Deutschland.
Im ersten Halbjahr 2019 habe bei einem Jahresverbrauch zwischen 2.500 und 5.000 Kilowattstunden der Preis pro Kilowattstunde 30,88 Cent betragen.
Das war gut ein Cent mehr als im 1. Halbjahr 2018.
Die Bundesregierung will die Bürger als Ausgleich für steigende CO2-Preise ab dem Jahr 2021 unter anderem beim Strom entlasten.
Dazu soll die EEG-Umlage zur Förderung des Ökostroms deutlich gesenkt werden.
Für einen Durchschnittshaushalt bedeutet das nach Berechnungen der Regierung eine Entlastung von 63 Euro im Jahr 2021 und von 103 Euro 2025 bei einem dann höheren CO2-Preis und Mehreinnahmen des Staates.

Staat sei der "größte Preistreiber beim Strom"
Der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Michael Theurer kritisierte am Sonntag, dass der "Staat der größte Preistreiber beim Strom" sei.
"Die FDP-Fraktion fordert deshalb ein Ende der Dauersubventionen nach dem EEG.
Zudem müssen Union und SPD schnellstens die Stromsteuer senken, damit Strom für die Bürger bezahlbar bleibt", so Theurer.

Für den Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer sind die Versorger die Schuldigen: "Wir haben es offensichtlich mit dem altbekannten Phänomen zu tun, dass Steigerungen bei den Umlagen und Entgelten weitergegeben werden, aber gesunkene Großhandelspreise nicht."
Die Bundesregierung müsse dieser "Rosinenpickerei der Versorger gerade bei der Grundversorgung" einen Riegel vorschieben.


 
Nervige Bon-Pflicht: Welche Kassenzettel man wirklich aufbewahren muss !

Rostock - Mit dem neuen Jahr tritt die Bonpflicht in Kraft und viele haben jetzt schon genug von den Kassenzetteln.
Nun müssen Verkäufer sie bei jedem Kauf ausgeben.
Das Ziel der Bundesregierung: Steuerhinterziehung verhindern.

Bei vielen Verbrauchern sorgt die Regelung eher für Unverständnis.
Aber: „Ein Vorteil ist, dass ich genau sehen kann, wofür ich mein Geld ausgebe, wenn ich alle Bons sammle“, sagt Wiebke Cornelius von der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern.
Mitnehmen müssen Kunden die Bons aber nicht, zumindest nicht alle.

Welche Kassenzettel sollten Kunden aufheben?
Cornelius: Typische Beispiele sind Nachweise für teure Elektronikgeräte, eine Waschmaschine, einen Kühlschrank - also Anschaffungen, für die ich viel Geld ausgegeben habe und eine Reparatur entsprechend teuer sein kann.

Denn wenn ich meine Gewährleistungsrechte geltend machen will, muss ich nachweisen können, wo ich das Gerät gekauft habe.
Wichtig ist auch, wann genau.
Die Gewährleistungsfrist läuft zwei Jahre.
Die vom Hersteller vereinbarte Garantie kann darüber hinausgehen.
So lange sie gilt, sollte ich auch den Kassenzettel aufheben.

Reicht für die Gewährleistung nicht auch der Kontoauszug?
Cornelius: Wenn ich nichts anderes habe, ist der Kontoauszug grundsätzlich ausreichend, um nachzuweisen, dass ich meine Kopfhörer wirklich bei diesem Händler gekauft habe.
Besser ist jedoch die Vorlage des Kassenbons, aus dem das Datum, der Verkäufer und das genaue Produkt hervorgehen.

Belege braucht man übrigens auch, wenn man bestimmte Ausgaben in der Steuererklärung geltend machen will.
Sie sollte man so lange aufbewahren, bis sie vorgelegt wurden und klar ist, dass der Steuerbescheid in Ordnung war.

Auch die digitale Bonausgabe ist erlaubt. Was sollten Verbraucher beachten?
Cornelius: Aus Nachhaltigkeitsgründen ist es natürlich besser, wenn ich eine App nutze.
Selbst wenn ich den ausgedruckten Bon nicht mitnehme, muss er ja erstellt werden.
Wichtig ist dabei, genau auf die jeweiligen Datenschutzbestimmungen zu achten.
Werden aus meinen Daten Schlüsse zu meinem Einkaufsverhalten gezogen?
Und wer kann diese Daten wie nutzen?

Wie gut der Datenschutz beachtet wird, ist auch die Frage, wenn Geschäfte anbieten, den Bon per Mail zu verschicken.
Ich habe keine grundsätzlichen Bedenken, die E-Mail-Adresse darf dann aber nur für den Versand der Rechnung und nicht für Werbemails genutzt werden.


 
Internet-Banking: Ausfall bei DKB - Kontozugriff gestört !

Gestern konnten viele DKB-Kunden zeitweise nicht auf ihre Onlinekonten zugreifen.
Der Grund für die Störung ist noch nicht abschließend aufgeklärt.

Nach einem Angriff auf den Server-Dienstleister der Deutschen Kreditbank (DKB) war die Online-Banking-Funktion am Dienstagnachmittag mehrere Stunden gestört.
Erst am späteren Abend gelang es der Bank, den Dienst wieder herzustellen.

Alles unter Kontrolle
Auch am Mittwochvormittag konnten Kunden wieder auf das Internet-Banking und die Internetseite zugreifen.
Es könne aber weiter zu Einschränkungen kommen, sagte ein Sprecher.
"Es gibt aktuell kein Anzeichen für einen Datenabgriff", teilte die Bank am Mittwoch mit.

"Alle bereits von den Kunden veranlassten Zahlungen wie Daueraufträge, Lastschriften oder Terminüberweisungen werden weiterhin ausgeführt", hieß es.
Auch Giro- und Kreditkarten könnten wie gewohnt eingesetzt werden.

Gemeinsam mit dem Server-Dienstleister seien umgehend Gegenmaßnahmen ergriffen worden.
"Mit den zuständigen Behörden arbeiten wir eng zusammen."
Details über die Attacke wurden zunächst nicht bekannt.


 
Dreiste Masche: Kriminelle zocken Wohnungssuchende ab - so entlarven Sie Betrüger !

Köln - Die Lage auf dem Wohnungsmarkt ist angespannt, vor allem in Großstädten.
Betrüger nutzen das aus, wie aktuell in Köln. Dort meldete sich eine Frau bei der Polizei.
An mehreren Tagen hätten verschiedene Männer an ihrer Wohnungstür geklingelt und behauptet, sie seien die neuen Mieter der Wohnung.
Auf Nachfrage legten sie sogar unterschriebene Mietverträge vor.
Sie alle waren jedoch einem Betrug aufgesessen.

Einer der Männer, 27 Jahre alt, sagt, er habe bereits eine Kaution in Höhe von 1800 Euro bezahlt.
Diese wird er wohl nicht so schnell wieder sehen.
Über soziale Netzwerke hatte ein Betrüger den Männern die Wohnung der Frau „vermittelt“, sie als zu vermietendes Objekt angeboten.
Ohne, dass die Mieterin Kenntnis davon besaß.
Ein Einzelfall ist das nicht.
Die Polizei in Köln ermittelt auch bei weiteren Objekten, bei dem Betrüger auf diese Art und Weise vorgegangen sind.
Einige Geschädigte hatten ihre vermeintlich neue Wohnung sogar selbst besichtigt.
Dafür hatten die Betrüger die jeweiligen Räumlichkeiten kurzfristig, zum Beispiel als Ferienwohnung, angemietet, sich als Vermieter ausgegeben und auf eine schnelle Zahlung der Kaution gepocht.
In einem überhitzten Wohnungsmarkt wie dem in Köln funktioniert es, Zeitdruck aufzubauen.
Die Interessenten suchen dringend eine Wohnung.
Die in dem Gedanken, die Wohnung ansonsten nicht zu bekommen, vorschnell gezahlte Kaution sehen sie dann meist nicht wieder.

Betrüger heuern sogar angebliche Makler an
Die nun in Köln publik gewordenen Fälle sind auch in anderen Städten mit einem großen Kreis an Wohnungssuchenden keine Seltenheit.
Und die Tricks der Betrüger werden immer dreister.
Sie mieten Objekte nicht nur als Ferienwohnung an und geben sich als Eigentümer aus.
Auch als Untermieter verschaffen sie sich Zugang zu Wohnungen, um mit ihnen Mietkautionen abzukassieren.
Zu vorgetäuschten Besichtigungsterminen werden teilweise sogar angebliche Makler organisiert.

Einige Betrüger versuchen es auch mit weniger Aufwand.
Auf Internetportalen bieten sie Wohnungen zur Miete an, die es gar nicht gibt.
Die Fotos sind schick und hochwertig, die Preise niedrig.
Wer Kontakt zu den Anbietern aufnimmt, erkennt gleich den ersten Haken an der Sache: Die vermeintlichen Eigentümer seien oft nicht in der Lage, eine Besichtigung durchzuführen, weil sie zum Beispiel im Ausland seien.
Gegen die Zahlung einer Kaution könnten allerdings Mietvertrag und Schlüssel direkt per Post geschickt werden.
Die Konversationen finden meist auf Englisch oder in gebrochenem Deutsch statt.
Ankommen werden Schlüssel und Vertrag aber nie.
Einige mutmaßlichen Vermieter geben sogar vor, extra für eine Besichtigung nach Deutschland zu reisen.
Allerdings wollen sie im Voraus eine Kaution haben, damit nicht die Gefahr bestehe, die Reise umsonst anzutreten.
Fallen Interessenten darauf hinein, stehen sie am Ende nicht nur ohne Wohnung, sondern auch ohne Geld da.

Wie schützen sich Wohnungssuchende vor Kautionsbetrug?
Um zu vermeiden, Opfer dieser Masche zu werden, sollten Mietinteressenten bei der Suche nach einer neuen Wohnung vorsichtig vorgehen.
Wo viel Geld im Spiel ist, lauern auch immer Betrüger.
Deshalb ist Skepsis bei der Suche nach der neuen Wohnung durchaus angebracht.
Warnsignale sollten ernst genommen werden.
Dazu helfen einige Tricks, um sich der Echtheit des Eigentümers zu vergewissern.

Sind Vermieter und Makler seriös?
Den Ausweis des Vermieters sollten sie sich auf jeden Fall zeigen lassen und die Daten mit der Anzeige abgleichen.
Ist ein Makler im Spiel, sollte auch dessen Seriosität überprüft werden.
Ein Besuch vor Ort im Maklerbüro oder ein Anruf können Aufschluss darüber geben.
Allerdings sollte man die Rufnummer selbst recherchieren, Betrüger kopieren oft die Seiten echter Makler und tauschen lediglich die Telefonnummer aus.

Spielen Sie Detektiv
Die Polizei rät unter anderem, Detektiv zu spielen.
In unmittelbarer Umgebung der angebotenen Wohnung kann man sich umhören.
Wissen Nachbarn oder die Hausverwaltung etwas davon, dass der Eigentümer einen neuen Mieter sucht?
Gibt es als Antwort nur fragende Blicke und weiß niemand etwas von der Suche nach einem neuen Mieter, ist das ein ernstes Warnzeichen.

Nicht auf Schnäppchen hereinfallen
Die Alarmglocken schrillen lassen sollten auch Angebote, die sehr günstig sind. Zwar ist ein Schnäppchen auf dem angespannten Wohnungsmarkt natürlich sehr verlockend.
Die gebe es aber nicht, wie Claus Deese, der Vorsitzende des Deutschen Mieterschutzbundes, betont.
Auch wenn der Vermieter Zeitdruck aufbaut oder sich sehr um den neuen Mieter bemüht, ist Skepsis angebracht.

Machen Sie keine Vorauszahlungen
Sobald die Vorauszahlung einer Kaution gefordert wird, sollten Interessenten ebenfalls Abstand von dem Angebot nehmen.
Die Kaution muss erst gezahlt werden, wenn der Schlüssel übergeben ist und das Mietverhältnis beginnt.
Auch die Zusendung oder Hinterlegung des Schlüssels gegen Vorkasse ist unüblich.
Auch Ausweiskopien sollten nicht bereits im Voraus verschickt werden.


 
Schon wieder: Massive Störung bei Onlinebank DKB !

Berlin - Erneut haben Kunden wegen einer Störung bei der Onlinebank DKB teilweise nicht auf ihr Konto zugreifen können.
Wer am Donnerstagabend auf die Seite zugreifen wollte, bekam „Error 525“ angezeigt.

Bereits am vergangenen Dienstag war es zu Störungen gekommen.
Ein Datenabgriff habe nicht stattgefunden, hatte ein DKB-Sprecher am Dienstagabend in Berlin bestätigt.

Zuvor hatte die Tochter der BayernLB mitgeteilt: „Aus technischen Gründen kann teilweise nicht auf unsere Website und das Internet-Banking zugegriffen werden.“
Die Bank arbeite an einer Lösung.

Der Sprecher zeigte sich am Abend zuversichtlich, dass die Störung bald ganz behoben ist.
Die DKB ist mit rund 3,9 Millionen Kunden die zweitgrößte deutsche Direktbank.


 
Apple startet Austauschprogramm für Smart Battery Case des iPhone XS, iPhone XS Max und iPhone XR !

Apple hat ein Austauschprogramm für das Smart Battery Case des iPhone XS, iPhone XS Max und iPhone XR initiiert.
Wie das Unternehmen mitteilt, wurde festgestellt, dass bei einigen Smart Battery Case-Modellen für das iPhone XS, iPhone XS Max und iPhone XR Ladeprobleme bestehen.
Diese können sich so äußern, dass das Smart Battery Case sich bei Anschluss an eine Stromquelle nicht oder nur sporadisch auflädt, oder das Smart Battery Case das iPhone nicht oder nur sporadisch auflädt.
Apple betont, dass es sich nicht um ein Sicherheitsproblem handelt.

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Apple oder autorisierte Apple Service Provider tauschen für das Programm qualifizierte Smart Battery Case-Modelle kostenlos aus.

Hinweis: Smart Battery Case-Modelle für andere iPhone-Modelle sind für dieses Programm nicht qualifiziert.




 
Tausende Streichungen befürchtet: Bei Real könnte jeder dritte Job wegfallen !

Der Handelskonzern Metro will noch in diesem Monat einen neuen Eigner für seine Warenhauskette Real gefunden haben.
Dem Vernehmen nach schaut ein Interessent aber nur auf einen Teil der Filialen.
Unabhängig vom Ausgang befürchtet der Betriebsrat eine Rotstift-Orgie.

Durch den geplanten Verkauf der SB-Warenhauskette Real ist nach Einschätzung des Betriebsrates fast jeder Dritte der noch vorhandenen 34.000 Arbeitsplätze bei der Metro-Tochter gefährdet.
"Der Gesamtbetriebsrat rechnet mit etwa 10.000 Arbeitslosen", sagte der Gesamtbetriebsratsvorsitzende des Unternehmens, Werner Klockhaus der "Süddeutschen Zeitung".

Die Metro will alle 277 Real-Märkte in Deutschland möglichst noch in diesem Monat an ein Konsortium um den Investor X-Bricks verkaufen.
Der will aber nach den bisher bekanntgewordenen Plänen nur einen kleinen Teil der Real-Märkte selbst weiter betreiben.
Der Großteil der Standorte soll an andere Händler weiterverkauft werden.
Einigen Standorten droht offenbar auch die Schließung.

Von der Metro war bislang keine Stellungnahme zu den Äußerungen von Klockhaus zu erhalten.
Bei der Ankündigung der Verhandlungen mit X-Bricks im vergangenen Dezember hatte der Handelsriese betont, Ziel sei es, beim Weiterverkauf der Standorte die Käufer "vertraglich zur Übernahme der Real-Mitarbeiter zu verpflichten".

Klockhaus beruhigt das aber nicht.
Er rechnet mit "rund 50 Schließungen oder mehr" im Zuge der Neuordnung.
Allein dadurch seien rund 6000 Arbeitsplätze bedroht.
Außerdem werde es wohl auch in den an Wettbewerber verkauften Filialen zu sehr vielen betriebsbedingten Kündigungen kommen, befürchtet er.
Denn kaum einer der Wettbewerber habe eine ähnlich breite Sortimentstruktur wie Real.

Die Beschäftigen in der Elektro-, Sport- und Haushaltswarenabteilung würden deshalb nicht mehr benötigt.
Zusammen mit dem zu erwartenden Personalabbau in der Zentralverwaltung seien damit noch einmal 4000 Stellen gefährdet.
"Für die Metro war Real schon immer ein Stiefkind, welches man vernachlässigt hat", klagte Klockhaus.
Die Zeche dafür müssten jetzt die Mitarbeiter zahlen.


 
Berliner Polizei registriert hunderte Anzeigen wegen ebay-Betrug im Monat !

Polizei Berlin registriert derzeit pro Monat mehrere hundert Anzeigen gegen ebay-Betrüger.
Dies berichtet der rbb.
Das Landeskriminalamt warnt vor allem vor zwei gängigen Maschen.

► So läuft ebay-Betrugsmasche Nummer 1
Die Täter bieten demnach häufig attraktive Waren zu einem auffällig günstigen Preis an.
Nach dem Kauf bestehen sie auf einer Überweisung des Geldes.
Später tauchen sie dann ab – ohne, dass der Käufer die Produkte bekommt.

Oliver Klau vom Landeskriminalamt Berlin bestätigte laut rbb einen Anstieg der Anzeigen: Die Dunkelziffer sei zudem „um ein Vielfaches höher“.

► So läuft ebay-Betrugsmasche Nummer 2
Bei einer anderen Masche geben sich die Betrüger selbst als Käufer aus und bitten den Verkäufer um einen Versand ins Ausland.
Sie fordern einen Beleg der Versendung durch die Post.
Erst mit einem Foto von der Quittung würde angeblich der Kaufpreis aus dem Ausland nach Deutschland überwiesen.
Wer sich darauf einlässt, wartet auf sein Geld vergebens.

Und: Die Ware kann nicht wieder zurückgerufen werden.

► Das können Nutzer tun
Möglich werden beide Betrugsmaschen durch eine Verschleierung der Identität.

Wer Betrügern keine Chance geben will, sollte auf das persönliche Abholen der Waren und das Bezahlen vor Ort bestehen.
Beim Bezahlen rät die Polizei, Zahlungsdienstleister mit Käuferschutz wie Paypal oder Lastschrift zu nutzen.
Nur bei diesen haben Käufer eine Möglichkeit, das Geld zurückzuholen.
Opfer sollten jeden Fall zur Anzeige bringen.


 
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