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E-Book-Preisbindung: Media Markt zu 5.000 Euro Ordnungsstrafe verurteilt !

Aufgrund des erneuten Verstoßes gegen die Buchpreisbindung von E-Books wurde gegen die Media Markt E-Business GmbH vom Landgericht Wiesbaden eine Ordnungsstrafe verhängt.
Da das Unternehmen bereits gegen eine einstweilige Verfügung vom Januar 2015 verstoßen hatte, muss dieses nun 5.000 Euro zahlen.

Anfang des Jahres beantragten die Preisbindungstreuhänder Dieter Wallenfels und Christian Russ vor dem Wiesbadener Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen die Handelskette Media Markt.
Nach Auffassung der Treuhänder hatte der Konzern gegen die Buchpreisbindung verstoßen, welche ihrer Meinung nach auch für E-Books gelten würde.

Der Auffassung folgten Mitte Januar die zuständigen Richter, das Unternehmen nahm die Verfügung am 26. Januar an und verzichtete somit auf weitere Rechtsmittel.
Zwischenzeitlich bot Media Markt jedoch erneut digitale Bücher unterhalb des vom Verlag festgelegten Preises an, worauf die Preisbindungstreuhänder eine Ordnungsstrafe gegen den Konzern beantragten und welche nun vom Landgericht Wiesbaden verhängt wurde.
Sollte Media Markt erneut gegen die Auflagen verstoßen, würden die Konsequenzen mit bis zu 250.000 Euro deutlich höher ausfallen.

Die Verhängung der einstweiligen Verfügung war dahingehend eine Novität, da erstmals gerichtlich E-Books gedruckten Büchern gleichgestellt wurden und somit die Buchpreisbindung auch für die digitale Variante gilt.


 
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Justizminister Maas: Dystopische Risiken von Smart Cars !

Mit Smart-Car-Technologie und auf Big-Data-Analysen basierenden Versicherungstarifen entwickelt sich die Autoindustrie zunehmend auch zur Datenindustrie.
Gerade deswegen müsse auch der Schutz der Privatsphäre eine immer stärkere Rolle spielen, erklärt nun Justizminister Heiko Maas (SPD).

In einem Gastbeitrag für das Handelsblatt fordert er, dass Menschen infolge der Digitalisierung nicht zum reinen Objekt von wirtschaftlichen Interessen degradiert werden.
Und als Beispiel für solche Tendenzen nennt er die aktuellen Entwicklungen in der Autoindustrie.
Mit Car-to-Car-Kommunikation würden sich zwar Unfälle verhindern lassen und mit einer klugen Verkehrslenkung können Ressourcen eingespart werden.
Ebenso wie der Kapitalismus und die Märkte müsste laut Maas auch die Digitalisierung reguliert werden.
Ansonsten drohe eine Zukunft, die mit einer Dystopie vergleichbar ist, die Aldous Huxley in Schöne neue Welt skizziert hat.

KFZ-Versicherer bieten mittlerweile etwa Telematik-Tarife an, bei denen Kunden einen Rabatt bekommen, wenn sie ihr Fahrverhalten digital überwachen lassen.
Maas warnt nun vor den Folgen, wenn solche Tarife zum Normalfall werden.
„Noch geht es nur darum, Schadensfälle zu vermeiden, aber vorhandene Daten wecken stets Begehrlichkeiten, sie auch für andere Zwecke zu nutzen“, so der Justizminister.
So wäre es etwa möglich, anhand dieser Daten präzise Bewegungs- und Verhaltensprofile zu erstellen, bei denen „jeder Strafverfolger frohlocken würde“.
Sollten diese Daten in Echtzeit ausgewertet werden, wären diese auch für „Predictive-Policing“-Verfahren geeignet – diese verfolgen den Ansatz, dass Straftaten bereits präventiv verhindert werden.

Durch diese permanente Kontrolle werde allerdings ein normkonformes Verhalten erzwungen, was letztlich aber zulasten der Freiheit und Unabhängigkeit führe.
Da „Menschen die Freiheit behalten müssen, über ihr Verhalten selbst zu entscheiden, müssen sie auch über die Verwendung ihrer Daten autonom entscheiden“.

Daher fordert Maas, dass Autobauer künftig einen Privacy-by-Design-Ansatz verfolgen: „Datenvermeidung und Datensparsamkeit müssen leitende Grundsätze sein.“
So würden etwa für die Verkehrssteuerung viele Daten nur kurzfristig benötigt werden.
Dementsprechend sollten diese auch nicht langfristig gespeichert sein.
Ohnehin fordert er einen „Aus-Knopf“ für die Datenübertragung: „Halter und Fahrer müssen grundsätzlich das Recht und die Möglichkeit haben, die Datenübermittlung zu erkennen, zu kontrollieren und gegebenenfalls auch zu stoppen, und zwar ohne gravierende wirtschaftliche oder gesellschaftliche Nachteile.“

Zudem müsse neben dem Datenschutz auch Datensicherheit beachtet werden.
Allein schon wegen den erheblichen Gefahren für den Straßenverkehr, sollten die entsprechenden Daten missbraucht oder manipuliert werden.


 
Wieder Computerausfall in Jobcentern und Arbeitsagenturen !

Nürnberg. Am Montag gab es für einige Stunden bundesweit Computerprobleme in Jobcentern und Arbeitsagenturen.
Im April hatte es einen ähnlichen Fall gegeben.

Technische Probleme im zentralen IT-Netz der Bundesagentur für Arbeit (BA) haben am Montag erneut Arbeitsagenturen und Jobcenter in ganz Deutschland zeitweise lahmgelegt.
Die Computerprobleme hätten gegen 11.00 Uhr begonnen, sagte ein BA-Sprecher am Nachmittag in Nürnberg.

Mittlerweile seien die Systeme für den E-Mail-Verkehr, das Intra- und Internet aber wieder weitestgehend hergestellt.
Arbeitssuchende könnten ihre Termine trotzdem wahrnehmen.
"Daten werden notfalls händisch erfasst und später nachgetragen", betonte der Sprecher.
Erst im April hatte die Bundesagentur Netzwerkprobleme gehabt.


 
Ist dieser Arzt hoch kriminell ? Schreckliche Vorwürfe gegen Mediziner aus Bayreuth !

Hof - Offenbar war der Arzt hoch kriminell: Die Staatsanwaltschaft Hof hat Anklage gegen einen Mediziner aus Bayreuth erhoben.
Die List der Vorwürfe sind erschütternd - und lang.

Die Staatsanwaltschaft Hof hat Anklage gegen einen Mediziner aus Bayreuth erhoben, dem sie unter anderem Verstöße gegen das Embryonenschutzgesetz vorwirft.
Die weiteren Vorwürfe lautenSteuerhinterziehung, gewerbsmäßiger Betrug, Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung und Verstöße gegen das Transplantationsgesetz.

Der Arzt sitzt seit Januar in Untersuchungshaft, damals hatte es eine große Durchsuchungsaktion in seiner Praxis gegeben.
Um welche Verstöße gegen das Embryonenschutzgesetz es sich handelte, sagte die Staatsanwaltschaft am Montag nicht, da sie mit den mutmaßlichen Steuerstraftaten zusammenhingen.
Und hier müsse man das Steuergeheimnis wahren, sagte ein Sprecher.


 
Sohn von Schrauben-Milliardär Würth gekidnappt: Neue Details zur Entführung des Milliardärssohns Würth !

Künzelsau - Nach der Entführung des Sohns von Milliardär Reinhold Würth hat die Polizei weitere Ermittlungs-Erkenntnisse bekannt gegeben.
Und: Am Mittwoch kommt der Fall ins Fernsehen.

Die Entführung des Sohns von Schrauben-Milliardär Reinhold Würth endete glimpflich - einen knappen Monat später haben die Ermittler weitere Details zu dem Fall enthüllt.
Demnach scheiterte Mitte Juni eine nächtliche Übergabe von drei Millionen Euro Lösegeld an der A3 bei Würzburg, wie die Polizei in Fulda und die Staatsanwaltschaft Gießen am Montag mitteilten.

Die Ermittler gingen derzeit davon aus, dass der Täter aus dem Gebiet des früheren Jugoslawien stamme und zwischen 35 und 60 Jahre alt sei, sagte Staatsanwalt Thomas Hauburger.

Die Behörden veröffentlichen Stimmaufnahmen des Entführers
Die Behörden veröffentlichten Aufnahmen mit der Stimme des Entführers.
In gebrochenem und oft fehlerhaftem Deutsch gibt der Erpresser in Telefonaten mit den Eltern des Entführungsopfers Anweisungen, unter anderem zur geplanten Geldübergabe.
„Ich werde bei der Autobahn warten, an rechte Seite“, sagt der Täter einmal.
Den Stimmaufnahmen, die aneinandergeschnitten sind, ist zu entnehmen, dass die Eltern rechts auf der Autobahn fahren sollten, bis sie ein Lichtsignal bekommen.
Warum eine Geldübergabe scheiterte, sei noch nicht geklärt.

Der behinderte Sohn von Schrauben-Milliardär Würth war am 17. Juni im osthessischen Schlitz entführt worden, der 50-Jährige lebte dort in einer Wohngemeinschaft für behinderte und nicht-behinderte Menschen.
Einen Tag später wurde er in einem Waldgebiet bei Würzburg gefunden - nach Angaben der Ermittler war er an einen Baum gekettet, aber unversehrt.
Zuvor hatte der Entführer die Geodaten des Fundortes preisgegeben, auch das ist bei den veröffentlichen Stimmsequenzen zu hören.

Der Entführungsfall soll am Mittwochabend in der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY... ungelöst“ vorgestellt werden.


 
14.07.2015: NSU-Prozess: Erster Verhandlungstag für Zschäpes neuen Verteidiger !

Direkt aus dem dpa-Newskanal ......

München - Der Münchner NSU-Prozess geht heute nach einer einwöchigen Einarbeitungspause für den neuen vierten Verteidiger von Beate Zschäpe weiter.
Die Verhandlungstage der vergangenen Woche waren ausgefallen, weil Rechtsanwalt Mathias Grasel für seine Einarbeitung eine Unterbrechung des Verfahrens erwirkt hatte.

Das Gericht hatte ihn als zusätzlichen Verteidiger neben Zschäpes bisherigen Anwälten bestellt.
Zschäpe muss sich im NSU-Prozess als mutmaßliche Mittäterin für die zehn Morde des "Nationalsozialistischen Untergrunds" verantworten.


 
Kudamm-Gangster: 5 Jahre Haft für Millionen-Raub !

Moabit – Beim Nobel-Juwelier am Kurfürstendamm räumte er mit einer Knarre bewaffnet aus, nun zog er ein langes Gesicht: Fünfeinhalb Jahre Gefängnis für Räuber Mantas B. (23).
Er und sein Komplize erbeuteten Schmuck im Verkaufswert von fast zwei Millionen Euro.

Die Chefin des Geschäfts und ihre Angestellte wurden vor knapp zehn Monaten rabiat mit Kabelbindern gefesselt und mit Reizgas im Gesicht traktiert.
B. hinterließ jede Menge Spuren, jammerte nun: „Ich wurde zur Tat gezwungen.“
Zu Hintermännern schwieg er: „Aus Angst vor Repressalien.“

Ahnungslos gab sich B. beim Verbleib der Beute: „Habe nichts davon erhalten.“
Richter: „Der Schmuck ist bis heute verschwunden.“
Wie der zweite Brutalo-Räuber.


 
Kündigung aufgehoben: Trotz Brötchenklau – Krankenschwester darf Job behalten !

Hamburg: Sie mopste acht halbe belegte Brötchen aus dem Pausenraum-Kühlschrank und verputzte diese mit ihren Kolleginnen.
Deshalb wurde einer Krankenschwester gekündigt.
Doch es gab ein Happy End.

Einer Krankenschwester darf nach 23 Dienstjahren nicht fristlos gekündigt werden, weil sie acht halbe belegte Brötchen aus dem Kühlschrank des Pausenraums genommen und mit ihren Kolleginnen verzehrt hat.
Das geht aus einer veröffentlichten Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamburg hervor (Az. 27 Ca 87/15).

Die Kündigung sei unverhältnismäßig; zuvor hätte eine Abmahnung als milderes Mittel ausgesprochen werden müssen.
Die belegten Brötchen waren für externe Mitarbeiter bestimmt, zum Beispiel Rettungssanitäter.

Das Arbeitsgericht hielt fest, dass auch die Entwendung geringwertiger Sachen grundsätzlich eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen könne.
Doch sei eine Prüfung des Einzelfalls erforderlich.
Dabei sei zugunsten des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, ob er bei seiner Pflichtverletzung offen oder heimlich gehandelt habe und wie er mit den Vorwürfen umgehe.
Die Krankenschwester hatte umgehend eingeräumt, die Brötchen aus dem Kühlschrank genommen zu haben, weil ihr eigenes Essen gestohlen worden sei.


 
Nach Brandanschlägen: Rechtsextremist tot in U-Haft !

Berlin: Ralph K. (48), ein Musiklehrer aus Steglitz, der eine Serie von Brandanschlägen auf Regierungs-, Parlaments- und andere Staatsgebäude in Berlin gestanden hatte, beging Selbstmord.

Seine blinde Wut gegen den Staat schleuderte er mit Brandsätzen gegen offizielle Gebäude.
Insgesamt acht Mal soll Ralph K. (48) Anschläge in Berlin verübt haben.
Jetzt hat sich der Musiklehrer aus Steglitz in seiner Zelle in der JVA Moabit umgebracht.

Justizsprecherin Claudia Engfeld sagte.: „Er wurde heute Morgen um kurz nach halb sieben tot in seinem Haftraum gefunden.
Vor seiner Unterbringung wurde er auf Selbstmordgefährdung untersucht.
Es gab keine Hinweise auf eine Gefährdung.“

Ralph K. hatte in der Vergangenheit immer wieder Anschläge verübt: Mit Molotowcocktails griff er unter anderem die CDU-Zentrale, das Reichstagsgebäude, das Paul-Löbe-Haus des Bundestags und das Schloss Bellevue an.
Zuletzt hatte er einen Brandsatz gegen das Bundeskanzleramt geschleudert.
Polizisten konnten Ralph K. fassen, als er auf seinem Fahrrad fliehen wollte.

Gegen den Mann wurde Haftbefehl wegen Brandstiftung in acht Fällen erlassen.
Zum Glück wurde bei den Taten nie jemand verletzt.
Ralph K. hatte mehrere Brandanschläge gestanden.

Der 48-Jährige soll der rechtsextremistischen Gruppierung „Deutsche Widerstandsbewegung“ angehört haben.
Nach den Anschlägen wurden an den Tatorten immer wieder Flugblätter der Gruppierung gefunden.

Vermutlich steht der Suizid im Zusammenhang mit den Taten.
Wie aus Justizkreisen zu erfahren war, soll Ralph K. sich erhängt haben.
In der Zelle soll außerdem ein Abschiedsbrief gelegen haben.
Er war an dessen Mutter adressiert.
Darin soll Ralph K. sich für seine Taten entschuldigt haben.


 
Gericht stuft Sofortüberweisung als unzumutbares Zahlungsmittel ein !

Werden beim Einkauf im Internet größere Beträge gezahlt, greifen deutsche Verbraucher nicht nur gerne auf die klassischen Verfahren wie Rechnung oder Kreditkarte zurück.
Auch der Dienst der SOFORT GmbH – Sofortüberweisung – rangiert dann auf den fünf ersten Plätzen, wie es Anfang des Jahres in einer Studie hieß.
Dabei genießt das Angebot spätestens seit Mitte 2011 einen eher zweifelhaften Ruf.

Denn vor vier Jahren wurde bekannt, dass Sofortüberweisung bei der Nutzung in vielen Fällen die Konten umfassend durchleuchtet und unter anderem die Transaktionen der vergangenen 30 Tage durchsucht und nach einem eventuell vorhandenen Dispositionskredit sucht.
Aber auch diverse Geldinstitute hadern seit geraumer Zeit mit dem Dienst.
Denn Nutzer müssen diesem sensible, zum Konto gehörende Daten anvertrauen, darunter die Zugangsdaten für das Online-Banking.
Der deshalb erfolgte Gang vor die Gerichte blieb bislang folgenlos für die SOFORT GmbH und hatte aus Sicht des Unternehmens sogar einen unerwarteten Vorteil.
Denn das Bundeskartellamt kam 2011 zu der Ansicht, dass sich die Banken, die mit giropay einen ähnlichen Dienst anbieten, wettbewerbsbehindernd verhalten würden.

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Diese haben nun aber ohne eigenes Zutun zumindest einen kleinen Sieg davongetragen.
Denn nach Ansicht des Landgerichts Frankfurt am Main handelt es sich bei Sofortüberweisung um eine „unzumutbare“ Zahlungsmöglichkeit.
Zu diesem Schluss gelangten die Richter aus den gleichen Gründen, die seinerzeit die Banken anführten.
Nutzt ein Verbraucher den Dienst, müsse er PIN und TAN übermitteln, was häufig die AGB des Geldinstituts verletzen würde.
Erschwerend komme hinzu, dass dem Nutzer im Vorfeld nicht mitgeteilt werde, dass die Konten durchsucht würden.

Für die SOFORT GmbH hat dies zunächst keinerlei Auswirkungen.
Denn Hintergrund der Verhandlung war eine Auseinandersetzung zwischen der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Vertriebs-Tochter der Deutschen Bahn.
Der vzbv hatte beanstandet, dass die DB auf ihrem Reiseportal start.de bei einer Flugbuchung lediglich Sofortüberweisung als kostenlose Zahlungsart angeboten hatte.
In seinem Urteil (Aktenzeichen 2-06 O 458/14) heißt es aufgrund der Unzumutbarkeit der Nutzung, dass die Deutsche Bahn § 312a Abs. 4 Nr. 1 BGB verletze.
Wird das Urteil rechtskräftig, kann die Deutsche Bahn zwar weiterhin Sofortüberweisung anbieten, muss aber zusätzlich eine weitere kostenlose Zahlungsart hinzufügen.


 
Oppenheim-Prozess: Staatsanwaltschaft legt Revision ein !

Wird das Urteil gekippt ?

Köln – Die Kölner Staatsanwaltschaft hat beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe Revision eingelegt gegen die Urteile im Oppenheim-Prozess.

Die Richterin hatte die ehemaligen Bank-Vorstände Matthias Graf von Krockow (66), Christopher Freiherr von Oppenheim (49) und Dieter Pfundt (62) zu Bewährungsstrafen verurteilt.
Nur Friedrich Carl Janssen (71) soll für zwei Jahre und zehn Monate hinter Gitter.

Die Staatsanwaltschaft hatte jedoch Knast gefordert für alle vier angeklagten Banker.
Auch Rechtsanwälte hatten bereits das Einlegen einer Revision in Erwägung gezogen.
Das Urteil könnte dann gekippt werden, wenn der Bundesgerichtshof Fehler feststellt.
Das würde bedeuten, dass der Prozess im Landgericht Köln wieder von vorn losgeht.


 
Schnappschuss aus Düsseldorf: Twitter-Witze - Ist dieser Geldautomat auf dem Weg nach Griechenland ?

Düsseldorf – Das Foto von einem Geldautomat der Düsseldorfer Stadtsparkasse macht derzeit bei Twitter die Runde und sorgt für jede Menge lustige Kommentare.

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Zu sehen ist ein mobiler Geldautomat, der auf einem Anhänger transportiert wird.
Victor den Heijer postete den Tweet auf Niederländisch.
Übersetzt heißt der Kommentar: „Deutsche Urlauber machen sich gut vorbereitet auf den Weg in den zweiwöchigen Griechenland-Urlaub.“

Die Stadtsparkasse Düsseldorf, die mit dem Tweet nichts zu tun hat, weist gegenüber „rp-online“ darauf hin, das Geldautomaten tatsächlich gelegentlich auf Hängern transportiert würden.
Beispielsweise würden sie so zur Rheinkirmes gebracht und dort aufgestellt.

Allerdings dürften die Automaten nur im Geschäftsgebiet Düsseldorf/Monheim aufgestellt werden.


 
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