Aktuelle NEWS aus Deutschland !

Frachtmaschine legt Sicherheitslandung in Frankfurt ein !

Nach einem Warnhinweis wegen einer möglicherweise defekten Kerosinleitung hat eine Frachtmaschine von Lufthansa Cargo in Frankfurt eine Sicherheitslandung eingelegt.
Das sagte eine Sprecherin des Unternehmens am Samstag.

Demnach war in der Maschine aus Los Angeles etwa eine Stunde vor der geplanten Ankunft in Frankfurt ein Warnhinweis erschienen.
Dieser habe auf ein mögliches Problem bei einer von mehreren Spritleitungen hingedeutet.

"Um ganz sicherzugehen, wurde ein "Emercency" ausgerufen, um bei der Landung Priorität zu bekommen", sagte die Sprecherin.
So war unter anderem die Flughafenfeuerwehr vor Ort.
"Das ist aber in solchen Fällen routinemäßig so vorgesehen und war keine Notlandung im engeren Sinne", sagte die Sprecherin.
Die Maschine vom Typ McDonnell Douglas MD-11 kam demnach ohne Probleme auf der vorgesehenen Landebahn an und rollte eigenständig auf ihre Position.


 
Randale in Berlin: 30 Menschen zerlegen Tische und Stühle in Shisha-Bar !

Fünf Fahrzeuge hielten vor der Bar, dann stürmten die Täter aus den Autos und droschen auf das Möbel des Lokals ein: In Berlin haben Unbekannte eine Shisha-Bar angegriffen.

Rund 30 Menschen haben im Berliner Stadtteil Kreuzberg vor einer Shisha-Bar auf Tische und Stühle eingedroschen.
Wie die Polizei unter Berufung auf Zeugenaussagen berichtete, fuhren die mutmaßlichen Täter am späten Samstagabend mit fünf Fahrzeugen vor das Lokal, stiegen aus und schlugen dann mit Schlagstöcken auf das Mobiliar ein.
Auch auf Gäste der Bar in der Manteuffelstraße sollen sie losgegangen sein.

Noch bevor die Polizei eintraf, waren sowohl die Täter als auch die Mitarbeiterin der Bar und eventuell verletzte Gäste geflüchtet.
Zum Hintergrund gab es zunächst keine Informationen.


 
Mönchengladbach: Baby Ben umgebracht: Vater droht lebenslange Haft !

Für den mutmaßlichen Mord an seinem sechs Wochen alten Sohn Ben droht einem 30-Jährigen in Mönchengladbach lebenslange Haft.
Das Landgericht will heute in dem Prozess das Urteil verkünden.
Über Wochen soll der Vater den Säugling gequält und ihn schließlich umgebracht haben.

Der Vater hatte bei der Polizei ausgesagt, dass ihn das Kind gestört habe: So habe er nicht mehr bis mittags im Bett liegen können.
Die mitangeklagte Mutter, so der Staatsanwalt, sei bei einigen der schweren Übergriffe dabei gewesen - ohne ihr Kind zu beschützen.
Für die 30-Jährige hatte der Staatsanwalt sechseinhalb Jahre Haft beantragt.

Der Verteidiger hatte Freispruch für den Vater gefordert, der sein Geständnis im Gerichtssaal widerrufen hatte.
Die Beweislage sei unklar und das Geständnis möglicherweise rechtswidrig erzwungen worden.
So sei der Verdächtige damals unter Schlafentzug mehr als zehn Stunden lang vernommen worden.


 
Berlin: 39-Jähriger wegen Serie von Bankbetrügereien vor Gericht !

In einem Prozess um eine Serie von Bankbetrügereien mit einem Schaden von rund 200 000 Euro kommt ein 39-Jähriger ab heute vor das Berliner Landgericht.
Der Angeklagte soll mit gefälschten Ausweisdokumenten mehrere Bankkonten eröffnet haben.

Diese habe er unbekannten Dritten zur Verfügung gestellt, um illegal erlangte Geldbeträge dorthin transferieren zu lassen.
Ermittlungen zufolge soll der 39-Jährige das Geld unmittelbar nach Eingang abgeholt und weiterverteilt haben.

Ihm werden insgesamt 30 Taten ab Februar 2017 zur Last gelegt.
Für den Prozess wegen Urkundenfälschung und Betrugs sind 13 Verhandlungstage vorgesehen.


 
Ravensburg: Prozess - Anschlag auf 17-Jährige wegen "beschmutzter Ehre" !

Für einen Mordanschlag auf eine 17-jährige Frau müssen sich von heute an deren syrischer Ehemann und ihr aus dem Libanon stammender Bruder verantworten.
Vor dem Landgericht Ravensburg sind die beiden Männer wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung angeklagt (Aktenzeichen 2 KLs 242 Js 20969/18 jug).

Den ebenfalls aus dem Libanon nach Deutschland gekommenen Eltern der jungen Muslimin wirft die Staatsanwaltschaft Stuttgart gefährliche Körperverletzung vor.
Sie sollen die mutmaßlichen Haupttäter zur Tötung ihrer Tochter aufgefordert haben, dann aber Hilfe für die Schwerverletzte geholt haben.

Laut Anklagebehörde war eine angeblich "beschmutzte Familienehre" das Motiv für die Bluttat in Laupheim (Landkreis Biberach) am 27. Februar.
Das Gericht spricht von einem "Strafverfahren wegen eines Ehrenmordversuches".

Das vor einigen Jahren aus Libyen nach Deutschland gekommene Opfer sollte demnach für einen mutmaßlichen Ehebruch mit dem Tod bestraft werden.


 
Frankfurt am Main: Raubmord an Schmuckhändler - Plädoyers !

Im Prozess um den Raubmord an einem Schmuckhändler in Frankfurt sollen heute die Anwälte der Nebenkläger sowie die Verteidiger der drei Angeklagten plädieren.
Vor dem Landgericht Frankfurt müssen sich seit Ende Mai drei zwischen 20 und 27 Jahre alte Männer wegen des Raubüberfalls im Oktober vergangenen Jahres verantworten, bei dem der 78 Jahre alte Geschäftsmann getötet und seine Ehefrau gleichen Alters schwer verletzt worden waren.

Die Staatsanwaltschaft hatte bereits in der vergangenen Woche Haftstrafen von bis zu 13 Jahren und neun Monaten gefordert.


 
Schwerin: Prozess wegen bandenmäßigen Drogenhandels geht weiter !

Am Schweriner Landgericht wird heute ein Drogenprozess gegen 15 Angeklagte fortgesetzt.
Sie sollen zwischen 2010 und 2015 in sehr unterschiedlicher Weise in illegale Drogengeschäfte in Nordwestmecklenburg verwickelt gewesen sein.

Als Haupttäter gelten nach Angaben der Staatsanwaltschaft zwei 43 und 44 Jahre alte Männer.
Sie sollen in der Region sieben Cannabis-Plantagen betrieben und die Ernten gewinnbringend verkauft haben.

Beobachter erwarten für den Beginn des zweiten Verhandlungstages, dass sich das Gericht zu einem möglichen Deal äußert.
Richter, Staatsanwaltschaft und die Verteidiger hatten zu Prozessbeginn am vorigen Dienstag ausgelotet, ob sich die Angeklagten bei Zusicherung möglicher Höchststrafen geständig zeigen wollen.

Auf diese Weise können Verfahren deutlich beschleunigt werden.
Für bandenmäßig begangene Drogenvergehen sieht der Gesetzgeber Haftstrafen zwischen fünf und 15 Jahren vor.
Das Gericht hatte aber bereits durchblicken lassen, dass einige Angeklagte wegen geringer Tatbeteiligung glimpflich davon kommen könnten.


 
Düsseldorf : Mutmaßlichem syrischen Kriegsverbrecher droht Höchststrafe !

Einem mutmaßlichen syrischen Kriegsverbrecher droht in Düsseldorf die Höchststrafe.
Nach 16 Monaten Prozessdauer will das Oberlandesgericht in Düsseldorf heute das Urteil gegen den 43-Jährigen verkünden.

Die Bundesanwaltschaft hat lebenslange Haft und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt.
Der Angeklagte habe als Chef einer Stadtteilmiliz in Aleppo während des Syrienkriegs eine grausame Schreckensherrschaft ausgeübt.

Dabei waren den Ermittlungen zufolge Menschen entführt und zu Tode gefoltert worden.
Später soll er sich abgesetzt und in Deutschland als Flüchtling Asyl beantragt haben.

Ein überlebendes Folteropfer hatte seinen mutmaßlichen Peiniger in Deutschland wiedererkannt und ihn angezeigt.
Im April 2016 hatte eine Spezialeinheit den Verdächtigen in Münster festgenommen.


 
Mann zündet Behördenmitarbeiter in Hamburg an - ein Toter !

Bei einer Zwangseinweisung ist in Hamburg ein Mann getötet worden.
Ein 28-Jähriger hatte wohl sich und seine Wohnung angezündet.


Hamburg. Ein 28-jähriger Mann hat am Montag bei einer Zwangseinweisung in Hamburg einen Behördenmitarbeiter tödlich und zwei weitere Männer schwer verletzt.
Wie die Polizei mitteilt, sollen zwei Mitarbeiter des Zuführdienstes und ein Betreuer die Wohnung des Mannes am Vormittag aufgesucht haben.
Sie sollten einen richterlichen Beschluss zur Zwangseinweisung vollstrecken.


HAMBURG: Psychisch Kranker zündet drei Behördenmitarbeiter an !


Als die Männer die Wohnung betraten, soll der mutmaßlich psychisch kranke 28-Jährige sich selbst und die Männer mit einer brennbaren Flüssigkeit übergossen und diese entzündet haben.
„Es gab sofort eine Verpuffung“, so Polizeisprecher Timo Zill.
Dabei erlitt einer der Mitarbeiter, ein 50-Jähriger, so schwere Verletzungen, dass er noch vor Ort verstarb.
Der zweite Mitarbeiter und der mutmaßliche Täter wurden schwer verletzt.
Der Betreuer kam mit leichten Verletzungen davon.

Zwei Männer schweben in Lebensgefahr
Laut Informationen des „Hamburger Abendblatts“ waren zwei Männer, der Täter und eines seiner Opfer, aus dem Fenster gesprungen.
Sie wurden notärztlich versorgt und mit Hubschraubern in Spezialkliniken geflogen.
Sie sollen in Lebensgefahr schweben
. Auch ein zweites Opfer sollen die Beamten vor dem Haus gefunden haben.
Der 50-Jährige war über das Treppenhaus nach draußen geflüchtet.
Er erlag kurze Zeit später seinen schweren Brandverletzungen.

Die Wohnung des 28-Jährigen in der 3. Etage stand zwischenzeitlich in Flammen.
Anwohner hatten gegen 11.06 Uhr die Feuerwehr alarmiert.
Sie meldeten Feuer in einer Wohnung, eine mögliche Explosion und dass Menschen aus einem Fenster gesprungen seien.
Das Feuer konnte von der Feuerwehr unter Kontrolle gebracht werden.
Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen.
Andere Bewohner des Hauses blieben unverletzt.

Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) sprach von einer schrecklichen Tat.
„Den Angehörigen des getöteten Mitarbeiters des Bezirksamtes Altona spreche ich mein tiefes Mitgefühl und Beileid aus.“
Dem ebenfalls von der Tat betroffenen Mitarbeiter wünschte der Bürgermeister, dass er sich von seinen schweren Verletzungen erhole.
Auch die Altonaer Bezirksamtsleiterin Liane Melzer (SPD) äußerte sich bestürzt.


 
Baby Ben gequält und ermordet: Lebenslange Haft für Vater !

Mönchengladbach. Nach sechs Wochen hielt der kleine Körper die Tortur nicht mehr aus: Baby Ben starb an einer Mischung aus Verbluten und Ersticken.

Der kleine Ben wurde nur sechs Wochen alt.
Er starb an einer Mischung aus Verbluten und Ersticken.
Als Rechtsmediziner den kleinen Körper untersuchten, stießen sie auf Spuren schwerer Misshandlungen: Innere Organe waren verletzt, 13 Rippen gebrochen.
Der Verdacht richtete sich rasch gegen den Vater des Kindes: Als Mörder seines eigenen Sohnes wurde der 30-Jährige am Montag zu lebenslanger Haft verurteilt.

Er habe das Baby über Wochen gequält und schließlich getötet, befand das Landgericht Mönchengladbach.

Bens Mutter saß ebenfalls auf der Anklagebank.
Sie soll dem grausamen Treiben tatenlos zugeschaut haben.

Dafür wurde sie zu viereinhalb Jahren Haft wegen Totschlags durch Unterlassen verurteilt.

Sie habe das Kind in der Nacht seiner Ermordung nicht beschützt.
Allerdings sei die 30-Jährige wegen einer Wochenbettdepression vermindert schuldfähig gewesen.
Zudem habe sie ein Geständnis abgelegt.

Ben wurde vom Vater wochenlang gequält
Der kleine Ben sei seinem Vater schutzlos ausgeliefert gewesen, hatte der Staatsanwalt berichtet.
Über Wochen habe der 94-Kilo-Mann den Säugling gequält.
Bei der Polizei hatte er als Motiv für die Tötung angegeben, seine Freundin habe angekündigt, mit dem Kind zum Arzt zu gehen.
Er habe befürchtet, dass die Misshandlungen dabei ans Licht kommen.

Der arbeitslose Lagerhelfer hatte im Prozess dieses Geständnis widerrufen.
Sein Verteidiger hatte sogar Freispruch gefordert: Die Beweislage sei unklar und das Geständnis möglicherweise unter rechtswidrigen Verhörbedingungen erzwungen worden.
So sei der Verdächtige damals unter Schlafentzug mehr als zehn Stunden lang vernommen worden.

Doch dafür sah das Gericht keine.
Wir sind überzeugt, dass er ein wahres Geständnis abgelegt hat, sagte der Vorsitzende Richter Lothar Beckers.

Eltern nahmen das Urteil äußerlich ohne Regung zur Kenntnis
In der Nacht zum 1. Februar 2018 war Ben laut Anklage ermordet worden.
Dazu habe der Vater den kleinen Jungen in eine auf der Couch liegende Decke gedrückt, bis er aufgehört habe zu atmen.
Die Mutter sei zuvor ins Bett gegangen und habe das Kind dem Vater überlassen, obwohl sie um die Lebensgefahr für ihr Kind gewusst haben müsse.

Die Eltern nahmen das Urteil am Montag äußerlich ohne Regung zur Kenntnis.
Eine besondere Schwere der Schuld, wie von der Staatsanwaltschaft für den Vater gefordert, stellte das Gericht nicht fest.


 
IS-Extremist zu zehn Jahren Haft verurteilt !

Ein 32 Jahre alter Mann ist wegen Kriegsverbrechen in Syrien zu zehn Jahren Haft verurteilt worden.
Er soll unter anderem eine Folterung gefilmt haben.

Wegen Kriegsverbrechen und Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung ist ein islamischer Extremist in Frankfurt zu zehn Jahren Haft verurteilt worden.
Das Oberlandesgericht ging davon aus, dass der 32 Jahre alte Abdelkarim E.B. im November 2013 in einem Haus nahe der nordsyrischen Stadt Aleppo einer Folterung beiwohnte und diese mit einer Kamera gefilmt hatte.

Gleichwohl verurteilte der Staatsschutzsenat den angeklagten Deutschen nur wegen Beihilfe und nicht - wie von der Bundesanwaltschaft gefordert - wegen Mittäterschaft.
Bereits im November 2016 war E.B. vom gleichen Gericht wegen der Teilnahme an bewaffneten Auseinandersetzungen zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
Die Richter bildeten nun eine Gesamtstrafe.


 
Urteil in München: Mann schießt sich Wattestäbchen ins Gehirn !

In Bayern ist ein Mann verurteilt worden, weil er mit einer gefundenen Waffe hantierte und sich dabei selbst verletzte.
Er leidet noch immer unter Folgeschäden.

Beim Russischen Roulette mit einer Pistole hat sich ein Münchner ein Wattestäbchen in den Kopf geschossen.
Das halbierte Stäbchen sei durch die Schädeldecke zwei Millimeter ins Gehirn eingedrungen, heißt es in einer Entscheidung des Amtsgerichts München, die am Montag veröffentlicht wurde.

Der schwer verletzte Mann wurde operiert.
Nun leide er immer noch unter Schwindelattacken.

Die Tat erklärte der 34-Jährige vor Gericht mit seiner Drogensucht.
Die Sache sei ihm aber eine Lehre gewesen und er konsumiere inzwischen keine Drogen mehr.
Das Amtsgericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro – wegen unerlaubten Besitzes und Führens einer Schusswaffe.

Waffe in der Mülltonne gefunden
Laut rechtskräftigem Urteil hatte der Mann den geladenen Revolver in einer Mülltonne gefunden.
Er und ein Freund hätten die scharfen Patronen entfernt und stattdessen ein halbes Wattestäbchen in eine Kammer eingesetzt.
Anschließend hätten sie die Trommel immer wieder gedreht und so getan, als würden sie abdrücken.
Später ging der Freund nach Hause.

Der 34-Jährige machte weiter und kontrollierte laut Urteil, in welcher Kammer das Wattestäbchen saß.
Als er zum Schluss kam, dass keine Gefahr drohte, drückte er ab.
Allerdings unterlief ihm dabei ein Fehler: Er habe er sich in der Drehrichtung der Trommel vertan, heißt es in der Entscheidung.


 
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