Aktuelle NEWS aus Deutschland !

Klinik in Göppingen: Zwei Patienten sterben aufgrund falscher Medikamente !


Weil sie falsche Medikamente verabreicht bekommen haben starben in einem Krankenhaus in Baden-Württemberg zwei Menschen.
Nun wird gegen eine Pflegerin ermittelt.


In einer Klinik in Göppingen sind am Mittwochmorgen zwei 78 Jahre und 62 Jahre alte Patienten tot aufgefunden worden.
Bisherigen Ermittlungen zufolge besteht der dringende Verdacht, dass die Verabreichung falscher Medikamente zu ihrem Tod geführt haben könnte.
Das teilten Staatsanwaltschaft und Polizei mit.
"Fünf weitere Personen haben ebenfalls das Medikament erhalten, sind jedoch in einem stabilen Zustand", hieß es weiterhin.

Die Behörden ermitteln nun wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung.
Die Ermittlungen richten sich aktuell gegen eine Beschäftigte der Klinik.
Wie ein Polizeisprecher sagte, deutet momentan nichts darauf hin, dass die Pflegerin mit Vorsatz gehandelt hat.
Bei den Toten handelt es sich demnach um eine 62 Jahre alte Frau und einen 78 Jahre alten Mann.


 
Vorfall in Oberbayern: Toter lag tagelang unentdeckt in seinem Auto !

Aufgrund des starken Verwesungsgeruchs wurde eine Passantin aufmerksam: In einem Auto fand sie die Leiche eines 64-jährigen Mannes.
Mehrere Tage hatte sie dort bereits gelegen.


Auf einem Supermarkt-Parkplatz in Oberbayern hat eine Passantin die Leiche eines 64-jährigen Manns entdeckt.
Der Tote hatte dort seit Tagen unbemerkt in seinem Auto gelegen, wie die Polizei mitteilte.
Erst am Samstagabend fiel einer Frau in Wolnzach (Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm) beim Vorbeigehen der starke Verwesungsgeruch auf, der aus dem Wagen strömte.
Als sie näher herantrat, entdeckte die Passantin die Leiche im Innern des Fahrzeugs.
Zuerst hatte der "Donaukurier" darüber berichtet.

Eine anschließende Obduktion ergab, dass der Mann ohne Fremdverschulden starb.
Bei dem Toten handelt es sich um einen seit Anfang September als vermisst gemeldeten Mann, zur Identität machte die Polizei keine weiteren Angaben.
Der Wagen des Toten stammt laut Kennzeichen aus dem Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen in Mittelfranken.


 
Prozess in Ingolstadt: Geiselnahme in Jugendamt - Angeklagter gibt alles zu !

Ingolstadt - Im Prozess um die Geiselnahme in einem oberbayerischen Jugendamt hat der Angeklagte ein umfassendes Geständnis abgelegt.

Der 29-Jährige hatte im November 2017 fast fünfeinhalb Stunden eine Mitarbeiterin der Behörde in Pfaffenhofen in seiner Gewalt und die Frau dabei zwei Mal mit einem Taschenmesser verletzt.
Zwei als Notärzte getarnte Polizisten hatten schließlich das Geiseldrama beendet und den Angeklagten überwältigt.

Nach der Verlesung der Anklage am Mittwoch vor dem Ingolstädter Landgericht räumte der Mann alle Vorwürfe ein.
"Es stimmt alles", sagte er zu den Ausführungen der Staatsanwältin.
Der 29-Jährige begründete die Tat damit, dass er auf das Jugendamt wütend gewesen sei.

Hintergrund der Tat war, dass ein Familiengericht die damals eineinhalbjährige Tochter des Mannes in einer Pflegefamilie untergebracht hatte.
Anlass war, dass die Mutter des Mädchens, die ehemalige Freundin des 29-Jährigen, psychisch auffällig war.

In dem Verfahren wird nun insbesondere auch geprüft, ob der Mann überhaupt schuldfähig ist.
Außer einer Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe stehe auch eine Unterbringung in einer Psychiatrie im Raum, sagte der vorsitzende Richter.
Das Urteil ist für den 12. Oktober vorgesehen.


 
Leiche von rechtsextremem Hogesa-Mitgründer gefunden: Rechte planen Trauermarsch !

Mönchengladbach - Der Tod eines polizeibekannten Rechtsextremen in Mönchengladbach hat für Aufregung gesorgt.
Die Polizei hatte zunächst ein Tötungsdelikt nicht ausgeschlossen.
Die Obduktion ergab jedoch, dass der 32-Jährige sich das Leben genommen hatte, wie Polizei und Staatsanwaltschaft mitteilten.

Der Tote war nach Polizeiangaben Mitgründer des radikalen Bündnisses "Hooligans gegen Salafisten" (Hogesa).

Rechtsextreme und Hooligans riefen für den heutigen Abend zu einem "Trauermarsch" in Mönchengladbach auf.
Die Polizei erwartete rund 500 Teilnehmer.
"Wir gehen von einem friedlichen Verlauf aus, sind aber gut aufgestellt, falls es zu Störungen kommen sollte", sagte eine Polizeisprecherin.
Vor Bekanntwerden des Obduktionsergebnisses waren in sozialen Medien Spekulationen über ein vorsätzliches Tötungsdelikt laut geworden.

Ein Passant hatte die Leiche des 32-Jährigen am Mittwochabend vor einem Museum gefunden.
Sie wies Stichverletzungen auf.
Daraufhin nahm eine Mordkommission die Ermittlungen auf.
Weitere Einzelheiten will die Polizei am Freitag mitteilen.

Die Hogesa-Bewegung hatte besonders im Oktober 2014 für Schlagzeilen gesorgt, als sich bei einer Kundgebung in Köln Hooligans und Neonazis Straßenschlachten mit der Polizei lieferten.
Rund 50 Beamte wurden damals verletzt.


 
13 Jahre Haft: Autoraser wegen versuchten Mordes verurteilt !

Vor einem Jahr hat ein 34-Jähriger auf der Flucht von der Polizei eine Mutter und ihr Kind angefahren.
Nun hat das Berliner Landgericht ein Urteil gefällt.

Zu 13 Jahren Haft hat das Landgericht Berlin einen Autoraser verurteilt, der auf der Flucht vor der Polizei eine Mutter und ihr fünfjähriges Kind schwer verletzte.
"Es ist ein Wunder, dass die beiden noch leben", sagte der Richter bei der Urteilsverkündung.
Er verurteilte den 34-jährigen Djordje S. wegen versuchten Mordes und zahlreicher anderer Delikte.

Im September vergangenen Jahres war S. vor der Flucht vor der Polizei, die ihn kontrollieren wollte, betrunken durch Berlin-Kreuzberg gerast.
Dabei erfasste er im morgendlichen Berufsverkehr die Mutter und ihr Kind, die über die Motorhaube etwa zehn bis 15 Meter durch die Luft geschleudert wurden.

Fünfjähriges Mädchen entkam nur knapp dem Tod
"Das Kind war quasi schon tot", sagte der Richter und machte darauf aufmerksam, dass sein Überleben allein einer Krankenschwester vor Ort zu verdanken sei.
Das Mädchen und seine Mutter wurden im Krankenhaus behandelt und erlitten neben Knochenbrüchen auch psychische Schäden, die Mutter kann außerdem knapp ein Jahr später noch immer nicht richtig laufen.

Die Familie der beiden begrüßte das Urteil.
"Es duftet nach Gerechtigkeit", sagte Mikail A., der Onkel der Frau.
"Der wird andere Menschen nicht mehr verletzen."

Gegen S. wurde auch eine fünfjährige Führerscheinsperre verhängt.
Der Mann wurde außerdem wegen Fahrens ohne Führerschein, Unfallflucht und Widerstands gegen Beamte verurteilt – er hatte sich gewaltsam gegen seine Festnahme gewehrt.

Autofahrer hatte bereits sieben Vorstrafen
Der Richter bezeichnete den Mann als "hochkriminelle Persönlichkeit".
Er ist siebenfach vorbestraft und wurde bereits zweimal nach Serbien abgeschoben, wie der Richter erläuterte.
Erst kurz vor der Tat war er wieder unerlaubt nach Deutschland eingereist.

Das Gericht ging mit dem Maß der Freiheitsstrafe über die Forderung der Staatsanwaltschaft nach elf Jahren und sechs Monaten Haft hinaus.
Der Forderung nach einer lebenslangen Führerscheinsperre folgte es jedoch nicht.
Die Verteidigung des Manns hatte eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung gefordert.

Die Verurteilung wegen versuchten Mordes erklärte der Richter damit, dass S. mit der Raserei vorangegangene Straftaten – unter anderem das betrunkene Fahren ohne Führerschein – habe verdecken wollen und dass sich höchst egoistisch verhalten habe, weil auch zahlreiche andere Passanten und Fahrradfahrer gefährdet wurden.

"Man konnte nicht ansatzweise auf einen guten Ausgang vertrauen", sagte der Richter und begründete damit den Vorsatz der Tat.
Er räumte aber auch ein, dass S. zum Ende des Prozesses Reue gezeigt und sich offenbar aufrichtig entschuldigt habe.

In einem anderen prominenten Berliner Autoraserfall hatte der Bundesgerichtshof im Frühjahr ein Mordurteil wieder aufgehoben, weil nach Ansicht der Karlsruher Richter der Tötungsvorsatz fehlte.
In dem Fall hatte das Berliner Landgericht zwei Männer nach einem illegalen Autorennen verurteilt, bei dem ein unbeteiligter Autofahrer starb. Es war das bundesweit ersten Mordurteil in einem derartigen Fall.
Der Prozess soll im November in zweitem Anlauf neu starten.


 
Berlin: Bis zu 10 000 Demonstranten gegen Erdogan erwartet !

Mehrere größere Demonstrationen sind zum Staatsbesuch des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan in Berlin angekündigt.
Zur Größten davon werden 10 000 Teilnehmer erwartet, wie die Polizei am Donnerstag auf Anfrage mitteilte.

Das Bündnis "Erdogan Not Welcome" hat die Aktion angemeldet, die demnach am 28. September um 16.00 Uhr auf dem Potsdamer Platz beginnt und am Großen Stern endet.
Das Bündnis will auch am nächsten Tag (29. September) protestieren.
Dann soll die Aktion um 12.00 Uhr auf dem Alexanderplatz losgehen und auf dem Potsdamer Platz enden.
300 Teilnehmer sind bei der Polizei angemeldet.

Für den 28. September hat auch die Alevitische Gemeinde zu Berlin eine Protestaktion auf dem Bebelplatz (18.00 Uhr) angemeldet.
Laut Polizei wird mit 350 Teilnehmern gerechnet.


 
Detmold: Mit fingierten Autoankäufen Banken geprellt !

Zwei ehemalige Geschäftsführer eines Autohauses in Bad Salzuflen sind am Donnerstag vom Landgericht Detmold zu zweijährigen Haftstrafen auf Bewährung verurteilt worden.
Sie hatten über den Jahreswechsel 2013/2014 in insgesamt elf Fällen angekaufte Gebrauchtwagen über ihre Hausbanken doppelt finanziert und so einen Schaden von fast 400 000 Euro verursacht.
Hintergrund des gewerbsmäßigen Betruges war laut Geständnis der 53 und 54 Jahre alten Angeklagten die finanzielle Schieflage ihrer Firma.

Um sich wegen ausstehender Zahlungseingänge über eine Durststrecke zu retten, hatten sie den Ankauf von bereits im Bestand vorhandenen Gebrauchtwagen bei einer zweiten Bank fingiert und - ohne die Papiere vorlegen zu müssen - Kredite erhalten.
Diese Mittel nutzten die Männer zur Finanzierung des laufenden Betriebs.
Ein Mitarbeiter ließ das System auffliegen.


 
Spionage-Verdacht bei Berliner Polizei !

Keylogger im Einsatz - Spionage-Werkzeug an PC der Berliner Polizei gefunden.

Spionage-Verdachtsfall bei der Berliner Polizei.
Dort wurde an einem Rechner ein Zubehörteil gefunden, das die Tastatureingaben aufzeichnet.
Bekannt gemacht wurde das in einem kleinen Kreis.

"Bleiben Sie wachsam im Netz", endet eine brisante interne Mail eines Spezialisten der Berliner Polizei.
Er berichtet darin von einem Späh-Angriff, bei dem auch alle Vorsicht beim Surfen nichts nutzt.
An einem PC fand sich ein Keylogger, ein unscheinbarer kleiner Stick, der alle Tastatureingaben aufzeichnete.
In den eigenen Reihen wurde ein Werkzeug eingesetzt, mit dem Kollegen ausspioniert werden können.

Mit einem Keylogger können beispielsweise Passwörter gestohlen werden oder es kann nachvollzogen werden, wonach ein Nutzer gesucht hat.
Bei der Polizei, wo mit den personalisierten Zugängen in das System "Poliks" teils hochsensible Daten abgefragt werden können, ist das besonders brisant.

Zugriff auf Daten von Millionen Menschen
Verfügbar sind Daten von 80 Millionen Fahrzeughaltern, dazu von über drei Millionen Menschen Privatadressen, Ehestand, Ehepartner oder im Haushalt angemeldete dritte Personen.
"Poliks" (Polizeiliches Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung) erfasst auch Straftäter und Tatverdächtige, ebenso die Daten von Opfern und Zeugen.

Abfragen dazu müssen viele Polizisten bei der Direktion Einsatz eigentlich nur in Ausnahmefällen stellen.
Dort sind die geschlossenen Einheiten der Bereitschaftspolizei, der Objektschutz, Diensthunde- und Hubschrauberstaffel und Wasserschutzpolizei angesiedelt, für die Arbeit der meisten Angehörigen spielen Ermittlung und Sachbearbeitung kaum eine Rolle

Deshalb würde es schnell auffallen, wenn von dort ein Polizist Anfragen stellt.
Das könnte ein Grund sein, sich die Zugangsdaten von Kollegen zu besorgen, um unter deren Namen dann Abfragen zu stellen.
Die Pressestelle der Polizei verneint das im konkreten Fall: "Eine Missbrauchsabsicht hinsichtlich sensibler polizeilicher Datenbestände konnte ausgeschlossen werden."

Die Polizei gibt an, die Urheberschaft sei zweifelsfrei geklärt.
Sie machte am Donnerstag in einer knappen Antwort auf einen am Sonntag verschickten Fragenkatalog keinerlei weitere Angaben, wie das ausgeschlossen wurde und welche anderen Gründe es gegeben haben könnte, den Keylogger anzubringen.
Das ist selbstverständlich dienstlich verboten.

Der festgestellte Sachverhalt habe nach Prüfung durch die Staatsanwaltschaft Berlin keine strafrechtlich relevanten Umstände ergeben, teilt die Polizei in einer dürren Erklärung mit.

"Ungeheuerlich und nicht nachvollziehbar", nennt das Jörn Badendick, Pressesprecher der Personalvertretung der "Unabhängigen in der Polizei e.V.", ein Verein, der sich als Alternative zu der gewerkschaftlichen Personalvertretung versteht.
"Das ist juristisch nicht nachvollziehbar, bereits das Installieren des Keyloggers ist in einem solchen Fall eine Straftat nach Paragraf 202a."
Die "Unabhängigen" fordern "schonungslose Aufklärung": "Wenn unter fremdem Account Daten abgefragt werden, können völlig unbeteiligte und unschuldige in den Fokus von Ermittlungen geraten.
Da müssen wir als Personalvertretung die Reißleine ziehen."

Fall ereignete sich im März
t-online.de liegt die Mail aus dem Juni vor, in der die Direktion Einsatz die Informationssicherheitsverantwortlichen der anderen Direktionen bei der Berliner Polizei über den Vorfall informiert hat.
Ereignet hatte er sich im März.
Nach Informationen des "Tagesspiegels" aus der Polizei soll das Gerät wohl nur über ein Wochenende installiert gewesen und montags aufgefallen sein.
Außerhalb eines kleinen Kreises war der Fall offenbar nicht bekannt gemacht worden.

"Es ist ein hochproblematischer Vorgang, da hätte die breite Belegschaft informiert werden müssen", so "Unabhängigen"-Sprecher Badendick, der durch t-online.de von dem Fall erfuhr.
"Bei der Altersstruktur der Kollegen gibt es einige, die mit der Technik nicht so vertraut sind und überhaupt keinen Verdacht schöpfen würden, wenn sie so etwas sehen."
Auch Betriebsfremde wie Handwerker und Reinigungspersonal hätten Zugang zu Polizeidienststellen.
"Selbst wenn der Vorfall sich nicht bestätigen sollte, hätte das zum Anlass genommen werden müssen, die Dienstkräfte zu sensibilisieren."

Auch die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, wurde nach Angaben der Behörde nicht informiert und wird nun "die Polizei im ersten Schritt schriftlich auffordern, unsere Fragen zu dem Vorfall zu beantworten".
Nach dem bis Juni geltenden Datenschutzgesetz hätte sie Strafantrag stellen können, wenn "unbefugt personenbezogene Daten, die nicht offenkundig sind" übermittelt oder abgerufen werden.

Andere Sicherheitslücke bekannt
"Unabhängigen"-Sprecher Badendick nennt es einen "massiven Vertrauensbruch" der Polizeiführung, den Fall der Personalvertretung nicht mitgeteilt zu haben.
Vor kurzem hatte es von den "Unabhängigen" heftige Kritik an einer Sicherheitslücke gegeben.
Es sei möglich, sich nach dreimaliger falscher Passworteingabe bei einem fremden Account telefonisch ohne weitere Nachweise ein neues Passwort geben zu lassen.
"Da hätte das auch auf den Tisch gemusst, wir haben gefragt, ob da noch etwas ist."

Für Polizisten mit zweifelhaften Absichten kann es von Interesse sein, sich mit dem Account eines anderen einzuloggen.
Wer auf welche Daten zugreift, wird in der Regel protokolliert.
So flog eine Polizistin auf, die ihre Nachbarschaft ausspioniert hat.
Interne Ermittler stießen auch darauf, wer einen Drogenhändlerring mutmaßlich mit Polizeiinterna versorgt hatte.
Ein 39-jähriger Oberkommissar wanderte in Untersuchungshaft.
Sie hatten ihre eigenen Zugangsdaten genutzt.

Unerlaubter Einsatz von Keylogger ist Straftat
Mit einem Keylogger lassen sich Passwörter anderer Nutzer mitschneiden.
Verkauft werden dürfen solche Geräte frei, sie dürfen auch genutzt werden, wenn man sie am eigenen Rechner einsetzt, um Internet-Aktivitäten minderjähriger Kinder zu prüfen oder wenn alle potenziellen Nutzer über den Einsatz informiert sind.
Wer dagegen bei anderen mitschneidet, die davon nichts wissen, macht sich strafbar wegen des Ausspähens von Daten.
Darauf steht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Der bisher spektakulärste Fall eines Keyloggers wurde aus der Redaktion der Tageszeitung taz bekannt: Ein langjähriger Redakteur hatte dort mehr als ein Jahr lang an verschiedenen Rechnern entsprechende Hardware eingesetzt, bis er aufflog.
Er erhielt wegen Ausspähens von Daten einen Strafbefehl über 160 Tagessätzen à 40 Euro.
Er hat den Betrag nicht gezahlt und wird inzwischen mit Haftbefehl gesucht, hat sich aber nach Recherchen der taz in ein asiatisches Land abgesetzt.
Die Zeitung hatte den Fall selbst öffentlich gemacht und transparent darüber berichtet.


 
Mann gerät nach Kündigung in Rage und löst Polizei-Einsatz aus !

Niemand erhält sie gerne - nachdem jedoch ein Mann in Thüringen die Kündigung erhält, rastet er aus.
So sehr, dass die Polizei eingeschaltet wird.

Die Kündigung durch seinen Arbeitgeber hat bei einem Mann in Thüringen einen so heftigen Wutanfall ausgelöst, dass die Polizei kommen musste.
Der 39-Jährige habe nach der Kündigungsnachricht im Innenhof eines Mehrfamilienhaus in Gera randaliert, Blumen und Pflanzen aus der Erde gerissen und eine Gehwegplatte auf ein Moped geworfen, berichtete die Polizei.

Außerdem habe der Mann Steine und eine Warnbake umhergeworfen und einen Passanten angerempelt.
Die Polizei fand den alkoholisierten und aggressiven Mann schließlich in seiner Wohnung.
Da er sich auch dort nicht beruhigen ließ, wurde er in Gewahrsam genommen.


 
Großbrand in Flüchtlingszentrum !

Großbrand in Ankerzentrum in Bayern: Evakuierung ging rasch voran.

Der Dachstuhl komplett in Flammen, dichter Rauch in der Nachbarschaft.
In einem Flüchtlingszentrum in Bamberg hat es einen Großbrand gegeben.
Wie es zum Feuer kam, ist unklar.

Der Dachstuhl des Ankerzentrums für Flüchtlinge in Bamberg ist am Samstag in Flammen aufgegangen.
Ein Gebäude der Wohneinrichtung musste nach Angaben der Polizei Oberfranken geräumt werden, keiner der 150 Bewohner dieses Hauses wurde verletzt.
Drei Feuerwehrmänner erlitten bei dem Einsatz leichte Verletzungen.
Der Schaden liegt nach ersten Schätzungen der Polizei mindestens im sechsstelligen Bereich.
Nach ersten Erkenntnissen gebe es bislang keine Anzeichen dafür, dass der Brand durch Einwirkung von außen entstanden sein könnte, hieß es von der Polizei.

Der Sicherheitsdienst hatte den Brand in der ehemaligen Kaserne am Mittag bemerkt.
Mehrere Stunden kämpften rund 100 Einsatzkräfte gegen die Flammen, die zeitweise hoch aus dem Dach schlugen.
Erst am frühen Abend war das Feuer vollständig gelöscht.
"Die Stelle auf dem Dach ist schwer zu erreichen.
Deshalb ist das Feuer so schwer zu bekämpfen", sagte ein Polizeisprecher.

Anfang August waren in Bayern sieben Transitzentren oder Erstaufnahmeeinrichtungen in sogenannte Ankerzentren umgewandelt worden.
Die Einrichtungen sollen nach Plänen des Bundesinnenministers Horst Seehofer (CSU) Asylverfahren derjenigen Migranten beschleunigen, die kein Bleiberecht haben.
Die Standorte sind Donauwörth, Zirndorf, Regensburg, Deggendorf, Schweinfurt, Bamberg und Manching.
Etwa 1000 bis 1500 Flüchtlinge sollen jeweils zentral untergebracht sein.


 
Haartrockner in Badewanne: Sohn soll Mutter getötet haben !

In Darmstadt hat die Polizei einen 53-Jährigen festgenommen.
Er soll einen Fön zu seiner Mutter in die Badewanne geworfen und so einen tödlichen Schlag ausgelöst haben.

Ein 53-Jähriger steht im Verdacht, seine Mutter im hessischen Darmstadt getötet zu haben.
Er wurde festgenommen.
Das teilten Polizei und Staatsanwaltschaft mit.
Ersten Erkenntnissen zufolge warf der 53-Jährige einen Haartrockner in die Badewanne, als seine Mutter darin saß.
Der Stromschlag dürfte zum Tod der 76-Jährigen geführt haben, so die Ermittler.

Nach der Tat habe der Sohn gegen Mittag einen Zeugen informiert.
Dieser alarmierte die Polizei. Sie fand den 53-Jährigen vor der Haustür und nahm ihn fest.
Der Mann habe einen verwirrten Eindruck gemacht.
In der Wohnung entdeckten die Beamten dann die Leiche.
Mutter und Sohn hatten zusammen in der Wohnung gelebt.
Am Sonntag soll der Verdächtige zum Haftrichter gebracht werden.


 
Frankfurt am Main: Frauenleiche gefunden - Ermittler suchen Partner !

Nach dem Tod einer Frau in Frankfurt sucht die Polizei weiterhin nach dem Partner der 51-Jährigen.
Sie war am Donnerstag leblos in ihrer Wohnung im Stadtteil Hausen gefunden worden.

Beamte hatten die Tür aufgebrochen, nachdem sich eine Freundin der Frau Sorgen gemacht hatte.
Die Ermittler schließen ein Verbrechen nicht aus.
"Wir ermitteln in alle Richtungen", sagte ein Sprecher am Samstag.

Der Partner der Frau lebt in einer anderen Wohnung, wurde dort aber nicht angetroffen.
Seither läuft die Suche nach ihm.


 
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