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Zehn Monate Haft auf Bewährung und 10.000 Euro Strafe: Rüpel-Rapper Fler kommt noch mal mit Bewährung davon !
Rapper Fler (38) glänzte als Angeklagter einmal mehr durch Abwesenheit: Zehn Monate Haft auf Bewährung erhielt der Musiker.
Außerdem soll er eine Buße von 10 000 Euro zahlen.
Der Richter am fünften Prozesstag: „Schuldig der Beleidigung in sechs Fällen, der versuchten Nötigung, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen sowie der Beihilfe zu verbotenen Mitteilungen aus Gerichtsverfahren.“
Eine Klatsche für die Staatsanwältin: Sie hatte ein Jahr und zehn Monate Knast verlangt.
Begründung: „Er ist nicht bereit, sich an Regeln zu halten.“
Etliche Geldstrafen und eine Bewährungsstrafe hätten ihn nicht davon abgehalten, Menschen in seinem Umkreis zu beleidigen.
Die Anklägerin: „Er pocht auf Kunstfreiheit.
Grundrechte der anderen sind ihm egal.“
Mit dem Urteil ging das Gericht deutlich in Richtung des Verteidigers.
Er hatte sieben Monate Haft auf Bewährung verlangt - „mein Mandant ist auch eine Kunstfigur.“
Künftig werde Fler seine „vielleicht etwas rüpelhafte Ausdrucksweise auf den künstlerischen Bereich beschränken“.
Der Anwalt nach dem Urteil: „Die Staatsanwaltschaft ist als Tiger gestartet und als Bettvorleger gelandet.“
Noch allerdings ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Staatsanwältin und Verteidiger kündigten an, dass sie Rechtsmittel prüfen werden.
Fler, bürgerlich Patrick Losensky, hatte sich bereits am dritten Verhandlungstag rüpelhaft aus dem Prozess verabschiedet.
Er stürmte schimpfend aus dem Saal.
Einige Vorwürfe hatte er zugegeben, nicht gerade einsichtig.
Fler zum Richter: „Für mich ist es künstlerische Freiheit, dass ich mich so verhalte, wie sich ein Rapper verhält.“
Für die Richter stand fest: „Von 17 Vorwürfen haben sich elf bestätigt.“
Die meisten würden allerdings im Bereich der Bagatellkriminalität liegen.
Eine Nachbarin beleidigt, gegen einen Rechtsanwalt und einen Influencer im Internet gehetzt, mehrere Polizisten bei Verkehrskontrollen wüst beschimpft.
Schwerwiegendster Vorwurf sei die versuchte Nötigung.
Gegen einen Tagesspiegel-Journalisten habe Fler Druck aufgebaut – „um einen ihm missliebigen Text aus dem Netz zu bekommen.“
Einen „Hausbesuch“ habe der Rapper angekündigt.
Und von „Zähne ausschlagen“ sei die Rede gewesen.
Richter Carsten Schwanitz: „Ein No-Go, ein Angriff auf die Pressefreiheit, das ist nicht zu billigen.“
Zu Hetze im Netz der Richter: „Kunstfreiheit gibt ihm nicht das Recht, über andere herzuziehen.“
Und im Fall von Polizisten-Beleidigungen habe er im September 2019 seiner Wut verbal freien Lauf gelassen.
Der Richter: „Fehlerhaftes Verhalten der Polizisten konnten wir nicht feststellen.“
Eine Bewährungsstrafe sei ausreichend, so der Richter.
Doch Fler solle auch etwas spüren – durch die Zahlung von 10 000 Euro an die gemeinnützige Organisation Gangway – Straßensozialarbeit.
Rapper Fler (38) glänzte als Angeklagter einmal mehr durch Abwesenheit: Zehn Monate Haft auf Bewährung erhielt der Musiker.
Außerdem soll er eine Buße von 10 000 Euro zahlen.
Der Richter am fünften Prozesstag: „Schuldig der Beleidigung in sechs Fällen, der versuchten Nötigung, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen sowie der Beihilfe zu verbotenen Mitteilungen aus Gerichtsverfahren.“
Eine Klatsche für die Staatsanwältin: Sie hatte ein Jahr und zehn Monate Knast verlangt.
Begründung: „Er ist nicht bereit, sich an Regeln zu halten.“
Etliche Geldstrafen und eine Bewährungsstrafe hätten ihn nicht davon abgehalten, Menschen in seinem Umkreis zu beleidigen.
Die Anklägerin: „Er pocht auf Kunstfreiheit.
Grundrechte der anderen sind ihm egal.“
Mit dem Urteil ging das Gericht deutlich in Richtung des Verteidigers.
Er hatte sieben Monate Haft auf Bewährung verlangt - „mein Mandant ist auch eine Kunstfigur.“
Künftig werde Fler seine „vielleicht etwas rüpelhafte Ausdrucksweise auf den künstlerischen Bereich beschränken“.
Der Anwalt nach dem Urteil: „Die Staatsanwaltschaft ist als Tiger gestartet und als Bettvorleger gelandet.“
Noch allerdings ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Staatsanwältin und Verteidiger kündigten an, dass sie Rechtsmittel prüfen werden.
Fler, bürgerlich Patrick Losensky, hatte sich bereits am dritten Verhandlungstag rüpelhaft aus dem Prozess verabschiedet.
Er stürmte schimpfend aus dem Saal.
Einige Vorwürfe hatte er zugegeben, nicht gerade einsichtig.
Fler zum Richter: „Für mich ist es künstlerische Freiheit, dass ich mich so verhalte, wie sich ein Rapper verhält.“
Für die Richter stand fest: „Von 17 Vorwürfen haben sich elf bestätigt.“
Die meisten würden allerdings im Bereich der Bagatellkriminalität liegen.
Eine Nachbarin beleidigt, gegen einen Rechtsanwalt und einen Influencer im Internet gehetzt, mehrere Polizisten bei Verkehrskontrollen wüst beschimpft.
Schwerwiegendster Vorwurf sei die versuchte Nötigung.
Gegen einen Tagesspiegel-Journalisten habe Fler Druck aufgebaut – „um einen ihm missliebigen Text aus dem Netz zu bekommen.“
Einen „Hausbesuch“ habe der Rapper angekündigt.
Und von „Zähne ausschlagen“ sei die Rede gewesen.
Richter Carsten Schwanitz: „Ein No-Go, ein Angriff auf die Pressefreiheit, das ist nicht zu billigen.“
Zu Hetze im Netz der Richter: „Kunstfreiheit gibt ihm nicht das Recht, über andere herzuziehen.“
Und im Fall von Polizisten-Beleidigungen habe er im September 2019 seiner Wut verbal freien Lauf gelassen.
Der Richter: „Fehlerhaftes Verhalten der Polizisten konnten wir nicht feststellen.“
Eine Bewährungsstrafe sei ausreichend, so der Richter.
Doch Fler solle auch etwas spüren – durch die Zahlung von 10 000 Euro an die gemeinnützige Organisation Gangway – Straßensozialarbeit.