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Krefeld: Ex-Rechtsanwalt wegen Untreue zu drei Jahren Haft verurteilt !
Der ehemalige Rechtsanwalt Lothar Vauth ist in Krefeld zu drei Jahren Haft wegen Untreue verurteilt worden.
Das hat ein Sprecher des Landgerichts am Dienstag mitgeteilt.
Am Montag sei es überraschend zu einer Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Angeklagtem gekommen, der daraufhin ein Geständnis abgelegt habe.
Drei Monate der Strafe wurden wegen der langen Verfahrensdauer als vollstreckt eingestuft.
Der Haftbefehl gegen den 52-Jährigen sei nach fast zwei Jahren Untersuchungshaft aufgehoben worden.
Als einen Fall der Untreue wertete das Gericht eine Spende an die SPD unter dem Namen eines Kanzleipartners, der davon nichts wusste.
Die Spende war von der Partei rückabgewickelt worden.
Außerdem soll der Anwalt insgesamt 224 000 Euro Mandantengelder zurückgehalten haben.
Das von der Staatsanwaltschaft beantragte Berufsverbot gegen den Anwalt verhängte das Gericht nicht.
Der 52-Jährige hatte seine Zulassung freiwillig zurückgegeben.
Hinter den Aktivitäten des Anwalts war zunächst ein illegales Parteispendensystem vermutet worden.
Doch dafür habe man keine Anhaltspunkte gefunden, hatte die Staatsanwaltschaft bereits beim Prozessauftakt im März 2017 betont.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der ehemalige Rechtsanwalt Lothar Vauth ist in Krefeld zu drei Jahren Haft wegen Untreue verurteilt worden.
Das hat ein Sprecher des Landgerichts am Dienstag mitgeteilt.
Am Montag sei es überraschend zu einer Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Angeklagtem gekommen, der daraufhin ein Geständnis abgelegt habe.
Drei Monate der Strafe wurden wegen der langen Verfahrensdauer als vollstreckt eingestuft.
Der Haftbefehl gegen den 52-Jährigen sei nach fast zwei Jahren Untersuchungshaft aufgehoben worden.
Als einen Fall der Untreue wertete das Gericht eine Spende an die SPD unter dem Namen eines Kanzleipartners, der davon nichts wusste.
Die Spende war von der Partei rückabgewickelt worden.
Außerdem soll der Anwalt insgesamt 224 000 Euro Mandantengelder zurückgehalten haben.
Das von der Staatsanwaltschaft beantragte Berufsverbot gegen den Anwalt verhängte das Gericht nicht.
Der 52-Jährige hatte seine Zulassung freiwillig zurückgegeben.
Hinter den Aktivitäten des Anwalts war zunächst ein illegales Parteispendensystem vermutet worden.
Doch dafür habe man keine Anhaltspunkte gefunden, hatte die Staatsanwaltschaft bereits beim Prozessauftakt im März 2017 betont.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.