Aktuelle NEWS aus Deutschland !

Sturz von Terrasse: Frau klagt gegen Eigentümer !

München - War sie wegen eines Baufehlers gestürzt oder durch ihr eigenes Ungeschick?
Mit der Klage einer Frau, die sich bei einem Fall von der Terrasse eines befreundeten Paars schwer verletzt hatte, beschäftigt sich seit Montag das Münchner Oberlandesgericht.

Zu einem Ergebnis kam es beim ersten Termin nicht.
Die 46-Jährige fordert mehr als 24 000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz sowie die Übernahme künftiger Behandlungen von den Eigentümern.

Bereits im Juli 2013 war sie in Unterföhring nach einem Grillabend von der ungesicherten Terrasse den fast senkrechten Abhang hinuntergefallen, der nach Angaben der Eigentümer je nach Messstelle zwischen 49 und 53 Zentimetern tief ist.
Vor Gericht ist das von Bedeutung, weil gebaute Abhänge von mehr als 50 Zentimetern Höhe gemäß der bayerischen Bauordnung mit einem Geländer gesichert sein müssen.

Das hatte das Münchner Landgericht 2017 in erster Instanz allerdings nicht gelten lassen und den Unfall auf ungeschicktes Verhalten der Klägerin zurückgeführt.
Damit war es weitgehend der Einschätzung der Eigentümer gefolgt: Diese behaupteten auch jetzt vor dem Oberlandesgericht, die 46-Jährige habe mit einem großen Schritt auf die Treppe, die von der Terrasse führt, gelangen wollen.

Dabei sei sie jedoch wegen ihrer kleinen Statur nicht weit genug gekommen und ins Leere getreten.
Entgegen den Informationen, die das Gericht vorab verbreitet hatte, hatten die Beklagten eigenen Angaben nach allerdings nicht behauptet, die Frau sei freiwillig in den Abgrund gesprungen.

Die Klägerin war laut ihrer Darstellung direkt nach dem Aufstehen den Abhang hinuntergestürzt.
Auf Aufforderung der Vorsitzenden Richterin Petra Willner stellte sie im Sitzungssaal nach, wie sie damals von Tisch aufgestanden war.
Zwecks Wahrheitsfindung gab sie auch ihre Schuhgröße an.

Bis heute nimmt die Frau Schmerzmittel und geht an Krücken.
In Folge des Unfalls verlor sie eigenen Angaben zufolge auch ihren Arbeitsplatz.
Richterin Willner teilte mit, sie könne sowohl den Verweis auf die Bauordnung als auch auf das Mitverschulden der Klägerin nachvollziehen.
Sie regte einen Vergleich an, über den beide Parteien nun beraten.
Der Prozess wird am 11. Juni fortgesetzt.


 
Staatsanwaltschaft stellt "Zementmord"-Urteil nicht in Frage !

Der Haupttäter im "Zementmord"-Fall von 2007 geht definitiv nicht in Sicherungshaft.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart wird das jüngste Urteil des Landgerichts und damit die Ablehnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung nicht anfechten, wie der neue Sprecher der Behörde, Heiner Römhild, am Montag mitteilte.

Man habe das Urteil geprüft.
Die Entscheidung sei "schlüssig und gut begründet".
Die Einschätzung des Gerichts, dass bei dem heute 29-Jährigen nach zehn Jahren Haft keine hochgradige Gefahr mehr für die Begehung schwerster Gewaltstraftaten bestehe, sei schwer anzugreifen.

Das Landgericht hatte vergangene Woche die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung mit eben dieser Begründung abgelehnt.
Diese Entscheidung wird nun rechtskräftig. Wie es mit dem 29-Jährigen weitergeht, ist damit immer noch nicht

Aktuell sitzt er zwangsweise in der geschlossenen Psychiatrie, wie es 2008 im Urteil vom Landgericht Stuttgart bestimmt worden war.
Über die Fortdauer dieser Maßregel hat das Landgericht Karlsruhe zu entscheiden.

Derweil betreibt das Land die Abschiebung des Türken in die Heimat seines Vaters - inklusive zehnjährigem Rückkehrverbot.
Der Sonderstab Gefährliche Ausländer habe sich des Falles angenommen, hieß es.

Der 29-Jährige hatte vor elf Jahren in einer Gruppe einen Gymnasiasten ermordet, die Leiche zerstückelt, in Blumenkübeln einbetoniert und im Neckar versenkt.
Die Bluttat wird seither auch als "Zementmord" bezeichnet.


 
Diebstahl von "Keyless Go"-Autos: Dreieinhalb Jahre Haft !

Wegen Autodiebstählen mit einem Schaden von fast 125 000 Euro ist ein 33-Jähriger in Darmstadt zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
Der Mann hatte vor dem Landgericht zugegeben, bei vier Taten als Teil einer vierköpfigen, technisch erfahrenen Bande mitgemacht zu haben.

Er wurde wegen schweren Bandendiebstahls verurteilt.
Zudem muss er den Schaden in Höhe von 124 500 Euro wiedergutmachen.
Das Urteil vom Montag basiert auf einer Absprache zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung.

Die Autodiebe, von denen ein weiterer in Rheinland-Pfalz auf seinen Prozess wartet, hatten zwischen dem 16. Oktober und dem 8. November 2017 in Griesheim, Seeheim-Jugenheim und Weiterstadt die "Keyless Go"-Schließsysteme bei vier Fahrzeugen der Marke Audi überlistet.

Bei "Keyless Go" ist der Autoschlüssel ein stets funkender Sender, der das Auto öffnet und startet, wenn man ihm näher als zirka zwei Meter kommt.
Solange der Motor läuft, wird der Schlüssel nicht benötigt.

Da Autofahrer ihre Schlüssel oft im Eingangsbereich ihres Hauses ablegen, greift einer der Diebe das Signal vor der Haustür mit einem Empfänger ab, verstärkt es und sendet es zu einem Komplizen am Auto.

Der Angeklagte, ein gelernter Elektriker, hatte in zwei Fällen Autos nach Polen zum Ausschlachten gefahren.
Bei einer Fahrt am 8. November 2017 kontrollierte ihn allerdings die Polizei, die ihn nach einem Fluchtversuch festnehmen konnte.
"Wir haben ein relativ kleines Rädchen erwischt", sagte der Vorsitzende Richter Daniel Kästing in der Urteilsbegründung, "die Hintermänner haben wir natürlich nicht".


 
Marihuana-Anbau im "Horror-Haus": Haftstrafe für Eigentümer !

Im Prozess um eine Marihuana-Plantage im sogenannten Horror-Haus von Höxter ist der Hauseigentümer zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
Der 51-jährige Schotte habe das Haus zum Zwecke des bandenmäßigen Drogenanbau vermietet, urteilte das Landgericht Paderborn am Montag.

Dem Angeklagten sei auch eine Belohnung von der Bande versprochen worden.
Im Vollzug soll er nun eine Drogentherapie machen, ordneten die Richter an.

Das als "Horror-Haus" bekannt gewordene Anwesen in Höxter-Bosseborn, in dem ein Paar über Jahre hinweg Frauen gequält hatte, war im Frühjahr 2017 an den Schotten verkauft worden.
Als die Polizei im September das Anwesen durchsuchte, wurden mehr als 1000 Marihuana-Pflanzen mit einem Gesamtgewicht von 38 Kilogramm sichergestellt.
Der Wert der beschlagnahmten Pflanzen wurde von den Ermittlern auf etwa 200 000 Euro geschätzt.

Ein mitangeklagter 44-jähriger Deutsch-Türke muss laut Urteil vier Jahre in Haft.
Er hatte Hilfstätigkeiten für die Drogenbande übernommen.

Eine 30 Jahre alte Bulgarin wurde zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.
Sie hatte auf dem Grundstück gelebt und sich um die Pflanzen gekümmert.

Noch nicht abgeschlossen ist das Gerichtsverfahren gegen einen 43-Jährigen, der Kopf der Bande gewesen sein soll.
Er hatte das Haus vom Eigentümer gemietet, jedoch vor Gericht angegeben, es gebe einen Hintermann im niederländischen Venlo.
Ein Urteil in diesem Verfahren wird am 23. April erwartet.


 
Sechs Jahre Haft wegen schweren Raubes !

Wegen schweren Raubes hat das Landgericht Mosbach einen 33-Jährigen zu sechs Jahren Haft verurteilt.
Der Mann war mit vier Komplizen im Juli 2017 in die Wohnung eines 71 Jahre alten Mosbachers eingedrungen, um Wertgegenstände zu erbeuten.

Die Staatsanwaltschaft hatte siebeneinhalb Jahre Haft gefordert.
Die Verteidigerin hatte sich in ihrem Plädoyer nicht für ein Strafmaß ausgesprochen.

Das Urteil ist nach Gerichtsangaben vom Montag rechtskräftig, da sowohl Anklage als auch Verteidigung keine Rechtsmittel einlegen wollen.

Den Senioren hatten die Einbrecher auf der Toilette angetroffen, niedergeschlagen und an einen Stuhl gefesselt.
Die Tochter des Opfers kam später dazu und konnte die Nachbarn alarmieren.

Der Angeklagte und seine Komplizen flüchteten daraufhin mit einem Teil der Beute.
Ein 28-Jähriger wurde bereits wegen schweren Raubs in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu acht Jahren Haft verurteilt.


 
Buchhalterin veruntreut 1,4 Millionen Euro: Gefängnis !

Eine Berliner Finanzbuchhalterin hat sich bei mehreren Arbeitgebern fast 1,4 Millionen Euro zugeschanzt.
Sie wurde nun dafür zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.

Das ergaunerte Geld habe sie beim Online-Roulette verzockt, hatte die Frau vor Gericht gesagt.
Sie habe sich der Untreue und des Betrugs in 396 Fällen schuldig gemacht, begründete das Amtsgericht Tiergarten am Montag.

Fast fünf Jahre lang habe die Frau Geld ihrer Arbeitgeber auf eigene Konten überwiesen.
"Sie hat klein angefangen und sich immer größere Beträge zugeschanzt."
Die Angeklagte hatte gestanden und erklärt, sie sei in eine Spielsucht geraten.

Die Buchhalterin habe als Mitarbeiterin einer Rechtsanwaltskanzlei im Sommer 2012 erstmals Geld für sich abgezweigt, hieß es weiter im Urteil.
"Sie hat sich dann ein durchaus ausgeklügeltes System mit vielen Bankkonten aufgebaut", sagte der Vorsitzende Richter.
Bis Ende 2014 hatte die Frau laut Ermittlungen die Anwaltskanzlei um knapp 900 000 Euro geschädigt.

Rund 500 000 Euro habe sie danach als Buchhalterin einer Sicherheitsfirma ergaunert.
Bei einer zweiten Anwaltskanzlei sei sie schnell entdeckt worden.

Beträge bis zu 15 000 Euro habe sich die Angeklagte überwiesen.
"Nun steht die Angeklagte mit 1,4 Millionen Euro Schulden da", sagte der Richter.

Das Gericht folgte mit der Entscheidung dem Antrag des Staatsanwalts.
Die Verteidigerin hatte kein konkretes Strafmaß beantragt.


 
Zwei Leichen in Niehler Lokal: Ablauf des Dramas im Keller nun klar !

Köln - Drei Tage nach dem Fund von zwei Leichen in Niehl ermittelt die Mordkommission weiter an den genauen Hintergründen der Tat.

Eines steht aber nach der Obduktion nun fest: Der Ex-Freund (49) einer Kellnerin hat im Keller von Paul’s Restaurant an der Friedrich-Karl-Straße erst die 50-Jährige und danach sich selbst erschossen.

Für einen vorherigen Streit habe es keine Anhaltspunkte gegeben, teilte die Staatsanwaltschaft Köln am Montag mit.

Man gehe davon aus, dass der 49-Jährige die Trennung nicht überwunden hatte.
Nach Informationen ermitteln die Kripo-Beamten derzeit, ob der 49-Jährige die Tat geplant und Suizid-Gedanken hatte.

Ex-Paar hatte mehrere Kinder
Auch wird nach einem möglichen Abschiedsbrief gesucht.
Dem Vernehmen nach hinterlässt das Ex-Paar mehrere Kinder und wohnte im Rechtsrheinischen.

Der Mann war mit dem Auto am Freitag zum Lokal gefahren und hatte sich dort neben anderen Gästen aufgehalten.
Als die Kellnerin gegen 19.15 Uhr in den Keller ging, um Getränke zu holen, folgte er seiner Ex-Freundin.
Die Inhaberin fand wenig später die beiden Leichen nahe der Kegelbahnen.


 
Puppe ohne Kopf sorgt für Großeinsatz !

Weinstadt - Eine Puppe ohne Kopf hat am Abend im Remstal in Baden-Württemberg einen Großeinsatz von Polizei und Feuerwehr ausgelöst.

Sie sah eben aus wie eine menschliche Leiche, sagte ein Polizeisprecher über die Puppe, die einem Spaziergänger am Rande der Rems bei Weinstadt aufgefallen war.
Die erste Polizeistreife am vermeintlichen Tatort hatte ebenfalls den Eindruck, dass dort ein kopfloser Mensch liege.

Die Puppe lag im Auslauf eines unzugänglichen Schachts.
Feuerwehrleute öffneten den Schacht - erst dann konnte festgestellt werden, dass es sich um eine Puppe handelte.


 
Mildere Strafen für Lidl-Erpresser !

In einem zweiten Prozess um die Erpressung des Lebensmitteldiscounters Lidl sind die Haftstrafen für einen 50-Jährigen und seine fünf Jahre ältere Lebensgefährtin leicht reduziert worden.
Statt jeweils zehn Jahren Haft hat das Bochumer Landgericht am Dienstag nun neun Jahre beziehungsweise acht Jahre und neun Monate Haft verhängt.

Die Angeklagten hatten gestanden, zwischen 2012 und 2016 vor Lidl-Filialen in Herten, Bottrop und Bochum drei Rohrbomben gezündet und insgesamt elf Millionen Euro gefordert zu haben.
Der neue Prozess war notwendig geworden, weil der Bundesgerichtshof das erste Urteil in Teilen aufgehoben hatte.

Bei einem der Bombenanschläge war eine Mitarbeiterin des Discounters in Herten durch Splitter am Beim verletzt worden.
Die Urteile lauten weiter auf Mordversuch.

Dass die Strafen leicht reduziert worden sind, hängt laut Gericht unter anderem mit dem schlechten Gesundheitszustand der Angeklagten zusammen.


 
Kinderwagen-Trick: Mutmaßliche Ikea-Bande vor Gericht !

Nach einer Diebstahlserie mit einem präparierten Kinderwagen müssen sich fünf Mitglieder einer Familie aus Gelsenkirchen seit Dienstag vor Gericht verantworten.
Die Angeklagten sollen zwischen Juni 2016 und Januar 2017 an jedem Werktag in den Ikea-Filialen in Dortmund und Duisburg auf Diebestour gegangen sein.

Die Beute bestand laut Anklage unter anderem aus Babyphones, Gardinen, Bettwäsche und Werkzeug.
Der Gesamtschaden soll sich auf rund 350 000 Euro belaufen.

Bei den Angeklagten handelt es sich um den Vater, drei seiner Söhne und seinen Schwiegersohn.
Zum Prozessauftakt haben alle fünf zu den Vorwürfen geschwiegen.

Die 26 bis 52 Jahre alten Angeklagten sollen für ihre Diebestouren einen Kinderwagen mit Kabelbindern verstärkt haben, um damit auch größere Lasten transportieren zu können.
Die Waren wurden laut Anklage entweder direkt auf Bestellung gestohlen oder später auf Flohmärkten und über das Internet weiterverkauft.
Als Zwischenlager dienten den Ermittlungen zufolge extra angemietete Garagen in Gelsenkirchen.

Der Kinderwagen-Trick war aufgefallen, nachdem sich ein weiteres Familienmitglied an die Polizei gewandt und ausgepackt hatte.


 
Vater sticht auf Tochter in Einkaufscenter ein: Von Zeugen gestoppt !

In einem Einkaufscenter in Berliner-Neukölln haben Passanten eingegriffen, als ein 75-Jähriger auf seine Tochter einstach.
Die 47 Jahre alte Frau musste sofort operiert werden.
Die Hintergründe der Tat sind unklar.

Ein Vater hat in Berlin mit einem Messer auf seine 47-jährige Tochter eingestochen und sie schwer verletzt.

Zeugen griffen in einem Geschäft eines Einkaufscenter im Neuköllner Stadtteil Gropiusstadt ein und stoppten den 75-jährigen Angreifer.
Alarmierte Polizisten nahmen den Mann kurz nach der Tat in einem der Geschäfte fest.

Die Frau wurde in ein Krankenhaus gebracht und musste sofort operiert werden.
Das Motiv des Täters sei noch nicht klar, sagte eine Polizeisprecherin.

Vater und Tochter haben die türkische Staatsangehörigkeit.
Gegen den Vater ermittelt die Kriminalpolizei wegen versuchten Mordes.


 
Erwachsenen Sohn im Streit erstochen: Fünfeinhalb Jahre Haft !

Weil er seinen 27-jährigen Sohn nach einem Streit mit einem Messer erstochen hat, ist ein Vater zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden.
Das Berliner Landgericht sprach den 56-Jährigen am Dienstag des Totschlags schuldig.

In einer "affektiven Erregung" und alkoholisiert habe der Vater seinem Sohn im September 2017 im Haus der Familie im Berliner Ortsteil Alt-Hohenschönhausen einen Stich in die Brust versetzt.
Zuvor habe der 27-Jährige den Vater gedemütigt und geohrfeigt.

Der angeklagte Deutsche sei in das Zimmer des Sohnes gegangen, weil er "die Situation so nicht auf sich sitzen lassen wollte", hieß es im Urteil.
Notwehr habe nicht vorgelegen.
Der Ankläger hatte sechs Jahre Haft verlangt, die Anwältin Freispruch.


 
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