Aktuelle NEWS aus Deutschland !

Razzia mit Spezialkräften im NRW-Rockermilieu !

Düsseldorf - Bei einem Großeinsatz mit mehr als 700 Polizisten sind in Nordrhein-Westfalen am Morgen Wohnungen und Geschäfte im Rockermilieu durchsucht worden.

Hintergrund ist ein Verbot einer im Großraum Erkrath aktiven Gruppe der Hells Angels und deren Teilorganisation Clan 81 Germany durch das Innenministerium, wie die Polizei in Essen mitteilte.

In 16 Städten waren die Beamten im Einsatz, rund 50 Objekte wurden den Angaben nach durchsucht.

Ziel sei es, die Verbotsverfügung durchzusetzen.


 
Zivilcourage: Mord in Dortmund verhindert - 17-Jährige bekommt 10.000 Euro !

Dortmund/Berlin. Im Februar verhinderte Saskia Jürgens einen Mord in Mengede.
Jetzt wurde die 17-Jährige aus Waltrop mit einem Zivilcourage-Preis ausgezeichnet.

Der Zivilcourage-Preis "Gemeinsam gegen das Verbrechen" der ZDF Sendung Aktenzeichen XY geht in diesem Jahr an die Waltroperin Saskia Jürgens.
Anfang September dankte Dortmunds Polizeipräsident Gregor Lange der 17-Jährigen, die im Februar in Mengede einen Mord verhindert hatte.
Mutig zerrte sie zwei Messerstecher von den bereits lebensgefährlich verletzten Opfern.

Vor 200 Gästen lobte am Dienstag in Berlin Bundesinnenminister Thomas de Mazire das Einschreiten der Waltroperin.
Der "XY"-Preis ist mit 10.000 Euro dotiert.
Die ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY" gibt es seit 50 Jahren.
Immer wieder berichtet das Team um Moderator Rudi Cerne auch über Dortmunder Kriminalfälle.
So auch über die Tat vom 26. Februar, als Saskia Jürgens nachts zu Fuß zum Bahnhof Mengede unterwegs war.

Angeschrien und am Pullover gezogen
In dem Bericht ging es allerdings nicht um die Suche nach den Tätern, sondern um das mutige Handeln der 17-Jährigen.
Sie rettete nicht nur den Opfern das Leben.
Dankbar müssen auch die Täter sein.
Denn für einen vollendeten Mord können sie nun nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden.
"Ich bin direkt auf die Täter zugerannt.
Die hatten Messer und Golfschläger dabei.
Ich habe sie angeschrien, am Pullover gezogen und geschubst - dann haben sie von den blutenden Opfern abgelassen", berichtete Saskia Jürgens.

"Sie haben zwei Menschenleben gerettet", sagte Polizeipräsident Gregor Lange im September, als er neben der Waltroperin 18 weitere mutige Bürgerinnen und Bürger auszeichnete.
Sie hatten Ladendiebe verfolgt, Suizide verhindert, Herzinfarkt-Patienten und Unfallopfer gerettet.

Schauspiel-Prominenz bei der Preisverleihung
Saskia Jürgens war bei der Jubiläumsveranstaltung "50 Jahre Aktenzeichen XY ... ungelöst" in Berlin von Prominenz umgeben.
Dankesreden hielten die Schauspieler Anja Loos, Steffen Schröder und Jürgen Tonkel.
"XY"-Moderator Rudi Cerne und Bundesinnenminister Thomas de Mazire sagten, dass die Preisträgerin mit gutem Beispiel für Zivilcourage vorangegangen sei.


Am Mittwoch (25.10.) sind die Preisträger - mit Saskia Jürgens wurden drei weitere Bürger ausgezeichnet - ab 20.15 Uhr bei "Aktenzeichen XY" im ZDF im Gespräch mit Moderator Rudi Cerne zu sehen.


 
Gladbeck-Geiselnehmer Rösner will Therapie machen !

Gladbeck/Aachen. Der Gladbecker Geiselnehmer Degowski kommt in den nächsten Monaten frei.
Jetzt strebt auch sein Mittäter Hans-Jürgen Rösner eine Entlassung an.

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Hans-Jürgen Rösner hat nach fast 30 Jahren im Gefängnis offenbar seine Meinung geändert.
Der Mann, der nach der Geiselnahme von Gladbeck auf seiner Flucht noch betont hatte: "Ich scheiß auf mein Leben.
Und das meine ich ganz im Ernst", hat im Gefängnis nun doch wieder Lebenslust bekommen und will offenbar eine Therapie machen, um die Voraussetzungen für eine mögliche Haftentlassung zu schaffen.
"Herr Rösner hat sich entschieden, im November mit einer Therapie zu beginnen", sagte Reina Blikslager, Leiterin der Justizvollzugsanstalt (JVA) Aachen, dem Kölner Stadt-Anzeiger.
Auslöser dafür sei "sein Wunsch, eine Perspektive auf ein Leben in Freiheit zu erhalten".

Möglicherweise hätten die Berichte über die bevorstehende Freilassung seines Mittäters Dieter Degowski „mit dazu beigetragen, diesen Weg zu beschreiten“, sagte die Leiterin.
Bislang habe Rösner die Therapie abgelehnt.
Der Sinneswandel bietet ihm nun eine Perspektive auf ein Leben in Freiheit.
„Sollte die Therapie Wirkung zeigen, würden wir prüfen, ob Haftlockerungen möglich sind und gegebenenfalls eine Entlassung vorbereiten.
Die Resozialisierung ist ja schließlich eine wichtige Aufgabe des Strafvollzugs“, erklärte die JVA-Chefin.

Aus dem Ruder gelaufener Bankraub
Der heute 60-jährige Rösner war 1991 zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Mit seinem Komplizen Degowski war er im Sommer 1988 nach einem missglückten Banküberfall in Gladbeck mit Geiseln quer durch Deutschland und die Niederlande gefahren.
Dabei wurden sie von der Polizei verfolgt sowie von zahlreichen Journalisten, die zum Teil Interviews mit den Gangstern führten.
Auf ihrer Flucht erschossen die Täter zwei Geiseln.

54 Stunden lang hatten die Geiselgangster die Republik in Atem gehalten und schrieben damit Kriminalgeschichte.
Nach der Verurteilung wurden sie separat untergebracht.
2009 erwischte man Rösner mit Heroin in der Zelle was ihm sechs Monate „zusätzlich“ einbrachte.
„Glauben Sie wirklich, dass mich die Strafe beeindruckt?
Das geht mir, auf Deutsch gesagt, am Arsch vorbei“, sagte er damals zu den Richtern.

Degowski wird freikommen
Degowski, der in der JVA-Werl einsitzt, soll in den nächsten Monaten entlassen werden.
Er hatte sich einer Therapie unterzogen und mehrere Ausgänge ohne Auffälligkeiten absolviert.
Grundlage für die Entscheidung des Landgerichts Arnsberg war ein psychologisches Gutachten und eine Anhörung des Geiselnehmers.


 
Steuerfahnder-Affäre: Schweizer könnte Bewährung bekommen !

Frankfurt/Main - Daniel M. soll im Auftrag eines Schweizer Geheimdienstes deutsche Steuerfahnder ausspioniert haben - nun könnte er mit einer Bewährungsstrafe davonkommen.
Bedingung dafür sei aber ein "glaubhaftes" Geständnis.

Das sagte der Senatsvorsitzende Josef Bill zum Auftakt des mit Spannung erwarteten Prozesses am Oberlandesgericht Frankfurt.
Zuvor hatten sich Bundesanwaltschaft und Verteidigung auf eine mögliche Absprache geeinigt.

Der Staatsschutzsenat will von dem 54-jährigen Schweizer vor allem genaue Informationen darüber, was mit dem Geld passierte, mit dem der Anklage zufolge ein "Maulwurf" in der Finanzverwaltung von Nordrhein-Westfalen aufgebaut werden sollte.
Der Angeklagte soll außerdem im Auftrag des Schweizer Geheimdienstes NDB zwischen Juli 2011 und Februar 2015 deutsche Steuerfahnder bespitzelt haben.

Zum Auftakt des Verfahrens, das die Beziehungen zwischen Deutschland und der Schweiz erheblich belastet hat, hatten die Verteidiger des 54-Jährigen eine Abkürzung des Verfahrens mit einer zur Bewährung ausgesetzten Strafe angeregt.
Bundesanwaltschaft und auch der Senat zeigten sich mit einem Rahmen von eineinhalb bis zwei Jahren unter der Voraussetzung glaubhafter Aussagen des Angeklagten einverstanden.
Umstritten zwischen den Parteien ist auch noch die Höhe der Bewährungsauflage, die der 54-Jährige zahlen müsste.

Der Ende April in Frankfurt verhaftete frühere Polizist soll laut Anklage Daten von nordrhein-westfälischen Steuerfahndern vervollständigt haben, die beim Schweizer Geheimdienst nur lückenhaft vorlagen.
An diese Daten soll er über eine in Hessen ansässige Sicherheitsfirma gekommen sein.
Damit wäre den Schweizer Behörden die Strafverfolgung der Steuerfahnder möglich, die am Ankauf von Steuer-CDs beteiligt gewesen waren.
Allerdings müssten sie dazu in die Schweiz einreisen.

Dazu hat Daniel M. bereits vor dem Prozess ein Teilgeständnis abgelegt.
Der schwerwiegendere Vorwurf, der 54-Jährige habe eine Quelle in Düsseldorf aufgebaut, wird von seinen Verteidigern bestritten.
Bis zum nächsten Verhandlungstermin am 26. Oktober will der Angeklagte nun eine schriftliche Erklärung abgeben.
Er will dann auch Fragen beantworten.

Für die Platzierung des "Maulwurfs" in der NRW-Finanzverwaltung - der Auftrag soll Anfang Dezember 2012 erteilt worden sein - soll Daniel M. vom Geheimdienst NDB ein Aufwandshonorar von 90 000 Euro zugesagt worden sein.
60 000 Euro wurden ihm laut Anklage ausgezahlt, jeweils 10 000 Euro hätten der 54-Jährige und sein hessischer Geschäftspartner für sich behalten.
40 000 Euro sollen an Unbekannte weitergeflossen sein.
Die Bundesanwaltschaft konnte allerdings bisher die Identität der Quelle nicht ermitteln.


 
Sechs tote Teenies in Gartenlaube: Prozess gegen Vater - „Begreife das einfach nicht“ !

Würzburg - Im Prozess um die tödliche Kohlenmonoxid-Vergiftung von sechs Teenagern in einer Gartenlaube in Unterfranken hat sich der Besitzer des Häuschens umfassend zu den Hintergründen geäußert.

„Nach wie vor bin ich fassungslos wie und warum das passieren konnte.
Ich begreife das einfach nicht“, ließ der 52-Jährige am Mittwoch vor dem Landgericht Würzburg von seinem Verteidiger verlesen.
„Ich will aber keine Schuld von mir weisen“, las Strafverteidiger Hubertus Krause weiter vor.
Sechs Teenager starben in der Laube

Der Mann aus Arnstein steht wegen sechsfacher fahrlässiger Tötung vor Gericht.
In seiner Gartenlaube starben im Januar sechs Teenager an einer Kohlenmonoxidvergiftung, darunter zwei seiner eigenen Kinder.

Schuld war ein im Technikraum des Häuschens aufgestellter Stromgenerator, der nicht für Innenräume geeignet war.
Der Anklageschrift zufolge soll der 52-Jährige zudem eine wackelige Abgasableitung gebastelt haben, die im Laufe des Abends zusammengebrochen war.
Deshalb konnte sich das tödliche Gas unbemerkt in der Hütte verteilen.

Vater überprüfte Gasleitungen
Der Angeklagte sagte in seiner persönlichen Erklärung unter anderem, dass er die Abgasleitung extra fest installiert und vor dem Betrieb mehrfach erfolgreich getestet habe.
Der neu gekaufte Generator sei bereits zu Silvester einwandfrei gelaufen.

Er selbst hatte die Toten am Morgen nach der Feier in der Laube entdeckt.
Er habe zunächst angenommen, die jungen Leute hätten nur zu viel getrunken und würden deshalb noch schlafen.
Erst Minuten später sei ihm klar geworden, dass „etwas Schreckliches passiert ist“.

Das Gericht muss nun entscheiden, wie der Mann dafür zur Verantwortung gezogen werden muss.
Sollten die Richter seine Schuld feststellen, können sie sowohl eine Geldstrafe als auch eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren verhängen.


 
Siegauen-Vergewaltigung: Plädoyers gehalten - Hohe Haftstrafe für Eric X. gefordert !

Bonn - Der Prozess gegen Eric X. neigt sich dem Ende zu: Der Ghanaer (31) soll der Vergewaltiger sein, der in der Siegaue ein Camper-Pärchen überfiel, eine Studentin (23) zum Sex zwang.

„Kein Ermessensspielraum“
Am Mittwochvormittag wurden die Plädoyers gehalten – auch diese unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Dem Gericht blieb nicht anderes übrig, als Publikum und Presse wieder aus dem Saal zu bitten: Man habe keinen Ermessensspielraum, hatte Richter Dr. Marc Eumann am Morgen betont.
Die Plädoyers nicht-öffentlich entgegen zu nehmen, sieht das Gesetz zwingend vor, da schon die Vernehmung der 23-Jährigen und ihres Freundes (27) unter Ausschluss stattgefunden hatten.

Letztes Wort: Kein Bedauern bei Eric X.
Allein Oberstaatsanwältin Dr. Claudia Trauzettel sprach am Vormittag anderthalb Stunden.
Sie forderte eine Verurteilung wegen besonders schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit besonders schwerer räuberischer Erpressung und beantragte eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren für den Ghanaer.
Die Anwältinnen der Opfer schlossen sich diesem Antrag an.

Der Verteidiger von Eric X. stellte keinen konkreten Antrag, sondern stellte die Höhe einer eventuellen Verurteilung in das Ermessen des Gerichts.
Nach Informationen nutzte der Angeklagte im Anschluss zwar die Chance zum letzten Wort, äußerte aber kein Wort des Bedauerns.

Urteil soll Donnerstag fallen
Der zu Prozessbeginn sehr renitente Ghanaer bestritt die Vorwürfe, verleugnete etwa auch das Ergebnis des DNA-Gutachtens.
Zuletzt wirkte X. zunehmend resigniert.
Am Donnerstag wird das Urteil erwartet.


 
Mann entführt fünfjährige Tochter und droht sie zu töten !

Kaiserslautern - Ein 39-jähriger Mann soll in Kaiserslautern seine fünfjährige Tochter entführt und damit gedroht haben, sich und das Kind umzubringen.
Erst nach stundenlanger Fahndung der Polizei mit zahlreichen Beamten, einem Hubschrauber und Suchhunden wurden die Vermissten am Abend von der Polizei in den Niederlanden aufgegriffen.

Vater und Tochter waren unversehrt, wie Staatsanwaltschaft und Polizei mitteilten.
Der Vater wurde festgenommen.

Der Mann hatte vormittags seine Tochter aus einer Kindertageseinrichtung abgeholt und war mit unbekanntem Ziel davon gefahren.


 
Staatsanwalt legt Revision im Fenstersturz-Prozess ein !

Düsseldorf. Ein 40-jähriger Mann ist nach dem Fenstersturz einer jungen Frau freigesprochen worden.
Die Staatsanwaltschaft legt gegen Urteil Revision ein.

Der mysteriöse Fenstersturz einer jungen Frau in Düsseldorf wird den Bundesgerichtshof beschäftigen.
Die Staatsanwaltschaft habe gegen das Urteil Revision eingelegt, sagte ein Behördensprecher am Mittwoch in Düsseldorf auf dpa-Anfrage.

Der 40-jährige Angeklagte war vom Vorwurf des versuchten Mordes freigesprochen worden.
Das Landgericht hatte erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Opfers, das behauptet hatte, von dem Mann aus dem Fenster gestoßen worden zu sein.
Ihre Aussagen hatten sich in mehreren Punkten nicht bestätigt.

Ein Professor für Biomechanik hatte als Gutachter mit einer Computersimulation die Zweifel noch genährt: Wahrscheinlicher als Ursache für den fast sieben Meter tiefen Sturz der Rumänin sei ein Sprung.
Weil die Polizei in der Wohnung des Angeklagten fast 15 Gramm hochreines Kokain gefunden hatte, verurteilte ihn das Gericht zu zweieinhalb Jahren Haft wegen Drogenhandels.


 
Drei Tote in Tiefgarage in Eislingen entdeckt !

In einer Tiefgarage in Eislingen (Baden-Württemberg) sind drei Leichen in einem Auto gefunden worden.
Die Polizei geht von einem Gewaltverbrechen aus und ermittelt wegen Mordes.
Ersten Erkenntnissen zufolge handelt es sich um eine Beziehungstat.

Die Opfer starben "durch erhebliche Gewalteinwirkung", wie aus Ermittlerkreisen verlautete.
Geprüft wird, ob der Fall ein sogenannter erweiterter Suizid ist – davon ist die Rede, wenn ein Mensch sich töten will, zuvor aber andere umbringt.

Die Leichen waren zur Mittagszeit von Benutzern der Tiefgarage entdeckt worden.
"So wie das hier aussieht, geht es ganz klar um eine Familientragödie", sagte ein Polizist am Ort des Geschehens.

Bei den Toten handelt es sich um eine 56-jährige Frau und ihren gleichaltrigen Mann sowie einen 26-Jährigen.
Er könnte der Lebensgefährte der Frau sein, hieß es in Ermittlerkreisen.

Wie die Menschen starben, wollte die Polizei zunächst nicht mitteilen.
Personen aus dem Umfeld wurden vernommen – dabei habe sich der Verdacht auf eine Beziehungstat erhärtet, hieß es.


 
Pink-Panther-Bande: Lange Haftstrafen für die drei Juwelenräuber !

Köln - Unvorhergesehen schnelles Ende eines spektakulären und sündhaft teuren Prozesses gegen drei Mitglieder der international agierenden „Pink-Panther-Bande“ Donnerstagabend.

Nach nur fünf Verhandlungstagen unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen verurteilte das Kölner Landgericht die drei Juwelenräuber zu langen Haftstrafen.

Zehn Jahre Haft für den Haupttäter
Haupttäter Danila D. (37) muss für zehn Jahre hinter Gitter, sein Komplize Milan L. (38) für acht Jahre.
Mario V. (41), der dritte im Bunde, der laut eigener Aussage nur als Fahrer „aushilfsweise eingesprungen“ war, muss nach dem Willen der Richter für drei Jahre und neun Monate ins Gefängnis.

Damit entsprach das Urteil der Richter annähernd der Forderung der Staatsanwaltschaft, teilweise ging es sogar darüber hinaus.

In seinem letzten Wort am Donnerstag Nachmittag hatte Danila D., der bereits jahrelang in Haft gesessen hatte und in der Schweiz aus dem Gefängnis entkommen war, verschämt zugegeben: „Was wir gemacht haben, darauf können wir nicht stolz sein.“

Die drei Verurteilten hatten im Oktober 2016 im baden-württembergischen Esslingen bei einem Überfall auf einen Werttransporter Schmuck und Uhren im Wert von rund 600.000 Euro erbeutet.

Bei einem erneuten Überfallversuch waren die Ermittler den Pink-Panthern dann auf die Spur gekommen und hatten das Trio gefasst.


 
Siegauen-Vergewaltigung: Mehr als 11 Jahre für Eric X. - nun droht ihm die Abschiebung !

Bonn - Im Prozess um die Vergewaltigung einer Camperin hat das Bonner Landgericht am Donnerstagmittag sein Urteil verkündet.

Eric X. (31) muss für elf Jahre und sechs Monate ins Gefängnis.


Der 31 Jahre alte Angeklagte hatte Anfang April ein junges Paar beim Zelten in der Bonner Siegaue überfallen und sich an der Frau vergangen.

Die Staatsanwältin forderte für den abgelehnten Asylbewerber aus Ghana eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren wegen besonders schwerer Vergewaltigung und räuberischer Erpressung .

Vergewaltigung in der Siegaue
Laut Urteil hatte der Mann nachts plötzlich das Zelt des aus Baden-Württemberg stammenden Paares mit einer Astsäge aufgeschlitzt.
„Der Angeklagte drang brutal in den Rückzugsort der Geschädigten ein", beschrieb Vorsitzender Richter Dr. Marc Eumann die Szenerie.
X. erpresste – die einer Machete ähnliche Astsäge im Anschlag – die Herausgabe von sechs Euro und einer Lautsprecherbox.
Dann fuhr er die Studentin (23) an: „Come ou, bitch, I wanna fuck you" („Komm raus, Schlampe, ich will dich fic...“)

Todesängste ausgestanden
Lisa Z. (Name geändert) verließ das Zelt, flehte den Angreifer verzweifelt an, er möge ihr und ihrem Freund nichts tun.
Die 23-Jährige habe Todesängst ausgestanden, als der Mann sie missbrauchte, betonte Richter Eumann.

Als X. nach dem ungeschützten Sex endlich von der 23-Jährigen abließ und in die Nacht verschwand, flüchtete sie mit ihrem Freund in die entgegengesetzte Richtung.
Getrieben von der Angst, der Sex-Täter könnte zurückkommen und die Zeugen beseitigen.

„Wir müssen nicht sterben“
Eumann: „Erst, als die Polizisten eingetroffen waren, wurde den Geschädigten die Angst genommen und ihnen wurde klar: Wir haben überlebt, wir müssen nicht sterben.“

Nach den Vernehmungen sei die „Horrornacht“ dann um 7 Uhr – sieben Stunden, nachdem X. die Wand des Zelts aufgeschlitzt hatte – endlich vorüber gewesen.

Nach einer Öffentlichkeitsfahndung war X. eine knappe Woche später von einer Spaziergängerin erkannt und anschließend von der Polizei gefasst worden.
Ein DNA-Abgleich zwischen seinem Speichel und am Opfer entdeckten Sperma überführte ihn mit einer Sicherheit von 30 Milliarden zu Eins als Täter.
Ein psychiatrischer Gutachter bescheinigte, dass X. voll schuldfähig ist.

X. will Revision einlegen
Der Angeklagte bestritt die Tat trotz erdrückender Beweise bis zum Schluss.
Auch nach dem ausführlichen Urteil (dauerte 50 Minuten) weigert sich X., die Realität zu akzeptieren: Er hat seinen Verteidiger beauftragt, Revision einzulegen.

Im Prozess war der Ghanaer mehrfach durch aufbrausendes Verhalten negativ aufgefallen.
Unter anderem hatte er Lisa Z. am ersten Verhandlungstag als Prostituierte bezeichnet.
Diese Beleidigung des Opfers falle X. jetzt auf die Füße, betonte Richter Eumann.

Mit den verhängten 11,5 Jahren liegt die Kammer deutlich über der Sanktion, die Ersttäter wie Eric X. (ist nicht vorbestraft) üblicherweise für ähnliche Straftaten kassieren

Nach „Halbstrafe“ droht Abschiebung
Dem 31-Jährigen droht übrigens die Abschiebung nach Ghana: Wenn das Urteil rechtskräftig wird, muss X. die Hälfte seiner Haftstrafe hier absitzen, bevor Staatsanwaltschaft und Ausländerbehörde die Abschiebung prüfen.


 
Kommissar Zufall: Polizei erwischt 14-Jährigen mit vier Identitäten !

In Mannheim ist ein Jugendlicher wegen eines Diebstahlversuchs verhaftet worden.
Bei der Überprüfung von dessen Identität machen die Polizisten eine Entdeckung.

Der 14-Jährige sei wegen Fluchtgefahr in eine Jugendvollzugsanstalt gebracht worden, teilte die Staatsanwaltschaft in der nordbadischen Stadt mit.
Ersten Ermittlungen zufolge besitzt der Verdächtige drei weitere Identitäten.

Zivilbeamte hatten den Jugendlichen am Dienstag beim Versuch festgenommen, einem 53-Jährigen den Rucksack aus dem Fahrradkorb zu stehlen.
Bereits mehr als 320 solcher Fälle sind der Mannheimer Polizei seit Jahresbeginn gemeldet worden – mehr als vier Mal so viel wie im gesamten Vorjahr (79).

Mehrere Diebstähle und Drogenbesitz
Der 14-Jährige habe sich bei der Festnahme heftig gewehrt und einen Beamten leicht verletzt, hieß es.
Der Staatsanwaltschaft zufolge soll der Jugendliche an mehreren Diebstählen beteiligt gewesen sein und auch Drogen besessen haben.

Sicherheitskräfte in Mannheim beklagen zunehmende Probleme mit sogenannten unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA).
Die Behörden fürchten ein Abrutschen der Jugendlichen ins kriminelle Milieu.
Sie waren auf der Flucht von ihrer Familie getrennt oder von ihren Eltern allein auf die Reise nach Deutschland geschickt worden.


 
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