NEWS zum Loveparade-Prozess und weiteres !

Duisburg: Glockenschläge erinnern an Loveparade-Opfer !

Mit 22 Glockenschlägen haben Trauernde am Dienstagabend in Duisburg zum Jahrestag der Opfer der Loveparade-Katastrophe vor acht Jahren gedacht.
Erinnert wurde mit 21 Schlägen an die Todesopfer unter den Besuchern der Technoveranstaltung am 24. Juli 2010 und mit einem weiteren Schlag an die mit Traumatisierungen Zurückgebliebenen.
"Die Stadt hat eine Wunde, die nur sehr langsam heilt", sagte Pfarrer Jürgen Thiesbonenkamp von der Stiftung Loveparade.
Es werde noch eine Weile dauern, bis aus der Wunde eine Narbe werde.

Bei einer "Nacht der 1000 Lichter" hatten sich am Vorabend bereits rund 100 Angehörige und Trauernde in dem Straßentunnel getroffen, der damals zum Veranstaltungsgelände führte.
Das Gedenken ohne Ansprachen wird traditionell vor dem Jahrestag des Unglücks abgehalten.
Ein Mahnmal erinnert an das Unglück.

Am 24. Juli 2010 waren am einzigen Ein- und Ausgang der Technoparade 21 Menschen erdrückt worden.
Mindestens 652 Menschen wurden verletzt.
Die Todesopfer im Alter zwischen 17 und 38 Jahren kamen aus Deutschland, China, Australien, Spanien, Italien und den Niederlanden.
Seit Dezember 2017 läuft in Düsseldorf ein Strafprozess gegen zehn Beteiligte des Veranstalters und der Stadt Duisburg.


 
Düsseldorf: Experte - Loveparade-Veranstalter wollte alleine planen !

Im Vorfeld der fatalen Duisburger Loveparade mit 21 Todesopfern hat Stau- und Massenforscher Michael Schreckenberg nach eigenen Angaben zwar die Stadt Duisburg beraten.
Der Festival-Veranstalter Lopavent habe dagegen nicht mit ihm zusammenarbeiten wollen, sagte der Professor der Universität Duisburg-Essen am Mittwoch im Loveparade-Prozess in Düsseldorf.

"Ich hatte nur Kontakt zur Stadt", sagte Schreckenberg.
Lopavent habe die Planung alleine übernehmen wollen und auch verlangt, dass sämtliche Angaben vertraulich seien.
Informationen über die erwarteten Besucherzahlen der Technoparade etwa habe es nicht gegeben.

Bei der Loveparade-Katastrophe im Juli 2010 starben in einem Gedränge 21 junge Leute, mindestens 652 wurden verletzt.
Angeklagt sind sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier Lopavent-Beschäftigte.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen unter anderem fahrlässige Tötung wegen Fehlern bei der Genehmigung und Planung der Großveranstaltung vor.
Das Verfahren des Landgerichts Duisburg findet aus Platzgründen in Düsseldorf statt.


 
Ex-Ordnungsdezernent: Loveparade war politisch gewollt !

Düsseldorf. Die Durchführung der fatalen Loveparade 2010 war politisch gewollt.
Das sagte der frühere Ordnungsdezernent der Stadt Duisburg am Dienstag im Prozess um die Aufarbeitung der Katastrophe mit 21 Toten vor dem Landgericht Duisburg.


Der heute 64-jährige frühere Wahlbeamte war im Vorfeld der Koordinator der Stadtverwaltung für die Techno-Parade.
Genehmigt hat der Jurist die Veranstaltung aber nicht: Weil das Festivalgelände eingezäunt wurde, war das Sache der Bauverwaltung.
Zehn Angeklagte gibt es im Loveparade-Prozess, der in einem Saal der Düsseldorfer Messe stattfindet: Darunter sind sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg - allesamt aus der Bauverwaltung.
Auch vier frühere Mitarbeiter der Loveparade-Veranstalterin Lopavent müssen sich seit Dezember 2017 verantworten.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen unter anderem fahrlässige Tötung wegen Fehlern bei der Genehmigung und Planung der Großveranstaltung im Juli 2010 vor.
Die Hände übereinandergelegt, präzise in den Antworten, in Anzug und Schlips spricht der Jurist zum Vorsitzenden Richter: Anfangs sei er skeptisch gewesen wegen der Pläne für die Ausrichtung des Groß-Events.
Dann habe er Vertreter des Veranstalters Lopavent kennengelernt und den Eindruck bekommen, „dass die das können”.
Er habe auch in der Verwaltung auf eine andere Linie gedrungen.
Die Haltung sollte nicht von vorneherein sein, „dass wir das Ding an sich verhindern”, sagt er ohne Umschweife.

„Politisch ist die Loveparade gewollt gewesen”, betont der einstige Ordnungsdezernent und meint die Stadt Duisburg und die damalige Landesregierung.
Das habe er auch bei Gesprächen mit einem ranghohen Beamten der Landesregierung in Düsseldorf erfahren.
Er sei dort offen empfangen worden.
Auch Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU) habe die Veranstaltung gewünscht.

Immer wieder ging es am Dienstag im Landgericht um die vielen verschiedenen Runden und Kommunikationswege, in denen von Seiten der Stadt geplant wurde.
Auch dass Beamte der Bauordnung noch einen Monat vor der Techno-Parade auf wichtige Unterlagen der Veranstalter warteten.
Der Stauforscher Prof. Michael Schreckenberg habe als Berater die Pläne für die Großveranstaltung ansehen und sagen sollen, was verbesserungswürdig sei.
Wenn das nicht gehe, „dann sagen wir ab”, berichtet der Ex-Dezernent über ein Gespräch.

Mehr als zwei Stunden nach Beginn seiner Aussage kommt der Jurist von sich aus auf die Tragödie der Loveparade, die vielen Toten und Verletzten, zu sprechen.
„Ich bedauere das in höchstem Maße”, sagt er zu den Opfern - 21 Tote und 652 Verletzte.


 
Rabe im Loveparade-Prozess: "Ich wollte nicht mit dem Finger auf die Polizei zeigen" !

Duisburg/Düsseldorf. Fehler der Polizei haben mutmaßlich zur Massenpanik bei der Loveparade geführt.
Diesen Vorwurf äußerte der ehemalige Duisburger Ordnungsdezernent Rabe.


Für den Einsatzleiter der Duisburger Feuerwehr war wohl schon kurz nach dem Unglück klar, welche verhängnisvollen Umstände mutmaßlich zur Massenpanik bei der Duisburger Loveparade geführt haben: Die Polizeiketten, Fehler an den Vereinzelungsanlagen und die Tatsache, dass Polizeifahrzeuge dort standen, wo sie nicht hingehörten, nämlich auf der Unglücksrampe.
Das sagte der ehemalige Duisburger Ordnungsdezernent Wolfgang Rabe am zweiten Tag seiner Vernehmung im Loveparade-Strafverfahren.

Sonntagsmorgens um 6 Uhr, 12 Stunden nach dem Unglück, habe der heutige Feuerwehrchef Oliver Tittmann dies im Gepräch mit Sauerland und Rabe in dessen Büro gesagt.
Öffentlich geäußert hat Rabe diesen Vorwurf nun zum ersten Mal: „Ich wollte nicht mit dem Finger auf die Polizei zeigen und in die Ermittlungen eingreifen.“
Bislang hatte es von Seiten der Stadt Duisburg keinerlei Schuldzuweisungen gegeben, was die Verantwortung für das Unglück mit 21 Toten und mehreren hundert Verletzten angeht.

Bereits im Vorfeld des Prozesses war die Rolle der Polizei am Unglückstag Thema in der öffentlichen Diskussion.
Doch letztlich wurde kein Vertreter der Polizei in diesem Strafverfahren angeklagt.
Ein Umstand, der schon zu Beginn des Mammutverfahrens unter anderem von den Verteidigern der zehn Angeklagten kritisiert worden war.

Immer wieder fällt der Name Schreckenberg
Nachdem am ersten Tag seiner Vernehmung die Planungen im Vorfeld der Loveparade im Mittelpunkt standen, sollte Rabe nun noch einmal die Ereignisse am Unglückstag selbst skizzieren.
Er selbst hatte an diesem Tag den Krisenstab geleitet, den die Stadt für das Großereignis installiert hatte.
Ein durchaus normales Procedere, erklärt Rabe, auch um das „Funktionieren des Staatsapparates“ und die Zusammenarbeit der Behörden bei solch einer Großlage auf die Probe zu stellen.

Kurz nach 17 Uhr sei dann der erste Notruf eingegangen, dass es einen Todesfall bei der Loveparade gebe.
Zu diesem Zeitpunkt war Rabe selbst kurz auf dem Gelände, um sich selbst ein Bild von der Loveparade zu machen.
Nachdem ihn die Nachricht eines Stadtsprechers erreicht hatte, machte sich Rabe direkt auf den Weg zur Feuerwache in Duissern, in der Krisenstab und Feuerwehreinsatzleitung tagten.
Ein Feuerwehrmann habe ihn sofort mit Blaulicht dorthin gebracht, erinnert sich der 64-Jährige.

Nur kurze Zeit später stiegen die Zahlen der Toten und Verletzten.
Der Krisenstab schaltete Bezirksregierung und Innenministerium ein. Alles, was dort entschieden wurde, ist in einem Tagebuch vermerkt und wurde Punkt für Punkt verlesen.
Auch, dass im Laufe des Abends Ministerpräsidentin Hannelore Kraft und Innenminister Ralf Jäger den Krisenstab aufsuchten und sich informieren ließen.

Auch an diesem Verhandlungstag kam immer wieder der Name Schreckenberg ins Spiel.
Zu viele offene Fragen gab es noch bei Staatsanwaltschaft und Nebenklägern, was die Auftragsvergabe an den Physik-Professor angeht.
Schreckenberg hatte für die Stadt die Event-Planungen überprüfen sollen, „Herr Professor Schreckenberg hat uns in seiner Aussage aber etwas anderes gesagt“, erinnerte Richter Mario Plein an die Aussage des Stauforschers eine Woche zuvor.
Dieser will nur auf Zuruf zu einzelnen Aspekten Stellung genommen haben.
Mit dem Veranstaltungsgelände selbst habe er sich nicht befassen sollen.
Dem widerspricht Rabe.
Für ihn sei klar gewesen, dass Schreckenberg das komplette Veranstaltungsgelände betrachte.

Warum die Polizei keine gesendeten E-Mails auf Rabes Dienstrechner fand
Und noch eine Frage beschäftigte das Gericht: Warum fand die Polizei auf dem Dienstrechner von Wolfgang Rabe eigentlich keine E-Mails zur Loveparade?
Wurden sie etwa gelöscht, um etwas zu vertuschen, wie ein Fachmann der Kölner Polizei vermutete?
Wissentlich sei dies zumindest nicht geschehen, sagt Rabe und gewährt einen Einblick in seine Arbeitsweise, die er über Jahrzehnte pflegte – sei es als Kreisdirektor in Wesel oder auch noch als Dezernent im Duisburger Rathaus.

Seine elektronische Post ließ er entweder von seinem Vorzimmer oder seinem persönlichen Referenten beantworten.
Auf seinem Dienstrechner habe er, wenn überhaupt irgendwas, die Textverarbeitung genutzt.
Für den Schriftverkehr nutzte er immer den Schreibcomputer oder das Diktiergerät.
Computer, das seien nicht so ganz seine Welt, war daraus zu hören.
Auch heute noch,wo seine „bessere Hälfte“ für ihn versendet.
Er sei in dieser Angelegenheit ein „Fossil“.



 
Loveparade-Unglück: Neues Gutachten sieht in Polizeikette möglichen Mitauslöser der Katastrophe !

Duisburg. Trägt die Polizei doch Mitschuld am Loveparade-Unglück in Duisburg?

Ein neues Gutachten, das bisher nicht öffentlich ist, aber dem WDR vorliegt, geht davon aus, dass die Polizeikette das Duisburger Loveparade-Unglück mit 21 Toten mitausgelöst hat.

Loveparade-Unglück: Neues Gutachten sieht in Polizeikette Mitschuld für Katastrophe
Die Polizeikette sollte die wachsende Menschenmengen auf der kombinierten Ein- und Ausgangsrampe zurückhalten.
Doch mit der Zeit wurde der Druck auf beiden Seiten der Kette immer größer.
Die Polizei entschied sich dazu, die Blockade aufzugeben.
Die Folge: Menschen aus zwei Richtungen stießen aufeinander.

Ganz in der Nähe, so das vorläufige, 3.000 Seiten starke Gutachten, kam es dann zu dem tödlichen Gedränge.
Viele sahen in einer Treppe den einzigen Ausweg.
An ihrem Fuße starben viele der 21 Todesopfer.

Gutachter Jürgen Gerlach betont laut WDR aber auch, dass die Polizei gar nicht erst in Zugzwang geraten wäre, wenn nicht bereits im Vorfeld Planungsfehler gemacht worden wären.
Vor allem das Zugangssystem zum Gelände kritisiert er.

Sachverständiger widerspricht erstem Gutachten
Erstaunlich: Der Sachverständige widerspricht mit seinem Gutachten Ausführungen eines britischen Gutachters, mit dem die Staatsanwaltschaft in der Anklage argumentiert hatte.
Darin wurden die Ursachen des Loveparade-Unglücks einzig in der Planung gesehen.
Polizisten waren daher nicht angeklagt.

Vor Gericht verantworten müssen sich zehn Mitarbeiter der Stadt und des Veranstalters.


 
Düsseldorf: Loveparade-Strafprozess: Rechtsgespräch im Januar !

Im Loveparade-Verfahren wird sich Mitte Januar voraussichtlich entscheiden, ob der Strafprozess bis zu einem Urteil fortgesetzt oder vorher ohne Urteil eingestellt wird.
Das Landgericht Duisburg hat für den 16. Januar die beteiligten Juristen zu einem sogenannten Rechtsgespräch eingeladen.

Staatsanwaltschaft, Nebenklagevertreter und Verteidiger können in dem Gespräch zum bisherigen Verlauf der Beweisaufnahme und dem vorläufigen Ergebnis Stellung nehmen, wie das Gericht am Dienstag mitteilte.
Das Gericht will auch eine eigene Einschätzung abgeben.
Die "Bild"-Zeitung hatte zuvor über den Termin berichtet.

Bei der Loveparade am 24. Juli 2010 in Duisburg waren am einzigen Zu- und Abgang zum Veranstaltungsgelände im Gedränge 21 Menschen erdrückt und mindestens 652 verletzt worden.
Angeklagt sind sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier des Veranstalters Lopavent.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vor.


 
Düsseldorf: Loveparade-Gutachter - Unglück hätte verhindert werden können !

Das Loveparade-Unglück 2010 mit 21 Toten hätte nach Ansicht eines Gutachters in der Planungsphase verhindert werden können.

"Im Rahmen des Planungs-, Genehmigungs- und Abnahmeprozesses gab es mehrere Anhaltspunkte, um die Nichteignung des Veranstaltungsgeländes für die erwarteten Besuchermengen feststellen zu können", stellt der Gerichtsgutachter Prof. Jürgen Gerlach im Loveparade-Strafprozess in einer Untersuchung abschließend fest.
Eine fünfseitige "Zusammenfassung von vorläufigen Erkenntnissen und Ausblick" lag der Deutschen Presse-Agentur dpa am Donnerstag im Wortlaut vor.

Wären anerkannte Regeln der Technik angewendet worden, hätte dies zur Erkenntnis geführt, dass insbesondere die Vereinzelungsanlagen an den Einlassstellen für die erwarteten Besuchermengen nicht ausreichten, schreibt Gerlach.
Auch am Veranstaltungstag selbst hätte es noch Möglichkeiten gegeben, die tragischen Ereignisse zu verhindern.

Gerlach hatte den dritten und abschließenden Teil seines vorläufigen schriftlichen Gutachtens am Mittwochabend an das Gericht übergeben.
Bei der Loveparade am 24. Juli 2010 in Duisburg gab es am einzigen Zu- und Abgang zum Veranstaltungsgelände ein so großes Gedränge, dass 21 Menschen erdrückt und mindestens 652 verletzt wurden.
Angeklagt sind sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier des Veranstalters Lopavent.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vor.


 
Einstellung des Verfahrens ? Gericht hält Einstellung von Loveparade-Prozess für denkbar !

Düsseldorf - Das Duisburger Landgericht hält eine Einstellung des Prozesses um die Loveparade-Katastrophe mit 21 Toten und 652 Verletzten für denkbar.

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Das wurde aus dem Rechtsgespräch bekannt, zu dem das Gericht Verteidiger, Staatsanwälte und Nebenklage-Anwälte gebeten hatte.
Mehrere Anwälte berichteten, der Vorsitzende Richter habe eine Einstellung nach bisheriger Beweisaufnahme als sachgerechte Lösung aufgezeigt.

Unklar ist noch, ob die Einstellung mit oder ohne Geldauflagen für die Angeklagten erfolgen könnte.
Unter Ausschluss der Öffentlichkeit hatte das Gericht eine Zwischenbilanz gezogen und das weitere Vorgehen erörtert.

Dazu fanden sich nach Gerichtsangaben 24 Verteidiger, 26 Nebenklage-Vertreter, 3 Staatsanwälte und 3 Richter zusammen.
Einer Einstellung des Verfahrens müssten Verteidiger und Staatsanwälte zustimmen.
Die Staatsanwaltschaft hatte bereits im Vorfeld ausgeschlossen, ihre Zustimmung zum weiteren Vorgehen noch am Mittwoch zu erteilen.

In dem Strafprozess hat das Gericht bisher in 13 Monaten 96 Verhandlungstage absolviert und 58 Zeugen und 8 Sachverständige gehört.
Sollte das Verfahren fortgesetzt werden, müssten noch bis zu 575 Zeugen gehört werden, hatte das Gericht den Anwälten zufolge in Aussicht gestellt.

Über die Gesprächsinhalte will das Gericht selbst erst am Donnerstagmittag informieren, wenn die Hauptverhandlung offiziell fortgesetzt wird.

Bei der Loveparade am 24. Juli 2010 in Duisburg gab es am einzigen Zu- und Abgang zum Veranstaltungsgelände ein so großes Gedränge, dass 21 Menschen erdrückt und mindestens 652 verletzt wurden.

Vor Gericht müssen sich zehn Angeklagte wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung verantworten.
Sechs von ihnen waren Mitarbeiter der Stadt und vier vom Veranstalter Lopavent.


 
Zuletzt bearbeitet:
Einstellung des Verfahrens ? Empörte Angehörige im Loveparade-Prozess !

Düsseldorf - Nadia Zanacchi ist empört.
"Der Prozess wird somit ohne Ergebnis geschlossen, wie man von vorneherein befürchtet hatte."
Die Italienerin ist die Mutter der 21-jährigen Giulia, die 2010 bei der Loveparade-Katastrophe in Duisburg ums Leben kam.


Zuvor hatte der Vorsitzende Richter Mario Plein begründet, warum das Duisburger Landgericht nach mehr als 90 Verhandlungstagen eine Einstellung des Verfahrens vorschlägt: Es bestehe immer noch eine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür, dass die zehn Angeklagten für das Unglück mitverantwortlich seien.
Die individuelle Schuld eines jeden Angeklagten sei jedoch als gering bis allenfalls mittelschwer anzusehen.
Dies gelte auch unter Berücksichtigung der außergewöhnlich schweren Folgen der vorgeworfenen Taten.

Plein nannte mehrere Gründe für den Vorschlag einer Einstellung mit oder ohne Geldauflagen: So habe es 2010 keine klaren gesetzlichen Vorgaben für die Planung einer derartigen Großveranstaltung gegeben.
"In dieser unsicheren Rechtslage hätten die Angeklagten sich intensiv darum bemüht, die Veranstaltung aus ihrer Sicht sicher zu gestalten."

Die Staatsanwaltschaft wirft den sechs Bediensteten der Stadt Duisburg und den vier Mitarbeitern des Veranstalters Lopavent vor allem schwere Planungsfehler vor.
Ein Gerichtsgutachter hatte festgestellt, dass das Unglück schon in der Planungsphase hätte verhindert werden können: Das Gelände sei für die Besuchermassen ungeeignet gewesen.
Aber auch am Veranstaltungstag selbst hätte es noch Möglichkeiten für alle beteiligten Institutionen gegeben, die tragischen Ereignisse zu verhindern, schrieb der Gutachter.

Hier sieht das Gericht einen weiteren Grund für seinen Vorschlag: Neben den Planungsfehlern sei ein kollektives Versagen einer Vielzahl von Personen am Veranstaltungstag für das Unglück mitverantwortlich.
Als Beispiele nannte Plein die Einrichtung einer Polizeikette auf der Zugangsrampe, nicht abgestimmte Öffnungen der Vereinzelungsanlagen sowie Entscheidungen am Veranstaltungstag entgegen vorherigen Absprachen.
"Es gibt ganz viele Schuldige", sagte der Richter an anderer Stelle an diesem 97. Verhandlungstag in Düsseldorf.

Nadia Zanacchi spricht hingegen von der Schuld der Verantwortungslosigkeit, von der Schuld, ein absolut ungeeignetes Gelände gewählt zu haben, von der "wirklich unglaublichen Schuld", keine angemessenen Fluchtwege eingerichtet zu haben.
Wie Hammerschläge hallen ihre Sätze am Donnerstag durch den Kongresssaal.

Laut Gericht sei auch zu berücksichtigen, dass die Angeklagten achteinhalb Jahre lang unter dem Druck des Strafverfahrens standen, die Hauptverhandlung bereits so lange dauere und die Angeklagten strafrechtlich nicht vorbelastet seien.

Die Staatsanwaltschaft und die Angeklagten sollen sich nun bis zum 5. Februar zu dem Vorschlag äußern.
Am Mittwoch hatte die Staatsanwaltschaft es als "kaum vorstellbar" bezeichnet, einer Einstellung ohne Auflagen zuzustimmen. Verteidiger hatten dies gefordert.

Bei der Loveparade am 24. Juli 2010 in Duisburg gab es am einzigen Zu- und Abgang zum Veranstaltungsgelände ein so großes Gedränge, dass 21 Menschen erdrückt und mindestens 652 verletzt wurden.


 
Loveparade-Prozess: Staatsanwälte äußern sich !

Düsseldorf - Im Prozess um das tödliche Gedränge bei der Loveparade will die Staatsanwaltschaft heute erklären, unter welchen Voraussetzungen sie einer Einstellung des Verfahrens zustimmen könnte.

Das Gericht hatte Mitte Januar vorgeschlagen, den Prozess einzustellen - gegen sieben Angeklagte ohne Geldauflage, gegen drei Angeklagte mit Auflage.

Nach dem bisherigen Verlauf sei die individuelle Schuld der Angeklagten als gering oder allenfalls mittelschwer anzusehen, hatte das Gericht seinen Vorstoß begründet.

 
Loveparade-Prozess: Drei Angeklagte lehnen Einstellung ab !

Düsseldorf. Die Staatsanwälte stimmen der Einstellung des Loveparade-Prozesses zu, bei drei Angeklagten mit Auflagen.
Das Verfahren wird dennoch weitergehen.

Für einige der zehn Angeklagten könnte der Loveparade-Prozess schon bald zu Ende sein – das Verfahren selbst geht jedoch weiter: Am heutigen 100. Verhandlungstag hat die Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass sie einer Einstellung des Verfahrens zustimmt: bei sechs Stadt-Mitarbeitern und einem Mitarbeiter von Lopavent ohne Auflagen.
Bei drei weiteren Lopavent-Mitarbeiten könne das Verfahren nach Ansicht der Staatsanwaltschaft gegen Auflagen von 10.000 Euro eingestellt werden, so die Staatsanwaltschaft.

In einem Rechtsgespräch vor drei Wochen hatte das Gericht die Einstellung des Verfahrens vorgeschlagen: Die 6. Große Strafkammer des Duisburger Landgerichts sieht bei sieben der zehn Angeklagten nur eine „geringe Schuld“; auch das Gericht schlug vor, den Prozess bei den dreien mit „mittelschwerer Schuld“ gegen Auflagen einzustellen.

Einstellung des Verfahrens "unbefriedigend, aber vertretbar"
Die Ankläger hatten zunächst eine Einstellung ohne Auflagen als „nicht sachgerecht“ bezeichnet, dann aber auch angekündigt, die Argumente der Richter prüfen zu wollen.
Am Dienstag erklärte die Staatsanwaltschaft, dass sie der Argumentation des Gerichts folge.
Die Einstellung des Verfahrens sei unbefriedigend, aber vertretbar.
Und bis zur Verjährung sei nur noch ein begrenzter Erkenntnisgewinn zu erwarten.
Im Juli 2020 verjähren die Vorwürfe der fahrlässigen Körperverletzung und Tötung.
Die Liste der Zeugen, die bis dahin noch gehört werden sollen, ist lang.

Das wesentliche Ziel, nämlich Ursachen für den Tod der 21 Loveparade-Besucher herauszufinden, sei bereits erreicht, so die Staatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme.
Keiner der Angeklagten habe gewissenlos gehandelt.
Absicht zu unterstellen, sei haltlos.
Alle hätten sich "bemüht, die Veranstaltung sicher zu gestalten".
Aber: "Die Veranstaltung war nicht sicher durchführbar."

Prozessbeteiligte können sich bis Dienstagabend äußern
Bis zum heutigen Dienstag, 23.59 Uhr, haben die Prozessbeteiligten Zeit, sich zum Vorschlag des Gerichts zu äußern.
Die sieben Angeklagten, gegen die das Verfahren ohne Auflagen eingestellt werden soll, zeigten sich einverstanden – pochen aber auf ihre Unschuld.
Die drei Lopavent-Mitarbeiter hingegen, bei denen die Einstellung mit Geldauflagen verbunden sein soll, stimmten dem Vorschlag nicht zu.
Sie seien nicht Stellvertreter all derjenigen, die bei der Veranstaltung Fehler gemacht haben, sagte Ruth Fischer, die den 66-Jährigen vertritt, der als technischer Leiter von Lopavent verantwortlich zeichnete.
Die Verteidigerin warf dem Gericht vor, "aus einem 'Bauchgefühl' Unterschiede zu machen zwischen den Angeklagten".

Ein anderer Beschuldigter, der 59-jährige damalige Sicherheitsbeauftragte des Veranstalters, hatte bereits vergangene Woche erklärt, einer Einstellung gegen Auflagen nicht zuzustimmen.
Er möchte, dass bis zu einem Urteil weiterverhandelt wird, um sich nicht die Chance auf einen Freispruch zu nehmen.
Und so wird der Prozess auch weitergehen, wenn auch wahrscheinlich nur gegen einzelne Angeklagte: "Das Verfahren wird auf jeden Fall fortgeführt werden", kündigte der Vorsitzende Richter Mario Plein am Dienstag an.

Möglicherweise könnte die Kammer bereits am Mittwoch erste Angeklagte entlassen.
Bis Ende April sind weitere Sitzungen terminiert; auch für den Sitzungstag am Dienstag war zunächst ein Zeuge aus den Reihen der Polizei geladen – dieser wurde am Mittag jedoch wieder nach Hause geschickt.

Richter sehen kollektives Versagen als Ursache für Katastrophe
Die Richter sehen nach 14-monatiger Verhandlung und dem vorläufigen Gutachten mit 4000 Seiten ein kollektives Versagen als Ursache für das tödliche Gedränge am 24. Juli 2010 in Duisburg
Es habe „viele Schuldige“ gegeben, sagte der Vorsitzende Richter Mario Plein, man gehe von „Multikausalität“ aus.
Nebenkläger hatten darauf empört reagiert.
Sie haben ebenfalls das Recht, Stellung zu nehmen, haben das auch für den Mittwoch angekündigt, sie sind aber an der Entscheidung nicht beteiligt.

Bei der Loveparade am 24. Juli 2010 waren in Duisburg in einem Gedränge 21 Menschen gestorben und mehr als 650 verletzt worden.
Viele sind bis heute traumatisiert.


 
Loveparade-Prozess: „Opfer werden wieder zu Opfern gemacht“ !

Duisburg. Das Verfahren im Loveparade-Prozess wird voraussichtlich am Mittwoch in Teilen eingestellt.
Die Betroffenen-Initiative kritisiert das Vorgehen.

Im Loveparade-Prozess wird das Landgericht Duisburg am Mittwoch voraussichtlich die Verfahren gegen sieben Angeklagte ohne Auflagen einstellen.
Sie und die Staatsanwaltschaft hatten am Dienstag einem entsprechenden Vorschlag des Gerichts zugestimmt.
Drei Angeklagte, die eine Geldauflage in Höhe von etwa 10 000 Euro hätten zahlen sollen, lehnten eine Einstellung ab.
Sie wollen, dass im Prozess ihre Unschuld deutlich wird.

Die „Betroffenen Initiative LOPA 2010“ kritisiert diese Entscheidung.
„Es ist für die meisten Betroffenen unerträglich, dass die Mehrheit der Angeklagten ohne ernsthafte Konsequenzen aus dem Verfahren hervorgehen werden“, teilte sie in einer Presseerklärung mit.
„Die Mehrheit der Betroffenen war von Anfang an skeptisch, bezüglich der Ernsthaftigkeit der Justiz im Hinblick auf eine möglichst vollständige Aufklärung der Katastrophe betraf“, heißt es: „Sehr zu unserem Bedauern müssen wir feststellen, dass unsere anfängliche Skepsis mehr als berechtigt war.“

Kosten selber tragen
Die Initiative fürchtet, dass die Nebenkläger auf den Prozesskosten sitzen bleiben könnten.
„Völlig unverständlich ist uns, dass die Kosten der Nebenkläger trotz der bereits geäußerten Bedenken immer noch von den Betroffenen selber zu tragen wären.
Im Ergebnis wird dies bedeuten, dass einige Nebenkläger, also die Opfer des Handelns der Angeklagten, finanziell weitaus stärker belastet werden als die Täter.
Wir bitten die Politik und die Öffentlichkeit die Betroffenen nicht im Stich zu lassen.
Es darf nicht sein, dass die Opfer der Katastrophe wieder einmal zu Opfern gemacht werden.“

Zu Beginn des 101. Hauptverhandlungstages am Mittwoch will ein Angehöriger als Nebenkläger eine Stellungnahme zu den Einstellungen vortragen.
Möglicherweise werden sich auch noch weitere Nebenkläger zu Wort melden.
Das Gericht will diese Stellungnahmen anschließend würdigen und dann im Fall der sieben Angeklagten eine Entscheidung fällen.
Im Fall einer Einstellung ist die Hauptverhandlung damit für sie nach knapp 14 Monaten beendet.

Vorwurf: Schwere Planungsfehler
Wegen der Vielzahl der Beteiligten findet der Prozess aus Platzgründen in einer Düsseldorfer Kongresshalle statt.
Dies soll nach Angaben eines Gerichtssprechers auch fortgesetzt werden, wenn nur noch gegen drei Angeklagte verhandelt wird.

Der Prozess hatte im Dezember 2017 begonnen.
Bei der Loveparade im Juli 2010 in Duisburg wurden in einem Gedränge 21 junge Menschen zu Tode gedrückt und mehr als 650 verletzt.

Bei den sieben handelt es sich um die sechs angeklagten Mitarbeiter der Stadt Duisburg sowie einen Mitarbeiter des Veranstalters Lopavent.
Die drei anderen sind ebenfalls Lopavent-Mitarbeiter.
Allen Angeklagten waren unter anderem fahrlässige Tötung und schwere Planungsfehler vorgeworfen worden.


 
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