NEWS zum Loveparade-Prozess und weiteres !

Mammutprozess zum Loveparade-Unglück beginnt !

Düsseldorf - Mehr als sieben Jahre nach dem Loveparade-Unglück in Duisburg beginnt heute in Düsseldorf ein Strafprozess gegen zehn Beteiligte.
Sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier des Veranstalters Lopavent müssen sich wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verantworten.

Bei dem Unglück am 24. Juli 2010 waren in einem Gedränge am einzigen Zu- und Abgang der Technoparade 21 Menschen erdrückt worden.
Beobachter erwarten wegen der vielen Beteiligten und zahlreichen Beweismittel einen der umfangreichsten Prozess der Nachkriegszeit.


 
Ankläger: Loveparade hätte so nie genehmigt werden dürfen !

Düsseldorf/Duisburg. Mit vielen Unterbrechungen hat Freitag der Loveparade-Prozess begonnen.
Der Start geriet zäh.
Eine Stunde dauerte allein die Anklage-Verlesung.

Mehr als sieben Jahre ist es her, dass bei der Duisburger Loveparade 21 Menschen starben und mehr als 600 verletzt oder traumatisiert wurden.
Seitdem quälen die Hinterbliebenen und Betroffenen viele Fragen.
Wie konnte so ein Unglück geschehen?
Wer ist für diese schwerwiegenden Fehler bei der Planung und Genehmigung verantwortlich?
Wieso wurde die Einhaltung der Sicherheitsauflagen nicht überwacht?

Am Freitag hat der Prozess begonnen, der Antworten auf diese Fragen liefern soll.
Der Beginn dieses Mammutverfahrens mit mehr als 150 Prozessbeteiligten war am Morgen etwas langatmig.
Eine Verzögerung aus organisatorischen Gründen, dann technische Probleme mit der Saalanlage.
Die ersten Stunden des Strafverfahrens sind von Formalia gekennzeichnet.
Der Vorsitzende Richter Mario Plein muss die Anwesenheit der Angeklagten und Nebenkläger feststellen, allein das dauerte 20 Minuten.
Dann kommen schon die Verteidiger mit den ersten Anträgen.

So streiten sich Verteidiger und Gericht darüber, ob zwei Ersatzschöffen befangen sind, weil ihre Kinder ebenfalls die Loveparade besucht hatten (aber vor dem Unglück das Gelände bereits verlassen hatten) oder mit der Freiwilligen Feuerwehr im Einsatz waren, um einen Bereitstellungsplatz für Rettungswagen aufzubauen (der nicht direkt am Unglücksort war).
Die Verteidiger sind der Ansicht, dass die beiden Männer deshalb nicht mehr neutral urteilen könnten.

Anklage-Verlesung dauert fast eine Stunde
Oder es geht um die Besetzung der Strafkammer: "Hier sitzen nicht die richtigen Richter", sagt ein Verteidiger und kündigt eine 74-seitige Begründung an.
Leises Stöhnen im Saal.
Das Oberlandesgericht hätte das Verfahren nicht einer anderen Kammer übertragen dürfen, sagt eine Anwältin.
Schließlich gibt es noch Zweifel daran, ob die Anklage so überhaupt hätte zugelassen werden dürfen und deshalb überhaupt vorgelesen werden darf.
Fragen, mit denen sich das Gericht am nächsten Prozesstag (Mittwoch, 13. Dezember) beschäftigen wird.
Es sind nicht wenige, die hinter den Anträgen der Verteidigung eine Verzögerungstaktik sehen.

Auch wenn viele nicht damit gerechnet haben, setzte Oberstaatsanwalt Uwe Mühlhoff dann um 15.48 Uhr an, um die Anklage zu verlesen.
Allein dies dauert 56 Minuten.
Vier leitenden Mitarbeitern des Veranstalters Lopavent und sechs Mitarbeitern der Stadt Duisburg wirft die Staatsanwaltschaft fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vor.
Es habe schwere Planungsfehler gegeben, die zu einer rechtswidrigen Genehmigung der Loveparade geführt hätten.
"Die Veranstaltung hätte in der Form nicht genehmigt werden dürfen", sagt Mühlhoff. Sicherheitsrelevante Auflagen seien nicht beachtet und umgesetzt, die Einhaltung nicht kontrolliert worden.

Verantwortlich dafür sei laut Staatsanwaltschaft ein Dreier-Team des Bauamtes.
"Sie hätten erkennen müssen, dass die Veranstaltung nicht durchführbar war."
Den drei Vorgesetzten, unter ihnen die Leiterin des Amtes für Baurecht und der frühere Beigeordnete Jürgen Dressler sollen das Genehmigungsverfahren nicht ordentlich überwacht haben.
Die Ankläger sprechen von schwerwiegenden Planungsfehlern, wichtige Sicherheitsvorschriften seien missachtet worden, die Genehmigung sei formell und materiell rechtswidrig gewesen, heißt es in der Anklageschrift.

Die vier angeklagten Lopavent-Mitarbeiter sollen ein ungeeignetes Zu- und Abgangssystem geplant haben.
Vor allem die Rampe, die auf das Partygelände führte, soll zu eng gewesen sein, um die vorhergesagten Besucherströme aufnehmen zu können.
Deswegen sei es am Unglückstag "zu einer Menschenverdichtung auf der Rampe von mehreren 10.000 Menschen gekommen".
Pro Quadratmeter seien dort mindestens sieben Menschen zusammengepresst worden.
Der Staatsanwalt nennt als Verletzungen etwa Quetschungen, Brüche, eine Nierenblutung und einen epileptischen Anfall.
Viele mussten außerdem in psychiatrischen Kliniken behandelt werden.

Einer Zuhörerin, die an jenem Tag auch als Sicherheitskraft bei der Loveparade gearbeitet hat, fällt nach der Anklageverlesung ein Stein vom Herzen.
Sie hatte seit dem 24. Juli 2010 die Schuld bei sich gesucht.
Dabei sei die Tragödie an jenem Tag nicht mehr zu verhindern gewesen.

Viele Zuschauerplätze blieben leer
Zum Auftakt sind nur wenige Zuschauer in die Düsseldorfer Messehalle gekommen.
Von den 234 Zuschauerkarten sind am ersten Prozesstag nur 45 ausgegeben worden, sagte ein Gerichtssprecher.
Unter den Zuschauern ist auch Rebecca Doll.
Die junge Frau hatte die Massenpanik im Tunnel an der Karl-Lehr-Straße überlebt.
Sie hofft für sich, dass der Prozess hilft, das Geschehen an jenem 24. Juli 2010 aufarbeiten zu können.
„Dass ich einen Abschluss finde, aber ganz wird das wahrscheinlich nie passieren.“

„Wir hoffen, dass der Prozess hilft, die Ursachen der Katastrophe herauszuarbeiten, um Regeln aufstellen können, damit sich so etwas nicht nochmal wiederholt“, sagte Gerd-Ulrich Kapteina vor Prozessbeginn.
Der Anwalt vertritt den Mitarbeiter der Stadt Duisburg, der die Baugenehmigung unterschrieben hat.

Das sind die Angeklagten im Loveparade-Prozess
Dass aus Sicht vieler Betroffener nicht die Richtigen auf der Anklagebank sitzen, war im Vorfeld oft kritisiert worden.
Sie sehen die Verantwortung für die Tragödie mit 21 Toten beim damaligen Duisburger OB Adolf Sauerland und Loveparade-Veranstalter Rainer Schaller.
Doch bei beiden sah die Staatsanwaltschaft keine Anhaltspunkte, dass sie Einfluss auf die fehlerhafte Planung oder die rechtswidrige Genehmigung genommen hätten.
Deshalb wurden sie auch nicht angeklagt und können mittlerweile auch nicht mehr belangt werden.
Aber sie werden an einem der bislang 111 geplanten Prozesstage als Zeugen gehört werden.

Sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg, allesamt aus der Bauverwaltung, und vier Mitarbeiter des Veranstalters Lopavent werden sich bei dem Prozess im Düsseldorfer Congresscentrum zu verantworten haben.
Ihnen wirft die Staatsanwaltschaft unter anderem fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vor.

Angeklagt sind:

Der ehemalige Duisburger Planungs- und Baudezernent Jürgen Dressler.
Seine Mitarbeiter waren für die Überprüfung und Genehmigung zuständig.
Zwar stand Dressler damals der Loveparade kritisch gegenüber, Konsequenzen zog er daraus aber keine.
Die Leiterin des Amtes für Baurecht, Anja G..
Sie versuchte noch vier Wochen vor der Loveparade, die Veranstaltung zu verhindern.
Die Abteilungsleiter Raimund D., Sachgebietsleiter Ralf J. und die Sachbearbeiter Peter G. und Ulrich B. waren für die Genehmigung der Veranstaltung zuständig.
Kersten S., der Organisationschef des Veranstalters Lopavent
Produktionsleiter Stephan S.
Technik-Leiter Günter S.
Sicherheits-Chef Lutz W.


 
Verteidiger bezweifeln Rechtmäßigkeit von Loveparade-Prozess !

Duisburg/Düsseldorf. Im Loveparade-Prozess zweifeln die Verteidiger das Gericht an, das den Fall verhandelt.
Die Einsetzung der Strafkammer sei verfassungswidrig.

Die Verteidiger der zehn Angeklagten im Loveparade-Strafverfahren haben in einer Besetzungsrüge die Zuständigkeit der 6. Großen Strafkammer am Duisburger Landgericht für den Loveparade-Prozess in Frage gestellt.
In einem 74-seitigen Antrag, dessen Verlesung rund zweieinhalb Stunden dauerte, erklärten die Verteidiger, dass die Verweisung des Verfahrens an die 6. Große Strafkammer „willkürlich und rechtswidrig“ gewesen sei.
Damit stellen die Anwälte den Prozess, wie er gerade geführt wird, in Frage.
Dies führt in den Mammutverfahren, für das bis Ende 2018 111 Prozesstage angesetzt sind, zu einer weiteren Verzögerung.

Ursprünglich war laut Geschäftsverteilungsplan des Duisburger Landgerichts nämlich die 5. Große Strafkammer zuständig, die die Klage Ende März 2016 abgelehnt hatte.
Das Oberlandesgericht, das die Klage dann später doch noch zuließ, hatte das Verfahren schließlich an die 6. Große Strafkammer verwiesen.
Die 5. Große Strafkammer hatte die Anklage damals als „erkennbar aussichtslos“ eingestuft.

Das hier tagende Gericht entscheidet selbst über Besetzungsrüge
Geht es nach der Verteidigung, müsste weiterhin die ursprünglich zuständige Fünfte Große Strafkammer das Verfahren führen.
Dass nicht der laut Grundgesetz „gesetzliche Richter“ das Verfahren führt, wäre ein Grund, ein Urteil anzufechten und von einer höheren Instanz prüfen zu lassen.
Um eine Zuteilung von Richtern zu bestimmten Verfahren zu verhindern, hat jedes Gericht einen eigenen Geschäftsverteilungsplan, nach dem neue Verfahren an die einzelnen Strafkammern verteilt werden.

Weiterhin kritisieren die Anwälte die Auswahl der Ergänzungsrichter, die im Falle von Ausfällen einspringen sollen, damit das Verfahren weitergeführt werden kann.
Zwei der drei Richter seien „verbotenerweise“ gezielt bestimmt worden.
Dieses widerspräche dem verbrieften Recht eines jeden Angeklagten auf den „gesetzlichen Richter“ und sei deshalb verfassungswidrig.

Über die Besetzungsrüge entscheiden wird die in Düsseldorf tagende Strafkammer nach eingehenden Beratungen selbst.
Deshalb werden die beiden nächsten Prozesstage ausfallen.
Das Gericht tagt dann am Mittwoch, 19. Dezember, wieder.


Auf 18 Fälle begrenzte Anklage wurde auf bis zu 50 Fälle erhöht
Am zweiten Prozesstag lehnte das Gericht zunächst die Befangenheitsanträge gegen zwei Ersatzschöffen ab.
Verteidiger hatten argumentiert, die Kinder der Schöffen seien Besucher der Loveparade gewesen.
Auch wenn sie dabei nicht Zeugen des Unglücks wurden, könnten ihre Eltern dadurch befangen sein.
Das sah das Duisburger Landgericht anders.

Außerdem beschloss das Gericht, die Zahl der ursprünglich auf 18 Fälle begrenzte Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung zu erhöhen.
Staatsanwaltschaft hatte in ihrer Anklage die Zahl der mindestens 652 Verletzten aus prozessökonomischen Gründen beschränkt.
Nun sind sämtliche Verletzungen der Nebenkläger Teil der Anklage.
Damit müssen sich nun einige Angeklagte wegen Körperverletzung in 50, die anderen in 33 Fällen verantworten.


 
Verteidiger fordern Aussetzung des Loveparade-Prozesses !

Eine Reihe von Verteidigern hat die Aussetzung des Loveparade-Prozesses beantragt.
Es müssten zuerst 33 Aktenordner zur Loveparade aus dem NRW-Innenministerium hinzugezogen werden, außerdem sämtliche Unterlagen des Untersuchungsausschusses zur Kölner Silvesternacht, forderte eine Anwältin am Mittwoch.

Drittens müsse erst das vollständige Gutachten des neuen Sachverständigen vorgelegt werden.
Viertens benötigten die Verteidiger Zeit, um auf die Ausweitung der Anklage reagieren zu können.

"Wir sind nicht soweit, wir sind nicht vorbereitet und das ist schlecht", sagte ein Verteidiger.
Die Staatsanwaltschaft enthalte dem Gericht offenbar Informationen vor, sagte ein weiterer Anwalt.
Das Gericht müsse die Aussetzung zwingend anordnen und habe dabei keinen Ermessensspielraum, behaupteten mehrere Anwälte.

Ein Verteidiger kündigte danach einen 30-seitigen Antrag auf Einstellung des Verfahrens an.
Die Verteidiger bestritten zugleich mehrfach den vonseiten der Nebenkläger erhobenen Vorwurf, eine Verzögerungstaktik zu betreiben.
Ende Juli 2020 verjähren die Vorwürfe.

Zuvor hatte das Duisburger Landgericht die Kritik der Verteidiger an der Auswahl der Strafkammer zurückgewiesen.
Eine mehr als 70 Seiten starke Besetzungsrüge der Anwälte hatte keinen Erfolg, wie der Vorsitzende Richter Mario Plein am Mittwoch bekanntgab.
Eine nähere Begründung gab das Gericht nicht.

Verteidiger hatten in dem Schriftsatz behauptet, der Prozess finde vor der falschen Strafkammer statt.
Das Oberlandesgericht hätte den Fall demnach nicht an eine andere Kammer übertragen dürfen.
Damit sei das Prinzip des gesetzlichen Richters verletzt worden.
Nach der Entscheidung des Gerichts stellte ein Anwalt umgehend eine neue Besetzungsrüge.

Der Prozess findet aus Platzgründen im Kongresszentrum der Düsseldorfer Messe statt.
Beim Loveparade-Unglück am 24. Juli 2010 waren im dichten Gedränge mehrerer Zehntausend Menschen am einzigen Zu- und Abgang 21 Menschen erdrückt und mindestens 652 verletzt worden.

Den zehn Angeklagten wird in dem Verfahren fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen.
Ihnen drohen bis zu fünf Jahre Haft.
Die Anklage wirft ihnen schwere Planungsfehler vor, die zu einer rechtswidrigen Genehmigung des Techno-Musikspektakels geführt hätten.
Sicherheitsrelevante Auflagen seien nicht beachtet und umgesetzt, die Einhaltung nicht kontrolliert worden.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrer Anklage die Zahl der mindestens 652 Verletzten aus prozessökonomischen Gründen auf 18 Fälle beschränkt.
Das Gericht befand aber, dass auch sämtliche Verletzungen der Nebenkläger Teil der Anklage sind.
Das Landgericht hatte beim Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung die Zahl der Fälle von 18 auf 33 beziehungsweise 50 Fälle ausgeweitet.


 
Loveparade-Prozess: Gericht muss über Anträge entscheiden !

Düsseldorf - Im Prozess um die Loveparade-Katastrophe muss das Landgericht Duisburg zum Jahresauftakt über zahlreiche Anträge der Verteidigung entscheiden.
Mit der Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen ist am vierten Verhandlungstag heute nach Angaben des Gerichts noch nicht zu rechnen.

Beim Loveparade-Unglück am 24. Juli 2010 in Duisburg waren im Gedränge 21 Menschen erdrückt und mindestens 652 verletzt worden.
Wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung sind sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier Mitarbeiter des Veranstalters Lopavent angeklagt.


 
Neue Besetzungsrüge verzögert Loveparade-Prozess erneut !

Düsseldorf/Duisburg. Das Loveparade-Verfahren stockt erneut.
Nachdem das Gericht mehrere Verteidiger-Anträge abgelehnt hat, gibt es nun eine dritte Besetzungsrüge.

Das Jahr 2018 im Loveparade-Prozess beginnt so schleppend wie 2017 aufgehört hat.
Nachdem die Sechste Große Strafkammer am Morgen die zweite Besetzungsrüge abgelehnt hat, legten einige der zehn Angeklagten und deren Verteidiger direkt ein Veto gegen diese Entscheidung ein.
Die Verteidigerin des Lopavent-Mitarbeiters Kersten S. kündigte erneut eine Besetzungsrüge an.

Es ist Versuch Nummer drei die Besetzung der Strafkammer, die dieses Großverfahren führt, in Frage zu stellen.
Erst am Mittwochmorgen hatte die Sechste Große Strafkammer die zweite Besetzungsrüge abgelehnt.
Während das Gericht die Meinung vertritt, dass der erneute Antrag identisch mit der ersten bereits abgelehnten Rüge sei, gehen die Verteidiger davon aus, dass Angeklagte und Verteidiger voneinander unabhängig die Besetzung des Gerichts anzweifeln dürfen.
Ein andauernder juristischer Schlagabtausch mit Paragraphen, Urteilen und Gesetzeskommentaren, dem juristische Laien kaum folgen können.

Verfahren vor dem "falschen Richter" ist ein Revisonsgrund
Worum geht es eigentlich bei dieser Besetzungsrüge?
Verteidiger und Angeklagte sagen, der Prozess werde vor der falschen Strafkammer verhandelt.
Das begründen sie damit, dass laut Verfassung jeder Angeklagte Anspruch darauf hat, zu wissen, welcher Richter in seinem Fall zuständig ist.
Das muss im Vorfeld und überprüfbar festgelegt sein.
Hierdurch soll verhindert werden, dass durch Manipulation der richterlichen Zuständigkeit Einfluss auf das Ergebnis des Verfahrens genommen wird.

Die Verteidiger sagen nun, das Oberlandesgericht hätte das Loveparade-Verfahren seinerzeit nicht an eine andere Strafkammer übertragen dürfen.
Damit sei das Prinzip des gesetzlichen Richters verletzt worden.
Sie sprechen von einem verfassungsrechtlichen Verstoß.
Dies wäre nach einem Urteil auch ein Revisionsgrund.

Loveparade-Gutachten wird wohl erst 2019 im Prozess behandelt
Am ersten Verhandlungstag im neuen Jahr (der erneut von vielen Unterbrechungen gekennzeichnet war) ging es letztlich nur darum, über Anträge zu befinden oder neue zu stellen.
Abgelehnt wurde die Forderung, das Verfahren entweder ganz einzustellen oder auszusetzen.
So hatten sich Verteidiger etwa mehr Zeit erbeten, um den ersten Teil des Sachverständigen-Gutachtens durchzuarbeiten.
Dies lehnte das Gericht jedoch ab, schließlich seien die Dokumente bereits einen Monat vor Prozessbeginn verteilt worden.
"Eine Aussetzung des Verfahrens kommt nicht in Betracht", sagte der Vorsitzende Richter Mario Plein.
Auch eine Unterbrechung sei nicht erforderlich.
Apropos Gutachten: Die Untersuchungen des Wuppertaler Sicherheitsexperten und Sachverständigen Jürgen Gerlach wird in der Verhandlung wohl erst im kommenden Jahr vorgestellt, das deutete der Vorsitzende Richter Mario Plein bereits an.

Ebenfalls abgelehnt hat das Gericht einen Antrag der Verteidigung, bei dem es um die Rolle der Polizei bei der Loveparade-Tragödie geht.
So forderten die Vertreter einiger Beschuldigter, wenigstens 33 Loveparade-Akten des Innenministeriums in den Prozess mit einzubeziehen.
Ihrer Ansicht nach habe auch das Kommunikationschaos der Polizei zu der Tragödie mit 21 Toten und mehr als 650 Verletzten geführt.

Polizeibeamte sind bei dem Strafverfahren jedoch nicht angeklagt.
Diese Akten des Innenministeriums seien "verfahrensfremd" und böten kaum Anhaltspunkte zur Aufklärung, begründete der Vorsitzende Richter die Kammerentscheidung.
Aufgenommen werden sollen hingegen Akten des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum Polizeieinsatz in der Kölner Silvesternacht 2015/16, bei der auch die Ereignisse der Duisburger Loveparade eine Rolle gespielt haben.

Fortgesetzt wird der Prozess am Donnerstag (4. Januar) um 12 Uhr.
Dann wird das Gericht zunächst über den Einspruch zur zweiten Besetzungsrüge entscheiden.
Ob die 32 Verteidiger dann im Anschluss endlich mit den Eröffnungs-Statements beginnen, ist aber fraglich.


 
Angeklagte im Loveparade-Prozess weisen Vorwürfe zurück !

Im Prozess um die Loveparade-Katastrophe von 2010 haben mehrere Angeklagte am Donnerstag die Vorwürfe gegen sie zurückweisen lassen.
Die Verteidiger von zwei Mitarbeitern des Bauamts der Stadt Duisburg und einem Angestellten des Veranstalters Lopavent erklärten, dass für die Planung und Durchführung der Technoparade eine Vielzahl von Personen zuständig gewesen sei.

Mögliche Hauptverantwortliche säßen aber gar nicht auf der Anklagebank.
Auch die Polizei sei "aus der Verantwortung herausgehalten" worden.
Die Anklage sei einseitig.

In den Eröffnungserklärungen vor dem Landgericht Duisburg ließen die Angeklagten zugleich ihr tiefes Bedauern über das "unermessliche Leid" der Betroffenen ausdrücken.

Beim Loveparade-Unglück 2010 waren im Gedränge Zehntausender Menschen 21 Personen erdrückt und mindestens 652 verletzt worden.
Wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung sind sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier Mitarbeiter des Veranstalters Lopavent angeklagt.


 
Loveparade-Prozess: Noch keine Zeugenaussagen !

Im Prozess um die Loveparade-Katastrophe von Duisburg geht es heute erneut um Anträge der Verteidigung.
Eine erste Vernehmung von Zeugen sei frühestens für den kommenden Donnerstag geplant, teilte ein Sprecher des Landgerichts Duisburg auf Anfrage mit.

Im Mittelpunkt des sechsten Verhandlungstages dürfte unter anderem die nunmehr dritte Besetzungsrüge gegen das Gericht stehen.
Die Verteidigung hatte wiederholt behauptet, der Prozess finde vor der falschen Strafkammer statt.
Das Oberlandesgericht hätte den Fall nicht an eine andere Kammer übertragen dürfen.

Im Laufe des Verfahrens hatte der Vorsitzende Richter Mario Plein bereits zwei solcher Rügen sowie zahlreiche Anträge auf Aussetzung oder Einstellung des Verfahrens abgewiesen.

Beim Loveparade-Unglück am 24. Juli 2010 in Duisburg waren im Gedränge Zehntausender Menschen am einzigen Zu- und Abgang des Veranstaltungsgeländes 21 Menschen erdrückt und mindestens 652 verletzt worden.
Wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung sind sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier Mitarbeiter des Veranstalters Lopavent angeklagt.

Ende Juli 2020 verjähren die Vorwürfe im Zusammenhang mit der Loveparade-Katastrophe.
Die im Dezember gestartete Verhandlung des Landgerichts Duisburg wurde aus Platzgründen in eine Kongresshalle der Messe Düsseldorf verlegt.


 
Land NRW stellt mehr Geld für Loveparade-Opfer bereit !

Düsseldorf - Das Land Nordrhein-Westfalen will den Opfern und Hinterbliebenen der Loveparade-Katastrophe während des laufenden Prozesses in Düsseldorf stärker finanziell helfen.
Der Prozess vor dem Landgericht ist für die Betroffenen nun erneut mit erheblichen Belastungen verbunden.

Die Landesregierung will Opfer und Angehörige bei der Bewältigung dieser Belastungen unterstützen, sagte Sozialminister Karl-Josef Laumann der Bild -Zeitung.
Demnach sollen in diesem Jahr 300 000 Euro an Landesmitteln an die Stiftung Duisburg 24.07.2010 fließen.


 
Erste Zeugenaussagen im Loveparade-Prozess erwartet !

Düsseldorf - Im Prozess um die Loveparade-Katastrophe von Duisburg sollen heute die ersten Zeugen vernommen werden.
Geplant sei die Vernehmung von zwei Zeugen, die im Prozess auch als Nebenkläger auftreten, sagte ein Sprecher des Landgerichts Duisburg.

Beim Loveparade-Unglück am 24. Juli 2010 in Duisburg waren im Gedränge Zehntausender Menschen am einzigen Zu- und Abgang des Veranstaltungsgeländes 21 Menschen erdrückt und mindestens 652 verletzt worden.
Das Land Nordrhein-Westfalen will den Opfern und Hinterbliebenen während des Prozesses stärker finanziell helfen.


 
Zeugen im Loveparade-Prozess: Der Druck war so stark !

Düsseldorf - Die Enge, die Angst, die Schreie: Mit eindringlichen Schilderungen der ersten Zeugen hat im Prozess um das tödliche Gedränge bei der Loveparade die Beweisaufnahme begonnen.
Eine 31-Jährige und ein 34-Jähriger erzählten den Richtern von ihren Erinnerungen.

Die 31-jährige war mit ihrer Schwester bei dem Musikspektakel.
Dabei seien sie in das Gedränge geraten und getrennt worden.

Obwohl die beiden Frauen überlebten, habe sich danach alles im Leben geändert, sagte sie.
Am 24. Juli 2010 waren in Duisburg 21 Menschen erdrückt und mindestens 652 verletzt worden.


 
Frau wurde bewusstlos und versank in der Menge !

Düsseldorf. Im Loveparade-Prozess hat gestern ein Augenzeuge der Katastrophe von Duisburg geschildert, wie im Gedränge neben ihm eine Frau bewusstlos wurde und in der Menge versank.
Der junge Mann tritt auch als Nebenkläger auf.

Er berichtete, wie er und ein Anderer noch versucht hätten, die Frau aus dem Gedränge zu ziehen, es jedoch nicht schafften.
Dann habe sie aufgehört zu atmen und sei neben ihm verschwunden.
Ob sie überlebt habe, wisse er nicht.

Der Zeuge berichtete, dass er mit vier Freunden die Technoparade auf dem ehemaligen Güterbahnhofsgelände besuchen wollte.
Am Fuß der Rampe, dem einzigen Zu- und Abgang, kamen sie nicht mehr weiter.
Das Gedränge sei schließlich so stark gewesen, dass er den Arm nicht mehr habe heben können.

Beim Loveparade-Unglück am 24. Juli 2010 in Duisburg waren in einem Gedränge 21 Menschen erdrückt und 652 verletzt worden.
Der Prozess vor dem Landgericht Duisburg gegen sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier Beschäftigte des Veranstalters Lopavent hatte im Dezember begonnen.


 
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