Geplanter Auftritt in Rostock: Stadthalle soll für Xavier Naidoo tabu sein !

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Geplanter Auftritt in Rostock: Stadthalle soll für Xavier Naidoo tabu sein !

Ein im August geplantes Konzert von Xavier Naidoo in Rostock birgt Zündstoff.
So spricht sich die Bürgerschaft nun gegen den Auftritt des Sängers mit einem Hang zu Verschwörungsfantasien in der Stadthalle aus.
Die Stadtverwaltung hingegen hält das für bedenklich.

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Die Rostocker Bürgerschaft hat sich gegen ein Konzert des umstrittenen Sängers Xavier Naidoo im August in der Rostocker Stadthalle ausgesprochen.
Die Mehrheit der Bürgerschaft schloss sich am Mittwochabend dem gemeinsamen Antrag der Linken, Grünen und der SPD an.
Darin heißt es unter anderem, dass Naidoo den Reichsbürgern und der QAnon-Bewegung nahestehe und rassistische Ressentiments schüre.

Die Bürgerschaft hatte sich bereits im Juni 2020 mit der Absage beschäftigt.
Der Antrag hatte damals aber keine Mehrheit gefunden.
Betont wurde, es gehe um kein generelles Auftrittsverbot für Naidoo in Rostock.
Betroffen sei lediglich die Stadthalle als kommunale Einrichtung.

Naidoo tauchte in der Vergangenheit immer wieder im Zusammenhang mit sogenannten Verschwörungsmythen auf - er machte auch umstrittene Äußerungen zur Corona-Pandemie.

Nachdem er im März 2020 die Jury der RTL-Sendung "Deutschland sucht den Superstar" verlassen musste, wies er Vorwürfe des Rassismus zurück.
Für eine Stellungnahme zu den Vorgängen in Rostock war er zunächst nicht zu erreichen.

Imageverlust befürchtet
Die Rostocker Stadtverwaltung äußerte starke rechtliche Bedenken gegen die Entscheidung der Bürgerschaft.
Öffentliche Einrichtungen wie die Stadthalle seien zur Wahrung des Gleichheitsgrundsatzes verpflichtet.
Bei der Vermietung der Einrichtungen dürfe kein Veranstalter oder Künstler ausgeschlossen werden, weil die religiösen oder politischen Ansichten nicht geteilt werden.

Zudem drohe ein Imageverlust für die Stadt, argumentierte die Verwaltung.
Es bestünden Bedenken über die Auswirkungen auf zukünftige, ähnlich gelagerte Fälle.
Die Stadt laufe Gefahr, dass Künstler, die sich öffentlich kritisch äußern, in Rostock nicht willkommen seien.

Wie ein Stadtsprecher erklärte, hat Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen (parteilos) nun 14 Tage Zeit, gegen die Entscheidung Widerspruch einzulegen.
Dann müsste sich die Bürgerschaft im Juni erneut mit dem Konzert beschäftigen.


 
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