Corona - Infos: In und Ausland !

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Kontaktbeschränkungen, geschlossene Schulen und Geschäfte: Mittlerweile gibt es erste Lockerungen bei den Corona-Regeln.
Was gilt ab Montag in Ihrem Bundesland?

Am 30. April hat Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten der Länder getagt und weitere Lockerungen der Corona-Beschränkungen beschlossen.
Die Beratungen seien ein Zwischenschritt gewesen, so Merkel.
Am 6. Mai werde erneut über Lockerungen beraten, zunächst müsse allerdings Klarheit darüber herrschen, wie sich die bisherigen Lockerungen auf die Infektionszahlen ausgewirkt haben.
"Und deshalb haben wir einzelne Beschlüsse gefasst, aber wir werden vor allen Dingen in der nächsten Woche noch mal ein weitergehendes Paket verabschieden“, kündigte die Kanzlerin an.

Die bundesweiten Beschlüsse im Überblick:

Großveranstaltungen bleiben bis zum 31. August verboten.
Das gilt für größere Sportveranstaltungen, Volksfeste mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen-, Schützenfeste und Kirmesveranstaltungen.
Kirchen- und Religionsgemeinschaften haben Regeln ausgearbeitet, nach denen wieder Gottesdienste oder Gebetsversammlungen möglich sein sollen.
Unter Auflagen sollen auch Spielplätze wieder öffnen können.
Ebenfalls unter Auflagen sollen auch Kultureinrichtungen, Museen, Ausstellungen, Galerien, Gedenkstätten oder zoologische und botanische Gärten öffnen.
Ein Teil der Krankenhauskapazitäten soll wieder für planbare Operationen freigegeben werden.

Für die Umsetzung der Lockerungen und Anpassungen sind allerdings die einzelnen Bundesländer zuständig.
Deshalb gibt es in jedem Bundesland eigene Regelungen – viele von ihnen treten ab Montag, den 4. Mai, in Kraft.

Hier ein Überblick:

Baden-Württemberg
Spielplätze, Museen und Zoos sollen kommende Woche wieder öffnen dürfen, wie das Staatsministerium mitteilte.
Das grün-schwarze Kabinett habe die Corona-Verordnung am Samstag entsprechend angepasst.
Ab Montag dürfen Gottesdienste und auch Demonstrationen unter Hygieneauflagen wieder stattfinden.
Ab Mittwoch können Spielplätze, Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Zoos und Tierparks wieder öffnen.
Einzelhandelsgeschäfte können ab Montag wieder öffnen, auch wenn ihre Verkaufsfläche größer als 800 Quadratmeter ist.
Zahnärzte dürfen wieder alle Leistungen anbieten.
Ebenso dürfen Friseursalons und Fußpflegestudios öffnen.
Die Ausgangssperre für Heimbewohner wird aufgehoben. Freizeiteinrichtungen, Sportanlagen, Kosmetikstudios oder Gaststätten bleiben zunächst geschlossen.

Bayern
In Bayern sollen öffentliche Gottesdienste unter strengen Auflagen ab Montag wieder stattfinden können.
Im Freien dürfen maximal 50 Personen teilnehmen, die einen Mindestabstand von 1,50 Metern einhalten.
In Gebäuden dürfen so viele Menschen teilnehmen, wie Plätze vorhanden sind, wenn ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten wird.
Zudem muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Auch Versammlungen sind ab Montag unter strengen Auflagen erlaubt: Sie dürfen nur im Freien, an festen Orten und mit maximal 50 Teilnehmern stattfinden.
Der Mindestabstand muss eingehalten werden.
Auch Friseure, Fußpfleger und Physiotherapeuten dürfen ab Montag in Bayern wieder arbeiten, allerdings nur unter strengen Hygieneauflagen und mit Ausnahmen: Trockenhaarschnitte, Rasur, Bartschnitt oder Augenbrauenzupfen bleiben verboten.

Berlin
Friseurbetriebe dürfen zudem ab dem 4. Mai unter klaren Vorschriften wieder öffnen, einige Angebote wie Trockenhaarschnitte, Wimpernfärben und Bartpflege bleiben verboten.
Gottesdienste mit bis zu 50 Teilnehmern sind ebenfalls ab Montag wieder erlaubt.
Allerdings dürfen keine Gegenstände wie eine Kollekte herumgereicht werden.
Auch Museen und Bibliotheken sollen ab Montag wieder öffnen, allerdings gibt es unterschiedliche Öffnungsdaten für einzelne Museen.
Die Theater der Stadt bleiben allerdings bis zum 31. Juli geschlossen und beenden damit auch ihre Saison.
Die Berliner Verkehrsbetriebe kehren wieder zum Regelfahrplan zurück.
Nach den Abiturienten und Abschlussklassen starten ab Montag die neunten und zwölften Klassen sowie die sechsten Klassen an den Grundschulen wieder mit dem Unterricht.

Brandenburg
Einige Galerien, Museen und Tierparks öffnen unter Hygieneauflagen und ohne Warteschlangen wieder.
Einige bleiben jedoch geschlossen, darunter das Filmmuseum mit interaktiven Ausstellungen.
Hotels und Gaststätten bleiben geschlossen.
Ab Montag sind Gottesdienste und religiöse Zeremonien wieder erlaubt, allerdings unter Hygieneauflagen und nur für bis zu 50 Personen. auch nichtreligiöse Bestattungen mit bis zu 50 Personen und Trauerfeiern mit bis zu 20 Teilnehmenden sind wieder erlaubt.
Auch Spielplätze in Brandenburg sollen bald wieder öffnen, als möglicher Termin gilt der 9. Mai. Schüler, die 2021 ihren Schulabschluss machen, dürfen zudem wieder in die Schulen.
Auch Friseure öffnen wieder, allerdings sind auch in Brandenburg sogenannte "gesichtsnahe Dienstleistungen" wie Bartpflege weiterhin verboten.

Bremen
Medienberichten zufolge sollen auch in Bremen Spielplätze wieder öffnen.
Auch Gottesdienste und Gebets-Veranstaltungen dürfen wieder stattfinden und Zoos, Museen, Gedenkstätten und Ausstellungen wieder öffnen.
Wie genau diese Lockerungen im Detail aussehen, wird allerdings erst am Dienstag besprochen, die geänderte Verordnung soll dann ab dem 6. Mai gelten.
Der öffentliche Nahverkehr in Bremen will ab Montag zudem wieder mehr Busse und Bahnen einsetzen, da Schulen und Einzelhandel wieder geöffnet werden und der Sonderfahrplan nicht mehr ausreichen könnte.

Hamburg
In Hamburg dürfen weiterhin nur Geschäfte bis zu einer Größe von 800 Quadratmetern öffnen, auch Einkaufscenter dürfen öffnen, sodass dortige Geschäfte zu erreichen sind.
Bibliotheken und Archive sollen wieder öffnen.
Auch Friseure sollen ab Montag unter strengen Hygieneauflagen wieder geöffnet sein.

Hessen
Bereits seit 1. Mai sind in Hessen Gottesdienste wieder erlaubt.
Ab Montag soll auch das Besuchsverbot in Alten- und Pflegeheimen gelockert werden, ein Angehöriger dürfe dann einmal pro Woche einen Bewohner für eine Stunde lang besuchen.
Auch Friseure und Spielplätze dürfen ab Montag wieder öffnen.

Museen, Ausstellungen, Schlösser und Gedenkstätten werden unter Auflagen wieder geöffnet, Gruppenaktivitäten oder -führungen können nicht angeboten werden.
Als Richtwert gilt, dass sich eine Person auf einer Fläche von 20 Quadratmetern aufhalten darf.
Auch Tierparks, Zoos und Botanische Gärten, Hundesalons und Hundeschulen, Copyshops, Fahrschulen (nur für Berufskraftfahrer), Musikschulen und Privatunterricht (als Einzelunterricht und in Kleingruppen von bis zu fünf Personen) dürfen wieder besucht werden.

Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es ein besonders strenges Einreiseverbot für Touristen.
Über Lockerungen dabei soll am 5. Mai beraten werden.
Besitzer von Ferienwohnungen dürfen seit dem 1. Mai wieder nach Mecklenburg-Vorpommern kommen.
Auch heimische Dauercamper können zurückkehren.
Die Flächenbeschränkung bei Geschäften soll ebenfalls bald aufgehoben werden.
Ab Montag dürfen Gottesdienste wieder stattfinden, pro zehn Quadratmeter Gebäudefläche darf eine Person teilnehmen.
Der Mindestabstand von 1,50 Metern muss eingehalten werden und es muss Teilnehmerlisten geben.
Seit 1. Mai sind Spielplätze wieder geöffnet.
Für Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten steht ein Öffnungstermin noch nicht fest.

Niedersachsen
Ab 6. Mai dürfen in Niedersachsen Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen wieder stattfinden.
Zudem soll auch in Niedersachsen der Tourismus langsam wieder anlaufen.
Zunächst dürfen Zweitwohnungsbesitzer und Dauercamper wieder ins Land.
Die Spielplätze sollen ab 6. Mai unter Auflagen wieder öffnen.
Dann sollen auch kontaktlose Sportarten wie Leichtathletik oder Tennis auf Outdoor-Sportanlagen wieder erlaubt sein.
Zusätzlich zu rein automatischen Waschanlagen sollen auch solche wieder öffnen, bei denen die Fahrer selbst ihr Fahrzeug reinigen.
Ab 6. Mai sollen Museen, Ausstellungen, Galerien, Gedenkstätten sowie zoologische und botanische Gärten wieder geöffnet werden.

Nordrhein-Westfalen
Auch in Nordrhein-Westfalen (NRW) werden einige Kultur- und Freizeiteinrichtungen ab Montag wieder geöffnet.
Dazu zählen beispielsweise Museen, Galerien oder Zoologische Gärten und Garten- und Landschaftsparks.
In NRW sollen Spielplätze unter Auflagen ab 7. Mai wieder geöffnet werden.
Zeitgleich dürfen auch die Viertklässler der Grundschulen wieder in die Schule gehen.
Seit 1. Mai sind Gottesdienste unter Auflagen und Schutzmaßnahmen wieder erlaubt.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt und Abstandsregelungen müssen eingehalten werden.
Aufschiebbare Operationen können nun wieder angesetzt werden.

Friseure und medizinische sowie kosmetische Fußpflege dürfen ebenfalls ab Montag wieder öffnen.
Bildungsangebote in Volkshochschulen, Musikschulen und anderen Bildungseinrichtungen dürfen unter Hygieneauflagen ebenfalls wieder stattfinden.

Rheinland-Pfalz
Geschäfte sollen ab Montag wieder unabhängig von Sortiment und Verkaufsfläche öffnen dürfen.
Museen und Galerien werden voraussichtlich ab 11. Mai wieder geöffnet.
Friseursalons können ab dem 4. Mai unter Auflagen wieder öffnen.
Auch Musikunterricht, einzeln oder zu zweit, ist dann wieder möglich.
Keine Änderungen soll es hingegen zunächst bei Tattoostudios, Piercing- und Nagelstudios, Kosmetik- oder Massagesalons geben.
Die Außenanlagen von Zoos, Tierparks und Botanischen Gärten dürfen unter strengen Auflagen wieder öffnen.
Geschlossen bleiben Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und Restaurants, aber auch Theater, Kinos, Spielhallen und Bordelle.
Auch die Schließung von Schwimm- und Sportstätten bleibt bestehen.
Ab 3. Mai sind Gottesdienste unter Auflagen wieder erlaubt.
Auch Spielplätze sind wieder geöffnet.

Saarland
Im Saarland können ab Montag alle Geschäfte unter Auflagen unabhängig von Größe und Sortiment wieder öffnen.
Wichtig bleibt die Einhaltung der Hygienevorschriften und dass pro 20 Quadratmeter Gesamtfläche nur ein Kunde zugelassen werde.
Zudem dürfen ab Montag auch Museen, Zoos, Freizeit- und Tierparks sowie Spielplätze unter freiem Himmel wieder öffnen.
Auch Friseure, Kosmetikstudios und Bildungsstätten sind wieder geöffnet.
Für die Gastronomie soll bis Ende Mai ein Konzept erarbeitet werden.

Sachsen
Auch in Sachsen wurden einige Regelungen gelockert.
Ab Montag dürfen Gedenkstätten, Bibliotheken, Archive, Museen, Ausstellungen, Galerien und Zoos wieder öffnen.
Gleiches gilt für Spielplätze und Außensportstätten – wenn ein Hygienekonzept vorliegt.
Außerdem dürfen unter strengen Auflagen Friseure und Kosmetikstudios wieder öffnen.
Ebenfalls ab Montag sind Gottesdienste mit mehr als 15 Teilnehmern wieder erlaubt und Kundgebungen unter freiem Himmel mit bis zu 50 Teilnehmern dürfen wieder stattfinden.
Größere Geschäfte dürfen zwar öffnen, müssen ihre Verkaufsfläche allerdings auf 800 Quadratmeter begrenzen.
Ab 6. Mai dürfen Schüler an die Schulen zurückkehren, die 2021 ihren Abschluss machen.
An Grundschulen dürfen die vierten Klassen wieder unterrichtet werden.

Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt war eines der ersten Bundesländer, das größere Lockerungen ankündigte: Ab Montag dürfen in Sachsen-Anhalt fünf Menschen gemeinsam unterwegs sein, auch dann, wenn sie nicht in einem Haushalt leben.
Zudem muss es keinen triftigen Grund mehr geben, um das Haus zu verlassen.
Ab Montag sollen zudem Museen, Gedenkstätten und Bibliotheken wieder öffnen.
Das gleiche gilt für Ladengeschäfte unabhängig von ihrer Größe.
Auch Friseure, Massage- oder Fußpflegepraxen, Kosmetikstudios und Fahrschulen dürfen wieder öffnen.
Ab 8. Mai sollen auch Spielplätze unter bestimmten Voraussetzungen wieder zugänglich sein.

Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein können Medienberichten zufolge die Geschäfte ab kommenden Samstag wieder unabhängig von der Größe ihrer Verkaufsfläche öffnen.
Auflagen wie eine maximale Kundenzahl und die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung werde es weiterhin geben.
Bisher gilt eine Beschränkung der Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter.
Größere Einzelhandelsgeschäfte müssen ihre Verkaufsfläche durch Absperrungen entsprechend verkleinern.
Für Buchläden, Lebensmittelhandel, Auto- und Fahrradgeschäfte gilt die bisherige Größengrenze nicht.
Die für zwei Wochen geltende Sondererlaubnis zur Sonntagsöffnung wird nicht verlängert.
Eine Aktivierung der sogenannten Bäderregelung könne erst im Zusammenhang mit Erleichterungen für den Tourismus diskutiert werden.

Gottesdienste sind mit begrenzter Teilnehmerzahl wieder möglich auch Museen und Ausstellungen dürfen wieder Besucher empfangen.
Dafür müssen sie jedoch gewährleisten, dass sich pro 15 Quadratmeter Ausstellungsfläche maximal ein Besucher im Gebäude aufhält.
Auch die Außenanlagen Botanischer Gärten und Pflanzenparks dürfen wieder öffnen.
Auch die Schulen werden teilweise wieder geöffnet – Grundlage dafür ist der Stufenplan des Bildungsministeriums.
An den Hochschulen werden Lernlabore wieder geöffnet.
Auch notwendige Praxisveranstaltungen dürfen wieder stattfinden.
Bewohner von Alten- und Pflegeheimen dürfen wieder Besuch empfangen.
Die Einrichtungen können nun Besuchskonzepte entwerfen, die es Personen ermöglichen, den Bewohner bis zu zwei Stunden zu besuchen – sie sind dazu allerdings nicht verpflichtet.
In den Krankenhäusern dürfen nun auch wieder nicht dringend notwendige Operationen stattfinden.

Thüringen
Die bisherige Maßnahmenverordnung soll in Thüringen zunächst bis zum 25. Mai verlängert werden.
Allerdings gibt es ab Montag, 4. Mai einige Lockerungen:

Öffnung der Geschäfte ohne Beschränkung der Verkaufsfläche,
Öffnung von Einrichtungen der Fußpflege, Kosmetik- und Nagelstudios, wenn sie aufgrund der unvermeidbaren körperlichen Nähe spezifische Schutzerfordernisse einhalten,
Öffnung von Musikschulen und Jugendkunstschulen für den Einzelunterricht und Unterricht in Kleinstgruppen auf Basis der von den Fachverbänden vorlegten Hygiene- und Sicherheitskonzepte,
Öffnung von Fahrschulen für den theoretischen Unterricht und die praktische Ausbildung für die Führerscheinklassen AM, A1, A2 und A (Motorrad) unter Auflagen zur Hygiene und Sicherheitskonzepten,
Öffnung der Spielplätze,
Ermöglichung des Individualsports im Freien, bei dem die Kontaktbeschränkungen und der Mindestabstand eingehalten werden, wie beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Leichtathletik, Golf, Reiten und ähnliche Sportarten.


 
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Bayern will Gaststätten und Hotels im Mai schrittweise wieder öffnen !

Nach Niedersachsen hat auch Bayern angekündigt, seine Restaurants und Hotels schrittweise wieder zu öffnen.
Daneben verkündete Ministerpräsident Markus Söder weitere Erleichterungen.

Nach wochenlangen Verboten und Beschränkungen hat auch das bayerische Kabinett eine weitreichende Lockerung seiner harten Anti-Corona-Maßnahmen und eine Öffnung von Restaurants beschlossen.
Gaststätten und Hotels dürfen schrittweise wieder öffnen: Außenbereiche am 18. Mai, Speiselokale im Innenbereich am 25. Mai, Hotels am 30. Mai.

Die Ausgangsbeschränkungen werden aufgehoben - gewisse Kontaktbeschränkungen und ein Verbot von Menschenansammlungen im öffentlichen Raum bleiben aber bestehen.
Ab Mittwoch ist es erlaubt, eine Person außerhalb des eigenen Hausstands und auch enge Familienangehörige zu treffen oder auch zu besuchen.

Ab kommenden Montag dürfen auch alle Geschäfte wieder öffnen, also auch alle größeren.
Die bisherige Beschränkung auf eine Verkaufsfläche von maximal 800 Quadratmetern entfällt.

Zuvor hatte bereits Sachsen-Anhalt seine Kontaktbeschränkungen gelockert, auch Niedersachsen war vorgeprescht, Mecklenburg-Vorpommern - Urlaubsland wie Bayern - hatte ebenfalls die Öffnung seiner Hotels für Ende Mai angekündigt.

Söder: "Die Erfolge sind eindeutig"
"Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für ein vorsichtiges Öffnen.
Die Erfolge sind eindeutig", sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nach der Kabinettssitzung am Dienstag in München.
Seit dem 21. März hatte es zur Reduzierung der Ansteckungsgefahr mit dem neuartigen Coronavirus Sars-CoV-2 Ausgangsbeschränkungen gegeben, diese waren zwischenzeitlich immer wieder verlängert und der Infektionslage entsprechend angepasst worden.

In Bayern sind laut Söder aktuell nur noch rund 6400 Menschen am Coronavirus erkrankt.
Alleine im Vergleich zur vergangenen Woche habe sich die Zahl der Erkrankten halbiert.
Nun sei es daher entscheidend, aus der Krise herauszukommen, langsam und sicher - das bleibe das oberste Gebot.
"Heute ist Zeit zum Handeln", betonte der CSU-Chef.

Das bayerische Konzept sei mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) abgestimmt.
Söder betonte mit Blick auf die Konferenz von Bund und Ländern am Mittwoch, dass der bayerische "Pfad der Vernunft" auch für andere Länder eine Blaupause sein könne, die wie Bayern nicht überstürzt handeln wollten.

Weitere Lockerungen kommen
Nach wochenlangen coronabedingten Sperrungen und Schließungen dürfen ab diesem Mittwoch Spielplätze in Bayern wieder freigegeben werden.
Ab kommenden Montag folgen dann Zoos, botanische Gärten, Museen, Bibliotheken, Galerien, Ausstellungen und Gedenkstätten.
Damit setzt der Freistaat eine Bund-Länder-Vereinbarung aus der vergangenen Woche um.

Bayern lockert zudem das strikte coronabedingte Besuchsverbot in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.
Ab dem Wochenende sind wieder Besuche von einer festen Kontaktperson erlaubt - unter strikten Hygiene- und Schutzmaßnahmen.


 
Corona-Maßnahmen: Kontaktbeschränkungen werden bis 5. Juni verlängert - und entschärft !

Die Kontaktbeschränkungen sollen bis Anfang Juni verlängert werden.
Darauf haben sich Bundeskanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder offenbar geeinigt.
Eine Lockerung soll es aber geben.

Bund und Länder haben die Corona-bedingten Kontaktbeschränkungen in Deutschland grundsätzlich bis zum 5. Juni verlängert.
Allerdings einigten sich Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder bei ihrer Schalte am Mittwoch auch auf eine Lockerung.
Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur aus Teilnehmerkreisen sollen sich künftig auch Angehörige von zwei Haushalten treffen dürfen.

Angesichts der niedrigen Infektionszahlen soll der Aufenthalt im öffentlichen Raum nun nicht nur allein mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes oder einer weiteren Person, sondern auch mit den Personen eines weiteren Hausstandes gestattet sein, wie es hieß.
Dies soll durch eine Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen ergänzt werden.
Generell gilt auch die Vorgabe, mindestens einen Abstand von 1,50 Metern zu anderen Menschen zu halten.
Einzelne Länder hatten bereits Lockerungen der Kontaktbeschränkungen beschlossen.

Merkel bevorzugte Vorschlag aus dem Saarland
Bund und Länder hatten um die Zukunft der Kontaktbeschränkungen intensiv gerungen.
Merkel hatte dabei das Vorgehen aus dem Saarland bevorzugt, wonach sich zwei Hausstände treffen können.
Dies sei ein guter Vorschlag, wurde die Kanzlerin von Teilnehmern der Sitzung am Mittwochnachmittag zitiert.
Im Saarland geht die Regelung auf ein Gerichtsurteil zurück, wonach sich Angehörige von zwei Haushalten treffen dürfen.

Der Vorschlag wurde dem Vernehmen nach auch von Schleswig-Holsteins Ministerpräsidenten Daniel Günther (CDU) und Bayerns Regierungschef Markus Söder (CSU) unterstützt.
Er könne gut damit leben, weil es der Lebenswirklichkeit der Menschen entspreche, sagte Söder nach Teilnehmerangaben.

Länder übernehmen weitere Corona-Lockerungen
Einzig Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Rainer Haseloff (CDU) soll sich ablehnend geäußert haben.
In seinem Bundesland dürfen sich seit Montag bis zu fünf Personen aus unterschiedlichen Haushalten treffen.

Die Bundeskanzlerin hatte sich am Mittwoch mit den Ministerpräsidenten der Länder in einer Telefonkonferenz auf die Lockerung der bislang strikten Corona-Maßnahmen verständigt.
Am Nachmittag wird ein Statement von Merkel erwartet.

Bereits jetzt ist klar: Zentraler Punkt der neuen Corona-Regelungen ist, dass die Länder weitgehende Verantwortung für die Lockerung von Beschränkungen bekommen – sie müssen aber auch für nötige Verschärfungen garantieren.
Die Länder sollen sicherstellen, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen sofort wieder ein konsequentes Beschränkungskonzept umgesetzt wird.


 
Kontakte, Sport und Notbremse: Das sind die neuen Corona-Regeln !

Im ganzen Land werden die Maßnahmen in der Corona-Krise gelockert – doch dafür gibt es nun eine Notbremse.

Die neuen Corona-Regelungen im Überblick.

Sport, Einkaufen und Treffen:
Die strengen Regeln in der Corona-Krise werden weiter gelockert.
Bund und Länder einigten sich am Mittwoch darauf, dass sich künftig wieder Angehörige von zwei Haushalten treffen dürfen – also etwa zwei Familien, zwei Paare oder die Mitglieder aus zwei Wohngemeinschaften.
Unter Auflagen sollen nun alle Geschäfte wieder öffnen können, nicht nur die kleineren.
Auch Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel ist wieder erlaubt.
Wenn es regional zu viele neue Infektionen gibt, werden die Regeln dort aber wieder strenger.

Kontaktbeschränkungen:
Für Treffen mit Menschen aus einem anderen Haushalt gilt weiterhin, dass sie einen Abstand von 1,50 Metern zueinander einhalten müssen.
Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder entschieden außerdem, die grundsätzlichen Kontaktbeschränkungen für die Bürger im öffentlichen Raum bis zum 5. Juni zu verlängern.

Seit dem 22. März galt die bundesweite Leitlinie, dass man sich in der Öffentlichkeit nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis des eigenen Hausstandes aufhalten soll.
Angesichts der niedrigen Infektionszahlen wird dies nun gelockert.
Die Regelung soll durch eine Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen ergänzt werden.
Einzelne Länder hatten bereits Lockerungen beschlossen.
So darf man sich in Sachsen-Anhalt bereits zu fünft treffen.

Geschäfte:
Unter Auflagen – wie Maskenpflicht und Abstandsregeln – dürfen deutschlandweit alle Geschäfte wieder öffnen.
Die ohnehin umstrittene Begrenzung auf eine Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern gilt nicht mehr.
Es soll nun Vorgaben geben, wie viele Kunden und Verkäufer sich im Laden aufhalten dürfen.


Die Auflagen sollen sich nach der Verkaufsfläche richten, um die Ansteckungsgefahr zu verringern.

Gastronomie:
Die Bundesländer sollen selbst über eine schrittweise Öffnung der Gastronomie in der Corona-Krise entscheiden – vor dem Hintergrund des jeweiligen Infektionsgeschehens sowie landesspezifischer Besonderheiten. Dies gilt auch für Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen.

Die Länder sollen in eigener Verantwortung auch über die schrittweise Öffnung in anderen Bereichen entscheiden.
Dazu gehören der Vorlesungsbetrieb an Hochschulen, die Öffnung von Musikschulen, Bars, Clubs und Diskotheken, Messen, Fahrschulen, Kosmetikstudios – sowie Schwimmbädern, Fitnessstudios.
Ferner zählen dazu "kleinere öffentliche oder private Veranstaltungen oder Feiern sowie Veranstaltungen ohne Festcharakter".
Es gilt auch für Theater, Opern, Konzerthäuser und Kinos.

Schulen und Kitas:
Jeder Schüler und jedes Vorschulkind soll vor dem Sommer möglichst noch mindestens einmal in die Schule oder in die Kita gehen.
"Die Einzelheiten regeln die Länder", heißt es in einem gemeinsamen Beschluss.
Vereinbart wurde, dass die Notbetreuung in den Kitas spätestens ab dem 11. Mai überall ausgeweitet werden soll.
In einigen Ländern ist das bereits passiert.
Auch weitergehende Kita-Öffnungspläne haben mehrere Länder schon bekanntgegeben.
So hatte Niedersachsen die Aufnahme des Kita-Regelbetriebs ab dem 1. August angekündigt.

Sport:
Erlaubt wird auch kontaktloser Sport im Freien – mit einer Distanz von 1,5 bis 2 Metern zwischen den Sportlern.
Richtige Fußball- oder Basketballspiele sind damit weiterhin tabu.
Außerdem müssen Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, eingehalten werden.
Für die einzelnen Sportarten und Disziplinen haben die Spitzenverbände des Deutschen Sportbundes Konzepte mit Übergangsregeln entwickelt, die noch besseren Schutz bieten sollen.

Bundesliga:
Die Fußball-Bundesliga darf die derzeit wegen der Corona-Krise unterbrochene Saison fortsetzen.
Los gehen soll es in der zweiten Mai-Hälfte in Form von "Geisterspielen" ohne Publikum im Stadion.
Das genaue Datum steht allerdings noch aus.


Notbremse bei zu vielen Infizierten

Kliniken und Pflegeheime:
Für Kliniken, Pflegeheime und Behinderteneinrichtungen werden die Einschränkungen der Besuchsregeln bundesweit gelockert.
Demnach soll jedem Patienten oder Bewohner wiederkehrender Besuch durch eine bestimmte Person ermöglicht werden.
Voraussetzung ist, dass es aktuell "kein aktives Infektionsgeschehen" der Corona-Epidemie in der jeweiligen Einrichtung gibt.
Nordrhein-Westfalen und Bayern hatten schon am Dienstag die Auflagen gelockert.

Notbremse:
Bund und Länder vereinbarten, dass Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie angesichts der regional unterschiedlich hohen Infektionszahlen künftig wieder stärker vor Ort getroffen werden sollen.
Dabei sollen die Länder aber auch eventuell wieder nötige Verschärfungen garantieren.
Sie sollen sicherstellen, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen sofort wieder konsequente Beschränkungen umgesetzt werden.
Wie die neuen Auflagen konkret aussehen, entscheiden allerdings die Länder selbst.

Nach diesen Bestimmungen würden zwei Regionen in Deutschland über dieser Obergrenze liegen: Im Landkreis Greiz in Thüringen und im oberbayerischen Stadtkreis Rosenheim sind in den vergangenen sieben Tagen mehr als 50 Covid-19-Neuinfektionen registriert worden.
Das geht aus Zahlen des Robert-Koch-Institutes (RKI) hervor.
Welche Auswirkungen das nun für Greiz und Rosenheim hat, ist zunächst unklar.


 
Nach Bund-Länder-Konferenz: Corona-Beschränkungen werden zurückgefahren !

Bundeskanzlerin Merkel hat erklärt, die aktuelle Infektionslage in Deutschland mache Lockerungen der landesweiten Corona-Maßnahmen möglich.
Darauf haben sich die Teilnehmer aus Bund und Ländern in einer Telefonkonferenz geeinigt.

In ganz Deutschland soll zum Beispiel die Notbetreuung in Kitas ausgeweitet werden.
In vielen weiteren Punkten sollen die Länder hingegen eigene Wege gehen, zum Beispiel bei Öffnungen von Gastronomiebetrieben.



Quelle: Tagesschau
 
Lockerung in NRW Gastronomie-Öffnung: Gäste werden namentlich registriert !

Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart hat am Donnerstag, 7. Mai, über die neuen Maßnahmen der NRW-Landesregierung im Rahmen der Coronavirus-Pandemie informiert.

NRW-Pressekonferenz: Andreas Pinkwart macht Gastronomen Hoffnung

Die wichtigsten Inhalte der Pressekonferenz sind hier zusammengefasst.

Restaurants, Cafés und Kneipen mit Sitzplätzen in Nordrhein-Westfalen dürfen ab kommenden Montag wieder ihren Betrieb aufnehmen.
Voraussetzung dafür sind 1,5 Meter Abstand zwischen den einzelnen Tischen, sagte Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP).
Gäste müssen namentlich registriert werden, damit Infektionsketten im Zweifel nachverfolgt werden können.
Anders als in anderen Bundesländern soll es jedoch keine Einschränkungen bei den Öffnungszeiten geben.
Bars, Discos und andere gastronomische Einrichtungen ohne Sitzgelegenheiten müssen weiter geschlossen bleiben.

Andreas Pinkwart macht deutlich, dass der wirtschaftliche Schaden der Corona-Krise enorm ist.
Er teilt mit, dass das Land NRW in mehreren Phasen Schritt für Schritt weitere Lockerungen auf den Weg bringen will.

Touristische Übernachtungen sollen demnach ab dem 18. Mai wieder möglich sein.
Ab 30. Mai seien auch touristische Führungen sowie kleine Gruppen- und Busreisen wieder möglich.
Für alles gelten laut Pinkwart strenge Hygiene-Konzepte.

Ab dem 30. Mai sollen auch Schwimmbäder und Therme wieder öffnen dürfen.

Auch Messen sollen ab dem 30. Mai wieder ihre Tore öffnen dürfen.

Den besonders hart getroffenen Gastro-Betrieben, die ab der kommenden Woche unter strengen Auflagen wieder öffnen, machte Pinkwart Hoffnung auf weitere Staatshilfen.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) habe bei der Konferenz mit den Länderwirtschaftsministern einen weiteren Rettungsschirm ins Spiel gebracht, der unabhängig von Branchen nach Härtefällen zahlen sollte.
Dabei würden Hilfen am Umsatzausfall bemessen.
Diese Lösung müsse aber noch vom Bund ausgearbeitet werden.
Die Gastronomie und Hotels seien besonders hart von den coronabedingten Einschränkungen betroffen, sagte Pinkwart.
Allein in NRW arbeiteten rund 150. 000 Menschen in der Gastronomie.
Das Ziel sei es, Schritt für Schritt die Umsätze von Gastronomen und Hoteliers wieder auf Vorkrisenniveau zu bringen.

Für private Feste im großen Kreis (Familienfeiern, Geburtstage, etc.) gibt es bislang noch keine abschließende Regelung.
Andreas Pinkwart setzt auch auf die Eigenverantwortung der Menschen.
„Wir haben alle dazugelernt.“


Wer ist Andreas Pinkwart?
Der Minister hat sogar zwei akademische Titel: Prof. Dr. Andreas Pinkwart.
Offiziell ist Pinkwart Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.
Diesen Posten hat er seit Sommer 2017 inne.


 
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ARD extra: Die Corona-Lage | 7.5.2020 !

Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten haben nach ihren Gesprächen die wichtige Rolle der Gesundheitsämter bei der Kontrolle der Corona-Pandemie betont.
"ARD extra" prüft, ob die Gesundheitsämter in Deutschland wirklich in der Lage sind, in großem Umfang Infektionsketten nachzuverfolgen.
Armin Laschet, der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, wird im Studio Fragen von Susanne Stichler zu den jüngsten Entwicklungen in der Corona-Krise beantworten.
"ARD extra" veröffentlicht in seiner heutigen Sendung die Ergebnisse einer neuen Studie des Universitätskrankenhauses Hamburg-Eppendorf (UKE).
Bei Obduktionen am Institut für Rechtsmedizin hat Prof. Klaus Püschel herausgefunden, dass viele Covid-19 Patienten durch Thrombosen bzw. Lungenembolien verstarben.
Der Leiter der Intensivmedizin am UKE Prof. Stefan Kluge sieht darin Ansatzmöglichkeiten für eine unterstützende Therapie von COvid-19 Patienten mit blutverdünnenden Medikamenten.
Prof. Kluge wird über die Ergebnisse der Studie in einem Studiogespräch Auskunft geben.
Moderation: Susanne Stichler



Quelle: ARD
 
Drohen neue Beschränkungen ? Erste Landkreise überschreiten den Corona-Grenzwert !

Am Mittwoch legten Bund und Länder eine Infektions-Obergrenze fest.
Schon jetzt liegen einige Landkreise über dem vorgegebenen Wert.
Trotz klarer Empfehlung der Bundesregierung ist der Umgang damit ganz unterschiedlich.

Die neuen Vorgaben von Bund und Ländern im Umgang mit der Corona-Krise werden in den besonders vom Erreger betroffenen Landkreisen ganz unterschiedlich gehandhabt.
Während dem nordrhein-westfälischen Kreis Coesfeld neue Beschränkungen in der Pandemie drohen, hält die Landrätin des Thüringer Kreises Greiz an den Lockerungen der Schutzmaßnahmen fest.
Wie der Landkreis Steinburg in Schleswig-Holstein mit der überschrittenen Obergrenze umgehen will, ist noch nicht bekannt.

Die drei Kreise überschritten den vorgegebenen Grenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und Woche.
Nach Daten des Robert Koch-Instituts (RKI) lag dieser Wert am Freitag in Coesfeld bei 52,7, Steinburg kam am selben Tag auf 66 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner.
In Greiz gab die Landesregierung am Donnerstag sogar 87,6 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner für die Woche an.

Seit Mittwoch gilt die neue Obergrenze
Bund und Länder hatten sich am Mittwoch darauf verständigt, dass zahlreiche im Zuge der Corona-Krise verfügte Einschränkungen des öffentlichen Lebens wieder gelockert werden.
Bei einer Überschreitung dieser Obergrenze muss aber umgehend wieder ein Beschränkungskonzept umgesetzt werden.

Während der Kreis Coesfeld am Freitag erklärte, dass die Situation fortlaufend bewertet und über Maßnahmen beraten werde, kündigte die Greizer Landrätin Martina Schweinsburg (CDU) an, trotz der hohen Zahl von Coronavirus-Infektionen in der kommenden Woche mit Lockerungen bei den Beschränkungen beginnen.
"Einerseits ist es wichtig, die weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern, andererseits können wir unserer Wirtschaft, unserer Gastronomie keine weiteren Blockaden aufbürden", erklärte Schweinsburg am Donnerstag.

Die Landrätin sagte, Ziel sei es, dass der Kreis sich soweit als möglich an der für nächste Woche angekündigten Thüringer Verordnung orientiere.
"Denn es macht in meinen Augen wenig Sinn bei uns alles zu verbieten, was wenige Kilometer weiter möglich ist", so die CDU-Politikerin.

In einem Fleischbetrieb gab es einen großen Ausbruch
Nach dem gehäuften Auftreten von Coronavirus-Infektionen im Landkreis Coesfeld hat das Land Nordrhein-Westfalen die landesweit geplanten Lockerungen der Anti-Corona-Maßnahmen in dem Landkreis um eine Woche auf den 18. Mai verschoben.
Davon ausgenommen seien die Schulen, die davon nicht betroffen seien, sagte Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann am Freitag in Düsseldorf.

Gleichzeitig ordnete er die vorläufige Schließung des Schlachtbetriebs an, in dem die gehäuften Infektionen auftraten.

In Coesfeld hatte sich das Virus zuletzt vor allem in dem fleischverarbeitenden Betrieb Westfleisch ausgebreitet.
129 Infizierte waren am Donnerstag nach Kreisangaben erfasst worden.
Alle 1.200 Beschäftigten des Standortes sollten auf das Virus getestet werden.


 
Coesfeld: Zahl der Corona-Infizierten in Fleischbetrieb steigt !

Die Zahl der positiv auf das Coronavirus getesteten Mitarbeiter in einem Coesfelder fleischverarbeitenden Betrieb ist bis Samstag auf mehr als 180 gestiegen.
Das sagte der Sprecher des Kreises Coesfeld, Christoph Hüsing, am Samstag.

Derzeit würden alle rund 1200 Mitarbeiter des Betriebes getestet.
Mehr als 900 Abstriche seien bereits gemacht worden.
Die Arbeiter, von denen viele aus osteuropäischen Ländern kämen, wohnten verstreut in zahlreichen Unterkünften, etwa in Coesfeld oder Rosendahl.
Die Adressen und Standorte würden noch gesammelt.
Die Corona-Fälle in dem Betrieb machen den weitaus größten Teil der Infektionen in dem Kreis im Münsterland aus.

Die Zahl der akut Corona-Infizierten im Kreis Coesfeld lag nach einer Übersicht des Landeszentrums Gesundheit (LZG) von Samstag im Kreis Coesfeld bei gut 210.
Dabei muss beachtet werden, dass die laufend aktualisierten Testergebnisse des Kreises für den betroffenen Fleischbetrieb noch nicht alle komplett in die Statistik eingeflossen sein könnten.

Nach dem Corona-Ausbruch in dem Betrieb der Firma Westfleisch waren viele der von Montag an landesweit geplanten Lockerungen der Auflagen im Kreis Coesfeld um eine Woche verschoben worden.
Außerdem müssen die bis zu 20 000 Mitarbeiter aller Schlachtbetriebe in Nordrhein-Westfalen auf das Virus getestet werden.
Der betroffene Betrieb wurde vorübergehend geschlossen.


 
Weiterer Landkreis überschreitet Obergrenze !

In der Corona-Krise gilt seit einigen Tagen eine Obergrenze für Neuinfektionen, ab der die Maßnahmen wieder verschärft werden sollen.
Nun liegt ein weiterer Landkreis über dieser Marke.

Im Landkreis Sonneberg in Südthüringen sind in den vergangenen sieben Tagen mehr als 50 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner registriert worden.
Der Wert lag mit Stand Sonntagvormittag (10.00 Uhr) bei 66,7 Neuinfektionen, wie der Sprecher des Landratsamts, Michael Volk, auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.
Insgesamt seien bis zu diesem Zeitpunkt 155 Infektionen im Landkreis nachgewiesen worden.

Der Wert von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche gilt als Obergrenze, bei deren Überschreitung Bund und Länder künftig strikte Beschränkungen zur Eindämmung der Pandemie vorsehen – in der betreffenden Region.

Kritische Beobachtung der Lage
Volk sagte über die Situation im Landkreis Sonneberg: "Wir werden die Lage sehr kritisch weiter beobachten und prüfen und im Rahmen der neuen Verordnung gegebenenfalls auch härtere Maßnahmen ergreifen."

Ein Infektionsschwerpunkt sei ein Krankenhaus in Sonneberg.
Auch Mitarbeiter hatten sich infiziert.
In Abstimmung mit dem Klinikum sei dort deshalb am Freitagabend ein vorübergehender Aufnahmestopp beschlossen worden.
Die Notaufnahme sei davon aber nicht betroffen.
Die Behandlung von kritischen und lebensbedrohlichen Fällen sei sichergestellt.
Aber auch außerhalb des Krankenhauses gebe es Neuinfektionen im Landkreis, betonte Volk.

In Thüringen soll kommende Woche eine neue Corona-Verordnung in Kraft treten, die auch Lockerungen von Auflagen vorsieht.
Die Pläne sehen bisher vor, dass Kommunen weitgehend eigenständig über weitere Lockerungen der Corona-Beschränkungen entscheiden sollen.

Mit 74,4 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner war der Landkreis Greiz bundesweit die erste Region, in der der offiziell kritische Wert überschritten wurde.
Die Quote für Greiz lag am Sonntag (Stand 10.00 Uhr) nach Angaben der Thüringer Staatskanzlei bei 75,4.


 
Mehr als 169.500 Corona-Nachweise in Deutschland - mehr als 7400 Tote !

Bundesweit sind bis Sonntagnachmittag über 169.500 Infektionen mit dem Coronavirus registriert worden (Vortag Stand 16.15 Uhr: mehr als 169 100 Infektionen).
Mindestens 7438 mit dem Erreger Sars-CoV-2 Infizierte sind den Angaben zufolge bislang bundesweit gestorben (Vortag Stand 16.15 Uhr: 7426).

Das geht aus einer Auswertung der Deutschen Presse-Agentur hervor, die die neuesten Zahlen der Bundesländer berücksichtigt.

Die Reproduktionszahl lag nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) von Samstag bei 1,10 (Datenstand 9.5. 0 Uhr).
Das bedeutet, dass zehn Infizierte gut 11 weitere Personen anstecken.
Damit ist der Wert deutlich höher als noch vor einigen Tagen.
Das RKI schreibt dazu: Wegen statistischer Schwankungen könne noch nicht bewertet werden, ob es zu einem Wiederanstieg der Fallzahlen kommt.

Nach RKI-Schätzungen haben in Deutschland rund 144.400 Menschen die Infektion überstanden.
Wie für andere Länder rechnen Experten aber auch in Deutschland mit einer hohen Dunkelziffer nicht erfasster Fälle.

Mediziner: Remdesivir-Studie kommt voran
Eine Studie zum Medikament Remdesivir zur Bekämpfung der Corona-Erkankung kommt nach Angaben des Kölner Studienleiters voran.
Die Studie sei in einem sehr weit fortgeschrittenen Stadium», sagte der Leiter der Infektiologie am Universitätsklinikum Köln, Gerd Fätkenheuer, dem Kölner Stadt-Anzeiger (Montag).
Er leitet den deutschen Teil der Studie eines internationalen Konsortiums zur Erforschung von Remdesivir.

Das Medikament gilt als ein mögliches Mittel zur Behandlung schwerer Coronavirus-Infektionen.
Die USA haben eine Ausnahmegenehmigung für den begrenzten Einsatz des Wirkstoffes in Krankenhäusern erteilt.
Eine klinische Studie hatte zuvor gezeigt, dass er bei Covid-Patienten die Zeit bis zu einer Genesung um mehrere Tage verkürzen kann.
In Deutschland ist das Mittel innerhalb eines vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bestätigten Arzneimittel-Härtefallprogrammes zugänglich und wird in klinischen Studien getestet.

Remdesivir wurde ursprünglich zur Behandlung von Ebola entwickelt.

Schutz gegen Corona- und andere Viren
Hände waschen: Eine wichtige Maßnahme, um Virusinfektionen zu vermeiden, ist es, die Hände regelmäßig und gründlich mit Seife zu waschen.
Gründliches Händewaschen dauert 20 bis 30 Sekunden.
In öffentlichen Toiletten ist es ratsam, den Wasserhahn mit einem Einweghandtuch oder dem Ellenbogen zu schließen.

Hygiene:
Mit ungewaschenen Händen sollte man sich nicht an Mund, Augen oder Nase fassen.
Wer krank ist, sollte Abstand zu anderen halten, sich zu Hause auskurieren und enge Körperkontakte zu seinen Mitmenschen vermeiden.
Geschlossene Räume sollten mehrmals täglich für einige Minuten gelüftet werden.

Husten und Niesen:
Dabei wird geraten, Abstand von anderen zu halten und sich wegzudrehen.
Am besten ist es, ein Taschentuch zu benutzen oder sich die Armbeuge vor Mund und Nase halten.
All diese Hygieneregeln sind nach Angaben des Robert-Koch-Instituts zurzeit in Anbetracht der Grippewelle ohnehin angeraten.


 
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