NEWS aus Politik und Soziales - In und Ausland !

Wegen Nawalny: USA bereiten offenbar Sanktionen gegen Russland vor !

Die EU haben bereits Sanktionen gegen Russland verhängt.
Nun sollen es die USA ebenfalls vorhaben.
Grund ist der Fall um Kreml-Kritiker Alexej Nawalny.

Wegen des Vorgehens gegen den russischen Oppositionspolitiker Alexej Nawalny bereiten einem Medienbericht zufolge nach der EU auch die USA Sanktionen gegen Russland vor.
Der Sender CNN berichtete am Montag (Ortszeit) unter Berufung auf zwei Regierungsvertreter, mit Blick auf die Art der Sanktionen sowie den Zeitpunkt ihres Inkrafttretens werde sich Washington mit der Europäischen Union abstimmen.

Die Sanktionen wären die ersten US-Strafmaßnahmen gegen Russland seit dem Amtsantritt von Präsident Joe Biden und würden eine deutliche Abkehr von der Russland-Politik seines Vorgängers markieren.
Ex-US-Präsident Donald Trump war Nachgiebigkeit im Verhältnis zum russischen Staatschef Wladimir Putin vorgeworfen worden.

Die EU-Botschafter hatten am Montag grünes Licht für Sanktionen gegen Russland wegen des Vorgehens gegen den Kreml-Kritiker Nawalny gegeben.
Wie die Nachrichtenagentur AFP aus EU-Kreisen erfuhr, sollen vier hochrangige Vertreter des russischen Justiz- und Strafverfolgungssystems mit Einreise- und Vermögenssperren belegt werden.
Die EU setzt dabei erstmals ihren neuen Sanktionsrahmen gegen Menschenrechtsverletzungen ein.

Der Oppositionspolitiker Nawalny war wegen angeblicher Verstöße gegen seine Bewährungsauflagen zu mehr als zweieinhalb Jahren Haft in einem Straflager verurteilt worden.
Die Entscheidung wurde international scharf verurteilt und löste Massenproteste in Russland aus.

Der 44-Jährige war nach einem Giftanschlag im August, für den er den Kreml verantwortlich macht, in Deutschland im Krankenhaus behandelt worden.
Unmittelbar nach seiner Rückkehr nach Russland im Januar wurde er festgenommen.


 
Corona-Gipfel: Entwürfe durchgesickert - Das planen Bund und Länder !

Kontaktbeschränkungen werden gelockert, der Lockdown aber wohl verlängert.
Erste Entwürfe zum Bund-Länder-Gipfel am Mittwoch lassen erahnen, wie der Corona-Kurs weitergeht.
Bund und Länder kommen am Mittwoch erneut zu einem Corona-Gipfel zusammen.
Nach drei Monaten Lockdown in Deutschland stehen die Zeichen auf Lockerungen – obwohl Inzidenz- und R-Werte wieder steigen.

Erwartet wird ein heftiges Tauziehen um die künftige Strategie in der Corona-Krise.
Ein erster Entwurf der sogenannten "Vierergruppe", bestehend aus Kanzleramt, Vizekanzler Scholz sowie den Ländern Berlin und Bayern, zeigt, wo das größte Konfliktpotential herrscht.
Es definiert aber auch einen Öffnungsplan in vier Schritten, wobei es an einigen Stellen noch keine Einigung auf die entscheidenden Inzidenzwerte gibt.

Das Papier vom Montagabend liegt vor.


Diese Punkte gelten als sicher:
Grundsätzlich soll der Lockdown in Deutschland bis zum 28. März verlängert werden.

"Die Möglichkeit zu privaten Zusammenkünften mit Freunden, Verwandten und Bekannten wird ab 8. März wieder erweitert: Es sind nunmehr private Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt."
Weiter heißt es: "Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt."

Eine Sonderregel für die Osterfeiertage ist geplant: Hier sollen "Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre" erlaubt sein.
Wie auch vor Weihnachten wird eine einwöchige Isolation vor den Familientreffen empfohlen.

Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte sollen als zweiter Schritt des Öffnungsplans deutschlandweit wieder maximal einen Kunden pro 20 Quadratmetern Verkaufsfläche in das Geschäft lassen dürfen.
Sie müssen sich dabei an Hygienekonzepte halten.
Auch Fahrschulen sowie körpernahe Dienstleistungsbetriebe sollen öffnen dürfen.

Begleitet werden soll dies durch eine starke Ausweitung der Impfkampagne und der Testkapazitäten.
Man wolle "erproben", ob durch die deutliche Ausweitung von Tests in Verbindung mit einer besseren Nachvollziehbarkeit der Kontakte im Falle einer Infektion, Öffnungsschritte auch bei höheren Sieben-Tage-Inzidenzen mit mehr als 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern möglich würden, heißt es in dem Entwurf weiter.

Allen sollen ein oder zwei kostenlose Schnelltests pro Woche angeboten werden.
Schüler sowie Arbeitnehmer, die nicht im Homeoffice arbeiten können, sollen ebenfalls ein oder zwei Mal pro Woche getestet werden.

Hierüber wird debattiert:
Als dritter Öffnungsschritt werden weitere Teile des Einzelhandels, Museen, Zoos sowie Sport in kleinen Gruppen bis maximal zehn Personen genannt.
Dieser Schritt soll erfolgen, sobald die Sieben-Tage-Inzidenz "stabil unter 35" liegt.
Dieser Wert ist jedoch unter den Ministerpräsidenten umstritten.
Deshalb sieht der Entwurf auch einen Plan B vor: Der Besuch von Museen oder Einzelhandel könnte dann zum Beispiel nur mit Terminbuchung möglich sein, dafür aber schon bei einer höheren Inzidenz als 35.
Ein genauer Wert ist hier noch offen und dürfte zu Streit führen.

Erst als vierter Öffnungsschritt wird dann die Öffnung der Außengastronomie sowie von Kultureinrichtungen wie Theatern und Kinos genannt.
Voraussetzung: Die Zahlen bleiben nach dem vorherigen Öffnungsschritt für 14 Tage stabil unter 35.
Dies gilt nach Angaben aus Verhandlungskreisen ebenfalls als umstritten.
Auch hier ist ein Plan B vorgesehen: eine Öffnung bei höherer Inzidenz, dafür unter strengeren Maßnahmen wie möglicherweise einer Testpflicht.
In Gebieten mit besonders niedrigen Zahlen sollen weitere Lockerungen der Kontaktbeschränkungen möglich sein.
Welche Inzidenzwerte dafür als Grundlage dienen sollen, ist noch nicht klar.
Auch soll eine Notfallgrenze definiert werden, ab der die Kontaktbeschränkungen zwingend wieder verschärft werden müssen.
Auch hier ist der Wert noch unklar.

Die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten sollten am 24. März erneut beraten, heißt es in dem Entwurf.
Dann soll über noch nicht festgelegte Öffnungsschritte wie beispielsweise Veranstaltungen entschieden werden.

Zunächst müssen Merkel und die 16 Ministerpräsidenten sich aber an diesem Mittwoch über den Corona-Kurs bis dahin entscheiden.


 
Mutmaßlicher Drahtzieher von "Ibiza-Video" wird ausgeliefert !

Der mutmaßliche Drahtzieher des "Ibiza-Videos" soll nach Österreich ausgeliefert werden.
Das Kammergericht Berlin habe entschieden, dass eine Auslieferung zulässig sei, sagte Gerichtssprecherin Lisa Jani am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.
Der heute 40 Jahre alte Mann, der mit europäischem Haftbefehl gesucht wurde, war Mitte Dezember 2020 in der deutschen Hauptstadt festgenommen worden.

Die Gerichtssprecherin sagte, es gehe dabei nicht um die Fertigung der Aufzeichnungen, sondern um mögliche Erpressung im Zusammenhang mit dem Video sowie mutmaßliche Drogen-Straftaten.
Bei der Staatsanwaltschaft hieß es: "Das Auslieferungsverfahren ist in Gange."

Das im Mai 2019 veröffentlichte Video hatte zum Sturz der Regierung von konservativer ÖVP und rechter FPÖ geführt.
Der damalige FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache wirkte auf dem heimlich aufgenommenen Video anfällig für Korruption.

Wann der 40-Jährige Deutschland verlassen muss, blieb zunächst unklar.
Nach dpa-Informationen soll er zuvor noch vom Wirecard-Untersuchungsausschuss des Bundestags als Zeuge befragt werden.


 
Gesamte AfD als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft: Bundesweite Beobachtung !

Teilgruppen der AfD werden bereits vom Verfassungsschutz beobachtet.
Nun weitet die Behörde ihre Arbeit laut übereinstimmenden Medienberichten auf die gesamte Partei aus.

Schwerer Schlag gegen die Alternative für Deutschland.
Der Verfassungsschutz stuft die AfD nun bundesweit als rechtsextremen Verdachtsfall ein.
Das berichten der "Spiegel", "Tagesspiegel" und "Süddeutsche Zeitung" übereinstimmend.
Damit kann der Verfassungsschutz die Partei nun mit geheimdienstlichen Mitteln beobachten.

Laut "Spiegel" verpflichtete sich der Verfassungsschutz allerdings in einem laufenden Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Köln dazu, vorerst auf eine geheimdienstliche Überwachung von Abgeordneten in Bund, Ländern und im Europaparlament zu verzichten.
Dasselbe gelte für Kandidaten bei den anstehenden Wahlen im Jahr 2021.
Die AfD hatte gegen eine solche Einstufung durch den Verfassungsschutz und Verlautbarungen dazu geklagt.

Das BfV wollte sich am Mittwoch nicht zu den Berichten äußern.
Es erklärte auf Anfrage: "Mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht äußert sich das BfV in dieser Angelegenheit nicht öffentlich."

Gutachten soll mutmaßliche Verstöße der Partei belegen
Grundlage für die Beobachtung sei ein rund 1.000 Seiten langes Gutachten des Verfassungsschutzes.
Dafür haben die Juristen und Rechtsextremismusexperten des Amts seit Anfang 2019 etliche Belege für mutmaßliche Verstöße gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung zusammengetragen.

Die Gesamtpartei AfD war Anfang 2019 vom Verfassungsschutz als Prüffall eingestuft worden.
Dies geschieht dann, wenn eine Organisation nicht eindeutig extremistisch ist, aber "tatsächliche Anhaltspunkte" für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen.
Nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung werden im Rahmen der Prüfung noch nicht eingesetzt.
Vielmehr werden die öffentlich wahrnehmbaren Aktivitäten der Partei systematisch ausgewertet.


 
"Grüße aus dem Gefängnis": Nawalny meldet sich nach tagelanger Funkstille zu Wort !

Tagelang wusste man nicht, wo Alexej Nawalny sich derzeit aufhält.
Nun sendete der Kremlkritiker ein Lebenszeichen aus einem Gefängnis – auf Instagram berichtet er, wie es ihm geht.

Nach tagelanger Unklarheit über seinen Verbleib gibt es von dem inhaftierten Kremlgegner Alexej Nawalny erstmals wieder ein Lebenszeichen: Er ist demnach noch nicht im Straflager.
"Grüße aus dem Untersuchungsgefängnis Nummer 3 "Koltschugino" im Gebiet Wladimir", teilte Nawalny am Mittwoch bei Instagram mit.
Nach Angaben seiner Anwälte soll er vorerst dort bleiben.

Seit Tagen hatten Staatsmedien berichtet, Nawalny sei bereits im Straflager 2 in dem Ort Pokrow rund 100 Kilometer östlich von Moskau – ebenfalls im Gebiet Wladimir.
Bestätigt wurde das aber nicht.
Auch seine Mitarbeiter hatten immer wieder betont, dass nicht klar sei, wo Nawalny sich befinde; sie fürchteten nach dem Mordanschlag mit dem Nervengift Nowitschok im August um sein Leben.

"Ich hätte nie gedacht, dass das so unterhaltsam sein kann"
"Bei mir ist alles gut", schrieb Nawalny. Es gebe dort auch einen Hof für Spaziergänge.
Er erhalte aber keine Post und wisse – anders als zuletzt im Untersuchungsgefängnis in Moskau – immer weniger Bescheid, was in der Welt geschehe.
Weder die Bibliothek noch der Gefängnisladen seien bisher zugänglich.
Abwechslung habe er kaum, abgesehen von kulinarischen Experimenten.

"Kaum zu glauben, aber wir trocknen hartes Brot, und ich hätte nie gedacht, dass das so unterhaltsam sein kann."
Nawalny berichtete in seinem gewohnt humorvollen Ton auch über die bei seinen Mitgefangenen beliebtesten Rezepte für getrocknetes Brot.
"Ich hoffe, bei Euch ist alles gut und Ihr vermisst mich nicht.
Vernachlässigt nicht die gesunde Ernährung."

"Er ist in kompletter Isolation"
Nawalnys Anwalt Wadim Kobsew teilte bei Twitter mit, dass sein Mandant in einer Quarantäne-Zelle mit zwei Mitgefangenen lebe.
"Er ist in kompletter Isolation", meinte Kobsew.
Es gebe weder einen Kühlschrank noch einen Teekocher in der Zelle.
Nawalny war in der vergangenen Woche aus dem Moskauer Untersuchungsgefängnis "Matrosenstille" abtransportiert worden, danach hatte jede Spur gefehlt von ihm.

Ein russisches Gericht hatte ungeachtet internationaler Forderungen nach einer Freilassung Nawalnys am 20. Februar dessen Verurteilung zu mehreren Jahren Straflager bestätigt.
Nach Berechnungen seiner Anwälte könnte er in rund zweieinhalb Jahren im Sommer 2023 freikommen.
Die russische Justiz wirft Nawalny einen Verstoß gegen Bewährungsauflagen in einem früheren Strafverfahren vor, während er sich in Deutschland von dem Giftanschlag erholte.
Das Urteil steht als politisch motiviert in der Kritik.


 
Sicherheit verschärft: US-Geheimdienste warnen vor neuem Angriff auf das Kapitol !

Manche Anhänger von Donald Trump hoffen noch immer auf seine Rückkehr ins Weiße Haus.
Die US-Geheimdienste haben nun offenbar den Plan einer bewaffneten Miliz aufgedeckt.

US-Sicherheitskräfte haben nach Hinweisen auf einen möglichen erneuten Angriff auf das US-Kapitol die Sicherheitsvorkehrungen am Sitz des Kongresses verschärft.
Geheimdienstinformationen wiesen auf einen möglichen Plan einer Miliz für einen Angriff an diesem Donnerstag hin, teilte die Kapitol-Polizei in Washington mit.
Die Zahl der Sicherheitskräfte zum Schutz des Parlaments sei erhöht worden.

Anhänger von Ex-Präsident Donald Trump hatten am 6. Januar während einer Sitzung des Kongresses das Kapitol gestürmt und dort Chaos und Verwüstung angerichtet.
Die Kapitol-Polizei geriet danach in die Kritik, weil Sicherheitskräfte des Parlaments nicht auf den Angriff vorbereitet waren und die Eindringlinge nicht stoppen konnten.
Mindestens fünf Menschen kamen bei den Krawallen ums Leben, darunter ein Polizist.
Der damalige Chef der Kapitol-Polizei, Steven Sund, trat zurück.

Warum der 4. März?
Der Republikaner Trump hatte seine Anhänger kurz vor dem Angriff bei einer Kundgebung damit aufgewiegelt, dass ihm der Sieg bei der Wahl im November gestohlen worden sei.
Die Demokraten warfen ihm "Anstiftung zum Aufruhr" vor und leiteten ein Amtsenthebungsverfahren ein.
Trump wurde im vergangenen Monat aber freigesprochen, weil im Senat keine Zweidrittel-Mehrheit zustande kam.

Manche Anhänger der Verschwörungstheorie QAnon glauben, dass Trump an diesem Donnerstag, dem 4. März, an die Macht zurückkehrt.
Bis 1933 war der 4. März das Datum, an dem US-Präsidenten vereidigt wurden.
Inzwischen erfolgt die Amtseinführung am 20. Januar.
Am 20. Januar diesen Jahres löste der Demokrat Joe Biden Trump im Weißen Haus ab.

Nach dem Angriff vom 6. Januar wurden die Sicherheitsvorkehrungen am Kapitol massiv verschärft, das Parlamentsgebäude wurde abgeriegelt.
Die amtierende Chefin der Kapitol-Polizei, Yogananda Pittman, hatte bereits am vergangenen Donnerstag bei einer Anhörung im Kongress gewarnt, es gebe Informationen, wonach Angehörige rechter Milizen einen weiteren Angriff auf das Parlament erwägen würden.


 
Der Weg aus dem Lockdown: Das haben Bund und Länder beschlossen !

Es war die bislang längste Sitzung von Bund und Ländern im Kampf gegen die Corona-Pandemie: Fast neun Stunden berieten Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten weitere Schritte.
Am Ende wird der Lockdown verlängert - doch zugleich gibt es einen Pfad für Lockerungen.
Schließlich vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder folgende Regelungen:


Impfen
Ab Ende März/Anfang April werden Haus- und Fachärzte in die Impfkampagne eingebunden.
Impfzentren und mobile Impfteams werden ab April kontinuierlich mit der gleichen Menge Impfdosen wöchentlich beliefert.
Die Priorisierung der Impfverordnung gilt auch für die Impfungen in den Arztpraxen als Grundlage.
Die tatsächliche Entscheidung der Priorisierung erfolgt nach jeweiliger ärztlicher Einschätzung.
Der Einsatz von Betriebsärzten wird im Laufe des zweiten Quartals verstärkt.
Um möglichst vielen Bürgern ein Impfangebot machen zu können, sollen die für die Zweitimpfung zurückgehaltenen Dosen deutlich reduziert und die zulässigen Intervalle zwischen erster und zweiter Impfung möglichst ausgeschöpft werden.

Tests
Für den Schulbetrieb und die Kinderbetreuung stellen die Länder sicher, dass Lehrern und Erziehern sowie allen Schülern pro Präsenzwoche mindestens ein kostenloser Schnelltest angeboten wird.
Unternehmen sollen ihren in Präsenz Beschäftigten pro Woche mindestens einen kostenlosen Schnelltest anbieten.
Allen asymptomatischen Bürgern wird mindestens einmal pro Woche ein kostenloser Schnelltest ermöglicht.
Die Kosten übernimmt ab dem 8. März der Bund.

Lockdown
Die bestehenden Beschlüsse bleiben gültig.
Die Länder werden ihre Verordnungen anpassen und bis zum 28. März 2021 verlängern.

Treffen
Ab 8. März dürfen wieder zwei Haushalte, jedoch maximal fünf Personen - Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt -, zusammenkommen
Paare gelten als ein Haushalt
In Regionen mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von unter 35 können die Möglichkeiten zu privaten Zusammenkünften auf drei Haushalte mit zusammen maximal zehn Personen erweitert werden.

Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen in einem Bundesland oder einer Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft (Notbremse).

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Erster Schritt
Erste Öffnungsschritte im Bereich der Schulen und Friseure sowie einzelne weitere Öffnungen in den Ländern sind vollzogen

Zweiter Schritt
Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte dürfen in allen Bundesländern öffnen - es gelten Auflagen
Körpernahe Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr- und Flugschulen können mit entsprechenden Hygienekonzepten ebenso öffnen.
Kann keine Maske getragen werden, sind ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest des Kunden und ein Testkonzept für das Personal erforderlich
Zugleich werden alle geöffneten Einzelhandelsbereiche die Einhaltung der Kapazitätsgrenzen und Hygienebestimmungen durch strikte Maßnahmen zur Zugangskontrolle und konsequente Umsetzung der Hygienekonzepte sicherstellen.

Dritter Schritt
Bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 in einer Region oder einem Bundesland:

Öffnung des Einzelhandels mit einer Kundenbegrenzung
Öffnung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten;
kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen (maximal 10 Personen) im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen

Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 50 oder sinkt sie stabil unter 100:

Öffnung des Einzelhandels für sogenannte Terminshopping-Angebote ("Click and meet")
Öffnung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten für Besucher mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung;
Individualsport mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten und Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen

Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft (Notbremse).

Vierter Öffnungsschritt
Wenn sich die Sieben-Tage-Inzidenz nach dem dritten Öffnungsschritt 14 Tage nicht verschlechtert hat und stabil bei unter 50 bleibt:

Öffnung der Außengastronomie
Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos
kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich

Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf über 50 Neuinfektionen oder sinkt unter 100:

Öffnung der Außengastronomie für Besucher mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung
Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest der Tischgäste erforderlich
Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos für Besucherinnen und Besuchern mit einem tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttest
kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmer über einen tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttest verfügen

Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft (Notbremse).

Fünfter Öffnungsschritt
Wenn sich die Sieben-Tage-Inzidenz nach dem vierten Öffnungsschritt 14 Tage lang nicht verschlechtert hat und stabil bei unter 50 bleibt:

Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmern im Außenbereich
Kontaktsport in Innenräumen

Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf über 50 oder sinkt sie unter 100, kann das jeweilige Land 14 Tage nach dem vierten Öffnungsschritt weitere Öffnungen vorsehen:

Einzelhandel mit einer Begrenzung von einem Kunden
kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich (ohne Testerfordernis)

Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft (Notbremse).

Weitere Öffnungen
Über weitere Schritte und die Perspektive für Bereiche aus den Branchen Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Reisen und Hotels wird am 22. März beraten.

Sonstiges
Die Homeoffice-Regelung wird bis zum 30. April verlängert
Die Länder stellen sicher, dass die verpflichtende Dokumentation zur Kontaktnachverfolgung auch in elektronischer Form, etwa über Apps, erfolgen kann.
Dabei muss sichergestellt sein, dass die Daten bei Bedarf dem zuständigen Gesundheitsamt in einer nutzbaren Form zur Verfügung gestellt werden.
Bund und Länder machen mit einem hälftig finanzierten Härtefallfonds Unternehmen ein zusätzliches Angebot, um in Fällen zu helfen, in denen die Hilfsprogramme bislang nicht greifen konnten.
Details werden bis zur nächsten Woche geklärt.
Der Länder- und Kommunalanteil am Kinderbonus in Höhe von 150 Euro wird vom Bund nachträglich erstattet.
Es wird über weitere Kinderkrankengeldtage im laufenden Jahr beraten.
Gesundheits- und Finanzministerium regeln, dass Krankenhäuser auch für das laufende Jahr einen angemessenen Beitrag zum Ausgleich von Erlösrückgängen im Vergleich zum Jahr 2019 vereinbaren können.
Bund und Länder appellieren weiterhin eindringlich an alle Bürger, auf nicht zwingend notwendige Reisen zu verzichten.


 
Handel nennt Beschlüsse "eine Katastrophe" !

Die Ergebnisse des Corona-Gipfels sind nach Einschätzung des Handelsverbands HDE eine ganz schlechte Nachricht.
Faktisch werde der Lockdown für die große Mehrheit der Nicht-Lebensmittelhändler verlängert.

Die Corona-Beschlüsse von Bund und Ländern stoßen in Teilen der Wirtschaft auf Kritik.
Die für eine Öffnung der Geschäfte vorgeschriebene stabile Inzidenz von 50 sei "nicht flächendeckend in Sichtweite", beklagte der Einzelhandelsverband HDE.
Die deshalb weitgehend geschlossenen Handelsunternehmen dürften bis Ende März im Vergleich zu 2019 weitere zehn Milliarden Euro Umsatz verlieren.
"Die Ergebnisse des Corona-Gipfels sind für den Einzelhandel eine Katastrophe", so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.
Gleichzeitig kämen staatliche Hilfszahlungen nur spärlich an.

Die Möglichkeit für den Einkauf nach vorheriger Terminvergabe sei für die meisten Läden kein Rettungsanker, so Genth.
Denn dabei seien in der Regel die Personal- und Betriebskosten höher als die Umsätze.
Faktisch werde der Lockdown damit für die große Mehrheit der Nicht-Lebensmittelhändler bis Ende März verlängert.

"Die Politik orientiert sich weiter stur ausschließlich an Inzidenzwerten.
Dieses Vorgehen erscheint zunehmend fragwürdig", sagte Genth.
Es gebe keine vernünftigen Argumente, den Einzelhandel weiterhin geschlossen zu halten.
"Hier wird ohne nachvollziehbare Gründe die Kernbranche der Innenstädte geopfert", so Genth weiter.
Der HDE setze sich weiterhin für eine Öffnung aller Geschäfte unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln ein.

Weitere Öffnungsschritte in Aussicht
Handwerks-Präsident Hans Peter Wollseifer sagte, für viele Unternehmen gebe es in nächster Zeit noch keine Öffnungsperspektive.
"Um ein Betriebesterben auf breiter Front zu verhindern, muss wirtschaftliches Leben jedoch schnellstens wieder ermöglicht werden, wo immer das epidemiologisch vertretbar ist.
Die jetzt getroffenen Beschlüsse werden dem nicht gerecht."
Die Politik müsse mehr Tempo beim Impfen machen, Tests müssten dann flankierend hinzukommen.
"Zunächst müssen jedoch zahlreiche offene Fragen zu den Testungen geklärt werden."

Bund und Länder haben beschlossen, den Lockdown bis zum 28. März zu verlängern.
Gleichzeitig wurden jedoch weitere Öffnungsschritte in Aussicht gestellt.
Nächste Woche sollen zum Beispiel Buch- und Blumenläden sowie Gartencenter unter Hygieneauflagen und Kundenzahlbegrenzungen wieder aufmachen können.
Für körpernahe Dienstleistungen sowie Fahr- und Flugschulen gilt dies auch, dort werden allerdings tagesaktuelle Schnell- oder Selbsttests für Kunden und ein Testkonzept für das Personal vorgeschrieben.


 
Ermittlung wegen Bestechlichkeit: Immunität von weiterem CDU-Politiker aufgehoben !

Nachdem schon der CSU-Abgeordnete Nüßlein seine Immunität verlor, hebt der Bundestag nun auch für einen weiteren Politiker den Schutz auf.
Axel Fischer wird Bestechlichkeit vorgeworfen.

Der Bundestag hat am Donnerstag die Immunität des CDU-Abgeordneten Axel Fischer aufgehoben.
Er erteilte damit die Genehmigung zum Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse.
Ausgangspunkt war ein Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft München.
Diese teilte am Donnerstag auf Anfrage mit, sie ermittele wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit von Mandatsträgern.

Der Name Fischer stand – wie in solchen Fällen üblich – nicht in der Mitteilung.
In ihr verwies die Generalstaatsanwaltschaft ausdrücklich auf die im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren geltende Unschuldsvermutung.

Bei einem Anruf der Deutschen Presse-Agentur im Abgeordnetenbüro des Karlsruher Abgeordneten sagte ein Mitarbeiter lediglich: "Kein Kommentar".

Sechs Objekte durchsucht
Den Angaben zufolge durchsuchte das Bundeskriminalamt sechs Objekte in Baden-Württemberg und Berlin, darunter das Abgeordnetenbüro im Bundestag, Wohnungen und Geschäftsräume.
Insgesamt seien rund 60 Beamte der Generalstaatsanwaltschaft und des Bundeskriminalamtes im Einsatz.
Vorausgegangen seien umfangreiche Ermittlungsmaßnahmen, die sich gegen ehemalige und aktive Mitglieder des Bundestages richteten, die der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PACE) angehört hätten.

"Ihnen wird vorgeworfen, in der Zeit zwischen 2008 bis 2016 unter anderem Gelder aus Aserbaidschan über britische Briefkastengesellschaften mit baltischen Konten erhalten zu haben", hieß es in der Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft.
"Damit verbunden war die Aufforderung, bei Anträgen und Abstimmungen zu verschiedenen Resolutionen sowie bei der Besetzung von Funktionen und Kommissionen des Europarates Einfluss im Sinne von Delegierten des Staates Aserbaidschan zu nehmen."


 
Söder gegen Scholz: Zoff in Schlumpfhausen !

Auf einmal kracht es: Markus Söder und Olaf Scholz kriegen sich in der Corona-Schalte in die Haare.
Für den Streit gibt es mehrere Erklärungen.
Der Wahlkampf ist nur eine davon.

Es ist mal wieder das liebe Geld, an dem sich am späten Mittwochabend ein großer Streit entfacht.
Die Bund-Länder-Runde berät schon weit mehr als acht Stunden über die nächsten Schritte in der Corona-Krise, da platzt Markus Söder der Kragen.

"Ich weiß nicht, was Sie getrunken haben", beschimpft er Olaf Scholz.
"Sie sind hier nicht der Kanzler."
Er steigert sich in eine kleine Tirade hinein, so berichten es Teilnehmer.
"Sie sind nicht der König von Deutschland oder Weltenherrscher", wütet Söder.
"Da brauchen Sie gar nicht so schlumpfig herumgrinsen."

Es ist der Tagesordnungspunkt 16, an dem es um den sogenannten Härtefallfonds geht, der den bayerischen Ministerpräsidenten in Rage bringt.
Oder besser gesagt: Die Ausführungen des Vizekanzlers dazu.
Unternehmen, die bisher durchs Raster der Finanzhilfen fallen, soll der Fonds künftig unterstützen.
Das Geld dafür kommt nach Vorstellungen der Bundesregierung zur Hälfte vom Bund und zur anderen von den Ländern.

Scholz, nicht nur Vizekanzler, sondern als Bundesfinanzminister für das Geld zuständig, macht das laut Teilnehmern mit deutlichen Worten klar: "Es braucht keiner zu träumen, dass der Bund ein Konto einrichtet, von dem alles bezahlt wird", sagt er demnach.
Es werde keinen anderen Konsens geben als die anteilige Finanzierung von Bund und Ländern.

Der Gedanke von Scholz, den Angela Merkel teilt, ist plausibel: Wenn der Bund allein zahlt, haben die Länder keinen Anreiz, aufs Geld zu achten.
Deshalb die anteilige Finanzierung.

Die ökonomischen Anreizmechanismen dürften auch dem bayerischen Ministerpräsidenten bekannt sein.
Trotzdem folgt: Wutauftritt Söder.

Ein bisschen von allem
Es gibt mehrere mögliche Erklärungen dafür, warum der Streit gerade an dieser Frage und gerade zwischen diesen beiden ausgebrochen ist.
Da wären durchaus sachliche Gründe, aber auch charakterliche und strategische.
Wer sich im Umfeld von Scholz und Söder umhört, kommt zu dem Schluss: Es war wohl ein bisschen von allem.

Auf der Sachebene ist der Druck bei den Hilfen für die Wirtschaft riesig.
Die Unternehmen zürnen, dass alles viel zu lange dauere.
Dass Novemberhilfen teils erst im März kommen etwa.
Einen Großteil der Corona-Hilfen zahlt dabei bisher der Bund.

Der zusätzliche Härtefallfonds, so ist in Berlin zu hören, war nun vor allem ein Wunschprojekt der Länder.
Die Länder sind es auch, die darüber entscheiden sollen, welche Unternehmen Geld aus diesem Fonds bekommen.
Deshalb aus Sicht des Bundes die Mitverantwortung.
Siehe oben.

In der Bund-Länder-Runde gegen 23 Uhr ist es jedoch nicht nur Söder, der Bedenken anmeldet.
Mehrere Länderchefs fragen, ob man über so viel Geld denn unbedingt heute noch entscheiden müsse.
Scholz habe mit sehr deutlichen Worten klargemacht, dass das ohnehin nicht verhandelbar sei.
Zumal, so ist aus der SPD zu hören, die Wirtschaftsminister der Länder sich schon weitgehend auf das Prinzip Hälfte-Hälfte geeinigt hätten.
Und der Bund ja auch den Ländern noch ihren Anteil am sogenannten Kinderbonus erstatte.

Söder habe dann gefragt, warum Scholz denn so aufgebracht sei, es sei doch nicht sein Geld. Scholz ließ ihn betont kühl abtropfen: "Nein, es ist das Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler."
Vor allem dieses betont kühle Abtropfen, so vermutet man in der SPD, habe Söder dann in Rage gebracht.
"Söder ist in Bayern wenig Widerspruch gewohnt, und von einem Sozialdemokraten kann er ihn wahrscheinlich noch weniger leiden", sagt einer aus der SPD.

Doch der Konflikt reicht durchaus tiefer.
Der Bund trägt derzeit nicht nur einen Großteil der Kosten, sondern bekommt zugleich auch einen Großteil der Wut auf die Corona-Politik ab.
Selbst bei Problemen, für die allein die Länder verantwortlich sind, wie der Organisation des Impfens.

Wohl auch deshalb hatten sich Merkel und Scholz auf eine gemeinsame Position der Bundesregierung geeinigt.
Ihr gemeinsames Signal während der Schalte: Es ist die Position der Bundesregierung, nicht nur die des Finanzministers.
Und genauso landet es dann letztlich auch im Beschlusspapier: Bund und Länder tragen jeweils die Hälfte des Fonds.

Zwei Alphatiere
Die zweite Erklärung für den Streit findet sich in den Charakteren, die da aufeinandergetroffen sind.
Scholz ist ein kluger Politiker, durchaus klüger als manch anderer.
Er weiß das, und er strengt sich manchmal nicht allzu sehr an, es zu verbergen.

"Es ist schon unglaublich, wie er mit wenigen Worten seinem Gegenüber zu verstehen gibt: Du kannst mir nicht das Wasser reichen", sagt jemand aus der CDU-Parteispitze, der schon mit ihm verhandelt hat.
Und manchmal reicht eben nur ein Blick aus – oder ein "schlumpfiges" Lächeln.

Söder wiederum nervt nicht nur in der SPD, sondern auch in der Union viele mit seiner Politik der übergroßen Gesten.
"Seine Inszenierung wäre ja halb so schlimm, wenn er inhaltlich auch tatsächlich liefern würde.
Aber so richtig toll ist die Corona-Bilanz in Bayern ja auch nicht", sagt ein Beteiligter.

In der SPD wird hinter vorgehaltener Hand schon länger eher belustigt festgestellt, dass sich Söder in Spitzenverhandlungen auf Bundesebene oft nur ein Thema rauspicke, mit dem er anschließend in die Nachrichten kommen wolle – und an anderen Details kaum Interesse zeige.
Nach dem Motto: Hauptsache, die Schlagzeile stimmt.
Und es steht Söder drin.

Auch Olaf Scholz sei in letzter Zeit intern zunehmend und "hochgradig verärgert" gewesen über das Corona-Management einiger Unionskollegen, heißt es aus seinem Umfeld.
Schon am Politischen Aschermittwoch hatte Scholz mit Politikern abgerechnet, die mehr Wert auf schöne Posen legten als auf die Realität, in der man dann auch anpacken müsse.
Er nannte keine Namen, das ist nicht sein Stil, aber es braucht wenig Fantasie, um dabei auch an Markus Söder zu denken.

Ein bisschen Reibung hilft allen
Und dann wäre da noch der beginnende Wahlkampf, die dritte Erklärung für den Streit.
Die Unruhe in der Bundesregierung steigt, die Nickeligkeiten nehmen zu.
"Die Stimmung zwischen den Koalitionspartnern ist generell gereizt", heißt es aus der Unionsspitze.
Gerade die SPD versucht, sich zu profilieren und die Unterschiede zur Union klarzumachen, um trotz allseits anerkannter guter Regierungsarbeit bei der nächsten Wahl nicht wieder Schiffbruch zu erleiden.

Scholz, so heißt es aus der SPD, sei klar gewesen, dass der Streit den Weg in die Öffentlichkeit finde.
Auch wenn die SPD die Zitate nicht selbst durchgestochen haben will.
Scholz habe durchaus eine gewisse Freude daran gehabt, Söder aus der Reserve zu locken.
Und der ließ sich eben locken.
Und nannte dann im Zusammenhang mit Scholz auch noch das Wort "Kanzler".
Das dürfte dem Finanzminister gefallen haben.

Ein bisschen Reibung, so kann man das interpretieren, nützt der SPD gerade eher, als dass sie schadet.
Und ein bisschen Alphamännchen spielen eben auch.
Das wird Inszenierungskünstler Söder ganz genauso sehen.

Am Freitag treffen sie sich wieder
Auf der Pressekonferenz nach der Bund-Länder-Runde, es ist längst nachts, macht Söder dann schon wieder gute Miene: Man solle nicht jedes überlieferte Wort auf die "Goldwaage" legen, er schätze Scholz "grundsätzlich", sagt der CSU-Chef.
Auch aus dem Scholz-Lager wird nachher der grundsätzliche Respekt füreinander betont.

Gleichwohl, sagt Söder am Abend, gebe es bisweilen unterschiedliche Standpunkte.
Scholz habe "eine sehr pointierte Art".
Eine bemerkenswerte Umschreibung.
Söder sagt: "Ich will nicht sagen, wir sind ein Herz und eine Seele, aber jetzt ist alles wieder gut."

Wie gut es dann tatsächlich wieder ist, wird vielleicht schon am Freitag zu erahnen sein, beim Starkbieranstich auf dem Nockherberg.
Es ist einer der Fixpunkte im bayerischen politischen Jahr.
Die Politprominenz kriegt dabei kabarettistisch ihr Fett weg.
Derblecken heißt das.
Eigentlich würden Söder und Scholz das nebeneinander auf einer Bierbank über sich ergehen lassen.
Diesmal sind sie wegen Corona nur virtuell zugeschaltet.

Vielleicht besser so.
Der Schlumpfmoment vom späten Mittwochabend, er dürfte nachwirken.


 
Erstmals EU-Passus angewendet: Italien stoppt Export von Astrazeneca !

Ganz so konsequent wie in den USA oder Großbritannien ist die Regelung nicht.
Doch auch die EU versucht, auf eigenem Gebiet produzierte Impfstoffe vor allem selbst zu nutzen.
Erstmals stoppt nun ein Mitgliedsland in Absprache mit Brüssel den Export des Astrazeneca-Vakzins.

Erstmals ist die Ausfuhr von Corona-Impfstoff aus der Europäischen Union in einen Drittstaat gestoppt worden.
Italien verhinderte die Lieferung von 250.000 Dosen Impfstoff des britisch-schwedischen Herstellers Astrazeneca an Australien, wie EU-Kreise bestätigten.
Grundlage ist ein Ende Januar eingeführtes System zur Exportkontrolle.
Danach müssen Pharmakonzerne, die Lieferverpflichtungen für die EU haben, Ausfuhrgenehmigungen für in der EU produzierte Impfstoffe beantragen.
Wenn Hersteller die EU bei Liefermengen unrechtmäßig benachteiligen, könnten Genehmigungen verweigert werden.
Astrazeneca hatte die vertraglich zugesagte Liefermenge an die EU im ersten Quartal drastisch gesenkt und damit für großen Unmut gesorgt.

Ausgenommen von dem System sind Exporte in eine Reihe von Partnerländern und in Entwicklungsländer.
Zu den Partnerländern zählen die Schweiz, Israel und die Ukraine - nicht aber Großbritannien und Kanada.
Zuständig für die Ausfuhrgenehmigungen ist der EU-Mitgliedstaat, in dem die für den Export vorgesehenen Impfstoffe produziert wurden.
Die EU-Staaten holen vor Entscheidungen die Stellungnahme der EU-Kommission ein.

Im vorliegenden Fall waren sich Rom und Brüssel einig.
Zuvor waren etliche andere Exportanträge anderer Firmen genehmigt worden, die meisten kamen von Biontech/Pfizer, das von Europa aus viele Länder beliefert.
Anders als Biontech/Pfizer und Moderna liefert Astrazeneca der EU bisher nicht die vertraglich zugesagten Mengen Impfstoffe.
So reduzierte das Unternehmen die Menge für das erste Quartal von 80 Millionen auf 40 Millionen Dosen.
Es stand die Vermutung im Raum, dass in der EU produzierte Vakzine in Drittstaaten gebracht wurden.
Das war der Anlass zur Einführung des Exportmechanismus.

Exportbeschränkungen sind für die EU politisch heikel.
Denn es ist gewünscht, dass die Pharmafirmen in Europa produzieren und hier neue Standorte aufbauen.
Und es wird anerkannt, dass die Konzerne Lieferpflichten gegenüber anderen Ländern haben.
Die EU-Kommission betont deshalb die Linie, solange Verträge mit der EU eingehalten würden, würden Ausfuhren nicht gestoppt.
Vielmehr werde sehr viel aus der EU in Drittstaaten geliefert, aus den USA und Großbritannien hingegen nichts oder fast nichts.


 
Lockdown bis Ostern: Deutschland hinkt hinterher !

Die Corona-Beschlüsse werden nichts daran ändern, dass Deutschland hinterherhinkt.
Das liegt an Selbstblockade, die als bürokratische Bräsigkeit wahrgenommen wird.

Kaum ist das Infektionsschutzgesetz geändert worden, da wird es schon wieder von der Wirklichkeit überholt.
Die Beschlüsse der Ministerpräsidenten und der Kanzlerin bedeuten eine komplizierte Ergänzung der Inzidenzwerte, die dort noch vor wenigen Wochen als feste und einsame Größen verankert wurden.
Weder die 35 noch die 50 taugen in einer Gemengelage aus Impfen, Testen und Mutanten allein zur Orientierung in einer Gesellschaft, deren Ziel nicht der virusfreie Staat sein kann.

Also rücken jetzt die Werkzeuge in den Vordergrund, die eine einseitige Lockdown-Philosophie zu lange aus den Augen verloren hatte.
Statt sich monatelang mit Querdenkern und Gralshütern falsch verstandener Freiheiten herumzuschlagen, hätte das vergangene Jahr sinnvoller genutzt werden können.
Tests, Nachverfolgung und Impfkapazitäten sind verbessert worden.
Aber andere Länder sind da in jeder Beziehung weiter.

Reagieren ist nicht Regieren
Angela Merkel und die Ministerpräsidenten mussten auch deshalb am Mittwoch auf öffentlichen Druck reagieren, weil sie sich auf eben das verlassen hatten: auf das Reagieren.
Schon die Entdeckung der Testmöglichkeiten kam spät.
Besonders eklatant gerieten sie aber ins Hintertreffen, seit die deutsche Impfkampagne es schafft, den Mangel an Impfstoffen durch Ladenhüter noch zu verstärken.
Ein absurdes Schauspiel.

Erst jetzt wird zaghaft reagiert.
Vieles bleibt aber noch im Unklaren, womit sich neue Arbeitskreise beschäftigen müssen.
Deutlicher lässt sich nicht offenbaren, wie wenig über den Tag hinaus gedacht und vor allem gehandelt wird.
Wie schon im verschleppten Schutz von Alten- und Pflegeheimen zeigt sich darin eine organisatorische Selbstblockade, die als bürokratische Bräsigkeit und Verantwortungsscheu wahrgenommen wird.
Keine Kanzlerrunde vermag daran offenbar etwas zu ändern.

Oberste Richtschnur auch der jüngsten Beschlüsse bleibt das schwierig einzuschätzende Risiko, dass trotz der Impfungen die Infektionen dynamisch zunehmen und die Krankenhäuser überlastet werden könnten.
Je weiter die Impfungen aber fortschreiten und Schnelltests zum Alltag gehören, desto weniger lässt sich mit Angst und Quadratmeter-Politik das Vertrauen der Bürger gewinnen.

Auch wenn es in dieser Situation nicht trivial zugehen kann: Der Fünf-Stufenplan, auf dem die Beschlüsse vom Mittwoch beruhen, ist dafür zu kompliziert – Sonderwege der Bundesländer, die nicht ausbleiben, werden es nicht einfacher machen.
Die Verwaltungen in den Kommunen, so ist zu hoffen, werden den Überblick behalten.
Die Normalbürger werden in den kommenden Wochen aber durchs Internet surfen, in die Innenstadt oder durch die Industriegebiete fahren, um zu schauen, was denn gerade offen hat, was nicht.
Erst an Ostern wird man etwas klarer sehen.


 
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