NEWS aus Politik und Soziales - In und Ausland !

Bundestag beschließt Grundrente - 1,3 Millionen Menschen profitieren !

Das wohl größte sozialpolitische Projekt der Großen Koalition ist besiegelt: Das Parlament hat mit den Stimmen von Union und SPD für die Grundrente gestimmt.
Doch die Auszahlung ab Januar könnte sich verzögern.

Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen hat der Bundestag für die Einführung der Grundrente gestimmt.
Durch sie sollen kleine Renten von rund 1,3 Millionen Menschen aufgebessert werden.
Nun kann das Gesetz am Freitag auch vom Bundesrat behandelt werden - und bei Zustimmung zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Die Grundrente sei ein Signal für Respekt und mehr Leistungsgerechtigkeit, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vor der Abstimmung.
Nach wie vor erlebten bisher zu viele Menschen, dass sie nicht Teil der "sozialen Mitte" seien, so sehr sie sich abrackerten, so der SPD-Politiker.
Die Grundrente solle deswegen auch ein Kernversprechen des Sozialstaates erneuern: "Wer sein Leben lang gearbeitet hat, ist auch im Alter abgesichert."
Sie stärke außerdem die Kaufkraft der Bürger.
Heil räumte ein, dass die Einführung des "zentralen sozialpolitischen Reformprojekts" der Bundesregierung überfällig sei und viele Menschen lange darauf gewartet hätten.

Kritik an der Finanzierung aus der Union
Die Auszahlung der Grundrente könnte sich aber auch nach Einführung am 1. Januar noch verzögern - unter anderem wegen des Arbeitsaufwands bei der automatischen Einkommensprüfung.
Die Deutsche Rentenversicherung rechnet mit einem Auszahlungsstart an die Bestandsrentner ab Juli 2021, bis Ende 2022 sollen alle Anspruchsberechtigten ermittelt sein.
Die Grundrente wird dann rückwirkend gezahlt.

Die Rentnerinnen und Rentner mit kleinen Bezügen müssen, wenn sie einen Zuschlag erhalten wollen, mindestens 33 Jahre Beiträge eingezahlt haben.
In der Union gab es bis zuletzt Kritik an der Finanzierung der auf 1,3 bis 1,6 Milliarden Euro pro Jahr geschätzten Kosten.
Finanzminister Olaf Scholz (SPD) wollte dafür eigentlich eine Finanztransaktionssteuer auf Börsengeschäfte einführen.
Die ist aber nicht in Sicht.
Jetzt kommt das Geld aus dem Bundeshaushalt.

Gegen den Entwurf der Koalitionäre aus CDU, CSU und SPD stimmten AfD und FDP, Grüne und Linke enthielten sich.


 
Affäre um Speicherung: Sachsens Verfassungsschutz "zu dämlich" für AfD-Beobachtung !

Sachsens Verfassungsschutz muss löschen, was er monatelang an Material über AfD-Abgeordnete zusammengetragen hat.
Das halten sogar die Linken für nachvollziehbar, weil der Verfassungsschutz sich beim Sammeln offenbar nicht ans Recht gehalten haben soll.

Der sächsische Verfassungsschutz hat nach Darstellung des sächsischen Innenministeriums rechtswidrig Daten über AfD-Abgeordnete gespeichert.
Jetzt werden öffentlich verfügbare Informationen gelöscht, die über Monate zusammengetragen wurden – und der alte Verfassungsschutzchef wird ein Fall für den Staatsanwalt.
Selbst die Linken halten das Löschen angesichts der Umstände für unvermeidlich.

Der Streit um den Umgang mit Erkenntnissen zu AfD-Abgeordneten hatte die "Sächsische Zeitung" öffentlich gemacht.
Der frühere Behördenchef Gordian Meyer-Plath hatte dort einen Eindruck vermittelt, der ein hässliches Klischee bedient: Sachsens Landesregierung bremst den Kampf gegen rechtsextreme Entwicklungen.
Die Botschaft: Das Land zwingt den Verfassungsschutz, bei möglicherweise verfassungsfeindlichen Bestrebungen nicht so genau hinzusehen.

Lösch-Anordner ist jetzt der Lösch-Verantwortliche
Der alte Verfassungsschutzchef sollte auf Anweisung von Dirk-Martin Christian, dem damaligen Referatsleiter im Innenministerium, löschen.
Doch Meyer-Plath weigerte sich: Er warnte vor einem Ausscheren Sachsens aus dem Verfassungsschutzverbund, prophezeite einen verheerenden politischen Eindruck, wenn Sachsen die Beobachtung extremistischer Strukturen innerhalb der AfD erschwere.

Nun ist der Jurist Christian selbst fürs Löschen zuständig.
Das Kabinett hat ihn zum neuen Chef des Verfassungsschutzes gemacht, sein Vorgänger Meyer-Plath wurde versetzt.
Christian saß am Donnerstag als neuer Leiter der Behörde bei einem Pressegespräch neben Innenminister Roland Wöller (CDU).
Beide skizzierten ein Amt, das ein Eigenleben geführt hat und sich nicht um Richtlinien des Bundesamts für Verfassungsschutz und Weisungen aus dem Ministerium geschert habe.
Wegen des Vorgehens von Meyer-Plath hat Wöller nach seinen Angaben die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.
Das Durchstechen von Verschlusssachen sei ein bemerkenswerter und einmaliger Vorgang.

Grüne: Speichern war "rechtswidrig und ungeheuerlich"
Und es wird absehbar gelöscht, kündigten sie an.
Das Vernichten der Daten wird von den Grünen, die in der Kenia-Koalition mitregieren, ebenso verteidigt wie von den oppositionellen Linken.
"Rechtswidrig und ungeheuerlich" nannte Grünen Innenexperte Valentin Lippmann am Donnerstag das fortgesetzte Speichern.

Das Einschreiten des Ministeriums sei "richtig und notwendig" gewesen.
Die Linken, aus deren Reihen am Morgen noch gekommen war, dass ein "erheblich rechtsblinder Verfassungsschutz-Chef durch einen noch rechtsblinderen ersetzt" wird, schlugen aber auch andere Töne an.
Das "Landesamt für 'Verfassungsschutz' sei "zu dämlich, gegenüber dem Innenministerium zu begründen, weshalb es Daten von AfD-Abgeordneten speichern muss", erklärte Kerstin Köditz, Sprecherin der Linksfraktion für antifaschistische Politik.

Das Speichern von Material über Abgeordnete ist durchaus zulässig.
In Einzelfallprüfungen müssen dann aber Belege erbracht werden, dass Abgeordnete ihr Handeln klar und aggressiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richteten.
Das betonte Innenminister Wöller.
Er sagte, die Bedrohung durch Rechtsextremismus müsse noch stärker in den Fokus genommern werden, "aber das kann nur auf Grundlage geltenden Rechts geschehen."

Wöller: Gewonnene Prozesse adeln AfD
Im anderen Falle drohe das Ziel, dass sich das Ziel ins Gegenteil verkehre, die Verfassung zu schützen.
"Jeder Prozess, den die AfD gewinnt, ist eine Adelung", sagte Wöller.
Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, der Verfassungsschutz werde politisch instrumentalisiert.

Andere Verfassungsschutzbehörden hätten bei anderen Abgeordneten die Notwendigkeit fürs Sammeln belegen können, die sächsische Behörde nicht.
Das ist überraschend und löst auch in anderen Verfassungsschutzbehörden Irritationen aus: Waren die Belege so schwach - oder legte das Ministerium doch die Hürden so hoch an?
Wöller bestritt das.
Die Fraktions-Vize der mitregierenden SPD, Sabine Friedel, ist sich da noch nicht sicher: Wer Recht habe, lasse sich nur sagen, wenn man mehr über die Daten wisse, teilte sie mit.

Die sächsische AfD gilt als besonders stark durch den völkischen Flügel geprägt, den der Verfassungsschutz im März zur rechtsextremistischen Bestrebung erklärt hat.
Der Dresdner Bundestagsabgeordnete Jens Maier schätzte den Anteil des Flügels in der Sachsen-AfD auf 70 Prozent.
Maier wird in einem vertraulichen Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz ebenso als Flügel-Anhänger genannt wie der sächsische Landes- und Fraktionschef Jörg Urban.

Ramelow-Urteil nutzt AfD-Abgeordneten
Bei dem Material, das nun gelöscht werden muss, geht es laut Christian nicht etwa um heimlich abgehörte Telefonate oder mitgelesene Post.
Geheimdienstliche Mittel, die vom Landtagspräsidenten genehmigt werden müssen, seien nicht eingesetzt worden, so Wöller und Christian.
Zusammengetragen wurden Zeitungs- und TV-Berichte und Postings in sozialen Netzwerken.
Das freie Mandat ist aber auch vor solchen Sammlungen besonders geschützt, für Sammlung von belastendem Material über Abgeordnete braucht es besondere Rechtfertigung.
Die Ironie daran: Das Innenministerium verweist dafür auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass der Thüringer Ministerpräsident Bodo Ramelow von den Linken erstritten hatte.

Sachsen schere auch nicht aus dem Verbund aus oder wähle nun einen Sonderweg, sagte Wöller.
Im Gegenteil habe der sächsische Verfassungsschutz in der Vergangenheit entschieden, eine Handreichung des Bundesverfassungsschutzes zum Umgang mit Abgeordneten nicht umzusetzen.


 
Umstrittenes Sicherheitsgesetz: Demokratie-Aktivist Law offenbar aus Hongkong geflohen !

Jahrelang hat er für die Demokratie gekämpft, nun hat der Aktivist Nathan Law die Sonderverwaltungszone nach eigenen Angaben infolge einer „Risikoabwägung“ verlassen.
Die Opposition denkt als Reaktion auf das kritisierte Sicherheitsgesetz über ein Exil-Parlament nach.


Als Reaktion auf das Inkrafttreten des umstrittenen chinesischen Sicherheitsgesetzes für Hongkong ist der bekannte Demokratie-Aktivist Nathan Law nach eigenen Angaben aus der Finanzmetropole geflohen.
„Ich habe Hongkong bereits verlassen und werde meinen Aktivismus auf internationaler Ebene fortführen“, teilte Law am Donnerstag in einer an Journalisten gerichteten englischsprachigen Botschaft mit.

In welchem Land er sich aufhält, teilte Law nicht mit.
Infolge einer „Risikoabwägung“ habe er entschieden, „nicht zu viel über meinen persönlichen Aufenthaltsort und meine Situation preiszugeben“, erklärte er.

Der ehemalige Hongkonger Parlamentsabgeordnete zählt zu den prominentesten Vertretern der Demokratie-Bewegung in der chinesischen Sonderverwaltungszone.
2014 gehörte er neben Alex Chow und Joshua Wong zu den Organisatoren der sogenannten Regenschirm-Proteste.
Wegen seiner Rolle bei den friedlichen Protesten wurde er zu einer Haftstrafe verurteilt.

Das international scharf kritisierte Sicherheitsgesetz für Hongkong war am Dienstag in Kraft getreten.
Es erlaubt den chinesischen Behörden ein hartes Vorgehen gegen alle Aktivitäten, die nach ihrer Auffassung die nationale Sicherheit bedrohen.
Kritiker sehen in dem Gesetz einen weiteren Schritt zur Aushöhlung des Grundsatzes „Ein Land, zwei Systeme“.
Das neue Gesetz sieht lebenslange Haft als Höchststrafe für eine Reihe von Vergehen vor, die die Behörden als Subversion, Abspaltung oder Terrorismus werten.

Die Polizei ging am Mittwoch – dem 23. Jahrestag der Übergabe Hongkongs an China – mit Wasserwerfern gegen tausende Demonstranten in Hongkong vor.
Mehr als 370 Menschen wurden festgenommen, viele von ihnen wegen Verstößen gegen das neue Sicherheitsgesetz.

Großbritanniens Premierminister Boris Johnson hatte als Reaktion auf das Sicherheitsgesetz eine Lockerung der Einwanderungsgesetze für die Bewohner Hongkongs angekündigt.
Der Premier bezeichnete das Sicherheitsgesetz als „ernsthaften Verstoß“ gegen den britisch-chinesischen Vertrag zur Übergabe der ehemaligen Kronkolonie an die Volksrepublik im Jahr 1997.

In der Opposition in Hongkong wird nach Angaben eines Regierungskritikers unterdessen über die Gründung eines Exil-Parlaments nachgedacht.
Eine solche Volksvertretung im Ausland solle China verdeutlichen, dass Freiheitsbestrebungen nicht unterdrückt werden könnten, sagte der im britischen Asyl lebende Hongkonger Simon Cheng, der sich selbst als Demokratie-Aktivist bezeichnet, der Nachrichtenagentur Reuters.
„Ein Schattenparlament kann Peking und den Hongkonger Behörden sehr klar signalisieren, dass es Demokratie nicht nur von Pekings Gnaden geben kann.“
Es sollten inoffizielle Bürgergruppen als Volksvertretung gegründet werden.
Das Vorhaben sei aber noch nicht weit gediehen.
Zu einem möglichen Sitz eines Exil-Parlaments äußerte sich Cheng nicht.

Der Oppositionelle Cheng sagte, immer mehr Menschen verlören die Hoffnung, dass Demonstrationen Wirkung zeigten.
„Wir entwickeln alternative Wege, um für die Demokratie zu kämpfen“, so der ehemalige Mitarbeiter des britischen Konsulats in Hongkong.
„Wir müssen schlau im Umgang mit dem zunehmenden Totalitarismus sein: Sie lassen die Muskeln spielen, um zu unterdrücken, also müssen wir raffinierter und geschickter vorgehen.“
Cheng floh aus Hongkong.
Er gibt an, von der chinesischen Geheimpolizei gefoltert worden zu sein.


 
Terrorvorwürfe in der Türkei: Menschenrechtler Steudtner freigesprochen !

Seit 2017 läuft in der Türkei der Prozess gegen den Menschenrechtler Peter Steudtner.
Nach fast drei Jahren spricht das Gericht den Deutschen frei - verurteilt aber drei andere Angeklagte wegen Terrorunterstützung.
Amnesty International sieht "jegliche rechtsstaatliche Standards" missachtet.

Mehr als anderthalb Jahre nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft in der Türkei ist der deutsche Menschenrechtler Peter Steudtner in Istanbul freigesprochen worden.
Der Ehrenvorsitzende der Menschenrechtsorganisation Amnesty International in der Türkei, Taner Kilic, wurde allerdings zu einer Gefängnisstrafe von sechs Jahren und drei Monaten wegen Mitgliedschaft in einer Terrororganisation verurteilt.
Damit ist die Gülen-Bewegung gemeint, die Ankara für den Putschversuch von 2016 verantwortlich macht.
Die Urteilsverkündung erfolgte ohne Steudtner, der zum Prozessauftakt im Oktober 2017 nach vier Monaten Untersuchungshaft ausreisen konnte.

Von den insgesamt elf Angeklagten wurden drei weitere wegen Terrorunterstützung zu rund zwei Jahren Haft verurteilt.
Darunter ist die ehemalige türkische Amnesty-Direktorin Idil Eser.
Sieben Menschenrechtler wurden freigesprochen, neben Steudtner dessen schwedischer Kollege Ali Gharavi.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Die Menschenrechtler müssen daher vorerst nicht ins Gefängnis.
Die Anwälte der Verurteilten kündigten nach Angaben von Amnesty Einspruch an.

Die Entscheidung stieß auf internationale Empörung.
Steudtner selbst kritisierte sie als "politisch motiviert".
"Menschenrechtsarbeit wird hierdurch massiv kriminalisiert", teilte er mit.
Man werde weiter für den Freispruch für alle kämpfen.
Der Generalsekretär von Amnesty International Deutschland, Markus Beeko, erklärte, die Verurteilungen von Amnesty-Vertretern für ihre Menschenrechtsarbeit sei ein "einmaliger Vorgang" und missachte "jegliche rechtsstaatlichen Standards."
Er forderte die Bundesregierung auf, Druck für eine Revision des Verfahrens und für den Freispruch aller Menschenrechtler auszuüben.

"Lächerliches" Urteil mit nur wenigen Zuschauern
Die Türkei-Vertreterin der Menschenrechtsorganisation Human Rights-Watch, Emma Sinclair-Webb, kritisierte, die Entscheidung sei "lächerlich" und es gebe keinerlei Beweise.
Es habe sich um einen Scheinprozess gehandelt, der "zeigt, wie sehr die Justiz unter politischer Kontrolle steht", sagte sie der dpa.

Es sei zudem eine ernüchternde Nachricht für alle Menschenrechtler in der Türkei.
Steudtner, Gharavi und acht türkische Menschenrechtler waren Anfang Juli 2017 auf der Insel Büyükada vor der Küste Istanbuls bei einem Workshop, zu dem Steudtner und sein schwedischer Kollege als Referenten geladen waren, unter Terrorverdacht festgenommen worden.
Zu Prozessbeginn im Oktober 2017 kamen alle frei, Steudtner und Gharavi reisten aus.

Kilic, dessen Fall später der Anklageschrift hinzugefügt wurde, saß mehr als ein Jahr im westtürkischen Izmir in Untersuchungshaft.
Der Fall Steudtner sowie die Inhaftierung weiterer Deutscher hatte ab 2017 die türkisch-deutschen Beziehungen schwer belastet.
Der Prozess lief unter großer internationaler Aufmerksamkeit.
Unter anderem beobachtete eine Vertreterin des deutschen Generalkonsulats in Istanbul die Verhandlung.
Wegen Corona-Restriktionen wurden allerdings nur wenige Zuschauer in den Gerichtssaal gelassen.
Zahlreiche internationale Beobachter und Journalisten mussten draußen bleiben.

Die Verteidigung argumentierte laut Beobachter, dass das Treffen auf Büyükada friedlich gewesen sei und nicht als Beweis gegen die Angeklagten verwendet werden könne.
Zudem seien alle Beweise im Laufe des Verfahrens widerlegt worden.

Nicht der erste Prozess gegen Menschenrechtler
Unter anderem war Amnesty-Ehrenvorsitzendem Kilic vorgeworfen worden, die Messenger-App Bylock auf seinem Mobiltelefon benutzt zu haben.
Die türkischen Behörden gehen davon aus, dass sich die Putschisten von damals damit verständigt hatten.
Nach Angaben von Amnesty hatte die Polizei eine forensische Untersuchung durchführen lassen und in ihrem Bericht selbst festgestellt, dass es keine Hinweise für Bylock auf Kilics Mobiltelefon gab.

Die Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses des Bundestages, Gyde Jensen von der FDP, hatte bereits vor der Urteilsverkündung angemahnt, dass sich die Bundesregierung auch nach Abschluss des Steudtner-Prozesses weiter für verfolgte Menschenrechtler, Oppositionelle und Journalisten in der Türkei einsetzen müsse.
International kritisiert wird vor allem die Inhaftierung des türkischen Intellektuellen Osman Kavala, der seit November 2017 im Hochsicherheitsgefängnis Silivri bei Istanbul sitzt.
Auch Deutsche sind weiter in der Türkei inhaftiert.
Darunter die Kölner Sängerin Hozan Cane (Künstlername), die 2018 wegen Mitgliedschaft in einer Terrororganisation verurteilt worden war.


 
Bundestag beschließt: Zigaretten-Werbung wird schrittweise verboten !

Mediziner kämpfen seit Jahrzehnten für ein Verbot von Tabak-Reklame.
Sie verführe Jugendliche zum Qualmen und mache es Rauchern schwieriger, mit ihrem Laster aufzuhören.
Auch die GroKo plante schon länger eine weitere Einschränkung der Kippen-Werbung in Deutschland.
Jetzt hat der Bundestag einer erheblichen, schrittweisen Verschärfung der Verbote zugestimmt.

Der neue Parlamentsbeschluss sieht vor, ab 2021 Kinowerbung fürs Rauchen zu verbieten, wenn der jeweilige Film für Minderjährige freigegeben ist.
Bisher konnten Tabakkonzerne in den Lichtspielhäusern noch weitgehend uneingeschränkt werben, nicht aber im Fernsehen.
Ebenfalls ab nächstem Jahr dürfen Gratis-Proben nur noch in Fachgeschäften verteilt werden.

Ab 2022 soll dann ein Werbeverbot auf Außenflächen wie Plakatwänden oder Haltestellen kommen - wenn auch zunächst nur für herkömmliche Tabakprodukte.
Für Tabak-Erhitzer greift das Außenwerbeverbot ab 2023, ein Jahr später ist dann auch die Außenwerbung für E-Zigaretten untersagt.

„Endlich sind wir beim Tabakwerbeverbot auf direktem Weg zum Ziel“, sagt Daniela Ludwig (CSU), die Drogenbeauftragte der Bundesregierung.
Zwar muss der Bundesrat dem stufenweisen Verbot noch zustimmen, aber das dürfte kein Hindernis sein.

Tabakindustrie: Aufklärung muss erlaubt sein
Die Tabakindustrie kritisiert das Vorhaben scharf.
Sie verweist darauf, dass Tabakerhitzer und E-Zigaretten nicht so gesundheitsschädlich seien wie herkömmliche Zigaretten.
Deshalb müsse es auch in Zukunft erlaubt sein, „Aufklärung“ über die neuen Produkte zu betreiben.
Das würde Rauchern den „Umstieg auf schadstoffärmere Produkte“ erleichtern, sagt Claudia Oeking, Geschäftsführerin beim Tabakkonzern Philip Morris.

Unions-Fraktionsvize Gitta Connemann (CDU) hingegen verteidigt die Werbeverbote und versichert zugleich, dass entsprechende Maßnahmen bei Alkohol und Süßigkeiten nicht geplant sind.
Tabak sei „das einzige legale Produkt, das bei bestimmungsgemäßem Konsum krank macht und tötet“, sagt Connemann.
Ein Glas Wein hingegen mache „noch keinen Alkoholiker, ein Schokoriegel keine Fettleber“.

Vor vier Jahren war ein erster Versuch zur Verabschiedung eines Tabak-Werbeverbots gescheitert.
Das Kabinett hatte 2016 zwar Plänen des damaligen Ernährungsministers Christian Schmidt (CSU) zugestimmt.
Im Bundestag wurden sie aber nie beschlossen.
Ende 2019 gab die Unionsfraktion dann den Weg für einen zweiten Anlauf frei.

Ex-Ernährungsminister Schmidt sagt heute, er sei dankbar, dass „nach längerer Verzögerung“ der Weg für ein weitreichendes Verbot endlich frei sei.
Er betrachte das auch als späten Sieg.


 
Frankreich: Regierung tritt zurück, Jean Castex wird Premier !

In Frankreich geht es Schlag auf Schlag: Erst trat am Freitag die komplette Regierung unter Premier Édouard Philippe zurück, dann ernannte Präsident Emmauel Macron binnen Stunden den 55 Jahre alten Jean Castex zum Nachfolger.
Der neue Premier war bisher dafür zuständig, die Corona-Lockerungen zu koordinieren.
Präsident Macron hatte den Austausch der Regierungsmannschaft betrieben, weil er seine Politik neu ausrichten will.

Das Aus für den bisherigen Premier und seine Minister kam nicht ganz überraschend.
Das Lager der Mitte-Regierung war nach den Kommunalwahlen Ende Juni unter Druck geraten, weil es sich in den großen Städten nicht mehr durchsetzen konnte.
Stattdessen gab es eine „grüne Welle“.
Die Grünen eroberten etwa Lyon, Straßburg und Bordeaux.
Macron musste handeln und wirbt nun selbst mit dem Slogan „Ökologischer Wiederaufbau“.

Der Präsident, sein neuer Premier Castex und die neuen Minister müssen nach der Corona-Krise die französische Wirtschaft wieder in Gang bringen.
Der Herbst dieses Jahres werde schwierig, heißt es aus dem Élysée-Palast.
Dann werden bis zu 900.000 junge Menschen auf den Arbeitsmarkt kommen - und womöglich keine Jobs finden.

Der neue Premier Jean Castex, ein Vertrauter des früheren konservativen Präsidenten Nicolas Sarkozy, war bisher Bürgermeister der Stadt Prades in Südwestfrankreich.
Er ist ein hochrangiger Politik-Funktionär, kommt von den bürgerlichen Rechten und ist in der Öffentlichkeit nicht sehr bekannt.
Die Presse gab ihm den Spitznamen „Monsieur déconfinement“.
Das Wort „déconfinement“ steht für die Lockerungen in der Corona-Krise.


 
Unterzeichnet mit "NSU 2.0": Linken-Politikerin erhält Drohmails !

Die Linken-Politikerin Janine Wissler hat Drohmails erhalten, die mit "NSU 2.0" unterzeichnet waren.
Es ist nicht das erste Mal, dass in Frankfurt solche Schreiben verschickt worden sind.

Die Fraktionsvorsitzende der Linken im hessischen Landtag, Janine Wissler, hat mit "NSU 2.0" unterzeichnete Drohmails bekommen.
"Es war eine klare Bedrohung gegen mein Leben", sagte die stellvertretende Bundesparteivorsitzende am Freitagabend der Deutschen Presse-Agentur.
Es seien vor einiger Zeit zwei Mail gewesen.
Zunächst hatte die "Frankfurter Rundschau" hierüber berichtet.
Die Staatsanwaltschaft war am Abend nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

Drohschreiben auch an Rechtsanwältin
Mit "NSU 2.0" unterzeichnete Drohschreiben hatte wiederholt auch die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz bekommen.
Sie vertrat im NSU-Prozess Nebenkläger aus den Familien der Opfer der rechtsextremen Mordserie.
In den Schreiben wurde ihr und ihren Angehörigen der Tod angedroht.

Bei den Ermittlungen nach den ersten Drohschreiben gegen die Anwältin stellte sich heraus, dass ihre persönlichen Daten von einem Computer in der Dienststelle des 1. Polizeireviers in Frankfurt abgerufen worden waren.
Auch eine Chatgruppe mehrerer Beamter mit mutmaßlich rechtsextremen Inhalten wurde entdeckt.

Die "Frankfurter Rundschau" schreibt: "Der Autor der Schreiben an Wissler unterstreicht die Drohung, indem er persönliche Daten von ihr verwendet, die nicht öffentlich zugänglich sind."
Auf Anfrage der Zeitung wollte sich die Frankfurter Staatsanwaltschaft zu den Schreiben an Wissler "aus ermittlungstaktischen Gründen" nicht äußern.


 
Neues Gesetz beschlossen: Härtere Strafen für Hass und Hetze im Internet !

Nazi-Propaganda, Antisemitismus, Morddrohungen: Wer Hassbotschaften im Internet verbreitet oder Menschen bedroht, muss künftig mit schärferer Verfolgung rechnen.
Das sieht ein neues Gesetz gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität vor, das von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde.

Die Neuregelung verpflichtet soziale Netzwerke wie Facebook und Twitter, entsprechende Posts nicht nur zu löschen, sondern sofort dem BKA zu melden.
Damit Internet-Täter, die etwa Volksverhetzung betreiben, schnell identifiziert werden können, müssen auch deren IP-Adressen weitergeben werden.

Drohungen mit Körperverletzung oder sexuellen Übergriffen werden künftig ähnlich behandelt wie Morddrohungen, und zwar als Straftaten.
Für solche Äußerungen im Internet drohen Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren, bei öffentlichen Morddrohungen von bis zu drei Jahren.
Auch Beleidigungen werden härter bestraft.

Bis jetzt war es nur strafbar, wenn man bereits begangene Taten öffentlich befürwortet, künftig gilt das auch für angekündigte Delikte.
Neben Bundes- und Landespolitikern werden nun auch Kommunalpolitiker ausdrücklich unter den besonderen Schutz des Strafgesetzes gestellt.
Für Angriffe auf medizinisches Personal in Notaufnahmen, auf Ärzte und Pfleger, drohen künftig bis zu fünf Jahre Haft.
Das war bisher schon bei Polizisten so geregelt.

Wenn es für eine Tat antisemitische Motive gibt, soll das in Zukunft zusätzlich strafverschärfend wirken.


 
Seehofer stoppt Rassismus-Studie und sorgt für Empörung !

Justiz- und Innenministerium wollten gemeinsam die Aufarbeitung von Rassismus bei der Polizei voranbringen.
Doch eine zunächst geplante Studie wird es nun nicht geben.
Der Innenminister will sie nicht.

Die von der Bundesregierung geplante Studie zu möglichen rassistischen Tendenzen in der Polizei kommt doch nicht.
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) halte eine Studie unverändert nicht für sinnvoll, sagte ein Sprecher des Innenministeriums am Sonntag.
Bei SPD, Grünen und Linkspartei stößt die Entscheidung auf scharfe Kritik.

Die Studie sollte untersuchen, ob es in der Arbeit der Polizei Racial Profiling gibt.
Davon spricht man, wenn Menschen wegen ihrer Hautfarbe, Haarfarbe oder anderer äußerer Merkmale, aber ohne einen konkreten Anlass, kontrolliert werden.
Die Studie war von der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) in ihrem aktuellen Bericht über Deutschland empfohlen worden.

Das Bundesinnenministerium lehnte diese Empfehlung nun ab.
"Wir werden eine solche Studie, wie ECRI sie empfohlen hat, nicht in Auftrag geben", sagte der Sprecher des Innenministeriums der Nachrichtenagentur dpa.
Zuvor hatte "Zeit Online" berichtet.
Zur Begründung erklärte das Innenministerium, dass Racial Profiling in der polizeilichen Praxis verboten ist.
Das gelte im Besonderen für die Bundespolizei.
"Insbesondere Personenkontrollen müssen diskriminierungsfrei erfolgen", teilte ein Sprecher mit.
Entsprechende Vorkommnisse seien absolute Ausnahmefälle.

SPD: Studie könnte Diskussion versachlichen
Die SPD reagierte mit Unverständnis auf die Entscheidung.
Vizechef Kevin Kühnert sagte dem "Spiegel", Seehofer tue der Polizei damit keinen Gefallen.
"Eine Studie könnte die Diskussion durch Fakten versachlichen.
Diese Chance droht Seehofer nun zu verspielen."

Abenteuerlich: Regelverstöße in Behörden sollen laut Seehofer nicht erforscht werden, weil sie eh verboten seien.
Wer so argumentiert, der muss als nächstes Blitzer, Steuerfahndung und den TÜV abschaffen.
Merkste selber, oder Horst?


Die Grünen-Innenexpertin Irene Mihalic warf Seehofer eine "sture Verweigerungshaltung" vor.
Die Aktion erinnere sie an die drei Affen aus einem japanischen Sprichwort: "Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen."
Dabei sei es "unbestritten, dass es Fälle von Racial Profiling in der Polizei gibt", sagte Mihalic.
"Wir müssen wissen, wie groß das Problem ist, um Lösungen entwickeln zu können."

Grüne: Innenministerium darf nicht wegschauen
Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckhardt schrieb auf Twitter: "Statt Pauschalurteilen brauchen wir mehr Forschung & Daten zu Racial Profiling und Missständen in der Polizei."
Das Innenministerium dürfe nicht wegschauen

Statt Pauschalurteilen brauchen wir mehr Forschung & Daten zu RacialProfiling und Missständen in der Polizei.
Innenministerium muss erklären, warum es Studie nicht mehr für notwendig hält!
BMI darf nicht wegschauen & sollte durch Studien für mehr Sachlichkeit in Debatte sorgen

Schärfer reagierte die Linkspartei.
"Solange schon der offene Diskurs und wissenschaftliche Studien über rassistische Strukturen und Einstellungen in den Behörden auf diese Weise unterbunden wird, ändert sich nichts", kritisierte Linken-Vizechefin Martina Renner.
"Vielmehr erhalten die angeblichen 'Einzelfälle' Rückendeckung von höchster Ebene."

BMI hielt Studie ursprünglich für sinnvoll
Noch Mitte Juni sah alles danach aus, als würde die Studie in Auftrag gegeben werden.
Man stehe noch am Anfang, hatte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums (BMJV) in der Regierungspressekonferenz vom 12. Juni gesagt.
"Es ist aber klar, dass es diese Studie geben soll."
Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums (BMI) hatte damals auf Anfrage erklärt: "BMI und BMJV sind derzeit in der konzeptionellen Entwicklung für eine Studie zu Racial Profiling in der Polizei.
Da das genaue Studiendesign im Einzelnen noch nicht feststeht, können noch keine konkreteren Angaben zu weiteren Details gemacht werden."

Dass der Innenminister die Studie nicht für sinnvoll halte, wollte ein Sprecher des SPD-geführten Justizministeriums am Sonntag nicht kommentieren.
Er verwies aber auf eine frühere Aussage seines Hauses: "Aus Sicht des Bundesjustizministeriums ist eine Studie zu Racial Profiling – bezogen auf den Bund und die Länder – ein wichtiger Schritt, um fundierte Erkenntnisse über das Phänomen zu erlangen und darauf aufbauend über mögliche Gegenmaßnahmen zu diskutieren."


 
Eine Million Raser-Knöllchen ungültig ? Minister Scheuer vergeigt Verkehrsreform !

Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hat sich mal wieder Ärger eingehandelt.
Diesmal ist es der neue Bußgeldkatalog für Autoraser, bei dem ihm ein schwerer Patzer unterlief.
Die verschärften Verkehrsregeln sind nach Einschätzung von Experten unwirksam – wegen eines Formfehlers.
Bis zu einer Million verhängter Bußgelder könnten ungültig sein!

14 von 16 Bundesländern wenden die geänderten Vorschriften bereits nicht mehr an.
Doch das ist bei weitem nicht das einzige Problem, mit dem sich Minister Scheuer derzeit herumschlagen muss.

Es sollte eine große Reform der Straßenverkehrsordnung sein: Am 28. April trat die Scheuer-Novelle in Kraft und mit ihr ein knallharter Bußgeldkatalog.
Temposünder konnten seither mit einem Monat Fahrverbot bestraft werden, wenn sie 26 km/h auf der Landstraße zu schnell fuhren.
Innerorts reichten schon 21 km/h zu viel auf dem Tacho, um ein Fahrverbot zu kassieren.
Doch diese Regeln sind nun Geschichte – auch in Berlin und Brandenburg.

Man muss Scheuer zugutehalten, dass er die härteren Strafen ursprünglich nicht befürwortete.
Doch auf Drängen des Bundesrats musste er sie nachträglich in die Verkehrsreform einarbeiten.
„Dabei wurde vergessen, auch die Präambel der Änderungsverordnung entsprechend anzupassen“, sagt ADAC-Rechtsexperte Markus Schäpe.
Wegen dieses Formfehlers dürften Hunderttausende Bußgeldbescheide und rund 100.000 Fahrverbote, die auf Grundlage der verschärften Regeln verhängt wurden, „juristisch anfechtbar beziehungsweise unwirksam sein“, so der ADAC.

Betroffene Autofahrer sollten Einspruch einlegen
Das hat weitreichende Folgen für betroffene Verkehrssünder.
„Jeder, der jetzt einen Bußgeldbescheid basierend auf der neuen Verordnung bekommen hat, sollte Einspruch einlegen“, sagt Rechtsanwältin Daniela Mielchen gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Gerade bei Verstößen, die vor der Novelle nicht zu einem Fahrverbot geführt hätten, seien die Aussichten sehr groß, sich erfolgreich gegen einen Bußgeldbescheid zu wehren.

Das Verkehrsministerium teilt mit, dass für die bislang geahndeten Fälle an einer bundeseinheitlichen Lösung gearbeitet wird.
Minister Scheuer hatte schon im Mai signalisiert, dass er die „unverhältnismäßige“ Regelung zu den Fahrverboten am liebsten wieder kippen würde.
Damals war der Formfehler, der die Vorschriften unwirksam macht, aber noch nicht aufgefallen.
Stattdessen waren es Autofahrer-Proteste, die Scheuer ins Grübeln brachten.

Ernste Zweifel an der Arbeit des Ministers gibt es schon länger.
Das Debakel um die gescheiterte Pkw-Maut hängt ihm bis heute nach.
Die Opposition im Bundestag erhob in dieser Sache nun sogar neue Vorwürfe gegen ihn.
Es geht um E-Mails, die Scheuer dem Untersuchungsausschuss zur Aufarbeitung des Maut-Skandals übergeben sollte.
FDP, Linke und Grüne mutmaßen, dass er nicht alle relevanten Mails offengelegt hat.
Sie fordern einen unabhängigen Ermittlungsbeauftragten, der Scheuers Abgeordneten-Postfach nach entscheidender Kommunikation sichten soll.

Scheuer sorgt immer wieder für Empörung
Die Liste der Kritikpunkte, die Politiker und Experten bei verschiedenen Themen an Scheuer äußerten, ist lang.
In der Debatte um ein Autobahn-Tempolimit widerlegten sie seine Behauptung, dass die deutschen Autobahnen auch ohne Tempolimit „die sichersten Straßen weltweit“ seien.
Für Empörung sorgte 2014 Scheuers Kommentar zur Wahl des Linken-Politikers Bodo Ramelow zum Ministerpräsidenten von Thüringen.
Scheuer hatte von einem „Tag der Schande für das wiedervereinigte Deutschland“ gesprochen und Ramelow als „Top-Agent einer Ex-Stasi-Connection der Linkspartei“ bezeichnet.


 
"Dunkle Familiengeschichte" - Buch von Trumps Nichte erscheint bereits kommende Woche !

Die Nichte von US-Präsident Trump veröffentlicht ein Buch über ihre Familiengeschichte.
Das Werk wird früher als geplant veröffentlicht – und nicht jeder dürfte über das frühere Erscheinungsdatum erfreut sein.

Das Enthüllungsbuch der Nichte von US-Präsident Donald Trump soll bereits am 14. Juli erscheinen und damit zwei Wochen früher als bislang geplant.
Der Verlag Simon & Schuster zog das Erscheinungsdatum am Montag vor, nachdem ein Berufungsrichter vergangene Woche eine Veröffentlichung des Buches genehmigt hatte.
Mary Trump bezeichnet den Präsidenten in dem Werk als "gefährlichsten Mann der Welt".

Ein Bruder des Präsidenten, Robert S. Trump, ist gegen das Buch vor Gericht gezogen.
Er wirft seiner Nichte vor, gegen eine frühere Schweigevereinbarung über das Erbe des Familienpatriarchen Fred Trump – des Vaters von Robert und Donald Trump – zu verstoßen.

"Die dunkle Geschichte der Familie"
Nachdem ein Gericht Ende Juni eine Veröffentlichung des Buches auf Eis legte, hob ein Berufungsrichter diese Entscheidung später auf.
Die Frage, ob Mary Trump gegen die Schweigevereinbarung verstoßen hat, soll voraussichtlich am Freitag geprüft werden.
Der New Yorker Berufungsrichter Alan Scheinkman erklärte aber, der Verlag Simon & Schuster sei nicht Teil der Schweigevereinbarung zwischen Mary Trump und der Familie.
Deswegen könne das Buch erscheinen.

In "Too Much and Never Enough: How My Family Created the World's Most Dangerous Man" – auf Deutsch etwa: "Zu viel und nie genug: Wie meine Familie den gefährlichsten Mann der Welt erschuf" – zeichnet Mary Trump laut Verlagsankündigung ein verheerendes Bild ihrer Verwandtschaft.
Demnach wirft das Werk der Psychologin und Tochter von Präsident Trumps verstorbenem Bruder Fred Trump Jr. ein "helles Schlaglicht auf die dunkle Geschichte der Familie".

In den vergangenen Jahren hatten immer wieder Enthüllungsbücher über Donald Trump viel Wirbel ausgelöst.
Zuletzt sorgte ein Werk von Trumps früherem Sicherheitsberater John Bolton für Negativ-Schlagzeilen über den Präsidenten.
Bolton erhebt darin unter anderem den Vorwurf, dass sich Trump um chinesische Hilfe für die Präsidentenwahl im kommenden November bemüht habe.
Die US-Regierung hatte vergeblich versucht, das Erscheinen des Buches zu verhindern.


 
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