Umstrittenes Album: Bushido nach Urteil - „Abgeschmiert auf ganzer Linie“ !

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Umstrittenes Album: Bushido nach Urteil - „Abgeschmiert auf ganzer Linie“ !

Leipzig - Bushidos Album „Sonny Black“ ist nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zu Recht als jugendgefährdend eingestuft worden (Az: BVerwG 6 C 18.18).

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Der Richter Thomas Heitz spricht in der dreistündigen Verhandlung in Leipzig von „Bitches“, „Nutten“ und Drogenhandel.
Er zitiert Texte aus einem umstrittenen Album des Gangster-Rappers - Gegenstand der Verhandlung.

Das Bundesverwaltungsgericht stimmt zu: „Die hemmungslose Gewaltdarstellung zieht sich durch die Titel“, erklärt Heitz. Frauen und Homosexuelle würden durch „vulgäre Sprache“ herabgewürdigt.

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Mit dem Urteil korrigierten die Richter am Mittwoch das der Vorinstanz und bestätigten die Entscheidung der Bundesprüfstelle, das Album auf den Index für jugendgefährdende Medien zu setzen.
Bushido nahm an der Verhandlung selbst teil.
Er sei „abgeschmiert auf ganzer Linie“, sagte er nach der Urteilsverkündung.

Er wolle künftig weniger Gründe für Indizierungen liefern, sagt Bushido.
„Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass ich nicht frauen- und schwulenfeindlich bin“, so der Gangster-Rapper.

Album „Sonny Black“ bleibt weiterhin auf dem Index
Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Titel Gewalt „hemmungslos“ darstellten.
Seit 2015 darf das Album „Sonny Black“ nicht mehr an Kinder und Jugendliche verkauft werden.
Damals landete es auf dem Index der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien.

Die Behörde befand, die Titel verherrlichten Gewalt und einen kriminellen Lebensstil, diffamierten Frauen und Homosexuelle.
Der Berliner Rapper klagte zuvor gegen den Listeneintrag, das Verwaltungsgericht Köln wies die Klage ab.
Im Berufungsverfahren entschied das Oberverwaltungsgericht Münster dann für Bushido.
Daraufhin reichte die Bundesprüfstelle Revision ein.


 
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