Freenet Funk: Vielnutzer bekommen erste Kündigungen !

collombo

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Freenet Funk: Vielnutzer bekommen erste Kündigungen !

Mit der unlimitierten Flatrate namens "Funk" wollte Freenet einen neuartigen Mobilfunktarif für Nutzer anbieten, die ein besonders hohes Datenvolumen für unterwegs suchen.
Doch wer es übertreibt, der bekommt offenbar schnell die Kündigung.

Nicht wenige Nutzer hatten sich gefreut, als Freenet vor kurzem einen neuen Datentarif mit unlimitiertem Datenvolumen einführte.
Der als "Funk" vermarketete Tarif ist nicht nur vergleichsweise günstg, sondern bietet auch eine hohe Flexibilität.
Denn per App können Kunden jeden Tag entscheiden kann, ob sie die günstigere Variante (1GB Daten für 69 Cent pro Tag) oder die Unlimited-Option für 99 Cent pro Tag wählen beziehungsweise den Tarif zeitweise pausieren, falls doch kein mobiles Internes benötigt wird.

Was in der Theorie sehr attraktiv klingt, hat in der Praxis aber einen großen Haken.
Bis jetzt haben sich bereits mehrere Fälle ereignet, bei denen Freenet Vielnutzern prompt die Kündigung aussprach.
Ein Nutzer etwa soll knapp 1,4 Terabyte Daten in zwei Monaten übertragen haben und durfte den Tarif nicht mehr weiter nutzen.
Wer sich also einen entsprechenden Freenet-Vertrag zulegen möchte, der sollte beachten, dass eine Vielnutzung unter Umständen schnell zur vorzeitigen Kündigung führt.


 
Update 23.07.2019 !

In einer offiziellen Stellungnahme seitens Freenet, die in gleicher Ausführung an mehrere Nachrichtenseiten verschickt wurde, heißt es:

freenet Funk freut sich über das ausgesprochen positive Feedback und die zahlreichen Kunden, die sich entschlossen haben, das innovative neue Mobilfunkprodukt zu nutzen.
Um den gewohnt hohen Service und die Leistungen des Produktes langfristig zu gewährleisten hat sich freenet FUNK nach der Startphase auffälliges Nutzerverhalten angesehen und daraufhin einigen wenigen Kunden eine ordentliche Kündigung ausgesprochen, die ihren Mobilfunkvertrag augenscheinlich vorsätzlich missbräuchlich verwendet haben, indem Sie gegen Ziffer 5.8 der gültigen freenet Funk AGB verstoßen haben (Der mobile Internetzugang kann/darf nur mit Smartphones, Tablets oder sonstigen Geräten genutzt werden, die eine mobile Nutzung unabhängig von einem permanenten kabelgebundenen Stromanschluss ermöglichen (nicht z.B. in stationären LTE-Routern).
 
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