Die EU-Kommission verzichtet vorerst auf die Vorratsdatenspeicherung !

collombo

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Zumindest bis auf Weiteres wird die EU-Kommission die Arbeiten an einer neuen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht aufnehmen.
Dies berichtet Heise Online unter Berufung auf eine Kommissionssprecherin.


Dem Bericht zufolge habe man sich bereits am vergangenen Mittwoch darauf geeinigt, keine einheitliche Vorlage zu erstellen.
Es bleibt damit den einzelnen EU-Mitgliedern überlassen, „ihre bestehenden Systeme zur Vorratsdatenspeicherung beizubehalten oder neue einzurichten“.

Allerdings werde die Kommission sicherstellen, dass nationale Alleingänger nicht gegen EU-Recht verstossen und dass Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) berücksichtigt wird.
Dieser hatte die bis dahin gültige Richtlinie 2006/24/EG im April 2014 für ungültig erklärt, unter anderem da diese sich nicht auf das Notwendige beschränken würde.

Aus Kreisen der EU-Kommission waren seitdem immer wieder wechselnde Meinungen zu hören.
Hieß es zunächst, dass es keine Neuauflage geben werde, kündigte Innenkommissar Dimitris Avramopoulos erst im Oktober an, dass man auf die Speicherung von Telekommunikationsdaten zur Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus nicht verzichten könne.
Bei der erneuten Kehrtwende könnte es sich aber auch lediglich um ein Spiel auf Zeit handeln.
Denn die frühere Innenkommissarin Cecilia Malmström hatte erklärt, dass man mit dem Erstellen einer neuen Richtlinie warten müsse, bis die europäische Datenschutzgesetzgebung verabschiedet sei.
Hierfür gibt es aber noch immer kein konkretes Datum, bis zum Inkrafttreten einer neuen Vorlage für die Datensammlung würden entsprechend noch zahlreiche Monate vergehen.

Was das erneute Aus für Deutschland bedeutet, ist noch nicht klar.
Denn schon seit geraumer Zeit streiten die Koalitionsparteien über den künftigen Kurs.
Während Abgeordnete von CDU und CSU sich für eine nationale Lösung einsetzen, spricht sich die SPD weiterhin dagegen aus. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hatte sich zuletzt klar gegen einen Alleingang ausgesprochen.


 
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