Das Nvidia Geforce GTX 970 VRAM-Problem !

collombo

MyBoerse.bz Pro Member
Die Nvidia Geforce GTX 970 kann laut mehreren Berichten nur rund 3,5 der vorhandenen 4 GByte Videospeicher mit hoher Leistung verwenden.

iOZHX9.jpg

Die Nvidia Geforce GTX 970 ist aufgrund der hohen Leistung und Energieeffizienz aktuell eine der beliebtesten Grafikkarten bei PC-Spielern.
Nun sind im Internet Berichte aufgetaucht, laut denen die Geforce GTX 970 trotz der vorhandenen 4 GByte Videospeicher in der Realität nur 3,3 bis 3,5 GByte tatsächlich nutzen kann.
Sobald ein Spiel oder Benchmark mehr Speicher verwenden will, bricht die Leistung der Geforce GTX 970 laut den Berichten bei Reddit oder auch bei Guru3D deutlich ein.

Synthetische Tests zeigen, dass der Speicher der Grafikkarte bis zu einem Limit von 3,3 GByte Daten mit rund 150 GByte pro Sekunde überträgt, danach sinkt die Leistung schlagartig auf 46, 22 und zum Schluss sogar unter 20 GByte/s.
Der gleiche Test bei einer Geforce GTX 980 zeigt diesen Einbruch nicht und zeigt stets rund 178 GByte/s.
Einige verärgerte Besitzer einer Geforce GTX 970 fühlen sich nun getäuscht und sogar die Forderungen nach einem Rückruf wurden laut.
Inzwischen gibt es allerdings ein Statement von Nvidia zu diesem Thema.
Darin heißt es, dass aufgrund der anderen Konfiguration und weniger direkten Verbindungen zur GPU im Vergleich zu einer Geforce GTX 980 der Speicher der Geforce GTX 970 in zwei Segmente aufgeteilt ist.
Auf bis zu 3,5 GByte kann der Grafikchip mit höchster Priorität zugreifen, die restlichen 0,5 GByte werden nur verwendet, wenn mehr als 3,5 GByte benötigt werden.

Damit bestätigt Nvidia zwar im Grunde die Ergebnisse der Tests, weist aber gleichzeitig darauf hin, dass der Leistungseinbruch nicht höher ausfällt als bei einer Geforce GTX 980, wenn mehr als 3,5 GByte verwendet werden.
Als Beleg nennt Nvidia Benchmarks verschiedener Spiele.
Bei Mittelerde: Mordors Schatten bricht die Leistung bei mehr als 3,5 GByte genutztem Speicher bei einer Geforce GTX 980 um 24 Prozent ein, bei der Geforce GTX 970 um 25 Prozent.
Bei Battlefield 4 liegen die Werte bei 47 und 50 Prozent und bei Call of Duty: Advanced Warfare bei 41 und 44 Prozent.
Es bleibt abzuwarten, ob diese Aussagen die Wogen wieder glätten.


 
Zuletzt bearbeitet:
VRAM bei GTX 970: Kommt jetzt eine Welle von Rückläufern auf die Händler zu ?

Am Abend des 24. Januar hatte Nvidia auch uns ein Statement zur VRAM-Problematik zukommen lassen.
Jetzt ist klar: Nvidia hat den VRAM auf zwei Bereiche aufgeteilt.
Einen gewohnt schnellen Bereich mit 3,5 GiB Speicher und einen langsamen Bereich mit 0,5 GiB Speicher, der nur bedient wird, wenn eine Anwendung mehr als 3,5 GiB benötigt oder es der Treiber überhaupt zulässt.
Offen stellt sich nun die Frage, ob Nvidia diese Maßnahme nach außen hätte kommunizieren müssen und ob Händler nun mit Gewährleistungsrückläufern rechnen müssen.
Liegt wirklich ein Sachmangel vor?

Ein Kommentar von Clemens Gäfgen.

Bereits vor dem Verkaufsstart bahnte sich ein echter Verkaufserfolg für Nvidia an.
Speziell die Geforce GTX 970 hatte ein bis dato kaum mehr von Nvidia bekanntes Preisleistungsverhältnis an den Tag gelegt.
Erste Produktionschargen waren binnen weniger Tagen ausverkauft und auch Wochen danach war für ausgewählte Custom-Grafikkarten Lieferengpässe angesagt.
Mitte Januar kamen jedoch erste Berichte an das Tageslicht, dass die GTX 970 eventuell über einen VRAM-Bug verfügen könnte.
Aufmerksame Tester hatten vereinzelt starke Frameraten-Einbrüche vermeldet, wenn der vorhandene Videospeicher über 3,5 GiB ausgelastet wurde.
Die GTX 970 verfügt offiziell über 4 GiB Videospeicher.
Mit diesen 4 GiB Videospeicher wurde von Nvidia, den Board-Partner und letztlich auch von den Händlern kräftig geworben.
Für viele Spieler sind mindestens 4 GiB Videospeicher ein schlagendes Kaufargument, wie man nun an dem Verkaufsstart der GTX 960 sehen kann.
2 GiB Videospeicher werden als nicht mehr zeitgemäß empfunden.
Selbst 4 GiB Videospeicher ist Enthusiasten nicht mehr genug.
DSR und hoch aufgelöste Texturen, durch Modifikationen bereitgestellt, sorgen schnell für Speicherknappheit.

Umso ärgerlicher ist es, wenn das gute Image des Verkaufsschlagers plötzlich Risse bekommt.
Knapp zwei Wochen dauerte es, bis Nvidia ein Statement veröffentlichte.
Demnach bestätigt Nvidia, dass der VRAM in zwei Bereiche aufgeteilt wurde.
Die Maßnahme wurde offenbar deswegen notwendig, da die GTX 970 lediglich über 13 SIMD-Einheiten verfügt.
Die GTX 980 wiederum über 16 SIMD-Einheiten.
Auch der L2-Cache ist von einer geringfügigen Kürzung betroffen (1,75 statt 2 MiByte).
Demnach werden die ersten 3,5 GiB wie gewohnt angesteuert und befüllt.
Ein Spiel, das weniger als 3,5 GiB Videospeicher benötigt, wird daher keinerlei Framerateneinbrüche aufgrund der VRAM-Problematik aufweisen.
Benötigt ein Spiel jedoch mehr als 3,5 GiB, wird der zweite 0,5 GiB große aber langsamere Bereich zugeschaltet.
Laut Nvidia soll der Leistungsverlust nur minimal sein.
In einschlägigen Foren wurden Einbrüche von über 50 Prozent registriert.
Nvidia steuert mit Treiber-Updates dagegen, die eine VRAM-Belegung künstlich auf 3,5 GiB limitieren.
Nicht nur, dass faktisch 12,5 Prozent des beworbenen Videospeichers nicht zur Verfügung stehen.
Mitunter wird im Nachhinein eine Beschränkung durch den Treiber vorgenommen, die so vermutlich gegenüber den meisten Erstkäufern nicht kommuniziert wurde.

VRAM bei GTX 970: Liegt ein Sachmangel vor?
Es darf offen folgende Frage gestellt werden: Begründet diese VRAM-Problematik einen Sachmangel?
Ferner, wenn denn ein Sachmangel vorliegt, müssen die Händler nun mit enormen Rückläuferquoten rechnen?
Zunächst sei einmal klargestellt: Nachfolgende Aussagen beziehen sich auf die gesetzliche Gewährleistung, die vom Händler gegenüber dem Käufer zu erbringen ist, wenn ein Sachmangel vorliegt.
Ein Sachmangel muss nicht zwingend ein reiner Defekt sein.
Ein Sachmangel liegt bereits dann vor, wenn die Grafikkarte nicht der (mit dem Händler) vereinbarten Beschaffenheit entspricht.
Im Massengeschäft des Internets dürften solche Vereinbarungen eher selten vorkommen.
Deswegen kennt das Gesetz (§ 434 Abs. 1 Satz 2 BGB) weitere Auffangtatbestände.
Die Grafikkarte ist demnach auch dann mangelhaft, wenn sie sich nicht für die nach dem Kaufvertrag vorausgesetzte Verwendung eignet oder sonst, wenn sie sich für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung eignet, aber eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen gleicher Art nicht üblich ist oder der Käufer dies nicht erwarten konnte.
Zu der Beschaffenheit der Grafikkarte gehören auch Aussagen, die im Zusammenhang mit Werbung geäußert werden.

Die ebenso bestehende Beweislastumkehr, sechs Monate nach den Kauf, muss uns an dieser Stelle nicht interessieren.
Sind diese sechs Monate abgelaufen, muss der Käufer nachweisen, dass der Sachmangel bereits zum Kaufzeitpunkt bestanden hat.
Da mittlerweile von Nvidia bestätigt wurde, dass diese Aufteilung eine herstellerseitige Maßnahme war, ist eine solche Nachweisführung hinfällig.
Der Käufer muss aber weiterhin nachweisen, dass überhaupt ein Sachmangel vorliegt.
Konkret bedeutet das, dass der Käufer nachweisen muss, dass die faktisch nicht nutzbaren oder nur mit Einschränkungen versehenen 0,5 GiB Videospeicher einen Sachmangel darstellen.

VRAM bei GTX 970: Argumentationsmöglichkeiten
Aus meiner Sicht kann der Käufer dies auf zwei Arten versuchen:

1. Der Käufer weist nach, dass sich die Grafikkarte nicht für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung eignet.
Dieser Nachweis kann beispielsweise dadurch geführt, dass der Käufer dem Händler klarmacht, dass Spiele bzw. Anwendungen deswegen nicht (vollständig) nutzbar sind, weil der auf 3,5 GiB begrenzte Videospeicher der limitierende Faktor ist und dies anders wäre, wenn die vollen 4 GiB Videospeicher zur Verfügung stünden.
In dieser Hinsicht ist jedoch geboten, dass der Käufer nicht auf x-beliebige Berichte in Foren oder synthetische Benchmarks hinweist.
Es muss eine konkrete Beeinträchtigung für ihn gegeben sein.
Zum Beispiel kann er vortragen, dass die Grafikkarte speziell für ein bestimmtes Spiel gekauft wurde, dass in der vom Käufer vorgesehenen Konfiguration 4 GiB benötigt.

2. Der Käufer kann versuchen die Werbeaussagen des Händlers, aber auch des Herstellers als Grund vorzuschieben.
Demnach ist eine Werbeaussage zum Kaufzeitpunkt dann relevant, wenn der Käufer auf Grundlage der Werbeaussagen, bestimmte Eigenschaften der Grafikkarte erwarten konnte.
Zwar sind die beworbenen 4 GiB Videospeicher physisch vorhanden, der Speicher wird jedoch auf Softwareebene unter bislang unbekannten Umständen auf 3,5 GiB limitiert.
Da eine solche Maßnahme bislang öffentlich nicht bekannt (geworden) ist, darf eine solche Limitierung durchaus als ungewöhnlich angesehen werden.
Einzig im Fall der GTX 660 Ti waren solche Kniffe beim Speicher bekannt gemacht worden.
Anders ausgedrückt, hätte der Käufer nicht damit rechnen brauchen, dass eine Limitierung stattfindet.
Ferner hat der Händler (zu seiner Entlastung) den Nachweis zu erbringen, dass die Werbeaussage die Kaufentscheidung des Käufers nicht beeinflussen konnte.
Es ist daher auch möglich, dass der Käufer vortragen kann, dass er die Grafikkarte in Kenntnis der VRAM-Problematik erst gar nicht gekauft hätte.
Gegenteiliges müsste der Händler nachweisen, was in aller Regel nur schwierig umzusetzen ist.
Zu beachten ist jedoch, dass die Werbeaussagen auch (bzw. nur) dann vorgeschoben werden können, wenn sich die Grafikkarte ansonsten für eine gewöhnliche Verwendung eignet.
Die in 1. beschriebene Voraussetzungen müssen daher eben nicht zwingend vorliegen.
Es ist aber zu erwarten, dass der Händler vortragen wird, dass die softwareseitige Limitierung des VRAM erwartet werden kann.
Ebenso könnte er vortragen, dass der Mangel unerheblich sei (§ 323 Abs. 5 Satz 2 BGB), da nur 12,5 Prozent des VRAM (teilweise) betroffen sind.
Es ist daher zu erwarten, dass der Händler sich auf die offiziellen Aussagen von Nvidia bezieht, die nur einen geringfügigen Leistungsverlust versprechen.

Beide Alternativen, Nacherfüllung als auch Nachbesserung, versprechen keine Mangelbeseitigung.
Die VRAM-Problematik scheint übergreifend bei allen Grafikkarten der GTX 970 zu bestehen, weswegen es für den Händler unmöglich (§ 275 Abs. 1, 2 BGB) sein sollte, nachzuerfüllen bzw. nachzubessern.
Ein Vertragsrücktritt ist daher nicht ausgeschlossen.
Ferner besteht die Möglichkeit, eine Kaufpreisminderung zu vereinbaren.

VRAM bei GTX 970: Fazit
Die öffentliche Kommunikation des VRAM-Problem bei der Geforce GTX 970 ist nicht optimal gelaufen und hinterlässt einen faden Beigeschmack.
Mit viel Argumentationsgeschick ist es mitunter möglich, einen Sachmangel zu rechtfertigen.
Dies ist jedoch einerseits vom Einzelfall und dem angedachten Einsatzbereich beim Käufer abhängig.
Andererseits von dem Entgegenkommen des Händlers. Pauschal lässt sich nicht eindeutig sagen, dass die komplette GTX 970-Serie mangelbehaftet und damit ein Fall für die Gewährleistung ist.
Ohnehin dürften nur die frühen Käufer einer GTX 970 davon betroffen sein.
Es ist zu erwarten, dass die VRAM-Problematik zumindest in Preisvergleichslisten einen Hinweis bekommen wird.
Vollkommen unabhängig von der Rechtslage wäre ein solcher Hinweis nur fair gegenüber (potenziellen) Kaufinteressierten.
Wer bereits eine GTX 970 besitzt, muss schon zu den hartgesottenen Gewährleistungsfetischisten gehören, um einen Sachmangel geltend zu machen UND den Händler damit auch noch zu überzeugen.
Kommen Reklamationen auf die Händler zu?
Vereinzelt mit Sicherheit.
Kommt auch eine Welle?
Garantiert nicht.


 
Geforce GTX 970 - Erste Händler bieten Rücknahmen an, Nvidia verspricht neuen Treiber !


Viele Kunden wollen anscheinend ihre Geforce GTX 970 zurückgeben.


Nachdem die Geforce GTX 970 nicht die technischen Daten aufweist, die Nvidia bei der Veröffentlichung bekanntgegeben hatte und in bestimmten Szenarian mit hohem Speicherbedarf die Leistung deutlich sinkt, wollen viele Besitzer die Grafikkarte zurückgeben.
Zumindest deuten diverse Aussagen von Händlern auf viele entsprechende Anfragen verärgerter Käufer der Geforce GTX 970.
Das hat inzwischen dazu geführt, dass einige deutsche Händler trotz einer fehlenden Aussage von Nvidia zu dieser Problematik damit begonnen haben, aus Kulanz die Grafikkarten zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten.

Langsam scheint aber auch Nvidia zu erkennen, dass die Erklärungen, die Grafikkarte arbeite wie geplant und die falschen Angaben seien nur ein Fehler des Marketing, nicht dazu beitragen, verärgerte Geforce-Besitzer zu beruhigen.
Im Forum von Geforce.com erklärte der Moderator Peter Sierant, der Nvidia-Mitarbeiter ist, dass die Geforce GTX 970 seiner Ansicht nach noch immer die beste Grafikkarte in ihrem Preisbereich ist.
„Ich verstehe, dass einige von euch verstimmt sind wegen der Fehler im Reviewer-Guide.
Ich entschuldige mich dafür und kann euch versichern, dass wir Schritte unternommen haben, damit das nicht mehr passiert.
Die Angelegenheit sei verdammt ärgerlich, weil man bei Nvidia wirklich stolz auf die Geforce GTX 970 sei.

Wer aber in den USA seine Grafikkarte nicht mehr behalten möchte, solle mit dem Hersteller seines Modells sprechen.
Bei Problemen biete er an, die Hersteller im Auftrag der Kunden zu kontaktieren, könne aber nichts versprechen, da die Hersteller unabhängig seien.
In einem anderen Post versprach er, dass Nvidia an einem neuen Treiber für die Geforce GTX 970 arbeitet, der die Speicherbelegung optimiert, damit die Leistung der Grafikkarte weiter verbessert wird.
Ganz allgemein warten die Besitzer der Geforce GTX 970 aber auf ein offizielles Statement von Nvidia, das über die bisherigen Erklärungen hinausgeht und auch das Thema Rückgabe regelt.


 
AMD Radeon - Schlachtet Geforce-Aufreger mit witziger Werbung aus !

Der Hardware-Hersteller AMD hat den Aufreger um die Nvidia Geforce GTX970 Grafikkarte in einer Werbung für sich genutzt.
So wirbt man mit dem Slogan "4GB bedeuten 4GB".

XFHnTZ.jpg

Die Antwort von AMD ließ nicht lange auf sich warten: Nach dem Aufreger um die Geforce GTX970 von Konkurrent Nvidia hat der Hardwarehersteller die Situation ausgenutzt und die oberhalb zu sehende Werbung via Twitter veröffentlicht.
Damit möchte man wohl zeigen, dass die Werbeversprechen einer Radeon auch gehalten werden können.

Hintergrund der witzigen Stichelei sind die technischen Daten der Geforce GTX970.
Diese wird mit 4 GB Videospeicher angegeben, tatsächlich sind davon allerdings nur 3,5 GB bei maximaler Leistung funktionsfähig, der Rest läuft nur mit einem Bruchteil der Leistung des Hauptspeichers.


 
Update !

Nach Caseking will nun auch Arlt nicht mehr auf die Entscheidung von Nvidia warten.
In einem aktuellen Blog gibt man bekannt, wie man mit der Speicherproblematik umgehen will.


Man stellt zwar fest, dass "kein technischer Fehler vorliegt", will aber trotzdem auf eigene Kosten ein Angebot abgeben für Käufer einer GTX 970 (Kaufdatum bis 27.1.2015).
Dafür gibt es 2 Vorschläge:
- Rücknahme zum Kaufpreis
- Rücknahme zum Kaufpreis und Verrechnung mit einer anderen Grafikkarte (genannt werden 4x GTX 980 und 1x R9 290X).
Die Boni reichen von 10 bis 30 Euro.

Die Angebote gelten bis zum 14.2.2015.
Details entnehmen Sie bitte dem Blog.
 
AMD nutzt Nvidias Probleme mit der GTX 970 und verlost sechzehn R9 290X !

Nachdem Nvidias Geforce GTX 970 mit Problemen beim Grafikspeicher zu kämpfen hat – ergriff nun AMD die Gunst der Stunde und wirbt für seine R9 290.
Am 28. Januar veröffentlichte Robert Hallock, Head of Global Technical Marketing bei AMD auf Twitter ein Bild der R9 290 mit der Aufschrift „4 GB means 4 GB".
Damit spielte er direkt auf die Limitierung des Grafikkartenspeichers beim Konkurrenten an.

Bereits am nächsten Tag folgte ein Ankündigung von "@AMDRadeon" für ein neues "FIX3R"-Video am heutigen Freitag.
Der "FIX3R", eine von AMD geschaffene Figur, hatte bereits in der Vergangenheit Grafikkarten der Konkurrenz mit allen Mitteln auseinandergenommen und den ehemaligen Nutzern eine Radeon-Grafikkarte zukommen lassen.


Die im Raum stehende Vermutungen über die Vorstellung einer 380X oder 390X wurden jedoch nicht erfüllt.
Im Mittelpunkt steht nun ein Gewinnspiel: Sechzehn AMD Radeon R9-290X werden verlost.

Das Gewinnspiel ist auf den 30. Januar begrenzt und setzt einen Twitter-Account voraus.
Die genauen Teilnahmebedingen sind einem fünfseitigen Schreiben zu entnehmen.



 
GTX 970: Rückerstattung oder nicht? US-Anwaltskanzlei sucht GTX-970-Käufer, Amazon mit Sinneswandel !

Zum Fall GTX 970 überschlagen sich die Ereignisse.
Während Nvidia eine Antwort zum Thema bis Ende der Woche in Aussicht gestellt hat und diese zusammen mit Versendern und Grafikkartenanbietern abstimmen will, prescht Caseking offensichtlich vor und bietet eine Rücknahme aller GTX 970 zum Kaufpreis an.

Update:
US-Anwaltskanzlei sucht Grafikkarten-Käufer - keine Kaufpreisminderungen mehr bei Amazon?

Die US-amerikanische Anwaltskanzlei Bursor & Fisher sucht scheinbar Käufer einer Geforce GTX 970.
Vorgebend, um zu diskutieren, wie die Leistung der Grafikkarte sich nach Aussage des Käufers verhält.
Außerdem geht aus Forenbeiträgen hervor, dass der Einzelhändler Amazon nun keine Gutschriften mehr anbietet.
"Preisreduktionen haben wir vorgenommen, bevor das Statement von Nvidia veröffentlicht wurde", lautet die angebliche Begründung.
Dabei gab es bislang gar kein öffentliches Statement von Nvidia.

Nicht nur in den großen deutschen Hardware-Foren nehmen die Diskussion um Nvidias Geforce GTX 970 kein Ende.
Auch im Geforce-Forum wird nach wie vor heiß diskutiert.
Ein öffentliches Statement von Nvidia ist bislang ausgeblieben, zumindest gegenüber den Pressevertretern.
In der Zwischenzeit haben sich abwartende Händler aus ihrer Deckung gewagt.
Mindfactory beispielsweise bietet dem Käufer an, eine komplette Rücknahme auf Kulanz vorzunehmen.
Gleichzeitig wird jedoch unmissverständlich deutlich gemacht, dass aus Sicht des Händlers kein Sachmangel vorliegt.
Als einer der ersten und bislang einzigen Händler hat Amazon neben einer kompletten Rückerstattung auch eine Kaufpreisminderung angeboten.
Allerdings auch nur auf Basis von Kulanz.

Aus Forenberichten geht nun hervor, dass Amazon teilweise eine Kehrtwende vollzogen haben soll.
Der Nutzer "tropenshorty", aus dem Forum von Computerbase, hat angebliche Ausschnitte aus der Korrespondenz mit Amazon veröffentlicht.
Er reklamierte eine Palit GTX 970.
Eine Kaufpreisminderung wird nicht mehr angeboten.
Ferner wird darauf verwiesen, dass die falschen Angaben über ROPs und L2-Cache gar nicht erst auf der Amazon-Webseite dargestellt wurden.
Der Artikel entspreche daher der Beschreibung auf der Webseite.
Für eine weitergehende Reklamation wird auf den Hersteller Palit verwiesen.
In einer zweiten Nachricht wird auf Nachfrage ferner darauf hingewiesen, dass kein Defekt vorliege, der eine [Kaufpreis- Anm. d. Verf.]Reduktion rechtfertige.
"Preisreduktionen haben wir vorgenommen, bevor das Statement von Nvidia veröffentlicht wurde und klar gesagt wurde, dass es sich nicht um einen Fehler oder ein Defekt handelt", so weiter.

Unterdessen sucht eine US-amerikanische Anwaltskanzlei nach Käufern, die eine GTX 970 erworben haben.
Die Kanzlei Bursor & Fisher, ansässig in New York, möchte wissen, wie die GTX 970 sich leistungsmäßig verhält und darüber diskutieren.
Entsprechende Käufer werden gebeten, sich per E-Mail bei der Kanzlei zu melden.

Update:
Stellungnahme von Mindfactory
Mittlerweile hat auch Mindfactory eine Stellungnahme zum Thema hinterlassen.
Wie schon Caseking und Arlt räumt man auch hier "keinen rechtlichen Sachmangel im Sinne der Gewährleistung" ein.
Trotzdem will man beginnend ab dem 2.2.2015, für die nächsten 30 Tage aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine Rücknahme akzeptieren.
Kunden können also den Kaufvertrag außerordentlich kündigen und erhalten den Kaufpreis nach Rücksendung ohne Abzug wieder.

Von Nvidia gibt es bis jetzt keine neue Äußerung.


 
Vermutlich kein offizielles Statement von NVIDIA zur GTX 970 zu erwarten !

Nach den Wirren zu den offiziellen Spezifikationen um die GeForce GTX 970 und dem Aufschrei vieler Kunden in Foren, wird es langsam ruhiger.
Bislang nahm man an, dass NVIDIA zum Thema noch eine offizielle Stellungnahme abgeben wird, insbesondere weil Händler Kunden gegenüber angegeben hatten, noch auf Rückmeldung des Herstellers zu warten.
Es hat den Anschein, dass es kein offizielles Statement mehr geben wird und alles notwendige gesagt wurde.

Die Vorstellung der GeForce GTX 980 und GTX 970 im letzten Jahr zeigte sich für NVIDIA als voller Erfolg.
Insbesondere die GTX 970 verkaufte sich im Preisbereich von knapp über 300 Euro hervorragend.
Forenberichte von Anwendern Anfang diesen Jahres schienen dann auf ein Speicherproblem bei diesen Grafikkartenmodellen hinzudeuten und schließlich gab es eine offizielle Stellungnahme von NVIDIA, dass die Spezifikationen der GTX 970 vom Marketing falsch kommuniziert wurden.
Der Aufschrei war groß und das Verhalten des Unternehmens wurde vielfach scharf kritisiert.

Viele Kunden haben unterdessen ihre erworbenen Produkte auf Grund dieser Umstände zurück geben wollen, stießen bei manchen Händlern aber auf das Problem, dass diese auf eine Rückmeldung von NVIDIA warten wollten.
Andere Händler preschten vor und erstatteten den Kunden den Kaufpreis zurück, oder gaben gar einen Preisnachlass.

Inzwischen scheint absehbar zu sein, dass ein offizielles Statement von NVIDIA – zumindest für die Öffentlichkeit – ausbleibt.
Die Händler korrigieren zwischenzeitlich auch ihre Sprachregelungen gegenüber den Kunden.
Rücknahmen erfolgen wohl aus Kulanzgründen.
Einen Sachmangel schließt man aus. Amazon bietet den Kunden offenbar keinen Preisnachlass von 50 Euro mehr, was im Vorfeld hin und wieder vorkam.
NVIDIA hat unterdessen wohl lediglich auf Twitter ausgeführt, dass es keinen Speicherfehler gebe und die Karte genauso arbeitet, wie sie auch soll und wie sie entwickelt wurde.
Die fehlerhafte Kommunikation der Spezifikationen bedauert man, aber die gezeigten Leistungsresultate in den Benchmarks seien davon nicht betroffen.

Damit scheint aus NVIDIAs Sicht wohl alles Wichtige gesagt zu sein.
Unzufriedene Kunden bleiben unterdessen aber zurück.


 
Nvidia Geforce GTX 970 VRAM-Problem - Erste Sammelklage in den USA eingereicht !

In den USA wurde nun die erste Sammelklage gegen Nvidia wegen der VRAM-Problematik eingereicht.

FSjWOF.jpg

Auch wenn anscheinend nur ein sehr geringer Anteil der Käufer der Geforce GTX 970 daran interessiert zu sein scheint, ihre Grafikkarte zurückzugeben, so befinden sich darunter doch einige Kunden, die extrem verärgert sind.
Nvidia hatte bei der Vorstellung der Geforce GTX 970 falsche technische Daten angegeben.
So besitzt die Grafikkarte nur 56 statt den genannten 64 Raster-Operatoren, der Level-2-Cache des Grafikchips ist nur 1.792 KByte statt 2.048 KByte groß und nur 3,5 GByte der insgesamt 4 GByte Videospeicher können mit voller Geschwindigkeit angesprochen werden.

In der Klage eines amerikanischen Kunden werden Nvidia daher unfaire, täuschende und illegale Geschäftspraktiken sowie irreführende Werbung vorgeworfen.
Die Klage richtet sich ebenfalls gegen Gigabyte, da dieses Unternehmen die beiden Geforce GTX 970 des Klägers hergestellt hat.
Laut dem Text der Klageschrift, die scribd.com veröffentlicht hat, besitzt die Geforce GTX 970 keine echten 4 GByte GDDR5, da 0,5 GByte davon so langsam angesprochen werden, dass dieser Speicherbereich nicht mehr für die Bezeichnung GDDR5 qualifiziert sei.
Sowohl Nvidia als auch Gigabyte hätten gegenüber dem Kläger eine Rücknahme und die Rückzahlung des Kaufpreises abgelehnt und auch der Händler Newegg erklärte, dass nur defekte Grafikkarten zurückgegeben werden könnten.

Der Kläger wirft Nvidia auch vor, Gewinne in letzter Zeit vor allem mit der Geforce GTX 970 erzielt und aus diesem Grund die Limitierungen der Grafikkarte nicht veröffentlicht zu haben.
Außerdem würden Nvidia und Gigabyte selbst nach Bekanntwerden der Fakten die Geforce GTX 970 unverändert als 4-GByte-Modell bewerben.
Die Sammelklage soll im Namen aller Käufer einer Geforce GTX 970 in den USA erhoben werden, auch wenn die Grafikkarte nicht von Gigabyte stammt.
Bislang ist nicht bekannt, ob dem Antrag stattgegeben wird.


 
NVIDIAs CEO Jen-Hsun Huang spricht über die Speicherlimitierung der GeForce GTX 970 !

Erstmals seit Bekanntwerden der Limitierungen im Speicher der GeForce GTX 970 hat sich NVIDIA zu dem Thema geäußert.
Konkret hat sogar NVIDIAs CEO Jen-Hsun Huang das Wort ergriffen und ein Statement veröffentlicht, welches man auf dem Blog von NVIDIA oder als Zitat in voller Länger unter diesem Newsbeitrag findet.


Aus Marketing-Sicht wird dem langsameren 512-MB-Segment ein Speicherplus von 1.024 MB gegenüber der Vorgänger-Generation gegenübergestellt.
Das mag in den Zahlen richtig sein, ändert aber nichts an der Tatsache, dass von den langsam angebundenen 512 MB über Monate keinerlei Rede war.
Erst nach Auftauchen der ersten Mutmaßungen in der dieser Richtung, bestätigt NVIDIA die Problematik und begründete sie auch aus technischer Sicht.
Noch einmal wird betont, dass es sich dabei um einen Fehler in der internen Kommunikation gehandelt habe, der dazu führte, dass das technische Marketing nichts von dieser Einschränkung wusste.

GMXs7w.jpg

Im Hinblick auf die zusätzlichen 1 GB Grafikspeicher hat man die langsamere Anbindung von 512 MB also bewusst in Kauf genommen.
So hat der zusätzliche Speicherausbau natürlich seine Vorteile gehabt und die Nachteile sind nur in gewissen Grenzbereichen zu spüren.
Eine offenere Kommunikation der Einschränkung hätte vieles der Aufregung dämpfen können und viele Käufer der GeForce GTX 970 wären weniger enttäuscht gewesen - das gibt auch der CEO von NVIDIA zu.

In ein paar der Durchläufen und Messungen sehen wir einen klaren Zusammenhang mit der nahezu kompletten Füllung des Grafikspeichers von 3,5 GB.
Besonders der Übergang von 3,5 GB auf einen Bereich zwischen 3,5 und 4 GB scheint problematisch zu sein und sorgt für einige Spitzen bei den Frametimes.

Jen-Hsun stellt aber auch heraus, dass alleine die Kenntnis einer Einschränkung nichts an der grundsätzlichen Leistung der GeForce GTX 970 ändert.
Die einzige Motivation seitens NVIDIA sei es gewesen, eine möglichst schnelle Grafikkarte zu einem günstigen Preis auf den Markt zu bringen.

Zum Abschluss verspricht Jen-Hsun noch, dass etwas Ähnliches nicht mehr auftreten werde und man zukünftig einen besseren Job machen würde.
Interessant ist aber auch, dass Jen-Hsun auf einige der fehlerhaften Angaben gar nicht eingeht und sich nur auf den Speicher beschränkt.
Denn abgesehen von der unterschiedlichen Anbindung ist auch die Anzahl der Render Backends und des L2-Caches anders, als ursprünglich angegeben.
Anstatt 64 sind es also 56 ROPs und anstatt eines 2.048 kB großen L2-Caches sind es 1.792 kB.
Darauf wird in dem Statement aber gar nicht eingegangen.

Hier, noch der volle Blogpost von Jen-Hsun Huang, CEO von NVIDIA.



 
Zurück
Oben Unten